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Schweizerisches Bundesblatt.

Xlll. Jahrgang. l.

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Nr. 10.

2. März 1861.

Bundesrathsbeschluß , betreffend

die Bereinigung einzelner .Kompagnien der .Kantone Basel-.

Stadt, Schaffhausen und Appenzell A. Rh. in ein gemeinsames Bataillon.

(Vom 23. Februar 1861.)

Der

schweizerische Bundesrath,

in Erwagung , dass das der Jnsanterie-Brigade Rr. 28 der gegenwärtigen Armeeeintheilung zugetheilte, aus den Einzelnkompagnien R... 2 und 3 des Kantons Schaffhausen ,

,, 4 ,, 5 ,, ,,16 ,,17 ,,

,, .,

Appenzell A. Rh., Basel-Stadt

kombinirte Bataillon als solches nur verwendbar ist, wenn ihm ein Stab und das nothige Material gegeben wird , nach Einsieht der Zustimmungen der betheiligten Kantone Schafshausen , Appenzell A. Rh. u..d Basel-Stadt , gemeinsam und nach einem gewissen Turnus den Batailtonsstab zu bestellen und das nothige Material anzuschaffen ; aus den Vortrag des schweiz. Militärdepartements,

beschließt.

1. Das ans den Einzelnkompagnien Rr. ... und 3 des Kautons S.haffhausen, Rr. 4 und 5 des Kantons Appenzell A. Rh. und Rr. 16

und 17 des Kautous Basel- Stadt kon.binirte und der 28. Brigade der .

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Jahrg.

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^ 2

gegenwärtigen Armeeeintheilung zugetheilte Jnfanteribataillon erhält, sobald es in den aktiven Di.^.ft ^..x...sen ^txd, ^die Rr. 12l^.

2. Die erwähnten Kantone haben nach ihren abgegebenen Exkl.ärungen folgende Leistungen zu übernahmen : I. ^Bataillonsstab.

Die Stellen ^es Bataillonskommandanten , des Majors und des Aidemajors werden unter den Kantonen abwechslungsweise so besezt, dass ^...sel.^tadt ^nerst den Kommandanten, Schaffh^us..... den Major und Appenzell A. Rh. den Aidemajor stellt. Tritt der .Kommandant von Basel..Stadt aus , so ist das Vorschlagsrecht für diese Stelle an Schaffhausen, dann an Appenzel.l A. Rh. Bei den übrigen Graden findet ein Turnus in gleicher Reihenfolge statt.

Die

übrigen Stellen im Bataillonsstab werden solgendermassen

bes^t .

von Basel-Stadt, Schasfhansen, Appenzell ^l. Rh.

O.uartiermeister

. .

1

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-

Fähndrich . . . .

Feldprediger . . .

Bataillonsarzt . .

Unterärzte . . . .

1 1

^--1 -

1 1

Adjutantunteroffizier Stabssourier . .

Tambourmajor .

Wasfenunteroffizier .Wagenmeistex . .

Büchsenmacher .

Schneider . . .

Schuster . . .

1 1 ^ 1 ^ -

^ 1 .^ -^ -^

1 1 1 1 1

Vrofos

.

.

.

.

.

^ .

.

.

.

.

-

1

-

Den Kantonen ist gestattet, für das in den Stab gestellte Personal.

den Etat ihrer Kompagnien,. wenn nothig , geringer ^u stellen.

ll.

Material.

Der Fourgon wird von Basel -^tadt geliesert. Die fünf Halblaissons in die Linie, in die Divisionsparks und d.e Depotparks werden folgendermassen vertheilt :

Basel-.^tadt

. . . . l,

^chasshauseu

. . . . 2,

Appenzell A. Rh. . . . 2.

3.

Die Bataillonsfahue liefert die Eidgenossenschaft.

253

4. Das eidgenossische Militardepartement ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

Bern, den 23. Februar 1861.

Jm Ramen des schweiz. Bundesrathes, Der .Bundesprasident: J.

M.

Knusel.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess

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des

Bundesrathes, betreffend eine Konzessionsgebühr der

Nordostbahn.

(Vom 25. Februar 186l.)

Der s c h w e i z e r i s c h e Bundesrath, nach Einsieht der Berichte des Vostdepartementes vom 30. November 1860 und des Finanzdepartementes vom 3. Januar 1861, und e.nes Berichtes des Vostdepartementes vom 25. Februar 1861 über die am

18. gleichen Monats mit der Direktion der Rordostbahn gepflogenen

Unterhandlungen ; in Betracht der an die Aktionärs bezahlten Dividenden von 5 %

für das Jahr 1859 und von 6 % für das Jahr 1860.

in Betracht des durch Erstellung der Eisenbahnen der Vostverwaltung erwachsenen. sehr erhebliehen finanziellen Nachtheils;

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Bundesrathsbeschluß, betreffend die Bereinigung einzelner Kompagnien der Kantone Basel-Stadt, Schaffhausen und Appenzell A. Rh. in ein gemeinsames Bataillon. (Vom 23.

Februar 1861.)

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Jahr

1861

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.03.1861

Date Data Seite

251-253

Page Pagina Ref. No

10 003 306

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