Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts Der Bundesrat hat regelmässig die Bundesaufgaben, deren Erfüllung sowie die Organisation der Bundesverwaltung zu überprüfen (Art. 5 RVOG). Zu Beginn der Legislatur 2015­2019 initiierte der Bundesrat eine solche Überprüfung (strukturelle Reformen). Die daraus resultierenden administrativen Erleichterungen und Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts sollen dem Parlament nun in einem Mantelerlass, mit welchem 6 Bundesgesetze geändert werden, unterbreitet werden.

Wichtigste Massnahme ist die Reduktion der Indexierung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds.

Datum der Eröffnung: 13. September 2019 Vernehmlassungsfrist: 13. Dezember 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

24. September 2019

2019-3136

Bundeskanzlei

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