19.022 Armeebotschaft 2019 vom 20. Februar 2019

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, die Entwürfe der folgenden Bundesbeschlüsse: ­

Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2019,

­

Bundesbeschluss über die Rahmenkredite für Armeematerial 2019,

­

Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS 2019,

sowie den Entwurf einer ­

Änderung des Militärgesetzes.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

20. Februar 2019

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2018-3123

2177

Übersicht Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten, Verpflichtungskredite von 861 Millionen Franken für das Rüstungsprogramm 2019, 762 Millionen Franken für das Armeematerial 2019 und 414 Millionen Franken für das Immobilienprogramm des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) 2019 zu bewilligen. Zudem beantragt er eine Änderung des Militärgesetzes.

Ausgangslage Die terroristische Bedrohung ist in den letzten Jahren gewachsen und das Verhältnis zwischen den westlichen Staaten und Russland hat sich verschlechtert. Die Armee muss in diesem Umfeld ihre Aufgaben wie die Kriegsverhinderung, die Verteidigung von Land und Bevölkerung, die Wahrung der Lufthoheit, die Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz vor und bei der Bewältigung von Katastrophen sowie die Friedensförderung erfüllen können. Dazu wird mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA), die seit dem 1. Januar 2018 umgesetzt wird, die Bereitschaft erhöht, die Ausrüstung und die Ausbildung verbessert und die Armee wieder stärker regional verankert.

Mögliche Auseinandersetzungen werden vermehrt inmitten der Zivilbevölkerung und des immer dichter überbauten Geländes stattfinden. Die Armee muss deshalb in der Lage sein, dort Nachrichten und Zielinformationen zu beschaffen und dort so präzise zu wirken, dass zivile Opfer und Schäden an der Infrastruktur möglichst vermieden werden. Zudem muss sie ihre Aufgaben auch nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen erfüllen können. Bei der vorhandenen Ausrüstung bestehen diesbezüglich Lücken. Insbesondere fehlen Nachtsichtgeräte und ein modernes taktisches Aufklärungssystem. Zudem ist der über 40-jährige 8,1-cm-Mörser zu ersetzen, damit er rascher und präziser eingesetzt werden kann.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Armee auf eine funktionierende Logistik angewiesen. Dazu werden heute vermehrt Container eingesetzt. Die bestehenden Lastwagen und die Logistikinfrastruktur sind teilweise veraltet. Deshalb sind die Lastwagen zu ersetzen und die Logistikinfrastruktur ist auf eine effizientere Bewirtschaftung von Containern auszurichten und entsprechend auszubauen.

Am 18. März 2016 hat das Parlament die Änderung der Rechtsgrundlagen für die WEA beschlossen. Dadurch können unter anderem die Offiziere und die höheren Unteroffiziere von Ausbildungsgutschriften
profitieren. Dies macht die militärische Ausbildung für diese Kader attraktiver. Die Armee hat jedoch weiterhin Mühe, genügend Kader auf unterer Stufe zu gewinnen. Deshalb sollen künftig auch angehende Unteroffiziere von Ausbildungsgutschriften profitieren können. Die Attraktivität der militärischen Kaderlaufbahn wird damit weiter gesteigert.

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Inhalt der Vorlage Der Bundesrat setzt mit dem Rüstungsprogramm 2019 und dem Immobilienprogramm VBS 2019 zwei Schwerpunkte: Verbesserung der Aufklärung und der Feuerführung sowie Modernisierung der Logistik. Zudem beantragt er mit den Rahmenkrediten für Armeematerial die laufende Erneuerung der Ausrüstung. Schliesslich wird dem Parlament die erwähnte Änderung des Militärgesetzes vorgelegt.

Um die Aufklärung und die Feuerführung zu verbessern, werden mit dem Rüstungsprogramm zusätzliche Restlichtverstärker, Wärmebild- und Laserzielgeräte (213 Mio. Fr.) sowie ein taktisches Aufklärungssystem (380 Mio. Fr.) beantragt. Zudem sollen die 8,1-cm-Mörser ersetzt werden (118 Mio. Fr.). Damit können Ziele rascher und präziser bekämpft sowie allfällige Kollateralschäden minimiert werden. Mit dem neuen Mörser soll auch eine minimale Menge von dazugehöriger Munition beschafft werden.

Um die Logistik zu modernisieren, werden einerseits mit dem Rüstungsprogramm neue Lastwagen zur Beschaffung beantragt (150 Mio. Fr.). Andererseits werden mit dem Immobilienprogramm VBS der Ausbau und die Sanierung der Logistikinfrastruktur in Rothenburg vorgelegt (75 Mio. Fr.). In Rothenburg soll unter anderem ein Container-Stützpunkt für 600 Container entstehen. Ebenfalls Teil des Immobilienprogrammes VBS sind die 1. Etappe zur Weiterentwicklung des Waffenplatzes in Thun (84 Mio. Fr.), womit die Instandhaltungsschulen zentralisiert werden können und der Waffenplatz in Lyss später geschlossen werden kann, sowie die Neubauten der Hallen 2 und 3 auf dem Flugplatz in Payerne (85 Mio. Fr.). Schliesslich wird mit dem Immobilienprogramm VBS auch ein Rahmenkredit für Ausbauten und Werterhaltungsmassnahmen unterbreitet (170 Mio. Fr.).

Wie in den vergangenen Jahren werden mit der Armeebotschaft auch die Rahmenkredite für Armeematerial beantragt. Sie umfassen die Projektierung, die Erprobung und die Beschaffungsvorbereitung (150 Mio. Fr.), den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (440 Mio. Fr.) sowie die Ausbildungsmunition und die Munitionsbewirtschaftung (172 Mio. Fr.). Der dazu beantragte Gesamtkredit von 762 Millionen Franken ist mit demjenigen des Vorjahres vergleichbar (742 Mio. Fr.).

Mit der beantragten Änderung des Militärgesetzes sollen Angehörige der Miliz bereits bei der Ausbildung zum Unteroffizier von Ausbildungsgutschriften
profitieren, die sie für zivile Ausbildungen beziehen können. Damit kann die Attraktivität für die Kaderausbildung weiter erhöht werden. Um genügend Unteroffiziere rekrutieren zu können, soll diese Massnahme möglichst rasch umgesetzt werden. Deshalb beantragt der Bundesrat eine Änderung des Militärgesetzes ausnahmsweise mit der Armeebotschaft.

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Inhaltsverzeichnis Übersicht

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Ausgangslage und Rahmenbedingungen 1.1 Sicherheitspolitische Lage und Konsequenzen für die Armee 1.2 Mittel- und längerfristige Herausforderungen und erforderliche Prioritäten 1.3 Beschaffungsbedarf in den unmittelbar anstehenden Jahren 1.4 Immobilienplanung 1.5 Zahlungsrahmen der Armee 1.6 Verhältnis zur Legislaturplanung 1.7 Rechtliche Grundlagen

2183 2183

Rüstungsprogramm 2019 2.1 Kurzfassung 2.2 Restlichtverstärker, Wärmebild- und Laserzielgeräte 2.2.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf 2.2.2 Beschreibung der beantragten Variante und Begründung 2.2.3 Stand der Evaluation und Zeitplan der Beschaffung 2.2.4 Weitere geprüfte Varianten 2.2.5 Risikobeurteilung 2.2.6 Verpflichtungskredit und Auswirkungen 2.3 Taktisches Aufklärungssystem 2.3.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf 2.3.2 Beschreibung der beantragten Variante und Begründung 2.3.3 Stand der Evaluation und Zeitplan der Beschaffung 2.3.4 Weitere geprüfte Varianten 2.3.5 Risikobeurteilung 2.3.6 Verpflichtungskredit und Auswirkungen 2.4 8,1-cm-Mörser 19 2.4.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf 2.4.2 Beschreibung der beantragten Variante und Begründung 2.4.3 Stand der Evaluation und Zeitplan der Beschaffung 2.4.4 Weitere geprüfte Varianten 2.4.5 Risikobeurteilung 2.4.6 Verpflichtungskredit und Auswirkungen 2.5 Lastwagen 2.5.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf 2.5.2 Beschreibung der beantragten Variante und Begründung 2.5.3 Stand der Evaluation und Zeitplan der Beschaffung 2.5.4 Weitere geprüfte Varianten 2.5.5 Risikobeurteilung 2.5.6 Verpflichtungskredit und Auswirkungen

2190 2190 2190 2190 2191 2192 2192 2193 2193 2194 2194 2194 2196 2196 2196 2197 2197 2197 2198 2199 2199 2200 2200 2201 2201 2201 2201 2202 2202 2202

2

2180

2183 2184 2186 2187 2189 2189

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3

Rahmenkredite für Armeematerial 2019 3.1 Kurzfassung 3.2 Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung 3.2.1 Artilleriematerial 3.2.2 Ausbildungsmaterial 3.2.3 Material für die Führungsunterstützung 3.2.4 Risikobeurteilung 3.2.5 Finanzielle und personelle Auswirkungen 3.3 Ausrüstung und Erneuerungsbedarf 3.3.1 Material für die Führungsunterstützung 3.3.2 Material für den Versorgungs- und den Transportdienst 3.3.3 Sanitätsmaterial und ABC-Material 3.3.4 Schuhwerk 3.3.5 Risikobeurteilung 3.3.6 Finanzielle und personelle Auswirkungen 3.4 Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung 3.4.1 Risikobeurteilung 3.4.2 Finanzielle und personelle Auswirkungen

2203 2203 2204 2205 2205 2206 2206 2206 2207 2207 2208 2209 2209 2210 2210 2210 2211 2211

4

Immobilienprogramm VBS 2019 4.1 Kurzfassung 4.2 Ausbau und Sanierung der Logistikinfrastruktur in Rothenburg 4.2.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf 4.2.2 Beschreibung der beantragten Variante und Begründung 4.2.3 Weitere geprüfte Varianten 4.2.4 Risikobeurteilung 4.2.5 Verpflichtungskredit und Auswirkungen 4.3 Weiterentwicklung des Waffenplatzes in Thun, 1. Etappe 4.3.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf 4.3.2 Beschreibung der beantragten Variante und Begründung 4.3.3 Weitere geprüfte Varianten 4.3.4 Risikobeurteilung 4.3.5 Verpflichtungskredit und Auswirkungen 4.4 Neubauten der Hallen 2 und 3 in Payerne 4.4.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf 4.4.2 Beschreibung der beantragten Variante und Begründung 4.4.3 Weitere geprüfte Varianten 4.4.4 Risikobeurteilung 4.4.5 Verpflichtungskredit und Auswirkungen 4.5 Rahmenkredit zum Immobilienprogramm VBS 2019 4.5.1 Ausgangslage und Handlungsbedarf 4.5.2 Beschreibung der beantragten Variante und Begründung 4.5.3 Stand der Evaluation und Zeitplan der Beschaffung 4.5.4 Risikobeurteilung 4.5.5 Rahmenkredit und Auswirkungen

2211 2211 2212 2212 2213 2214 2214 2214 2215 2215 2218 2218 2219 2219 2219 2219 2220 2221 2221 2221 2222 2222 2222 2224 2224 2225 2181

BBl 2019

5

Änderung des Militärgesetzes 5.1 Grundzüge der Vorlage 5.2 Erläuterungen zum geänderten Artikel 5.3 Auswirkungen

2225 2225 2225 2226

6

Auswirkungen aus allen Vorlagen 6.1 Auswirkungen auf den Bund 6.1.1 Teuerung, Wechselkurse und Mehrwertsteuer 6.1.2 Finanzielle Auswirkungen 6.1.3 Personelle Auswirkungen 6.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete 6.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

2226 2226 2226 2227 2227

Rechtliche Aspekte 7.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 7.2 Erlassform 7.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 7.4 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes

2228 2228 2228 2228 2229

Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2019 (Entwurf)

2231

Bundesbeschluss über die Rahmenkredite für Armeematerial 2019 (Entwurf)

2233

Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS 2019 (Entwurf)

2235

Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG) (Entwurf)

2237

7

2182

2227 2227

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Botschaft 1

Ausgangslage und Rahmenbedingungen

1.1

Sicherheitspolitische Lage und Konsequenzen für die Armee

Die sicherheitspolitische Lage in Europa und der Welt ist so angespannt wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Die terroristische Bedrohung ist in den letzten Jahren erheblich gewachsen und das Verhältnis zwischen den westlichen Staaten und Russland verschlechtert sich weiter1. Die militärisch charakterisierte Machtpolitik ist zurückgekehrt. Die Schweiz liegt zwar insgesamt nach wie vor in einem relativ stabilen unmittelbaren Umfeld. Gleichwohl ist sie von den Auswirkungen der Machtpolitik und von den Konflikten in ihrem Umfeld betroffen.

In diesem Kontext muss die Armee ihre Fähigkeiten in den Bereichen Kämpfen, Schützen und Helfen anpassen. Dadurch bleibt sie auch in Zukunft ein sicherheitspolitisches Instrument, das seine Aufgaben erfüllen können muss, nämlich die Kriegsverhinderung, die Verteidigung von Land und Bevölkerung, die Wahrung der Lufthoheit, die Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz vor und bei der Bewältigung von Katastrophen und die Friedensförderung im internationalen Rahmen.

Einen wesentlichen Schritt in diese Richtung hat die Armee mit ihrer aktuellen Weiterentwicklung (WEA) gemacht, die seit dem 1. Januar 2018 umgesetzt wird.

Dabei geht es darum, die Bereitschaft zu erhöhen, den Ausrüstungsgrad der Verbände so auszugestalten, dass die Armee ihre Leistungen erbringen kann, die Ausbildung, insbesondere diejenige der Kader, zu verbessern, und die Armee wieder stärker als in der Vergangenheit in den verschiedenen Landesteilen zu verankern.

Die verschiedenen mit der WEA angestossenen Massnahmen sollen nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren vollständig umgesetzt sein.

Auch nach der Umsetzung der WEA wird die Armee sich weiterentwickeln müssen.

Bedrohungen verändern sich und auch die technologische Entwicklung schreitet teils rasant voran, vor allem im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnologien, die auch für die Armee zentral sind.

1.2

Mittel- und längerfristige Herausforderungen und erforderliche Prioritäten

Eine grosse Herausforderung in den 2020er-Jahren liegt darin, dass innerhalb weniger Jahre für die Fähigkeiten der Armee besonders relevante Hauptsysteme ihr Nutzungsende erreichen werden. Davon betroffen sind nicht nur die Mittel zum Schutz des Luftraums, sondern auch die Artillerie, sämtliche Radschützenpanzer und 1

www.vbs.admin.ch > Weitere Themen > Nachrichtenbeschaffung > Gewaltextremismus > Lagebericht zur Sicherheit der Schweiz 2018 des Nachrichtendienstes des Bundes

2183

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Kampfschützenpanzer, verschiedene Spezialfahrzeuge der Genietruppen, Helikopter sowie zahlreiche Führungs-, Nachrichtendienst- und Führungsinformationssysteme.

Viele dieser Systeme haben bereits heute nur noch einen deutlich reduzierten militärischen Wert. In einer Auseinandersetzung mit einem Gegner, der moderne Mittel einsetzt, würden sie sich kaum mehr mit Aussicht auf Erfolg einsetzen lassen.

Damit die Armee ihre Aufgaben weiterhin erfüllen kann, wird es nötig sein, all diejenigen Systeme in angemessener Qualität zu erneuern, die für die Leistungserbringung auch längerfristig erforderlich sind. Der Bundesrat hat in der Vergangenheit verschiedentlich darauf hingewiesen, dass ein gleichzeitiger Ersatz aller ans Nutzungsende gelangender Systeme mit einem jährlichen Budget von 5 Milliarden Franken nicht umsetzbar sei. Am 8. November 2017 hat er deshalb im Zusammenhang mit der Erneuerung der Mittel für den Schutz des Luftraums in Aussicht gestellt, das Armeebudget ab den beginnenden 2020er-Jahren sukzessive zu erhöhen, und zwar um ungefähr real 1,4 Prozent jährlich. Eine solche Erhöhung der Finanzmittel wird es erlauben, neben der Beschaffung von Kampfflugzeugen und eines Systems zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite auch die übrigen Fähigkeiten ­ zumindest in beschränktem Umfang ­ weiterzuentwickeln und möglichst zu verhindern, dass grössere Fähigkeitslücken entstehen, die später mit sehr grossem Aufwand geschlossen werden müssten. Auch mit einem höheren Budget wird es unausweichlich sein, bei der Fähigkeitsentwicklung klare Prioritäten festzulegen.

Mit höchster Priorität angegangen werden sollen zum einen die Erneuerungen der Mittel zum Schutz des Luftraums und zum anderen die Verbesserungen im Bereich der Cyberabwehr. Auf diese beiden priorisierten Fähigkeiten sind auch die übrigen Teile der Armee angewiesen: Ohne Schutz in der dritten Dimension würde die Armee ihre Handlungsfreiheit auch am Boden verlieren und müsste dauernd damit rechnen, ungehindert aus der Luft bekämpft zu werden. Ein koordinierter Einsatz der Armee wäre ebenfalls nicht mehr möglich, wenn die Führung durch Cyber-Angriffe gestört oder gar unterbunden würde.

