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der nationalräthlichen Kommission , betreffend den Beschlussesentwurf des Bundesrathes über die Bewaffnung der Infanterie.
D i e B u u d e s v e r s a m ml u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht des Bundesbeschlußes vom 25. Herbstmouat 1856, betretend die Einführung des neuen Jagergewehrs; einer Botschast des Bundesrathes vom 27. November 1856, betreffend Bewaffnung der Infanterie, beschließt: 1. Für die ersten J.igerkompagnien der Bataillone, die Jägerkompagnieu der Halbbatailloue und die einzelnen J.igerkompaguien des Buudesauszuges sind ohne Verzug 20 .^ überzahlte J..gergewehre anzuschaffen.
Die Auschaffuug geschieht durch den Bund . au die Kosteu tragt er zwei Dritttheile, die Kantone einen Dritttheil bei.
Der Bund legt überdiess eiuen Vorrath von 1000 Jagergewehren an.
2. Von den Gewehreu nach dem System Prélat-Burnand sind 20 ^., überzählige umzuändern. Die Gewehre haben die Kautoue zu liefern. die Umänderungskosten trägt die Eidgenossenschaft, beides nach den Bestimmungen des Bnndesbesch lusses vom 26. Jänner 185.).
Der Bund legt einen Vorrath von 20,000 solcher Gewehre an.
3. Die Kantone sollen den Bestand von Jager- und VrelatBurnand-Gewehren , wie er sich nach den geglichen Kontingentsbestimmungen und den Vorschriften des gegeuwärt.geu Beschlusses herausstellt , jederzeit vollzählig erhalten.
4. Der vom Bundesrathe vorgeschlagene Art. 5 wird unverändert angenommen.
5. Es werden dem Bundesrathe folgende Kredite bewilligt: ^. Für Durchführung der Gewehr- und Munitionsumänderung, nach .der Grundlage des Bnndesbeschlusses vom 2^. Jänner 185.) und den Bestinnnungen des gegenwärtigen Beschlusses ,^ die Anlegung des Landwehrmuuitionsvorralhes inbegriffen , zu den bereits sruher bewilligten .
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Fr. 500,000
noch weitere
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,, 533,000
h. F..r die Anschaffung der 20 ^ überzählige JägerBewehre und die Anlegung von Wassenvorräthen nach den obigen Bestimmungen 1 und 2 .
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,, ..^5,000^ 6. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses.
beauftragt.
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Antrag der nationalräthlichen Kommission, betreffend den Beschlussesentwurf des Bundesrathes über die Bewaffnung der Infanterie.
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Bundesblatt
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Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1861
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
04
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
19.01.1861
Date Data Seite
75-75
Page Pagina Ref. No
10 003 275
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