76

#ST#

B

er

i ch t

der

Commission des Ständerathes über die Bewaffnung der Infanterie.

(Vom 14. Dezember 1860.)

Tit. l Die Kommission, welche von Jhnen zur Brüfung der Botschaft des Bundesraths und des Gesezesentwurfs. betreffend die Bewassnm.g der Jnsanterie. ^ ernannt worden ist, hat die Ehre, Jhnen , Tit., Bericht zu erstatten und damit den Antrag zu verbinden : es mochte der Ständerath dem dießfalligen Beschlnss des Nationalrathes beistimmen.

Uebereinstimmend mit der Botsehast des Bundesrathes und in Betracht der verhaltnissmassig geringen Vorräthe an Gewehren , die sich in . den Zeughäusern vorsingen , erachtet es die Kommission als dringende Nothwendigkeit, dass in kürzester Zeit die Bewaffnung der Jnfanterie an Jägergewehren und sogenannten Prélaz-Burnand-Gewehren, sowohl sür den Bundesanszug, als sür die Reserve vervollständigt werde.

ferner dass ein angemessenes Depot von Reservegewehren angelegt werde, damit die Eidgenossenschaft im Fall ist, bei Anlass eines. Feldzuges nach der Bestimmung des Art. ..4 des Gesezes über die Militärorganisation vom 8. Mai 185l) abgegangene oder zum Dienst unbrauchbar gewordene Gewehre ersehen zu kennen. Endlich dass für die Bewaffnung der Landwehr Vorsorge getroffen und sür den nothigen Bedarf an Munition in Zeiten gesorgt werde. Si vis pacem, para belium l Wie bekannt, hat die Eidgenossenschaft den Kantonen bis jetzt nicht mehr als genau die Zahl der J.igergewehre zustellen lassen , die naeh reglemeutarisch vorgeschriebenem Esfektivbestand der J.igerkompagnien ihnen zukommen sollen. Für die Ueberzähligen, die sich bei diesen Kompagnien besiude.., sind keine Gewehre erhältlich gewesen , eben so wenig ist der im .Bundesbes.hluss vom 2.^. Septen.ber 185.^ ^) enthaltenen Vergünstigung süx

.^) Siehe Bundesblatt v. I. 18.^0. Band III.. Seile .^..9.

^^) Siehe eidg. Gesezsammlung, Band v, Seite 4l^.

^

^

77

Ersa^ des Abgangs von allsallig abhanden gekommenen oder unbrauchbar gewordenen ..Gewehren von Bnndeswegen Vorsorge getroffen worden. Jn mehreren Kantonen hat man bereits diefem Uebelftande mehr und weniger abgeholfen, und Jägergewehre theils für genannten Zweck, theils für die Jnftruktion der Jägerrekruten auf eigene kosten angeschafft. Es scheint uns daher der Billigkeit angemessen zu sein, wenn den betreffenden Kantonen von der Eidgenossenschaft diessfalls Rechnung getragen wird.

Die gleichen Uebelstande haben sich für die Bewaffnung der übrigen .Kompagnien der Au^ügerbataillone und Halbl^atailione mit dem VrelazBurnand-Gewehr herausgestellt. Den Kantonen ist nicht mehr als das r^.glementarisch.. Ersorderniss an Gewehren auf Rechnung der .Eidgenossen- .

schaft umgeändert worden. Es ist daher unumgänglich nothwendig, dass die Kantone in Besi^ von wenigstens einer Mehrzahl von 20.^ VrelazBurnand-Gewehren kommen, um die überzählige Mannschaft bei den übri- ^ gen Kompagnien der Bataillone und Halbbataillone des Auszugs und der Reserve bewassnen zu können. Der Bundesrath hat zwar bereits eine Einladung an die Kantone erlassen, 20^ vom reglementarischen Ersorderniss umändern zu lassen, m.t dem Beifügen, dass der Bund die Kosten der Umänderung übernehmen werde. Da aber nach der Einladung des Bundesrahes den Kantonen freigestellt worden ist, davon Gebrauch zu machen, so glanbt die Kommission, es sei dieses ungenügend; vielmehr sollte die Bundesversammlung die Umänderung dieser 20^ den Kantonen zur gese^i.chen ..Forschrift machen.