Die Erneuerung der Fähigkeiten der Bodentruppen soll im kommenden Jahrzehnt ebenfalls angegangen werden. Die konzeptionellen Grundlagen dazu werden
derzeit erarbeitet. Wesentlich ist dabei, dass genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um auch in diesen Bereichen die erforderlichen Beschaffungen zu tätigen.

Keine Option wäre es, auf Erneuerungen vorläufig zu verzichten und diese in einen Zeitraum nach 2032 zu verschieben, wenn ­ nach der Beschaffung der neuen Mittel zum Schutz des Luftraums ­ auch für die übrigen Teile der Armee wieder mehr Finanzmittel zur Verfügung stehen werden. Es wird dennoch unausweichlich sein, Investitionen zeitlich zu erstrecken und in einzelnen Bereichen auch Abstriche gegenüber dem tatsächlichen Bedarf vorzunehmen.

1.3

Beschaffungsbedarf in den unmittelbar anstehenden Jahren

Bevor im nächsten Jahrzehnt die geschilderten Grossprojekte angegangen werden können, sind in den unmittelbar kommenden Jahren Erneuerungen zu realisieren, die 2184

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nicht in die späten 2020er-Jahre oder frühen 2030er-Jahre aufgeschoben werden können. Die entsprechenden Rüstungsprojekte wurden in den vergangenen Jahren auf dem aktuellen Technologiestand weitestgehend beschaffungsreif gemacht.

Würde mit einer Umsetzung zugewartet, bis die zu Beginn der 2020er-Jahre anstehenden Grossprojekte (Kampfflugzeuge und bodengestützte Luftverteidigung) realisiert sind, so müsste die Projektarbeit von vorne beginnen; die investierten Kredite für Erprobungen und Beschaffungsvorbereitungen wären verloren. Hinzu kommt, dass die vorhandenen Systeme, mit denen die Fähigkeiten abgedeckt werden, bereits heute veraltet sind und deshalb so bald wie möglich ersetzt werden müssen. Ohne Ersatz könnte die Truppe, unter anderem auch aus Sicherheitsgründen, nicht mehr länger an den vorhandenen Systemen ausgebildet werden.

Für die Armee sind nicht nur die zu erfüllenden Aufgaben, die Bedrohung und die technologische Entwicklung relevant, sondern auch das Umfeld, in dem sie zum Einsatz kommt. Auseinandersetzungen werden vermehrt inmitten der Zivilbevölkerung und des immer dichter überbauten Geländes stattfinden. Die Armee muss deshalb in der Lage sein, dort Nachrichten und Zielinformationen zu beschaffen und dort so präzise zu wirken, dass zivile Opfer und Schäden an der Infrastruktur vermieden werden.

Die Armeebotschaft 2019 legt diesbezüglich ein Schwergewicht auf die Aufklärungsfähigkeit und die damit zusammenhängende Fähigkeit, Bodentruppen mit präzisem indirektem Feuer auf kurze Distanz zu unterstützen. Es geht darum, die aus den frühen 1990er-Jahren stammenden Fähigkeiten zu erneuern und gleichzeitig an die heutigen und künftigen Gegebenheiten des Umfelds und die neuen technologischen Möglichkeiten anzupassen. Um die Aufklärung und die Wirkung von Armeeeinsätzen im Falle erhöhter Spannungen und in einem bewaffneten Konflikt zu gewährleisten, muss die Armee ihre Aufgaben auch nachts und bei schlechten Sichtbedingungen erfüllen können. Zu diesem Zweck sollen die veralteten Restlichtverstärker und Wärmebildgeräte erneuert werden. Die Einsatzfähigkeiten der Armee in einem komplexen Umfeld mit Sichtbehinderungen (z. B. in Häusern, Kellern, Kanalisationen) können dadurch erheblich verbessert werden.

Hinzu kommen Investitionen zur Sicherstellung der Logistik (Rüstungs- und Immobilienprojekte)
und zur Gewährleistung einer soliden Ausbildung (Immobilienprojekte und Beschaffungen im Rahmen des Ausrüstungs- und des Erneuerungsbedarfs). Hierzu ist einerseits im Rüstungsprogramm die Ablösung einzelner veralteter Lastwagenflotten vorgesehen, andererseits im Rahmenkredit für Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB) ein Ersatz von Spezialfahrzeugen, die ihr Nutzungsende erreicht haben und in geringen Stückzahlen ersetzt werden sollen.

Bevor dem Parlament mit der Armeebotschaft 2022 der Verpflichtungskredit in der Höhe von maximal 8 Milliarden Franken für die Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums zur Genehmigung beantragt werden soll, sind in den kommenden Jahren Investitionen in die mobile Telekommunikation, ins Luftraumüberwachungssystem Florako, ins Führungsnetz Schweiz, in die Rechenzentren des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und in eine neue individuelle ABC-Schutzausrüstung vorgesehen. Ebenfalls geplant ist die Beschaffung eines Lasersimulators für die mit dem Rüstungsprogramm 2016 beschaffte schultergestützte Mehrzweckwaffe. Hinzu kommen drei Werterhaltungs2185

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massnahmen: für das Trainingsflugzeug PC-21, das Material für die Katastrophenhilfe und den Schützenpanzer 2000. Die Kredite für die Projektierung, die Erprobung und die Beschaffungsvorbereitung dieser verschiedenen Vorhaben, die dem Parlament in den nächsten Jahren zur Beschaffung beantragt werden sollen, wurden in den vergangenen Jahren bewilligt.

Der Projektbericht VBS stellt im Jahresrhythmus den Fortschritt in den wichtigsten Projekten dar. Einige der darin genannten Projekte sind Gegenstand dieser Botschaft, so z. B. das taktische Aufklärungssystem, das Sicherheitsfunknetz Polycom und die Mini-Drohne; andere sollen in den nächsten Jahren vollständig umgesetzt werden, etwa das Führungsnetz Schweiz oder der 24-Stunden-Betrieb im Luftpolizeidienst.

Ausserdienststellungen werden in der vorliegenden Armeebotschaft nicht beantragt.

Vorgesehen ist, mit der Armeebotschaft 2020 die Ausserdienststellung des Fliegerabwehrlenkwaffensystems Rapier zu beantragen, das voraussichtlich 2022 das Ende seiner Nutzungsdauer erreichen wird. Daneben ist nach heutiger Beurteilung eine Stilllegung vereinzelter Kampfflugzeuge des Typs F-5 Tiger, die als Serviceflugzeuge weiterbetrieben werden, in den kommenden Jahren nicht auszuschliessen.

1.4

Immobilienplanung

Die militärischen Immobilien umfassen rund 8000 Gebäude und Anlagen sowie 24 000 Hektaren Land. Der Wiederbeschaffungswert für die Standorte, die durch die Armee weiter genutzt werden, beträgt gegenwärtig etwas über 21 Milliarden Franken. Um diese erhalten zu können, wären jährlich deutlich mehr finanzielle Mittel notwendig, als vorhanden sind. Deshalb sind auch bei den Immobilien Prioritäten zu setzen.

Mit der WEA wurden im Stationierungskonzept die Standorte definiert, die aufgegeben werden sollen. Die Nutzung wird an den verbleibenden Standorten konzentriert, was die Schliessung von Standorten ermöglicht. Damit kann der Finanzbedarf für die Immobilien mittel- bis langfristig stabilisiert werden. Weiter sind Sanierungen sowie bauliche und technische Anpassungen notwendig, um den verbleibenden Immobilienbestand langfristig erhalten zu können.

Die Standortentscheide aus dem Stationierungskonzept werden im Programmteil des Sachplans Militär festgehalten. Dieser ist für die Planungsbehörden verbindlich. Der Bundesrat hat den Programmteil im Dezember 2017 verabschiedet. Ab 2019 soll im Objektteil des Sachplans Militär die Nutzung der einzelnen Standorte festgelegt werden.

Die Waffenplätze Drognens, Thun und Chamblon stellen Schlüsselstandorte für die Umsetzung des Stationierungskonzepts dar und sollen ausgebaut werden. Im Gegenzug werden die Waffenplätze Freiburg, Lyss und Moudon mittelfristig geschlossen, womit anstehende Sanierungen vermieden werden können. Diese würden die Ersatzinvestitionen in die Ausbauten an den genannten Schlüsselstandorten übersteigen. Mit dem Immobilienprogramm VBS 2018 wurde die Erweiterung und der Umbau des Waffenplatzes Drognens beschlossen. Mit der vorliegenden Botschaft 2186

BBl 2019

wird die 1. Etappe zur Weiterentwicklung des Waffenplatzes Thun beantragt. Damit wird in der Folge die Schliessung des Waffenplatzes Lyss ermöglicht. Daneben werden Neubauten auf dem Flugplatz in Payerne sowie der Ausbau und die Sanierung der Logistikinfrastruktur in Rothenburg beantragt.

Für die folgenden Jahre ist geplant, die Waffenplätze Chamblon, Frauenfeld und Drognens weiter auszubauen. In Dübendorf soll eine Basis für Helikopter und den Lufttransportdienst des Bundes realisiert und in Burgdorf soll die Logistikinfrastruktur ausgebaut werden. Anfang der 2020er-Jahre stehen diverse Massnahmen im Zusammenhang mit der Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraumes an.

Zudem sollen die weiteren Etappen zur Weiterentwicklung des Waffenplatzes in Thun umgesetzt sowie verschiedene Waffenplätze und Logistikinfrastrukturen saniert und erweitert werden. Damit kann die Nutzung optimiert und das neue Bereitschaftssystem der Armee umgesetzt werden. Des Weiteren sind Massnahmen notwendig, um die Führungsfähigkeit der Armee zu verbessern.

1.5

Zahlungsrahmen der Armee

Die eidgenössischen Räte bewilligten am 7. März 2016 einen Zahlungsrahmen der Armee von 20 Milliarden Franken für die Jahre 2017­20202. Der Bundesrat hat diesen Beschluss im Voranschlag 2017 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2018­2020 grundsätzlich umgesetzt. Er hat jedoch entschieden, die Armee in die Sparmassnahmen miteinzubeziehen. Der Zahlungsrahmen umfasst dadurch noch VBS-Kredite für die Armee von 19,26 Milliarden Franken und eine technische Reserve des EFD von 145 Millionen Franken. Diese ist insbesondere für Lohnmassnahmen vorgesehen.

in Mio. Fr., Planungsstand 22.8.2018

R 2016

R 2017

VA 2018

Zahlungsrahmen der Armee 2017­2020

19 406

VBS-Kredite

19 261

Technische Reserve EFD

VA 2019

FP 2020

145

VBS-Kredite

4354

4509

4598

5065

5089

Verteidigung

3832

3946

4047

4468

4525

davon Einzelkredit Rüstungsaufwand und -investitionen

1114

1218

1215

1584

1678

armasuisse Immobilien

522

563

551

597

564

davon GlobalbudgetInvestitionen

331

378

357

394

359

2

BBl 2017 2915

2187

BBl 2019

Mit der WEA beabsichtigte der Bundesrat, von den jährlich 5 Milliarden Franken rund 40 Prozent für Investitionen in Rüstung (Rüstungsaufwand) und Immobilien zu verwenden. Damit sollen rund 2 Milliarden Franken für Investitionen und 3 Milliarden Franken für den Betrieb aufgewendet werden. Der Betriebsaufwand bleibt gegenüber heute in etwa unverändert. Der Rüstungsaufwand und die Investitionen in Immobilien sollen dagegen erhöht werden.

Der Betriebsaufwand setzt sich aus dem Personal- und dem Sachaufwand zusammen. Zum Sachaufwand zählen insbesondere die Aufwände für das Ersatzmaterial und die Instandhaltung der Systeme (560 Mio. Fr.), für den Betrieb und die Infrastruktur (290 Mio. Fr.), für den Unterhalt der Immobilien (200 Mio. Fr.), für die Truppe (200 Mio Fr.) sowie für die Informatik (70 Mio. Fr.). Diese Angaben entsprechen den geplanten Betriebsaufwänden für die WEA.

Verursacht wird der Betriebsaufwand weitgehend durch die angestrebte Bereitschaft der Armee sowie durch die auszubildenden Rekruten, Soldaten und Kader. Die Bereitschaft und die Ausbildung bestimmen die notwendige Ausrüstung, den Immobilienbedarf, die Anzahl der Rekrutenschulen und Wiederholungskurse wie auch die Anzahl der Diensttage. Zudem beeinflusst das technologisch zunehmend komplexere Material, insbesondere die Luftwaffen- und Führungssysteme, den Betriebsaufwand. Schliesslich kann der Betrieb der Armee nur dann sichergestellt werden, wenn genügend und gut qualifiziertes Berufspersonal verfügbar ist.

Moderne militärische Systeme sind zunehmend untereinander vernetzt, der Informatikanteil in Rüstungsgütern steigt. Damit steigt auch der Betriebsaufwand tendenziell an. Um den Betriebsaufwand stabilisieren zu können, müssen nicht mehr benötigte Systeme vollständig ausser Dienst gestellt werden.

Von den jährlichen Investitionen von 2 Milliarden Franken werden 400 Millionen Franken für die Immobilien benötigt. Die weiteren 1,6 Milliarden Franken sind für die Rüstung notwendig. Neben dem jährlichen Aufwand von rund einer Milliarde Franken für die Rüstungsmaterialbeschaffungen (d. h. für die Umsetzung bewilligter Rüstungsprogramme) macht der Aufwand für den AEB einen wesentlichen Anteil des Rüstungsaufwandes aus, nämlich jährlich 350 Millionen Franken. Um die Rüstungsmaterialbeschaffungen vorzubereiten, braucht es Kredite für
die Projektierung, die Erprobung und die Beschaffungsvorbereitung (PEB), wozu jährlich 100 Millionen Franken verwendet werden. Für die Munitionsbeschaffung und -bewirtschaftung (AMB) werden 120 Millionen Franken aufgewendet. Hinzu kommen 40 Millionen Franken für die Mehrwertsteuer auf Importen.

Der Zahlungsrahmen umfasst, wie oben erwähnt, den Betriebsaufwand, den Rüstungsaufwand und die Investitionen in Immobilien. Die jährlichen Ausgaben dazu werden vom Parlament mit den Voranschlägen bewilligt. Zudem ermächtigen die eidgenössischen Räte den Bundesrat mit den Verpflichtungskrediten, mehrjährige Verpflichtungen einzugehen. Diese werden über den Zahlungsrahmen abgerechnet.

2020 endet der erste vierjährige Zahlungsrahmen der Armee (2017­2020). Dieser ist für den mit der WEA angestrebten Ausrüstungsgrad der Verbände zentral. Insbesondere konnten wesentliche Voraussetzungen für die anstehende Weiterentwicklung der Fähigkeiten der Armee geschaffen werden: Die Nutzungsverlängerung der F/A18-Flotte im Rüstungsprogramm 2017 etwa verhinderte, dass die heute im Einsatz 2188

BBl 2019

stehenden F/A-18-Kampfflugzeuge ihr Nutzungsende erreichen, bevor die neuen Kampfflugzeuge eingeführt sind. Mit der 2016 genehmigten Beschaffung des 12-cm-Mörsers kann die Fähigkeit zur indirekten Feuerunterstützung auf kurze Distanz wieder eingeführt werden. Diese und weitere Beschaffungen, die während dem laufenden Zahlungsrahmen genehmigt wurden, werden zu einem grossen Teil über den im Jahr 2020 zu beantragenden neuen Zahlungsrahmen (2021­2024) zu bezahlen sein.

Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit der Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums beschlossen, der Armee für die kommenden Zahlungsrahmen eine Wachstumsrate in der Grössenordnung von real 1,4 Prozent pro Jahr einzuräumen.

Bei einer Teuerungsannahme von 1 Prozent beträgt die nominale Wachstumsrate 2,4 Prozent. Demnach wird mit einem Zahlungsrahmen der Armee 2021­2024 von 21,25 Milliarden Franken gerechnet. Darin enthalten ist eine Technische Reserve des EFD von 200 Millionen Franken.

1.6

Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Armeebotschaft 2019 wurde in der Armeebotschaft 20163 angekündigt, indem die Rüstungs- und die Immobilienplanung für die Jahre 2016 bis 2020 umrissen wurde. Die Armeebotschaft 2016 wurde in die Botschaft vom 27. Januar 20164 zur Legislaturplanung 2015­2019 und in den Bundesbeschluss vom 14. Juni 20165 über die Legislaturplanung 2015­2019 aufgenommen.

1.7

Rechtliche Grundlagen

Das Parlament hat am 18. März 2016 die Änderung der Rechtsgrundlagen für die WEA beschlossen. Das Militärgesetz vom 3. Februar 19956 sieht neu unter anderem Ausbildungsgutschriften für die Offiziere und die höheren Unteroffiziere vor. Dies macht die militärische Ausbildung für diese Kader attraktiver. Die Armee hat jedoch weiterhin Mühe, genügend Kader auf unterer Stufe zu gewinnen. Deshalb sollen künftig auch angehende Unteroffiziere von Ausbildungsgutschriften profitieren können. Die Attraktivität der militärischen Kaderlaufbahn wird damit weiter gesteigert.

