Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N08.52, Kanton Bern vom 8. März 2019

Wegen Baustelle auf der Nationalstrasse, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 2 Buchstabe a und 5 und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N08.52 im Baustellenbereich: in Fahrtrichtung Spiez-Brünig ­

von km 8.660 bis km 9.460: 60 km/h

in Fahrtrichtung Brünig- Spiez ­

von km 9.460 bis km 8.660: 60 km/h

II Verschwenkung mit Einengung beider Fahrstreifen im Baustellenbereich in beiden Richtungen.

III Nationalstrasse N08: Die maximale Durchfahrtsbreite beträgt 3.20 m im Gegenverkehr und 3.50 m mit Richtungstrennung im Baustellenbereich in beiden Richtungen.

Rad-/Gehweg: Die Durchgangsbreite des seeseitigen Rad- und Gehwegs wird wird im Baustellenbereich auf 2.70 m reduziert.

1 2

SR 741.01 SR 741.21

2518

2019-0848

BBl 2019

IV Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplan und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten ab 23. April 2019 bis Ende der Bauphase (voraussichtlich ca. 25. Oktober 2019).

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; RS 172.021) innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Strassen, Infrastrukturfiliale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

26. März 2019

Bundesamt für Strassen Abt. Strasseninfrastruktur West: Jean-Bernard Duchoud, Vizedirektor, Abteilungschef

2519