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Botschaft des

^

Bundesrathes an die gesetzgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend Fortsezung der Linthkorrektion.

(Vom 10. Juli 1861.)

Tit. l

^

Jm Mai 1858 übermittelte ein Eomite der acht Linthgenossamen dem Bundesrathe zuhanden der Bundesversammlung ein Memorial, mit welchem das Ansuchen gestellt wird, die .h. Bundesversammlung mochte beschließen: ,,1. Das eidgenosstsehe Rationalwerk der Linthunternehmung sei in ,,Ausfühxung daheriger bestehender Tagsazungsbeschlüsse endlieh bis zum "Ausfluss der Linth in den obern Zürichsee sofort zur Vollendung zu "bringen.

,,2.

Es sei hiefür ein angemessener Beitrag von Bundes. wegen zu ,,den übrigen vorhandenen Ausführungsmitteln zu leisten.

,,3. Es sei die zur angestrebten Vollendung des besagten Rational"werkes unumgänglich notwendige Vorkehrung für Fällung des Zürich,,sees anzuordnen und durchzuführen, und der h. Stand Zür.ieh dafür au,,zuhalten, daß beim Ausfluss der Limmath und bei und in Zürich über,,haupt die zur Seefällung erforderlichen Demolitionen und Bauten vor,,genommen werden.

,,4.

Die ganze Linthunternehmung und deren Angelegenheiten seien ,,als Bundessache der bisher bestandenen Linthpolizeikommission abzunehmen ,,und unter unmittelbare .Leitung und Obsorge des Bundesrathes zu "stellen."

Um über diese Frage, die ihrer bedeutenden Tragweite nach einer

allseitigen, sorgsältigen Prüfung bedars, die zur Beurtheilung der gestellten

Gesuche notwendigen Ausschlüsse zu sammeln, gaben wir, mittels Schreiben vom 11. Juni 1858, in erster Linie den betheiligten vier Linthständen Zürich, Schwyz, Glarus und St. Gallen, so wie der

758 bestehenden ^iuthpolizeikommission von dem Jnhalte obiger Eingab... K.mntniss und luden dieselben ein, uns ihre Anstehten über die Angelegenheit

im Allgemeinen und speziell über folgende Bunkte mitzutheilen.

1) ob eine ^ortsezung der Linthkorrektiou von Gr^uau abwärts bis in den Zürchersee zur Entsnmpsnng des untern Linthgebietes wirklieh als wünsehenswerth erscheine und ob der zu erwartende Ruzen mit den aufzuwendenden Kosten im Verhältnisse stehe; 2) ob zur .^ntsuu.psung des untern Linthgebietes neben obiger .^anal^.

.korre.^ion auch eine Tieferlegung des Zürchersees erforderlich sei , und in welchem Masse ; und endlich .^) ob die .^estel^nde Org.r.nsation der Li..thverw..ltung zu begründeten .

Klagen Anlass gebe , eventuell , welehe andere Organisation sür ^vekmässig erachtet würdet ^och bevor die einverlangten Vernehmlassnngeu erfolgt waren, gelaugten die Betenten zu wiederholten Malen an uns mit den. Gesuche um beford..rliche Vorlage der Augelegeuheit an die Bundesversammlung.

Wir konnten jedoch bei der Wichtigkeit des Gegenstandes aus leieht be-

greiflichen .gründen nicht entsprechen, bevor alle Betheiligten sieh über die Frage ausgesprochen hatten.

Erst am 1^. August 1859 waren wir im Bes^e sämmtlicher Antworten. Wir legen dieselben diesem Beriete bei und beschränken uns darauf, nachstehend deren wesentlichsten Jnhalt hier kurz anzugeben,^ indem wir uns vorbehalten, bei der definit^u Behandlung dieser Angelegenheit gründlicher aus dieselben einzugehen.