Um genügend Unteroffiziere rekrutieren zu können, soll diese Massnahme möglichst rasch umgesetzt werden. Deshalb beantragt der Bundesrat eine Änderung von Artikel 29a des Militärgesetzes ausnahmsweise mit der Armeebotschaft. Auf die Durchführung einer Vernehmlassung kann dabei gestützt auf Artikel 3a des Vernehmlassungsgesetzes vom 18. März 20057 verzichtet werden, da keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind. Die Positionen der interessierten Kreise sind bekannt.

3 4 5 6 7

BBl 2016 1573 BBl 2016 1105, hier 1187 f.

BBl 2016 5183, hier 5190 SR 510.10 SR 172.061

2189

BBl 2019

2

Rüstungsprogramm 2019

2.1

Kurzfassung

Der Bundesrat beantragt mit dem Rüstungsprogramm 2019 einen Gesamtkredit von 861 Millionen Franken. Der Gesamtkredit umfasst vier einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite.

Verpflichtungskredite

Mio. Fr.

Einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite

861

­ Restlichtverstärker, Wärmebild- und Laserzielgeräte

213

­ Taktisches Aufklärungssystem

380

­ 8,1-cm-Mörser 19

118

­ Lastwagen

150

Gesamtkredit für das Rüstungsprogramm 2019

861

Die beantragten Verpflichtungskredite enthalten die Teuerung und die Mehrwertsteuer. Die Berechnungsgrundlagen sind in Ziffer 6.1.1 aufgeführt.

2.2

Restlichtverstärker, Wärmebild- und Laserzielgeräte

2.2.1

Ausgangslage und Handlungsbedarf

Die Armee muss ihre Aufträge über ihr gesamtes Einsatzspektrum hinweg zu jeder Tages- und Nachtzeit und bei jedem Wetter erfüllen können. Damit sie auch bei schlechten Sichtverhältnissen agieren kann, werden Restlichtverstärker und Wärmebildgeräte eingesetzt. Diese Beobachtungsmittel werden insbesondere für die Nachrichtenbeschaffung und die Zielbekämpfung verwendet.

Die bestehenden Restlichtverstärker und Wärmebildgeräte wurden vor etwa dreissig Jahren beschafft. Heute sind modernere Restlichtverstärker und Wärmebildgeräte erhältlich. Neue Wärmebildgeräte sind kompakter, leichter, energieeffizienter und leistungsfähiger als die bestehenden. Dank zusätzlichen Funktionen zur Positionierung und zur Distanzmessung lassen sie sich nicht nur für die Beobachtung, sondern auch für die Zielvermessung und die Feuerleitung einsetzen. Dadurch lässt sich die Präzision des Waffeneinsatzes erhöhen.

Gegenwärtig können nur rund ein Drittel der Kampfverbände (Aufklärung, Panzer, Infanterie und Grenadiere) und der Kampfunterstützungsverbände (Genie und Artillerie) mit Restlichtverstärkern und Wärmebildgeräten ausgerüstet werden. Damit können Überwachungs- und Kampfaufträge bei schlechten Sichtverhältnissen nur eingeschränkt wahrgenommen werden. Für eine moderne Ausrüstung aller Kampfund Kampfunterstützungsverbände fehlen rund 8400 neue Restlichtverstärker, 1040 neue Wärmebildgeräte und 9640 Laserzielgeräte. Diese Geräte sollen beschafft 2190

BBl 2019

werden, um die Einsatzfähigkeit der Kampf- und der Kampfunterstützungsverbände zu verbessern. Die bestehenden Restlichtverstärker und Wärmebildgeräte sollen weiterverwendet werden, um Sicherungs-, Bewachungs- und Beobachtungsaufträge zu erfüllen, die von allen Truppen geleistet werden. Dazu sind an einigen der bestehenden Restlichtverstärkern werterhaltende Massnahmen durchzuführen.

2.2.2

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung

Das Vorhaben umfasst den Werterhalt der bestehenden Restlichtverstärker, die Beschaffung neuer Restlichtverstärker und neuer Wärmebildgeräte in zwei Ausführungen sowie Laserzielgeräte.

Werterhalt der bestehenden Restlichtverstärker Die bestehenden Restlichtverstärker werden so angepasst, dass sie ebenfalls mit dem Helm oder der Tragevorrichtung verwendet werden können. Sie werden Verbänden zugeteilt, die bisher nicht entsprechend ausgerüstet waren.

Neue Restlichtverstärker Mithilfe von Restlichtverstärkern sind Erkundungs-, Aufklärungs-, Überwachungsund Bewachungsaufträge bei Nacht möglich, ohne dass Weisslicht (z. B. Handlampen oder Schweinwerfer) eingesetzt und somit der eigene Standort preisgegeben werden muss. Die neuen Restlichtverstärker werden den Infanterie-, den Aufklärungs- und den Grenadierzügen zugeteilt.

Die neuen Restlichtverstärker werden am Helm befestigt oder können mithilfe einer Tragevorrichtung am Kopf aufgesetzt werden. Es sind sogenannt passive Geräte und können deswegen vom Gegner kaum erfasst werden.

Neue Wärmebildgeräte mittlerer Sichtweite Die Wärmebildgeräte mittlerer Sichtweite dienen dazu, Einsatzräume zu überwachen oder Ziele zu bezeichnen, die anschliessend mit direkt oder indirekt schiessenden Waffen auch bei schlechten Sichtbedingungen präzise bekämpft werden können.

Die Sichtweite entspricht derjenigen eines Feldstechers, bei guten Bedingungen rund 5 Kilometer. Sie werden den Zugführern und Zugführerinnen von Infanterie-, Aufklärungs- und Grenadierformationen zugeteilt, um den für die Führung auf taktischer Stufe erforderlichen Überblick auch bei schlechten Sichtverhältnissen zu ermöglichen.

Neue Wärmebildgeräte grosser Sichtweite Die Wärmebildgeräte grosser Sichtweite ermöglichen die Beobachtung über Distanzen von bis zu 10 Kilometern. Dieser Leistungsunterschied schlägt sich auch in höheren Gerätekosten nieder. Sie werden primär den Aufklärungs- und Späherformationen sowie den Schiesskommandanten und -kommandantinnen zugeteilt, die jeweils ein tragbares Gerät in ihren Fahrzeugen mitführen. Beim taktischen Aufklä-

2191

BBl 2019

rungssystem (vgl. Ziff. 2.3) und beim 8,1-cm-Mörser 19 (vgl. Ziff. 2.4) werden sie als Beobachtungsmittel verwendet.

Wärmebildgeräte können von einem Gegner nur schwer erfasst werden. Sie können in der Hand gehalten oder auf ein Stativ montiert werden.

Laserzielgeräte Laserzielgeräte ermöglichen in Verbindung mit einem Restlichtverstärker die Zielerfassung bei Nacht. Sie werden auf das Sturmgewehr 90 oder das Sturmgewehr 07 montiert. Sie beinhalten nebst einem unsichtbaren Infrarotlaser und einer infraroten Gefechtsfeldausleuchtung auch einen sichtbaren Ziellaser für den Einsatz bei Tag sowie eine leistungsstarke Weisslichtlampe. Der Infrarotlaser wird nur in Kombination mit einem Restlichtverstärker eingesetzt, der sichtbare Laser hingegen kann auch bei Tag und ohne Restlichtverstärker verwendet werden.

2.2.3

Stand der Evaluation und Zeitplan der Beschaffung

Die zu beschaffenden Geräte wurden im Rahmen eines selektiven Auswahlverfahrens mit Beteiligung von mehreren Anbietern aus dem In- und Ausland evaluiert. Es wurden ausschliesslich Produkte evaluiert, die bei anderen Streitkräften oder Sicherheitsorganen bereits eingeführt sind. Mit allen Geräten wurden Truppenversuche durch die Lehrverbände Infanterie und Panzer / Artillerie sowie durch das Kommando Spezialkräfte durchgeführt, bei denen die Truppen- und Miliztauglichkeit der Geräte bestätigt wurde.

Nach Abschluss der Evaluation wurden die folgenden Lieferanten gewählt: ­

für den Werterhalt der bestehenden Restlichtverstärker, für die neuen Restlichtverstärker und für beide Ausführungen der neuen Wärmebildgeräte die Firma Safran Vectronix AG in Heerbrugg;

­

für die Laserzielgeräte die Firma Rheinmetall Air Defence AG in Zürich.

Die Beschaffung der Geräte beginnt mit einer Vorserieproduktion. Die darauffolgende Serienbeschaffung dauert voraussichtlich bis ins Jahr 2024. Die Einführung bei der Truppe sollte 2025 abgeschlossen sein.

2.2.4

Weitere geprüfte Varianten

Geprüft wurde eine vollständige Ablösung der heute eingesetzten Restlichtverstärker und Wärmebildgeräte. Dies würde bedeuten, dass sowohl die Aufklärungs- und die Kampfverbände wie auch die Unterstützungsverbände mit neuen Geräten ausgerüstet würden. Aus Kostengründen wird jedoch davon abgesehen.

Es wurde auch geprüft, anstelle einer Neubeschaffung nur die Nutzungsdauer der bestehenden Geräte zu verlängern. Damit würde sich die Nachtsichtfähigkeit jedoch weiterhin auf einen kleinen Teil der Truppen beschränken.

2192

BBl 2019

2.2.5

Risikobeurteilung

Der Aufwand für die Werterhaltungsmassnahmen an den bestehenden Restlichtverstärkern sowie für die Integration in bestehende Ausrüstung lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht definitiv beziffern. Die Beschaffungsrisiken betreffend die neuen Geräte sind indessen gering. Es wird deshalb insgesamt mit einem Risikozuschlag von 5 Prozent auf dem Beschaffungsumfang gerechnet.

2.2.6

Verpflichtungskredit und Auswirkungen

Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Hauptmaterial, bestehend aus: ­ 8385 neuen Restlichtverstärkern; ­ 5700 werterhaltenen Restlichtverstärkern; ­ 340 neuen Wärmebildgeräten mittlerer Sichtweite; ­ 700 neuen Wärmebildgeräten grosser Sichtweite; ­ 9640 Laserzielgeräten.

­ Logistik ­ Risikozuschlag ­ Teuerung Verpflichtungskredit

187,0

6,5 10,5 9,0 213,0

Finanzielle Auswirkungen Der jährliche Instandhaltungsaufwand wird sich bei den neuen Restlichtverstärkern und Laserzielgeräten auf rund eine Million Franken belaufen, bei den neuen Wärmebildgeräten auf 1,8 Millionen Franken. Dies entspricht gegenüber heute einem jährlichen Mehraufwand von 2,8 Millionen Franken, weil die bereits eingeführten Geräte weiterverwendet werden. Die Nutzungsdauer beträgt 15 Jahre.

Auswirkungen auf die Immobilien Es sind keine Anpassungen an der vorhandenen Infrastruktur erforderlich.

2193

BBl 2019

2.3

Taktisches Aufklärungssystem

2.3.1

Ausgangslage und Handlungsbedarf

Die Nachrichtenbeschaffung ist eine wichtige Voraussetzung für die Aufgabenerfüllung der Armee in allen Lagen.

Im Rahmen der Unterstützung ziviler Behörden sind beispielsweise Räume für eine gewisse Zeit zu überwachen, z. B. im Umfeld einer Konferenz. Diese Informationen werden von der Armee beschafft, jedoch ausschliesslich durch die dafür vorgesehenen zivilen Stellen ausgewertet.

In der Verteidigung geht es darum, rasch Informationen über den Gegner zu erhalten und diese an die richtigen Adressaten zu übermitteln, damit angemessen auf die verschiedensten Bedrohungsformen reagiert werden kann.

Um Nachrichten am Boden, in der Luft oder auch im Cyberraum zu beschaffen, benötigt die Armee verschiedene Sensoren: Zur Überwachung des Luftraums setzt sie Kampfflugzeuge und Radare ein; für die Überwachung oder die Aufklärung von Geländeteilen sind es Drohnen, Helikopter und Truppen mit entsprechenden Beobachtungsgeräten. Die gewonnenen Informationen werden ausgewertet und zu einem Lagebild verdichtet. Ohne Lagebild können militärische Kommandanten und Kommandantinnen keine Entschlüsse fassen und ihre Truppen und Waffen nicht zielgerichtet einsetzen. Dabei gewinnen mobile Systeme an Bedeutung, weil die Armee nicht mehr flächendeckende Dispositive bezieht.

Für die Nachrichtenbeschaffung am Boden verfügt die Armee über spezielle Aufklärungsformationen: Aufklärungsbataillone in den mechanisierten Brigaden, Aufklärungskompanien und Späherzüge in den Territorialdivisionen. Diese Formationen verfügen heute über Aufklärungs- und Schiesskommandantenfahrzeuge oder einen geländegängigen Personenwagen. Dabei werden für die Beobachtung bestehende Wärmebildgeräte aus den frühen 1990er-Jahren und Feldstecher verwendet. Für die Identifikation der Gegenseite und die Zielbezeichnung fehlen jedoch präzisere und witterungsunabhängigere Beobachtungsmittel, die mobil und stationär eingesetzt werden können, sowie eine rasche Datenverarbeitung. Mit dem taktischen Aufklärungssystem (Tasys) sollen nun die Aufklärungsmittel der Bodentruppen erneuert und ergänzt werden.

Tasys kann mobil und stationär präzise Zielinformationen liefern, was das Leiten von indirektem Feuer (d. h. Artillerie und Mörser) über grössere Distanzen erlaubt.

2.3.2

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung

Tasys besteht aus einem Trägerfahrzeug, einem Multi-Sensorsystem sowie dem Datenverarbeitungssystem. Zusätzliche Wärmebildgeräte für den abgesetzten Betrieb sind im Vorhaben Restlichtverstärker, Wärmebild- und Laserzielgeräte enthalten (vgl. Ziff. 2.2).

2194

BBl 2019

Trägerfahrzeug Beim Trägerfahrzeug handelt es sich um ein Fahrzeug vom Typ Mowag Eagle V 6x6. Zum Selbstschutz ist das Fahrzeug gepanzert und mit einer Waffenstation ausgestattet. Am Fahrzeug ist ein Teleskopmast mit Sensoren montiert. Damit können Nachrichten in der Nähe von Kampfhandlungen beschafft werden.

Das Fahrzeug bietet Platz für vier Personen und besitzt dieselbe Kabine wie das bereits in anderen Streitkräften eingeführte Fahrzeug Eagle V. Zudem entspricht es den heutigen Sicherheitsstandards. Das Fahrzeug verfügt über eine Nutzlastreserve, so dass spätere Weiterentwicklungen beispielsweise für zusätzliche Sensoren möglich sind.

Multisensor-System Das Multisensor-System umfasst eingebaute Sensoren wie Tages- und Nachtsichtkameras, Laserentfernungsmesser und Laserpointer sowie eine Anzeige- und Bedienstation. Das Multisensor-System wird entweder fest auf die Fahrzeuge montiert oder bei Bedarf vom Fahrzeug abgesetzt eingesetzt.

Die Übermittlung der beschafften Nachrichten an die vorgesetzte Stufe erfolgt mit dem Tasys automatisiert und damit rascher als heute. Die eingebauten Sensoren werden über eine Handsteuerung und ein robustes Notebook bedient und ermöglichen eine weitgehend witterungsunabhängige Aufklärung. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte die Nachrichtenbeschaffung etwa durch den Einsatz von MiniDrohnen ergänzt werden.

Datenverarbeitungs- und Übermittlungssystem Für die Datenverarbeitung wird eine aktualisierte Ausführung des bereits eingeführten Feuerführungs- und Feuerleitsystems der Artillerie (Intaff) eingesetzt, mit dem Informationen an die Artillerieverbände übermittelt werden können. Für die Datenübermittlung wird für den Prototyp das heute im Einsatz stehende Funkgerät SE-235 genutzt. Für die Serie wird voraussichtlich dasjenige Gerät zum Einsatz kommen, welches zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Projekt Telekommunikation der Armee zur Beschaffung beantragt wird.

Zuteilung, Einsatz, Ausbildung Tasys wird den Aufklärungszügen der Aufklärungsbataillone, der Panzer- und der mechanisierten Bataillone, der Stabsbataillone und der Artillerieabteilungen sowie den Späherzügen der Infanteriebataillone zugeteilt. Die Aufklärungs- und die Späherzüge verfügen künftig über je ein Trägerfahrzeug mit dem Multisensor-System und vier bestehende Fahrzeuge mit den Wärmebildgeräten
grosser Sichtweite sowie Zubehör. Indem den Verbänden neu verschiedene Fahrzeuge zur Verfügung stehen, kann die Flexibilität im Einsatz ­ und insbesondere bei solchen im überbauten Gelände ­ erhöht werden.

