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Schweizerisches Bundesblatt

^lll. Jahrgang. ll.

Nr. 37.

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10. August 1861.

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nationalräthlichen Kommission über die Angelegenheit der.

Brünigstraße.

(Vom 12. Juli 1861.)

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Die kommission, welche Sie mit der Vrüfnug der Vorlagen. des Bundesrathes über die Angelegenheit des Baues der Brünigftrasse beauftragt haben, beehrt sich, Jhnen anmit folgenden Bericht zü erstatten.

Durch Bundesbeschluß vom 19. Juli 1860, betreffend die Gefchaftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichts und die Staatsxechnung vom Jahr 1859 wurde der .Bundesrath (Bostulat Nr. 15) emgeladen, ,,der Bundesversammlung über den Stand der Angelegenheit der Brimigstrasse und die zur beförderliehen Vollendung derselben getroffenen, beziehungsweise zu treffenden Massregeln einen Spezialbericht zu erstatten."

Der Bundesrath hat nun in Vollziehung dieses Beschlusses eine .vom 5. Juli d. J. datirte Botschaft eingereicht und derselben einen Jnspektionsbericht des Hrn. Oberingenieur Hartmann d. d. 6. Juni l. J.

beigelegt.

^ Das angeführte Vostulat wurde hervorgerufen hauptsachltch durch die Art und Weise, in welcher der Bau der Strasse auf dem Gebiete des Cantons Bern ausgeführt werden zu wollen schien. Zwei Verhältnisse insbesondere wurden von der damaligen (st..nder..thliehen) Brüfungs.kommission in's Auge gefasst, nämlich: 1) die der Strasse zn gebende Fahrbahnbreite , 2) der Bautermin.

Bundesblatt Jahrg. ^^.l. Bd. ^.

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Was die Fahrbahn breite der Briinigstrasse auf dem Gebiete des Kantons Bern angeht, so entwikelte sich diese Frage wie fol^t . dieselbe

wurde gemäss Art. 3 des Separatprotokolls vom 31. März 1857 einer

Expertise unterworfen, zu der sowohl der Bundesrath als die Regierung pon Bern je einen Jngenieur abordneten. Diese Expertise bezeichnete eine Strassenbreite von 18 Fuss als nothwendig. Der Grosse Rath von

Bern, dem die Ratifikation des Se.^ratprotokolls vom 31. Mär^ 1857

vorbehalten worden war, ertheitte dieselbe, jedoeh unter der Einschränkung, dass ex die Strassenbreite für die Streke vom ^infterholzli bis W..lerbrüke aus nur 1^. statt der von der Expertise bezeichneten 18 Fuss sest^ sezte. Es erhob sich nun über diesen Punkt eine Korrespondenz zwischen^ dem Bundesrath und der Regierung von Bern , die damit endigte , dass ersterer durch Beschluß vom 30. Mai 1859 von der Forderung von 18 Fuss abgieng, dafür aber desto naehdrnksamer auf die rechtzeitige Vollendung der ^trasse drang. Aus Legeres werden wir später ^urükkommen.

Die Botschaft des Bundesrathes vom 5. Juli abhin betrachtet die Frage der Strassenbreite als eine vollständig erledigte , und übergeht sie daher mit Stillschweigen. Obsehon nun dieselbe wesentlich zur Erlassuug

des postulats Rr. 15 vom 1.). Juli 18^.0 beigetragen hat, so find wir, Angefiehts des Stadiums, in dem sieh die Angelegenheit der Brünigstrasse gegenwärtig befindet, geneigt, diesem Vorgang des Bundesrathes zu folgen. Schon die vorerwähnte ständeräthlu.he Prüfungskommission hat gesuhlt, dass in Beziehung aus diese ^rage der Standpunkt der Kritik nicht wohl verlassen, xesp. überschritten werben tonne, und fie hat, ob^chon die Thatsachen damals lagen wie jezt, fich nicht veranlasst gesehen, einen Antrag zu stellen, ^dessen Annahme die Ausführung der früher angenommenen ^trassenbreite von 18 ^uss .^u fiehern geeignet gewesen wäre. Jn der .^hat liess sieh aueh ein solcher Antrag kaum stellen, da sicherlich nicht ^u bestreiten war. dass der Bundesrath bei ^assuug seines, diese gauze ^rage beseitigenden Beschlusses vom 30. Mai 185.) sich im Kreise seiner Amtsbesugniss gehalten habe , und da eben so wenig zu bezweifeln war,

dass mit Eintritt dieses Beschlusses das Separatprotokoll vom 3l . März

1857 in Betreff des Punktes der Fahrbahnbreite aus eine für den Bnnd w.e sür Bern vollkommen rechtsverbindliche Weise abgeändert worden sei.

Wir gehen nun ^ur ^rage der Einhaltung des Bautern.ins über.

Der Bundesrathsbesehluss vom 23. März 1857, dem sieh alle betheilig^ ten Kantone .inter^ogen haben, se^te den Endtermin sür die Bauarbeiten aus 1. November l 8^2 fest. Laut Separatproto^oll vom 31. Mä^

t 857 verpflichtete fi^ indess die Regierung von Beru , die Arbeiten auf

ihrem Gebiete jedenfalls gteiehzeitig mit denen im Gebiete von Obwalden, also mogI.cherwe.se aueh vor dem 1. Rovember 18.^2 ^u vollenden.

