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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom 23. Februar 1861.)

Für die Amtsdauer vom 1. ...tpril d. J. bis 3l. März 1864 stnd die Beamten der Telegraphendirektion wieder bestätigt worden, wie folgt : Direktionsbüreau.

Als Direktor: Hr. Eharles Louis Eurchod, von Erissier (Waadt) .

,, l. Sekretär und Registrato..: Hr. Raspar H o n e g g er, von Dürnten (Zürich) ; ,, II. Sekretär für das technische Bureau : Hr. Jakob H o h l , von

Heiden (Appena A. Rh.) ;

,, ,, ,,

Kontroleur: Hr. Gottlieb B l a s e r , von Langnau (Bern); I. Kontroleurgehil.se: Hr. Joh. Trüb, von Horgen (Zürich).

H.

,, ,, Alexander Friedrich Buch er, von Kallnach (Bern) ; Als Telegraphist. Hr. Joh. Jakob Heer, von Hal.lau (Sehafshausen).

.Inspektoren.

Als Jnspektor des I. Preises Lausanne) : Hr. Karl Lendi , von Wallenstadt St. Gallen), in .Lausanne ; ,, ,, ,, IL ,, (Bern): Hr. August Frey, von Olten (Solothnrn), in Bern, zugleich Stellvertreter des Direktors ; ,, ,, ,, llL ,, (St. Gallen): Hr. Karl K a i s e r , von Zug , in St. Gallen.

,, ,, ,, IV.

,, (Bellinzona) : Hr. Veter Salis, von Soglio (Graubünden), in Bellinzona.

Der mlt

Bezeichnete lst neu gewählt.

Das schweif. Militärdepartement wurde behufs näherer Prüfung der Militärpensionen ermächtigt, eine Kommission einzuberufen, bestehend aus den Herren General Wilhelm D u s o n r , in Genf; .Landammann Joh. Jak. Sutter, in Bühler (Appenzell A. Rh.); eidg. Oberstlieutenant Karl P e s t a t o c i , in Zürich; Bataillonskommandant Heb l er, in Bern.

^

257 (Vom 25. Februar 1861.)

Auf den Antrag seines Militärdepartements hat der Bundesrath di...

Abänderung . der ^. 20 .und 21 des allgemeinen Reglements über die Auswahl der Rekruten und die Abhaltung der eidgenössischen Militär-

schulen für die Spe.,ialwafsen, vom 25. Rovembex 1857 ^,, beschlossen und die provisorisch in K.^st tretenden neuen .Artikel durch folgendes Kreisschreiben den Kantonen mitgetheilt : ,,T^

^

^

^

,,Die seit dem Erlass des allgemeinen Reglementes über die .Auswahl

der Rekruten und die Abhaltung der eidg. Militärschulen für die Spezialwafsen , vom 25. November 1857, gemachten Erfahrungen lassen eine AbÄnderung dieses Reglemeutes für dringend nothwendig erkennen.

Für einmal beschränken wir uns jeooch daraus, einige Artikel aufzuheben, welche die Wiederholungsknrse der .Artillerie beschlagen , und sie dnreh die am Schlusse des Gegenwärtigen folgenden zwei Artikel zu ersezen. Dabei sezen wir jedoch ausdrüklich fest, dass diese Abänderungen bis aus Weiteres nur als p r o v i s o r i s c h e Massregeln zu betrachten seien und nur für die diessjährigen Militärübungen Geltung haben sollen.

,,Rach ^. 20 des eingangs angeführten Reglementes werden bei den Wiederholungskursen die Kaissons bloss mit 4 statt mit 6 Bferden bespannt, und führen die schweren Batterien überdiess bloss 4 statt 6 Kaissons mit. Diese sogenannte Schulbespannung hat den Rachtheil : ,,1.

dass ein beträchtlicher Theil von Trainsoldaten selten, zuweilen selbst im ganzen Verlauf eines Kurses gar nie aus's Bferd kommt und vom Traindienst gar nichts lernt; ^2. dass man, wenn die Kaissons bloss mit 4 ^ferden bespannt sind, sieh leicht falsche Begriffe über die Beweglichkeit der Artillerie macht, und endlieh ,,3. dass bei jedem Manovriren mit aufgesessener Mannschaft^, namentlieh in etwas schwierigem Terrain, die Kaissonspserde unverhältnissmassig stark angestrengt werden , so dass die Fuhrwerke ost nicht einmal mit 4 Bserden bespannt werden konnen, was natürlich vermehrte Vserdabschäzungen zur .^olge hat.