Um den Gemeinsamkeiten von Aufklärungs- und Feuerleitaufgaben Rechnung zu tragen, werden die heute getrennten Ausbildungen sukzessive zusammengeführt. Ab 2020 werden Aufklärungsfunktionen und Artillerie-Schiesskommandanten und -kommandantinnen im Lehrverband Panzer / Artillerie zentral ausgebildet. Vorerst 2195

BBl 2019

erfolgt die Ausbildung auf Echtgeräten. Später sollen dafür auch Simulatoren eingesetzt werden.

2.3.3

Stand der Evaluation und Zeitplan der Beschaffung

Als Lieferant für das Fahrzeug und als Generalunternehmerin wurde im Einladungsverfahren die Firma General Dynamics European Land Systems-Mowag, Kreuzlingen ausgewählt, bei der Sensoreinheit die Firma L3/Wescam (Ontario, Kanada).

Tasys soll ab 2020 beschafft und bei der Truppe etappenweise ab Mitte 2023 bis Ende 2025 eingeführt werden.

2.3.4

Weitere geprüfte Varianten

Es wurde geprüft, die gesamte Flotte der bestehenden Aufklärungs- und Schiesskommandantenfahrzeuge durch neue oder andere Fahrzeuge zu ersetzen. Aus Kostengründen wurde davon jedoch abgesehen.

Ebenso wurde die Variante verworfen, nur tragbare Sensoren ohne neue Fahrzeuge zu beschaffen, weil damit die Integration in die bestehenden Übermittlungssysteme als äusserst schwierig und die Mobilität der Aufklärungsformationen als nicht ausreichend beurteilt wurde.

Schliesslich wurde geprüft, anstelle von optischen Sensoren Bodenradare zu beschaffen. Solche Systeme sind jedoch wesentlich teurer; diese Variante wurde als nicht finanzierbar beurteilt.

2.3.5

Risikobeurteilung

Im Tasys werden eine Vielzahl von bereits eingeführten Komponenten wie beispielsweise Intaff und SE-235 sowie eine Waffenstation integriert. Weil diese Systeme während ihrer Nutzungsdauer laufend technischen Anpassungen unterliegen und weil die Integration der zukünftigen Telekommunikation der Armee noch nicht abschliessend beurteilt werden kann, wird mit einem Risikozuschlag von 5 Prozent auf dem Beschaffungsumfang gerechnet.

2196

BBl 2019

2.3.6

Verpflichtungskredit und Auswirkungen

Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Hauptmaterial, bestehend aus: ­ 100 Trägerfahrzeugen mit Teleskopmast und Waffenstation, Multisensor-System und Datenverarbeitungssystem

329,0

­ Logistik

25,0

­ Risikozuschlag

16,0

­ Teuerung

10,0

Verpflichtungskredit

380,0

Finanzielle Auswirkungen Der jährliche Instandhaltungsaufwand für Tasys wird sich auf rund 4 Millionen Franken belaufen. Die Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre.

Auswirkungen auf die Immobilien Die vorhandene Infrastruktur muss nur unwesentlich angepasst werden, beispielsweise sind Batterieladestationen zu installieren.

2.4

8,1-cm-Mörser 19

2.4.1

Ausgangslage und Handlungsbedarf

Um ihre Verteidigungsaufgabe in einem bewaffneten Konflikt zu erfüllen, muss die Armee fähig sein, einen Gegner durch Feuer und Bewegung am Erfolg zu hindern und den eigenen Auftrag umzusetzen. Dazu müssen die Bodentruppen über die Fähigkeiten verfügen, um einen Gegner, nötigenfalls auch im überbauten Gelände, präzise bekämpfen zu können.

Die Kampftruppen (Panzerverbände, Infanterie, Artillerie, Spezialkräfte) verfügen einerseits über direkt schiessende Waffen wie Kanonen, Lenkwaffen, Gewehre und Granatwerfer und andererseits über indirekt schiessende Waffen, nämlich Panzerhaubitzen sowie Mörser unterschiedlicher Kaliber und unterschiedlicher Reichweiten. Die sogenannten Bogenschusswaffen werden vor allem gegen Ziele eingesetzt, die sich aufgrund der Topographie und der Überbauung, aber auch wegen der Distanz nicht mit direkt schiessenden Waffen bekämpfen lassen.

Ohne Unterstützung mit indirektem Feuer können die Kampftruppen ihren Auftrag nicht erfüllen. Sie würden vom Gegner permanent in Deckung gezwungen und könnten sich nicht bewegen. Dies würde sie hindern, einen koordinierten Kampf zu führen. Mit dem Bericht in Erfüllung des Postulats Frick (11.3752 «Zukunft der

2197

BBl 2019

Artillerie») hat der Bundesrat die Zukunft der Artillerie und des indirekten Feuers im Allgemeinen umrissen.

Neben den 15,5-cm-Panzerhaubitzen und den auf Radschützenpanzern montierten 12-cm-Mörsern besitzt die Armee ein weiteres System für die indirekte Feuerunterstützung auf sehr kurze Distanz, den 8,1-cm-Mörser. Dieser wird in der Infanterie und bei den Spezialkräften (Grenadierbataillone) eingesetzt. Die 8,1-cm-Mörser eignen sich besonders zum Einsatz im überbauten Gelände. Damit können hinter steilen Deckungen liegende Ziele in bis 5 Kilometer Entfernung mit indirektem Feuer bekämpft werden. Aufgrund der steilen Flugbahn können Kollateralschäden reduziert werden.

Der bisherige 8,1-cm-Mörser steht seit über 40 Jahren im Einsatz und ist insbesondere bezüglich Feuerführung veraltet. Die Ersatzteilbeschaffung ist mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden. Zudem reicht der Munitionsbestand nur noch bis anfangs der 2020er-Jahre. Schliesslich erbringen heutige Mörser eine höhere Leistung und erfüllen die aktuellen Sicherheitsanforderungen. Deshalb sollen die bisherigen 8,1-cm-Mörser ersetzt werden.

2.4.2

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung

Die zu beschaffenden 8,1-cm-Mörser 19 erfüllen die gleichen Funktionen wie die bisherigen 8,1-cm-Mörser. Dagegen kann die Feuerleistung gegenüber heute verbessert werden und die Mörser können rascher und präziser eingesetzt werden. Zudem erreicht der 8,1-cm-Mörser 19 dank modernen Werkstoffen und einem etwas längeren Schussrohr eine grössere Reichweite bei erhöhter Sicherheit für die Bediener und Bedienerinnen.

Damit der 8,1-cm-Mörser 19 eingesetzt werden kann, sind Beobachtungsmittel (z. B. Wärmebildgeräte), Munition und ein Feuerleitsystem notwendig. Mit dem Verpflichtungskredit wird die Beschaffung von Mörsern, Munition sowie eines Feuerführungs- und Feuerleitsystems beantragt. Die für die Zielbezeichnung und Feuerleitung benötigten Wärmebildgeräte sind im Vorhaben Restlichtverstärker, Wärmebild- und Laserzielgeräte (vgl. Ziff. 2.2) enthalten.

Mörser und Munition Mit diesem Vorhaben sollen 300 8,1-cm-Mörser 19 beschafft werden. Damit können die bisherigen 8,1-cm-Mörser ersetzt werden. Weiter sollen Einsatzmunition für zwei Beladungen (im Einsatz mitführbare Munition) sowie Ausbildungsmunition für fünf Jahre beschafft werden. Dazu zählen diverse Munitionstypen. Die vorhandenen Explosiv-Übungsgranaten 91 und die Wurfgranaten 94 können weiterverwendet werden. Da die entsprechenden Munitionsbestände demnächst aufgebraucht sein werden, soll diese Munition nachbeschafft werden. Die aktuelle Beleuchtungsmunition und die Nebelmunition sind nicht mehr erhältlich. Aus diesem Grund sollen auf dem Markt verfügbare Munitionstypen beschafft werden, die zudem eine höhere Wirkung gegenüber der heute eingeführten Munition erzielen. Vorgesehen ist auch die Beschaffung von Infrarot-Beleuchtungsmunition, die in Kombination mit Rest2198

BBl 2019

lichtverstärkern eingesetzt wird. Da es sich um Munitionsbeschaffungen für den neuen Mörser handelt, wird sie mit dem Rüstungsprogramm beantragt.

Feuerführungs- und Feuerleitsystem Das Feuerführungs- und Feuerleitsystem unterstützt die Beobachtung, die Zielzuweisung, die Feuerleitung und das Ausrichten der Mörser. Der 8,1-cm-Mörser 19 verfügt über eine digitale Feuerführung: Sowohl die Beobachter und Beobachterinnen und die Feuerleitstellen als auch die Mörser selbst werden mit Computern zur Berechnung der Ballistik ausgestattet. Diese erlauben es, Ziele rascher zu bekämpfen. Überdies lassen sich Übermittlungsfehler reduzieren, was zu einer höheren Sicherheit führt. Das Risiko eines versehentlichen Beschusses von Personen oder Infrastruktur sinkt. Zudem lässt sich durch den präzisen Einsatz der Munition der Munitionsverbrauch reduzieren. Für die Datenübermittlung wird in der Ausbildung bis zur Einführung der fehlenden Komponenten der Telekommunikation der Armee das zivile Datenfunkgerät SE-189 als Übergangslösung eingesetzt.

2.4.3

Stand der Evaluation und Zeitplan der Beschaffung

Für Mörser, Munition und Feuerleitsystem wurden verschiedene Lieferanten angefragt. Nach dem Einladungsverfahren wurden die folgenden Lieferanten gewählt, wobei die Typenwahl für die Nebel- und die Beleuchtungsmunition noch nicht abgeschlossen ist: ­

8,1-cm-Mörser:

EXPAL Systems SA, Madrid;

­

8,1-cm-Munition:

Saab Bofors Dynamics Switzerland Ltd., Thun (Explosiv-Übungsgranaten 91 und Wurfgranaten 94);

­

Feuerleitsystem:

ESG Elektronik System und Logistik GmbH, Fürstenfeldbruck (D);

Ab 2019 erfolgt die Vorbereitung der Serienproduktion; die Beschaffung und die Einführung sind für die Jahre 2021 bis 2023 geplant.

2.4.4

Weitere geprüfte Varianten

Eine Möglichkeit wäre, anstelle der 8,1-cm-Mörser zusätzliche 12-cm-Mörser zu beschaffen. So verfügten in der Vergangenheit Infanteriebataillone über beide Waffenkaliber. Der 12-cm-Mörser hätte im Vergleich zum 8,1-cm-Mörser eine grössere Reichweite und mehr Wirkung im Ziel. Diesen Vorteilen stehen aber erhebliche Mehrkosten und erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Zielaufklärung, der Feuerführung und der Kommunikation gegenüber.

Geprüft wurde auch der Ersatz durch 6-cm-Mörser. Bogenschusswaffen dieses Kalibers werden aber grundsätzlich ohne Beobachter und Beobachterinnen im Vorgelände eingesetzt und verfügen deshalb über weniger präzise Zieldaten; das Feuer wird vom Standort des Mörsers aus geleitet. Gegenüber diesen Mörsern verfügt der 8,1-cm-Mörser über eine grössere Reichweite und mit den dazugehöri2199

BBl 2019

gen Beobachtungsmitteln und dem Feuerleitsystem über eine höhere Flexibilität und Präzision.

2.4.5

Risikobeurteilung

Die Beschaffungskosten für die Mörser, die Munition und das Feuerführungs- und Feuerleitsystem sowie für die Datenübermittlung sind bekannt. Beim Mörser handelt sich um ein erprobtes System, das in anderen Streitkräften bereits im Einsatz steht und mit minimalen Anpassungen beschafft werden kann. Die spätere Integration der Telekommunikation der Armee ist im Projekt berücksichtigt, die Kostenberechnungen beinhalten jedoch noch eine gewisse Unsicherheit. Es wird deshalb mit einem Risikozuschlag von 4 Prozent auf dem Beschaffungsumfang gerechnet.

2.4.6

Verpflichtungskredit und Auswirkungen

Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Hauptmaterial, bestehend aus: ­ 300 8,1-cm-Mörsern; ­ 520 Beobachtungs- und Feuerleitcomputern mit den dazugehörigen 1170 Kleinfunkgeräten; ­ 320 Ballistikcomputern für den 8,1-cm-Mörser; ­ 120 Datenfunkgeräten SE-189; ­ Ausbildungsmitteln und Anpassungen an bestehende Simulatoren.

57,5

­ Minimalen Beschaffungsmengen von diverser Munition

49,0

­ Logistik

5,5

­ Risikozuschlag

4,0

­ Teuerung

2,0

Verpflichtungskredit

118,0

Finanzielle Auswirkungen Der jährliche Instandhaltungsaufwand der 8,1-cm-Mörser 19 entspricht demjenigen der bisherigen 8,1-cm-Mörser (1,5 Mio. Fr.). Die Nutzungsdauer der Mörser beträgt 20 Jahre.

Auswirkungen auf die Immobilien Es sind keine Anpassungen an der vorhandenen Infrastruktur erforderlich.

2200

BBl 2019

2.5

Lastwagen

2.5.1

Ausgangslage und Handlungsbedarf

Die Armee benötigt in allen Lagen ausreichende Transportkapazitäten. Die Verschiebung von Menschen, Material und Munition muss auch in Krisenlagen sicher funktionieren; die Armee muss in der Lage sein, in der gesamten Schweiz rasch eingesetzt zu werden. Gleichwohl wurde mit den vergangenen Reformen die Armee bestandesmässig stetig kleiner, was eine Erhöhung der Mobilität erforderte.

Bis Ende der 1990er-Jahre beruhte die Mobilität der Armee in grossem Ausmass auf Requisitionsfahrzeugen. Die Armee verfügte weder in der Vergangenheit noch verfügt sie in der Gegenwart über genügend Mittel, um im Konfliktfall alle Transportbedürfnisse selbstständig abdecken zu können. Im alltäglichen Betrieb setzt die Armee aus Kostengründen zunehmend auf Fahrzeugpools. Heute verfügt sie über eine Flotte von etwas über 2500 schweren Lastwagen, deren Nutzungsdauer 15 bis 20 Jahre beträgt und die periodisch durch neue Fahrzeuge ersetzt werden müssen. Im Schnitt müssen pro Jahr etwa 175 Lastwagen beschafft werden, um veraltete Fahrzeuge zu ersetzen. Mit den neuen Fahrzeugen bietet sich jeweils auch die Gelegenheit, die Betriebssicherheit und die Umweltverträglichkeit der Flotte zu verbessern.

Die neuen Fahrzeuge sind so konzipiert, dass sie sich in die bestehenden Fahrzeugflotten vollumfänglich integrieren lassen. Bedingt durch die erhöhten Anforderungen an die Transportkapazitäten müssen tendenziell grössere Fahrzeuge beschafft werden.

2.5.2

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung

Die zur Beschaffung beantragten Lastwagen sind als Ersatz für veraltete Fahrzeuge vorgesehen. Ein kleiner Anteil wird bei der Verwaltung für die Versorgung der Truppe mit allgemeinem Material benötigt. Die Truppenfahrzeuge werden in einem Fahrzeugpool bewirtschaftet und bei allen Truppengattungen eingesetzt. Bei den zu beschaffenden Lastwagen handelt es sich grundsätzlich um zivile Fahrzeuge, die vom Hersteller für den militärischen Einsatz angepasst werden.

2.5.3

Stand der Evaluation und Zeitplan der Beschaffung

Für die Lieferung der Lastwagenfahrgestelle wurde 2016 nach einem Evaluationsverfahren im Wettbewerb Iveco als Lieferant gewählt. Die vereinbarten Rahmenbedingungen sind gültig bis 2022, mit einer Option bis 2024. Somit kann die vorgesehene Beschaffung der Lastwagenfahrgestelle unter diesen Rahmenbedingungen abgewickelt werden. Die Lieferanten der verschiedenen Lastwagenaufbauten sind noch nicht bestimmt und werden gemäss dem öffentlichen Beschaffungsrecht ausgeschrieben. Die Lastwagen sollen im Zeitraum 2021­2024 ausgeliefert werden.

2201

BBl 2019

2.5.4

Weitere geprüfte Varianten

Eine Requisition oder die Einmietung von Lastwagen wäre nur sehr begrenzt möglich, da im zivilen Transportsektor kaum geländegängige Lastwagen eingesetzt werden. Ausserdem wären für eine Requisition zwar die gesetzlichen Grundlagen vorhanden, es fehlen jedoch seit 2004 eine entsprechende Verordnung sowie die dafür ebenfalls notwendige Organisation. Mit der angestrebten höheren Bereitschaft der Armee wird zurzeit der Erlass einer neuen Verordnung für die Requisition geprüft.

Für Sondertransporte wie Panzertransporte greift die Armee weiterhin auf zivile Transportpartner zurück.

