Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Othmarsingen, Armeelogistikcenter; Ausgestaltung des Logistik- und Infrastruktur-Centers, 2. Etappe Projektanpassung (Beleuchtung) Mitwirkung und Anhörung vom 18. Juni 2019 Gesuchsteller:
armasuisse Immobilien
Gegenstand:
Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).
Gesuchsdossier:
Projektunterlagen vom 31. Mai 2019 (inkl. Planbeilage)
Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d MG in Verbindung mit ArtiAnhörungsverfahren: kel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt.
Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Othmarsingen schriftliche Anregungen einzureichen.
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Othmarsingen vom 18. Juni 2019 bis 19. August 2019 eingesehen werden.
Einsprache:
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 19. August 2019, bei der Gemeinde Othmarsingen zuhanden der Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
18. Juni 2019
4054
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
2019-1901