^ach den eingegangenen Vernehmlassuugen s.nd ^die Ansichten der Betheiligten über die im bundesräthliehen ..^chreibeu aufgestellten drei ^.ragepuukte folgende : .

a. ^ie Regierung vou Glarns (^ehreiben vom 26. Juni 1858) ist hinsichtlieh des 1. ..^unkte.^, betreffend die Wünsehbar^eit der ^ortsezung der Korrektion von Gr^..au abwärts^, .nit dem Gesuch.. der Genossamen . einverstanden , 2) hält sie die .^.ieserlegung des Züriehsees ^um Zweke der Entsuuwf^ng der untern Linthgegeud sür uuumgänglich uothwendig, und was 3) die Organisation der Linthverwaltung aubetrifft, so hält die Regierung dieselbe sür vollkommen genügend.

h. .^chw^ (Schreiben vom 15. Juli 1858) hält 1) die ^ortse^ung der Korrektion und 2) .^u diesem ^weke die F.illung des Zürchersees für n^thwendig,

ja. unerlässli.h ;

.

.

4) den je.^gen Organismus der Linthverwal.tung be^ei.l..n..t sie als maug^ha^t, wesshalb di^ .........^.....u..^ den hierauf b^ü^li..he.t An^ trag der Genommen ..mt^rst^t;

759 c. die Linthvol^eikommisston spricht sich mit Schreiben vom 19. Oktober 1.^58 dahin aus, da^ ^ ^ 1) die .Korrektion der ^inth^ vo.. .^r^nau abwärts allerdings sehr wünschenswerth erseheine . sie fürchtet s.^och ,^ dass die Dosten dieses Unternehmens in keinem Verhältnisse zu dem ^zu erwarten^en Ru^en stehen würden, w.^il ^ . . . ..

2) ^um ^weke einer gründlichen Entsum^fung der ^ürchersee tiefer gelebt werden müsste, und ^war nicht, wie^prosektirt, bloss um 2..^, sondern um 4^, was .ganz bedeutende Dosten verursachen ^ würde .

^ ^ ^ 3) die ^zi.^ Organisation^ der Linthverwaltung mochte die Kom^^.ssion beibehalten wissen.

^ ^ d.

^i^ Regierung von .Zürich spricht sieh in ihrem Schreiben vom 29. April l 859 über die^ra^e: 1) der Wüuschbark^t der .^orrektion ni.^t ans, behandelt dagegen um so eiulasslicher die zweite Frage , indem sie .^ie ^ .....nigsaltigen und bedeutenden Rachtheile einer ^eefällung schildert, und namentlich aus die enormen Dosten aufmerksam macht, welche dieselbe erfordern würde, inde.m sie anführt, dass die Wassexbauinspektion die kosten der Tieserl^gung de^ See^,. der Verlegung und ^iehexüng ^von offeutlichen und privatgebäuden, des Ankaufs von ..Bewerben , die ^ Entschädigungen we^en Senkungen von Gebäuden rings um den ^ee u. s. w. zusammen aus 8 Millionen berechne.

^ehliesslich erklärt die Regierung,. daß sie zu der Tieserlegung des Sees nicht .^and bieten ko^ne ; 3). in ^ezng anf die bestehende Organisation der .Liuthverwaltung ist ^ürich der Ansicht, dass. dieselbe den Verhältnissen vollkomnien angemessen sei , e. ^ie Regierung von ^t. fallen endlich unterftüzt das Ansuchen der Li....hgenossameu in allen Theilen.

.

.

Aus d...n oben angeführten Vernehmlassnngen ergeben sich n^un solgende, für die weitere ^ehan^lung der Angelegenheit mehr oder weniger maßgebende Momente, nämlich dass die Entsumpsung des untern Linthgebietes wüuschbar .^scheine ; .