,,Durch die Abänderungen ist serner die im bisherigen Reglements vorgeschriebene Sehulladung aufgehoben und wird dafür die Feldladung

aueh für die Wiederholungskurse eiugeführt. Die Schulladung für das Zielschiessen bei Wiederholungskursen hat sich als hochft unpraktisch bewährt, da sie den ..Offizieren und Soldaten durchaus unrichtige Begriffe mit Be^.g auf die Aussäe und die Wirkung der Geschüze beibrmgt. Es

ist desshalb die Schnlladung auch bei keiner andern Armee eingeführt.

,,Ueberdiess sind mit Bezug auf die bei den Wiederholungs^ursen zu.

.^) S. eidg. ^esezfammIung, Band ^ Seite ^71.

258 verwendenden Munitionsarten mehrere Abänderungen getroffen worden, die.

sich durch die Erfahrung als zwekmässig erwiesen haben.

^Ferner musste die Munition der Reservebatterien der fahrenden Artillerie., der Gebirgsbatterien und Vositionskompagnien im Auszug nnd in der Reserve näher bestimmt werden, da das bisherige Reglement darüber keine weitern Vorschriften enthielt.

,,Die abgeänderten Artikel lauten nun wie folgt : ,,.^ .^0. Ju Bezu.^. auf -ie Bespannung der fahrenden Batterien

wird seftgesezt, dass die Geschüze mit der reglementarischen Zahl von 8, resp. 6 Bserden, die Linienkaissons mit je 6 Vserden, die beiden Reservelaissons der schweren Batterien, so wie Rüstwagen und Feldsehnnede je mit 4 Bserden bespannt seien. Diese Vferde sollen den erforderliehen Ansprüchen entsprechen und beim Diensteintritt frisch beschlagen sein.

,,Für die Gebirgsbatterien sind erforderlich : 4 Lastpferde oder Maulthiere sür 4 Geschüze, 4 ., ,, ,, ,, 4 Lasfetten,

12

.,

,,

,,

,, 24 Mnnitiouskasten ,

10

,,

,,

^,

., Handwerkszeug und Gepäk.

30 Bastpferde oder Maulthiere, nebst 9 Reitpferden für Offiziere und Unteroffiziere.

,,Bei den Raketenbatterien ist jeder Raketenwagen mit 6 Vferden zu bespannen.

.,^. 21. Das von den Kantonen zn liefernde Materielle für den Unterricht soll sich in gutem Zustande befinden. Die zum Scharsschiessen bestimmten Gesehüzrohren werden znrükgewiesen , wenn sie Kugellager von mehr als 8 Strichen haben.

,,An Munition soll jede Kanone der Anszüger- bespannten Batterien ausgerüstet s.^in mit 60 Kugelschüssen mit Feldladung , 6 Kartätsehgranaten mit starker Ladung.

Jede Haubize mit 60 Granaten , wozu 30 starke und 30 schwache Vatronen , ^ Kartätschgranaten mit starker Ladung.

Jede Kanone der Reservebatterien mit

40 Kngelschüssen mit Feldladung.

Jede Haubize mit 40 Granaten, mit 20 starken und 20 schwachen Vatronen.

Für jede Hanbize der Gebirgsbatterien im Anszng nnd in der Reserve 48 Schüsse, nämlich: 42 Granats .hüsse, 6 Kartätschgranatsehüsse.

^ür jedes Raketena.esehü^ 40 Raketen ^ ^ ^^^ Reserveraketenbatterie halb so viel.

25.^ ,,Die Munition einer Bositlonskompagnie des Auszuges soll bestehen aus

240 Kugelschüssen mit Feldladung ^ ^ ^ ^ ^ ^ o^.er ^ .o^ ^ ,, ,, .^ ,, ^.

120 Granatschüssen aus 24 .^ Haubizen, die eine Halste mit starken, die^ andere mit schwachen Ladungen.

10 12 .^ Kanonenshrappnells ,

10 24^ Haubizshrappnells,

20 Morferwürse ,

400 Schüsse und Würfe.

,,Für die Bositionskompagnien der Reseroe besteht die Munition aus.

120 Kugelfchüfsenmit^ldladung^^^^^^^ 1^od.12^, 60 24 .^ Granatschüssen ,

I ,,

,,

^,, ,,

^,,

10 12 ^ Kanonenshrappnells, 10 24^ Haubizshrappnelis, .

