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Schweizerisches Bundesblatt

XIII. Jahrgang. ll.

Nr. 29.

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3.Juli 1861.

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der

kommission des Nationalrathes

über die Geschäftsführung

des Bundesrathes und de.... Bundesgerichts wahrend des Jahren 1860,

so wie über die Staatsrechnung von dem

selben Jahre.

(Vom l 7. Juni 1861).

Die Kommission , welche Sie mit der Prüsung des Reehenschaftsberiehts des Bundesrathes und des. Bundesgeriehts , so wie der ...Staatsrechnung des abgewichenen. Jahres in Gemässheit des Art. 16 des gesezes über den Geschäftsverkehr der gesezgebenden Räthe beauftragt haben , traf zur Erfüllung ihrer Ausgabe am 10. Juni in der Bundesstadt ein. Wenn auch das erforderliche Material schon einige Lage zuvor bereit gelegen haben mag, so war es immerhin aueh diesesmal nicht so srühe geordnet, als es von derselben gewünscht .vurde und aueh im Jnteresse einer gehorigen sachlichen Brüsuug und zeitigen Vorbereitung für dieselbe gewesen wäre. Wir heben diese beinahe alljährlich wiederkehrende Thatsache weniger hervor , um uns darüber zu beschweren , als um aus derselben mit einem Grund zur .Unterstüzüng der sich imn.er mehr geltend machenden .Ansicht herzuleiten,. dass der Geschästsgang der eidgenossischen Behörden überhaupt nur gewinnen würde, wenn die Sizung der Bundesversammlung aus eine etwas spatere Jahresperiode verlegt werden konnte, und uni die Gelegenheit zu erneuern, hierüber in geeigneter Weise außerhalb der Postulatsform nähere Prüfung walten zu lassen.

B u n d e s b l a t t .

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1 0

^ Die Berichterstattungen sind an steh so umfassend, die Materialien derselben aneh so mannigfach, dass es ohnehin schwer hält, unmittelbar vor den.. Zusammentritte der Bundesversammlung sie mit der wiinschbaren Emlässlichkeit und Genauigkeit ^i prüfen. Mit dem alljährlich sieh mehrenden Umfange der Geschäfte und dem zunehmenden Anwachsen der Admmistration überhaupt gewinnen die Berichte zudem an Ausdehnung , und es ist so lange eine summarischere Erstellung derselben kaum zu hoffen, als sich für jeden Verwaltungszweig das Jnteresse und die Lust mehrt, sieh nach allen Richtungen repräsentirt und seine Aktivität moglichst gut

und vollständig dargestellt zu sehen. Und das wird sieh nicht so leicht

ändern, da, wenn auch eine Administration noch so geregelt ist, es ihr nie an Gelegenheit zu reiferer Entfaltung, zu schöpferischer Entwikelung fehlt. Es ist wol selbstverständlich, dass damit sich auch die Ausgabe und die Arbeit der Brüsungsbehörden und ihre Verantwortlichkeit vermehren muss. Ohne uns indessen weiter hiebei auszuhalten, so glauben wir doch hervorheben ^u sollen, dass es, unserer Ansicht nach, ohne Verkennung des Grundes und Werthes einer so einlässliehen Reehenschaftsablegung, wol in Frage kommen konnte. ob nicht der gleiche Zwek in etwas anderer und kürzerer Form erreicht und im Besondern namentlich auch eine zu weit gehende Berüksiehtigung der Spezialberiehte vermieden werden konnte. Wir zweifeln an der Geneigtheit des Bundesrathes, in diesen. Sinne das Moglichste zu thun, nicht, und dürfen daran die Hosfnung reihen , dass er auch daraus Bedacht nehmen werde , dureh eine angemessene Sichtnng der Departementalberichte vielfachen Wiederholungen vorzubeugen, welche mitunter vorkommen, und die Brüsung eher storen als fordern. Rieht weniger erwünscht wäre daneben eine regelmässigere Beaehtung der einmal angenommenen Reihenfolge. Wenn wir auch nicht verkennen, dass diese Andeutungen mehr nur einen formellen Charakter haben, so glauben wir doch, dass die mogl.ehste Berüksichtigung derselben das Jnteresse an der Berichterstattung erhohen und ihre Benuzung erleichtern werde.

Von neun Mitgliedern der Kommission konnten nur sechs erscheinen , die übrigen drei entschuldigten ihre Richtantheilnahme an den Verhandlungen theils dureh Krankheit, theils dareh anderweitige unverschiebliche.

Gesehäste, theils durch den Austritt aus dem Rationalrathe. Jn Anbetracht des Umsanges der uns gewordenen Aufgabe wünschte unser Brasidium , für dieselben Ersazmänner einberufen zu konneu , erhielt aber von der Buudeskan^lei die Mittheilnng, dass dieses weder reglementarisch znlässig, noeh üblich sei. Erst nachdem wir unsere Arbeit an Hand genommen hatten, fanden wir, dass der Nationalrath am 22. Juli 185l.. sein Bräsidium ermächtigt habe, sür die Mitglieder der Kommission znr Brüsung des Gesehäftsberiehts vom Jahr 1856, welche etwa au der Autheiluahme au den Verhandlungen gehindert werden sollten, Ersazmänner zu bezeichnen, und dass damals auch hievon Gebrauch gemaeht worden sei.

Allerdings beschränkte sich diese .......chlussuahme nur aus eine Beriehterstat^

95 tung ; wir dürfen indessen annehmen , dass , wenn sie uns früher zur .^enntniss gekommen wäre, das dermalige Präsidium keinen Anstand genommen hätte, pon sich aus dermalen zu einem gleichen Verfahren Hand ^u bieten. Wir haben es nun versuchen müssen, ohne eine solche offenbar nur erwünschte Mitwirkung unsere Aufgabe zu losen. Es dürste indessen nur saehforderiieh sein, wenn für die Zukunft hinsichtlich ähnlicher Fälle für ein- und allemal eine bestimmte und maßgebende Vorschrift aufgestellt werden würde. Wir glauben, lediglich hierauf aufmerksam machen, im Uebrigen es aber ganz in das Ermessen der zuständigen Behörde stellen zu sollen, ob sie derselben irgend welche Folge geben will oder nicht.

Schon vor unserm Zusammentritte haben wir uns übungsgemäss in Sektionen abgetheilt, nachher die Eintheilung revidirt und jeder Sektion anheim gegeben, die Verwaltung eines oder mehrerer Departement zu untersuchen und darüber der Gesammtkommission Bericht zu erstatten.

Aus diesen Spezialberiehten und der allgemeinen Besprechung und Berathung ist der Gesamtbericht und die Formulirung der Anträge hervorgegangen, welche wir Jhneu vorzulegen die Ehre haben. Wir haben uns dabei bestrebt, die Postulate aus die Wahrnehmungen zu beschränken, welche unsers Eraehtens förmliche Schlussnahmen zu legitimiren geeignet sind, und heben nur noch hervor, dass der Geschäftsgang sich durchwegs als ein geordneter und befriedigender ergab.

A.

^es^^s.iihrn..^ ^e^ ...^n^ratl^.

l.

^eschäft^krei^ d.^ politischen Departement....

Savo^er-Angelegenheit.

Der im Anfang des Jahres 185.) zwischen Oestreich und dem mit Frankreich verbündeten Sardinien ausgebroehene Krieg stellte das Verhältniss der Schweiz zu den neutralisirten Provinzen Savo^ens auf einmal in den Vordergrund, und veraulasste den Bundesrath zu genauer Untersuchung dieser .^rage, so wie zu der Erklärung: die Schweiz anerkenne keine Verpflichtung, die fragliehen neutralisirten Brovin^en ganz oder theilweise zu besehen, sondern nur eine Berechtigung dazu, von welcher man nur so weit Gebrauch machen werde, als es im Jnteresse der Vertheid.guug. der schweizerischen .^ut..alitat und der Unverle^liehkeit des schweiArischen Gebietes liege. Diese Erklärung fand allseitige Billigung und namentlich von Sardinien ausdrükliche Anerkennung.

Schon im Jahr 185.) kam die Abtretung von ...^avo^en an Frankreich, zuerst nur gerüehtsweise, zur Sprache, gewann indessen bald genug

96 eine so bestimmte Gestaltung, dass der Bundesrath sich ..n verschiedene...

Schritten veranlagt sah, welche anfangs ein für die schweizerischen Jn^ teressen günstiges Resultat ^n haben schienen, späterhin aber einen wenig erwarteten Gang genommen haben. Jhre .kommission ist weit entfernt, hier eine genaue Darstellung und Würdigung des ^orgesallenen folgen zu lassen ^ sie verwebt in dieser Beziehung aus den Geschästsberi..^ , d.e Verhandlungen der Bundesversammlung und die derselben im Lause des Jahres 1860 mitgetheiiten A..tenftüke. die kommission erlaubt sieh nur, die wesentlichsten .^.hatsachen im Gang der Savo^er-Angelegenheit hier anzuführen.

Am 6. Hornung 1860 erfolgt^ vom französischen Minister d....... Aus^ wärtigen an Herrn Kern die Erossnung. ,,Es liege nicht von serne in ,,der Absieht des Kaisers, die neutrale Stellung der Schweig zu gefährden ,.oder ^u schwächen; dagegen theile er die Ansicht, dass^ im ^alle der An,,ner.i...n die Fortdauer des Systems der Neutralisation weder der Schweiz ^och Frankreich Ansagen konne; der Kaiser habe ihn daher bea u s..

^tragt, dem Herrn gesandten .^u erklären, dass, wenn die Annexion ^ e r f o l g e , der Schweiz als eigenes Gebiet und als Theil der ^ E i d g e n o s s e n s c h a f t die Provinzen Ehablais nnd ^aueign.^ ,,abgetreten werden sollen.^ ...^ie ..ämliehe Mittheilung ersolgte an den ^undespräsidenten , an den Präsidenten des ^taatsraths von Gens und an die Kabinete von .^uriu und London, und e^ bestätigte der Kaiser

selbst wiederholt dieselbe.

Jn der Thronrede am l. März .heilte der Kaiser mit, es sei in ^olge der Ereignisse in Jtalien ^ie ^fli.^t Frankreichs gewesen , zur Sicherheit seiner Grän^ die. sranzosischen ^lp^.abhauge ^urü^..werlangen, ohne dass dabei der Schweiz und ihr.^n Rechten ^rwähnun^ gesebah.

Unterm 5. März erneuerte Herr .... ..^houvenel die frühere .^usieh......

rung von. .^. Hornung, mit Zuführung von Gründen, warum di.^se ^u^ sicherung nur mundlieh und nicht seh^tliel, ersolge.

^llle diese bestimmten Zusieherungen verhinderten jedoch den .......undes^ rath ni.^t, mit nnausgesezter .^lusmerksam^.i.. den Gang .^er ^iuge ^u verfolgen und da, wo es ihm nothwendig schien, die geeigneten ^rtehren zu treffen.

Jm Widers^rueh mit obigen besthnntten ^usteherungen erliessen die Gonverneure von .^lnnee^ und ^h..n.1^rv Proklamationen, w^^e der ....^ voli^erung ^avo^ens ankündigten. sie hätten sich nä.hstens über den .^lnsehln^ an ^ran^reieh oder das Verbleiben bei Bi.^mont anzusprechen , ohne der .^ehwei^ irgendwie ..Erwähnung ^u thun.

^bsehon der Bundesrath direkt und dnreh seine Organe auf die entschiedenste Weise gegen ein solches Vorgehen Einwendungen machte und prot^^ir^e , so kam denno.^h am 24. März zwischen Frankreich und Sardinien ^r Abtretungsvertrag ^u Stande, in welkem die Begehren, Reehte und

.)7 Verwahrungen keine weitere Berüksichtigung erhielten, als ^ass u.. .^lrt. 2 gesagt wird. ,,S. M. der .^onig vou Sardinien konue d.e ..eutralisirten ^Gebiet.^heile nur zu den gleichen Bedingungen übertragen, nnt..r welchen ,,er sie selbst b^fizt, tmd e^ werde nun S. M. de.^. Kaiser ^er^rau^osen ^ukommen, sich diesssalls sowol mit .den am Wienerkongress vertreten ge,,wesene.. Machten,^ als mit der schweizerischen Eidgenossenschaft ^u per..ständen und ihnen die Garantien zu geben, welche aus d.^ in diesem ^Artikel angeführten Bestimmungen entspringen.^ Es wurde deum^ch in diesen. Vertrag aus früher gegebene bestimmte Zusteherungen , aus die bestehenden Vertrage, so wie darauf keine Rüksieht genommen , dass die ^eutralisirung der fraglichen ^rovin^en sür die Schweig ^wenig wirkliehen Werth hat, wenn sie mit ^rankrei^ vereinigt sind, und da^ ein ^ustand, der ....^ardi^nen gegenüber seine volle Berechtigung hatte, gegenüber Frankreieh, al^ einer der ersten Kriegsmächte, solche nicht haben kann.

^ie .....erwartete u^.d ernste Wendung der Savo.^rsrage machte die Einberufung der Bundesversammlung nothwendig. .^iese besehlos^ unterm

4. April.

t) ^ie vom Buudesrathe bis anhin getroffenen Massregeln sind genehnngt, und der dafür erforderliehe Kredit wird ertheilt.

2) ^er Bundesrath wird fortfahren, die Rechte^ und Jnteressen der Sehwe^ in Beziehung auf die neutralisirten Provinzen kräftig zu wahren, und insbesondere dahin zu wirken, dass bis zu erfolgter Verständigung der Status qno nicht verändert werde. Zur ^lnwenduug aller da^u erforderlichen Mittel wird ihm Vollmacht er-

theilt.

3) Sollten weitere militärische ^lusgebote stattfinden oder andere ernste Umstände eintreten, so wird der Bundesrath die Bundesversammluug unverzüglich wieder einberufen. Ju^wisehen sprieht die Versammlung ihre Vertagung aus.

4) Der Bundesrath ist n.it der Vollziehung dieser Schlussnahme beaustragt.

Welchen Gebrauch der Bundesrath von dieser ihm ertheilten Vollmacht gemacht hat, kanu zu untersuchen nicht .Ausgabe der .kommission sein , indem die Bundesversammlung in ihrer Julisi^.ng naeh Vrüsung des Geschehenen die unterm 4. April ertheilten Vollmachten einfach erneuerte, und somit eine Billiguug des bisherigen Verfahrens aussprach.

Unterm 22. ...lpril gieug in .^avopen die Abstimu^ung, aller vorhandenen bestimmten Zusagen, .aller vielfachen Vorstellungen und ..^rotestationen ungeachtet, über die einfache Frage vor sieh . Anfehluss an Frankreich, j a vd...r n e i n , für das neutralisirte Gebiet mit deu^ ^,nfaz, ob mit oder ohne zollfreie Zone. Am 30. Mai, 10. u. 11. Jnui genehn.igten BarIament, ^enat und Kouig von Sardinien den Abtretungsvertrag, und

am 14. J..ui ersolgte die vollständige, zivile und militärische Besi^er.^

greifung durch Frankreich.

98 Jn der vom franzofischen Minister des Auswärtigen unterm 20. Juni an die Wiener Vertragsmächte gemachten Anzeige der Besiznahme Savo^ens wurden folgende Wege zu Erledigung der obsehwebenden Frage vorgeschlagen : 1) Eine .Konferenz, bei welcher auch die Schweiz und Sardinien ver..

treten sein würden ; 2) Austausch gleichlautender Roten, durch welehe die franzofische Regierung gegenüber den Garanten der schweizerischen Neutralität, wie gegenüber der Schweiz selbst , die durch Sardinien eingegangenen Verpflichtungen übernehmen würde; 3) Vorverhandlungen ^wischen der Schweiz und Frankreich zur Festse^ung der aus der Reutralisirung entspringenden gegenseitigen Rechte

und pflichten durch Umschreibung und Vervollständigung des Vertrages zwischen Sardinien und der Seh^ei^ von 1816.

Der erste, von der Schweiz stets befürwortete Vorschlag wurde von allen Mächten im Grundsaz angenommen ; es fanden jedoch einige den Zeitpunkt ^u einer .Konferenz nicht geeignet, und so geschah es, dass die Ausficht auf den Zusammentritt einer Dolchen immer mehr geschwunden ist..

So ist je^t diese Angelegenheit noch immer eine hängende. wenn dieselbe dermalen aus sieh ^u beruhen schont, so ist sie nichts desto weniger eine o s s e n e Frage, die in keiner Weise und am wenigsten durch. die vollendete Thatsache der Besi^ergreifung Frankreichs ganz oder theilweise ihre Erledigung gefunden hat.

Wenn die kommission aus der einen Seite nicht anders kann , als ihr Bedauren ausspre.hen, dass diese Angelegenheit aus den im Berichte angesührten Grnnde bis heute kein günstigeres Ende genommen hat, so glaubt sie aus der andern ..^.eite, dem Bundesrathe und mit ihm dessen ordentlichen und ausserordentlichen Organen die Anerkennung zu .^.heil werden zu lassen, dass er die Savo^er-Angelegenheit in ihrer vollen Wich-

tigkeit ausgesasst und alle diejenigen diplomatischen Mittel ,^u deren glüklichen Losung angewendet hat, welche unter andern, weniger ungünstigen

Umständen zu einem glüklichen Erfolge geführt hätten. Die Kommission

glaubt es auch in ihrer Stellung, betretend diese für die Neutralität und

Sicherheit der Schweiz so wichtigen Angelegenheit es nicht mit diesen, in den Verbalien des Berichts stehenden Bemerkungen bewenden lassen zu sollen, sondern die darin ausgesprochene Ansieht in einen bestimmten Antrag zu bringen und dem Ratioualrathe ^ur Genehmigung zu empfehlen.

Sie empfiehlt desshalb zur Genehmigung den

Der Bundesrath einer immerhin ossenen ^ie Verhandlungen im Jnteressen der Sehweiz

A n t r a g: wird sortsahren, der Savo.^Angelegenheit , als Frage, feine volle Aufmerksamkeit zuzuwenden und Sinne einer kräftigen Wahrnng der Rechte und zu geeigneter Zeit wieder aufnehmen.

9.^ Tessiner-Bisthumfrag...

Jn betreff dieser Frage glaubt die kommission, einfach auf den Bexicht des Bundesrathes verweisen zu sollen, aus welchem sieh ergibt, dass die daherigen Verhandlungen in doppelter Weise geführt werden, nämlich mit dem heiligen Stuhl, so weit es die rein kirchlichen, und mit der sardinischen Regierung, so weit es die materiellen Dotationsverhältnisse be-

trifft, und dass beide bis jezt zu keinem Ziele geführt haben.

Bezüglich der mit Hrn. Bovieri stattgefundenen Konferenz vom 5. bis 9. Rovember ist in Folge erhaltener Auskunft zu bemerken, dass ein endlicher Abschluss, betreffend den modns vivendi, zwar nicht erfolgt ist, dass man sich aber über verschiedene Punkte dennoch geeinigt und fich eine

solche in Wirklichkeit gebildet hat.

Bezüglich der Bereinigung der Dotationsverhältnisse ist alle Hoff-

nung vorhanden, dass dieselben im lausenden Jahre ihre Erledigung finden, indem nächstens eine Konserenz zwischen schweizerischen und sardinischen, resp. italienischen Abgeordneten stattfinden wird, und man darf bei der beruhigenden Erklärung des grasen Eavour an unsern Gesandten in Turin über eine am Schlusse der sardinischen Rote enthaltene Drohung annehmen, dass die Geneigtheit zu einer, den Umständen und bestehenden Rechtsgrundsäzen entsprechenden Lösung beiderseits wirklich vorhanden sei.

Jn der Voraussicht, dass der Bundesrath die bezüglichen Vexhandlungen im schweizerischen Jnteresse führen wird, hat die Kommission hier keine Anträge zu stellen.

1l.

^eschäft.^krei.... de.^ Departement^ de.... ^nnern und de.^ Bauu.esen^.

D e p a r t e m e n t des Jnnern.

Die Kommission hat, gleich ihren Vorgängerinnen, die ihr obliegende Jnspektion der Bundeskanzlei unternommen, und fie kann das wohlvexdiente .^ob, welches dieser leztern in den vorhergehenden Jahren ertheilt

wurde, hinfichtlieh der Ordnung, Regularität und Er^aktität, die in diesen

Bureaux^ fieh finden, nur wiederholen. Die Protokolle des Rational- und Ständerathes, so wie die der Bundesversammlung sind vollständig nachgetragen . mit eben so viel Pünktlichkeit als seltener Sauberkeit. Das gleiche muss gesagt werden von den Protokollen und Registern des Bundesrathes, welche bis zum Ende des lezten Monats vollendet sind.

Wenn ^iese Behorde.im Jahr 1860 auch einige Sizungen weniger als im Jahr 185l) hatte, so ^hat sie dennoeh fast eben so viele Expeditionen

100 zu Tage gefordert.

Die .Legaiisationen haben sieh wesentlich vermehrt,

indem dieselben auf 10,738 gestiegen sind, also 4247 mehr als im vorigen Jahre betragen haben. Diese Vermehrung, welche hauptsächlich dureh die Entlassung der in fremdem Militärdienste gestandenen Schweizertruppeu herbeigeführt wurde, hat der Bundeskan^lei einen bedeutenden Zu^ wachs an Geschäften verursacht. im .^verflossenen Herbste ist ihr jedoeh vom eidgeuossisehen Milit^irdepartement die Bensioussaehe abgenommen worden.

Hiebei muss no.h bemerkt werden, dass von den ^egalisationen mehr als ein Drittheil unentgeltich ertheilt wurden.

Wir sehen uns im Falle, hinsichtlich der Uebersezun^en ^u bemerken, dass dieselben in der Regel in Be^ug auf die Form fast immer zu wünschen

übrig lassen , nnd sogar häufig den Sinn des Originaltextes entstellen , einzelne Ausnahmen indessen, die wol der Geschi^ehkeit eines bekannten unverdrossenen Kan..leibeamten ^zuschreiben sind , immerhin abgerechnet.

Es wäre daher nur ^ wünschen, dass die Ausnahme Regel werden konnte.

Jn der Herausgabe d^ Bundesblattes ist keine Veränderung eingetreten , nnd es blieb auch die Abonnenten.^ahl nngefähr beim srühern Bestande.

Raeh Ab^ug der von Abonnementen nnd Verkäufen von Jmprimaren herrührenden Einnahmen , betragen die Drnkkosten der Bundeskanzlei

^r. 30,265. 72 Rp.

Das mit der Besorgung der Druksaehen speziell betraute Büreau verrichtet fortwährend seine Funktionen auf die befriedigendste Weise.

Der einzige Wunsch, den die .kommission anssprechen zu müssen glaubt, besteht darin, dass in der Gesezsammlung das Datum der darin erseheinenden Dekrete und Beschlüsse auf den Margiualien oben an jeder ^..eite angebracht werden mochte. Dureh diese Einrichtung, die in der amtlichen Sammlung des Kantons Bern eingeführt ist, wird das ^lns^ suchen wesentlich erleichtert.

Einen nicht weniger günstigen Eindruk machte aus die Mitglieder der Kommission die Besichtigung der Archive, indem man auch da die gleiche

Ordnung, die gleiche Pünktlichkeit, die gleiche sorgfältige und gewisse^

hafte Gesehästsbesorgung wahrnimmt. Herr Archivar Krütli arbeitet sort.^ während so fleissig, als es ihm feine laufenden Geschäste erlauben, an der Sammlung der altern eidgenossischen Abschiede, woran stch übrigens auch mehrere , in der Sehweizergeschiehte sehr bewanderte und von Langen. her mit unsern alten Dokumenten wohl bekannte Gelehrte betheiligeu, wie z. B. die Herren Brosessoreu Dr. ^echter und Dr. V o g e l , Herr A.

.^h. v. S e g e s s e r und Herr Dekan Bupikoser, so dass die Arbeit keinen bessern Händen hätte anvertraut werden konnen.

Die Akten aus der neuern Zeit und seit der neuen Bundesverfassung,

nämlich von den zwei ersten Amtsperioden (1848 bis 1854), sind ge-

l0l ordnet und einregistrirt. Da es aber bei dem bis iezt befolgten Systeme kaum moglieh ist, die Akten von einer Amtsperiode wahrend ^wei Amtsperioden im Archive zu kompletiren, so wirst der Bundesrath mit Recht die Frage ans, ob die Register in ihrer gegenwärtigen Weitläufigkeit sort.^ geführt werden sollen, oder aber mit Rükstcht auf die re^elmässig und genau geführten Register der Seripturen des Bundesrathes und der Departemente vereinfacht werden sollen. Die kommission steht. nicht an, sieh für das Lettere aufsprechen.

Jndem der Bundesrath Kenntniss gibt, dass im Gesundheitszustande des Hrn. Archivar M e ..er ^eine Besserung eingetreten sei und er daher von dem ihm für provisorische .Anstellung eines Gehilsen bewilligten Kre-

dite Gebrauch gemacht habe. kündigt er die Vorlage spezieller Vorschläge hh.si..htlieh einer Reorganisation des Arehivariates an.

Die ständeräthliche kommission hat in ihrem Berichte über die Ge-

schästsführnng des Bundesrathes im Jahr 185.) der ungesunden Archivräumliehkeiten erwähnt und den Bundesrath eingeladen , zu untersuchen, wie Uebelständen begegnet werden konne, welche die Gesundheit der dort arbeitenden Beamten im hochsten Grade bedrohen.

Jhre Kommission hat sieh von der Begründetheit der diesssäll.ge..

Klagen überzeugt, und sie mnss daher auch ihrerseits wünschen, dass den erwähnten Uebelständen schnell abgeholfen werde. Der Bundesrath sagt ^war unter der ^btheilung ,,Bauwesen^, dass, nachdem er die Lokalitäten durch fachkundige habe untersuchen lassen , er sich bemüht habe , vom Gemeinderathe der ....^tadt Bern die Einwilligung ^ur Vornahme der vorgeschlagenen .^lenderungeu zu erhalten. Wenn gleich der Bundesrath von vornherein sieh ^ur Tragnng der Baukosten bereit erklärte, so ist es ihm doch noch nicht gelungen, die Hindernisse zu beseitigen, welche von ..^eite der Lokalbehorde diesen .^lenderuugeu entgegengestellt werden.

Jhre Kommission hält dafür, dass gewisse Verbesserungen, wie z. B.

Anbringung doppelter Fussboden in den eigentlichen Bureau.^ und einige Abänderungen in der Heizungsart, ohne Beiziehung und Betheiligung des Gemeinderaths von Bern hätten ausgeführt werden konnen.

Die eidgenossische Bibliothek ist durch Abtretung

von Büchern

an^

die Bibliothek der eidg.^.ossifchen polytechnischen Schule um 13l^6 Werke^ ärmer geworden. Da erftere annoch aus 8000 Bänden besteht, so hat Jhre Kommission, in Berechtigung ihres rein spezifischen saehwissensehastliehen Zwekes und Werthes, gesunden, dass man in der Generosität gegen das Vol^teehnikum wol no..h weiter hätte gehen dürfen.

102 Die Münzsammlung, welche von Hrn. Archivar Krütli mit Einsieht und Hingebung besorgt wird, ist um einige Stüke reicher geworden, deren Metallwerth die aus dem Departementskredit für Unvorhergesehenes bewilligte, all^u bescheidene Summe um mehr al.^ drei Viertheile übersteigt.

Jm .Lause des Berichtsjahres waltete bloss ein Grandit ob, nämlieh derjenige, welcher schon mehrere Jahre zwischen den beiden Rhoden des Kantons Appenzel.. besteht, und es ist zu befürchten, dass derselbe nicht so bald seine Erledigung finden werde, zumal die Streitfrage in die Hände besonderer Rechtsanwälte gelegt wurde.