Später erhob sich nun auch hierüber eine Differenz ^visehen Bern und dem Bundesrathe, da ersteres den Bautermin bis 1. November 1862 fich

449 nicht verkürzt zu sehen wünschte, der ..Bundesrath aber auf eine frühere Vollendung drang und sich für sein Beehren darauf stüzte, dass Obwalden die Vollendung der ihm zufallenden..Arbeiten auf Ende 1860 in Ausficht stellte. Wir glauben Jhnen, Tit., keinen Gefallen zu erweisen, wenn wir hier die hierauf bezügliche, .bis heute ergangene Korrespondenz rekapituliren,. und wenden uns vielmehr sofort der inzwischen in der Hauptsache erfolgten Erledigung der Frage zn. Die Regierung von Bern, nachdem sie von ihrem Trossen Rath den nöthigen Kredit erhalten hatte, sah sich in der Lage , die Sauarbeiten . auf ihrem Gebiete während des Jahres 1860 und im .Laufe dieses Jahres so betreiben zu lassen, dass die Eröffnung der Strasse über den .^rünig für den Vostverkehr und für die Befahrung mit Brivatsuhrwerken aus den 1. Juli (Beginn des eidgenössischen Freischiessens in Stanz) stattfinden konnte. Di.. Botschaft

des Bundesrathes .vom 5. Juli konstatirt dieses Ereigniss mit Befriedi-

gung, und es gereicht uns zum Vergnügen, uns diesem Gefühl ansehliessen zu konnen, indem wir gleichzeitig nicht umhin können, hervorzuheben, ^ass die Bernerregiernng ihrer diessfälligen Verpflichtung bis jezt eben so energisch als lo^al nachgekommen ist.

Hiemit dürfte das postulat Rr. 15 pom 19. Juli 1860 seine Erledigung gesunden haben.

Ueber den gegenwärtigen ^tand der Brünigftrassenbauten im Allgemeinen berichten wir kurz folgendes : Es versteht sich von selbst, dass namentlich auf der eigentlichen Bexgstrasse noeh vielfache Vollendungsarbeiten auszufuhren sind, die indess in nicht allzulanger Frist ihren .^bsehluss finden werden. Der Bericht des Herrn Oberingenieurs Hartmann, d. d. ^. Juni 18.^0 lasst darüber eben so wenig .Zweifel übrig, als di.e Botschaft des Bundesrathes vom

5. Juli. Doch dürfte dieses leztere ^ktenstük zu weit gehen, wenn es

annimmt, dass die vollständige Beendigung der Arbeiten schon im Laufe dieses Sommers oder Herbstes stattfinden werde. Wir erlauben uns übrigens an diesem Orte, und unter besonderer Rüksichtnahme des Hartmanischen Jnspektionsberichts , die Erwartung anzusprechen , dass der Bundesrath sich stetsfort in geeigneter Weise von der soliden und kunstgerechten ^lussührung aller Theile der Strasse und insbesondere der .^unstbauten, und zwar sowohl im Gebiete des Kantons Bern als im Gebiete von Obwalden, überzeugen werde.

Abgesehen von der Bergstxasse ist noch die ^treke von Horw bis .Lnzern zu vollenden. Dieselbe ist in vollem Bau, und der Bundesrath hofft , dass dieser Strassenabschnitt im Herbst dieses Jahre^ werde kollaudirt werden konnen , da auf derselben keine erheblichen Schwierigkeiten zu überwinden seien.

Wir bemerken hier , dass der Bundesrath durch seinen Besehluss vom

23. März 1857, Art. 6, der Regierung von Obwalden für die .^orrek-

tion der alten Strasse einen Termin bis 1. Jänner 1870 eingeräumt

450 ^ hat. Diess wird den Bundesrath veranlassen , den St.n.d dieser Arbeiten jeweilen revidiren zu lassen und darauf ^u dringen , dass in diesen. Betreff das Rothige von Obwalden gethan werde. Der ., Brünigstrassenbau ^ wird daher auch erst mit Ablauf des bezeichneten Endtermins als reg e lmassig wiederkehrendes Traktandum ..nis den Geschäftsberichten des Bundesrathes verschwinden.

Von den 400,000 Banken , ^ welche die Bundesversammlung am 26. Juli 1856 an den Bau der Brinngstrasse beizutragen beschlossen hat, sind bis heute 370,000 Fr. ausgegeben worden. Von den reftirend.m 30,000 ^ranken soll ..^bwalden ^ 25,000 , L.^ern 5,000 erhalten.

Die Regierung von Bern hat, wie Jhnen wohl bekannt, auf einen An^ theil au dem Geldbeitrag des Bundes verzichtet. Die Ausweisung der Restbeträge soll bevorstehen , womit denn der eben allegirte Vundesbeschluss vom 26. Juli 1856 auch in dieser Richtung seine Vollziehung erhalten haben wird.

E... scheint uns der Sache augemessen zu sein , wenn der Bundesrath , nach Abschlnss der .Angelegenheit , d. h. nach der definitiven Abnahme der Bergstrasse sowohl als aueh der noch im Bau begriffenen Strassenstxeke im Danton .^u^ern , der Bundesversammlung einen eingehenden Schlussberieht über die Ausführung des ^rossen Unternehmens des .Brünigstrassenbanes erstattet , und wir beantragen demnach : der Bundesrath sei , da Veranlassung zu weiteren Beschlüssen nicht vorliegt , einzuladen , nach .Abnahme der gesummten Strassenstxeke von Brienz bis Ludern, ^inen eingehenden und absehliesslichen Bericht au die Bundesversammlung ^u erstatten.

Genehmigen Sie, Tit., bei diesem Anlasse die Versicherung uuserer ....usgezeiehneteu Hochachtung.

Bern, den ..2. Juli 1861.

Rau.ens der .^onunissiou , Der Berichterstatter.

Bieder.

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Bericht der nationalräthlichen Kommission über die Angelegenheit der Brünigstraße.

(Vom 12. Juli 1861.)

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10.08.1861

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