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Zweiter .Bericht an

den schweiz. Ständerath der mit Prüfung der Petitionen, betreffend den Waarentransport auf den Eisenbahnen beauftragen Kommission

(Vom 24. Juli 1861.)

Tit. l Jn der Dezembersizung von 1860 haben Sie eine besondere Kommission mit der Vrüfung von Betitionen beauftragt , welche von einem Aussehusse des genserischen Handelsstandes ansgiengen und die Hilfe der eidgenosstsehen Räthe zu dem Zwecke anriefen , damit aus gesetzgeberischem Wege eine bessere Ordnung im Waarentransport auf den Eisenbahnen der Schweiz eingeführt werde.

Die Schlüsse des Genser-Ausschusses waren in zehn Artikeln zufammengefasst, die wir hier zur bessern Erinnerung wiedergeben : L Dass eine Frist von 48 Stunden in den Hauptbahnhöfen und eine solche von 24 Standen in den Zwischenbahnhofen sur die Absendnng der mit dem Güterzug gehenden Waaren nicht überschritten werde.

II. Dass die Fraehtbriese von abgehenden Waaren mit einem , das sichere Datum tragenden Stämpel bezeichnet werden und dem Absender, der es verlangt, noch am gleichen Tage ein Speditionsempsangschein ausgestellt werde.

III. Dass die Güterzüge eine Wegstreke von 125 Kilometern in 24 Stunden zurükzulegen haben.

IV. Dass das Verfahren , die Ankunft der im Bahnhos angekommenen Waaren anzuzeigen , grossere Schnelligkeit und Regelmäßigkeit darbiete.

V. Dass eiue Frist von 24 Stunden für die Ablieferung der Waaren .,ur Wohnung festgesezt werde.

17 VI. Dass d.e Bezahlung der Frachtbriefe nicht vor der Ermittlung des ^ustand.^ der Eolli verlangt werde ; vorbehalten noch alle Rechte für den ^all innerer Beschädigungen oder Entwendungen.

VII. Dass im Falle von Verspätung der Adressat jederzeit befugt sei , einen Dritttheil vom Frachtpreise abzuziehen , unbeschadet des weitern Schadenersa^es , der sich aus der Verspätung ergeben könnte.

VIII. Da^ die Gesellschaften ihren Agenten die erforderlichen Vollmachten ertheilen, Anstände wegen geringer Beschädigungen gütlich auszugleichen , mit der Verpflichtung für sie , binnen zwei Wochen das Betressniss zu bezahlen.

l.^. Dass die Gesellschaften ihre Agenten ermächtigen , sofort diejenigen Beträge unter 100 Franken zu bezahlen . welche aus den Sendungen nachgekommen werden.

.^. Dass die Realemente und Tarife der Gesellschaften , mit Angabe der Entfernungen , eine hinreichende Veröffentlichung erhalten , damit sie leicht zur Kenntnis.. des Bublikums gelangen können.

Unterstüzt waren diese Schlüsse mit oder ohne Abweichungen oder Erorter^.ngen von zahlreichen Betitionen aus den industriellen Städten der Kantone W a a d t , Freiburg, Renenburg, Solothurn, Luzern, B a s e l - L a n d s c h a f t , Hessin, so wie aus allen denen des Kantons B e r n , welche dem Jmpulse oer Handels- und Gewerbsgesellschast dieses Kantons folgten.

Auf den Vorschlag Jhrer Kommission haben Sie, Tit., beschlossen, alle diese Gesuche dem Bundesrath ^u überweisen , mit der Einladung , sür die zweimaligsten Massregeln zur Gewährung der Wünsche der Gesuchsteller zu sorgen , und darüber in der nächsten , d. h. in der jezigen ordentlichen .^.ommersession , Bericht zu erstatten.

Der Bundesrath hat uns uuterm 10. diess einen umfangreichen Band aus die vorliegende ^rage bezüglicher Akten zugestellt, ^nter denen wir hervorheben : 1. Einen an die Direktion der Eisenbahnen un^ Entsumpfuugen des Kantons Bern gerichteten Bericht über das neue T^ansportreglement der schweizerischen Eentralbahngesellschast, vom 24. Juni 1859 datirt und von G. Vogt, Bezirksprokurator, unterzeichnet.

Diesem Berichte ist ein Gutachten zur Brüsuug und Vergleichung der verschiedenen , aus dem Eentralbahnneze, sowol sür den innern Verkehr als für den Transit in Kraft bestehenden Transportreglemente beigefügt.

Dieses aus Auftrag der Eisenbahudirektion des
Kantors Bern persasste und vom 11. September 1858 datirte Gutachten ist ebenfalls von G. Vogt, Bezirksprokurator, unterzeichnet.

2. Ein Brotokoll über die in Bern den 18. und 19. Mai 18^.0 abgehaltene Konserenz von Abgeordneten derjenigen Kantonsregiernngen ,

BnndesbI...^. ^ahra.. XI^I. Bd. Il....

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18 deren Gebiet von der Eentralbahn durchschnitten wird , zur Ausstellung eines gemeinsamen Transportreglements auf dieser Bahn, vom 12. Januar 1861, unterzeichnet: ^er Bradent, Sahli, der ^ekretär^ Flükiger.

3. Eine Betition mit Begleitschreiben vom Handels^irektorium in St. Gallen, vom 30. Januar 186l.

4. Aargauische Betitionen vom Mon.^t Juni 1861 in siebe.. E^mplaren, von 217 Handelshausern des Kantons unterzeichnet.

Diese Aktenstüke wurden mit einer Botschast des Bundesrathes an den schweig. Ständerath unterm 10. diess eiubegleitet, worin im Wesentlichen Folgendes vorgebracht wird : ,.Das Departement des J..nern hat es sich angelegen sein lassen, die zur gehörigen Brüsung der hier in Berüksichtigung fallenden fragen nöthigen Materialien zu sammeln.

