Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2019
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2019 des Bundesrates vom 20. Februar 20192, beschliesst:
Art. 1
Grundsatz
Dem Rüstungsprogramm 2019 wird zugestimmt.
Art. 2
Gesamtkredit
Für die im Anhang verzeichneten Verpflichtungskredite wird ein Gesamtkredit von 861 Millionen Franken bewilligt.
1
2
Der Gesamtkredit untersteht der Ausgabenbremse.
Art. 3
Verschiebungen innerhalb des Gesamtkredits
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport wird ermächtigt, im Rahmen des Gesamtkredits Verschiebungen vorzunehmen.
1
Mittels Kreditverschiebungen dürfen die Verpflichtungskredite je um höchstens 5 Prozent erhöht werden.
2
Art. 4
Schlussbestimmung
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 2
SR 101 BBl 2019 2177
2018-3120
2231
Rüstungsprogramm 2019. BB
BBl 2019
Anhang (Art. 2)
Verzeichnis der Verpflichtungskredite Verpflichtungskredite
Mio. Fr.
Einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite
861
Restlichtverstärker, Wärmebild- und Laserzielgeräte
213
Taktisches Aufklärungssystem
380
8,1-cm-Mörser 19
118
Lastwagen
150
Gesamtkredit für das Rüstungsprogramm 2019
2232
861