Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Vereinfachung und Erweiterung des Umgangs mit zulassungsbefreiten Cannabisarzneimitteln) Zur Erleichterung und Erweiterung des Umgangs mit zulassungsbefreiten Cannabisarzneimitteln soll im Betäubungsmittelgesetz das Verkehrsverbot für Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis zu medizinischen Zwecken aufgehoben und falls nötig weitere rechtliche Anpassungen vorgenommen werden. Die erforderlichen Anpassungen am Kontrollsystem sollten unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Verpflichtungen vorgenommen werden.

Datum der Eröffnung: 26. Juni 2019 Vernehmlassungsfrist: 17. Oktober 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit BAG, Direktionsbereich Öffentliche Gesundheit, Adrian Gschwend, CH - 3003 Bern, Telefon 058 462 58 00, www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

9. Juli 2019

2019-2140

Bundeskanzlei

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