Jm Mass- und Gewiehtswesen liess das Departement des Jnnern stch ^ngele^en sein, die Urmasse unversehrt zu erhalten, zu welchem Zweke es dieselben durch einen Sachverständigen untersuchen und vervollständigen liess. Ferner wurde ein Regulativ ausgearbeitet und ein eidgenossiseher Mass- und Gewichtsinspektor in der Verson des Hrn. Dr. Heinrich Wild , Vrosessor m Bern, ernannt. Seine Jnspektioneu konnten steh jedoeh bloss aus die Kantone ^ürich, Graubünden und Hessin erstreken. Die Rundreise soll aber im lausenden Jahre fortgebt werden , nnd es verspricht sieh davon das Departement die besten Resultat... Wir konnen dasselbe nur ermuntern, serner über genaue und allseitige Beobachtung der Bestimmungen des Bundesgesezes über Mass und Gewicht sorgfältig zu waehen.

Der Abschnitt ^Gesundheitspolitik gibt die Bemühungen an, welche ^..r Erzielung eines Konkordats zwischen den Kantonen über Freizügigkeit des schweizerischen Medi^inalpersonals geschehen sind. Es wurden desshalb mehrere Vorsehläge t.en .Abgeordneten der Kantone vorgelegt und in den stattgefundenen Konseren^en berathen. Eine Kommission, deren ^rästdent Herr Bundesrath Bioda war, welcher dieser Angelegenheit grosse Sorgfalt widmete, wurde endlich zusammenlesest, aus deren Berathungen ein neuer Konkordatsentwurs hervorgieng, so wie ein Programm über die von den Kandidaten zu bestehenden Examen. ^bwol diese Arbeit nächsten.^ den Kantonen vorgelegt werden muss, so lässt si.h dennoch kaum erwarten, dass diese ^rage im lausenden Jahre ihre definitive Losung finden werde.

Unsere Bevölkerung ist, Gott sei Dank, im verflossenen Jahre von epidemischen Krankheiten verschont geblieben. Unter dem Vieh, welches eine Quelle des Wohlstandes sur einen grossen .^heil unsers Landes ift, hat auch keine verheerende Seuche geherrscht.

Die Bundesversammlung bewilligte einen Kredit von ^r. 22,000 ^ur Unterstüzung schweizerischer Gesellschaften, unter der Bedingung, dass sie sich über die Verwendung des ihnen verabreichten Beitrages ausweisen, und dass darüber pom Bundesrathe in seinem Geschäftsberichte Meldung geschehe. Dieser verbreitet sich nun über den erwähnten Bunkt ziemlich weitläufig, und wir entnehmen daraus, dass von den im Jnnern der .^chwei^ verwendeten Fr. 14,..)..)..) ^gekommen find :

103 Fr. 4000 dem Verein schweizerischer Landwn.the, zum Zweke der Ausstellung von Landeserzeugnissen und Feldgeräthschasten in Sursee, Ehur und Bern, ferner für Verbreitung guter Schriften über die Alpenwirthsehaft und Einführung vervollkommneter Bienenwohnungen ^e. ; ,, 2000 der landwirthschaftlichen Gesellschaft der V Kantone der romanischen Schweiz, für ihre im September v. J. zu Bulle abgehaltene Ausstellung von Vieh, landwirtschaftlichen Geräthschasten und Erzeugnissen ; ,, 3000 der allgemeinen geschichtforsehenden Gesellschaft der Schweiz für die Ausarbeitung und Herausgabe ihres Urkundenregisters.

,, 3000 der schweizerischen natursorschenden Gesellschaft, zum Behuf der ^lusn..hme einer grossen geologischen Karte ; ,, 2000 endlich dem schweizerischen Kunstverein. Der Bundesbeitrag war von ihm zum Ankaus und zur Verloosung eines vaterländischen Kunstgegenstandes -- wo moglich aus der Historienmalerei bestimmt, wurde aber vom Vereine im verflossenen Jahre nicht verwendet und daher für die nächste Ausstellung aufgespart.

Die den schweizerischen Hilfsgesellsehasten im .^luslande bestimmten r. 8000 sind unter diejenigen vertheilt worden , welche ihre dürftigen ..ndslente unterstüzen. Die Beiträge wurden inner den Gränzen von 100 bis 1400 Franken an die verschiedenen Gesellschaften, im Verhältniss zu ihren jährlichen Leistungen, verabreicht.

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Die unbestreitbare .^üzliehkeit und Zwekmässig^.eit solcher Beiträge, sowol für die Schweiz als das Ausland , und die stattgefunden gute .Anwendung derselben werden ohne Zweifel die Bundesversammlung bestimmen, auf der betretenen Bahn der Liberalität und Vrotektion fortzuwandeln. Durch diese Bundesbeiträge bezwekt man, 1) das. die Schweizer je länger je mehr die neuen eidgenossischen Jnstitutionen werthen und lieben lernen, 2) dass unsere Landesangehorigen im Zustande, welche doppelt unglüklich wären , wenn sie sich von ihren Heimathsbehorden verlassen sähen, diese segnen und verehren.

Da der Bundesrath glaubte, bei den Kantonen des ehemaligen Sonderbundes si.h erkundigen ^u sollen, wie sie die ihnen im Jahr 1852 rük^ erstatteten Fr. ^53.l)6.). .^4 verwendet haben, und ob sie dabei den an die Rükzahl..ng geknüpften Bedingungen nachgekommen seien, so stattet er darüber einen ausführlichen Bericht ab, aus welchem sich ergibt, dass unter ..

den betreffenden Kautonen Wal lis allein es ist, dessen Ausweis als nieht ganz genügend angesehen werden kann.

Ueber das .^lnswanderungswesen stnd interessante Mittheilungen ge-

macht worden, wenn gleich die diesssälligen statistischen .Angaben als nicht sehr genau und vollständig angesehen werden müssen.

104 Man darf hoffen, dass das statistische Bureau nach Vollendung der Arbeiten, welche die Volkszählung verursacht hat, dem für die Schweiz sehr wichtigen Auswanderungswesen alle moglie Aufmerksamkeit widmen werde.

Jm vergossenen Jahre haben sich in H a v r e allein l727 Angehori^e verschiedener ^ehweizerkautoue eingeschissi, demnach 3.)3 mehr als im Jahr l85.). Jn Betreff ^er Beforderuug der Auswanderer an ihren Bestimm....ugsort, der meistens ^ü^amerika ist, sind .wenige Klagen eingegangen.

dagegen thut der schweizerische Abgeordnete in Brasilien, Herr v. Tsehudi, in seinen. Berichte dar, dass die ^ag^ einer ^rossen Anzahl von Kolonisten sehr bemitleidenswert ist, und d.^ , wenn ^...l.. Einige ihr Elend nur ihrem schlechten getragen und ihrer Trägheit ^us.hr^.ben müssen, viele unter ihnen das .^pfer der Habsueht und arglistigen Betrügerei schamloser Spekulanten geworden sin^. llebrigeus wurden sür Verbesserung der Lage der schweizerischen Kolonisten in Brasilien Unterhandinngen zwischen unseren Abgeordneten und einen. Kommissar der kaiserliehen Regierung angebahnt.

Der Sehnz, den das Mutterland über seine Kinder bis in die weite ^erne erstrekt, wird unfehlbar einen günstigen Einfluss ans ihr moralisches und materielles Wohlsein ausüben.

Der beschränkte Raum., welker diesem Beriete zugewiesen ist, erlaubt uns nieht, der vom Bundesrathe über den ^.tand der pol^teehuisehen ^chnle gemachten, sehr weitläufigen Darstellung zu folgen. Wir erwähnen daher bloss der Einführung von Exkursionen der Lehrer mit ihren Zoglingen, als eines vortrefflichen Mittels, den praktischen Unterrieht mit der Theorie ^u verbinden, eine Neuerung, deren Uebelstände man durch Aufstelluug weiser reglementariseher Bestinnuungen ^u beseitigen gewusst hat.

Wir müssen auch die fortgehende Zunahme der Zoglinge hervorheben, dereu ^ahl während den. legten Schuljahr... aus 195 angestiegen ist, denen aber noeh 86 Auditoren beigezählt werden ^uüssen, so dass d^ Gesammt^ahl der iungen Leute, welche den Jahreskurs besucht haben, 281 aus^ macht. Rechnet man hie^u noeh die ^ehüler der Vorbereitungsklasse, u^.ge^ deren Errichtung man sich allgemein Glük wüuseht, so tomn.t der ^chüler^ Zuwachs gegenüber I85.) über 80^ ^u stehen. Es ist zu bemerken, dass 58 fremde ^bglinge, welche grosstentheils den deutseben ^uudesstaa.^eu an^ gehoren,
da.^ eidgeuossisehe ^olpteehuikum besucht haben.

Ueber ^.leiss und Betragen der .^oglinge wird eine Kontrole geführt, indeui man in ein .^ueh die detaillirtesten Ausschlüsse über Je.^en einträgt.

Jn dieser doppelten Beziehung wird in. Geschäftsberichte im Allgemeinen Belobung ausgesprochen.

Mit Rüksieht auf die Ehre der Anstalt und die Beruhigung der Eltern, so wie namentlich auch im Jnteresse der Studirenden selbst, müssen wir die Sehu..behbrde ermuntern. in der ihr zukommenden gehörigen Ueber^ waehung der inngen Leute ja nicht zu ermüden.

l0.^ Die B.bliothek und die wissenschaftliche Sammlung stnd durch werth^ ^olle Geschenke vermehrt worden. Mit der Regierung des Kantons Zürieb und der Stadt Zürich wurden in Betreff der Erstellung einer Sternwarte, der Konserv..tion des zoologischen Museums, des botanischen ..^..rtens u. a. m. vortheilhaste Verträge abgeschlossen.

Der .....^.hulsond, welcher im lezte.. Jahre um ^r. 67,529. 73 zugenommen, bestand Ende 1860 ans Fr. 323,026. 75. Die Ehatelaiu^

.....^iftung, welche je^t schon die Absichten des ed^lu Testators erfüllt, indem

aus derselben an würdige, aber unbemittelte Zöglinge Stipendien verab^ reicht werden kennen, stieg im gedachten ^eitraume ans die ^nmme von Fr. .59,406. 0l, hatte also um Fr. 15,830. 83 sich vermehrt.

Mau wird uns entschuldigen, wenn wir mit Stillschweigen über die Besorgnisse hinweggehen, welche geäußert werden hinsichtlich der Wieder^ besezung vakant gewordener Lehrstühle durch solche Professoren, bei denen

wissenschaftliche Tü.ht^eit mit Lehrtalent steh vereinigt findet , und die also den Anforderungen ,

welche die Anstalt ..n sie zu stellen bere.h.^.

tigt ist, pollig ^.i entsprechen im Stande sind. Diese Befürchtungen für die

Zukunft entstehen nämlich ans dem Umftaude, dass die .^onorare, wenn gleich dieselben durch die Freigebigkeit der eidgenössischen Räthe vermehrt wurden, dennoch zu bescheiden sind mit Rüksicht auf d..n ^.eis der notwendigen Lebensbedürfnisse, und in Betracht der Vortheile, welche in auswärtigen Staaten den Brosessoren geboten werden , wie Anstellung ans Lebenszeit und .^.lussicht aus eine Vensiou. dieser Vortheile wegen soll nach dem ...^eschaft^erichte der s^weizerische^chulratl. ofter iuG..fahr kommen, Lehrer, die er gerne an der Anstalt behalten wurde, ^u verlieren.

Wenn gl^ch anerkennend, ^ass das ^enfionirungssustem den. Geiste einer Republik widerstreitet , ^ so hat dennoch der Bundesrath die ^rage untersuchen lassen, ob der ^wek der .l^ensioniru..^ nicht aus andere W..ge erreicht und nicht dadurch erseht werden konnte, daß man mit irgend einer, volle Sicherheit gewährenden Rentenanstalt Verträge eingienge. Diese Untere snehung stellte herans, dass bei verh^ltnissu....ssig gering..^. ökonomischen Opfern bedeutende Resultate erhältlieh n.^ären.. Der Bundesrath wäre daher geneigt, diese ^rage noch gründlicher zu behandeln, sobald die obersten Behordeu ihre

Bereitwilligkeit hiesür kund gebe^. würden.

Die Kommisston glaubte, die ^luf.nerksamkeit de... h. Bundesversamu..

tung auf diese wichtige Angelegenheit lenken zu müssen , hält aber nicht für

angemessen, sie beim iezige.. Stand der Dinge ^. präjudiziren, und will da.^ her einfach weitere Mittheilungen und bestimmte Anträge des Bundesrathes hierüber gewärtigen, wenn er solche wirklich saehgem^ finden sollte.

Wenn wir .^inen flüchtigen Blik aus denjenigen Theil des .^esehäft..^ berichte.... werfen, der da.^ ,,Bauwese..^ beschlägt. so finden wir, dass der Vlan fur eine Korrektion der ^t. Bernhardsstrasse aufgegeben wnrde, we^t

10^ dieser Kommunik...tl....nsweg in l.^ren hat.

lezter Zeit viel von seiner Bedeutung ver-

^^^.^^migstrasse, für welche ein Bundesbeitrag von Fr. 3.)0,000 a^e^^orden ist, kann als vollendet betrachtet werden. Wir haben mit B.^r.e.^ung vernommen, dass in der Erossnung der Strassenstreke auf bernisehem Gebiete eine Verzogerung, wie man sie besorgte, nicht eintrat. Von dem für diese Strasse erossneten Kredite bleiben noch Fr. 50,000 ^..r Verfügung übrig.

Die Erstellung der Achereggbrüke ist durch die von Seite des Bundes der Regierung von Ridwalden geleistete Subvention von Fr. 20,000 nicht nur gesichert worden, sondern es konnten durch die eidgenossische Betheili...

gnng an dem Unternehmen viele Anstände in Betreff der Ausführung und Benuzung der Brüke beigelegt werden.

Der Bundesrath hat die Vorlage von Spe^ialberiehten über das bünd^ nerisehe Strassennez und den St. Gotthardspass , über die Reorganisation der L.inthverwaltnng, so wie über die Rhein- und Rhonekorrektion in Aus-

ficht gestellt.

Die Angelegenheit der Juragewässerkorrektion ist aus dem alten Standpunkte geblieben, und die interesfirten Kantone scheinen den Weg theilweiser Korrektionen einschlagen ^u wollen.

Die zwischen Ludern und den andern, bei der Tieserlegung des Vierwaldstättersees betheiligten Kantonen obgewalteten Anstände sind durch den Bundesrath beigelegt worden. Von dem in Fr. 24,250 bestehenden Bun-

desbeitrage bleiben noch Fr. 4,850 zur Verfügung über.

Die Untersuchung betreffend die Wildbäehe und Hochgebirgswaldungen

hat sieh im Berichtsjahre aus die Kantone Waadt, Wallis, Freiburg, Reuenburg, Solothurn, Basel-Laudsehast und den bernischen Jura erstrekt.

Der Schlussbericht wird voraussichtlich erst in späterer Zeit abgegeben werden konnen.

Ein Gesuch um einen Bundesbeitrag sür die Korrektion der Reuss im Kanton Uri konnte nicht in Erwägung gezogen werden, weil demselben kein eigentliches Korrektionsprojekt mit Vlanen und Kostenberechnungen zu Grunde gelegt war.

Der Bundesrath verspricht, in seinem nächsten Geschäftsberichte aussüdlichere Mittheiluugen über die Wuhrbauten ini Kanton .....essin zu machen.

Ueber alles Weitere, was das ^Bauwesen^, so wie die Eisenbahnen betrisst, verweisen wir aus den bundesräthlichen Geschäftsbericht, indem uns diese Abtheilungen diessmal ein besonderes Jnteresse nicht zu haben schienen.

Eine bedeutende Arbeit ist dem statistischen Büreau dureh die Vornahme der Volkszählung ansgesallen . Wir sind weit entfernt, ihm vor-

107 wers.en .^i wollen, als habe es zu wenige Tätigkeit entwikelt ; denn wenn das statistische Bureau von den Familienhäuptern und hinwieder v^t den Gemeinderäthen die Erfüllung einer, den Meisten schwer fallenden und komplizirten Aufgabe forderte, so wird es sicher die seinige auch nicht leicht gemacht haben. Wir mochten ihm daher empfehlen , in Zukunft den Gewohnheiten und dem Grade der Bildung unsers Volkes ^mehr Rechnung zu tragen, als den Anforderungen statistischer .Kongresse. ^ Ein materieller Jrrthum, auf den wir noch aufmerksam machen müssen,

findet sich im Eingang des Berichts über diesen Verwaltungszweig, indem

die in der deutschen Ausgabe aus Seite 313 ^) stehende Bemerkung nicht Obwalden, sondern Ridwalden betrisst.

D... die Einrichtung der Bureaux. immer noch provisorisch ist , und damit Uebelftande verbunden sind, so muss die Kommission die leztes Jahr schon an den Bundesrath gerichtete Einladung erneuern, dasür zu fogren, dass dem neuen statistischen Bureau und dessen Vorstand die nöthigen Räumlichkeiten mit den entsprechenden Einrichtungen angewiesen werden.

Was die Departementskanzlei anbetrifft, so müssen wir früher schon gemachte Bemerkungen wiederholen, dass nämlich kein Missivenbuch oder irgend eine Kollektion der vom Departement direkt ausgehenden Schreiben sich vorfindet.

Wenn in einigen Büreau^. eine gewisse Art Lux^us mit Angestellten sich bemerklich macht, so fehlt hier dagegen ossenbar ein Gehilfe.

lll. ^es.^ft...krei^ de^ Justiz- nud ^tizeid.e^rtrment.^.

Das Justiz- und Volizeidepartement hat die schwierige und wichtige Aufgabe, die vom Bundesrathe zu fassenden Beschlüsse über die Fragen vorzubereiten und zu redigiren, welche durch die R e k u r s e und B e s e h w e r d e n juristischer Ratur erhoben werden. Es lag in der Ratur der Dinge, und war zu erwarten, dass die Rekursbeschwerden nach dem Jnkrafttreten der Bundesverfassung zahlreich wurden; es ist dieses auch erfolgt. Auf dem politischen Gebiete rief der Kampf der Kantonalsouveräuetät mit den zum Theil durch unsere neue Verfassung verwirklich^ ten Eentralisationsideen, riefen auch die politischen Leidenschaften, welche die versassungsmässigen Garantien abwechselnd perlezten und sich durch dieselben zu schüzen suchten , dem häufigen Dazwischentreten der Bundesgewalt. Dieses Dazwischentreten wurde noeh häufiger auf privatrechtlichem Gebiete begehrt, da Streitführende eben gerne alle Gerichtsbarkeiten er^) .^m Bunde.^bla.... von 18.^0, Band I., Sei.e ^.

108 schopsen und ihnen keine Sache als beendigt erscheint, so lange noch irgend ^i.te Weiterz.ehung offen steht. Vorgänge, Gewohnheiten, die Verschiedenh..it^ im ^ste der Vergebungen veranlassen immerwährende Reibungen.

Den ta.^tonalen^Geriehtsbehorden fiel es schwer, plozlieh die gerichtliehe M...^t...olltom.uenheit zn vermissen, womit sie vor 1848 bekleidet waren.

Richt minder ^.hwierig wurde es für manche Juristen, gewisse, mit ihren ..Bitten un^ ihrem Stande verbundene Rechtsanschauungen Auszugeben und d..sür andere ^ru..dsäze zu folgen, andern formen steh zu fügen. Der ..ämlieh... Widerstand fand sich ans ^eite der Bürger, bei denen man jeder^ ...eit und überall aus Misstrau.m gegen ein Bericht stosst, das nicht das ihrige ist, und sich die Reignng kand gibt, dur.h den Richter des eigenen .

Kantons alle Geschäfte behandeln und alle Jnteressen wahrnehmen zu lassen.

Es genügt, den Geschäftsbericht des Bundesrathes zu lesen und di^. Arten der Besehwerden zu analeren, um sich von .^.r Wahrheit diesel Gemäldes zu üb^eugen.

Diese Klippe, w.^lch^ eine der gefahrvollen für die neuen J^.stit..tionen zu werden drohte, wurde glul^ich..r.v...ise dadur.l.. oe.....ieden, dass es gelang, fortwährend aueh an der Spiz.. des Justiz- und Bo^ei.^epartements kenntniss^ volle und gewandte M.inner zn erhalten. ^ie Ausgabe der .^ommission bestand nicht darin, jeden Entscheid zu erortern, denn sie ist kein ^lp.^ellationshos, und es konnte eine solche Besngn.s. wol nur der von den Parteien in ges^licher Weise angernseneu Bundes.^..rsamn.lung zustehen.

Eben so wenig konnte es ihre ^lusg..be sein , alles ..u loben , denn es wäre eine ausserordentliche Ersch..innng, wenn b^i unsern ^ämpsen der Varteigeist nie dnr^edrn..gen wäre. Allein fie kann und dars es ganz allgemein a..ssprecheu, dass seit 1848 di.. Rekurs^ u^..^ .Beschwerden sorg^

sältig stu.^rt, die Beschlüsse wissensehastlich und klar begründet und die leitenden Grnndsäze unseres Bundesamtes ans^aulich gen.aeht und mit Deftigkeit und Folgerichtigkeit gewahrt .vorden find. Hieraus entsprang eine Doktrin und eine Jurisprudenz. welche die Kantonalgeriehte anf^lären, die Parteien und ihre Anwälte leiten und die ernstgemeinten Rekurse be.^ deutend verm.ndern werben , in sofern nur verminder.. , als von blosser Streitsucht ausgehende Beschwerden immer vorkommen werden.

Die .kommission glaubte . diese Betraehtuugen als eine Billigung und ^rn..nthigung , ans .^er eingeschlagenen Bahn zu beharren, ansspreehen zu

sollen. Wir sind üb.^eugt, dass diese Beschlüsse und Erkenntnisse für

weiter.. Derartige Verhandlungen eine gute .Grundlage bilden werden, und sprechen es aus, nieht in der Meinung, ihnen damit gese^liehe Autorität Zuschreiben ol^er für die Bnnd..sgese^gebnng eine Rechtspflege ^ugeben zn woll...., welche leicht .^n Uebelständen sühren würde, sondern i^. der Meinnng, dass ^ene eine wissenschaftliche .^lut^rität erhalten werden, von der man nur schwer und naeh reiflicher Brüsnng abgehen wird.

Auf den Vortraa

seiue.^ Just^

und Volizeidepartenlents entschied

der Bundesrath im Jahr l 860 über 8.) Rekurse. Die wichtigsten be-

10..)

trafen das vom Art. 41 der Bundesverfassung gewährleistete Recht der freien Niederlassung, den vom Art. 50 vorgeschriebenen Gerichtsstand, die freie Ausübung des Gottesdienstes, Axt. 44, das Vereinsrecht, Art.^.^

das Stimmrecht, Axt. 63, die Gleichstellung dex Schweizexbü^^i^l^n

Kantonsbürgern (Art. 20 u. 48.) Diese statistischen Mitth^n^.^ weisen, dass die Bundesverfassung den Rechten der Bürger in^ allen ^an^ tonen einen ernstlichen Sehu^ bietet, indem dem Bestände des Besehwerdeführungsrechtes der Art und Weise seiner Geltendmachung zu entnehmen ist, dass, wenn auch in einzelnen Fällen die Rechtsverlezung nicht ermittelt und aufgehoben wird, dieselbe dennoeh nicht geduldet würde, wenn sie

wirklich stattfände.

Jm Jahr 1860 hatte sich der Bundesrath auch noch vielfach mit der Heimschaffung zahlreicher S ehweizermilitäxs aus ri..m i s c h e n und n e a p o l i t a n i s c h e n Diensten zu befassen, welche m Folge der grossen politischen, in Jtalien sich vollziehenden Bewegungen dieses ^and verlassen mussten. Die vom Departement getrofsenen Massregeln zur Bewerkstelligung der Heimkehr unserer Mitbürger verdienen die Billigung der Räthe. Durch dieselben wurde zunächst einer schweren Gesährde vorgebeugt, derjenigen nämlich der Kreirung einer großen Anzahl neuer Heunathlosen, welche bei der grosse.. Menge von Fremden, die sich mit nnsern Mitbürgern vermischten und deren Eigenschast annahmen, leicht hätte eintreten tonnen, und überdem wurde dadurch den Anforderungen der Humanität gegenüber von Leuten entsprochen, welche sich meistenteils in der grossten Entblossung befanden.

Diese Heimschasfung veranlasse uns fast naturgemäss, die Frage der W e r b u n g e n für den a u s w ä r t i g e n K r i e g s d i e n s t und der Aus.sührung des Bundesgesezes vom 30. Juli etwas näher in's Auge zu fassen. Viele aus italienischen Diensten heimgekehrte Soldaten liessen sieh nämlich seit dem Erlasse dieses Gesezes anwerben (über 800 haben eine solche Erklärung abgegeben) uud fieleu darum folgerichtig unter dessen Strafbestimmuugen. Die Kommission musste sich die aus den Untersuchungen und Beurteilungen der einzelnen Fälle ^..h ergebenden Kosten und J..konveni.mzen vergegenwärtigen^ und konnte sieh nicht verhehlen, dass

das fragliche Gesez sich nicht des ungeteilten Beifalles aller Eidgenossen erfreut , allein sie musste anerkennen, dass es nun e.umal verfassungsgemäss erlassen ist, solgeweise ausgeführt werden muss. Der Bundesrath wird indessen wol nicht ermangeln, aus diesen Vorgängen ein Material zu sammeln, das ihn in den Stand sezen wird, über den Werth der Bestimmungen dieses Gesezes, über .^ie Moglichkeit, ^ie auf Uebextretungsfälle ohne Unterschied des Dienstes anzuwenden , ..md über ihren Einfluss

auf die personliehe Freiheit des Einzelnen sieh ein richtiges Urtheil zu bilden. Er wird dieses Material mit der Sorgfalt, die es verdient, studiren und sich alsdann in der Lage befinden, .^..r Bundesversammlung über die uuveränderte Beibehaltung oder die Abänderung einer gesezgebe-

... unde...bI..t... ^ a h . g . ^ . Bd. ^.

11

110 rischen Schopfung Berieht zu erstatten, welche von Vielen gebilligt, von ändern getadelt wird , und von noch Andern endlich noeh immer als ein Gelegenheitsgesez betrachtet werden will.

Die Kommission hält im weitern .^afür, dass die vom Bundesrathe gemachten Anregungen bezüglich der Flüchtlinge, F a h n e n f l ü c h t i g e n u. s. ...... ^u billigen seien. Ohne^ allen ^weiset wird er fortfahren, ein waehsames Auge aus diese .Leute zu halten und sich mit den Kantonen in diessfallsi^ nähere Verbindung sezen , und so seder daraus möglicherweise drohenden Gefährde vorzubeugen suchen.

Das Gesez vom 3. Dezember 1850, betreffend die H e i m a t h - .^ l o s e n und V a g a b u n d e n , wurde in voller Würdigung seiner Bedeutung

und der gefährlichen Mensehenklasse, die es im Auge hat, mit Festigkeit

und Einsicht zur Vollziehung gebracht, und man darf anerkennen, dass es seinen ^wek erreicht hat.

^u Ende des Jahres 1860 blieben nur 36

Fälle mit 153 Bersonen zu behandeln übrig; es ist .n aussteht, dass dieser Rükstand im Jahr 1861 seine Erledigung finden wird. Dieses glükliehe Ergebniss ist wesentlich der Beharrlichkeit des J u st i ^ und B o l i z e i d e p a r t e m e n t s und den tüchtigen Bemühungen des U n t e r -

suehungsriehters zu verdanken. Allein diese doppelte Wirksamkeit des

Departements und des unmittelbar unter ihm stehenden Beamten wäre ohne das Gesez vom 3. Dezember 1850 nieht moglich gewesen. Dessen weise Vorschristen haben endlich die Geisel der Heimatlosigkeit aus der Schweiz vertrieben , vor welcher alle Anstrengungen der frühern Tagsazungen sich als erfolglos erwiesen. Wir anerkennen diese Thatsaehe in vollem Masse an und begrüssen ihre Rükwirkung auf die Jnteressen unsers Vaterlandes lebhast. Freilieh ist ^ur Zeit die Heimatlosigkeit noeh nieht ganz aufgehoben, und wird auch nie vollständig verschwinden , da sieh zu jeder Zeit manehe neue ^älle bilden dürsten. Eine. Hauvtsaehe ist aber immerhin, dass die alte Masse Ii.nndirt wird. die neuen ^älle konnen alsdann raseher und geräuschloser abgethan werden, und man wird jeweils den Kanton leichter herausfinden, aus dessen Nachlässigkeit eine Schuld tastet, und ihn dann mit vollestem Grunde die Verantwortlichkeit dafür tragen lassen konnen.

