Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Verordnungsänderungen in der beruflichen Vorsorge Die Verordnungen BVV2, FZV, BVV 3 sollen punktuell angepasst werden. Ziel ist einerseits die Anpassung an die aktuellen Entwicklungen beim technische Zinssatz, bei der Sterblichkeit sowie der Invalidität, anderseits die Umsetzung von parlamentarische Vorstössen (Po. 13.3813 Überträge von Geldern der Säule 3a auch nach dem Alter 59/60 ermöglichen), (Ip. 18.3405 Weshalb erhält ein Mörder Kapitalleistungen seines Opfers in der zweiten und dritten Säule?) und (Mo. 15.3905 Infrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver machen).

Datum der Eröffnung: 6. Dezember 2019 Vernehmlassungsfrist: 20. März 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und EL, Bereich Recht Berufliche Vorsorge, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Telefon 058 462 90 94, bsv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

17. Dezember 2019

2019-4097

Bundeskanzlei

8403