Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2019

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Armeebotschaft 2019 des Bundesrates vom 20. Februar 20192, beschliesst:

Art. 1

Grundsatz

Dem Rüstungsprogramm 2019 wird zugestimmt.

Art. 2

Gesamtkredit

Für die im Anhang verzeichneten Verpflichtungskredite wird ein Gesamtkredit von 861 Millionen Franken bewilligt.

1

2

Der Gesamtkredit untersteht der Ausgabenbremse.

Art. 3

Verschiebungen innerhalb des Gesamtkredits

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport wird ermächtigt, im Rahmen des Gesamtkredits Verschiebungen vorzunehmen.

1

Mittels Kreditverschiebungen dürfen die Verpflichtungskredite je um höchstens 5 Prozent erhöht werden.

2

Art. 4

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2

SR 101 BBl 2019 2177

2018-3120

2231

Rüstungsprogramm 2019. BB

BBl 2019

Anhang (Art. 2)

Verzeichnis der Verpflichtungskredite Verpflichtungskredite

Mio. Fr.

Einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite

861

­ Restlichtverstärker, Wärmebild- und Laserzielgeräte

213

­ Taktisches Aufklärungssystem

380

­ 8,1-cm-Mörser 19

118

­ Lastwagen

150

Gesamtkredit für das Rüstungsprogramm 2019

2232

861