Eine weniger vollständige Ausführung hat das Gese^ in Bezng ans die Geduldeten, die Laudsassen und die Eingebürgerten gefunden. Bern,

Tessin, Waadt, Wallis, Reuenburg und Gens haben sieh noch nicht ganz

damit in^s Reine gesezt. Hier hat indessen die Säumniss geringere Ra..h^ theile als bei den eigeutlichen .^eimathlosen. Die ...^tereu hab..^ weder Gemeinde, Kanton, noch Vaterland, noch Bürgerrecht ; sie kennen überall zurükgestossen werden, sind für Jedermann eine Last, ein U^bel, das so schnell als moglich beseitigt werden mnss . die Erstern dagegen besten wenigstens einen Kanton, dem sie als Burger angehoren, ein Vaterland, wo sie ihre bürgerlichen und politischen Rechte ausüben können, und ein Einspruchsrecht aus Unterstü.^.g in Rothsällen. ^s entspringt weder für

111 die Rachbarkantone, noch für die Eidgenossenschaft a^s ihrem Dasein eine gefährde. Die einzige Eigensehast, die ihnen sehlt, die einzige, die nach einer sich oft geltend machenden Ansieht vielleicht überflüssiger Weise vom Geseze gefordert wird, ist die, einem territorialen Gemeindsperbande anzugehoren. Da aber das Gesez es verlangt, so mnss diese Bestimmung ausgesührt werden ; allein wir begreisen es , und konnen nicht tadeln, dass der Bundesrath weniger auf deren unmittelbaren Ausführung drang.

Die Kommission erachtet es indessen doch als wünschbar, dass der gesezliche Znstand überall erstellt und die .^orschrist in allen Kantonen vollzogen werde. Es mag den Kantonalbehorden oft schwer fallen , diese .Leute in die Gemeinden zu verlheilen ; die Schwierigkeit wird aber durch halbe und verzögernde Massregeln nicht beseitigt, sondern nimmt im Gegentheil eher zu. Sowol im Jnteresse der im Verzug befindlichen Kantone, als in demjenigen der Eidgenossenschaft darf und wird daher der Bundesrath aus die ungesäumte Erledigung auch dieser Fälle dringen.

lV.

^eschäst^krei^ de^ ^ilitärde^arlement.^.

Die Ausstellung und Revision von M i l i t ä r g e s e z e n , V e r o r d nungen und R e g l e . n e n t e n erfordert besondere Umsicht, indem dieselbe

in ihrer Allgemeinheit alle Milizklassen vom 20. bis zum 44. Altersjahre

besehlägt, und bis die neuen Bestimmungen in die Armee eingelebt sind, es einer Reihe von Jahren bedarf, inzwischen aber ungleichartiges Verfahren sehr storend ist, ja selbst unter Umständen verderblich werden kann.

Offenbar nachtheilige Folgen hat auch die Einführung neuer Reglemente, wenn dieselbe nur provisorisch erklärt wird, sosern man nicht sicher ist, dass die neuen Vorschriften einer durchgreifenden Abänderung nieht mehr .bedürfen. Die Kommission findet ft.^ zu dieser Bemerkung namentlich desshalb veranlagt, weil das im Berichtsjahre von den^eidg. Räthen pro..

visoriseh erlassene Felddieustreglement in verschiedenen Beziehungen sich unpraktisch erweist und somit , nachdem die Tropen während kaum zwei Jahren aus dasselbe eingeübt worden sind , eine abermalige Abänderung

dieses Reglements in Aussicht steht. Häufig ergibt es sieh , dass die

Reglemente in Revision gezogen werden für Vunkte, welche, beim Licht betrachtet, auf die Ausbildung des Mannes für den Ernstfall von geringer .Bedeutung sind , und demnaeh unbedenklich hätten beibehalten werden konnen.

Bei Erlass von Vol^.ehuugsverordnuugen seheint nicht immer die wüu.^ scheuswerthe Rüksicht auf die finanziellen Verhältnisse der Kantone und aus die verschiedenartigen Einrichtungen in denselben genommen zu wer-

112 den. Die .kommission mochte wünschen, dass dieser Bemerkung Rechnung getragen und sede Ueberschreitung der dem Bundesrathe zustehenden Be^.

fugnisse sorgfältig vermieden werde.

Eine solche erblikt sie in dem Ansinnen sofortiger Anschaffung von Brodsäken für sämmtliche Mannschaft des Bundeskontingentes. Der Besiz des fragliehen Ausrüstungsgegenstandes ist durch die bestehenden Reglemente nicht vorgeschrieben, verursacht aber den Kantonen nicht unb..^ deutende Kosten. Die .kommission erlaubt si..h demnach, wesentlich hie^.

durch veranlasst , folgendes postulat zu beantragen : ,,Der Bundesrath wird eingeladen, daraus Bedacht zu nehmen. dass, sosern nicht besondere Mandate oder bestimmte Direktionen von Seite der Bundesversammlung vorliegen, Bestimmungen nicht in die Reglemenre oder Voll^iehungsverordnungen fallen, welche in erheblichem Masse die kantonalen Verhältnisse beanspruchen.^ Die Kommission entnahm nur ungern aus dem Geschäftsberichte, dass, nachdem die eidg. Militärorganisation nunmehr schon seit über 10 Jahren in Kraft besteht , die unzweifelhaft in verschiedenen Beziehungen mit derselben im Widerspruch stehenden M i l i t ä r o r g a n i s a t i o n e n der Kant o n e B a s e l - L a n d s c h a f t und G e n f immer noch nicht in Revision gezogen, resp. der Genehmigung des Bundesrathes unterstellt worden sind.

Der Miss brau eh, der getrieben wird, m i t dem T r a g e n von m i l i t ä r i s c h e n D i s t i n k t i o n s z e i c h e n und Reichen in bürgerliehen Verhältnissen , beziehungsweise durch Angestellte von Verwaltungen u. s. w., dürste den Bundesrath veranlassen , in Erwägung zu ziehen, ob nicht auf dem Wege der eidg. Gesezgebung demselben^ abgeholfen wer^.

den konnte.

Unter Hinweisung auf die Rothwendigkeit einer R e o r g a n i s a t i o n ^ d e r K a n z l e i d e s M i l i t a r D e p a r t e m e n t s , mit ver.^ mehrtem Personal, wird berichtet, dass in derselben alle Zweige der M^ litärverwaltung zusammenlaufen und dass dieselbe sieh zu den verschiedenen Dikasterien, welche unter dem Departement stehen, verhalte, wie bei einer ...lrmeeausstellung das Bureau des Generalstabsehes ^u den verschiedenen Unterabtheilungen des Generalstabs. Die angesührten Gründe sprechen dafür, dass die befürwortete Abänderung in der Einriehtuug dieser .Kanzlei mogliehst d e m entspreche
, was bei Ausstellung der Armee stattfindet.

Demnach wären auszustellen . 1 Ehes für das personelle , uebs^ e.nem Adjutauten und einem .^tabssekretär, 1 .^.......rinstrnktor der Jnfanterie, nebst einem Adjutanten und je nach Erforderniss einem ^tabssekretär. Diese beiden Stellen hätten sich in die Funktionen ^u theilen , welche bei der ^..lrmee einem Ehef des Stabes und dem Generaladjutanten zufallen.

Der Ehef des Departements, welcher an die Stelle des Kommandirenden tritt, wird in diesem Falle sich mit e i n e m Sekretär und einigen Kan^listen Behelfen konuen.

113 Wenn bemerkt wird , dem O b e r i n s t x u k t o r d e r J n s a n t e r i e liege mit Hülfe der bestellten Jnsanterie-Jnspektor^n auch die Aufsicht über den Jn fa nt e r i e - U n t er richt in den Kantonen ob, so darf solches jedenfalls nur in beschränktem Masse geschehen, wenn nicht einerseits die Rechte der Kantone und die Stellung der Juspektoren geschmälert werden sollen , und anderseits die Ausstellung von Wassenkommando'... erschwert werden will, welche Jnstitution pon dem Militärdepar-

tement als ^wekmässig bezeichnet wird. ^Geschäftsbericht vom Jahr 1857.)

Die . . G e s c h ä f t s f ü h r u n g der K a n z l e i des D e p a r t e -

mentes des O b e r k x i e g s k o m m i s f a r i a t e s und des V e r w a l t e r s des M a t e r i e l l e n gibt zu keinen besondern Bemerkung^n Veranlassung, wenn auch einige Einträge in den Registern der Departementskanzlei noch im Rükstande sich befinden. Die Akten sind gehörig sortirt und aufbewahre die Belege ^u den zahlreichen Rechnungen des Oberkriegskommissariats gut geordnet und eingebunden und der Abfchluss derselben bis auf die Rechnung über die leztjährige Besazung von Genf,

welche ebenfalls ihre baldige Erledigung finden wird, durchgeführt. Es

dürfte in Frage kommen, ob nicht unter Umständen der Mangel an einem Korresponden^buch aus der Departementskanzlei als nachtheilig sich erzeigen könnte, da über die Ausfertigungen nur die Rotizen aus den Ulkten-

stüken selbst oder die beigelegten Eoneeptblätter vorhanden sind.

Das

Verfahren beim Oberkriegskommissariat steint jedenfalls den Vorzug zu verdienen , bei welchem die Eoneeptbogen periodenweise zusammengehestet, aufbewahrt und mittelst des vorhandenen Versoneu- und Sachenregisters leicht ausgesunden werden. ^owol in der Departementskanzlei, als beim Oberkriegskommissariat sind mit Bezug ans verschiedene Register und Kontrolen, welche bis anhin dem Zweke nicht ganz entsprochen haben, bessere Einrichtungen getrosfen worden.

Der Jnhalt eines theils der ausgelegten Jnspektionsberichte lässt zu wünschen übrig ; ein gründliches Eingehen in die Sache wird hie und da vermisst.

Wenn im Allgemeinen keine Einwendungen dagegen erhoben werden,

dass beim J n st r u k t i o n s p e r s o n a l die Besoldungen billig ausgeglichen und erhoht worden sind, so erscheinen hinwiederum die Besoldungsansäze wenigstens für den eineu Theil des ..Personals der JnfanterieJnftruktoreuschule ausser allem Verhältnis^ hoch uu.^ sollten demnach mit andern ^lnsäzen für gleichartige Leistungen in Einklang gebracht werden.

Wiederholt findet sich in den Geschästsberichteu dieses Departements Hinweisung aus die nachtheilig..n Folgen, welche aus den vielen D isp e ns a t i o n e n v o n d e n W i e d e r h o l u n g s k u r s e n erwachsen. Wenn diesem Uebelsta^de auch nicht aus eine gan^ befriedigende Weise wird abgeholfen werden können , namentlich da nicht , wo Handel und Jndustri...

die vorherrschende Beschäftigung eines grossen theils der Dienstpflichtigen

114 ausmacht , dann aber Strafen , welche ausser Verhältniss zu der Sache stehen würden, nicht verhängt werden dürfen, so sollte dennoch durch ein.^ zuführende Rachübungen eine wesentliche Verminderung solcher ^.lbsenzen bewirkt werden konnen.

So ^ut die J n s .. n t e r i e - J n st r u k t o r e n - Schu i e geführt ist , so seheint sie dennoch einer noch bessern Einrichtung fähig zu sein.

Unsers Erachtens sollte d..e Aspiranten-Sehnle etwas länger andauern und den Aspiranten am ^hlusse des Kurses Gelegenheit dazu gegeben werden, bei der Unterrichtsertheilnng an Rekrnten steh zu betheiligen. Umgekehrt halten wir eine kürzere Dauer des Wiederholungskurses sür zureichend, und ^ sehen die Rothwendigkeit nicht ein , dass diese Kurse alljährlich wieder^ kehren, finden sie namentlich dann nicht nothig, wenn die gleichen Jnstrnk.^ toren dazu berufen werden. Die Verlegung dieses Knrses aus das Spätjahr bote den Vorteil. dass die betretenden Jnftruktoren dem im Frühjahr beginnenden Rekrutenunterrichte in den Kantonen nicht zeitweise entzogen würden , immerhin darf ^ . 1 6 der Verordnung des .Bundesrathes über die Bildung von Jnsanterie-Jnstruktoren vom 14. Ehristmonat 1850 sür die Kantone ni ht als verbindlieh betrachtet werden.

Die J n s a n t e r i e - O f f i z i e r s - A s p i r a n t e n s c h u l e scheint dem Zweke, den man dabei im ^luge hat, aus erwünschte Weise zu entsprechen. Dass besonderes Gewicht ans den gegenseitigen Unterrieht gelegt wird, kann nur gebilligt werden bei jungen Männern, welche bei gut be^ staudener Prüfung als Ossiziere brevetirt werden sollen.

Wenn auch ein n o r m a l e r R e k r u t i r u n g s b e d a r s sür den gesammten Mannschastsbestand der Spezialwassen darnm nicht wol festgesezt werden kann, weil solches von der Anzahl Dienstjahre, welche durch die Kantonalgeseze sür diese Mannschaft sestgesezt ist , so wie von einer Menge Zusälligkeiten abhängt, welehe auf den Mehr- oder Minderabgang an Mannschaft Einfluss ausüben, so bleibt dennoch sehr zn wünschen, dass diejenigen Kantone , in welchen eine gänzlich nnregelmässige Rekrntirnng bis anhin stattgefunden hat, bessere Einrichtungen treffen, indem die Rachtheile , welehe anders hinsichtlich der zu tretenden Anordnungen für die eidg. Rekrutenschulen eintreten, nicht zu verkennen sind.

Die Fortschritte, welche mit
Bezug ans die Jnstruktion der K o m m i s s a r i a t s b e a m t e n und des G e s u n d h e i t s p e r s o n a l s gemeldet werden, sind ersr..ulieh. Etwelcher Mangel an rein militärischer Ausbildung will dabei immer noch wahrgenommen werden , und wird so lange nicht gehoben werden kounen, als die Aspiranten während ihren Kursen uieht in unmittelbare Berührung mit den Truppen zu bringen sind.

So sehr die Kommission damit einverstanden ist , dass nur paten-

tirte Vserdärzte als solche eingeteilt und sobald wie moglieh nach ihrer

Ernennung zum Dienste in einem Kurse angehalten werden, so muss sie

115 anderseits finden, das vom ..Bundesrathe unterm 25. Wintermonat l 857 erlassene allgemeine Reglement über die Abhaltung der eidg. Militärschulen beeinträchtige die Kompetenz der Kantone, in so weit, als dieses Reglement verlangt, dass mit der Ernennung zugewartet werde, bis der Betreffende einen Aspirantenkurs mitgemacht hat.

Aus den Berichten .über den T r u p p e n z u s a m m e n z n g ergibt sich, dass nicht alle Korps nach vorschriftgemässem Bestand mit Aerzten versehen waren. Der Mangel an Korpsärzten scheint bedenklicher zu sein, als derjenige an ^lmbülanee-.^erzten, weil im Ernstfall zu erwarten steht, dass die Luken bei den Ambiilaneen durch die .Bereitwilligkeit von Eivilärzten eher ausgefüllt werden können, als bei den Korps. Es fuhrt diess zu der Bemerkung, dass vorerst getrachtet werden sollte, den Bestand der Korpsärzte vollzählig zu erhalten , beziehungsweise die weiter benothigten Merzte für die ^lmbülanee in den Kantonen zu suchen, wo Ueberfluss an solchen vorhanden ist. Es möchte bezweifelt werden, dass in allen Kantonen den gesezlichen Bestimmungen genügt werde, welche verlangen, dass

dienstpflichtige merzte, welche, als solche, nicht zur Eintheilung kommen, in anderer Weise Militärdienst zu leisten haben.

Mit Vergnügen entnimmt man aus dem Geschäftsbericht, dass die Zentralschule stets ihren guten Fortgang hat.

Jndessen scheinen auch hier noeh bessere Einrichtungen erforderlich zu werden, indem die Verschmelzung der Artillerie - Rekrutenschule mit der Zentralschule sich nicht als gut bewährt hat. ...^.b nieht auch dem Zielsehiessen der Seharssehü^en und dem Unterrichte der beigezogenen Bontoniers durch die bis anhin bestandene Einrichtung etweleher Abbruch gethan werde, scheint der nähern Vrüsung werth zu sein ; ebenso der häufig ausgesprochene Wunsch , es mochten die Bataillone vollzählig und nicht zu einem so sehr reduzirten Bestande, wie dieses bisanh.n der Fall war, in die Zentralschule gezogen werden.

Dass es einem grossen Theil unserer Truppen an der erforderliehen Marschfertigkeit gebrieht, ist eine Wahrnehmung von so grosser Bedeutung, dass dieser Vunkt alle ^lusmerksamkeit der Behörden verdient. Wenn sodann in dem Geschästsberichte des Departements bemerkt wird, es seien bei dem dreitägigen Uebungsmarseh am Sehluss der Schule einzelne Batailtone sehr schlecht marschirt, so seheint diese Stelle des Berichtes besondere Aufmerksamkeit zu verdienen , nachdem in Erfahrung gebracht woxden ist, dass am Schlusse des zweiten Marschtages das Bataillon von Schwp^ und das Bataillon von Tessin vorübergehend sich in Auflösung befunden haben, und auch die Sehüzenkompagnie von Waadt, das Batail-

ton von Zürich und die Schüzenkompagnie von Wallis hinsichtlich der

Ordnung, welche eingehalten hätte werden sollen, nicht tadellos dastehen.

Namentlich aber verdient das erstgenannte Bataillon , bei welchem ein Theil der Mannschaft subordinationswidrige Aeusserungen zu thun sich er-

ll6 laubte, offenen Tadel , sowie einige Offiziere desselben sofortige Ueberweisung an ein Kriegsgericht verdient hätten.

So ungern die .Kommission diesen (Gegenstand berührt, so sehr hält sie dafür, es liege im Jnteresse der Armee, dass da, wo unordentliches getragen bei den Truppen vorkommt, solches unnaehsichtlich gerügt werde.

Dadurch wird denjenigen Korps, die ihre Bflieht erfüllt haben, gleich-

Zeitig die verdiente Anerkennung zu Theil; und wirklich haben diese Leztern bei fraglicher ..Gelegenheit den Beweis geleistet, dass die ^lnstren-

gungen und die Hize dieses Marschtages unüberwindliche Hindernisse nicht

mit steh brachten, um in guter Haltung zu bleiben. Rieht minder lobenswerth erscheint die Ausdauer und Dienstpfliehterfüllung derjenigen Korps, welche an dem Truppenzusammenzug bei Brugg unter den Wasfen standen und ungeachtet der sehr ungünstigen Witterung bis zum Schluss der Uebungen unverdrossen den an sie gestellten Ansordernngen bestmöglich zu genügen trachteten. Die Rüzliehkeit dieser grossern Uebun...

gen findet ihre Bestätigung im Berichte selbst.

Unverkennbar gebrach es den einen und andern Korpschefs an den. Ueberblik des Ganzen ; sie richteten das Augenmerk zu sehr nur aus das eigene

Korps. Der Bericht enthält die Bemerkung, dass häufig das Feuer an

ganz unwirksamen Orten abgegeben, oder die Truppen im Ernstfalle ohne Zwek der siebern Vernichtung durch das gegnerische Feuer ausgesezt wor.^ den waren ; Fehler, die sich in solchen Fällen zum Theil von selbst korrigiren würden. Die Kommission pflichtet dieser Ansicht bei und mochte daher der Wahrnehmung, dass es hie und da an Umsicht und Jutelligenz

gebrach, wirklich ein grösseres ^ewieht beilegen.

Ein Umstand, der die besondere Aufmerksamkeit auf sieh zu ziehen ver-

dient, ist die überaus grosse ^ahl gedrükt.^.r V f e r d e bei der Kaval^

lerie, welches nicht allein der mehr oder minder mangelhasten Konstruktion der Sättel, sondern grosseutheils auch dem Mangel an Sorgfalt von Seite des Reiter^ zuzuschreiben sein dürste.

Hinsichtlich des Verpflegungswesens scheinen zwekmässigere EinDichtungen für solche Uebungen getroffen werden zu müssen , uu.^ würde eine entsprechende Verbesserung darin erblikt, wenn die Lieferanten in bestimmte Magazine oder auf bestimmte ^läze zu liefern hätten, pon wo aus dann die Kommissariatsbeamten sür den weiter... Transport zu sorgen hätten , so weit nicht die Korps im Fall sich befänden , auf den anzuweisenden Bläzen ihr Betreffniss selbst zu beziehen.

Die Landentsehädigungen haben eine Hohe erreicht, welche alle Beachtung der Behorden und kommandirenden Offiziere verdient, um so mehr, äls dadurch die Abhaltung von Truppenzusammenzügen leicht erschwert werden konnte. Die gemachten Beobachtungen bei Anlass der ^Manover berechtigen zu der Bemerkung, dass ohne erhebliche Beeinträch.^ tigung der Bewegungen häufig weit schonender hätte verfahren werden

117 können.

Es

muss hiebei von Seite der Korps- und Abtheilungschess

Mass und Ziel eingehalten und mit möglichster Rüksichtsnahme aus das Vrivateigenthum verfahren werden. Dabei möchte allerdings in Frage zu ziehen sein, ob nicht, je nach der für die Manöver ausgewählten Landesgegend, der Truppenzusammenzug wieder etwas später angesezt werden sollte, als es im Jahr 1860 geschehen ist.

Nachdem beim Unterricht für die Jnfant...rie in den K a n t o n e n vorzugsweise die Zielsehiessübungen betrieben werden sollen , und nachdem die gemachten Ersahrungen seit Erlass der eidg. Militärorganisation vom 8. Mai 1850 hinlänglich gezeigt haben, dass die vorgeschxiebene Unterrichtszeit weder für die Rekruten, noch für die Wiederholung^ kurfe genügt , um unsere Soldaten gründlich genug in demjenigen zu unterrichten , was sie notwendiger Weise wissen müssen , möchte es an der Zeit sein, in Erwägung zu ziehen, ob überhaupt nicht ans eine andere Einrichtung Bedacht genommen werden sollte, welche die jüngere Mannschaft zu größerer alljährlicher Leistung verpflichten , die ältere Mannsehast dagegen erleichtern würde. Eine Dolche .Abänderung würde dazu beitragen , die grosse Verschiedenheit und Unbilligkeit zu mildern, welche darin liegt, dass in den eiuen Kantonen die Auszüger-Mannschaft fehon mit dem sechsten, in andern erst mit dem zehnten Jahr zur Versezung in die Reserve kommt. Sie würde dem Uebelstande begegnen, welcher zur Zeit darin besteht, dass Bataillone, die nur je das zweite Jahr einen Wiederholungskurs, dagegen einen jährlichen Abgang ..n Mannschaft haben, oftmals grosse Lüken im Bestande der Eadres ausweisen, was bei plozlichem .^.ruppenaufgebot von den bedenklichsten folgen sein kann.

Ueberdiess würden längere Wiederholnng.^kurse ermöglichen, bei den Korps die Eomptabilität aus eine mehr entsprechende Weise als Unterrichtstag ^u behandeln.

Das durch den Bundesrath an den ..^ag gelegte Bestreben , die L a n d w e h r auf einen kriegstüchtigen ^uss zu bringen, ist höchst anerkennenswerth , und es ist zu hoffen . dass das vorgehe Ziel nach und nach erreicht werde.

Gleiehwol dürfen die Kantone diesssalls zu grössern Leistungen nicht angehalten werden , als wozu sie nach Jnhalt der Bnndesgese^e und

Bundesbeschluß verpflichtet sind.

Wenn schon an und für sich in Zweifel gezogen werden kann, ob überhaupt eme E i n t h e i l u n g in ......erritor.al-Divisionen bei dieser Milizklasse zwekmässig sei, so scheint zur Zeit, wo eine .Anzahl Kantone die Landwehr noch gar nicht oder nur theilweise reorganisirt hat , ein näheres Eintreten in die Sache nicht erforderlich.

Der Bestand der Landwehr lässt steh nicht leicht nach Prozenten berechnen, weil das Mehr und Minder von nicht zu beseitigenden Umständen abhängt ; dagegen scheint in einer Anzahl Kantone allerdings nicht nach dem Grundsaze versahren worden zu sein, gemäss welchen.^ alle dienst-

118 tüchtige Mannschaft . welche die. Reserve verlässt, in die Landwehr eintreten, und dort bis zum zurükgelegten 44. Altersjahr verbleiben soll, - gleichviel, was dadurch sür ein Mannschastsbestand sieh ergebe, -sowie auch kein Wehrpflichtiger direkte in die Reserve, resp. in die Landwehr eintreten soll, welcher nicht durch sein Altersjahr dazu berechtigt ist.

. Zu dem a k t i v e n Dienst in Gens wurden Truppen von versehiedeuen Divisionen berufen, so dass, wenn ein allgemeines Truppenaufgebot nachgefolgt wäre, solches aus die Armeeeintheilung, resp. Zutheilung bestimmter Korps zu den Armee-Dwisionen storend eingewirkt hätte. Es sührt dieser Umstand aus frühere Gesehästsprüsungsberiehte zurük, mittelst welchen die Frage gestellt wurde, ob es nicht besser wäre, bei .^er Zutheilnng der Korps an die Armee-Divisionen die Rummern der Korps wegzulassen, damit einerseits der Art. 17 der eidg. Militärorganisation

nicht gänzlich dahinfalle, anderseits den.. allerdings gegründeten Verlangen eher Rechnung getragen werden konne , welches ^ahin geht, dass in der Regel wenigstens das gleiche Korps nieht wiederholt in aktiven Dienst

treten müsse, bevor ein anderes der gleichen Waffe dafür in Anspruch genommen worden sei. Wenn dann aus dem speziellen Berichte über den Dienst in Genf hervorgeht, dass viele Ossiziere sich nicht im Bestze der vorgeschriebenen Reglem^.nte befanden, so mochte die Kommission wünschen, dass in den Kantonen mehr Rüksieht hieraus genommen werde.

Die K o m m i s s a r i a t s - V e r w a l t u n g wird in einer Weise besorgt, welche ungeschmälerte Anerkennuug verdient. gleichwol scheinen hier etwelche Reformen nothwendig zu sein. Wenn aueh eine Vereinsachung in der Administration der Korps nie in dem Masse wird eintreten tonnen, wie solches oftmals vorausgeht wird, so erscheint gleiehwol das Ganze in zu steifen Formen sich zu bewegen und mehr nur auf einen regelmässigen Gang der Geschäfte, als auf aussergewohnliehe Vorkommen.^ heiten im Felde berechnet zu sein.

Ein unverkennbarer Uebelstand liegt darin, t.ass die Entschädigung an die .^uartiergeber nach stattgehabter Einquartierung Monate lang aus sich warten lässt . Die Kommisston hält diesen Bunkt für wichtig genug, um von dem Bundesrathe in reifliehe Erwägung gezogen zu werden.

Ueber das im Geschäftsberichte des Departements berührte Rechn u n g s v e r h ä l t n i s s wird hier nicht eingetreten, indem dasselbe unter dem Titel , , F i n a n z d e p a r t e m e n t ^ näher in Behandlung fällt.