Uni nun dem Art. ^4 des Gesezes über die Militärorganisation zu genügen, und die Eidgenossensehast in den ^tand zu selben, den Kantonen nachzuhelfen, insofern ihre Vorräthe nicht ausreichen sollten, den Abgang an Gewehren in einem Feld^uge von sich aus zu ersehen, --^ mnss nothwendigerweise die Anlegung .eines Vorrates durch den Bund ^bewerkstelligt werden. Zu diesem Ende besehloss der Nationalrath, es sei ein Reservevoxrath von l 000 Jägergewehren, und ein solcher von 20,000 Vr.^lazBurnand.^Gewehren durch den Bund anzulegen.

Vergebens haben wir einen Bericht der nationalräthlichen Kommission bei den Akten gesucht, um daraus entnehmen zu können, aus welchen Gründen der Nationalrath veranlasst worden ist, entgegen dem Antrag des Bundesraths, den Reservevorrath von Vr.^.laz-Burnand-Gewehren auf

20,000 ..^tück zu bringen. Da wir in Ersahrung gebracht haben, der

Tit. Vorsteher des Militärdepartements sei zu den Verhandlungen der nationalräthlichen Kommission beigezogen worden und habe sich später mit ihren Anträgen einverstanden erklärt, so ersuchten wir denselben, uns die wesentlichsten Bunkte mittheilen zu wollen, welche dem nationalräthlichen Kommissionalantrage ^u Grunde gelegt worden sind.

Wir wollen nun , Tit. , Jhnen diese Gründe in gedrängter Kürze.

mittheilen.

.

78 Der Bundesrath hatte zufolge dem Beschlnssesentwurf die Al.stcht,

die zweite Jägerkompagnie der Auszügerbataillone so schnell wie moglich ebenfalls mit dem neuen Jägergewehr zu bewaffnen, wodurch zirka 8000 Brelaz-Burnand. Gewehre, die sich zur Zeit in den Händen der zweiten Jägerkompagnien befinden, in den Kantonen verfügbar geworden wären.

welche nebst den 20^., überzähligen, die gefordert werden, und dem vorgeschlagenen Vorrath von 10,000 Gewehren vollkommen hingereicht hätten, um den Kantonen die erforderlichen Vorräthe für überzählige Mannschaft sowohl, als sür die Rekruteninstruktion zu verschaffen.

Run fällt aber in Folge des Beschlusses des Rationalraths die Versügbarkeit über diese 8000 Br.^laz-Burnand-Gewehre weg, da der bundesräthliche Antrag diessfalls abgeändert worden ist, und die z w e i t e n J ä g e r k o m p a g n i e n g e g e n w ä r t i g nicht mit d e m neuen J ä g e r g e w e h r b e w a f f n e t w e r d e n , und zwar in der Voraussieht, dass die Versuche der Expertenkommission für Einführung einer Bräeisionswafse für die gesammte Jnsanterie und eines einheitlichen Kalibers, im Lause des nächsten Frühjahrs so weit vervollständigt sein düften, um den Bundesrath zu veranlassen, wo möglich der Bundesversammlung in der künstigen Sommersession diessfällige Anträge zu hinterbringen. ferner weil die Anschasfuugen von zirka 8000 Jägergewehren für die Bewaffnung der zweiten Jägerkompaguien des Auszuges mindestens einen Zeitraum von drei Jahren erfordern würde, und endlich weil die Eisendicke des Laufes ohne Zweifel nicht gestatten wurde, das Kaliber so viel zu vergrossern, um dasselbe mit dem muthmasslichen Kaliber der neuen Bräeisionswaffe in Uebereinftimmuug zu bringen.

Für den dadurch sieh ergebenden Ausfall von 8000 Gewehren musste auf andere Weise gesorgt werden, um allen Eventualitäten begegnen zu konnen, daher der ursprüngliche bundesräthliche Antrag, einen Reservevorrath von 10,^.00 Br.^laz-Burnand.Gewehren anzulegen, durch Beschluss des Rationalraths auf das Doppelte gebracht .worden ist.

