Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung der Strafprozessordnung (Umsetzung der Motion 14.3383, Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, Anpassung der Strafprozessordnung) Die Motion 14.3883 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (Anpassung der Strafprozessordnung) beauftragt den Bundesrat, nach einer Prüfung der Praxistauglichkeit der Strafprozessordnung (StPO) dem Parlament bis Ende 2018 die notwendigen Änderungen vorzulegen. Die StPO erfährt keine grundlegende Revision, sondern punktuelle Änderungen einzelner Bestimmungen, deren Anwendung in der Praxis zu Schwierigkeiten oder ungewollten Ergebnissen führt. Die wichtigsten Änderungen betreffen insbesondere folgende Punkte: Die lückenlose Umsetzung des Grundsatzes der «double instance»; die Einschränkung der Teilnahmerechte von Parteien an Beweisabnahmen; die gesetzliche Verankerung der Beschwerdebefugnis der Staatsanwaltschaft gegen Haftentscheide des Zwangsmassnahmengerichts; die Lockerung der Voraussetzungen für Untersuchungs- und Sicherheitshaft wegen Wiederholungsgefahr; die Möglichkeit, im Strafbefehlsverfahren Zivilansprüche zu beurteilen; die Pflicht zur Einvernahme der beschuldigten Person vor Erlass des Strafbefehls in bestimmten Fällen; die Einschränkung des Strafbefehlsverfahrens bei der Beteiligung von Opfern; sowie die Möglichkeit der Privatklägerschaft zur Einsprache gegen Strafbefehle.

Datum der Eröffnung: 1. Dezember 2017 Vernehmlassungsfrist: 14. März 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Straf- und Strafprozessrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 058 462 41 19, Fax 058 462 14 07, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. Dezember 2017

7836

Bundeskanzlei

2017-3350