Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2018/1240 über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) Mit ETIAS wird, ähnlich dem sogenannten «Electronic System for travel authorisation» (ESTA) der USA, ein neues Reisegenehmigungssystem errichtet. Visumbefreite Drittstaatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen wollen, werden verpflichtet (mit wenigen Ausnahmen), vor Antritt ihrer Reise in den Schengen-Raum online eine gebührenpflichtige Reisegenehmigung zu beantragen. Sie kostet sieben Euro und ist drei Jahre gültig.

Datum der Eröffnung: 13. Februar 2019 Vernehmlassungsfrist: 20. Mai 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Migration, Stabsbereich Recht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Telefon 058 466 17 67, Fax 058 465 97 56, www.sem.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

19. Februar 2019

2019-0464

Bundeskanzlei

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