Rach dem Angesührten glaubt die Kommission , es seien genügende Gründe vorhanden, dem Beschluss des ^Nationalrathes beizustimmen , naeh welchem ein Reservevorrath von 1000 Jägergewehren und ein solcher von 20,000 Brclaz-Burnand..Gewehren dnr.h den Bund anzulegen sei.

Wenn nun auch in nächster Zeit keine Verwendung des Reservevorxaths von Brelaz-Burnand^Gewehren statt finden sollte, so erscheint dessen ungeachtet die Anschassung dieser Gewehre besonders zum Breis von Fr. 25, die Kosten der Umänderung inbegrifsen, als zweckmässig, da dieselben später, wenn die Jnsanterie die neue Bräeisionswasfe besi^t, für die Landwehr dienen konnten, deren Bewaffnung in einigen Kantonen viel zu wünschen

iässt.

Da endlich die Landwehr ein gese^lich vorgeschriebener Bestandtheil der organisirten eidgenossischen Wehrkraft bildet, so ist die Kommission mit dem Vorsehlag des Bundesrathes einverstanden, dass die Kantone

7..)

emen angemessenen Vorrath von Munition für Rollgewehre besitzen sollen, wosür die Zahl von 100 Batronen für jeden Gewehrtragenden berechnet wird. ^ie Kosten der ersten Anlegung dieses Vorraths übernimmt der Bund im Verhältniss der Zahl der gewehrtragenden Landwehrinfanterie, welche bis 31. Deeember 18l^l in den Kautonen wirklich organisât sein wird.

^ie Kommission benutzt noch am Schlusse dieses Berichtes den Anlass, dem Herrn Vorsteher des Militärdepartements. ihren lebhasten ^ank auszudrücken für die energische und einsinge Leitung unsers Militär..

wesens, die er seit dem Antritt dieses Amtes an den Tag gelegt, be^

sonders aber für seine vielfachen Bemühungeu, die Bewaffnung der Jnfanterie so schnell wie moglieh wieder auf einen befriedigenden Grad von Brauchbarkeit zu bringen, und dieselbe so schnell und so gut als moglich zu vervollständigen.

Wir knüpfen daran den Wunsch, dass es ihm geliugeu moge, in Bälde auch die zweiten Jägerkompaguien der Auszügerbataillone mit einer Bräeisionswasse versehen zu konnen, --.. vielleicht dass dann^umal die Bewaffnung mit dem neuen Gewehr bei den Jägerkompaguieu beginnen könnte. Gewiss würde dadurch der Eiser und der gute Wille , der bei den zweiten Jägerkompagnien etwas gelitten zu haben scheint, wieder zurückkehren, wenn zugleich, wie zu erwarten steht, auch die Jnstruktion das ihrige thut, und dieselben, obschon sie mit dem Jusanteriegewehr bewaffnet sind, dennoch und eben so gut wie die ersten Jägerkompagnien sür den Jägerdienft verwendet.

Rach diesen Ausschlüssen über den vorliegenden Gesetzesentwurf, betreffend die Bewaffnuug der Jnfanterie, stellt die Kommission den Autrag : es mochte der Ständerath dem diesssälligen Beschluß des Rationalxaths beistimmen. ^ Bern, den 14. Deeember 1860.

^,ie Mitglieder der Kommission : L. .^enzler, Berichterstatter.

.^elti.

Arnold.

^. .^. Butter.

L. ^elI^er.

^) Die Bestimmung fand wirkl.ch sta^. (Siehe den betreffenden BundebesehIuß

im ^II. Bande der eidg. ..^esezsammlung , Seite 4.)

.^0

Referat der

Minderheit der ständeräthlichen ..^oinmifsion , betreffend die vorn Bundesrathe vorgeschlagenen Neforinen i.n Bekleb dnng.^wesen der schweizerischen Bunde.^armee.