2.5.5

Risikobeurteilung

Die zu beschaffenden Lastwagen basieren auf bewährten zivilen Fahrzeugen. Auf spezifisch militärische oder anderweitige Spezialentwicklungen wird verzichtet. Die Kosten für die Aufbauten können noch nicht abschliessend beziffert werden, weil die Aufbauten erst nach der Bewilligung des Verpflichtungskredites gemäss öffentlichem Beschaffungsrecht ausgeschrieben werden und noch keine entsprechenden Rahmenverträge vorliegen. Das VBS verfügt jedoch über Erfahrung bei diesem Vorgehen. Es wird daher mit einem Risikozuschlag von 3 Prozent auf dem Beschaffungsumfang gerechnet.

2.5.6

Verpflichtungskredit und Auswirkungen

Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Hauptmaterial, bestehend aus: ­ 70 Lastwagen 6x6, bedingt geländegängig mit Brücke; ­ 130 Lastwagen 6x6, geländegängig mit Brücke und Seilwinde; ­ 110 Lastwagen 8x6/4 mit Wechselladesystem; ­ 7 Lastwagen 4x2; ­ 26 Lastwagen 4x4, davon 6 mit Schneepflug; ­ 16 Lastwagen 6x2; ­ 11 Lastwagen 6x6, davon 7 mit Schneepflug.

140,6

­ Logistik

4,4

­ Risikozuschlag

5,0

­ Teuerung

0,0

Verpflichtungskredit

2202

150,0

BBl 2019

Abgrenzung Der unter dem Rahmenkredit für Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf beantragte Ersatz von Lastwagen betrifft die kontinuierliche Ablösung von Spezialfahrzeugen wie Löschfahrzeugen, die ihr Nutzungsende erreicht haben und in geringeren Stückzahlen ersetzt werden (vgl. Ziff. 3.3).

Finanzielle Auswirkungen Für den Instandhaltungsaufwand wird von jährlich 2,5 Millionen Franken ausgegangen. Dies entspricht in etwa dem bisherigen Instandhaltungsaufwand. Die vorgesehene Nutzungsdauer der Lastwagen beträgt 15­20 Jahre.

Auswirkungen auf die Immobilien Da es sich um die Ablösung von bestehenden Fahrzeugen handelt, wird keine zusätzliche Infrastruktur benötigt.

3

Rahmenkredite für Armeematerial 2019

3.1

Kurzfassung

Der Bundesrat beantragt für das Armeematerial 2019 einen Gesamtkredit von 762 Millionen Franken. Der Gesamtkredit umfasst die drei Rahmenkredite: «Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung» (PEB), «Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf» (AEB) sowie «Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung» (AMB).

Verpflichtungskredite

Mio. Fr.

Rahmenkredite

762

­ Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung 2019

150

­ Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf 2019

440

­ Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung 2019

172

Gesamtkredit für Armeematerial 2019

762

Die Rahmenkredite PEB, AEB und AMB werden seit 2017 mit der Armeebotschaft beantragt. Damit werden zusammen mit dem Rüstungsprogramm und dem Immobilienprogramm VBS sämtliche bedeutenden Verpflichtungskredite der Armee in einer Botschaft zusammengefasst. Dies erhöht die Transparenz und verbessert die Gesamtsicht des Parlaments über die Materialbedürfnisse der Armee.

Rahmenkredite sind Verpflichtungskredite mit delegierter Spezifikationsbefugnis.

Der Bundesrat oder die Verwaltungseinheit kann im Rahmen des von der Bundesversammlung allgemein umschriebenen Zwecks bis zum bewilligten Kreditbetrag einzelne Verpflichtungskredite ausscheiden. Die vorliegende Botschaft umschreibt somit den allgemeinen Zweck dieser Rahmenkredite. Dabei werden auch einige wesentliche Vorhaben oder Sammelpositionen erläutert. Eine Planung der anstehen2203

BBl 2019

den Beschaffungen liegt vor, die detaillierte Spezifikation erfolgt jedoch später. Die Spezifikationsbefugnis soll an das VBS delegiert werden. Die Planung wird den Sicherheitspolitischen Kommissionen und den Finanzkommissionen für ihre Beratungen vorgelegt.

Die beantragten Rahmenkredite enthalten einen Risikoanteil, der abhängig vom Projektstand berechnet wird, die Teuerung und die Rundungsdifferenz.

3.2

Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung

Mit dem Rahmenkredit PEB werden Beschaffungen vorbereitet. Er wird für den Bau von Prototypen, für Tests, für Entwicklungsaufträge und für den Bereich Wissenschaft und Technologie verwendet. Weiter werden Studien und Konzepte erarbeitet, technische Analysen erstellt, Software-Anwendungen entwickelt sowie Truppenversuche und Verifikationen durchgeführt. Damit können die Risiken für später beantragte Beschaffungen reduziert werden.

In den nächsten Jahren sollen insbesondere die Fähigkeit zur indirekten Feuerunterstützung auf mittlere Distanz sowie Fähigkeiten im Bereich der Cyber-Abwehr und zugunsten des Nachrichtendiensts des Bundes erneuert werden. Vom beantragten Rahmenkredit PEB 2019 sollen unter anderem 30 Millionen Franken für die Artillerie, 65,5 Millionen Franken für Material für die Führungsunterstützung (umfasst auch Massnahmen zur Cyberabwehr) sowie 5,5 Millionen Franken für den Führungssimulator (Ausbildungsmaterial) verwendet werden.

Materialgruppen

­ Artilleriematerial ­ Ausbildungsmaterial ­ Flugmaterial ­ Material für die Führungsunterstützung

Mio. Fr.

30,0 5,5 8,7 65,5

­ Material für den Versorgungs- und Transportdienst

0,6

­ Panzermaterial

1,0

­ Technische Abklärungen und Vorprüfungen ­ Wissenschaft und Technologie Rahmenkredit PEB 2019

2204

36,7 2,0 150,0

BBl 2019

3.2.1

Artilleriematerial

Das finanziell umfangreichste Vorhaben betrifft die Weiterentwicklung der Fähigkeit zur indirekten Feuerunterstützung auf mittlere Distanz, wozu heute die aus den 1960er- und 1970er-Jahren stammende 15,5-cm-Panzerhaubitze M-109 eingesetzt wird. Wie der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 11.3752 zur Zukunft der Artillerie festhält, sind auch inskünftig verschiedene Waffensysteme nötig, um Kampfverbände mit indirektem Feuer unterstützen zu können. Diese Systeme unterscheiden sich in Kaliber, Reichweite und Mobilität voneinander; es sind dies namentlich der bereits beschaffte 12-cm-Mörser, ein 8,1-cm-Mörser, der im vorliegenden Rüstungsprogramm beantragt wird und für sehr kurze Distanzen vorgesehen ist, sowie ein 15,5-cm-Artilleriesystem, das über eine Reichweite von bis zu 50 Kilometern verfügen soll. Ein solches Geschütz ist das Hauptsystem der Artillerieabteilungen, die den Kampf der mechanisierten Brigaden mit rasch verlegbarem Bogenfeuer unterstützen, indem sie einen Gegner stoppen, niederhalten oder zerschlagen. Die heutige 15,5-cm-Panzerhaubitze M-109 wird 2025 ihr Nutzungsende erreichen ­ samt verschiedenen dazugehörigen Munitionssorten, die nicht mehr nachbeschafft werden können sowie dem mit ihr eingeführte Intaff. Zum Artilleriesystem gehören ferner diverse Raupenfahrzeuge für die Führung, die Feuerleitung und den Munitionstransport, die noch auf dem in den 1960er-Jahren beschafften Schützenpanzer 63 basieren und ebenfalls ersetzt werden müssen.

Die Panzerhaubitze M-109 ist bereits heute nur noch beschränkt wirksam. Ihre Reichweite beträgt lediglich etwa 20 Kilometer, während mit modernen Artilleriesystemen der taktischen Stufe Ziele auf wesentlich grössere Distanzen ­ teilweise punktgenau ­ bekämpft werden können. Hinzu kommt, dass die Unterhaltskosten stetig steigen, je länger das bereits heute veraltete System eingesetzt wird.

Mit dem PEB-Kredit soll die Beschaffung eines neuen Artilleriesystems gleichen Kalibers vorbereitet werden, das die heutigen Anforderungen bezüglich Reichweite, Mobilität und Präzision erfüllt. Das Vorhaben soll bis 2023 die Beschaffungsreife erreichen und ­ in Abstimmung mit den Vorhaben zum Schutz des Luftraums ­ in den Folgejahren beantragt werden.

3.2.2

Ausbildungsmaterial

Die Armee setzt in verschiedenen Bereichen Simulatoren ein, um die Ausbildung ressourcenschonender und effizienter zu gestalten. Auf dem Führungssimulator trainieren Kommandanten und Kommandantinnen zusammen mit militärischen oder zivilen Stäben. Seit 2016 wird der Ersatz des heutigen Führungssimulators 95 vorbereitet. Ab 2019 sollen unter anderem Versuche durchgeführt werden, um den Funktionsnachweis des zu beschaffenden Systems zu erbringen.

2205

BBl 2019

3.2.3

Material für die Führungsunterstützung

Die Abwehr von Cyber-Bedrohungen stellt heute und in Zukunft eine zentrale Herausforderung dar. Die Schweizer Armee trifft in verschiedenen Bereichen Massnahmen für einen wirksamen Schutz gegen Angriffe im oder aus dem Cyber-Raum.

Ein wesentlicher Bestandteil ist die Fähigkeit, Verletzbarkeiten und Schwachstellen der eigenen Informatikarchitektur zu erkennen. Der beantragte Kredit dient der Beschaffung von Hardware-Komponenten, Software-Lizenzen und Software-Entwicklungen und umfasst ebenfalls eine Erhöhung des bestehenden Kredits für das Analyselabor für Audits und Sicherheitsüberprüfungen.

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung sind die Nachrichtendienste mit einer rasant zunehmenden Menge an Informationen konfrontiert. Sie sind zu deren Bewältigung auf entsprechende Informationssysteme angewiesen. Der PEB-Kredit soll deshalb auch für die Entwicklung neuer Systeme verwendet werden. Über den Rahmenkredit AEB sollen dann zu Beginn der 2020er-Jahre die erforderlichen Beschaffungen getätigt werden.

Zahlreiche Kommunikationssysteme der Armee, z. B. Funk- und Richtstrahlgeräte, erreichen in den nächsten Jahren ihr Nutzungsende und müssen ersetzt werden; die eidgenössischen Räte haben dafür in den letzten zwei Jahren bereits Kredite genehmigt. Mit einem weiteren Kredit sollen Prinzip- und Truppenversuche sowie Integrationstests finanziert werden, um die für das Rüstungsprogramm 2020 vorgesehene Beschaffung von Funk- und Richtstrahlgeräten vorzubereiten.

Mit dem Führungsinformationssystem des Heeres können Bodentruppen untereinander Informationen über den Gegner, die Umwelt und den eigenen Zustand austauschen. Die zeitverzugslose Aufbereitung dieser Informationen ist die unerlässliche Grundlage für die Führung dieser Verbände. Die Nutzungsdauer des Systems soll bis 2026 verlängert werden. Dazu sollen Drittfirmen beauftragt werden, um die erforderlichen Analysen und Dienstleistungen sowie die Integration und die Inbetriebnahme der neuen Software durchzuführen.

3.2.4

Risikobeurteilung

Das Risiko wird gesamthaft als klein eingestuft. Der Rahmenkredit wird grösstenteils für Prototypen, Tests und Entwicklungsaufträge eingesetzt. Dadurch reduziert sich der Risikoanteil bei den nachfolgenden Beschaffungen.

3.2.5

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Prototypen, Tests und Entwicklungsaufträge führen in der Regel zu Beschaffungen.

Die finanziellen und personellen Auswirkungen werden mit den entsprechenden Anträgen aufgezeigt.

2206

BBl 2019

3.3

Ausrüstung und Erneuerungsbedarf

Neben den einzeln spezifizierten Verpflichtungskrediten macht der Rahmenkredit AEB einen wesentlichen Anteil des Rüstungsaufwands aus. So sind beispielsweise die persönliche Ausrüstung und die Bewaffnung der Armeeangehörigen bereitzustellen und ist Material für die Führungsunterstützung zu beschaffen. Zudem sind Ersatz- und Nachbeschaffungen für bereits eingeführtes Armeematerial vorzunehmen.

Weiter ist mit dem Änderungsdienst das Armeematerial einsatzbereit zu halten.

Materialgruppen

Mio. Fr.

­ Ausbildungsmaterial ­ Bekleidung

7,0 25,9

­ Bewaffnung

0,8

­ Flugmaterial

33,0

­ Genie- und Rettungsmaterial ­ Gepäck und besondere Ausrüstungsgegenstände ­ Material für die Führungsunterstützung

8,6 13,6 133,0

­ Material für den Versorgungs- und den Transportdienst

60,9

­ Sanitätsmaterial und ABC-Material

47,4

­ Schuhwerk

33,5

­ Übriges Armeematerial

76,3

Rahmenkredit AEB 2019

440,0

Zum AEB gehören einerseits erstmalige Beschaffungen von Armeematerial von nachgeordneter finanzieller Bedeutung wie Mini-Drohnen, Baumaschinen, Hardund Softwarekomponenten von eingeführten Systemen und diverses Ausbildungsmaterial. Andererseits beinhaltet der AEB auch Beschaffungen zur Ausstattung von klassifizierten Führungsanlagen und Systemen der elektronischen Kriegführung.

Nachfolgend werden die wesentlichen Beschaffungsvorhaben beschrieben.

3.3.1

Material für die Führungsunterstützung

Das heutige Fernmeldenetz erreicht sein Nutzungsende und soll in den kommenden Jahren durch ein neues, armeeweites System zur Übertragung von Sprachdaten ersetzt werden. Ebenfalls erneuert werden soll der Notfunk der Luftwaffe, der dazu dient, in Not geratene Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen zu orten und zu retten.

Das Funknetz Polycom wird schweizweit von Behörden und Organisationen im Rettungs- und Sicherheitsbereich eingesetzt. Um mit diesen Organisationen insbesondere bei der Unterstützung der zivilen Behörden zusammenarbeiten zu können, 2207

BBl 2019

verfügt auch die Armee über Polycom-Funkgeräte. Die Systemkomponenten für die Armee (Vermittler und Komponenten für das Systemmanagement) sind seit über zehn Jahren in Betrieb und sind wegen des Technologiewandels in mehreren Schritten zu erneuern. Die nationalen Systemkomponenten, auf denen alle Organisationen basieren, werden vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz beschafft.

Informationen müssen sicher zwischen verschiedenen Informatiksystemen ausgetauscht werden können, ohne dass Sicherheitslücken entstehen und gegebenenfalls klassifizierte Dokumente abfliessen können. Mit dem sogenannten Swiss Information Exchange Gateway kann der Informationsfluss zwischen verschiedenen Systemen kontrolliert und überwacht werden; es ermöglicht ausserdem den Austausch von klassifizierten Informationen mit Behördenstellen ausserhalb der Armee.

Für den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) werden ebenfalls Massnahmen beantragt, die teilweise mit dem Inkrafttreten des neuen Nachrichtendienstgesetzes per 1. September 2017 zusammenhängen. So sollen etwa die Fähigkeiten des NDB im Cyber-Raum und in der Kabelaufklärung auf- bzw. ausgebaut werden. Damit können sicherheitspolitisch bedeutsame Informationen beschafft, Bedrohungen im Cyber-Raum erkannt und die nötigen Vorkehrungen getroffen werden. Das Zentrum für elektronische Operationen, das der Armee angehört, erbringt diese Leistungen zugunsten des NDB. Im Zuge des raschen technologischen Wandels ist auch im Bereich der Signalaufklärung eine kontinuierliche Anpassung der Komponenten erforderlich, um die Fähigkeit zu erhalten, Funksignale aufzuklären. Schliesslich spielt für den NDB auch die Lageverfolgung in den öffentlich zugänglichen Medien eine zunehmend wichtige Rolle. Deshalb soll das System werterhalten werden, das der Analyse von Online-Berichterstattung, Agentur- und Pressemeldungen dient.

Die Armee verfügt seit gut 20 Jahren über Drohnen, um grössere Räume aus der Luft aufklären zu können. Mit dem 2015 beschafften Aufklärungsdrohnensystem 15 wird in den nächsten Jahren ein System eingeführt, das die Leistungen des bisherigen bei weitem übertrifft. Es dient primär dazu, höhere Führungsstufen mit Informationen über die Lage am Boden zu versorgen. Gleichzeitig besteht auch ein Bedarf von Verbänden auf tieferer Stufe, ihre unmittelbare Umgebung aus der Luft
aufzuklären. Zu diesem Zweck soll eine Mini-Drohne für die Kampftruppen und die Spezialkräfte beschafft werden. Damit soll nicht zuletzt auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Einsätze zunehmend im überbauten Gelände stattfinden, das besonders unübersichtlich ist und in dem ein aktuelles Lagebild ein entscheidender Faktor für die Auftragserfüllung ist.

3.3.2

Material für den Versorgungs- und den Transportdienst

Neben militärischen Fahrzeugen werden bei der Truppe und bei der Verwaltung auch zivile Fahrzeuge eingesetzt, um Personen und Güter zu transportieren. Überalterte und ­ beispielsweise bezüglich Schadstoffausstoss ­ nicht mehr den heutigen Standards entsprechende Fahrzeuge müssen abgelöst werden. Die Erneuerung der Flotte wird auf mehrere Tranchen verteilt.

