Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer Erbinnen und Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern. Zudem sollen Bundesbedienstete im Ausland die Verrechnungssteuer in ihrem veranlagenden Kanton zurückfordern.

Datum der Eröffnung: 6. Dezember 2019 Vernehmlassungsfrist: 23. März 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

17. Dezember 2019

2019-4094

Bundeskanzlei

8405