677 Der budgetirte Gewinn auf dem Bulverregale für das Jahr 1860

betrug . . . . . . . . Fr. 13l ,734. Dazu kommen Mehreinnahmen ,, 20,496. 87 Der erzielte Gewinn beträgt .

Fr. 96,908. 33 Dazu kommen Mehrausgaben ,, 55,322. 54 Fr. 152,230. 87 Fr. 152,230. 87 Dass der Gewinn hinter dem Budgetansaz zurükgeblieben ist, hat feinen Grund a. in der geringern Fabrikation.

h. in den stattgesundenen Explosionen ; c. in den starken Zinsen, womit die Bulververwaltung belastet ist, indem sie auch die Kxiegsvorr...the zu verzinsen hat.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom 13. Mai 1861.)

Der Bundesrath genehmigte die von seinem Militärdepartement verfügte Entlassung der zum Wiederholungskurs in Zug besammelt gewesenen Seharfschüzenkompagnie ....r. 41 von Glarus, und ermächtigte serner das genannte Departement, dem Hilfskomite in Glarus die noch vorhandenen Kleidungsstüke (5 Kisten), welche im Konflikte mit Vreussen wegen Reuenburg als Liebesgaben für die Armee eingeschikt, aber bei Entlassung der Truppen nicht mehr verwendet wurden, zur Verfügung zu stellen.

Der Bundesrath ernannte den Direktor der schweiz. Telegraphenperwaltung, Hrn. Eurchod, zum technischen Jnspektor der gedachten Verwaltung, vom 1. Mai d. J. an, wogegen er der bisherigen Besorgung technischer Gessaste des Bauwesens enthoben wurde.

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(Vom 15. Mai 1861).

....^er Bundesrath hat beschlossen, dass Postsendungen au Briefen und Fahrpoststüken zur Unterstüzung der Brandbeschädigten in Glarus portofrei befordert werden sollen , wenn uämlich die Sendungen (Briefe und Fahrpoststüke) entweder ^oon Behorden oder Hilfskomitees ausgehen und kontrasignirt oder an solche adressirt sind, und in jedem Falle mit der Bezeichnung ,,Unterstüzung^für die Brandbeschädigten in Glarus^ versehen werden.

^ .

Jn Folge ei..er mit der konigl. bayeris.hen Staatsregierung getroffenen Uebereinkunst wegen gegenseitiger Zusendung von Geburts- nnd Todscheinen, hat der Bundesrath an sämmtliche Kantonsregieruugen das nachstehende Kreisschreiben erlassen :

,,Tit.^ ,,Wir haben f. Z. nicht ermangelt, der konigl. bayerischen Staatsregierung die verschiedenen Wünsche .zur Kenntniss zu bringen, welche an den vou^ Bayern ausgegangenen Autrag wegen gegenseitiger Mittheilung der Geburts- und Todseheiue von ^Riedergelasse.ieu von den einzelnen Ständen geknüpft worden waren.

,,Rach einer Rote der konigl. b^erisck.en^esa.^dtsch^st^von^1^. April d. J. wird bayerischerseils gegen jene Bedingungen nichts eingewendet, da man einen besonderen Werth ^darauf lege, dass von den schweizerischen Kantonen die Geburts- und Todseheine bayerischer Staatsangehoriger mitgetheilt werden. Hierauf würden sieh folgende Kategorien ergeben : ^A. ^Be^uglieh des Kostenpunktes: 1. ^ K o s t e n f r e i wurden die Gebnrts- und Todseheine ausgestellt in den Kantonen Zürich , Bern , L.^ern , Uri, .

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^ehwy.^, Unterwalden, Glarus, Zug, Solothnrn, Basel, ^chaffhansen, Appenzell, St. Gallen, Granbünden, Thnrgal.., Tessin und Genf.

2.. ,,Jm Kanlon Aargau würden die Todseheine kostenfrei , die Geburtsscheine aber in jenen Fallen, wo die Eltern des Kindes Vermogen oder Erwerb besinn , gegen Bezahlung der Tarnen und Kosten ausgestellt.

3. ,,Jn den Kautonen ^reibnrg, Waadt, Wallis und Reuenburg würden die Gebnrts- und Todscheine gegen Bezahlung der Ta^en und Kosteu ausgefertigt.

B. ,,Bezüglieh der ^orm, so soll 1.

^,im Kanton Bern eine weitere Légalisation der fraglichen Urkunden als . durch die zunächst übergeordnete Behorde nicht stattfinden, und

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2. ,,im canton Basel- Stadt würde man sich lediglich auf die pfarramtliche Fertigung ohne weitere Legalisation beschränken.

^ ^ ,,Ba^eru selbst wird, ohne auf der Einhaltung der Reziprozität zu bestehen , ^. sammtlichen Kantonen die in Frage stehenden Atteste kostenfrei mittheilen.

.

^. ,,Was das Zustellungsverfahren betrifft., so. wird Bauern nach bisheriger Uebung sich der Vermittlung seiner Gesandtschaft bedienen, jedoch

sieh auf die Beglaubigung durch die^Distriktspolizeibehorden beschränken, da die Legalität der Dokumente ^ durch die Vermittlung der konigl. Gefandtschaft genügend konstatirt erscheint.

,,Schliesslich wird die Erklärung wiederholt, mit ^welcher man schweizerischerseits nur einverstanden fein kann, dass nämlich weder die Ausstellnng, noch die Annahme der Geburtsurkunden die Frage über die Staatsangehoxigkeit präjudiziren tonnen.

,,Jndem wir die Ehre haben , Jhnen hievon Mitteilung zu machen, betrachten wir diesen Gegenstand als erledigt, beziehungsweise zwischen den h. Ständen und ..^a^ern . hinlanglieh ^useinandergesezt, und beuten daher nur noch diesen .^lnlass, Sie, getreue,. liebe Eidgenossen. fammt

uns in Gottes Machtschuz zu empfehlen .^

^^^ ^^De^ Buudesxath. l^t^g^ah^^ ^ ^^ ^^ (am 13. Mai^l). ^ .^^

^. ^

..

Hrn. Eharles Dueard, von Vi^ (Waadt), zum Commis der .^reispoftDirektion .Lausanne ; .

^ . .^ ^...

,, David .Louis ^Rochat, von Le .Lieu ^ (Waadt) , zum .Commis auf dem Hauptpostbüreau Lausanne .

.

(am 16. Mai 1861)

Frau ^nna Katharina L... ^, von Wolfhalden, zur Bosthalteriu und Telegraphistin in Herisau, an .der Stelle ihres verstorbenen Gatten.

Hrn. Joseph ^aller, von .^ammersrohr., .^ts. .^olothurn, zun. Bundesrathsweibel.

Ein Bulperverkäuferpatent hat .erhalten : Herr Konstantin Bavier, in Ehur.

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