(Vom 10. Dezember 18.^0.)

Tit..

Die Hauptdisserenz zwischen dem Mehr- und Minderheitsantrage Jhrer Kommission besteht (wie bei lel^thiniger Berathung des gleichen Gegenstandes) einzig darin : was an die Stelle des zu beseitigenden Unisor^nfrackes ^u se^en sei - ob W a f f e n r o c k oder Weste.

Die Frage erhält dadurch ihre Bedeutung, dass es sieh nicht bloss um Form und Schnitt eines Kleides, s o n d e r n um die B e a c h t u n g w i c h t i g e r G r u n d s ä ^ e u n d J n t e r e s s e n handelt.

1. Bei Ausrüstung und Bekleidung einer Miliz -Armee ist vor Allem auf grosstmögliche Einfachheit und Zweckmässigkeit und daher auch nur

tisch ist.

aus das zu sehen, was für den Dienst nothwendig und prak-

Hierin entspricht nach der Ansicht kompetenter Männer vollständig das von der Minorität der Kommission vorgeschlagene System, wonach

der Unisormsrack durch ein einfaches, leides Kleidungsstück - die Unif o r m w e s t e erseht werden soll.

Diese, wenn sie ans gntem Stesse und nach einem gehörigen Schnitt

gefertigt ist, kleidet fast so vollständig, wie der Wassenrock und giebt dem Manne eine g e f ä l l i g e r e Gestalt, als der vom Bundesr a t h v o r g e s c h l a g e n e W a s s e n r o c k . Dieselbe lässt sich auch leichter .verpacken und gestattet dem Soldaten, gleichviel, welcher Waffengattung er angehore, völlig freie und leichte Bewegung.

^ür den E o r v é e - und Schuldienst wird sich der Wafsenrock, der schnell besehmnt^t und zu sehr der .^lbnul^ung ausgesät ist, ebensowenig eignen als der Frack.

Damit ergiebt sieh auch die absolute Rot h wendigkeit der Beib e h a l t u n g oder A n s c h a f f u n g einer A e x m e i w e s t e .

.

^

8l

Dadurch aber hat der Soldat nichts gewonnen, als eine noch gro^ssere Belastung mit Uniformstücken, als bish.n der Fall war.

Weil in dieser Weise mehr ^belastet , verliert auch die Truppe an

Beweglichkeit, Leichtigkeit und Maneuvrirs.ihig^eit.

Es ist diess ein Mangel, der um so mehr vermieden werden sollte,

als gerade die neurere Kri.gstaktik , wie die legten Feldzüge im Orient und in Jtalien beweisen , durch rasche Ausfälle , rasche Auflosung und Sammlung der Massen die grossten Vortheile über den weniger beweg^ lichen Gegner erringt.

2.

Wenn in s a n i t a r i s c h e r Begehung eingewendet wird, die Aermelweste schüfe den Mann, dessen Weichen und Unterleib unbedeckt seien, nicht genugsam gegen die Weehselfalle der Witterung, so scheint man dabei ^u übersehen, dass der Soldat noch über einen soliden Kapu.t ^u verfügen hat.

Dieses weitaus zweckmässigste Soldatenkleid reicht vollständig aus , um den. Manne gegen die Unbilden der Witterung den noti^gen ^ehu.^ zu leihen.

Dass Kaput und Weste in dieser Hinsicht durchaus genügen ,

hat

der Feldzug von 1847, der doch im Spätherbst und zur Winterzeit stattfand, ^ haben auch die Trnppenzusammenzüge von sattsam bewährt. ^)

1859 und 1860

3. Der K o s t e n p u n k t . Wir sind nicht der Ansieht, auf der Bekleiduug oder Ausrüstung des Milieu irgend welche Ersparnisse ^u machen, welche fur ihn p e r s o n l i c h oder für den Dienst von Rachtheil sein konnten. Wir si..d aber ^. naeh dem bereits Vorgetragenen -.. der sichern Ueberzeugung , dass durch Richteinführung des Wassenrockes weder der Gesundheitsstand unserer Milizen sich^ verschlimmert, noch die Sieher-

heit des .Landes darunter in Wirklichkeit leiden wird.