200 Schüsse.

,,Für die ^arkkompagnien des Auszugs : ver ^omvaani.^ .^ ^ ^ per .^ompagn^e ^ ^ ^ Kngelschüsfe, ^^..^^^ ,,Die Eidgenossen schast vergütet den Kantonen die verbrauchte Munition.

,,Judem wir Sie schließlich einladen , die geeigneten Massregeln zu tresfen, dass diese Bestimmungen in Vollzug gese^t^ werden, benuzen wir diesen Anlass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen. nebst uns in den Schuz des ...lllmachtigen zu empsehlen.^

(Vom 1. März 1861.)

Die Standeskommission des Kantons A p p e n ^ e l l der ä u s s e r n .

Rhoden machte mit Zuschrift vom 27. Februar d. J. dem Bundesrathe

die Mittheilung, dass die dortige, am 28. Oktober v. J. versammelt

gewesene .Landsgemeinde ihren Beitritt ^u dem ^wischen der Mehrzahl der schweiz. Kantone ^) abgeschlossenen und mit dem 1. Januar 1857 in Kraft getretenen Konkordate über den Schn^ des schriftstellerischen und

künstlerischen Eigentums erklärt habe.

...) Siehe eidg. Versammlung, Band ^.. Seite 4.^ und ol.4.

^60 Der Bundesrath hat die nachstehenden Beamten für die neue Anusperiode 1861,^4 wieder bestätigt.

A. K a n z l e i des M i l i t ä r d e p a r t e m e n t s .

L Sekretär, zugleich Büreau.^ef: H.

Hl.

Herr Joachim Fei ss, von AltSt. Johann (St. Gallen) ; Herr Christian Berger, von Oberbuchsiten (Solothnrn); ,, Louis Autoine D e s G o u t t e s , von Bern.

,, ,,

B.

Bureau des Personellen.

^ldjunkt des Militärdepartements , gleichzeitig .Oberinstruktor der Jnfanterie:

Herr eidg. Oberst Haus W i e l a n d , von Basel.

C.

^ u l v e r k o n t r o l e.

Vuiverkontroleur : Herr Joh. Jakob S t r ä s s l e r , von Eglisau (Zürich).

D.

V e r w a l t u n g des Materiellen.

Verwalter des eidg. Kriegsmaterials . Herr eidg. Oberst Rudolf Wurs t e m b e r g e r , von Bern.

E.

Oberkriegskommissariat.

Verifikator und Buchhalter. Herr ^berstlieuteuant Blaeid H u s e r , von Eggenwpl (Aargau).

F.. .^rie g sk o mm i ss ar i a t in T h u n.

^riegskomuuss^r . Herr Oberstlieuteuant Gottlieb Liebi, von Thun.

D.e Beusionskommissiou ist für eine neue ^lmtsdauer von drei Jahren .bestellt worden aus den Herren : Oberst ^e h mann, Oberfeldarzt, in Bern.

. Oberstlienteuant W i e l a n d , Divisionsarzt, in Schostla.nd ^ (Aargan^, Oberst Benz, Regierungsrath, in Zür.eh^ ,, D e l a r a g e . a z , Staats...ath , in .Lausanne ; Bataillonskommandant A r n o l d , in Altdoxs.

(Herr Arnold ist an der Stelle des aus dem eid^. Stabe getretenen Hrn. Oberst S i e g f r i e d ernannt worden. die übrigen Mitglieder wurden

neu bestätigt.)

^

26t ^er Bundesrath wählte folgende ..Postbeamte : (am 23. ^ebruar 186l)

Hrn. August Rüegg, Vostgehilfe, von Uznach, zum Vostkommis m Wattw.^l (St. Gallen); (am 27. Februar 1861) Hrn. Adolphe J o f e t , von Eonrfaivre (Bern), Vostgehilfe in Bruntrut, zum Vostkommis in Reuenburg ; ,, Antoine Girard, Vostablagehalter, von und in Eornol (Bern), zum Bostkommis in La ^hau^-de-Fonds ; ,, Alphonse M o n t a n d o n , Vostgehilfe, von und in Ehaur^-du-Milieu (Reuenburg), zum Bostkommis in La Ehaur^de-Fonds ; ,,

J^h. Ja^ Ko chi i, ^ou und in Wollishofen ^Zürich), zum Bosthalter daselbst; ^

(am 1. März 1861) Hrn. Joseph Dommik Christen, von und in. Andermatt (Uri), zum Bosthalter, Telegraphisten und Briefträger in dort.

^

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