Es will der .Kommisston hinsichtlich dessen, was über die Festungsw e r k e berichtet wird, scheinen, dass bei dem Blaz ..^t. Moriz näher erortert werden sollte. in wie weit sieh derselbe zu einer hartnäkigen Vertheidigung eigne, oder aber einer solchen wenig Gewieht beizulegen sei.

Wäre lezteres der Fall, so sollten weitere Ausgaben hiesür nicht gemacht werden ; im umgekehrten Falle wäre dagegen zu wünschen, dass man nieht

11^) halbwegs stehen bliebe , sondern ohne Zögerung die Befestigungsarbeiten ^ wieder aufnehme.

^ie Beibehaltung des einzelnstehenden Werkes an der Wiese bei Basel hat in den fingen der Kommission keinen reellen Werth mehr.

^ie Titel ..^erwa ltung des Materiellen, artilleristische A r b e i t e n und V e r s u eh e mit H a n d f e u e r w a f f e n geben zu besondern Bemerkungen ke.ne Veranlassung, wol aber beweist der in Aachen gegebene .^ufschluss, dass hiebei mit grosser Thätigkeit und mit Umsicht zu Werk gegangen wird, und dass das Militärdepartement es sich sehr angelegen sein lasst, auch mit Bezug auf das Materielle die Armee auf ..inen seldtüchtigen Fnss zu bringen.

Mit Vergnügen entnahm die Kommission auch aus dem Berichte, dass die eingeführte ^ u l v e r l. o n t r o l l e zu einem erwünschten Resultate in dieser Fabrikation geführt hat.

V.

^eschäft^krei... de^ ^tnanzdepartement.^.

Eine ..Vertrauen erwekende Administration ist ganz besonders verpflichtet, dem Finanzwesen eine ernste Ausmerksamkeit ^u sehen^n.

Wir hab..n uns überzeugt , dass dieses geschieht, und heben gerne hervor , dass durchwegs mit gleicher Einsicht als grosser Pünktlichkeit gearbeitet und nichts versäumt wird . um unserer ^inan^verwaltung den .wohlerworbenen Ruf zu erhalten und zu befestigen.

J..dem wir gern.. diese allgemeine Bemerkung v^ranschiken , folgen wir im Besondern dem bundesräthlichen Berichte über das Finanzwesen, und verweisen zunächst auf die, die Zahleuverhältnisse betreffenden, sehr einlässigen Erofsnungen, die er enthält, und die uns gestatten, uns auf einige Ergänzungen oder übersichtliehe Zusammenstellungen zn . beschränken und unsere besondern Bemerkungen hieran anzureihen.

^ie diess^ihrige V e r w a l t u n g s r e chnung zeigt einen R ü k s c h l a g

von Fr. 228,200. 05, der sieh indessen nach .^lbzug des Vorschlages der

Generalreehnung von ^r. 180,485. 35, der wesentlich in Veränderung der Jnventar.verthe seinen Grund hat, auf Fr. 47,714. 7l), oder nach

Abzug der zu Fr. 55,000 gewertheten Befi^ung aus dem Rü t li, welches dem Bunde als Rationalgesehenk übergeben wurde, richtiger auf Fr. 102,714. 70 reduzirt. .^ngestchts dieser Thatsache .^arf aber nicht übersehen werden, dass der Buud...skasse, .wesentlich in Folge der bekannte^ politischen Ereig...

nisse im Berichtsjahre, a u s s e r o r d e u t l i che V e r w e n d u n g e n zur Last sielen, die, nach eiuer ziemlieh genauen Berechnung, aus nicht weniger als

120 aus Fr. 1,780,000 ansteigen. Aus diesem Grnnde glauben auch wir mit dem Bundesrathe, dass die dem Bunde angewiesenen E in n ahm s q u e l l e n nicht nur für die Dekung der ordentlichen Bedürfnisse genügen, sondern die Ueberzengnng verleihen , dass sie auch ferner ausserordentliche Verwendungen ohne Betheiligung der Kantone gestatten, sosern besondere Verum^ ständungen und Verhaltnisse solche erforderlich machen sollten. Jmmerhin wird ein gewisses Masshalten und eine richtige Abwägung aller Kräfte durch die zuständigen Beborden ein ^ebot der ^flieht bleiben und nur geeignet sein , den allgemeinen Kredit , dessen sieh unsere Finan^ustände erfreuen, zu erhalten und zu vermehren. Weleh^ grosse Vortheile dieses für unser Land darbietet, braueben wir nicht erst darzustellen.

Die V e r w a l t u n g e n , die unter dem ^iuauzd..partemente stehen, nehmen nicht nur einen geordneten und erfreulichen Fortgang, sondern suchen sieh immer mehr zu eutwikeln und vortheilhafter ^u gestalten.

Die M ü n z v e r w a l t u n g gan.^ beson.^er.^ erhielt eine ausgedehntere Wirksamkeit, als je zuvor, und konnte sich daher nur mit wenigen Rebenarbeiten befassen. Jn ihren. Versonalbestande erlitt sie keine besondern Veränderungen, wohl aber wurde der bisher im Tagelohn arbeitende Münzmechaniker aus Jahre.^ehalt gesezt, eine Massregel, die sich als durch die Verhältnisse geboten ergibt, die aber hinsichtlieh der Kompetenz der verfügenden Behorde in sosern ^weiseln Raun.. gibt, als sie im Besoldungsgeseze und im Budget nicht unbedingt vorgesehen ist, daher in Frage kommen kann, ob nicht so eine Beamtnng geschahen worden sei, wie sie eigentlich nur auf gesetzlichem Wege erstellt werden kann. Der Bundesrath verneint es, und er^likt in der diesssallsigen Versügung nur eine Mutation des Besotdungsverhältnisses , betrachtet den Betreffenden als A n g e s t e l l t e n , nicht als Beamten, und hat seine Dienstleistungen nicht an eine Amtsdauer geknüpft, hat daher in dieser Weise aueh die GehaltsVerrechnung unter der besondern Rubrik ^Besoldungen und Lohnuugen^ angeordnet und darum wol Anspruch aus Anerkennung dieser Massregel.

Die Münzstätte beschäftigte sich wesentlich mit neuen Vrägungen, namentlich von Silberscheidemünzen, zu welchen sie bekanntlich die von Hrn. Direktor K o r n neu gravirten Helvetiastämpel benuzen musste. Da sieh dieselben keineswegs des allgemeinen Beifalles erfreueu, so kounte in Frage kommen , ob nicht wenigstens für die künstigen Bedürfnisse andere Stämpel, etwa nach Massgabe der Zeichnungen auf den Billonmünzen, vorbereitet werden sollten. Die Rüksicht auf die sich ergebenden Kosten würde uns weniger abhalten, einen hieraus abzielenden Antrag Jhnen zu hinterbringen. als die Erwägung, dass, nachdem einmal eine Anzahl Münzen mit diesem Gepräge ausgegeben worden sind, es unstreitig mehrfache Jnkonvenienzen mit sich führen miisste, weun eine erhebliche Veränderung vorgenommen würde. Rach Mitgabe der Akten wurde die ganze Summe ^oon zwei Millionen Zweisrankenstuken geprägt. die Vrägung der Ein.^

frankenstüke begonnen und im Berichtsjahre bis aus ....1.^,288 ^tüke ge^

.l21 bracht. Die vorher in Angriff genommene ..^rägung von Zwanzig- und Zehenrappenstüken wurde sistirt, nebenbei aber noch in .Anfertigung von

Frankomarken (8,804,000 Stüke) eine vermehrte Thätigkei.. entwikelt, und

nach der Betriebsrechnung zu Gunsten des Reservefonds ein Reingewinn von Fr. 349. l 58. 88 erzielt. ...lus derselben erg.btsteh.unter Anderm, dass für Beschaffung des für die Prägungen erforderlichen Silbers und für die Guthaben, die für einzelne .Lieferanten hieraus entstunden, Zinsen bezahlt werden mußten, dass aber der eidgenössischen Staatskasse, die ebenfalls namhafte Vorräthe ablieferte und hiefür längere ^eit kreditixen musste, Zinsen nicht gutgeschrieben wurden. Da indessen ^u hoffen steht, dass am Ende der grösste Theil des Mün^reservesonds , dem dex Gewinn zur Zeit zufällt, an die Staatskasse fallen wird, so wollen wir diese Begünstigung desselben nicht in Zweifel ziehen, wenn auch hervorheben, dass eine gleiehmässige Behandlung aller Vorschüsse nur sachgemäss sein kann.

Die T e l e g r a p h e n w e r k s t ä t t e erreichte im Berichtsjahre ebenfalls einen weit grossern Geschästsumsang , als in frühen Jahren. Während nämlich im Voranschlage ihr Verkauf nur ^u ^r. 70,000 vermuthet wurde, steigerte ex sieh bis auf Fr. 131,786. 84. erzielte st.. einen Gewinn von Fr. .^,073. .)5, und ermöglichte ohnehin noch eine zwekmässigere Werthung ihres Jnventarbestandes. Es wird indessen ein noch günstigerer Betrieb in Aussieht gestellt, wenn für sie ein zwekmässigeres Lokal gefunden werden kann. Bei dieser Gelegenheit dürste es dann auch moglich werden, die Buchführung über das Material, oder den Seontro über die diesssallsigen Ein- und A.usgäng.. in wünschbarer Weise ^u vervollständigen.

Die V u l v e r v e r w a l t u n g besehräukte sich a^s d.e Verfertigung von Kriegs- und Jagdpulver, und lieferte davon ^3.^ Zentner, die von der .^ontrole anerkannt wurden, suehte auch ein.^ gleichmäßigere Fabrikation zu erzielen. Die Rechnung derselben zeigt aber nur einen Einnahmenüberschuss

von Fr. 1370. 15 ; da sie. jedoch für Reubaut^n ^r. ..)5,538. 18 verwendete , so kann der eigentliche Gewinn zu Fr. ^,.)08. 33 angefezt werden, bleibt er jedoch immerhin ^r. .^4,825. 67 geringer, als ihn der Voranschlag vermuthete, und wol auch einer spätern Zeit die .Losung der Frage vorbehalten, ob die Vulverfabrikation nicht besser der Brivatthätigkeit überlassen und nur der ausschließliche Be^tg, die .^ontrole und Abgabe für den Bund vorbehalten werde.

Die ^ ü n d k a p s e l n v e r w a l t u u g nahm ebenfalls aus oie Vermehrung der Fabrikation Bedacht, kann aber zur Stande noch^ nicht allen Erfordernissen genügen. Der Gewinn betrug indessen dermalen nur Fr. 352. ^6.

ein Resultat, welches um so mehr ohne weiters angenommen werden darf, als sie früher schon Verluste zu deken hatte, und die diessjährige Fabrikation sich vorzugsweise mit .^lnsertigung von Gegenständen befassen musste, die, wie die ....^t.^erkapseln und Schlagrohrchen, in der Regel keinen Gewinn bieten.

122

Bei ..lr' diesen Spezialverwaltungszweigen wird der Komptabilität eine grosse Sorgfalt gewidmet. Gan^ besonders ist dieses aber der Fall bei dem F i n a n z b ü r e a u ; dasselbe erhalt steh unbedingt der Anerkennung werth, die ihm in nahezu allen srühern Berichterstattungen zu Theil geworden ist, und bemüht sieh fortwährend, unser Staatsreehnungswesen auf einen Grad der Vervollkommnung zu bringen, der nicht nur die Brüsung in jedem wünschbaren Zeitpunkte sehr erleichtert, sondern volle Gewähr für seine richtige und regelmäßige Erhaltung bietet. Jm Besondern müssen wir die Sorgfalt und den Erfolg hervorheben , mit welchen es die Revision aller Spezialrechnungen besorgt, und diese Thatsache um so mehr würdigen, als die. jährliche Kommissionalprüsung ihrer Art und Ratur nach nur den Charakter einer mehr allgemeinen Kontrole haben kann. Hiebel müssen wir indessen erwähnen. dass die B e w a s f n u n g s r e e h n u n g ans dem Berichtsjahre allein fehlt, die beforderliche Rachlieserung aber in Aussicht gestellt ist, die diesssallsigen Auslagen jedoch immerhin in die Verwaltungsrechnung ausgenommen wurden, und beiläufig noch anfügen, dass im gedrukten Berichte über den Verkehr der S t a a t s k a s s e die Summe der Ausgaben aus Fr. 39,328,323. 76 augegeben wurde, während sie

in Wirklichkeit nur Fr. 30,328,323. 76 beträgt. Damit berichtigen sich die andern sich anreihenden Zahlenangaben im Berichte von selbst.

Jm Uebrigen ergeben sich auch die Bücher dieser Verwaltung als fleissig und sehr gut geführt.

Vl.

^andel.^- und ^.^...epartement.

Sehou im Hinblike aus Grund , Bestand und Gedeihen unseres Bundeslebens nimmt das Handels- und Zolldepartement eine hervorragende Stelle ein.

Mit dem Schirme und der Bflege unserer Verk...hrsver-

hältnisse betraut, liegt demselben die umfangreiche, pflichtsehwere Ausgabe ob, einem der mächtigsten Lebenspulse unseres Volkes eine gesunde und freie Entfaltung nach Junen und Aussen zu gewähren , den Scha^ unserer nationalwirthschaftliehen Kräfte zu he^en , zu forderu und zu verwerten, aus dem W..ge friedlichen Verständnisses volker- und handelsrechtliche Bezüge und Bündnisse zu gewinnen, so wie, wenn es sein muss, mit ener^ gischer Hand Hemmnisse und Schranken zu brechen , die einer berechtigten

^ntwikiung sich entgegenstellen.

Mit Vergnügen nimmt die Kommission wahr, dass der Buudesrath nnd das Departement dieser Ausgabe mit leiser, pflichttreue ^nd Gesehik nachgekommen, daher sie den Behorden auch sür das abgeflossene Ver.^ waltungsjahr .^ie wohlverdieute Anerkennung zollt.

123 Mit Befriedigung entnehmen wir dem bundesräthlichen Berichte, dass Sinn und Geist und die Zielpunkte unserer Hande..sgesezgebung , wie sie in unserer Bundesverfassung niedergelegt sind, stetssort in den Kantonen klarer erkannt, freundlicher aufgenommen und durchgeführt werden , so daß

die binnenländische gleichberechtigte Freiheit des Verkehres sich dem Ziele

mehr und mehr nähert, so wie eine Wohlthat, so auch eine Wahrheit zu werden. Die Kommission hegt das volle Vertrauen, dass der Bundesrath nicht ermüden werde, eine^ der wirksamsten Bindemittel des schweizerischen Volkes, Gleichheit und Freiheit auf dem Markte und in dem Verkehre in unbeschränkten. Masse zur Geltung zu bringen.

^ Erhebend und ermutigend, vielleicht selbst zu dem Gefühle eines errungenen Selbstwerthes berechtigend, tritt uns aus dem bundesräth-

lichen Berichte das Bild des schweizerischen Handels- und Verkehrslebens

entgegen. Ein kleines Volk, dem Ratur und Boden eine Reihe der nothwendigsten Lebens- und Verkehrsbedürsnisfe versagt, ferne von dem volkerverbindenden Meere, kämpst und ringt mit den grossten Rationen, denen alle Vortheile der .Lage, der Macht , des Reiehthums und der Raturerzeugnisse zu Gebote stehen, auf allen Märkten der Erde und hält sich auf denselben durch seine Thatkrast, seinen Fleiss und durch die Fortschritte seiner industriellen Jntelligenz. Die Ein- und Aussuhrtabellen geben ein rühm-

liches Zeugniss der Entfaltung, Bewegung und Steigerung der schweizeri-

sehen Verkehrs-, Gewerbs- und Handelskraste.

Gerne würden wir, so wie mit frommen Wünschen, so auch mit freudigen Hoffnungen die Zukunft des schweizerischen Verkehrslebeus begrüssen; aber es stellt sich uns die nicht unbegründete Besorgnlss entgegen, dass der Entwiklung, ja selbst der Sicherung und Festhal.tung unserer Handelsbeziehungen mit dem Auslande nahe Gesahren bevorstehen, zu deren Wendung ^und Abwehr die volle Umsicht, Weisheit und das rasche Vorgehen der Behorden unerlässlich gefordert wird. Schon hat der schwel zerisehe Handel, besonders mit den Erzeugnissen des innern Gewerbfleisses, durch die Seeessionsbeweguug in Nordamerika, die Handelskrifis tn Bra-

silien und den Krieg in Ehina schwere Schläge erlitten.

Die Zogerung einer benachbarten Grossmacht, mit uns in Handelsvertragsverhandlungen einzutreten, bis ste die mit andern Staaten schon angehobenen abgeschlossen haben ^ird, um vielleicht der Schweiz einen

Zollwall entgegenzustellen ;

der schädigende Bestand eines, unsern Verkehr in manchen Richtungen verkümmernden Handelsvertrages mit einem in grossartiger Umgestaltung begriffenen Rachbarstaate .

die ungastliche Festhaltung an Differentialzoll^ bei einem uns nicht unmittelbar begrenzenden Staate;

die Beziehnngslosigkeit bezüglich von Vertragsverhältnissen mit einer

bedeutenden Seemacht, die, freundlich gewonnen, namentlich unserer überseeischen Aussuhr wesentliche Vortheile gewähren konnte ;

124 der ve^ke^l^mende Druk des hohen ^olles eines einen Theil des Nordens und des Ostens der Schweiz umspannenden Staatenvereines ; die drohende Ueberslügelung durch zwei siegende Großmächte auf dem seit einigen Jahren glükiieh erschlossenen Markte des bevölkertesten Staates der Erde; der in jüngster Vergangenheit durch mächtige Handelsstaaten erzielte, .^urch Verträge gesicherte Ersehluss eines bis anhin abgesperrten Landes, das der Schweig den austauschreichsten Verkehr bieten konnte; endlich die noch vietort.g bestehende Achtlosigkeit des schweizerischen

Handelsstandes

bilden Gefahren und Besorgnisse, .^eren Eindruk sich die Kommission ^ nicht entziehen konnte, und deren gedrängte Besprechung sie sieh in den ^Verhandlungen mit dem Auslandes erlaubt.

Frankreich.

Es wurde verkündet, Frankreich sei entschlossen, sein lan^ sestgehaltenes Brohibitivs^stem zu verlassen. Der mit England abgeschlossene Ver-

trag schien sür das glükliche Ereigne zu sprechen, dass die Lehre der

Handelsfreiheit selbst einen kaiserlichen Schüler gewonnen habe.

Die Hoffnung war daher nahe und erlaubt, dass Frankreich mit der dem Grundsaze der Handelsfreiheit huldigenden Schweiz einen aus Gegenseitig keit gegründeten Handelsvertrag zu verhandeln nicht beanstanden würde.

Frankreich hat jedoch das Eintreten in die Verhandlungen vertagt, und scheint vorerst die Verträge mit Holland. Belgien und dem deutschen Zollverein absehliessen zu wollen. Es darf weder näher angedeutet, noeh ansgesprochen werden, weIch^ .ein hohes Jnterefse sür die Sehwei., in dem Umstande liegt, nicht erst vesperas.^nte die ^ie Erofsnung ...er Verhandluugen zu ermogliehen. Bewegende Gründe sür ^rankreieh dürsten wol nicht verkannt werden, und es steht zu erwarten, dass die 300 Millionen Werthe, welche Frankreich in die Schweiz einführt, gegenüber den nieht 40 Millionen, welche die Schweig an Frankreich abgibt, gebührend bemessen werden. Gerne versehen wir uns des regen Eisers, den der Bundesrath dieser Angelegenheit zuwenden wird.

Sardinien.

Königreich Jtalien.

Mit Sardinien besteht seit 8. Juni 1851 ein Handelsvertrag, der theils an sich, theils durch einseitige Jnterpretation unebenbürtige versehiedene Landestheile in empfindlicher Weise verkümmernde Bestimmungen ent-

hält. Ueberdem haben jüngste Ereignisse das Gebiet des im Jahre 1851 verhandelnden Staates so sehr umgestaltet und vergrossert, dass die Rothwendigkeit der Revision des Vertrages vom Jahr 1851 als dringlieh erscheint, daher die Zusage des Bundesrathes, dass er bei passendem Zeitpunkte die Revision des fraglichen Vertrages ,,anregen^ -^- wir würden sagen ^an die Hand nehmen ^ werde, vertrauend hinnehmen.

125 Belgien.

Wir bezeichneten oben die Stellung Belgiens gegen die Schweig als eine ungastliche, und es dürste das starre Festhalten an den Difserenzialzollen für Seidenzeuge und Seidenbande^ eine kommerzielle Hostilitat benannt werden , da die Schweiz Belgien Alles gewahrt , was das

Prinzip der Handelsfreiheit Vorteilhaftes und. Günstiges in sich sehliesst.

Wenn aber dieses Brinzip mit all^ feiner Freundlichkeit oder die Erklärung der .Mieterhöhung der Zölle für einen bestimmten Zeitraum für Belgien nicht persangen will, so dürste es .doch am Orte ^ein, sich zu erinnern, dass der Grundsaz der Handelsfreiheit die Handhabung eines vergeltenden

Gegenrechtes nicht ausschliesst.

.

Holland.

Wir stehen mit Holland noch in keinem Handelsvertrage, und doch ist Holland für die Schweiz und ^deren Handel ein sehr bedeutungsvoller ...^taat durch seine Marine, die für die Verfrachtung unserer Fabrikate dienen würde, durch seine Bestzungen und Kolonien, von denen nament-

lieh Batavia der wichtigste Stapelplaz für den ostasiatischen Handel bildet.

Es kündigt sich daher die Wünsehbarkeit einer handelsfreundlichen An-

nähernng und des Abschlusses eines .Handelsvertrags mit Holland ohne weitere Begründung von selbst an, und es dürste die Erzielung eines solchen um fo wenigern Hindernissen begegnen, als die grösste Zahl der hollandischen Erzeugnisse mit den schweizerischen ni..^.. in feindlicher .^onkurrenz steht.

Wir wünschen lebhast, dass der Bundesrath diesem berührten Verhältnisse die gebührende .^lusmerksamkeit zuwende.

deutscher Zollverein.

Roch immer übt der deutsche Zollverein in gleich empfindlicher Weise seinen ungünstigen Einfluss aus unsere agrikoten und industriellen Erzeugnisse, so dass einzelne Zollange, .vie ^.. B. auf Wein, .^äse ^. einem Einsuhrverbote gleich stehen. ^er Bundesrath spricht in dem Berieht..

von der Ersolglosigkeit seiner Schritte bei den süddeutschen Zollvereins^ staaten (Baden, Württemberg und Bauern), um di^ im Jahr 1851 der Schweiz endogenen Zollbegünstigungen zurük^uverlangen.

Es erregt Befremden, dass tro^ der vollsten Handelsbegünstigun^, welche die ^chwei^ .dem deutschen Zollverein gewahrt, dieser an seiner Alles verneinenden

Stellung festhält und sieh von der Möglichkeit ferne glaubt, dass die ver-

besserten Verkehrsmittel auch ^er Schweiz für viele Bedürfnisse genehme Märkte erschliessen und sie von der tributaren .Lage gegenüber dem Zoll^ verein entbinden können. .^luch bezüglich des Zollvereines (wie bei Belgien) dürfte bei gelegener Zeit ermessen werden, ob der deutsche Zolltarif ...ath- und thatlos fatalistisch hingenommen werden müsse.

Bnnd^bla^. ^h^^ ^^^ ^^ ...^

l2

126

Türkei, ^hina, Japan.

Jn einer unterm l 5. Dezember t 860 in Bern abgehaltenen Versammlung .--. einberufen durch den Vorsteher des Handels- und Zol.ldepartements --- behuss Berathung der schweizerischen Handelsinteressen im grient und in ^stasien wurden die Lage und Ausdehnung des schweizerischen Handels in Asien und Ostasien , die Mittel und Wege der Sicherung und Hebung desselben besprochen und beleuchtet. Aus den Verhandlungen erhellte, ziemlich zuverlässiger Quelle zu Folge, überschreite ^ur Stunde der sehweizeri^e Verkehr in Ostasien die Summe von zirka 100 Millionen, und mit Bestimmtheit dürfe angenommen werden , dass steh derselbe bedeutend heben werde.

.^ Bezuglich Chinas set es Thatsache, dass dort mehrere sehr bedeutende

Sehweizerhandlungshäuser bestehen, die theils speziel e Geschäftszweige be-

treiben, theils sieh Spekulations- und Komm.ssionsuuternehmung.m in allen möglichen Artikeln widmen.

Namentlich liege ein grosser Theil Frankreichs mit jenen fegenden in den Händen von Sehwei^rn und einem Sehwei^erhause (Vannier, lrere.^ habe Frankreich sein ..Consulat m Shangai. Der Handel mit Ehina im Allgemeinen habe in den legten 10 Jahren einen ausserordentlichen Ausschwung genommen , und die dort betheiligten sehweizerisehen Jnteresseu belausen sieh aus sehr hohe Summen.

Die zu dem Sehu^e dieser Handelsverhältnisse zu errichtenden schweizerisehen Konsulate werden dringlieh und um so mehr empfohlen, als naeh Wiederherstellung sriedlieher Verhältnisse in Ehina der Errichtung derselben kein ernstliches Hinderniss im Wege stehe.

Jm Hinblik aus Japan tritt in den Vordergrund , dass innerhalb weniger Jahre sieh die Vereinigten Staaten von Nordamerika, England, Russland, Frankreich, Holland, Portugal und Vreussen sich die Thore dieses bedeutungsvollen schäzereicheu Eilandes erschlossen und rrast der Verträge daselbst Niederlassung-, Wohnungs^ und Verkehrsrecht erworben haben , was keinem Bürger ^ eines Staates gewährt wird , mit dessen Regierung Japan nicht in Vertragsverhältnisse getreten. Der Schwerer ist somit so lange von allem Handel und Verkehr mit Japan ab- und aus^ geschlossen . bis Japan mit der schweizerisehen Eidgenossenschaft einen Handelsvertrag eingegangen. Jn der oberwähnten Versammlung gab sich die Ansieht knnd, dass dem Abschluß eines Vertrages mit Japan keine bedeuklicheu Hemmuisse entgegen stehen, da theils die japanische Regierung die Bereitwilligkeit , mit der Schweig ^u verhandeln zugesagt habe und bereits einleitende Schritte durch ^rn. Dr. Lindau stattgefunden. Wenn au.ch die kosten der Reise einer eigenen Repräsentation uud die üblichen Geschenke ausgeweudet werden müssen, so sei gegenüber den unbereehen.^ baren Vortheilen sür den schweizerischen Handel sehon nach wenigen De^ennien ein solehes Opfer in vollstem Masse ausgeglichen.

Bezüglich der Türkei und Versien wurde von der gleichen Versamn..

luug der Dringliche Wunsch ansgesproehen , dass aueh mit diesen Staaten

127 Handels- und Staatsverträge abgeschlossen und an geeigneten ..fläzen Generalkonsulate errichtet werden mochten.

Wir haben diesen berührten Verhältnissen des schweizerischen Handels in Asien und Ostasien, die durch dessen Umfang, Bedeutsamkeit und Rükwirkung auf die Schweiz wohlverdiente Aufmerksamkeit zugewendet und gefunden : se en^er und beengender , je beschränkender und drükender die Handelsverhältnisse der europäischen Staaten gegenüber der Schweig sich gestalten, um so mehr sei es Ausgabe und Vflicht der Bundesregierung, ^lllem aufzubieten , um der schweizerischen Jndustrie und dem Handel ferne fremde Märkte ^uganglich zu machen, gerade ein Verwenden mit

allem .^aehdruk und Kraft fei das eigentliche Feld, auf welchem sich die

Staatsbehörde bewegen soll. ,,Dem Handel die Thore össnen^, sei die Devise der Regierungen , sonst aber möge der Wahlsprneh gelten ^ l.^s.^ les kaire^, namentlich der Schweizer, der in seinem wagigen Muthe, in feiner Kraft und . Jntelligenz das Zeug dazu hat, in allen Welttheilen und allen Zonen frohlieh zu gedeihen. Ohne dass die Kommission die Form eines Antrages zu Hülse nimmt, empfiehlt sie dem Bundesrathe die Anhandnahme und Durchführung der die Entwicklung und das GeLeihen .des schweizerischen Handels bedingenden und fördernden Massregeln in dem augedeuteten S.nne.