^ ^ ^ .

dass nach ziemlich übereinstimmenden Annahmen der Techniker fragIicher Zwe.^ wegen des geringen ^efeilles der untern ^inthstreke nur dann erreicht u^erden tonne, wenn in ^erbindnng mit ^er projektirten .Korrektion von ..^r^nau abwärts gleichzeitig auch die Tieserlegung des ^ürchersees bewerkstelligt wird; ..

da^ aber g.^ra.^e dieser lettere .^unkt den.. Unternehmen ganz bedeutende Schwierigkeiten i u den Weg legen wird, weil ^ürieh sich weigert, zu einer ^.illu^g des .^ees .^and. ^u .bieten, welche in andern Beziehungen mehrsaehe Raehll^^ile zur Folge haben, namentlich aber auch sehr grosso Geldopf.^r erheischen würde.

760 Wenn sich nun allerdings bei dieser Sachlage die Frage, ob der ...n der Entsumpfung des untern Linthgebietes zu erwartende Rnzen mit den daraus zu verwendenden Opfern im Verhaltniss stehe, etwas zweifelhaft gestaltet, so würden wir gleichwohl keinen Anstand genommen haben, die Angelegenheit ohne Verzug weiter ^u verfolgen, wenn nicht die mit dem Entsumpsnngspro^ekt in Verbindung gebrachte ^rage der Reorganisation der ^nthver.valtu..g inzwischen als selbstständige Angelegenheit in den Vordergrund getreten wäre.

Wir haben in uuserm Geschäftsberichte pro 1860 ^Bundesblatt l 861,

Bd. l, Seite 753) daraus hingewiesen, dass es uns unumgänglich nothwendig scheine, vor Allem die Reorganisation der Verwaltung ins Werk zu fe^en. ^nr Begründung dieser Ansicht beziehen wir uns einfach auf den beim gleichen Anlasse erstatteten vorläufigen Bericht über den ^tand dieser ledern Angelegenheit und aus das Brotokoll der am 20. Oktober -. J. iu ZürichstattgehabtenKonferenz ^asst man die mit der Reorganisation der Linthverwaltung zusammenhängenden , finanziellen und administrativen Fragen näher ins Ange , fo muss gewiss zugegeben werden . dass die vorherige definitive Erledigung derselben nicht nur an und sür sich in hohem Grade wünsehenswerth erscheine, sondern dass dieselbe sogar im Jnteresse des in Frage stehenden Entsumpfungsprojektes liege , sosern überhaupt Aussieht vorhanden ist , dass die bedeutenden Schwierigkeiten, welche demselben im Wege stehen , überwunden werden konneu.

Wir haben diese Anficht auch den Vetenten schon direkt mit Schreiben vom 27. D.^ember 1860 mitgetheilt; dieselben s.heinen sich aber unserer Anschauuugsweise nicht anschließen ^.. konneu, und haben daher mit Ein^abe vom 1.^. v. Mts. wiederholt verlaugt, dass ihr Gesuch der h. Bnndesversammlung vorgelegt werde.

Diesem Verlangen entsprechend , haben wir die Ehre , Jhn.^n hiemit fragliches Memorial, nebst den darauf bezüglichen Akteu vorzulegen, sedoeh sind wir aus den oben entwikelten Gründen , und weil die vorliegende ^rae^e überhaupt nieht reif ist, nicht im Falle, dasselbe mit saehbe^üglichen Anträgen begleiten zu konneu. Wir wiederholen , dass naeh unserer Ansicht die im Wurfe liegende Reorganisation der .^inthverwaltung abgewartet werden sollte, nach d^ren Einfuhrung dann sofort die nothigen Untersuchungen und Unterhandlungen, betreffend das Projekt der Vollen.^ dung der L.nthkorrektion , angeordnet werden konnen.

Genehmigen ^ie, Tit. . die erneuerte Versicherung vollkommenster Hochachtung.

Bern, den 10. Juli l861.

Jm Ramen des schwe^. Bundesrathes, Der Bundespräsident: ^. ^. .^nn^.t.

Der Kanter der Eidgenossenschaft: ^ebie^.

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Botschaft des Bundesrathes an die gesetzgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend Fortsezung der Linthkorrektion. (Vom 10. Juli 1861.)

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05.10.1861

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