Vou diesem Gesichtspunkte ausgehend halten wir aber auch j e d e m o g liehe O e k o n o m i e nieht nur für erlaubt, soudern glauben ihr auch, da nicht der Bund, sondern die K a n t o n e , resp. der W e h r p s l i c h t i g e selber die Kosten der Versoualausrüstung trägt, alle andern untergeordneten Rücksichten unbedingt nachsehen zu sollen. ^)

Wichtiger und dringlicher als ein - wie man sagt -^ kleidsamer,

aber. koftlicher und ^ur

^arade dienlicher

Wasfenrock ist die Eiusüh-

^) .^.ch die llni^orm der ^ o u a v e n . einer algerischen .^nfan^rieabtheilung , best..l^ gleich^ll.^ n^r a^^ We^e und Jacke. Und wie von kundiger Seite v..rstcher^ wird . ha^en selbst solche Truppenab^heilungen der französischen Ar^nee , welche n.il^ dem Waff^nro.^e ^ersehen find ^ stch dieses ^leides weder i.u le^en ila^ienifchen ^eldzuge, noch sogar wahrend der. bei rauher Winter^ zeit ausge^.l^en .^ri^nm^^pedilion sich bedient.

^) .^luch bei stehenden Armeen fangt man an, aufs Sparen und Beseitigen un..

nü^en Schmucks Bedacht zu nennen. So hat in jüngster .^eit namentlich Oesterre ich gerade aus .^ückfichi^ der Oekonomie beim Uniformfrack dle zweite ^nop^rei^e wegerkannt.

82

^

r u n g einer g u t e n , g e z o g e n e n H a n d f e u e r w a f f e . Ein bezügliche...

Antrag des Bundesrathes ist - wie Sie wissen ^-. ^ gestern vom Rationalrathe o h n e ....Diskussion zum Beschlösse erhoben worden.

Die Militärbudgets aber siud in den meisten Kantonen bereits so hoch , dass ein Mehraufwand sur die Bekleidung eine wesentliche Reduktiou jener sür das Militärwesen weit nolhwendigeru Ausgabe bewirken müsste.

Die gegnerische Berechnung, dass eine angemessen verzierte Aermelwefte nicht b i l l i g e r zu stehen komme, als ein Waffenrock, und dass die allsällig auf diesen verwendeten Mehrkosten sich dadurch decken , dass die Aermelweste durch die vorgeschlagenen Reformen ^anz überflüssig werde, beruht aus A n n a h m e n , welche sich als durchaus u n b e g r ü n d e t e r w e i s e n werden.

Die nationalräthliche Kommission hat zur ^eit den Unterschied der Kosten zwischen Frack und Weste aus 6 Fr. berechnet, was zu Gunsten dieser lehren bei einer Rekrutenausheb..ug von 1 : 250 der Bevolkerung eine Minderausgabe von 57,324 Fr. oder zu 4 ^, ein Kapital von

t ,433,10l) Fr. ergäbe.

Rach v o r l i e g e n d e m bundesräthlichen Kostenanschläge entsteht aus der Ersel^ung des Fracks durch die Aermelweste auf den Mann eine Kostenersparnis von mindestens 12 Franken.

..^ine gan^ besondere Erleichterung aber würde ans nnserm vorgesehlagenen Bekleiduugss.^stem namentlich sür diejenigen Kantone erwachsen, denen nur die ^luschassung des Kaputs und des Unisormfrackes obliegt,

indem sür le^tern die .Auslagen alsdann gänzlich wegfallen, die

Wehrpflichtigen aber, wie bisher, angehalten würden, die Uniformweste in eigenen Kosten an^nschassen.