2208

BBl 2019

Ebenfalls zu ersetzen ist ein Teil der Löschwagenflotte für die Militärflugplätze.

Dabei sollen die schweren Löschwagen und die Einsatzleiterfahrzeuge erneuert und den heutigen Anforderungen angepasst werden. In diesem Zusammenhang wurden bereits in den letzten Jahren Flugfeldlöschfahrzeuge beschafft.

Gegenüber dem Verpflichtungskredit für grössere Lastwagenflotten mittels Rüstungsprogramm handelt es sich hier um die Beschaffung von Spezialfahrzeugen in geringeren Stückzahlen (vgl. Ziff. 2.5).

3.3.3

Sanitätsmaterial und ABC-Material

Zur Grundausrüstung der Armeeangehörigen gehört eine Packung Verbandmaterial, um im Notfall Kameraden, Kameradinnen oder sich selbst so lange versorgen zu können, bis Truppensanitäter und -sanitäterinnen eintreffen. Das heute verteilte Material wurde 1990 beschafft und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Der neu zu beschaffende Notverband ist abgestimmt auf die mit der Armeebotschaft 2018 beantragte modulare Bekleidung und Ausrüstung.

Die Sanitätstruppen sind in der Lage, im Bedarfsfall Militärspitäler einzurichten oder auch zivile Spitäler personell zu verstärken, um die zivilen Institutionen bei der Versorgung einer grösseren Zahl von Patienten und Patientinnen zu unterstützen.

Zivile Spitäler haben nur beschränkte Kapazitäten zur Sterilisation von medizinischem Gerät. Die Armee verfügt über mobile Sterilisationseinrichtungen, in denen chirurgische Instrumente oder Wäsche nach zivilen Normen gereinigt, desinfiziert, verpackt und sterilisiert werden können, um die medizinische Versorgung auch in einem ausserordentlichen Umfang zu ermöglichen. Einige dieser Sterilisationseinrichtungen haben ihr Nutzungsende erreicht und sollen durch neue Modelle ersetzt werden.

Bedrohungen und Gefahren im ABC-Bereich sind auch heute noch aktuell: Sei dies ein Anschlag mit biologischen oder chemischen Kampfstoffen, sei dies ein Industrieunfall oder gar der Einsatz von Nuklearwaffen. Die Armee muss dagegen die ihr möglichen Abwehr- und Bewältigungsmassnahmen treffen können. Eine zentrale Fähigkeit der ABC-Abwehrtruppen ist die Dekontamination von verstrahlten, verseuchten oder vergifteten Personen, Geräten und Fahrzeugen. Zum Erhalt dieser Fähigkeit müssen diverse Chemikalien, Reagenzien, Laborverbrauchsmaterial und Dekontaminationsmittel ersetzt werden, die im Rahmen des Dekontaminationssystems zum Einsatz kommen.

3.3.4

Schuhwerk

Die heutigen Kampfstiefel wurden mit dem Tarnanzug 90 zu Beginn der 1990erJahre eingeführt. Wie bei der Bekleidung besteht auch beim Schuhwerk das Bedürfnis nach einem zeitgemässen Ersatz. Der neue Kampfstiefel 19 soll den bereits eingeführten schweren Kampfstiefel ergänzen.

2209

BBl 2019

3.3.5

Risikobeurteilung

Das Risiko wird gesamthaft als klein eingestuft.

3.3.6

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Der Rahmenkredit AEB wird insbesondere für Ersatz- und Nachbeschaffungen eingesetzt. Der finanzielle und personelle Aufwand bleibt dadurch unverändert.

3.4

Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung

Der Rahmenkredit AMB wird für die Beschaffung, die Revision und die Liquidation von Munition verwendet. In der normalen Lage wird die Munition grundsätzlich in der Ausbildung verschossen. Um die Lagerbestände wieder zu ergänzen, wird laufend Munition beschafft.

Die Munitionsvorräte umfassen die Munition für die Ausbildung und für den Einsatz. Sie werden unter Berücksichtigung militärischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen bewirtschaftet. Da die Munition einem Alterungsprozess unterliegt, ist ihre Funktionssicherheit zeitlich befristet. Durch die Schaffung von nahezu optimalen Lagerungsbedingungen in unterirdischen Munitionslagern kann die Funktionssicherheit auf teilweise mehr als 30 Jahre erstreckt werden. Während dieser Zeit wird die Munition systematisch überwacht und auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit überprüft. Sobald die Munition Anzeichen aufweist, welche die Sicherheit oder die Wirksamkeit in Frage stellen, wird deren Nutzung mit Auflagen versehen oder verboten. In der Folge wird sie revidiert oder entsorgt.

Mio. Fr.

­ Beschaffung von Munition, Wiederverwendung von demontierter Munition und Instandstellung von Munition ­ Revision von Munition ­ Entsorgung und Liquidation von Munition und Armeematerial Rahmenkredit AMB 2019

147,0 7,7 17,3 172,0

Mit dem AMB 2019 sollen vor allem 5,6-mm- und 7,5-mm-Gewehrpatronen beschafft werden.

Zusätzlich zu den Gewehrpatronen sollen, wie bereits letztes Jahr, 30-mm-Pfeil- und Mehrzweckpatronen für den Schützenpanzer 2000 nachbeschafft werden, um die Lagerbestände zeitgerecht, unter Berücksichtigung der industriellen Kapazität und der Lieferzeit, zu ergänzen.

Zudem sollen 12-cm-Übungspfeilpatronen für den Kampfpanzer 87 sowie 12,7-mmÜbungspatronen für das Maschinengewehr 64, das auf verschiedenen Fahrzeugen

2210

BBl 2019

montiert ist, beschafft werden. Damit kann die in der Ausbildung verbrauchte Munition ersetzt werden.

Schliesslich werden veraltetes Armeematerial und veraltete Munition entsorgt oder liquidiert. Die Entsorgung (Shreddern, Reststoffrückgewinnung usw.) oder der Verkauf von überzähligem, noch marktfähigem Material erfolgt durch die Industrie.

3.4.1

Risikobeurteilung

Das Risiko wird gesamthaft als klein eingestuft.

3.4.2

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Der Rahmenkredit AMB wird insbesondere für Ersatz- und Nachbeschaffungen eingesetzt. Der finanzielle und personelle Aufwand bleibt dadurch unverändert.

4

Immobilienprogramm VBS 2019

4.1

Kurzfassung

Der Bundesrat beantragt mit dem Immobilienprogramm VBS 2019 einen Gesamtkredit von 414 Millionen Franken. Der Gesamtkredit umfasst drei einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite und einen Rahmenkredit.

Verpflichtungskredite

Mio. Fr.

Einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite

244

­ Ausbau und Sanierung der Logistikinfrastruktur in Rothenburg

75

­ Weiterentwicklung des Waffenplatzes in Thun, 1. Etappe

84

­ Neubauten der Hallen 2 und 3 in Payerne

85

Rahmenkredit ­ Rahmenkredit zum Immobilienprogramm VBS 2019 Gesamtkredit für das Immobilienprogramm VBS 2019

170 170 414

Die beantragten Verpflichtungskredite enthalten jeweils eine Position «Kostenungenauigkeit». Diese umfasst einen Risikoanteil, der abhängig vom Projektstand berechnet wird, die Teuerung und die Rundungsdifferenz.

2211

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4.2

Ausbau und Sanierung der Logistikinfrastruktur in Rothenburg

4.2.1

Ausgangslage und Handlungsbedarf

Die Armee betreibt auf dem Gelände des ehemaligen Armeemotorfahrzeugparks Rothenburg (LU) ein Lager sowie Werkstätten für die Materialversorgung der in der Zentral- und der Südschweiz stationierten Truppen. Die Werkstätten mit Ersatzteillager dienen der Instandhaltung von Material und Fahrzeugen. Zusätzlich werden am Standort Rothenburg sämtliche Fahrzeuge im Raum Innerschweiz in der lokalen Prüfstelle geprüft und die Spedition sämtlicher Transporte des Kompetenzzentrums Swissint abgewickelt. In Rothenburg wurden zudem in den letzten Jahren die Logistikaufgaben von diversen Aussenstandorten konzentriert.

Die Gebäude stammen mehrheitlich aus den 50er- und 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts und sind zum Grossteil denkmalgeschützt. Die Bausubstanz ist stark sanierungsbedürftig und weist Mängel hinsichtlich der Statik und der Erdbebensicherheit auf. Zudem erfüllen die Gebäude die Nutzer-Anforderungen insbesondere durch teilweise ungenügende Torhöhen und geringer Bodenbelastbarkeit nur unvollständig. Das Areal in Rothenburg weist jedoch ein grosses Entwicklungspotential auf.

Die heutige Infrastruktur ist für den wirtschaftlichen Unterhalt der neuen Fahrzeuggenerationen nicht geeignet. Die Arbeitsabläufe sind für moderne Fahrzeuge unzweckmässig, ressourcenintensiv und schwerfällig. Die bestehenden Gebäude sollen deshalb saniert werden. Zusätzlich sollen die dezentral betriebenen Werkstätten zusammengeführt und soll ein Container-Stützpunkt erstellt werden. Mit diesen Massnahmen können die gesetzlichen Auflagen erfüllt, die Arbeitsabläufe optimiert und Betriebsmittel eingespart werden.

Systeme werden heute zunehmend in Container eingebaut und nicht wie früher direkt auf den Lastwagen aufgebaut. Dadurch kann die Armee die Lastwagen polyvalenter einsetzen und deren Anzahl reduzieren. Gegenwärtig fehlt jedoch die erforderliche Infrastruktur zur Erfüllung der gestiegenen Anforderungen an die Lagerung, die Instandhaltung und die Bewirtschaftung dieser Container. Dies führt zu personalintensiven Arbeitsabläufen und durch den fehlenden Schutz vor Frost- und Witterung zu einer verkürzten Lebensdauer des Materials. Zur effizienten und geschützten Lagerung, Bereitstellung und Instandhaltung sollen die Container deshalb künftig an vier Container-Stützpunkten konzentriert werden (Thun, Rothenburg, Grolley und
Bronschhofen). Vier schweizweit verteilte Standorte sind notwendig, damit die Mobilmachung der Truppe gegebenenfalls dezentral erfolgen kann.

Die Container dienen vielfältigen Nutzungszwecken, etwa als Küchencontainer, Sanitätscontainer, Betankungscontainer oder Führungscontainer. Am Standort Rothenburg soll Platz für 600 der insgesamt rund 1500 Container geschaffen werden, womit er zum grössten Armee-Container-Stützpunkt wird.

2212

BBl 2019

4.2.2

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung

Die denkmalgeschützten Gebäude werden künftig als unbeheizte Lagerfläche genutzt. Damit kann eine unverhältnismässig aufwändige energetische Sanierung vermieden werden. Die Nutzflächen werden dazu mit einer minimalen Sanierung an die heutigen Nutzeranforderungen angepasst und die statischen Mängel behoben.

Die beheizten Werkstatt- und Büroflächen werden in je einem Neubau konzentriert.

Dabei werden die Büroflächen zusammen mit dem Bereich Empfang und Loge in einem kleinen Neubau im Eingangsbereich des Areals konzentriert. In diesem Verwaltungsbau werden ebenfalls die Sozial- und die Aufenthaltsräume untergebracht.

Zudem wird ein separater Neubau für die Personenwagen- und die Lastwagenwerkstatt erstellt. Die eigentliche Werkstatt befindet sich im Erdgeschoss, während im Sockelgeschoss das Ersatzteillager, die zudienenden Werkstätten und die Nebenräume untergebracht werden. Mit der künftigen Konzentration sämtlicher Werkstätten in einem Gebäude kann der Unterhalt der neuen Fahrzeuggenerationen effizienter abgewickelt werden.

Die Panzerwerkstatt, welche heute der notdürftigen Lagerung von Containern dient, wird rückgebaut. Auf dem entlang des Bahnanschlusses freiwerdenden Baufeld wird der neue Container-Stützpunkt erstellt. Dieser bietet in einer wärmegedämmten, jedoch unbeheizten Halle Platz für 600 Container. Die Container werden in Einzelplätzen gelagert, so dass die Ein- und die Auslagerung ohne aufwändiges Umlagern erfolgen kann. Diese Lagertechnik erlaubt das direkte Umladen auf die Bahn oder auf Lastwagen. Mit der Einzelplatztechnik werden die Container in 6er-Stapeln gelagert und mit einem Hallenliftsystem transportiert. Dadurch wird der Zugriff auf die einzelnen Container vereinfacht und werden die Effizienz, die Flexibilität und die Arbeitssicherheit erhöht sowie die Lagerkosten reduziert. Die permanenten Arbeitsplätze mit Werkstattbüro, Werkstatt für die Instandhaltung der Container und die notwendigen Nebenräume sind in einem beheizten Bereich angeordnet. Der Platz vor der Halle wird als Rangierfläche für das direkte Be- und Entladen der Transportmittel ausgestaltet. Der bestehende Gleisanschluss wird weiterverwendet. Die nach der Realisierung des Containerstützpunkts effizienteren Betriebsabläufe ermöglichen die Reduktion des Nutzerbetriebsaufwands um insgesamt rund 0,3 Millionen
Franken pro Jahr. Zudem wird nach Inbetriebnahme des Container-Stützpunkts die Container-Standfläche um rund 20 000 Quadratmeter auf 5000 Quadratmeter reduziert. Damit wird rund ein Siebtel der Arealfläche in Rothenburg für andere Nutzungen frei.

Mit der witterungsgeschützten Lagerung kann die Lebensdauer der Container und deren Inhalte um rund einen Drittel verlängert werden. Damit können rüstungsseitige Ersatzbeschaffungen von geschätzten 100 Millionen Franken verteilt über rund 25 Jahre eingespart werden.

Zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft in Krisenzeiten und für den sicheren Betrieb des Container-Stützpunkts wird die Energieversorgung des Areals mit einer Eigenstromanlage ergänzt. Die bestehenden Ölheizungen werden durch eine Pelletheizung ersetzt. Auf dem Dach des neuen Container-Stützpunktes wird zudem auf einer Fläche von rund 5000 Quadratmetern eine Photovoltaikanlage installiert. Damit 2213

BBl 2019

kann rund die Hälfte des künftigen Elektrizitätsbedarfs am Standort Rothenburg gedeckt werden. Als Bestandteil der Energiestrategie des Bundes wird für die geplanten Neubauten der Minergie-Standard angestrebt. Da ein Grossteil der heute nicht gedämmten Hallen künftig nicht mehr beheizt werden soll, werden die Energiekosten für das Gesamtareal um rund 30 Prozent respektive 0,1 Millionen Franken pro Jahr sinken.

Für den Ausbau und die Sanierung der Immobilien am Standort Rothenburg liegt ein Bauprojekt vor. Die Realisierung soll in den Jahren 2020 bis 2024 erfolgen.

4.2.3

Weitere geprüfte Varianten

Geprüft wurde, die Büro-, Werkstatt- und dazugehörigen Lagerflächen zusammen mit dem Container-Stützpunkt in einem einzigen Neubau zu erstellen. Dieser Neubau würde über die gesamte Nutzungsdauer betrachtet jedoch rund 16 Millionen Franken teurer zu stehen kommen als die beantragte Variante.

Eine weitere geprüfte Variante bestand darin, den Container-Stützpunkt an einem anderen Standort auf dem Areal ohne direkten Bahnanschluss zu erstellen. Im Vergleich zur beantragten Variante hätte dies wesentliche Nachteile für den Warenumschlag und die Wirtschaftlichkeit zur Folge. Der für die Realisierung erforderliche Rückbau der Halle 5 wäre zudem mit Bewilligungsrisiken behaftet.

4.2.4

Risikobeurteilung

Bei Bauprojekten muss mit einer Kostenungenauigkeit von 10 Prozent gerechnet werden. Die Risiken werden mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess laufend reduziert. Im Plangenehmigungsverfahren sind keine besonderen Risiken zu erwarten.

4.2.5

Verpflichtungskredit und Auswirkungen

Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1­9 ­ davon Honorare 3,9 Mio. Fr.

­ Kostenungenauigkeit Verpflichtungskredit

2214

68,0 7,0 75,0

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Abgrenzung Für die Projektierungsarbeiten werden bis und mit Bauprojekt 1,6 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienprogrammen VBS bewilligt.

Finanzielle Auswirkungen Der Nutzerbetriebsaufwand kann jährlich um 0,3 Millionen Franken gesenkt werden. Zusätzlich wird über die Nutzungsdauer von 25 Jahren die Ersatzbeschaffung von Containern im Wert von rund 100 Millionen Franken eingespart. Mit der Umsetzung des Projekts reduziert sich der immobilienseitige Betriebsaufwand um jährlich 0,1 Millionen Franken.

Bruttomietkosten Die Bruttomietkosten steigen um 2,0 Millionen Franken pro Jahr. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre.

