Vernehmlassungsverfahren

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) Die Änderungen des FIFG betreffen insbesondere die Förderung durch die Innosuisse. Zu den Verbesserungen zählen unter anderem eine flexiblere Bemessung der Bundesbeiträge bei Innovationsprojekten sowie die stärkere Förderung von Jungunternehmen. Die Bestimmungen über die Reserven des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und der Innosuisse sowie weitere Änderungen, die jedoch lediglich formeller Art sind, gehören ebenfalls zur Vorlage.

Datum der Eröffnung: 20. September 2019 Vernehmlassungsfrist: 20. Dezember 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Telefon 058 466 77 90, www.sbfi.admin.ch/vn-fifg Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

1. Oktober 2019

2019-3221

Bundeskanzlei

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