4. So sehr man im Grundsatz jederzeit einverstanden war, dass Einfachheit und Oekonomie vor ^lllem einer republikanischen ^lrmee ge^iemen, so scheitert doch die Durehsührung ost an sehr unbedeutenden Rebendingen. Evaulette.., Helm und andere Liebhabereien finden fortwährend warme Vertheidiger und solleu auch je^t wieder ..^ ungeachtet man sie sast allgemein als unpraktisch erachtet, ^nur aus Rücksieht für die s r a u z o s i s c h e

Schweiz^ (siehe Seite 8 ^) der ^bundesräthliehen Botschast) ..eibehalten

werden.

Wir erklären uns gerne bereit, ihr obendrein auch den W a f f e n rock zu kouzediren, nur soll in diesem Falle gleiche Rücksicht auch denjenigen Kantonen zu Theil werden, welche aus bewährten Gründen der Zweckmässigkeit und Oekonomie sür ihre Mannschast sich mit der Unisormweste und dem Kaput behelfen zu kounen glauben.

Die Einwendung, dass durch diese fakultative Substituirung des Bracks durch Wasseurock oder Weste der U n i s o r m i t ä t der Bekleidung Eintrag

.^) ^m Bundesbla^ von 18^ Band III, Seite 2.^8.

^

.

^

geschehen würde, begegnen wir damit, dass in der Regel der Kaput getragen und hierdurch die Einheit vollig wieder hergestellt wird. Auch der Ue b e r g a n g vom bisherigen zum neuen Bekleidungss.^stem würde -wie im bundesrathliehen Berichte zugestanden werden muss -.- rascher und mit minderer Storung vor sich gehen , wenn der Frack einfach durch die Aermelweste erseht würde.

5. Werfen wir schließlich einen Rückblick auf die verschiedenen Vhasen, welche der W a s f e n r o c k im Lause der verschiedenen, seit Jahren dauernden Beratungen der eidgenossischen Behorden durchgemacht hat.

Schon im Jahre 1849 hatte der Bundesrath dessen Einführung empfohlen. Mit Beschluss vom 11. Dezember 1850 hatte sich auch der Nationalrath grundsätzlich für denselben bereits ausgesprochen. Die damit in den eidgenossischen Jnstruktionsschulen zu ^.larau und Thuu angestellten Versuche hatten aber sehr wenig befriedigt. Unter dem Eindrucke dieser Vroben und Erfahrungen und in Anbetracht der bedeutenden Mehrkosten wurde alsdann der Wassenrock wieder im Brin^ip beseitigt, und an seine Stelle trat - nach längerem Kampfe - der Uniformfrack.

(Gefel^ und Reglement von 1851^53.)

Sechs Jahre spater wird dessen Existenz im Standerathe neuerlich in Frage gestellt. Die vom Gesichtspunkte der E r s p a r n i s s e und Ver-

einsachung gestellte Motion aus Beseitigung des Fracks und Sub-

stituirung der Aermelweste wurde am 22. Juni 185.) vom Stauderathe ^-, nicht aber vom Nationalrath.^, welcher darüber vorerst ein Gutachten des Bundesrathes einsorderte, zum Beschlusse erhoben.

.^ehen wir, wie weit die Sachlage sich seit senem stand eräthlichen Beschlusse geändert hat .

Der Bundesrath hat die Militärdirektionen der Kantone und verschiedene erfahrene Offiziere um ihre Ansichten . besragt.

Rur f ü n f Kantone (^largau, Thurgau, Basel^Stadt, Glarus und der Halbkanton Obwalden) sprachen sich für den Wafsenrock aus , sieben Kantone ausdrücklich sür die ^lermelweste -^; die übrigen antworteten nicht, oder a u s w e i c h e n d , oder erhärten sich, wie z. B. die meisten westlichen Kantone, für den .^l^tns qno. ^) Eben so getheilter Meinung sind die einvernommenen Herreu E^perten. ^^) Au^h im Bundesrathe waltete dieselbe Meinungsverschiedenheit.