4.3

Weiterentwicklung des Waffenplatzes in Thun, 1. Etappe

4.3.1

Ausgangslage und Handlungsbedarf

Der Waffenplatz Thun ist einer der wichtigsten Waffenplätze der Schweizer Armee.

Seine universell nutzbare Infrastruktur bietet ideale Voraussetzungen für seine im Stationierungskonzept festgehaltene langfristige Nutzung. Er wird hauptsächlich durch die Lehrverbände Panzer und Artillerie sowie Logistik belegt. Des Weiteren sieht das Stationierungskonzept die Schliessung des Waffenplatzes Lyss sowie die Verlagerung der dort ansässigen Instandhaltungsschule 43 (Ih S 43) auf den Waffenplatz Thun vor, wo bereits heute grosse Teile der Ih S 43 stationiert sind.

Mit der WEA wurden die künftigen Truppen- und Personalbestände und damit die Flächenbedürfnisse neu definiert. Die erforderliche Infrastruktur für Schlafen, Verpflegung, Sanitätsdienst sowie Anlagen für Sport- und Gefechtsausbildung für die Ih S 43 ist im Raum Thun verfügbar. Lediglich im Bereich der Ausbildungsflächen kann der Bedarf im Umfang von rund 12 500 Quadratmetern nicht gedeckt werden.

Die Gebäudesubstanz auf dem Areal der Ausbildungsanlage Kleine Allmend (Akla) stammt mehrheitlich aus den 40er-Jahren des letzten Jahrhunderts und weist einen hohen Sanierungsbedarf auf. Das Areal ist Bestandteil des kantonalen Entwicklungsschwerpunkts Thun Nord, dessen Richtplan 2005 in Kraft getreten ist. Im Zusammenhang mit der im Richtplan beabsichtigten Entwicklung ziviler Nutzungen strebt das VBS die Entflechtung von militärischer und ziviler Nutzung an. Einen ebenfalls entscheidenden Einfluss auf die räumliche Entwicklung des Akla-Areals hat das Projekt Bypass Thun Nord. Diese 2017 eröffnete Strassenverbindung verbindet den Anschluss Thun Nord direkt mit den Stadtgebieten im Süden und durchquert das militärische Areal in einem zentralen Bereich.

2215

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Die Konzentration der Ih S 43 auf dem Waffenplatz Thun, der stark zunehmende Sanierungsdruck auf dem Gebäudebestand des Akla-Areals sowie die mit dem Richtplan verfolgte Nutzungsentwicklung geben den Anstoss, die militärische Nutzung mittelfristig auf zentralen Teilen des Akla-Areals einzustellen. Anstelle der kostspieligen Gesamtsanierung und des Ausbaus des dort gelegenen Immobilienbestands soll der Waffenplatz Thun südlich der Allmendstrasse in vier Etappen weiterentwickelt werden: ­

1. Etappe Immobilienprogramm VBS 2019 (84 Mio. Fr.)

Neubau von Ausbildungshallen und -räumen und harten Aussenflächen für Ausbildungszwecke der Instandhaltungsschulen und als Abstellfläche für Fahrzeuge auf dem Areal Allmendstrasse.

Die Realisierung ermöglicht die Räumung des Waffenplatzes Lyss.

­

2. Etappe Immobilienprogramm VBS nach 2020 (rund 90 Mio. Fr., Planungsstand 2018) Die Infrastruktur und der Betrieb des Technologiezentrums W+T (Wissenschaft und Technologie) der armasuisse auf dem Areal Zollhaus werden neu auf der Anlage Thierachern und Witaumatte konzentriert. Mit der Umsetzung werden die Voraussetzungen für die Realisierung der 3. und 4. Etappe erfüllt.

­

3. und 4. Etappe Immobilienprogramm VBS nach 2025 (rund 180 Mio. Fr., Planungsstand 2018) Geplant ist ein Ersatz für die aufzugebende, sanierungsbedürftige Immobilieninfrastruktur im Akla-Areal zugunsten der Ih S 43: Sanierung der bestehenden Ausbildungshallen und Gebäude auf dem Areal Zollhaus sowie Neubau von Kaserne, Ausbildungshallen, Betriebsinfrastruktur für das Berufspersonal und Abstellflächen.

Nach Abschluss können die Ausbildung und die Unterkunft der Ih S 43 vom Akla-Areal ins Areal Zollhaus und ins Areal Kaserne verlagert und dort konzentriert werden.

2216

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Der Waffenplatz Thun soll in den bezeichneten Arealen weiterentwickelt werden.

Verteilt über 15 Jahre erfordert die Weiterentwicklung des Waffenplatzes Thun Investitionsausgaben in der Höhe von rund 350 Millionen Franken (Planungsstand August 2018). Die dadurch bewirkte Verdichtung erfordert unter Berücksichtigung der Schätzwerte der nicht mehr benötigten Grundstücke und Bauten in Lyss und der kleinen Allmend Thun eine im Vergleich zur Fortführung des Status Quo um insgesamt rund 48 Millionen Franken geringere Investition. Die zusätzlich im Nutzerbetrieb anfallenden erheblichen Effizienzgewinne sind darin noch nicht eingerechnet.

Durch die in der 1. Etappe erfolgende Zentralisierung der Ih S 43 kann das Immobilienportfolio verkleinert werden. Für die mit der Schliessung in Lyss entfallenden 24 000 Quadratmeter Gebäudefläche sind in der 1. Etappe in Thun lediglich rund 12 500 Quadratmeter neu zu erstellen. Der Restbedarf lässt sich im vorhandenen Bestand decken. Nutzerseitige Effizienzgewinne ermöglichen eine Reduktion der Personal- und der Sachaufwände um rund 1,0 Million Franken pro Jahr, während sich der immobilienseitige Betriebsaufwand mit den aus der Verdichtung resultierenden Effizienzgewinnen um rund 0,6 Millionen Franken pro Jahr reduziert. Durch die Konzentration der Ih S 43 in Thun können somit die Betriebsaufwände über die Nutzungsdauer von 35 Jahren um insgesamt rund 56 Millionen Franken gesenkt werden. Über die gesamte Nutzungsdauer betrachtet ist die Investition in die 1. Etappe abzüglich des Schätzwerts für das künftig nicht mehr benötigte Grundstück in Lyss und unter Einrechnung der Effizienzgewinne um rund 53 Millionen Franken günstiger als die Sanierung des Waffenplatzes Lyss. Das Areal des Waffenplatzes Lyss wird entweder dem Staatssekretariat für Migration zur Nutzung abgetreten oder an die über ein Vorkaufsrecht verfügende Kasernenkorporation Lyss veräussert.

In den Etappen 2 bis 4 soll die sanierungsbedürftige Infrastruktur auf dem AklaAreal durch Neubauten im Areal Zollhaus ersetzt werden. Damit kann das AklaAreal in die mit dem Kanton vereinbarte zivile Nutzung überführt werden.

2217

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Über alle vier Etappen wird aus den 1940er- und 1970er-Jahren stammende Infrastruktur durch energieeffiziente und den heutigen Nutzeranforderungen entsprechende Neubauten ersetzt, was substanzielle Einsparungen in den Betriebsaufwänden ermöglichen wird.

4.3.2

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung

Die 1. Etappe der Weiterentwicklung des Waffenplatzareals Thun dient der Konzentration der Instandhaltungsschulen und umfasst den Bau von drei neuen Hallen.

Diese werden für die Ausbildung der Truppen sowie den Schutz von Fahrzeugen und technischen Ausbildungsinstallationen verwendet. Die Bauten enthalten Ausbildungs- und Theorieräume mit den notwendigen Nebenräumen wie Sanitär-, Betriebs- und Lagerräume. Die Gebäude werden in Holz-Systembauweise erstellt und bieten einen hohen Grad an Flexibilität betreffend die Nutzungsentwicklung und die Erweiterbarkeit. Weil die Stadt Thun die Allmendstrasse bereits 2019 sanieren will, werden die Erschliessungsarbeiten zur Synergienutzung als Vorausmassnahme umgesetzt. Die dafür erforderliche Investition von 2,3 Millionen Franken wird dem bereits bewilligten Rahmenkredit zum Immobilienprogramm VBS 2017 angerechnet.

Durch die Zentralisierung der Ih S 43 auf dem Waffenplatz Thun entfallen mit der 1. Etappe künftig Bruttomietkosten von rund 4,5 Millionen Franken pro Jahr sowie einmalige Sanierungskosten von rund 49 Millionen Franken für den Waffenplatz Lyss. Dabei muss in Thun lediglich rund die Hälfte des bisherigen Flächenangebots von Lyss hinzugebaut werden, während der Rest mittels Synergienutzung im Bestand gedeckt werden kann. Zusätzliche Effizienzgewinne von jährlich rund 1,6 Millionen Franken fallen im Nutzer- und im Immobilienbetrieb an.

Für das Vorhaben Weiterentwicklung des Waffenplatzareals Thun, 1. Etappe, liegt ein Bauprojekt vor. Die Realisierung soll in den Jahren 2020 bis 2023 erfolgen.

4.3.3

Weitere geprüfte Varianten

Für den Ersatz des Waffenplatzes Lyss wurden verschiedene Standortvarianten auf dem Waffenplatz in Thun geprüft. Dabei hat sich das Areal Zollhaus als bestgeeigneter Standort erwiesen. Aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung resultiert, dass mit der beantragten, in vier Etappen aufgeteilten Variante, die Kosten für die Realisierung und die Nutzung am wirksamsten optimiert werden können.

2218

BBl 2019

4.3.4

Risikobeurteilung

Bei Bauprojekten ist mit einer Kostenungenauigkeit von 10 Prozent zu rechnen. Die Risiken werden mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess laufend reduziert.

Im Plangenehmigungsverfahren sind keine Risiken zu erwarten. Verzögerungen durch Einsprachen und Rekurse sind möglich.

4.3.5

Verpflichtungskredit und Auswirkungen

Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1­9 ­ davon Honorare 6,6 Mio. Fr.

­ Kostenungenauigkeit Verpflichtungskredit

76,4 7,6 84,0

Abgrenzung Für die Projektierungsarbeiten werden bis und mit Bauprojekt 3,0 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienprogrammen VBS bewilligt.

Finanzielle Auswirkungen Mit der Konzentration der Ih S 43 auf dem Waffenplatz Thun können der Nutzerbetriebsaufwand um 1,0 Millionen Franken und der immobilienseitige Betriebsaufwand um 0,6 Millionen Franken pro Jahr gesenkt werden.

Bruttomietkosten Die Bruttomietkosten der 1. Etappe betragen rund 6,1 Millionen Franken pro Jahr.

Durch den Verzicht auf den Waffenplatz Lyss werden jährliche Bruttomietkosten von rund 4,5 Millionen Franken entfallen. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 35 Jahre.

4.4

Neubauten der Hallen 2 und 3 in Payerne

4.4.1

Ausgangslage und Handlungsbedarf

Der Flugplatz Payerne ist Haupteinsatzstandort der Luftwaffe. Das ansässige Flugplatzkommando gewährleistet den Einsatz und den Unterhalt von Kampfflugzeugen und Lufttransportmitteln in allen Lagen. Das stationierte LufttransportGeschwader 1 betreibt die Helikopter Super Puma und Eurocopter EC-635 sowie die Propellerflugzeuge Turbo Porter PC-6 und PC-7. Zusätzlich soll künftig auch ein Flächenflugzeug für den Lufttransportdienst des Bundes in Payerne stationiert 2219

BBl 2019

werden. Nebst der Erledigung der Lufttransportaufträge müssen vom Flugplatz Payerne ganzjährig der Einsatz des Helikopters der Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle sowie während 15 Wochen das SAR-Pikett (Search and Rescue, Suche und Rettung) mit Super Puma rund um die Uhr gewährleistet werden. Das technische Berufspersonal des Flugplatzkommandos stellt den Unterhalt, die Reparatur und die Bereitstellung der Helikopter und der Flugzeuge sicher. Zudem verstärkt der rund 900 Armeeangehörige zählende Lufttransport-Verband 1 während dessen Wiederholungskursen das lokale Berufspersonal.

Die heutigen Flugzeughallen 2 und 3 werden für den Unterhalt und für die Unterbringung der Helikopter und der Propellerflugzeuge genutzt. Beide Hallen sind stark sanierungsbedürftig. Aufgrund statischer Mängel bestehen für die 1938 erstellte Halle 2 und für die 1953 erstellte Halle 3 bereits Nutzungseinschränkungen. Zur Unterbringung der gesamten Flotte des Lufttransport-Geschwaders 1 fehlen sieben Hangarplätze. Bei Vollbelegung der Hallen müssen heute zudem die Unterhaltsarbeiten an den Helikoptern in Alpnach ausgeführt werden. Die verfügbaren Büro-, Aufenthalts-, Sitzungs- und Garderobenräume für das Berufspersonal und die Truppe erfüllen den aktuellen Flächenbedarf nicht.

Die Betriebsfeuerwehr des Militärflugplatzes Payerne ist im Feuerwehrmagazin und in sieben weiteren kleinen Gebäuden untergebracht, welche alle zwischen den Hallen 2 und 3 liegen. Das sanierungsbedürftige Feuerwehrmagazin wurde 1959 erstellt.

Die verfügbaren Büro-, Aufenthalts- und Garderobenräume decken den Bedarf nicht. Zudem müssen heute die hochwertigen Einsatzfahrzeuge des Flugunfallpiketts mangels Einstellplätzen ohne Witterungsschutz im Freien abgestellt werden. Dies hat Schäden an den Fahrzeugen und eine verkürzte Nutzungsdauer derselben zur Folge.

Aus den genannten Gründen sollen die Hallen 2 und 3 für den langfristigen Erhalt der Gebrauchstauglichkeit erneuert werden. Zur Erfüllung der Flächenbedarfe des Lufttransport-Geschwaders 1 sowie der Betriebsfeuerwehr sollen zudem die Hallenflächen erweitert werden.

4.4.2

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung

Die sanierungsbedürftigen Hallen 2 und 3 werden rückgebaut und durch Neubauten am selben Standort ersetzt. Das dazwischenliegende Feuerwehrmagazin sowie die sieben Nebengebäude werden ebenfalls rückgebaut.

Die neue Halle 2 dient künftig der Betriebsfeuerwehr. Der um zwei Meter weniger hohe Neubau berücksichtigt die künftigen Nutzerbedürfnisse mit optimierten Raumzuordnungen, ermöglicht die Erfüllung der heute gültigen Normen bezüglich der Hindernisfreihalteflächen und erlaubt dem Kontrollturm eine verbesserte Sicht auf die Start- und Landepiste.

Im Neubau der Halle 3 werden künftig die Unterbringung und der Unterhalt der Helikopter und der Flugzeuge des Lufttransport-Geschwaders 1 konzentriert. Die Fläche der insgesamt 300 Meter langen Halle ist in drei leicht zueinander versetzte 2220

BBl 2019

Hallenteile aufgeteilt. Dies ermöglicht die optimale Platzierung des Neubaus zwischen dem nördlich verlaufenden Flussbett der «Petite Glâne» und der südlich angrenzenden Bereitstellungsfläche für die Luftfahrzeuge. Mit dem Sheddach wird eine optimale Belichtung der Hallenflächen erzielt. Ausserdem kann es für Lüftungszwecke und dank optimal geneigter Fläche für die Installation einer Photovoltaikanlage genutzt werden. Im rückseitigen Hallenbereich sind die Büro-, die Aufenthalts-, die Sitzungs- und die Garderobenräume auf zwei Geschossen angeordnet.

Die vor der Halle 3 liegende Flugbetriebs-Fläche wird erneuert und an die veränderte Hallengeometrie angepasst.

Vom beantragten Verpflichtungskredit werden rund 55 Millionen Franken für die Erneuerung des heutigen Flächenangebots und rund 30 Millionen Franken für den geforderten Flächenausbau verwendet.

Für die Ersatzneubauten der Flugzeughallen 2 und 3 liegt ein Bauprojekt vor. Die Realisierung soll in den Jahren 2020 bis 2023 erfolgen.

4.4.3

Weitere geprüfte Varianten

Zusätzlich wurde geprüft, die bestehenden Hallen zu sanieren und zu erweitern.

Diese Variante wurde verworfen, da das Sanieren der maroden Bausubstanz und das Anpassen an die aktuellen Bedürfnisse rund 3 Millionen Franken teurer wären als die beantragten Neubauten.

4.4.4

Risikobeurteilung

Bei Bauprojekten muss mit einer Kostenungenauigkeit von 10 Prozent gerechnet werden. Die Risiken werden mit fortschreitendem Planungs- und Bauprozess laufend reduziert. Im Plangenehmigungsverfahren sind keine besonderen Risiken zu erwarten.

4.4.5

Verpflichtungskredit und Auswirkungen

Der Verpflichtungskredit setzt sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Investitionsausgaben nach Baukostenplan 1­9 ­ davon Honorare 6,0 Mio. Fr.