Konsulate.

Grundsäzlieh hält die Kommission an der ^lns.cht, dass, wo immer Bersonlichkeiten und Herrlichkeiten es gestatten, zum Schuze der schweizerisehen Handelsinteressen Konsulate errichtet werden sollten.

^ ollverwaltung.

Ueber die Zollverwaltung sagt der von der st.^nderäthlichen Kommission pro 185.) erstattete Bericht: ,,Es gereicht der Kommission zum Vergnügen, Jhnen bemerken zu ,,konnen, dass sie sowol aus der Kanzlei als d^.m Reehnungsbüreau die

,,Buehführung dieses sür die Finanzen des Bundes wichtigsten Admini-

,,strationszweiges in jeder Begehung in musterhafter Ordnung gefun,,den hat.^

Die mit der Vrüfuug der Gesehästssühruug des Bundesrathes in dem Verwaltuugsjahre 1860 betraute Kommission freut sieh, dieses ehrenhafte, rühmliche, seit dem Bestand des Departements stetssort erworbene . Zeuguiss wiederholen und .bestatten zu konnen.

Auch das finanzielle Ergebne stellt sich in dem Berichtsjahre als ein ersreuliches dar.

Di.^ Einnahmen betrugen pro 1860

die ausgaben ,, bleibt Reinertrag .

.

.

.

.

.

.

Fr. 7,765,..)25. 5.^

. ^, 3,482,^^^. 9^ . ^r. 4 ,....^1^.^58

l 28 Schliesslich soll die kommission eines die Zollverwaltung berührenden Verhältnisses erwähnen, das an verschiedenen ^ollstätten einen unsreu..d^ lichen Eindruk übt, und mit ...inem möglichst freien Verkehr... ^ncht im Einklange steht. Art. 5 der Voll^iehnngsverordnung ^..m Zollgese^ vom 27. August 1851 se^t die ^ol.lstun^eu für Abfertigung von Gütern fest, und ^trt. 8 bestimmt dann unter ..^lnderm. dass Eisenbahn^üge , Damps.^ schisse, fremde ^ahrposten ^e. , welche außerhalb der festgelegten Zollstunden abgefertigt werden müssen, eine Abfertigungsgebühr von Fr. l. 50 Rp.

zu befahlen haben. Wir finden , dass der Bezug einer solchen Gebühr gegenüber von Frachtsuhren und E^traposten, die nicht regelmäßig bei einer ^ollstätte eintreten, am Blaze sei , dagegen konnen wir den Bezug .^ einer .solchen Gebühr von Eisenbahnen und Dampfbooten mit regelmässigen, in bestimmten Stunden sieh bewegenden Kursen nieht gerechtfertigt halten.

Wenn denn ^udem noch diese Abfertigungsgebühr von der Eeutralbehorde der königl. württembergisehen Verkehrsanstalten verweigert wird und ste dasür von der schweizerischen Vostkasse an die schweizerische ^ollkasse bezahlt werden mnss , so liegt die Jnkonpenienz einer soleheu .Erhebung wol gan^ ausser Zweifel, daher wir gegenüber dem ..Bundesrathe un^ dem ^olldeparten.ent die vertrauende Erwartung aussprechen müssen, dass die .^ehorden das angeregte verkehrhemmende Hinderniss näherer Prüfung unterstellen .md zu dessen Hebnng abzielende Massregein bethätigen werden.

Ebenso vertrauen wir dem wachsamen ^..luge des Departements dahin, dass es ihm nicht unschwer gelingen werde, die, mehr oder weniger verbürgten Mittheilungen ^u Folge, an einzelnen Grenzpunkten der nordliehen und ostlichen Schweiz sieh kundgebende Schmuggelei zu beseitigen.

....^eit dem Erlass und Bestand.. des Zolltarifs haben sich die sehweiArischen .^.....kehrsverhältnisse in bedeutender Weise geändert und sind auch in den ^ollgesezgebungen anderer Staaten, mit welchen wir in engem Verkehre stehen, gewichtige Modifikationen eingetreten , so dass die ^rage nahe

liegt. ob nicht eine Revision des ^arise.^ ^eitgemäss sei. Die Umgestal.^

t....ng der .Tarife aus eine den veränderten ^.it- und Verkehrsverhältnissen entsprechende Weise müsste der ^Entwiklung des Handels und Verkehrs be^ deutenden Vorschub leisten, ohne die ^ollerträgnisse zu verkümmern.

Wir wünschen , dass der Bundesrath dieser , ein s.^hr wichtiges Verhältniss berührenden Anregung ebenfalls seine Aufmerksamkeit und Brüsung Anwenden u.erde.

W.e die Kommission pro 185.^, so glaubte auch diejenige p.^o 18^0,

iu ihrer Berichterstattung über die Geschäftsführung des Handels- und ^olldepartementes sich auf die vorgeführten Bemerkungen beschränken zu dürfen, iu der Ueberzeugung, dass auch ohne besondere Anträge der Bundesrath und das betreffende Departement den in diesem Berichte gegebenen Andeutungen gebührende Rechnung tragen werde.

l 2.)

Vll.

^es^äft^kre^ de.^ ^.^de^artement.^.

Bostwesen. ^

Von allen eidgenossischen Verwaltungen kommt keine mit dem ^ublikum^in so nahe Berührung, als die Boftverwaltung. Jhre Wagen befordern ^des Jahr 800,000 Reisende, ^jeder Einwohner erhalt durchschnittlich 10 Priese jahrlich, und mehr als fünf Millionen Fahrpoftstüke werden ihr zur Besorgung anvertraut. Es gibt nicht ^ i n e n Bürger, der mit ihr nicht in Berührung käme, und ^bei einer grof.en ^ln^ahl geschieht

diess alltaglich. Um so begreislieher ist es, dass sie häufigem Tadel und

vielfachen klagen ausgesät ist , denn diesem Loose entgegen Verwaltungen nicht, die sich in .ähnlichen Verhältnissen befinden.

Jn l.ezter Zeit wurde ihr von der Vresse und vom Publikum namentlich vorgeworfen, sie selbst trete lauge schon gewünschten Verbesserungen in den Weg, wie z.B. der Einführung .von Geldanweisungen auf ^ie Vost und der Revision der Bostta^en. . Ebenso beklagt man sieh über die langsame Besorderuug der Korrespondenzen nach gewissen Ortschaften und über Verminderung der Bostkurse aus dem Lande. Die Handelsleute und Judustriellen beschweren sich über pedanterie in Beobachtung des Vostreglements. Die .kantonalbeamten sind ungehalten über die hinsichtlich der amtlichen Bortofreiheit stattfindende Ehieane. Viele klagen werden gehört über die Barschheit gewisser Beamten uud .Angestellten, die zudem meistens nicht sehr pünktlieh sind. Man führt ^älle von Veruntreuung an, welehe eine Folge von leichthin getroffenen Wahlen sein sollen^ ferner werden die kärglichen Ehalte gerügt, welche, da sie dem Vostaugestellten nicht die Mittel verschaffen, anständig leben zu konnen, ihn einer fortwährenden Versuchung aussezen. Wir konnten dieses Eeho von Urtheilen, die ^u mehr als einem ^rte ausgesprochen werden, und die in mehr als einer Zeitung erscheinen, noch weiter ausdehnen. Jn wie weit. diese ^..klagen begründet, oder übertrieben oder ungerecht seien, wollen wir vorderhand nicht untersuchen, werden aber später auf einzelne derselben zurük^ommen. Jhre ^lllgemeinheit lässt jedoch immerhin annehmen, dass ein Stillstand in dem ...^treben nach Verbesserungen eingetreten sein muss.

Diese Betrachtung hat uns bestimmt, der Ursache dieses ..Stillstandes uaehzuforsehen, und vor ^.lllem zu fragen, ob die der Boftverwaltung durch die Bundesverfassung angewiesene Stellnng und die daherigen ^nsorderungen der Kantone, wenn ihuen nachgekommen wird u^d sie sür den einzigen Endzwek gehalten werden, die Verwirklichung der berührten Verbesserungen moglieh mache. Diese Fragen verdienen gewiss genauer untersucht ^u werden.

. Die Vostverwaltung ist in der eigenthümlichen Lage, dass der Ertrag ihrer Arbeiten nicht ihr gehort, und auch ^ ni.^t dem Bunde, von dem sie abhängt. . Derselbe gehort den Kantonen bis zum Betrag der Durch^

130 sehnittssumme der von ihnen in den Jahren 1844, 1845 u..d 1846 aus ihrem Gebiete gemachten Bosteinnahmen (Bundesverfassung, Art. 33).

Diese Durchschnittssumme wurde auf Fr. 1,486,560. 92 angesät. Derjenige also, welcher den Ertrag begeht, betheiligt steh hienach in keiner Weise an der Verwaltung. er hat denn auch weder Lob ^u hoffeu, noch Tadel zu befürchten, auf ihm rnht serner keine Verantwortlichkeit, auch kümmert er sich wenig uni den Dienst, weil die fehler desselben ih.n nicht zur Last gelegt werben. D..r einige Wunseh der Kantone geht bloss dahin, die volle Entschädigung zu beziehen. Die .Administration, auf welcher die Verantwortlichkeit lastet, bezieht nichts vom Vostertrag. Man konnte darum besorgen, sie würde desshalb sich wenig kümmern . und gerade diese Be.

fürehtung hat im Jahr 1848 bei einige... Bersonen obgewaltet. Diese dachten damals nicht an den Einfluss der .Kantone in der Bnndesversammluug, und wol zu wenig daran, dass dieselbe allein das Budget festzustellen hat und zum grossen Theile aus Mitgliedern kantonaler Behorden zusammen gesezt ist, und auch weiter bestellt werden wird. Dah..r musste das Bestre^ ben, vor Allem die Mittel zur Bezahlung der Vostents.hädnisse sast aus^ schliesslich vorherrschend sein. Der Berieht des Bostdepartements beweist dieses, indem man darin oster Stellen, wie d.e folgende antrifft . ,,Wir ,,müfsen zugeben, dass der ^ostdienst noch mancherlei Vervollkommnungen ^sahig ist, wobei es immerhin eine schwer zu losende Aufgabe der ^ost^ ^verwaltung sein wird, die fiskalischen Jnteressen der Kantone mit den Ver,,kehrsinteressen des Publikums zu vereinbaren.^ (S. Seite 109 im Ge-

^sehästsberichte und 521 im Bundesblatt von 1861, Band l.)

Es ist in der .^hat zu bedauern, dass dieser anormale Anstand von einer Bestimmung der Bundesverfassung herrührt. Wenn das Gesez hier derogirend eingreisen konnte, so würde dadurch nur die Moglichkeit gefordert, den Kautonen jedes Jahr die volle Entschädigung zukommen zu lassen, ohne dass desshalb dem Vublikum Verbesserungen entzogen werden müssten.

Die Entschädigung beträgt ^r. 1,486,560. 92. Sie wurde aus die Kantone sehr günstig waren, sestgese.^t. denn seit dem Jahr i 848 ist der Reinertrag der eidg. Vosten dnr..hschnittli^h Grundlagen, die für

immer unter diesem Ansage geblieben. Während den sechs ersten Jahren, wo die Eisenbahnen noch keinen grossen Einslnss ausübten, war d..r jährliehe Reinertrag^.... 1,32l,052, folglieh nm ^r. 16.^,508 unter der Entsehädigungssumme. Rimmt ma^ den ^uxehsehnittliehen Ertrag der zwbls Jahre an, so stellt sich die ^umm... von ^.r. 1,3l3,353 heraus, also

^r. 173,207 weniger als die Entschädigung. Jm Jahr l 860 betrug der Reinertrag ^r. 1, l 66,422. 98, mithin ^.r. 320,137. ^)0 weniger als die Entschädigungssumme.

Hiebei muss wol vorzugsweise in ^.rage kommen, ob der andauernde Ausfall seinen Grund in Umständen habe , die von der Vostverwaltung unabhängig sind, und die ihre Wirkung eben sowol geänssert hätten, wenn das .^ostregal den Kautouen verblieben w.ire, oder ob er anders^ wo zu suchen sei^ Die a l l g e m e i n e n Ursachen der Ertragsvermindernng

131 (denn wir wollen nicht behaupten, dass die Organisation und Verwaltung der Posten nieht auch ihren Theil dabei haben) sind folgende : a. Die E i s e n b a h n e n . Diese haben den Ertrag der Dosten durch den Entzug aller Reisenden auf den grossen und mithin einträglichsten Routen bedeutend geschmälert. Ueber diese Thatsache, die sich Jedermanns Auge darstellt, braucht nicht viel gesagt zu werden. Jm Jahr

1856 trug der Transport der Reisenden Fx. 4,032,921 ein, im Jahr 1860 dagegen bloss Fr. 2,239,692, so dass die Abnahme fast die Hälfte

ausmacht. Die von der Postverwaltung zu bestreikenden Transportkosten verminderten sich nur um einen Viertheil. Die Eisenbahnen der Raehbarstaaten mit ihrem Nachtdienste haben den von unsern Posten noch ganz oder theilweise befahrenen Routen die einträglichsten Reisenden entzogen, nämlich diejenigen, welche sich weit transportiren lassen. 739 solcher Reisenden ... und 2. blasse haben im Jahr 1857 auf der Linie Paris^ Mailand die Schweiz transitât. im Jahr 1860 aber war ihre Zahl

bloss 190.

Dieser Einsluss der Eisenbahnen aus den Reisendentransport ist der empfindlichste. Ausserdem üben sie ihren Einfluss in ziemlich bedeutende^ Weise noch in anderer Richtung aus. Es konnten nämlich früher die der Post Vergebenen, mehr als 1l) Pfund schweren Pakete durch die Postwagen ohne .^ostenvermehrung befordert werden; jezt aber muss die Vost diesen Transport den Eisenbahnen vergüten. Diese Vergütung betrug im Berichtsjahre^. 44,391. 12, welche Summe durch die von der Zentralund Rordostbahn bezahlten ^.onzessionsgebühren, im Betrage von Fr. 29,800 bei weitem nicht gedekt wurde. Wenn man den Ertrag der Pakete von zehn und unter zehn Vsunden, welche den Eisenbahnen hie und da vom Publikum direkt zur Beorderung übergeben werden, in Ansehlag nehmen wollte, so müsste man ihre Einnahme für den Transport von MessagerieGegenständen we.t über die oben angegebenen, von der Postverwaltung bezahlten Fr. 44,391. 12 ansezen. .

Diese Einbussen werden durch die von den Eisenbahnen dem Postdienste gewährten Erleichterungen lange nicht ausgewogen. Denn als früher die Postverwaltung den Personen- und Waarentransport in der ganzen Schweiz in Händen hatte, konnte sie die Fahrzeit, sowol bei Tage al.s bei Raeht, nach ihrem Gesallen einrichten, und dabei noch überdem einzig das Beste des Postdienstes in Betracht ziehen. Jezt aber ist sie in dieser Freiheit dadurch wesentlich beschränkt, dass an ihrer Stelle die EisenbahnGesellschaften die Fahrtorduungen bestimmen, wobei man sie nicht leicht hindern kann, vor Allem ihre eigene .^onvenienz im ^luge zu haben. ^ b.

Die G e h a l t e der B e a m t e n und A n g e s t e l l t e n .

Diese

betrugen im Jahr 1 849 ^r. 932, 731, im Jahr 1860 dagegen^. 1,890,988, somit Fr. 958,257 mehr, so dass sie im Ganzen um die Hälfte sich vermehrt haben. Bei der Vergleichung des Jahres 1859 mit 1860 stellt steh eine Vermehrung von Fr. 61,737 heraus, welche von der durch di^

132 Bundesversammlung beschlossenen ^eh..ltserhohung herrührt. So betrachte lich auch die Ausgaben sur Behalte sind, so reichen sie doch nicht hin, jedem V ostangestellten eine ordentliche Existenz ^u sichern, zumal ans einen solchen im Durchschnitt jahrlich Fr. 544 kommen. Jn welcher Lage muss stch nun wol einUnterangestellter befinden, w^n.. in der angeführten durchschnitt^ lichen Besoldung alle grossen Gehalte inbegrifsen sind^ Die Kosten für ein Hauptpostbüreau betragen Fr. 1000 im durchschnitt. Was sällt dann aus ein unteres Büreau, wenn in ^der gegebenen Durchschnitts^ zahl von ^r. l 000 dle Hau^tpostbüreaur^ in ^ürich, Bern, Basel, La.^ sanne, Gens u. a. m. verstanden siud^ Eine Bostablage kostet durchs

schnittlieh ^.r. l 50, und als Besoldung erhalten Briefträger, Bot.^n und andere Angestellte, denen ein.. schwere Arbeit obliegt, jeder ^r. 52l) in einander gerechnet.

c. V e r w a l t u n g s k o s t e n . Diese haben im ..^erhältniss zu dem Bostdienste, welcher dem Bunde noch verblieben ist, beträchtlich sich ver^ mehrt, z. B. die Mieth^nse, die Brenn- uud Büreaumaterialie.. , die Ausgaben für den Transport ..e. Dieses hangt mit der allgemeinen ^er^ theurung zusammen, die gegenwärtig den Charakter eines Normalzustandes angekommen hat. ^immt man in verschiedenen Theilen der ^...hweiz 15

Vostkurse an, die im Jahr 1852 für die nämliche Anzahl Bl.^e und Bferde Fr. 357,098. ^6 kosteten, so findet man. dass si.e im Jahr 1860

aus Fr. 505,876. 97 ^u stehen kon.meu, was eine Vermehrung von nahezu 40^ ausmacht.

Jm Jahr 18^.3 hatte die Bostverwaltung für Lieferung eines ^serdes Fr. 1275 zu befahlen, im Jahr 1860 dagegen durchschnittlicher. 1584. 77,

also ^r. 309. 32 mehr, wa.^ bei einer Administration, die 1500 ^serde

braucht, die Kostenvermehrung aus ^r. 463,500 stellt.

Jn diesen Eroberungen tonnten wir noch weiter gehen, glauben aber, das Gesagte werde genügen, um dar^uthuu, dass sehr bedeutende tasten seit 1849 der .^ostverwaltung auserlegt wurden. Diese tasten sind von ihrem Willen unabhängig ; sie hätten aus dem Bostwesen in gleicher Weise getastet, wenn dasselbe in den Händen der Kantone geblieben wäre. Sie sind auch permanent. Das Eisenbahnwesen wir^ je länger je mehr an .Ausdehnung gewinnen, und es wäre eine chimärische Jlluston, glauben .^u wollen, dass ^ie jezigen Vreise der Lebensmittel beträchtlich sall.m würben.

Bei dieser Lage der Dinge wird schwerlich der Reinertrag der Dosten hoch genug steigen, uni daraus den Kantonen ihre Entschädigungen vollständig ausbezahlen zu konnen. was Jeder für unbestreitbar halten muss.

Das Bost.^epartement glaubt ^war, in seinem Geschäftsberichte diesssalls hervor^ heben ^u sollen, .^ass man .^ie volle Sealasumn.e durch Kursreduktionen und Erhohung der Vostta^en einbringen konnte, räth jedoch diese Massnahm.m nicht an. Wie sollte man aber auch daran denken konnen zur jezigen .^it,

in welcher über die Unzulänglichkeit des ^oftdienstes, über die Hohe und

.Komplikation der Ta^en und die Kärglichkeit der Gehalte so viel gekiagt wird.^ Man müsste dann wol anch näher prüfen, ob der Vostdienst lediglieh

133 ^vom fiskalischen Gesichtspunkte aus organisât werden soll, o^er aber in.

Jnteresse ^des Vnblikums . ob dem Staate ein Monopol zustehe ein^ dess^ wegen, um dadurch seinen Scha^ zu vergrossern, oder ob er dabei das allgemeine Beste zu wahren habe. Die Antwort hieraus wäre wol nicht zweifelhaft. Das^ Juteresse des Fiskus ist allerdings wichtig, sehr wichtig, muss jedoch in solchen Sachen in zweite Linie gestellt werden , weil die allgemeinen Jnteressen hoher stehen und gerade der wahre Gewinn postalischer Verbesserung Jedermann zu gut kommt , allen Bürgern der Kantone, denjenigen also, welche die Kantonallasten tragen müssen , daher der grosse Werth, der auf dieselben gelegt wird und gelegt werden muss.

Das einige Mittel, um einem w^itern ^urükgehen der Bosteinnahmen vorzubeugen und sie bald wieder aus einen nor^.alern Standpunkt zu bringen, besteht unsers Erachte.^ wol nur in Verbesserung des Vostdienftes und im Vorwärtsschreiten der Verwaltung. Die hohen preise der LebensBedürfnisse drüken die Boftausgaben . zwar schwer, sind aber hinwieder ein Zeichen der öffentlichen Wohlfahrt. Für die Bostverwaltung findet sich eine nahe Ausgleichung, indem, wenn sie ihretwegen die Lebensbedürfnisse theuer befahlen muss, ihr die össentliehe Wohlfahrt hinwieder mehr Ar^ beit, mehr Reisende, mehr Gewinn verschafft. Die Erfahrung hat immer bewiesen, dass, wenn Vervollkommnungen im Vostwesen und Tar.isermässigungen momentan die Einnahmen verminderten, sie kurze ^eit nachher nur um so mehr gehoben wurdeu.

Jndem wir daher von ^em Gesichtspunkte ausgehen, dass das osfentliche Juteresse dem fiskalischen vorangehen soll, und dass, wenn mau dem ersten dient, mau dadurch dem ^weiten ul^t, finden wir uns zu solgenden Bemerkungen veraulasst .

1. G e n e r a l p o s t d i r e k t or.

Ju jeder grosse.. Verwaltung soll eine Einheit in der Direktion walten, und diese einem Manne anver^ traut werden, der ...a^u die nothigen Kenutnisse bestzt und sieh einzig mit dieser Spezialität beschäftigt, der die Gessaste in. Ganzen leitet und mit der gehörigen Autorität Allem den Jmpuls zu geben versteht. Reben der Direktion, oder vielmehr über ihr, soll eine geachtete .Oberaufsicht be^ stehen, welche eine strenge .^ontrole führt, die immer a.. der rechten Stelle zu finden ist, um in ihrer unparteiischen Stellung die Besehwerden
entgegenzunehmen und ihnen al^uhelsen, wenn sie begründet sind, die auch dafür sorgt, dass der Geschäftsgang mit demjenigen der andern eidgenössischen Verwaltuugeu übereinstimme. Diese Ordnung hat nach unserer Ansicht das Gesez weise vorgesehen, indem es dem Departemeutsvorsteher dies.. leztern Attributiv uen zuwies, und die andern seinem Uebergeordneten , dem Generalpostdirektor. Viele Jahre schon ist die Stelle .^es Gene..alpostdirektors unbesezt, ohne da.ss man an deren Besezung zu denken scheint, und es müs.^ sen dessen Funktionen stets noch direkt vom Departemen^svorsteher verrichtet werden. Die Kommission wünscht daher, dass den.. Geseze nachgekommen werde. .^.ie wünscht es schon darum, weil es immer^ sehr bemühend ist, wenn Gesezesbestimmungen ein todter Buchstabe bleiben. Sie wünscht es aber auch, weil sie der Ansicht ist, das Gesez h.^be die Anordnung

l 34 wohl getroffen , und es müsse daher auch darum in seinem Vollbestande (i.u^rn.^ ansreeht erhalten werden. Der öffentliche Dienst wird dabei gewinnen, und wir glauben, dass es für das .^ostdepartement in seder Hinficht nur vorteilhaft fei , wenn es bei feinen Attributen verbleibt. Der Bundesrath wird übrigens bei der Wahl eines Generalpostdirektors, die wir ihm empfehlen, zweifelsohne aueh Gelegenheit finden, in nähere Erwägung ^u Riehen, ob nicht durch diese Wahl das Räderwerk der Zentral^ verwaltnn^ einigermaßen vereinfacht werden konne, und damit der Sache ^inen grossen Dienst exweisen.

2. G e l d a n w e i s u n g e n auf die Vost. Mit Vergnügen hat die kommission vernommen, der Bundesrath habe die Absicht, bei uns diesen Modus für Werthsendunge^ einzuführen, und sie hofft, dass dieses Vro.

jekt nicht weitere Verzögerung erleide.

3. R e v i s i o n der ^osttax^en.

Die kommission bezeugt dem Departement auch ihren Beisall über die Absicht, den gesezgebenden Rä.^ then einen Vorschlag ^.r Revision der ^..ostt.^.eu, wonach diese vereinfacht und ermassigt werden , vorzulegen. Sie ist überzeugt , dass dies.^ dem Bublikum Ruzen bringeude Verbesserung auch für die Bostkasse in soferne vorteilhaft sein werde, als daraus eine Reduktion der Verwaltungskosten und eine Vermehrung der Bries^ahl resultiren wir.^ 4. ^ahrpoststiike. Der Bundesrath hat im Jahr 1.^5.) einen bedeutend ermäßigten Taris für den Transport ...er ^ahrpoststüke erlassen.

Derselbe trat mit dem 1. Hornung 1860 in Wirksamkeit, und hatte für

diesen Theil der Verwaltung querst einen ^iunahmenau.^sall von 131,497 ^ranken zur Folge. Dieser beträchtliche Ausfall scheint den so oft geltend gemachten Grundsa^ , dass durch Ermässigung der Ta^en eine Ein^ nahmenvermehrung erhielt .verde, ^u widerlegen, bestätigt ihn aber in der Wirklichkeit vielmehr ; denn ^enn man die Einnahmen der vier ersten Monate .^es Jahres 1861 mit denjenigen der vier ersten Monate von 1860 vergleicht, so stellt sieh eine Ertrags^unahme von ^r. 2l ,767. 35 heraus. Bei Vergleiehung .^er Einnahmen in den gedachten v.er Monaten des Jahres 1861 mit denen ...er entsprechenden Monate von 1859, in welcher noeh der alte ..^arif angewandt wurde, ergibt sich bloss noch ein Ausfall von ^r. 7,356, der in Kurzem kompensirt sein wird. Wenn die Einnahmen in den aeht andern Monaten gleich bleiben, so wird der jähr-

liehe Minderertrag nur noch in Fr. 2.),158 statt in ^r. 131,4^7 be-

stehen. Dieses Ergebniss ist beruhigend , besonders wenn man in Betracht zieht, dass die Reduktion der Tarife nicht die alleinige Ursache dieser Einnahmenverminderung ist, indem bei keinem ofsentlichen Dienstzweige das Eontrebandiren mehr stattfinden kann. Das Departement hat nicht immer die Mittel zur Verfügung. die erforderlich sind, um die Umgehung des Bostregals ^u verhindern oder sie zu konstatireu. Ein Unterschied ^wisehen den französischen und deutschen .^lusdrüken im Voftregalgeseze hat überdiess dazu beigetragen, ihre Anwenduug zu erschweren. Es wird darin nämlich zur Bezeichnung eine^s wesentlichen Eharakters der Fahrpoststüke

135 das Wort ^verschlossen^ im deutschen Te^te gebraucht, während der fran^ostsche Te^t das Wort ^...achel.^ hat.^. Einige Personen der westlichen S.hw^iz und drei Eisenbahngesellschaften umgehen nun das Regalgesez, indem sie ihre Eolli entweder verkleistern oder vernageln, und dann behaupten , dieselben seien nicht v e r s c h l o s s e n (oder c^hete.^). Andere verl.ezeu das Bostregale auch dadurch, dass sie mehrere v er s ehi e de ne Fahrpostftüke in ein Eollo zusammenpaken. dieses fällt ^haupt^ sächlich den Eisenbahng..sellschaft.m und einigen Kommissionären der Hauptstationen nicht schwer. Solche Gesezesverlezungen müssen durchaus aufhoreu . wesshalb wir die Erwartung aussprechen müssen , der Bundesrath werde dafür sorgen, dass das Gesez überall dieselbe Auslegung und Anwendung finde, und dass er zu diesem Ende den Beamten der Vostperwaltung aus reglementarischem Wege die Mittel bezeichnen werde, die geeignet sind , solche Widerhandlungen zu entdeken und zu verhindern. Wir hoffen über.dem, dass er gleichzeitig auch sieh mit den Nachbarstaaten in geeignetes Vernehmen sezen werde , um die Maßnahmen zu erzielen, die allein es ermöglichen, dass die Vostadminiftration die Fahrpoststüke schneller und sicherer au ihre Bestimmung besor^ern und dadurch einer ziemlich allgemeinen und wol nur gerechten Klage namentlich des genferischen und waadtlandischen Handelsstandes endlich einmal abhelfen kann.

