Plangenehmigung im Asylbereich betreffend Gemeinde Boudry (NE); geringfügiger Umbau des Bundesasylzentrum Perreux-Boudry vom 15. August 2019

Gestützt auf das Gesuch des Staatssekretariats für Migration SEM vom 29. Mai 2019 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den geringfügigen Umbau des Bundesasylzentrums Perreux-Boudry im vereinfachten Verfahren unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wurde den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist in der Verfahrenssprache während der Beschwerdefrist im Internet einsehbar unter der Adresse https://www.ejpd.admin.ch > Aktuell > Informationen oder kann beim Generalsekretariat EJPD, Bundeshaus West, 3003 Bern, angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 95l AsylG1).

27. August 2019

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (SR 142.31)

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2019-2748