^.) Da^ I^é^a^en.en.^ n^ill^i^e de Genève schreib^ un^rm 15. Februar 185.^ an.^ schwelz^lsche Militard^partemen^ ,,I^éoen^e^ de^ Aillions non^. in^o^ d.^re l^ ^^.^ au n^o^ne^^ o^ nous vo^o^s Ia Gaxde In^e^iaIe ^.an^ ^i^e la no^e^ e.^ reprendre l.l^al^^ no^^ ^e^^lerai., une o^.^.on réelle^ ^nen.^ puérile . ^

^) Wal^re..d z. B. ..^.rr Oberst B^ntem.^ den Waffenro^ ...ertheldlgl. , s^rich^ ^err Oberst ^ i e g l e r stch aufs entschiedenste für Belbeha^ung der Aermelweste aus.

8^ Der damalige Ehef des Militärdepartements beantragte : ,,Es sei der Uniformsrack bei allen Truppen ab^.sehassen und einstw e i l e n nur der Kaput und die ...lermelweste b e i z u b e h a l t e n . ^ Erst nach zweitägiger Berathung erklärte sich der Bundesrath definitiv für den Wafsenrock.

Jn Jhrer Kommission siegte im Janner d. J. der Wassenrock gegenüber der Unisormwefte nur durch - Stiche n t s e h e i d des Presidenten.

Jm Ständerathe standen 17 gegen 21 Stimmen. diesen. mit keiner

Mehrheit für Einführung des Wafseurocks gefaxten Beschlösse des Stände-

raths hat, wie Jhuen wohl bekannt, der Nationalrath n i eh t beigestimmt, sondern vorerst nochmalige praktische V e r s u c h e angeordnet. Das Ergebniss derselben ist keineswegs ^u Ungutsten der Aermelweste ausgefallen.

Der Ständerath, in den seitdem mehrere neue Mitglieder eingetreten, hat demnach in vorliegender Frage völlig freie Hand und kann jederzeit wieder auf seine frühere Schlussnahme von 185l) zurückkommen.

Wir glaubten sehliesslieh diese Unentschiedenst oder vielmehr diese .

Getheiltheit der Meinungen und Urtheile hinsichtlich der vorgeschlagenen H a u p t o e r ä u d e r u u g im Bekleiduugswesen der schweizerischen Bundesaru.ee noch besonders hervorheben so sollen, weil sie uns immerhin ^ur grossten V o r s i e h t mahnt.

Jn Berückstchtigm.g und Festhaltung gerade der im Eingang der

bundesr^thlichen Botschaft ausgestellten ,,leitenden ^rundsä^ und in Umfassuug des .^..gebrachten beantragt Jhueu daher die Kommissiousminderheit, indem sie sich in allen übrigen Beziehungen den ^lntr.igen der Maiorit^t anschliesst, es sei der Art. 1 des vorliegenden Gese^esentwurfes.

dahiu zu sasseu .

,,Bei dem Genie, den Scharsschül^en und der Jnfanterie tritt an die ,,Stelle des bisherigen Uniformsrackes ein^g die Aermelweste . fnr die ,,.^fsi^iere der Waf^nrock.^^ Eventneller Zusal^: ,,Für genannte Truppengattungen bleibt i..dess den Kantonen sreige,,stellt, statt der Aermelweste auch deu Wafsenrock ^.ei sänuntliehex ^^ann.,schaft einzuführen.^ (^ür ledern ^all gelten dann auch die im ^weiten Absa.^ des Art. 1 des bnndesräthlichen Gese^esentwurses aufgestellten Vors^rift..n.)

Jndem wir Jhnen obigen Antrag ^ur g .neigen Annahme empfehlen, benu^n wir den Anlass, ..^ie, Tit., unserer vollkommenen Ho.ha.^lung.

^u versiehern.

B e r n , den 10. Dezember 18^0. .

Die Minorât der Kom.nission : ^) ^e..^ard ^e^er.

^) Die ^ehxheil der kommission bestand au^ den ^e..xen W e l t i , . ^ ^ p p e t e r . .

Sch^ n k , ^. f s o t ^ e r und ^ . ^ ie g . e r.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Kommission des Ständerathes über die Bewaffnung der Infanterie. (Vom 14.

Dezember 1860.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1861

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.01.1861

Date Data Seite

76-84

Page Pagina Ref. No

10 003 276

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.