5. Eisenbahnen. Der bnndesräthliche Beschluss, welcher von der Eentralbahn und der Rordostbahn die Entrichtung einer Konzesstonsgebühr verlangte , verdient unsern Beifall , so wie die für Bestimmung der ....^umme angenommenen Grundlagen. Dieser Beschluss ist als ^.lnteeedens für andere Eisenbahngesellschasten von Wichtigkeit.

Eine Verständigung zwischen der Bostverwaltung und den Eisenbahngesellschasten muss als unerläßlich mit allem Ernste und besorderlieh^ zu Stande kommen.

Der Bundesrath kann dieses verlangen , und die

Bundesgesezgebung bietet die Mittel dazu, besonders dadurch. dass sie

eine solche ..Verständigung mit den aus den Konzessionen hervorgehenden Rechten der Kautousregierungen in Einklang bringt, welch^ leztere in Sachen wol gern ihre Bestrebungen mit denen der Bundesbehorde vereinigen werden.

6.

^okalpoftdieuste.

Jm Geschäftsberichte des Departements

liest man aus Seite 1l)4 Folgendes: ,,Es bestätigt sich übrigens die ,,gemachte Erfahrung, ,,saehen Änderungen, ,,ordnungen entstehen, ,,^u benuzen weiss, die

dass da, .vo ein thätiger Boftdirektor bei den vieldie durch neue Eisenbahnstreken und neue Fahrtschnell und mit Umsteht die gebotenen Verkehrsmittel .Befriedigung des Vublikums in weit höherm Masse

,,erreicht wir.^, als da, ..^ Gleichgültigkeit die Uebelstände erst eintreten ,,lässt und Abhilfe erst dann ftattsindet, weün gegründete Klagen stch ,,mehren.^ ^) Siehe ...idg. Gesezsamml^ng, deutsche und fxanzosts..h^ Aufgabe, Band I.,

Seite .^8 (...lrt. 2, li^. ..^.

..

l .

.

^

^,iefe Worte sind wahr. - Leider aber hat es so gefchikte Direktoren

nicht in allen Voftkreisen. vielmehr gibt es solche, di.. nicht allein die

gebotenen Verkehrsmittel .nebt schnell und mit Umsieht ^u beuten wissen.

sondern die sogar den durch Beschwerden bezeichneten Uebel.ständ.m nicht abzuhelfen suchen. Jn gewissen ^ostkreiseu sind auch diejenigen ^rschaften, welche nicht gerade an grosseu Verkehrsstrassen liegen, schlecht bedient, so dass der Landdieust gegenwärtig oft nicht einmal das leistet, was er unter den kantonalen .Verwaltungen leistete. ^as Boft^epartement freilich kann diesem Rustaude jedoch nicht selbst abhelfen, sondern es kommt diess den Bostdirektionen ^n. ^iese müssen darum überwacht und angespornt wer^ den , alten Gewohnheiten zu entsagen und mit regem ^is...r ^ie allgemeiuen Jnteressen zu überwachen und selbst d^..n ..^chei.. der Gleichgültigkeit und der Neigung ^um ^eheulasseu ^u meiden.

. 7. ..^..halt... ^ie kommission theilt die auf ...^e...... .)4 ^) im Bericht des Departements ausgesprochene Ansteht: .,.^e Vermehrung der ..^ehalte der Beamten und Bediensteten wird noch einige ^eit nieht ^u ,,vermei^en sein.^ ^ur mit guten .^..gesteu^en kann der Dienst gut verrichtet werden, und gute .^..gestellte erhält ^.an nur, we..u man si.^ angemessen besoldet. ^ureh den Austritt eines guten Angestellten verliert die Administration nicht allein Dessen thätige Mithilfe, sondern anch sein Beispiel. ^ute Traditionen sind ste.^s von Werth.

8. K o n z e s s i o n e n . ^ie .^nu.ibus-.^onzessionen weisen a^.s eine erstaunliehe Ungleichheit hinsiehtli.^ ih^er Behandlung ^urch .^ie verschiedenen Direktionen hin.

Während die Bo^kreise ^ens und Lausaune allein Fr. 5,510. ^0 an .^on^essiousgebühreu einbrachten, entrichteten die neun andern zusammen bloss ^r. 1,552. 75.

l.^ muss daher angenommen werdeu , dass bisher unmogli.l,. überall na..h der gleichen Regel , wie es sein sollte, verfahren worden sei, und al^ ^flieht erachtet werden, die Aufmerksamkeit der Behord... hieraus zu lenkeu.

Omnibusunternehmun^eu finden gewohnlich da statt, wo die Vost^ verwaltuug es nicht für angemessen erachtet, solche selbst ^. errichten.

Sie leisten der betreffenden Gegend einen wesentlichen Dienst, weil die^ selbe^ sonst verlassen wäre. ^ie Konzession darf daher durchaus kein Hemmniss sein, und ste sollte nur sür diejenigeu Unternehmungen , die dem Vostdienste Eintrag thun, erschwert werden, besonders wenn am betreffenden Orte ein ^mnibusdienst keiu wirkliches Bedürfuiss ist.

.....

.^ a n ^ l e i d e s D e p a r t e m e n t s nn... B u r e a u der Central..

verwaltung.

^ie Komunssion hat die Besrie^igung, beriehten zu kounen, l^ass sie

.^l.les in guter ...^r^nung gefunden und sich überzeugt hat, dass alle ...lkten

mit Sorgfalt und Einsicht aufbewahrt werben , so dass man durch sie stets und rasch jeden .vüuschbaren .^iufschluss erhalten kann.

^) Jm Bunde^blatt v. J. 18.^1^ Band I.. Seite o^.

l37 T e l e g r a p h en.

Das System der schweizerischen Telegraphen mit den zahlreichen Bureau^ und der guten Ordnung im Depeschenverkehr gereicht der EidGenossenschaft, die damit Europa ein Beispiel gegeben hat, zur Ehre.

Der Dienst wird gut versehen, und es hat derselbe keine besondere Bemerkung veranlagt. Hinsichtlieh der Besoldung der Telegraphisten verweisen wir auf die in Bezug auf die Entschädigung der Postbeamten .und Angestellten gemachte Bemerkung.

^.

^es^a^tsfii^r..^ ..^ ^nn.de.^ri^^.

Die Kommission hat^vom Berichte des B u n d e s g e r i c h t s Kenntniss genommen und mit Jnteresse die Sorgfalt .vermerk, mit welcher es seinen Ausgaben nachzukommen sucht. Die E^propriationssragen anlässlich der Erstellung der Eisenhahnen haben die oberste Gerichtsbehörde hauptsächlich

beschäftigt, und mit lebhafter Befriedigung würdigten wir ihre Bestrebun-

gen, das Brivateigenthum zu schüfen und die Rechte der Bürger zu wahren.

Sicherlich wird der Bundesrath die vom Bundesgerichte kund gegebenen Ansichten über die W a h l der e i d g e n o s s i s c h e n G e s c h w o r n e n mit der verdienten Aufmerksamkeit in Erwägung ziehen. . ^u weiteren Bemerkungen bietet der Berieht des Bundesgeriehts keine Veranlassung.

^.

^ .

.

.

.

.

.

.

.

l ^ r e ^ n .

.

.

^ .

Die srühern Kommissionalberichte mussten uns veranlassen, zunächst die Form der Rechnung ins Auge ^u fassen und näher ^u erwägen, ob und in wiesern dem diesssallsigen v o r j ä h r i g e n postulate ein genüge geschehen sei.

Jn früherer Zeit bestund die eidg.mossische .^taatsrechnung bekanntlich in einer besondern V e r w a l t u n g s r e c h n u n g , welche nur .^assaverhandlungen beschlug, und ^in einer G e n e r a l r e c h n u n g , welehe wesentlich beabsichtigte, an der Hand der Jnoentarialwerthe und der Kapitaimutationen den jeweiligen Stand des .^taatsvermogens überhaupt genau auszumitteln.

Die zur Prüfung der Rechnung für das Jahr 1857 niedergesezte ständeräthliche Kommission sand sich veranlagt, Darauf .^u verweisen, dass das Verständniss dieses Rechnungsmodus kein sehr allgemeines sei, und die Ansicht auszusprechen, dass jenes wohl gesordert werden konnte, wenn nur

138 e i n e Hanptrechnung ausgestellt würde, welche eine Uebersieht sämmtliehe...

Vermehrungen und Verminderungen des Vermögens enthielte und zugleich eine klare Einsteht in die Resultate aller verschiedenen Verwaltungen ergäbe. Die Kommission beschränkte sich indessen aus diese Andeutung und stellte ein Bostulat, welches unbedingt auf eine Vermogensrechnung in Zusammenhängender Form abstellte, nicht aus. Dennoch veranlagte die Autorität, die in dieser Veriehterstaitnng lag, die rechnungsstellende Vehorde voriges Jahr zu dem Versuche. eine solche ungeteilte Hauptreeh^.

nung auszustellen, und es musste derselbe un. so mehr legitimirt erscheinen, als bei der immerhin vorauszusehenden Anwendung richtiger Grundsä.^e das Endergebniss dasselbe sein musste, welche Form immer gewählt wurde, ^ die erhobenen Zweifel aber ein volles Verständniss über diese Frage er^ wünscht machten. dieselben auch aus diesem Wege am ehesten ^u einem Absehlusse gelangen konnten und mussten. Rach reislicher Brüsung erklärte sich aber die vorjährige ständeräthliehe Kommission in einer sehr einlässigen und sachkundigen Begründung hiemit nicht einverstanden, und verlangte, an der Hand der in das Rechnungsreglement vom 4. Ehristmonat 1854 niedergelegten Gruudsäze, eine nähere Untersuchung darüber, ob nicht die frühere Form den Vorzug verdiene und wieder zu Ehren gezogen werden soll. Der ..Bundesrath unterzog sieh nicht nur diesem Auftrage, sondern entsprach, hinsichtlich der vorliegenden Rechnung, im Wesentlichen der vorjährten Wunsehäusserung , liess demnach, in neuer Annäherung an das frühere Versahren, Verwaltung^- uud Generalrechnung näher aus einander halten, und legte die Resultate seiner Brüsung mit den Gründen seiner sofortigen Anordnungen ^u dem ^weke in seinem Jahresbericht nieder, dass dadurch einmal eine bestimmte Entscheidung erhielt werde, die er dann auch am ^..hlusse seiner Erorternug begehrt. Die Berichterstattung hierüber ist so umfassend und genau, dass die Verweis^ hieraus vollkommen genügen dürste.

Die ^aehe oder die ^ormsrage, um die es sieh handelt, näher ins Auge gefasst, bemerken wir, dass wir die ^weiset, ^u denen die ständeräthliehe kommission des Jahres 1858 gelangte, fehr w^ begriffen, n.eht nur, weil unsere Wissens ^u Stunde noeh die meisten Kautousrechunugen in der angeregten ^orm einer ungeteilten
Hauptrechnung abgelegt werden, sondern wesentlich auch darum , weil , wie es auch die bundesräthliehe Auseiuaudersezuug theilweise zugibt, ein klarer nnd durchreisender Unterschied zwischen dem Jnhalte der Verwaltung^ und der Generalreehnung, in der Weise, wie ihn das oberwähnte Reglement vom 4. Ehristmonat .l 854 offenbar haben wollte, in genügender und gan^ systematischer Weise nicht festgehalten , sondern iu der Anwendung der Ansähe oder der Verre.hnung der einzelnen Rechnungsposten oft ziemlich willkürlieh und abwe.ehend versahren , mancher Ansaz fogar , ohne klare nnd fassliche Begründung , wenn auch ohne Rachtheil für das Gesammtergebmss , in den Ein- und Ausgäugeu und in der Gewinn^ und Verlnftrechnnng doppelt aufgeführt und so in die eigentliche Ausführung eine Sehwersälligkeit ge^

139 legt wurde , welche ferner Stehenden die Einsicht und Durchsicht wesent^ lieh zü ers..hweren geeignet war. Hätte man bei die^.m Doppelreehnungss.^stem, so wie es jezt der Bundesrath hervorhebt, unbedingt und genaue an dem Wortlaute des ^. 2.... des zitirten Reglements festgehalten und in der Generalrechnung neben den Ab- und Zugängen des Kapitalvermogens nur die aus ausserordentliche Kredite hin im Jahresbüdget nicht vorgesehenen Kapitalangrifse bildenden außerordentlichen und besondern Aus^aben vermerkt und alles ändere der in der Regel einen Vorschuss ausweisenden Verwaltungsrechnung überlassen , stalt wie es gerade die ^Konvenienz xäthlieh erscheinen liess, bald so, bald anders zu oper.xen, so wäre

höchst wahrscheinlich die Klarheit, die wesentlichste Grundlage und Stüze

eines jeden Rechnungswesens, nie getrübt, der Zweifel kaum gewekt, vielleieht auch manche Jllusion über den Bestand unserer Finanzen erspart worden. Jndefsen führt das Leben Alles allmäl.g zur Vervollkommnung, daher es erst jezt, nachdem der Zweifel eine nähere, in das gesammte Detail eingehende Untersuchung veranlagte, moglich wurde, den Fehler gehorig zu erkennen und über denselben hinaus ^den Weg zu finden, der zu einem sichern Ziele führt. Das wesentlichste Bestreben der unter. suchenden und rechnungsstellenden Behorden .oar nämlich aus ein bestimmtes, allgemein anwendbares System gerichtet; und wirklich konnte uns, gleich dem die leitenden Grundsäze näher entwikelnden Berichte, die diesjährige, aus sehr einfache und klare Grundlagen zurükgesührte Rechnung überzeugen, dass es gelungen sei, ein solches im Anschlusse an das frühere^ Verfahren und in Berichtigung und Ergänzung desselben zu finden und dasselbe in einer Weise praktisch darzustellen, welche sur dessen ^esthaltung und konseguente Durchführung ausreichende Gewähr geben kann.

Jndem w.r daher, so .veit an uns, nicht anstehen, das R e c h u u n g s s.^stem, wie es nun der B u n d e s r a t h f e s t g e s t e l l t hat und ane r k a n n t w i s s e n will, als ein r a t i o n e l l e s und b e f r i e d i g e n d e s zu e r k l ä r e n , glauben .r.ir lediglich noch daraus oer.oeisen ^u sollen, dass hienach, in Abweichuug vou.der Rechnung des Jahres 185.),. die Verwaltungsrechnung in Form einer K a s s a r echn u n g verbleiben uud zeigeu würde, was der Bund in einem Jahreslause ein- und ausgegeben habe, und ihr dann jeweils eine G e n e r a l r e e h n u n a ^ uut Angabe^ aller Belegungen, welche im Berichtsjahre im Bereiche d^ Staats^ermoge..s stattgefunden, ange-

reiht würde. Uud da ^r d^.u Wunsch d.^s Bundesrathes theilen, dass

aus die von ihm angegebenen Grundlagen hin diese ^rage einmal zu einem bestimmten Abschlusse gebracht werde, so erlauben wir uns, ohne weiter in die verschiedenen Einzelheiten einzutreten^ Jhnen den Antrag zu belieben , ,,den Bundesrath einzuladen , die Staatsrechnung fortan ,,nach der für das ^ahr 186.) gewählten Form stellen zu lassen ,,und zur Vorlage zu bringen.^ Die s p e z i e l l e o d e r m a t e r i e l l e V r ü f u u g der vorliegenden

l 40 Rechnung, der wir, so weit es uns die ^eit ermöglichte, alle Sorgfalt zuwenden zu sollen glaubten, hat uns dieselbe als eine in allen theilen richtige V e r h a n d l u n g ausgewiesen. Rach frühern Vorgängen wollen wir die wesentlichsten Ergebnisse derselben bier mogliehst übersichtlich und summarisch reproduziren, wie folgt.

^.^re.^llnn^ fur das ^r l.^0.

^inna^men.

Ertrag der L i e g e n s c h a f t e n und a n g e l e g t e n Kapitalien.

Rechnung . . . . . .

Voranschlag . . . . . .

Mindereinnahmen .

.

.

.

.

. ^r . 313,16.). 3..)

, , 486,787. ^.

. F r . 173,617. 61

Zu Anfang des Berichtsjahres^ wurde infolge Bundesbeschlusses vom 25. Jänner 1859, welcher die beiden im Jahr 1857 aufgenommenen Anleihen zurükzuzahlen verordnet, vorläufig das süusprozentige Anleihen mit

restlich Fr. 5,400,000 heimbezahlt. Es ist daher erklärlich, dass in-

folge dieser Rükzahlung , wozu die benothigten Gelder aus den eidgenos^ fischen Kapitalien erhoben werden mussten , ein Ausfall aus Dieser Einnahmenabtheilung eintrat, die jedoch dadureb kompensirt wird, dass die ^infe auf den beiden Anleihen perhältnissmässig geringer ^...worden sind.

^inse von Betriebskapitalien und Vorschüssen.

Rechnung . . . . . .

Voranschlag . . . . . . .

Mehreinnahmen . . .

. ,^r. l05,432. 62 . . 68,632. 3 0 . ^r. 36,800. 3 2

Die Hauptveranlassung zu diesen Mehreinnahmen findet sich in dem veränderten Rechnungsverhältniss zwischen dem ^und und den Kantonen.

^aut Bundesbesehluss vom 20. Jänner 1860 ist die .....^sehaffung des zum betriebe der Vostverwaltung erforderlichen Materials ..^ache des Bundes.

Der jeweilige Jnventarwerth ist von der Bostverwaltung der Bundeskasse jährlieh zu 4 ^...^ ^u verzinsen, und ebenso hat jene den Bund für die allmälige Entwertung des Materials in angemessener Weise ^u entschädigen.

Regalien und Verwaltungen.

a.

Zollverwaltung.

^ ^

Einnahmen Ausgaben

^.

^ .

^ .

^ .

^

.^p.

7,765,.)25. 55 3,482,755. 97

.^r .

.^p.

6,000,000. .^ 3,500,346. 42

.^r.

.^p .

l ,765,925. 55 17,590. 45

141 Der Reinertrag der Zolle war .

.

.

Rechnen wir noch hinzu die Vermehrung an

Zollstätten mit

.

.

.

.

.

Fr. 4,283,16..). 58

. ,,

und die Vermehrung von Jnventargegenständ^n mit

^o steigt der reine Ertrag auf .

.

.

106,077. 60

,,

408. 74

. ^r. 4,389,655. 92

Die eigentlichen Ausgaben der Zollverwaltung betragen

.

.

.

.

.

.

. F r .

1,015,066.

61

und den Kantonen .^urde für den Loskauf aushin-

.^..hlt

...

.

.

.

.

.

.

. ,, 2,467,689. 36

Die Reubauten fallen auf folgende Zollstätten :

Bafel .

.

.Fr.

^ssbühel .

. ,,.

Biaufond . . ,, Diessenhofen .

. ..

Beendigung von Reubauten und Bodenankauf .

. ,.

7.5^915. .12 .

9,568. 85 .

3,020.50 5,543.^88 ^ 12,029. 25

^ ^ .

^ r .

.

1 0 6 , 0 ^ 7 .

.

.

^

Die Zollstätten waren zu Ende 185.) gewerthet zu .

.

.

.

. . ^ .

Die neue Schäznng beträgt .

.

^r. 450,365. 54 ^ 535,400. -

Bringt man die oberwähnten Neubauten im

.Betrage v o n

.

.

.

.

.

^

.

^r. 106,077. 6 0

tn .Anschlag, so erzeigt sich eine Verminderung von ,, 21,043. 1.4 Die Einnahmen und Ausgaben vertheilen sich auf die seehs Kreise

...ie folgt :

Einnahmen. ^

.^r.

.^p.

1. Zollgebiet 3,81l),685. 54 IL ,, 697,939. 05 lIL ,, 606,742. -^ IV.

,.

402,553. 77 V.

,, 526,142. ^4 VI.

,, 1,721,862.25 ^765,925. 55^

^

Ausgaben.

^r.

.^p.

.^berzolldirektion 2,563,367. 30 I. Zollgebiet . 273,910. 22 ll. ^ ,, . 118,673. 21 IIL ,, . 95,099. 10 IV.

,, . 125,823. 69 V.

,, . 142,349. 52 VL ,, . t 63,532. 93 3,482,755. 97

l^. Vostverwaltung.

^ ^

--^

einnahmen ausgaben

^.

.^p.

6,916,911. 56 6,916,911. 56

.^und^blatt. Jahrg. ^lIl.. ^d. Ill.

.^r.

.^p.

7,191,000. 7,247,200. ^-

^ ^ .

^r.

.^p.

274,088. 44 330,288. 44 13

142 Die eigentlichen Ausgaben betragen ^ Den Kantonen wurde vergütet

Die .^undeskafse ehielt

. . Fr. 5,724,561. 49

Fr. 1,166,422. 98

für d^n Minderwerth des ^ost-

m^terials

.

. .,

25,927. 0..)

^ .

.

.

.

.

.

.

.

.

^ .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

.

^

Ergibt obige Angabe ...m

..

Den

Barvergütung

Kantonen werden

^.. 320,137. 94.

zur

.

^

1,192,350. 0 7

. Fr. 6,916,911. l.^ eventuell vorgemerkt

Der verzinsliche Jnvent...rwe...th des Bostmaterials betrug zu Ende

des Jahres 1859 .

.

.

.

.

. Fr. 1,011,494. 53

Reu angeschafft wurden für Fr. 237,697. 39 Abgegangen u. anderweitig verwendet Fr. 154,116. 99

10 ^ Ab^äzun^ . ,, 109,507. 49 ^^^^ ,, 263,62.^. ^ Es waren also der Bundeskasse als Minderwerth zu vergüten .

,,

Bleibt Bestand pro

Ende 1860

25,927. 0^ . 985,567. 44

^

Die Einnahmen und Ausgaben vertheilen sieh auf die eilf ^eise folgender Weise .

Ausgaben.

Einnahmen.

in

173,406. 55 981,030. 16 527,103. 26 ,, 859,994. 52 ,, 354,078. 12 ,, 265,379. 43 ,, 305,817. 19 ,, 706,195. 65 ,, 545,0l1.

,, l0. .

51l,537. 31 ,, 349,0.3. 0.^ ,, Generalpostdirektion .

171,922. 30 ,, ^ Fr. 6,916,911. 56 ^r. 5,750,488. 58 ^ostentsehädigung . . . ^. . . . . . ,, 1,166,422. 98 Fr.^ 6,9^6,91 1^56 1.

.

2.

.

^.

.

.

.

3.

.

.

.

.

4 .

.

.

.

.

.

5 .

.

.

.

.

.

.

6.

.

.

.

.

.

7 .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

8.

.

.

.

.

.

11.

. . .

.

.

.

Fr. 152,237. 97 ,, 1,303,170. 36 ,, 576,197. 8..)

., 1,188,004. 55 ., 226,739. 61 ,, 404,723. 29 ,, 441,074. 59 ., 990,984. 4.5 ,, 794,867. 40 ,, 432,760. 28 ,, 406,151. 17

^ ,,

143 ....

..... e l e g r a p h e n v e r w a I t u n ^ .

.Rechnung.

^.

^p.

488,286. 20 439,856. .77 Reinertrag . .

Voranschlag und ^aehtragskredite.

^r.

.^p.

Einnahmen Ausgaben

Unterschied.

440,000. 48,286. 20 455,000. -^ 15,143. 23 . . . F r . 48,429. 43 ^r.

^p.

Das Jnventar hat folgende Veränderung erlitten :

Bestand vom 31. Dezember 1859

.

.

. Fr. 120,234. 34

Vermehrung : Anschaffung von Büreaugerathsehaften

Fr. 5,034. 20 ,, Linienbaumaterial ., 10,632. 92 ,, Apparaten . . ,, 18,902. Fr. 34,569.^12 Abgang . . Fr. 21,909. 08 Abschäzung 10^ ,, 13,289. 44 ------ ^ 35,198. 52 Verminderung . . . .^-. ^ ^^ ., ^29. 4..)

Bestand auf Ende 1860 . . . . . Fr. 119,604. 94 ,, ,,

Der Vassivsaldo , den die Telegraphenverwaltung noch , wiewol nur ausser li^ne de compte, zu amortisiren hat, belief sieh zu Ende 1859

auf

. . . . . . . . Fr. 230,410. 5 5 Davon ist abzuziehen obiger Reinertrag von . ^. 48,429. 43

bleiben folglich noeh zu amortifiren und für das Jahr

1861 zu verzinsen

.

.

.

.

.

.Fr. 181,981. 12

Die Einnahmen und Ausgaben vertheilen steh auf die Direktion und die vier Kreise, wie folgt: Einnahmen.

Eentraldirektio.. . .

l. Kreis (Lausanne) II. ,. (Vern) .

III. ,, (^t. Gallen)

.

.

.

.

.

.

.

IV.

.

.

, ,

(Bellenz)

.

Fr. 1,278. ,, 214,193. 22 ,, 123,348. 38^ ,, 116,799. 08 ^,,^.^6.^^

Fr.^488,286.^0 ^) .^ler sind ^.ber dle Zahlungen der Schweiz an^ Ausland in Abzug gebracht.

144 Ausüben.

Direktion . . . .

I. .^reis (Lausanne) .

.

II. ,, (Bern) IiI. ,, (St. wallen) .

lV. ,, (Bellen^) .

..

Verzins..^ des Staatsvorschusses

.

.

.

.

..

.

Fr.

,, ,.

., ,, ,, Fr.

115,378. 3 7 113,023. 38 79,803. 67 72,296. 76 50,138. 17 9,216. 42 439,856.^77

d. V u l verpe...waltung.

Unterschied.

^^ .^r.

Einnahmen ausgaben

.

^ .

.

^

.^p.

.^r.

1,175,412. 69 1,174,042. 54

.^p.

1,115,954. -1,122,095. 54

Reiuertrag .

.

.

.

.

.

.

Die Verwaltung führte jedoch Bauten ans im Betrage von .

.

.

^.

59,458.

51,947.

Fr. 1,370.

,, 95,538.

^.

69 ^ 15 18

so dass der eigentliche Reinertrag stch aus .

. Fr. 96,908. 33 beläuft.

Das Betriebskapital der ^ulververwaltung steht gegenwärtig aus

Es betrug zu Ende 1859 .

und hat sieh mithin .vermehrt ..m

.

.

.

.

^.r. 1,046,738. 35 . .. 946,368. ^20 . ^r. 100,370. 15

Jm Jahre 1860 wurde eine neue Schwung über sämmtl.iehe Vulves mühlen angeordnet. Diese Sehäzung erzeigt folgendes Resultat .

VerVerAlte Reue minderun^.

mehrung.

Schwung.

.^r. ^.

.^p.

^. .^p.

.

.

.

.

.

^ .

h ä ^ n g .

.^r.

110,000.

78,00..) 32,000.

