Genehmigung Richtplan Aargau; Anpassungen 20132017 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 24. Juni 2019 folgenden Beschluss gefasst: 1.
Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 17. Juni 2019 wird die «Anpassung 20132017» des Richtplans Kanton Aargau unter Vorbehalt der Ziffern 25 genehmigt.
2.
Folgende Anpassungen wurden vom Kanton auf Nutzungsplanungsstufe bereits genehmigt und werden vom Bund zur Kenntnis genommen: A 2.1 Abfallanlagen und Deponien: Deponie Babilon, Dietwil A 2.1 Abfallanlagen und Deponien: Deponie Sisslerfeld, Münchwilen/Sisseln S 4.1 Halteplätze für Fahrende: Halteplatz Würenlos V 2.1 Materialabbaugebiet Emmet, Seon
3.
Im Kapitel «S 3.1 Standorte für Nutzungen mit hohem Verkehrsaufkommen und für mittelgrosse Verkaufsnutzungen» wird die Festsetzung des bestehenden Standorts Schienhuetweg in Oberentfelden/Unterentfelden vom Bund zur Kenntnis genommen.
4.
Der Kanton wird aufgefordert, im Rahmen der Weiterentwicklung des Kapitels M 1.2 Ostaargauer Strassenentwicklung (OASE) a. im Hinblick auf eine allfällige spätere Festsetzung der Kantonsstrassenvorhaben die Inhalte des Richtplankapitels und des Agglomerationsprogramms Aargau-Ost 4. Generation gegenseitig abzustimmen; b. im Hinblick auf eine spätere Festsetzung einer Kantonsstrassenumfahrungsvariante im Raum Brugg aufzuzeigen, welche Konflikte mit den Schutzzielen des betroffenen BLNGebiets, des IVS sowie des Auengebiets (Variante Mitte) bestehen und wie diese bei der Planung berücksichtigt werden können; inwiefern FFF durch die Variante betroffen ist und wie diese im Sinne der bestmöglichen Schonung in die Interessenabwägung eingeflossen sind; c. im Hinblick auf eine spätere Festsetzung der Massnahme SBBHaltestelle Wettingen/Tägerhard (Planungsgrundsatz 2.4b und Kapitel M 3.3 Regionalzugsverkehr) allfällige Konflikte mit dem TWW-Objekt Nr. 4562 «Bernau» zu bereinigen.
5.
Im Rahmen der nachgeordneten Planung ist a. beim Materialabbaugebiet Jakobsberg-Egg (Kapitel V 2.1) die Zulässigkeit bezüglich Grundwasser zu prüfen und eine Endgestaltung vorzusehen, die den Schutzzielen des BLN-Objektes Nr. 1017 Rechnung trägt;
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2019-2135
FF 2019
b.
bei der Deponie Buchselhalde (Kapitel A 2.1) der Gewässerraum der Surb in jedem Fall einzuhalten.
Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, Entfelderstrasse 22, (Buchenhof), 5001 Aarau, Tel. 062 835 32 90 Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 463 13 78
2. Juli 2019
Bundesamt für Raumentwicklung
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