Genehmigung Richtplan Aargau; Anpassungen 2013­2017 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 24. Juni 2019 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 17. Juni 2019 wird die «Anpassung 2013­2017» des Richtplans Kanton Aargau unter Vorbehalt der Ziffern 2­5 genehmigt.

2.

Folgende Anpassungen wurden vom Kanton auf Nutzungsplanungsstufe bereits genehmigt und werden vom Bund zur Kenntnis genommen: ­ A 2.1 Abfallanlagen und Deponien: Deponie Babilon, Dietwil ­ A 2.1 Abfallanlagen und Deponien: Deponie Sisslerfeld, Münchwilen/Sisseln ­ S 4.1 Halteplätze für Fahrende: Halteplatz Würenlos ­ V 2.1 Materialabbaugebiet Emmet, Seon

3.

Im Kapitel «S 3.1 Standorte für Nutzungen mit hohem Verkehrsaufkommen und für mittelgrosse Verkaufsnutzungen» wird die Festsetzung des bestehenden Standorts Schienhuetweg in Oberentfelden/Unterentfelden vom Bund zur Kenntnis genommen.

4.

Der Kanton wird aufgefordert, im Rahmen der Weiterentwicklung des Kapitels M 1.2 Ostaargauer Strassenentwicklung (OASE) a. im Hinblick auf eine allfällige spätere Festsetzung der Kantonsstrassenvorhaben die Inhalte des Richtplankapitels und des Agglomerationsprogramms Aargau-Ost 4. Generation gegenseitig abzustimmen; b. im Hinblick auf eine spätere Festsetzung einer Kantonsstrassenumfahrungsvariante im Raum Brugg aufzuzeigen, ­ welche Konflikte mit den Schutzzielen des betroffenen BLNGebiets, des IVS sowie des Auengebiets (Variante Mitte) bestehen und wie diese bei der Planung berücksichtigt werden können; ­ inwiefern FFF durch die Variante betroffen ist und wie diese im Sinne der bestmöglichen Schonung in die Interessenabwägung eingeflossen sind; c. im Hinblick auf eine spätere Festsetzung der Massnahme SBBHaltestelle Wettingen/Tägerhard (Planungsgrundsatz 2.4b und Kapitel M 3.3 Regionalzugsverkehr) allfällige Konflikte mit dem TWW-Objekt Nr. 4562 «Bernau» zu bereinigen.

5.

Im Rahmen der nachgeordneten Planung ist a. beim Materialabbaugebiet Jakobsberg-Egg (Kapitel V 2.1) die Zulässigkeit bezüglich Grundwasser zu prüfen und eine Endgestaltung vorzusehen, die den Schutzzielen des BLN-Objektes Nr. 1017 Rechnung trägt;

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FF 2019

b.

bei der Deponie Buchselhalde (Kapitel A 2.1) der Gewässerraum der Surb in jedem Fall einzuhalten.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­ Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, Entfelderstrasse 22, (Buchenhof), 5001 Aarau, Tel. 062 835 32 90 ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 463 13 78

2. Juli 2019

Bundesamt für Raumentwicklung

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