.^augnau 57,700.

36,600 21,100.

44,299. 67 39,300 4,999.

45,288. 27l Worblaufen . .

101,700 22,411. 28 Salpeterrasfinerie .

Sandrain . .

78,823. 01^ 4,976. 68 Ariens . . . .

50,723. 32 55,700 ^ Altstetten . . . 68,701. 96 27,800 40,901. 96 Marsthal . . .

53,499. 99 37,300 16,199. 99 53,017. 75 40,700 12,317. 75 5^2,053. 97 417,100 149,930. 65 4,976. 68 ..^ot..l d .^ r Verminderung mit Jnbegrisf der Reubau ^en ^r. l 44,953. 97.

.

^

^.^avau^

.

.

.

....

.

.

.

.

^

.

.

^.^

-

^ .

.

.

...

^ .

--^

.

^ .

^

Thun

.

..

.

l i 7

.

.^.

^.

.

.

^

....^

Ehur

.

.

.

.

^^

145 e. Zündkapsel^...^^......^^^ Voranschlag.

Rechnung.

.^r.

.^r.

.^p.

Reinertag

.

.

.^r.

26,394. 25,894. ^-

50^.033. 60 49,680. 94

Einnahmen Ausgaben

Unterschied.

.^p.

.

.

.

.

....p.

23,639. 60 . 23,786. 94

. F r .

352.

66

Wie bei der Bulververwaltung eine Vermehrung ihres Betriebskapitals stattgefunden , so ist . dagegen bei der Zündka^selnverwaltung eine Verminderung desselben eingetreten; es betrug zu

Ende 1859 ,,1860 Verminderung .

.

.

.

.

.

. ^ .

.

.

.

.

. F r . 60,953. 67 . ,, 59,306. 33 . ^Fr.^ ^,647. 34

Die Liegenschast wurde bei ...lnlass der Sehäzungsrevision ebenfalls heruntergewerthet, und zwar von .

.

.

. Fr. 30,385. 31 auf

.

.

.

.

im Ganzen also um .

.

.

.

.

.

. . . .

l. Münzverwaltung.

Rechnung.

.^r.

^r.

18,000.

-

. Fr. 12,385. 31

Voranschlag.

^p.

,,

^p .

Unterschied.

.^r.

.^.. .

Einnahmen 4,584,6l)7. 98 5,369,200. ^- ^ 784,592. 02 Ausgaben 4,584,607. 98 4,989,128. 88 404,520. 90 Der Reinertrag war . ^ .

. ^r. 349,158. 88 Es waren zur Vrägung vorangesehlagen : 2,000,000 Zweifrankenstüke, und gepragt wurden . 2,000,760 1,000,000 Einsrankenstüke ,, ,, ,, . 515,288 1,500,000 Zwan^arappenstüke ,, ,, ,, . 270,790 500,000 Zehnrappenstüke ,, ,, ,, ^^ 5,000,000 .

.

^ 2,786,838 Das Betriebskapital hat im Jahr folgende Veränderung erlitten : Stand am 31. Ehristmonat 18^0 .

.

. Fr. .^,327. 24 ,, ,, ,, ,, l 859 .

.

. ,, 169,282. 88 Vermehrung . . . . . . . Fr. 408,044. 3 6 Der Münzreservesond stund zu ..^nde 1859 auf Fr. 141,980. 31 Er hat sich vermehrt : 1) durch den Gewinn der Mün^

statte .

.

.

141,980. .31 a 4^, Vermehrung. .

Er Beträgt zu Ende 1860 .

. F r . 349,158. 88 .. ,, 5,679. 21 ^...--^------.--.- ^ 354,838...)^ .

. .

. ^r. 496,818. 4^

2) durch den Zins von Franken

146

^. T e l e g r ahep n w e r k st .. t t Rechnung.

Einnahmen Ausgaben

Unterschied.

Rachtragskredite.

70,000. 93,400. -

131,786. 84 122,712. 8.)

.^r.

.

.

.

Voranschlag und

.^p.

.^r.

.^r.

.^p.

Reinertrag .

Ende 1860 ,, 1859

Kapitalstand der Werkstätte ^u ,, Vermehrung

.

.

.

.

.

.^p.

61,786. 84 29,312. 89 Fr. 9,073. 95 Fr. 67,492. 18 ,, 45,516. 15 .

Fr.

21,9^6. 0 3

h. B o l ^ t e c h n i k u m .

Rechnung.

Einnahmen Ausgaben

Voranschlag.

. 25,198. 81 . 217,198. 8.

.^r.

Unterschied.

23,700. 215,700. ...^

.^p.

.^r.

.^p.

.^r.

1,498. 81 1,498. 81 ^p.

^ie Anstalt verwendete von ihrem Kredit weniger ^r. 16,279. 12, welche unter obigen Ausgaben erscheinen und dem Schulfond zugeschrieben worden sind.

Kan^lei^ und Justi^einnahmen und V e r g ü t u n g e n .

Rechnung . . .

.

Voranschlag . . . . . .

Mindereinnahme . .

.

Wird der fallengelassene Bosten von

.

.

.

.

. F r . 128,801. 03 , , 174,10..). -.-.

. ^r. 45,298. 97 .

,,

100,000. ---

für das Fouragemagazin, der weder in die Einnahmen, noch auch in die Ausgaben gehort, in Abzug gebracht,

so beträgt die Mehremnahme

.

.

.

. Fr. 44,701. ..)3

Rekapitulation der Einnahmen.

Einnahmen .

Voranschlag .

Mehreinnahme

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. F r . 21,685,566. 27 . ^ . ,, 20,966,000. . . ^r. ^ 719^566.^27

^u^gaden.

Zinsvergütungen.

Voranschlag

.

.

.

.

.

.

Ausgaben . . . . . . .

Minderausgabe . . . . .

.

^r.

471,875.

--

, , 354,567. 2 9 . ^r. 117,307. 7 1

die daher rührt, dass zu Ansang des Rechnungsjahres, nämlich am

15. Jänner 1860, das 5pro^entige Anleihen vollständig heimbezahlt wurde.

147 .Allgemein.. Verwaltungskoften.

^anschlag und .^...chtragskxedite .^....sgaben . . . .

Minderausgabe . . .

Ohne die Rachtragskredite ergäbe

.. ^ . . F r . 396,410. . . . ,, 383,185. 62 .

. . F r . 13,224. 38 sich hingegen

eine Mehrausgabe von . . . . .

. Fr. 62,460. 62 ...eranlasst hauptsächlich durch außerordentliche ...^izun^en der Bundespersammlung.

Stand des Mobiliars im Bundesrathhause ^u Ende 1859

Fr. 153,506. -^

^eue Anschaffungen im Jahr 1860

10 .^ Absehreibung .

mithin Verminderung .

Bestand zu Ende 1860

Fr. 4,174. - .

. ,, 17,370. 73 . ^--^ . .

,, 13,196. 73 .

.

.

. ^...^140,309. 27

Münze- und Med.^illensammlung , Werth der-

selben Ende 1859

.

.

.

.

^eue Anschaffungen .

.

Veräußert oder umgetauscht für

Vermehrung .

.

Bestand zu Ende 1860

.

.Fr.

Fr. 556. 47 ,, 338. 3^

.

.

^

.

.

8,8...)4. 42

,, 218. 10 . ^r^ ^9,022 .^52

Departementalausgaben.

Voranschlag und ^achtragskredite

.

.

.

^r. 611,725. 20

ausgaben . . . . . . . , , 489,516. 6 2 Minderau^gabe . . . . . . Fr. 122,208. 5 8 ....hne die R achtr a g s kre d i te ergäbe steh dagegen eine Mehrausgabe von . . . . . Fr. 93,969. 12 wesentlich verursacht durch die ausserordentlichen Repräsentationskosten , welche zirka Fr. 83,^00 betragen.

Militärverwaltung.

Ausgaben . . . . . . . Fr. 3,698,419. 3 3 Voranschlag und ^achtxagskredite

Mehrausgaben

.

.

.

.

.

,,

3,577,654. 75

. ^. 120,764. 5 8

148 Stand des Jn.^entar... der Militärverwaltung

^u Ende 1859

.

.

. . .

.

. F r . 1,908,024. ^

^eue Anschaffungen im Jahr 1860

Fr. 520,704. ,, 327,028. 46

Verwendung und Abgang Vermehrung

.

. ------^ -------

Bestand auf Ende 1860 .

.

.

^

193,675. 54

. Fr. 2^.^700.^

Rekapitulation der Ausgaben.

Voranschlag ..nd Rachtragskredite .

.

Ausgaben . . . . . . .

Minderausgabe . . . .

. F r . 22,706,920. 7.^ , , 21,913,766. 32 . ^r^ 793,154. 4 7

wovon der ^..rund darin ^u suchen ist, dass die ..^.^nze wegen Mangel an Zeit ni..ht die volle Zahl dex büdgetirten Geldsorten prägen konnte, und dass d^r Beitrag an die St. Bernhardstxasse gar nieht und die Beiträge an die Brünigstxasse und an die Reusskorrektion nieht vollständig ausgerichtet wurden.

151

.^rn^gens^at.

^tat zu ^e 1.^.

^at^t.erm^gen.

Liegenschaften .

Angelegte Kapitalien Zinsrükstände .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Jnventarreehnung

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.^asse

.

.

Rp.

Fr.

Rp.

Fr.

1,610,966 5,123,258 139,484 2,311,650 2,270,697 7,258,104

73 65 67 68 55 37

286,222 242,701 74,890 5,492,l12 569,384 26,221,804

94 90 75 29 36 03

376,589 2,374,216 139,484 5,059,332 388,908 30,021,684

18,714,162

65

32,887,116

27

38,360,215

^ .

.

^ermn^erl.^.

^tat zn ^ude I^0.

.

^t.^en.

Betriebskapital u n d Vorschüsse

..^erme.^u^.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Rp.

^

^r.

Rp.

67 02 67 ^ 18 11 86

1,520,600 2,991,744 74,890 2,744,430 2,451,173 3,458,223

53 75 79 80 54

51

13,241,063

41

4,250,000 90,000 88,551 496,818

^ 37 40

4,925,369

77

490,150 1,536,181

^5

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^as^e......

Staatsanleihen

H^pothekarschuld Marchzinse

.

.

.

.

.

.

Münzreservefond

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

9,900,000 90,000 218,774 141,980 10,^350,754

^

5,650,000

31

88,551 354,838

-^ 37 09

31

443,389

46

5,868,774

^ 03

^

62

^ 58,306

.

.

.

.

.

.

-

^ .

.

..

^

.

^ .

.

--^

218,774 -

^ .

^

.^^^

.

^

^^ialf^n..^.

Jnvalidenfond

Grennsfond Schulsond

Ehatelainfond

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

.

. ^

.

^

490.150 1,477,8^5 255,496 43,575

98 18

2,267,098

83

Jnventarvermehrung .

48,944

29

--

Gesammtvermehrung bei den ^pezialfonds.

^-

^

.

---

.

67,529 15,830

73 83

13 l ,666

59

323,026 ^ ^l 59,406 ^ 01 2,408,764 ^

37

153 Hieran reihen wir nun die besondern Bemerkungen und Anträge, zu welchen uns die Spezi..lprüfung Veranlassung gab.

1. ^ i e g e n s c h a f t e n v e r m o ^ e n und d e s s e n Ertrag.

Dem bundesräthlichen Berichte ist zu entnehmen , d..ss in. Berichtsjahre der Werth der .Liegenschaften einer neuen E^pertenabschäzung unterworfen wurde, deren Resultat angefügt wurde. Begreiflicher Weise musste dasselbe auf das Jahresrechnungsergebniss Einfluss gewinnen ; wir glauben aber dessen besonders erwähnen zu sollen, weil die vorgenommene Schwungsrevision keineswegs beabsichtigte, illusorische Ansage festzuhalten oder festZustellen, gegentheils den anerkennenswerthen Zwek forderte, jeder Täuschung bestmöglichst vorzubeugen und die betreffenden Realitäten oder Objekte nach ihrem wahren Werthe, ohne wesentliche Rüksieht aus ihre besondere ZwekBestimmung, so in Anschlag zu bringen, wie sie, ihrer SpeziaIbestimmung entblosst, bei der Fortdauer de^ Zeitverhältnisse und bei vorauszusehender guter Unterhaltung reel sollten verwerthet werden tonnen. Das Rütli, auf das wir später noch zu sprechen kommen werden, glaubte man n....eh dem Werthe, den ihm die schenkende Gesellschaft gab, ohne weiters ins Jnventar aufnehmen zu sollen, und in sofern, als eben alles, was einmal Vermögen des Bundes geworden ist, ohne Rüksicht aus die Erwerbungsart oder den Erwerbstitel, des Systems wegen, in das eidgenossische Jnventar und demzufolge auch m die Rechnung gehört, wird man an und für sich die Berüksichtigung desselben weder dasavouiren können, noch wollen, wenn man auch über die etwas zu systematische Form der Verrechnung, welcher wir später noch besonders gedenken werden, abweichender .Ansicht fein mag und kann.

Der L i e g e n s c h a f t e n k o n t o ist im Rechnungsjahre, indessen nur zu Gunsten des ^apitalkonto, ärmer geworden, indem es nämlich gelungen ist, einem hansig geltend gemachten Wunsche gemäss, die von einem Kapitalanleihen her anheimgefallene Domäne in Belp zu veräussern, ste

endlich sogar ziemlich vvrtheilhast abzugeben. Unzweifelhaft war der

Bundesrath zu dem betreffenden Vertragsabschlusse schon wegen der Erwerbsart dieser Bestzung und auch darum kompetent, weil er diesssallsige Austräge schon zu wiederholten Malen von der Bundesversammlung erhalten hat, un.^ wir erwähnen der ...^ache nicht darum, sondern weil sie uns Gelegenheit gab , einmal in nähere Erwägung zu ^iehen , ob der Bundesrath, während er für Requisitionen von Realitäten voxsehriftgemäss der .^...ditbewilligung de... Bundesversammlung bedarf, eine unbedingt^ V e x ä u s s e r u n g s k o m ^ e t e n z befize, ...der ob er nicht vielmehr, nach Analogie der für die meisten ^antonsregierungen bestehenden gesezlichen Vorschriften und in konsequenter Anwendung der für den Erwerb von Realitäten angenommenen Grundsäze, verpflichtet sei, wenigstens in wichtigeren Fällen, in welchen es sich um die Veräußerung von unmittelbarem Staat....gute und nicht etwa bloss um die ^llienation anheimgefallener oder beinebens. erworbener Gutskomplex^e handelt, die Finalgenehmigung der Bun-

154 desversammlung vorzubehalten und einzuholen. Verfassung und Gese^ beobachten hierüber Stillschweigen ; die ^rar,is spricht für die beanspruchte unbedingte .Kompetenz, und die Konvenienz , beziehungsweise die Möglichkeit einer raschen und jederzeit in gehöriger Weise möglichen GeschäftsErledigung, unterstüzt eine solche unzweifelhaft. ^arum erlauben wi...

uns, obsehon wir den Gegenstand keineswegs für unerheblich ansehen, ein förmliches Vostulat hierüber nieht, wollen aber nicht ermangeln, auf den Sachverhalt aufmerksam zu machen, weil der Bundesrath von sich aus wol nie auf eine diessfallsige Beschränkung hinwirken wird, die Versammo lung aber, wenn sie mit einer solchen .Kompetenz nicht unbedingt emverstanden sein sollte, dadurch Gelegenheit erhalten kann, sich hierüber mass.^ gebend auszusprechen.

Hinsichtlich des Ertrages der Liegenschaften heben wir hervor, dass es sehr begreiflieh ist, dass von den F e s t u n g s w e r k e n nur der Erlos .der Grasnn^ungen u. s. w. vereinnahmt werden kann, im Uebrigen aber noch immer ein ziemlieh ungleichartiges Versahren beobachtet wird.

Während nämlich von den Bulvermühlen und Dependenzen, sowie von der Zündkapselnfabrike je die betreffende Verwaltnngsreehnung an die Bundeskasse den Zins von 4.^. , wie er sür ihre übrigen Betriebsfonds vorge^ sehrieben ist, auch vom Liegenschastenkapital abgibt, wird das .Kapital, das in den ^ ollhäusern ruht, annähernd wol zu 4^, immerhin aber ziem.^ lieh ungleichmässig verzinset. Wir konnen den Grund dieser Ungleiehmässigteit nicht recht absehen und sie um so weniger als rationell erachten, als die Erträgnisse dieses Verwaltungsweges ein genaueres und rationelles Verfahren wol ermöglichen und selbst ohne erhebliehe Einbusse zulassen.

^...a dadurch das Rechnungswesen, ohne Raehtheil sür das Gesammtresultat nur forderlich vereinfacht werden konnte, halten wir uns zu dem postulate

legitimirt .

,,den Bundesrath einzuladen, dasür besorgt ^u sein, dass ,,künstig von den ihm angähnenden Zollhäusern ein gleicher ^ins, ^wie vou seinem übrigen, speziellen Zweken gewidmeten Eigenthum ,,in Rechnung gebracht werden konne.^ 2. A n g e l e g t e K a p i t a l i e n und p a s s i v e n .

.)^eh einem am 11. August 1852 gesagten Besehlusse (offizielle Sammlung lH, 1.)0) müssen die Kapitalien der speziellen ^.onds (GrenusJnvalidensond u. s. w.) von der allgemeinen Verwaltung ausgeschieden und in besondere Rechnung gebracht werden. Obwol wir glauben, dass ohne Beeinträchtigung der Bestimmung dieser Fondationen und ihrer spegellen Zweke ein anderes Versahren eine wesentliche Vereinfachung dar.^ geboten hätte, nach welchem nämlich die Kapitalverwaltung konzentxirt geblieben und die allgemeine Verwaltung nur angewiesen worden wäre, die Spe^ialfonds als Basstven auszuscheiden und zu behandeln und im Ganzen z... 4.^ ^u verzinsen, so wollen wir dennoch nieht hierauf .^urükkommen, und nur diese Gelegenheit benuzen, um hervorzuheben, dass nun mit dem

155 M ü n z r e s e r v e f o n d fo verfahren und derselbe nicht in besondere Rechnung genommen wird, dass daher, hinstehtiich der Administration der

Spe^alfonds eine gewisse Ungleichheit besteht. Wir wollen indessen die-

selbe nicht stören, nicht nur darum nicht, weil sie einen rein formellen Charakter hat, sondern weil wir die si..^ den Münzreservesond angenommene Verrechnungsweise, namentlich mit besonderer Bezugnahme auf seine Eigensehast, als durchaus sachgemäß erachten.

dagegen wollen wir nicht unerwähnt lassen , dass der Betrag der feststehenden angelegten Kapitalien in der Rechnung zu Fr. 188,258. 65.

in den Etat aber nur zu Fr. 183,258. 65 angegeben wird, und dass dieses darin seine Erklärung findet, dass ein Depositum des g e w e s e n e n s c h w e i z e r i s c h e n K o n s u l s Emer^ in Rio^Janeiro von Fr. 5000, welches der bernerischen H.^pothekarkasse zur Bewahrung übergeben wurde, von ihr aber verzinset wird, in der Rechnung berüksiehtigt, im Etat aber nicht aufgeführt wurde. Es geschah dieses, wie uns mitgetheilt wurde, der besonder.. ...Qualität dieses Bostens wegen.

..^a er indessen wenigstens znr ^tuude noch nicht der Eidgenossenschaft gehort, vermuthlieh auch eher den Gläubigern des Betreffenden zukommen wird, so würden wir ein anderes Verfahren angemessener erachten, wenn nämlich dieser Boften zwar als

Kapital aufgeführt bliebe, bis zur Entscheidung aber über ihr Schiksal

gleichzeitig unter die eidgenössischen passiven ausgenommen würde. Jedenfalls sollten Etat und Rechnung in Uebereinftimmung gebracht werden, und es kann in ^rage gestellt werden, ob der Bund nicht besser den Betrag direkt besorge, als ihn der H^pothekarkasfe überlasse oder dann, wenn er dieses vorgehe, angemessener lediglieh die Schuldurkunde verwahre und die betresfende Kasse anweise, hiesür besondere Rechnung zu halten. ^urch diese Sachlage finden wir uns zu dem Antrage veranlagt : ,,den Bundesrath einzuladen, in Erwägung zu ziehen, ob ,.nicht d.^r von dem Konsul Emer.^ deponirte Betrag von Fr. 5000 Deiner andern Verrechnungsweise unterstellt werden soll.^ Ein stabiler oder vielmehr ein für alle feststehenden .Anleihen gleichmassiger, immerhin nach den Zeitverhältnissen periodisch veränderlicher Z i n^sfu ss, wie er steh bei einzelnen Kantonsverwaltungen und Kreditinstituten Geltung verschaffte, konnte bisher für die eidgenossische ..Verwaltung nicht eingeführt werden. ^ie^ Gründe liegen zumeist in Vertragsverhältnissen und sollen uns hier nicht länger beschäftigen ; wol a^.er erneuern wir den Wunsch, dass die Liquidation der unter 4.^., zinsbar gemachten festen Geldanlagen befördert werden mochte. ^.ie Einbusse wird freilich durch den hohen Strafzins von t^, der für jeden Schuldner eintritt, der die Zinsentrichtung über drei Monate versäumt, für die Kasse einigermassen ausgeglichen , weil es noch immer Debitoren zu geben scheint , welche die Rechentafel zu wenig benuzen.

Jn B.^ug aus die ^ v o r ü b e r g e h e n d e n D a r l e i h e n ^ mag es am Vlaze sein, namentlich auf das .^.chiksal zu verweisen, welches, naeh

156 Massgabe des bundesräthlichen Berichtes, .^eite l 75 ff. ^, die Anlage von 1 Million erlitt, welche dem .Iura industriel anvertraut wurde. und welche ^ur Stunde noch nicht zurükb^ah^t werden kann, sondern einer Verlange rung des Rükzahlungstermines von einem vollen Jahre unterworfen werden musste. W.r anerkennen die Massregeln und Verfügungen , welche der Bundesrath zur moglichsten Sicherung dieses einigermassen in Gefahr ge..ommenen, oder eher zu fatalen Jnkonvenien^en gelangten ^lnleihepostens

traf, vollständig an und hoffen mit ihm, dass die Rü^ahlung nach Ablauf des neu bewilligten Termines ohne alie Schwierigkeiten vollkommen er^ folgen werde, Rauben aber, daran auch die Hofsnnng reihen zu sollen, dass ohne ein formliehes Bostnlat von ^eit... der Bundesversammlung ^ selbst vorübergehende Anleihen in ähnlicher Weise nicht mehr und nur an Anstalten abgegeben werden, die hinreichende reelle Gewähr geben und perMonelle Mehrgarantien überflüssig machen. Dabei glauben wir, noch besonders permerken zu müssen, dass Anleihen jeder Art, die ^überhaupt oder sekundär auf Vexsonalkaution beruhen, vom Bundesrathe süglieh g r u n d säzlieh von vornherein als unzulässig erklärt werden sollten, und damit mancher Zumuthung der Regel geschoben werden konnte.

Das Rechnungsjahr gab zu solchen Verwendungen freilich nur sehr untergeordnete Veranlassung, weil die Bedürfnisse der Münzstätte in der Regel zwei Millionen disponible Baarsehast erforderten. Diesem Umstande ist zu entnehmen, dass die .Eingangs erwähnte Begünstigung des Mün^.

Reservefonds eine n.cht völlig unerhebliche war.

So weit es die ...Verhältnisse und die Eingänge ...er .^asse gestatten, wird die Tilgung der Vassivkapitalien fortwährend angestrebt. Das Nähere hierüber ergibt sich indessen ans der Rechnung.

3. Einnahmen von d e n ^ p e ^ i a l v e r w a l t u n g e n .

Dieselben nehmen ihren regelmässigen Fortgang und haben auch dieses Jahr die Büdgetbeftimmungeu übersehritten. J.... Besondern glauben wir nur hervorheben ^u sollen, dass die für die an die Sehuleu in Thnn abgegebene Courage gemachten Verwendungen und von daher rührenden Rükvergütungen von nun ...n in gan^ richtiger Weise aus Büdget und Rechnnng fallen und ans dem .^ontoeurrentwege verrechnet werden , so wie dass von der bedeutenden ^unahuie der bezogenen .^anz l e i s p o r t e l n , die wesentlich von Legalisationsgebühren herrühren, .^ltt genommen werden darf ; endlich aueh gar keine ..unvorhergesehene Einnahme^ gemacht wurde.

4. V e r r e c h n u n g der A u s g a b e n .

Jndem wir nur beiläufig sehr gerne vermerken, dass, mit Grund und ^ug, die Rubrik der M a r e h . ^ i n s v e r g ü t u n g e n bei E r w e r b u n g ^ . o n Titeln, die stch jeweilen wieder durch eme entsprechende ^m.^

^^ Jm Bund^l^ ^. .^. 1^t , B..^. I.^ Seite ^2.

nahme ausgleicht, für immer verabschiedet worden ist, anerkennen wir vorab, dass durch alle Verwaltungszweige grunds.^lich daran festgehalten wurde und werden soll, dass nur das wirklieh und bleibend Verausgabte in Ausgabe fiel, jede andere Verwendung aber, die im J^teresse einzelner ^erwaitungszweige ersolgte, als Vorschuss behandelt und dem betreffenden verzinslichen Betriebssond zugeschrieben wurde, so dass diesssalls kaum mehr viel zu wünschen übrig bleiben dürfte. Jedenfalls ist durch eine strengere Festhaltung dieses Prinzips auch die Rechnungsprüfung erleichtert worden.

Dass die Z o l l v e r w a l t u n g nicht weniger als Fr. 9110. 58 für ^u viel b e z o g e n e Z o l l e rükvergüten musste, erwähnen wir hier, ebenfalls mehr beiläufig, nicht der Sache wegen, die weniger diesem Abschnitte an^ gehört, als darum, weil wir mit der Art der Verrechnung nicht einverstanden find, sondern dafür halten, d...^ es im Jnter^sse der Vereinfachung lage, wenn diese Rükvergütungen lediglich an dem Ergebnisse der Zollgebühreneinnahmen abzogen würden. dass darunter auch die Sache selbst nicht litte, gegentheils die wirkliche. Einnahme nur reeller erstellt und ein sehr ungeeigneter Büdget-Titel ertheilt werden konnte. Wir beschränken uns aus diese Andeutung.

Das Gebiet der A u s g a b e n ist bekanntlich ein sehr bedeutendes.

Raehdem wir uns überzeugt haben, dass die Finanzbehorde aueh hierüber eine sehr eingehende Revision angeordnet hat, durchschnittlich ....uch das Budget die Verwendungen legitimirte, konnten wir es au der Hand früherer Berichterstattungen nicht als unsere Ausgabe erachte^, noch weniger es mit der uns ^gemessenen Zeit vereinbar finden, auf jeden einzelnen Boften näher einzutreten. Wohl aber glauben wir, nachdem die Verrechnung selbst sieh als eine richtige ergeben hat, die einzelnen Theile der Ausgabenre.^nung mit den Budget- und Rachtragskreditansäzen vergleichen zu sollen, und erlauben uns daher, das Resultat unserer Brüfung übungsgemass in tabellarischer Uebersteht vorzulegen.

Vergleichende ^ersicht ^.er .^taat^rechnnug^res.^ttate nnt dem ^rans.^.....^

^

beides für da^ Jahr 18^).

.

^

^ .^ie ......^rein^meu .^.....l .^r. ^,.^. .^findenstehin folgenden Rubriken :

Mehr.

I. ..^...s^tt.

H.

,,

III.

,.

1) 2) ..)

4) 5) ..^

.^r.

.^p.

. . . . .

Ertrag v o n L i e g e n s c h a f t e n und angelegten Kapitalien

. . .

36,800. 32

R e g a l i e n und V e r w a l t u n g e n . . . . . . . . .

und zwar ertrugen mehr als vorgesehen war .