­ Kostenungenauigkeit Verpflichtungskredit

77,0 8,0 85,0

2221

BBl 2019

Abgrenzung Für die Projektierungsarbeiten werden bis und mit Bauprojekt 2,0 Millionen Franken ausgegeben. Diese Ausgaben wurden mit den Rahmenkrediten aus früheren Immobilienprogrammen VBS bewilligt.

Finanzielle Auswirkungen Der Nutzerbetriebsaufwand kann dank Synergieeffekten aus der Konzentration von Unterbringung und Unterhalt der Luftfahrzeuge in einer einzigen Halle sowie dem Entfall von Ausweichflügen zu Wartungszwecken nach Alpnach um jährlich rund 0,3 Millionen Franken reduziert werden. Nach der Projektrealisierung steigt der immobilienseitige Betriebsaufwand aufgrund der Flächenerweiterung von heute rund 0,6 Millionen Franken um 0,2 Millionen Franken auf jährlich rund 0,8 Millionen Franken.

Bruttomietkosten Die Bruttomietkosten steigen durch die Erweiterung der Hallen 2 und 3 um 4,9 Millionen Franken pro Jahr. Die Abschreibungs- und Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre.

4.5

Rahmenkredit zum Immobilienprogramm VBS 2019

4.5.1

Ausgangslage und Handlungsbedarf

Der Rahmenkredit für das Immobilienprogramm VBS 2019 umfasst diejenigen nicht einzeln spezifizierten Vorhaben mit erwarteten Gesamtausgaben pro Projekt (exkl.

Kostenunsicherheit) von weniger als 10 Millionen Franken. Er wird für die Studien und Projektierungen, Ausbauten, Werterhaltungsmassnahmen und weitere Zwecke verwendet.

4.5.2

Beschreibung der beantragten Variante und Begründung

Studien und Projektierungen Mit Studien und Projektierungen wird die Planung der künftigen Immobilienprogramme sichergestellt. Mit der Planung werden die notwendigen Spezifikationen und Berechnungen erstellt. Sie umfasst alle Planerleistungen (Leistungen in den Bereichen Architektur, Ingenieurwesen und Fachplanung) von der Machbarkeitsstudie bis zum Bauprojekt mit Kostenvoranschlag. Zudem dient sie der Bemessung der Verpflichtungskredite. Für Studien und die Projektierungen werden rund 9 Prozent der Investitionsausgaben veranschlagt. Dieser Wert entspricht den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre und der Honorarverordnung des schweizerischen Ingenieurund Architektenvereins (SIA).

2222

BBl 2019

Ausbauten Dieser Teil des Rahmenkredits soll für kleinere Ausbauten sowie in geringem Ausmass für Liegenschaftskäufe verwendet werden. Diese Ausbauten und Käufe werden durch veränderte Nutzung, neue Dimensionierung oder Bedürfnisse aus Rüstungsmaterialbeschaffungen notwendig. Wichtige Vorhaben sind: ­

Ausbau und Sanierung einer militärischen Anlage Zur Bewältigung von Krisensituationen sollen drei ungeschützte Anlagen mit einem geschützten redundanten Standort ergänzt werden. Zu diesem Zweck soll eine bestehende militärische Anlage saniert und mit neuen Informatikkomponenten und Kommunikationseinrichtungen ausgestattet werden.

­

Einbau einer Sicherheitsschleuse und Gebäudesanierung Am Gebäude, welches u. a. als Zugang zu einer militärischen Anlage dient, werden Instandhaltungsarbeiten fällig. Die Brand- und die Erdbebensicherheit sind zu verbessern und weitere bauliche Anpassungen vorzunehmen.

Zudem ist eine Sicherheitsschleuse zur Zutrittskontrolle einzubauen.

­

Einbau von Führungsräumen für die Nationale Alarmzentrale (NAZ) und für den Bundesstab Bevölkerungsschutz (BSTB) Geplant ist der Einbau von Informatikkomponenten, Kommunikations- und Multimediaeinrichtungen in zwei bestehende Führungsanlagen mit je einem Führungsraum für die NAZ und für den BSTB. Zusätzlich sollen minimale Instandhaltungsmassnahmen umgesetzt und soll die Möblierung der bestehenden Raumstruktur ergänzt werden.

­

Ersetzen der Schliesssysteme zu Munitionsanlagen Die heutigen Schliesssysteme der Munitionsanlagen sind veraltet. Sie sind aus Sicherheitsgründen durch moderne Schliesssysteme mit erweiterten Funktionalitäten zu ersetzen. Hierzu sind sämtliche Munitionsanlagen anzupassen.

Werterhaltungsmassnahmen Werterhaltungsmassnahmen sind notwendig, um die Gebrauchstauglichkeit des Immobilienbestandes zu sichern, ihn zu modernisieren, gesetzliche Massnahmen zu vollziehen (z. B. Lärmschutzmassnahmen), energietechnische Sanierungen vorzunehmen oder Photovoltaikanlagen einzubauen. Wenn eine Instandsetzung aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht mehr sinnvoll ist, werden Ersatzneubauten erstellt. Werterhaltungsmassnahmen oder Sanierungen, die mehr als 10 Millionen Franken Investitionsausgaben zur Folge haben, werden als einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite beantragt. In den vergangenen Jahren sind zur Werterhaltung jeweils rund 70 Millionen Franken pro Jahr aus Rahmenkrediten finanziert worden.

Mit dem Rahmenkredit sollen unter anderem die folgenden Vorhaben realisiert werden:

2223

BBl 2019

­

Sanierung des Camps und Verschiebung der Übungsinfrastruktur Das Camp des Kompetenzzentrums Swissint auf dem Waffenplatz Wil/Stans dient der Ausbildung von Armeeangehörigen und deren Vorbereitung auf Friedensförderungseinsätze. Die bauliche Infrastruktur des Camps befindet sich in sehr schlechtem Zustand. Die Container und die Haustechnik sind veraltet und die Brandschutzmassnahmen entsprechen nicht mehr den aktuellen Vorschriften. Das Camp ist deshalb samt Strassen und Plätzen zu sanieren. Zudem ist geplant, die sanierungsbedürftige Übungsinfrastruktur in Ennetbürgen neu am Standort des Camps aufzubauen, da die Baubewilligung am bestehenden Standort in Ennetbürgen Ende 2021 ausläuft.

­

Sanierung und Anpassung einer militärischen Anlage Die Anlage aus den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts soll saniert und den aktuellen Erfordernissen angepasst werden. Dabei soll insbesondere der Schutz gegen aktive und passive Gefährdungen verbessert und soll die technische Verfügbarkeit der installierten Systeme erhöht werden. Durch die Sanierung und die Anpassung dieser Anlage kann ein anderer Standort geschlossen werden.

Weitere Zwecke Für folgende weitere Zwecke wird der Rahmenkredit zusätzlich verwendet: ­

für den mieterspezifischen Ausbau sowie für fest installierte Betriebseinrichtungen und Mobiliar bei gemieteten Objekten;

­

für Investitionsbeiträge an die Sanierung von gemeinsam mit Dritten genutzten Infrastrukturen wie Strassen und Seilbahnen;

­

für teuerungsbedingte Mehrausgaben bei den Bauprojekten der Immobilienbotschaften VBS bis 2013 und bei Vorhaben aus dem Rahmenkredit für das vorliegende Immobilienprogramm;

­

für nicht versicherte Schäden an Bauten und Anlagen des VBS.

4.5.3

Stand der Evaluation und Zeitplan der Beschaffung

Die Planung der Vorhaben im Rahmenkredit ist noch nicht abgeschlossen. Die angegebenen Bausummen entsprechen dem Planungsstand August 2018.

4.5.4

Risikobeurteilung

Das Risiko wird gesamthaft als klein eingestuft.

2224

BBl 2019

4.5.5

Rahmenkredit und Auswirkungen

Der Rahmenkredit zum Immobilienprogramm VBS 2019 setzt sich wie folgt zusammen: Mio. Fr.

­ Studien und Projektierungen

40

­ Ausbauten

65

­ Werterhaltungsmassnahmen

50

­ Weitere Zwecke

15

Rahmenkredit für das Immobilienprogramm VBS 2019

170

Finanzielle und personelle Auswirkungen Der Rahmenkredit wird grösstenteils für Projektierungen, Ausbauten und Werterhaltungsmassnahmen verwendet. Dadurch können die Nutzung optimiert und die Betriebsaufwände konstant gehalten werden.

5

Änderung des Militärgesetzes

5.1

Grundzüge der Vorlage

Artikel 29a des Militärgesetzes soll so ergänzt werden, dass der Bundesrat die Kompetenz erhält, den Angehörigen der Miliz bereits für die Ausbildung zum Unteroffizier einen finanziellen Betrag gutzuschreiben, den sie für zivile Ausbildungen beziehen können.

5.2

Erläuterungen zum geänderten Artikel

Unteroffiziere bilden zusammen mit den Offizieren das Kader der Armee. Sie sind die der Mannschaft am nächsten stehenden Vorgesetzten. Die Armee hat auch im Bereich der Weiterausbildung zum Unteroffizier immer mehr Mühe, eine genügende Anzahl an geeigneten Angehörigen der Miliz zu finden. Einige davon stellen zudem vor oder nach der Vorschlagserteilung ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst und entziehen sich damit der Weiterausbildung. Es soll deshalb, wie schon bei der Weiterausbildung zum Offizier oder höheren Unteroffizier, auch für die Ausbildung zum Unteroffizier mittels einer finanziellen Zulage für zivile Aus- und Weiterbildungen ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, die Unteroffiziersausbildung zu absolvieren. Dazu soll der Artikel 29a des Militärgesetzes ergänzt werden. Der Bundesrat wird dann gestützt darauf die Verordnung vom 22. November 2017 8 über die Ausbildungsgutschrift für Milizkader der Armee entsprechend ergänzen.

8

SR 512.43

2225

BBl 2019

5.3

Auswirkungen

Der jährliche Nachwuchsbedarf an Unteroffizieren beträgt nach den laufenden Planungsgrundlagen der Armee rund 2600 Armeeangehörige. Sofern diese Bezugsberechtigten alle innerhalb eines Jahres den maximalen Betrag der Ausbildungsgutschrift von 3000 Franken beziehen, wäre mit jährlichen Ausgaben von 7,8 Millionen Franken zu rechnen. Der Bundesrat geht jedoch nicht davon aus, dass sämtliche Ausbildungsgutschriften bezogen werden und dadurch der jährlich durchschnittlich ausbezahlte Gesamtbetrag deutlich tiefer zu liegen kommt. Die Höhe des auszuzahlenden Betrags hängt massgeblich von folgenden Faktoren ab: effektive Anzahl Rekrutierungen pro Jahr, Anzahl der Armeeangehörigen mit verkürztem praktischem Dienst aufgrund des Studienbeginns, Besuch einer anspruchsberechtigten zivilen Aus- oder Weiterbildung oder Zeitpunkt der Gesucheinreichung. Alle Ausbildungsgutschriften werden aus dem ordentlichen Budget des VBS bestritten. Der Bundesrat geht davon aus, dass die maximal ausbezahlten Beträge aller Ausbildungsgutschriften für Unteroffiziere und Offiziere von jährlich rund 21 Millionen Franken in die Schweizer Bildungslandschaft investiert werden.

6

Auswirkungen aus allen Vorlagen

6.1

Auswirkungen auf den Bund

6.1.1

Teuerung, Wechselkurse und Mehrwertsteuer

Den Kreditanträgen liegen die nachfolgend aufgeführten, auf dem Stand vom Dezember 2018 basierenden Annahmen der Expertengruppe Konjunkturprognose des Bundes (Teuerung sowie Devisenkurse für den Euro und den US-Dollar), der Schweizerischen Nationalbank (Devisenkurse für die übrigen Währungen) sowie der armasuisse (bei fehlenden Werten) zugrunde.

Jährliche Teuerung

Devisenkurse

­ CH

1,0 %

­ EUR

1,15

­ DE

1,9 %

­ USD

1,00

­ US

2,4 %

Sollten sich die für die Berechnung verwendeten Teuerungsannahmen oder Devisenkurse im Laufe der Beschaffungen erhöhen, können nachträglich teuerungs- und währungsbedingte Zusatzkredite beantragt werden.

Seit 2018 wird neben der Mehrwertsteuer auf inländischen Beschaffungen auch die Mehrwertsteuer auf Importen (MIMP) mit den Verpflichtungskrediten beantragt.

Die MIMP ist für den Bund ausgabenneutral. Die mit dem Rüstungsprogramm 2019 beantragten Verpflichtungskredite enthalten 16,5 Millionen Franken für die MIMP.

2226

BBl 2019

6.1.2

Finanzielle Auswirkungen

Die Ausgaben für das Rüstungsprogramm 2019 und die Rahmenkredite für Armeematerial 2019 werden dem Einzelkredit «Rüstungsaufwand und -investitionen» des Departementsbereichs Verteidigung, diejenigen für das Immobilienprogramm VBS 2019 dem Globalbudget «Investitionen» der armasuisse Immobilien im VBS belastet. Der Zahlungsrahmen der Armee umfasst beide Verwaltungseinheiten.

Die mit der Armeebotschaft 2019 beantragten Verpflichtungskredite werden nur noch zu einem kleinen Teil im Zahlungsrahmen der Armee 2017­2020 zahlungswirksam. Die nach dem Jahr 2020 benötigten Mittel werden dem Zahlungsrahmen 2021­2024 angerechnet.

Die Ausbildungsgutschriften für Unteroffiziere werden ebenfalls dem Zahlungsrahmen der Armee belastet und sind in der aktuellen Planung bereits enthalten.

6.1.3

Personelle Auswirkungen

Allfällige personelle Mehr- oder Minderaufwände aus den beantragten Verpflichtungskrediten werden innerhalb des VBS ausgeglichen.

6.2

Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Kantone und Gemeinden profitieren mehrfach von der Armee. Durch die Ausbildung und den Betrieb der Armee können in den Agglomerationen und den Berggebieten zahlreiche Arbeitsplätze erhalten werden. Durch die Investitionen der Armee entstehen zusätzliche Arbeitsplätze in der Industrie und in der Baubranche. Dies führt zu sozialer Wohlfahrt und zu Steuereinnahmen in den Kantonen und den Gemeinden.

Urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete profitieren gleichermassen von der Armee. Durch die starke Dezentralisierung der Ausbildungsplätze, der Einsatzund der Logistikinfrastrukturen fördert die Armee die Entwicklung aller Regionen in der Schweiz.

6.3

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Ausgaben für die Beschaffung von Rüstungsmaterial und die Investitionen in Immobilien werden über direkte Aufträge an schweizerische Unternehmen (direkte Beteiligungen) und über Kompensationsgeschäfte (indirekte Beteiligungen) in der Schweiz beschäftigungswirksam. Für die Rahmenkredite werden diese Beteiligungen nicht ausgewiesen. Das Immobilienprogramm VBS 2019 wird weitestgehend in der Schweiz beschäftigungswirksam. Die schweizerische Wirtschaft, insbesondere

2227

BBl 2019

die sicherheitsrelevante Industrie- und Technologiebasis sowie die Baubranche, profitieren von Aufträgen von mehr als einer Milliarde Franken.

Die Beteiligungen führen in diesen Bereichen zu Knowhow-Aufbau und Wertschöpfung. Weiter werden durch den nachfolgenden Betrieb und die Instandhaltung langfristig Arbeitsplätze erhalten und teilweise neu geschaffen.

7

Rechtliche Aspekte

7.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die vorliegenden Kreditbeschlüsse ergibt sich aus den Artikeln 60 Absatz 1 und 167 BV. Die Änderung von Artikel 29a des Militärgesetzes stützt sich auf Artikel 60 Absatz 3 BV, der dem Bund die Kompetenz für die Militärgesetzgebung gibt.

7.2

Erlassform

Nach Artikel 163 Absatz 2 der Bundesverfassung9 (BV) und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200210 ist für die vorliegenden Bundesbeschlüsse die Form des einfachen, damit nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses vorgesehen.

Nach Artikel 164 Absatz 1 BV und Artikel 22 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes sind alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen, dazu gehören gemäss Artikel 164 Absatz 1 Buchstabe c BV insbesondere die grundlegenden Bestimmungen über die Rechte und Pflichten von Personen. Die vorliegende Änderung des Militärgesetzes ist gestützt auf Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe a BV dem fakultativen Referendum unterstellt.

7.3

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen die Artikel 2 des Bundesbeschlusses über das Rüstungsprogramm 2019, des Bundesbeschlusses über die Rahmenkredite für Armeematerial 2019 und des Bundesbeschlusses über das Immobilienprogramm VBS 2019 der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte, da die Bestimmungen einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken nach sich ziehen.

Die Änderung des Militärgesetzes untersteht nicht der Ausgabenbremse. Sie enthält weder Subventionsbestimmungen, noch wird ein Verpflichtungskredit oder Zahlungsrahmen beschlossen.

9 10

SR 101 SR 171.10

2228

BBl 2019

7.4

Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes

Die vorgelegten Beschlüsse sehen keine Finanzhilfen oder Abgeltungen im Sinne des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 199011 vor.

11

SR 616.1

2229

BBl 2019

2230