..)01,..)15. 23

Die ,, ., ,, ^ ,,

Zinse von Betriebskapitalien und Vorschüssen

Zollverwaltung (A,. . . .

Telegraphenverwaltnng ^C^ B u l v er v e rw a l t u n g (D) .

Zündkapselnverwaltung (E) Telegraphenwerkstätte ^) .

pol^teehnifche Schule (II) .

Weniger.

^r.

.........

173,617. 61

. . . . . Fr. 1,765,.)25. 55 . . . . . , , 48,286. 20 . . . . . . ^ 59,458. 69 . . . . . ., 23,639. 60 . . . . . ,^ 61,786. 84 . . . . . ,, 1,498. 8l Mehreinnahmen Fr. 1,960^,595. 69 Dagegen verzeigen Mindereinnahmen : 1) Die Bostverwaltung (B) ...

Fr. 2^4,088. 44 2) ,, Münzverwaltung (^ . . . ,, 784,592. 02 Mindereinnahmen

.

.

.

.

.

.

-

^

1,058,680.

46

Bleibt Mehreinnahmen

Fr.

IV. ...^^..ntt. .^ a n z l e i g e b ü h r e n und Vergütungen V.

^,,

U n v o r h e r g e s e h e n e s

.

.

.

.

.

.

.

901,^15^23

. . . . . . . . . . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

45,298. 97 232.

70

Summades Mehreinnehmens 938,715.55^^219,149.28 ,, ,, Mindereinnehmens 219,149. 28 Ueberschuss 719,566. 27 ^

.

^

.

^ l u ^ e l .

.

.

.

MehrMinder^ Ausgeben.

^r.

.^p.

^r.

.^p.

Es verzeihen ^im Verhältniss zum Budget ein l.

.

.

.

^ .

.

h .

.

^ .

Z i n s v e r g ü t u n g e n

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

MehrMinderAusgeben.

^r.

^p.

.^r.

.^p.

.

.

.

.

.

117,307. 7 1

nämlich :^ A. B a s s i v z i n s e .

1) Zinse auf dem eidg. Anleihen, a. h ü. c . . . . .

118,08^.92 2) Zins aus dem Münzreservefond . . . 5,^7^. 21 B.

Marchii n s e ^

.

.

.

.

.

.

.

.

-

-

.-

Summa 5,679. 2l

118,086. 92 5,679. 21 112,..t07. 71

Minderausge^n. . . . . . . .

II. ^l.s.^n.tt. Allgemeine Verwaltung.

. Dieselbe erzeigt im Ganzen ein Minderausgeben von .

nämlich :

.

.

A.

Nationalrath

.

.

.

.

.

.

.

.

2,07......

B.

S t ä n d e r a t h

.

.

.

.

.

.

.

.

232.

C.

B u n d e s r a t h

.

.

.

.

.

.

.

.

.

-

-

.

.

.

-

.

.

-

-

.

.

.

.

.

.

.

.

F.

---

6,277.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

13,224. 38

.

.

.

^

9,412. 83

.

.

-

159. 84 --- ^

.

.

^

D. Bundesgericht . . . . . . .

E. B u n d e s k a n z l e i . . . . . . .

P e n s i o n e n

.

39

^umma 2,4^5^84^ 15,690. 22 2,4.^5. 84 Minderau.^eben

.

.

.

.

.

.

.

13,224. 38

Tran.^por. . . . . . 130,532.^

Mehrl..l. .....^^n.tt.

D e p a r t e m e n t e.

..^r.

^.ranspo..t

A. politisches D e p a r t e m e n t

. . .

B.

.

D e p a r t e m e n t

des

Minder-

MehrMinder Ausgeben.

Ausgeben.

J n n e r n

.

.

C. Militärdepartement . . . . .

D. F i n a n z d e p a r t e m e n t . . . . .

E. Handels- und Zolldepartement .

^. Justiz und B o l i z e i d e p a r t e m e n t .

.

.

^.

.

-

-

.

.

-

---

.--. -

.^.

.

.

-

^p.

.

.

.

.

^ .

.

^

............

-

-.-

-- -

lV. .....^b^nitt. Sp ezialverwa.ltungeu.

^. M i l i t ä r v e r w a l t u n g . Dieselbe ver-

^eigt im Ganzen ein Mehrausgeben von . . . . . . . . . .

weiches das Exgebniss folgender Detailresultate ist .

.^. Gehalte und Taggelder b.

Entschädigungen

.

. . . .

.

.

.

.

.

c. Unterricht : 1 Jnstruktionspersonal. . . . .

.^ Zentralschule in Thun . . .

.^ Truppen^usammen...na . . . .

-----.

.

.

.

.

.

.

^ .

--83.020. 58

4 Rekrutenunterricht . . . . . 8,.)99. 27 5) Wiederholungskurse . . . ... 21,682. 79 6) Bundesrese^e . . . . . . 34,037. 47 transport 147,740. 11

^..

.....^

.

^

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.^p.

.

.

^r.

.^.... .

130,532.

0....

................

.

.

^

.--

---

.

.

.

.

.

.

^

-

^^ --^ -

3,3.)2. .^ 1

07 ,

.

) .

) 3 ^

13

1,214. 95

1^. 14 5,000. 4,61..... 06

120,764. 58

10,^. 30 6. 55 -

10,639. 85 120,764. 58 252,740. ..^

^ ^

MehrMinder^ Ausgeben.

^

^r.

.^p.

.^ ^

Transport 147,740. 11 7) Bildung der Ofsiziersaspiranten der

.^ .^

Jnsanterie . . . . . . .

8) Bildung der Jnstrnktoren der Jn-

^

,^

.^ ^

fanterie

.

.

.

.

.

.

.

.

.)) Rekognoszirungsreisen von eidgen.

^

-

.

.

.

.

.

p .

^

3,659. 88

^

...............

--

-

5,956. --

Kantonen . . . . . . .

lt) Jnstruktion des Kommissariats-

--^

-

800. ---

.

.

.

.

.

.

.

^--

12) Instruktion des Sanitätspersonals

^5. 70

13) Jnspektion des Gesundheitsdienstes

^

^4) Jnfpektiou der Jnfanterie und der

Scharsschüzen . . . . . .

15) .^ferderatio^sentschädigung an 16 Inspektoren .

.

.

.

.

.

.

-

-

^r.

^p.

.

.

^

^.

-

-

-

-

697. 50

Meh^ Minder Ausgeben.

l 0,639. 85 120,764. .^8 ^252,740. 67

Offizieren . . . . . . .

10) Jnspektion des Materiellen in den personals

^

-^

.^r.

^

459. 05 -

^5 6 . --^

16) Beiträge an Osfiziere ^ur Ausbildung im Auslande . . . .

-

-

Transport 148,533. 31

^

^

21,570. 78 120,764. 58 252,740. 67 ...

.^

Mehr-

Mehr-

Minder-

Fr.

.^p.

Fr.

.

.

.

^.

^r.

Transport l48,533. 31 t 7) Unterhalt ...er Regiepserde ausser der

Sehnlzeit . . . . . . .

- l 8) Fonragemagazin in Thuu . .

- Mehrausgeben 148,533. 31 Minderausgeben 123,509. 03 Ueberschuss des Mehrausgebens 25,024. 28

.t.

e.

f.

^.

h.

trigonometrische Arbeiten . . . .

.^r.egsgeräthe,. Mobilie... un.. Magagne Festungswerke und Waffenpla^e kommissionen und ^pertisen .

Drukkosten sur den Verlag der Reglement..

i .

.

Gerichtstosten

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^. Gränzbewachungs u. ^ewasfuuug.^kosten l. Unvorhergesehenes . . . .

70,644. ^48 31,961. 62 648. 15

MinderAusgeben.

Ausgeben.

2l ,570. 78

.^p.

F r .

^p.

120,764. 58 252,740. 67

1,938. 25 l00,000. --^ .23,509. 03

10,920. ^ 21,333. 14 2,000. --

26,739. 19 Mehrausgeben l 29,993. 44 ^ 34^253.^4 Minderausgeben 34,253. 14 Ileberschuss .^es Mehrausgebens 95,740. 30 transport 95,740. 30 34,253. 14 120.764. 58 ^2,74052 .67

.^ ^ ^

Mehr.^r.

Ausgeben.

.^p.

Minder.^r.

Transport 95,740. 30

Mehr-

Ausgeben.

.^p.

.^r.

^p.

34,253. 14 120,764. 58

Minder^ ^r.

.^p.

252,740. 67

....^.e ganze Militärverwaltung erzeigt demnach : Mehrausgeben bei ..... Unterrieht 25,024. 28

,, ,, d-l.. . . 95,740. 30 Summe des Mehrausgebens 120,764. 58

B. Z o l l v e r w a l t u n g . dieselbe ergibt im Ganzen ein Minderausgeben von . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17,590. 45

....

h.

c.

d.

e.

t.

^.

h.

^ehalte . . . . . . . . . l,185. 82 .--.--.

Reisekosten und Expertisen . . .

- 1,070. 93 Büreaukosten . . . . . . . 3,470. 46 - .^ Bauten . . . . . . . . .

- 13,922. 40 Mobilien und Geräthschaften . . .

- 119. 23 Gränzschuz . . . . . . . .

-- 3,528. 67 ^ollauslosung . . . . . . . 3,722. 65 .-^ .-..

verschiedenes . . . . . . .

--^ 7,328. 15 8,378. 93 25,969. 38 8,378. 93 Uebersehuss des Minderansgebens

.

.

.

.

17,590. 45

Transport . . . . . 17,590. 45 120,764. 58 270,331. 12 .

^

.

.

^

Mehr-

Minder-

MehrMinderAusgeben.

Ausgeben.

Transport . . . . . 17,590. 45 120,764. 58 270,331. 12 B o s t v e r w a l t u n g . Dieselbe erzeigt im Ganzen ein Minderausgeben von . . . . . . . . . . . . . . . . . 330,288. 44 ^r.

C.

l. Gehalte und Vergütungen : ^. Generaldirektion . . . .

B.^ Kreisdirektionen . . . . .

C. Bostbüreau^ . . . . . .

D. Ablagen, Boten, Briefträger, Baker ^.

Kondukteure

.

.

.

.

lL Kommissäre und Reisekosten

.

.

. .

III. Büreaukosten . . . . . . .

IV. Dienstkleidung . . . . . .

V. Gebäulichkeiten . . . . . .

VI. Bostmaterial . . . . . . .

VII. Transportkosten . . . . . .

VIII. Vergütung für den Minderwexth an Bostmatexial . . . . . . .

l^. Verschiedenes, 1-4 . . . . .

Vergütung an die Kantone . .

,, auf Rechnung der Bostmaterialsehuld . . ^. . . .

^-

...

-.-.

181.

.^

12,487.

-^ 1,846.

8,245.

31,803.

25,927.

l ,978.

.

^

.l.p.

-

^ -.23

-

93 ^6 70 14 09 06 ---

82,469. 8t Uebersehnss des Mmderausgebens . . . .

.^r.

.^p.

.^r.

^ .

..

^r.

.

^ .

..

3^5. 2l)

10,799. 46 31,766.. 68 32,061. 63 .--

-

1,877. 90

10. 36 ^ ....

^ ^--...

320,137. 94 15,739. 08

412,758. 25 82,469. 81 330,288. 44 120,764. 58 600,619. 5.^ ^

.^ .^

Mehr-

Minder-

Mehr-

Ausgeben.

.^r.

^p.

^ Mmder-

Ausgeben.

^r .

.^p.

Transport . . . . . . . . .

.^r .

....p.

^.

.^p.

120,764. 58 ^600,619. 56

I). T e l e g r a p h e n p e r w a l t u n g . Dieselbe

ergibt ein Minderausgeben von . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15,143. 23 I. Behalte und Vergütungen . . .

H. Expertisen und Reisekosten . . .

III.

IV.

V.

VI.

VlI.

Büreaukosten . . . . . .

L^kalmiethzinse . . . . .

Bau und Unterhalt der Linien Büreaugeräthschaften . . .

.

.

.

.

Zins auf dem xestanzlichen Staats-

.voxschuss . . . . . . . .

VllI. Apparate . . . . . . . .

I^. Verschiedenes . . . . . .

1,114. 20 --

.2,346. 5t 1,573. 11 -..----- -

^3,609. 13

--.--...........-.

4,4.^ 1.^ 647. 92

.--.

-650.

5,684.

--. 10,783. 58 --.

1,319. 76 47 29 20^827. 52 5,684. 29 Ueberschuss des Minderausgebens . . . . . 15,143. 23 Transport . . . . . . . . . 120,764. 58 615,762. 79 .

^ .

^

Mehr-

Minder-

Mehr-

Ausgeben.

^.

Bn. l p e r p e r w a l t u n g .

^p.

.^r.

.^p .

dieselbe verneigt

E.

I^.

G.

H.

.

l .

l^.

L.

M.

N.

Gehalte

.

.

.

.

.

.

.^ p .

.).p.

07 20 33 97 72

637. 24

7,075. 11 2,717. 84 25,337. 36

17 268,137. 46 216,190. 46 216,190. 46 51,947. -

Transport

172,711. 58

^ ^

.^r.

3,090. 06 177,332. 85

.

Fabrikation . . . . . . . .

Ankauf von .^prengpulver . . . . 245,513.

Provisionen an Vulververk.mser und 5,917.

.^eual^äuser . . . .

^799.

Magazinwärter . . . . . . .

Technische Untersuchungen . . . .

3l.

^raehtvergütungen an .^ulververkänfer u n d Zeughäuser . . . . . .

1,830.

.^lusserordentliche Fuhren und Taglöhne Reparaturen nnd Unterhalt der Gebäuliehkeiten u n d Gerathe . . . . .

Zins des Betriebskapitals . . . 13,658.

^..aeht^ins der Liegenschaften . . .

Reubauten . . . . . . . .

387.

Verschiedenes .

. . .

.^r.

51,947. -

ein Mehrausgeben v o n . . . . . .

uaei. folgenden Detailergebnissen :

A.

B.

C.

D.

Minder-

Ausgeben.

615,762. 79

Mehr^

.

Minder^

Mehr-

Ausgeben.

.^r.

.^p.

.^r.

^p.

.^r.

Transport . . . . . . . . .

..... Materialverbrauch

. . . . . .

20,585. 57

c. Unterhalt und Reparatur der Maschinen

^

Mehrausgeben 23,786. 94^

-

.

.

.

.

.

.

.

.

23,786. 94

-

^

. l

G. M ü n z v e r w a l t u n g . Dieselbe ergibt ein v o n

^p .

^

^

^ ^

e. Baehtzins der Liegenschaften ...e.

.

^ .

.

-

-

l27. 55

d. Zins des Betriebskapitals . . . . ^

Minderausgeben

^

2,829. 80

.).p.

172,711. 58 615,762. 79

l^. Z ü n d k a p s e l n v e r w a l t e n g. Dieselbe verzeigt ein^ Mehrausgeben von . . . . . . . . . . . .

nach folgenden Detailergebnissen :

b. Fabrikationskosten, Fuhr.^ und Taglohne

MinderAusgeben.

.

-

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

404,520.

.

.

) 0

als Ergebniss folgender Detail : I. Verwaltungskoften

II. Fabrikation

. . . . .

. . . . . . . .

III. Anschaffung von Jnventargegenständen IV. Reparaturen und Unterhalt^ der Mafchinen und Gerathe . . . . .

Transport

-^

-

-^

-^

745. l0

^ . ^ 393,777. 64 ..-.-..-

^.

4,666. -^ 7,103. 48

^

......^ 40.^,292. 12 196,498. 52 1,020,283. 69 ^ .

.

^

^

Mehr-

Minder-

MehrMinderAusgeben.

Ausgeben.

.^r.

Transp^t V. ^ins des Betriebskapitals . . .

.^p.

^r.

.^p.

.^r.

.).p .

^

^r .

.

.

^.

- 406,292. 22 1 ....6,498. 52 1,020,283. 69 l ,77l. 32 -.-

VI. Uebertrag auf den Münzreservefond .

--

.^

....^

.^.

1,771. 32 406,292. 22 1,771. 32 U.^erschuss des Minderausgebens . . . . 404,520. 90 H. T e l e g r a p h e n w e r k s t ä t t e .

verzeiht ein Mehrausgeben von I . Verwaltungskosten

.

.

^esel.^e . . .

.

.

.

.

.

.

-

.

.

.

-

.

.

.

29,3.^2. 89

46. 63

H. Fabrikation . . . . . . . 29,44l. ^4 III. Zins des Betriebskapitals . . .

- l 79. 35 IV. Mietzinse . . . . . . . .

26. 07 - V. Anschaffung und Unterhalt von Mafehinen und Geräthen . . . . .

71. 66

29,538.

225.

Ueberschuss des Mehrau.^gebens 29,312.

transport . . .

-

87 ^ 225. 98 98 89 . . . . . . 225,811. 41 1,020,283. 69

^

i .

MehrMinderAusgeben.

.^r.

.^p.

.^..

Mehr.

^ .

. .

Transport . . . . . . . . .

.I. ^ ^technische Schule.

^r.

L .^erwaltungskosten

Dieselbe ver-

.

.

.

.

. .

.

IV.

Vrämieu

.

.

.

.

.

.

V. Vorbereitungskurs . . . . . .

VI. Uebertrag auf den Schulsond VIL

Unvorhergesehenes

.

.

.

.

.

.

..

.

....-.

...^

.--.

6 .

) .

^

^.^

.

^ .

..

l ,498. 8l

2^)^39. 3.^ -.

56. .^0

16.2^9. 12

.^r.

13. 92

..... ^ 6,363. 41 -

.^p.

225,811. 41 t,..)20,283. 69

zeigt ein Mehrausgeben von . . . . . . ^ . ^ . . . .

II. Besoldung der Professoren . . ^ III. Sammlungen . . . . . . .

MinderAusgeben.

1,050.

-

....

.

^

-.-.

.--

...^ .

.

.

.

.

.

.

.

23^,302. 06 ^^21^803. 25 2l,803. 25 Ueberschuss des Mehrausgebens 1,498. 8l V. ^l.^nitt.

Unvorhergesehenes.

Minderausgeben

.

.

. ..

l8t.

^nmma des Mehrausaebens 227,310. 22 ,, ,, Minder..u.sgebens . . . . l ,020,464. 69 227,310. 22 Ueberschuss des Minderausgebens . . . .

^umma der Rachtragskredite . . . . .

Mehrausgeben im^ergleieh zu den ursprünglichen Büdgetansäzen . . .

793,154.47 ^,975,920.^79 6,^82,766. 32

^ ^

t 70 Raeh der voranstehenden Ue ber s ich t mangelte es auch dieses Jahr ..n Budgetüberschreitungen nicht. dieselben find aber nicht nur eine immer und überall mehr oder weniger sich wiederholende, in sosern aber auch eine fast naturgemäße oder doch sehr erklärliche Erscheinung , als jedes Budget nur aus muthmasslich.en Beregnungen beruht, und ^eit und Verhältnisse nicht nach denselben sich ^...stalten, sondern bestimmend aus jene .einwirken. Wir stnd dal.er nicht im .^alle, die .^hatsache im Allgemeinen ...u einer vorwürsigen ..u machen und anerkennen, dass weitaus die meisten Verwendungen^ sich rechtfertigen lassen. dieses i^ann uns jedoeh nicht hindern, einzelne Dosten hervorzuheben, bei denen eine abweichende Meinung sieh Geltung perschasseu ko^te. .^.ie Kommission, welche über das Rechnungs.oesen des Jahres l 858 reserirte, fand sich schon damals veranlasst, daraus zu verweisen, dass Ueb er schrei tu n gen in erheblichem Masse, namentlich bei den Militärverwaltungen vorkommen, daher die Bundesversammlung (ver^l. offiz. Sammlung, Band Vl. Seite 294) den Bundesrath einlud, sieh in Ankunft m.t den Ausgaben für Trnp^ pen^usammenzüge und Wiederholungskurse möglichst an die Schranken der .bezüglichen Kreditbewilligungen .^u halten. dennoch lassen stch der vorliegenden Rechnung ähnliche .Ergebnisse entnehmen. .^o wurde für den le^tjährigen . ^ r u p p e n z u s a m m e n z u g ^r. 83,020. 58 mehr verwendet, als büdgetirt war, und im weitern das Budget überschritten unter Andern.. um ^r. 8,.).).). 27 hinsichtlich ^es R e ^ r n t e n u n t e r r i c h t e s , troz eines

Rachtragskredites von ^r. 10,621. 07.

,, 21,682. 7.^ sür die W i e d e r h o l u n g s k u r s e .

,, 34,057. 47 in Be^ng ans die Bunde s r e s e r v e ,

,. 20,373. 08 ...instchtlich ^.s Unterhaltes der Da^npsschisse aus ^em L a n g e n s e e .

.^hne nun Dermalen aus ^en ledern ..^unkt näher einzutreten, weil die Ae^u^ltion neuerer ^eit angehort und erst später wichtigere Würdigung finden kann, und in der Meinung, dass ...s sich hier mehr um ein vorübergehendes, als bleibendes Verhältniss handelt, heben wir heraus, dass der bnudesräthliche Bericht selbst auf ^..eite 384 ^) ^iese Uebersehreitungen anerkennt und sie einerseits dan.it zu entschuldigen versucht, dass nebenbei in demselben Ver^valtungszweige aueh Minderverwendungen stattgesunden haben , anderseits aber sich darauf berust, dass .^iese Ue^erschreitungen , , v o n ..iner m a n g e l h a s t e n B ü d g e t i r u n g ü b e r h a u p t ^ herrühren. Jmn.erhin .vurden sür die Militärverwaltung ini Ganzen

Fr. 120,764. 58 mehr verausgabt al.^ be.villigt waren, und dürste auch bei solchen Verwendungen, sür deren Vorausbereehnung die Ersahrung so viele Materialien liesert, oder von Verwaltungen, die nicht denen beigezählt werden konuen, von welchen der ..^esch.ästsberieht ans Seite 213^^) ..) Jm Bunde...bla^ v. .^. 18.^.1. Band I, Se^e 854.

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f7l hervorhebt, dass man .n eh t gut thne, ,,sie in ein fi^es .^reditgewan.^ einz^wingen^, wohl begehrt werden dürfen, d^ss man bei der Büdgetirung genauer und vorsichtiger verfahre. Wir finden daher in dieser Sachlage genügende ^Veranlassung, den Antrag .,u stellen.

,.es sei der Bundesrath einzuladen, Vorsorge dafur zu tresfen, ,,^ass das Militärbudget künstig annähernd richtiger erstellt werde, ,,glei.^eitig aber auch wiederholt angewiesen, sich an die ^ehran,,ken der betreffenden Kreditbewilligungen zu halten..^ Mit diesem Antrage glauben wir uns nur an die bisherigen WillensErklärungen der Versammlung und an die eigenen Zugeständnisse des Bundesrathes zu halten.

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Anbelangend die oberwähnte Vermerkung des Bundesrathes, betressend die ^...lver- nnd ^ündkavselnverwaltnng und die Telegraphenwerkstätte, sehen wir uns zur ^eit nicht veranlasst, auf eine Veränderung des bisherigen Verfahrens zu dringen.

Jn Bezug auf die ^ e n e r a l r e c h n u n g , die, wie oben angedeutet, nun auf eine sichere .^ruudlage erstellt worden ist, finden wir schließlich nur noch in soserne ^tofs ^u einer Bemerkung,. als das Rütli, wie wir oben näher mittheilten, gleich dem übrigen ^ermogen des Bundes in Verrechnung gefallen ist. Wenn wir nun auch dieses Versahren nicht als ein grundsäzlieh unzulässiges ta^ireu können, so halten wir doch dafür, dass, nachdem dasselbe nun einmal mehrfache .Anfechtungen gefunden hat, der betreffende Anschlag befser aus deu. Etat entfernt und die Schenkung als ungeschältes Eigenthum separat ausgeführt wird. erachten. es auch für so lange ebenfalls als ^ulässig, als sur unsere Spe^alsondationen besondere Rechnung geführt wird. Hieraus basiren wir den Antrag .

,,es sei der Bundesrath eiu^ula.^u, in geeigneter Weise ,,daraus Bedacht ^u nehmen, dass der für das ,, Rütli ^ in Reeh,,nung gebrachte Werthansehlag ^ aus dem Vermogeusetat entfernt ,,werde..^ Jm Uebrigeu schliesseu wir auf G e n e h m i g u n g der ..Staatsr e c h u u n g f ü r das Jahr 1860.

Juden. wir die Uuvollkomuu.uheit dieses Berichtes ...ureh die ..^ür^e der uns zugemessenen ^eit zu entschuldigen und mit Nachsieht entgegennehmen zu ^wollen bitten, versichern ^wir Sie, Tit., unserer vollkommensten Hochachtung.

Bern, den 17. Juni l 8.^1.

^ie Mitglieder der kommission .

^ie^ler.

^onder^ei.^.

Narrer.

Maller.

^emi^ille.

Sulzber.^er, Berichterstatter.

Abwesend Sieben die ^. ^r. . ^ f ^ f f e r , ^. ^eer ...nd Oberst Bern.^ld.

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^nfammenst^nng der ^.ntra.^

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^. ^litlsch^ Departement.

1) Der Bundesrath ist eingeladen, der Savo^er-Angelegenheit, als einer immerhin offenen Frage, f o r t w ä h r e n d seine vol.le Ansmerksamkeit zuzuwenden, und die Verhandlungen im Sinne einer kräftigen Wahrung der Rechte und Jnteressen der Schweig zn geeigneter ^eit wieder auszunehmen.

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Militardepartement.

2) Der Bundesrath wird eingeladen, daraus Bedacht ^.. nehmen, dass, sosern nicht besondere Mandate oder bestimmte Direktionen von Seite der Bundesversammlung vorliegen, Bestimmungen nicht in die Reglemente und Voll^iehuugsverordnungen fallen, welche in e.^ heblichem Masse die kantonalen ^inan^en beanspruchen.

^. Finanzdepartemeut.

.^. Der Bundesrath ist eingeladen , die Staatsreehnung fortan nach der für das Jahr 1860 gewählten Form stellen .,u lassen und ...ur Vorlage zu bringen.

4) Der Bundesrath wird eingeladen, dasür besorgt zu sein, dass künftig von ihm angehörenden Zollhäusern ein gleicher Zin.^, wie von seinem übrigen, speziellen Zweken gewidmeten Eigenthum in Rechnung gebracht werden konne.

5) Der Bundesrath wird eingeladen, in Erwägung ^u ziehen , ob nicht der von dem gewesenen Konsul Emerl. in Rio-Janeiro deponirte Betrag von ^r. 5000 einer andern Verrechnungsweise unterstellt werden soll.

17^ 6) Der Bundesrath ist eingeladen, dafür Vorsorge .^u treffen, dass

oas Militärbudget künftig richtiger erstellt werde, gleichzeitig aber

auch wiederholt angewiesen, sich an die Schranken der betreffenden Kreditbewilligungen zu halten.

7) Der Bundesrath ist ermächtigt, in geeigneter Weise darauf Bedacht zu nehmen, dass der für das Rütii in Rechnung gebrachte Werthanschlag aus dem Vermogensetat entfernt werde.

1^. J... .^g.^teta^.

8) Jm Uebrigen wird der Geschäftsführung des Bundesrathes Jahr 1860 die Genehmigung ertheilt.

vont

..)) Die Geschäftsführung des Bundesgerichts, so weit sieh der darüber erstattete Bericht verbreitet, ist gutgeheißen.

10) Die vom Bundesrathe vorgelegte Staatsrechnung vom Jahre 1860

ist genehmigt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Kommission des Nationalrathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichts während des Jahren 1860, so wie über die Staatsrechnung von demselben Jahre. (Vom 17. Juni 1861).

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1861

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

29

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.07.1861

Date Data Seite

93-173

Page Pagina Ref. No

10 003 392

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