,,Zu diesem Zweke hielt dasselbe sür angemessen , auch über die einSchlagenden Verhältnisse anderer Lander Erkundigungen einzuholen, um aus denselben die für die Vierseitigen Verhältnisse passend scheinenden Momente zu Rathe ziehen zu können.

,,^ie hieraus beglichen Dokumente sind zwar noch nicht vollständig eingelaugt, es ist jedoch sür die beförderliche Kompletirnng derselben bereits von.. Departement gesorgt worden.

,,Was die Frage des Transportwesens ans den schweizerischen Bahnen anbetrifft,so ist dieselbe seit dem Eingange der erwähnte^ Betitionen in ein anderes Stadium getreten , in.^em verschiedene Erleichterungen und Verbesserungen im Eisenbahnverkehr, welche insbesondere dem Gütertransport zu gut kommen, theils wirklich eingetreten sind, theils in .^u.^sicht stehen.

,,^urch die im November v. J. stattgehabte Erossnung der .Lini...

Biel^Reuenstadt ist der direkte Verkehr des Westens mit dem Worden und Osten der Schweiz hergestellt, und in ^olge dessen sind verschiedene Uebelstäude, welche aus dem Verkehre dieser H..nptriehtung gelastet habe.., gehoben.

,,Eine weitere bedeutende Vervollständigung des schweizerischen Eisenbahnwesens steht im kommenden ^rühjahr bevor, indem auf Mai 18^2 die gauze .Linie ^reiburg.^Lausanne dem Betriebe übergeben werden soll.

,,Die Eröffnung dieser Linie als Ergänzung einer ^weiten, wichtigen Verbindung des Westens mit dem Zentrum und dem Osten ..^r Schweiz wird ebeufalls mächtig zur Erleichterung und Verbesserung des Verkehres im Allgemeiuen, namentlich aber des direkten Güterverkehres beitragen.
,,Was nun die Abänderung der bestehenden Transportreg.e.nent.. anbelangt, so sind iu jüngerer ^eit theils von Seite verschiedener Kantonsregierungen, theils von den Bahnverwaltungen selbst Schritte gethau worden, um im ^.inne der vorliegenden Betitioneu die wünschenswert^ erscheinenden Verbesserungen anzubahnen.

19 ,,So haben sieh di.^ Regierungen der von der Eentralbahn berührten Kautone mit einander verständigt, um mit derselben eine Uebereinkunst über eine den Bedürfnissen des Verkehres entsprechende Transportordnung abzuschliessen.

,,Zur definitiven Erledigung dieser Angelegenheit finden Konferenzen

sämmtlicher Beiheiligten statt. (Am 19. Juli sollte^ eine solche in Bern abgehalten werden. dieselbe scheint aber bis nach dem .^chlusse der Buudesversammlung vertagt worden zu fein.^ ,,Als einen erhebliche.. Fortschritt in der Verbesserung des Eisenbahntransportwesens heben wir serner hervor, dass das von der RordostbahnDirektion aufgestellte Trausporlreglement, welchem bereits früher schon die ..^.on-^s.^ betreten, in Folge vereinbarter Modifikationen nun auch von der Eentralbahu, der .^ranco-.....^.^ und der .........estbahn angenommen worden und mit dem ersten dieses Monats in Wirksamkeit getreten ist.

,,Bei dieser .Sachlage halt der Bundesrath dafür, es dürste am Blaze sein, den Ersolg der eingetretenen Reformen ab^uwarte^, um, aus die diessfälligen Erfahrungen gestuft, b...urtheilen ^u können, in wiesern dieselben den allgemeinen Jnteressen genügen , und welche weiten Verbessernngen noch anzustreben seien.

,,^essw^en, fahrt der Bundesrath fort, ,,halten wir eine Einmischung ,,der Bundesbehörde im g e g e n w ä r t i g e n M o m e n t e nicht für erspriess.,lich, weil das Entgegenkommen von .^e.te einiger Bahnverwaltungen ,. hoffen lässt, dass es den Kantonen bei gemeinsamem Vorgehen wol ge,,lingeu wer^e, die w^ler uothwendig scheinenden Zugest.indnisse zu er,, langen. Auch ^weiseln wir nicht, dass es, nachdem einmal die verlang,,ten Verbesserungen wirtlich angebahnt sind, dem organisatorischen Talente ,, unserer Eisenbal^.administratoren nicht schwer fallen werde, den Ansor,,deru^.gen des offentliehen Verkehres und speziell der Handelsinteressen ein ,, Genüge zu leisten.^

.^er Bundesrath schließt wie folgt.

,,Wenn wir nun auch aus den angegeben gründen uns nicht im ,,Falle befinden, Jhnen in dieser Angelegenheit förmliche Anträge zu ,, stellen, so werden wir im Uebrigen nicht ermangeln, die Sache ausmer,.sam im Auge zu behalten, und Jhne.. jedensalls i^. naher ^eit einen ,,einlassliehern Bericht zu erstatten.^ .^it. l Judem Jhre Kommission die Triftigkeit der in der bundesräthliehen Botsehast entwikelten Gründe anerkennt, hält sie dennoch dafür, diese Behorde solle nicht in ihrer zuwartenden Stellung verharren und sieh nicht auf die Zuvorkommenheit der Eisenbahnverwaltungen verlassen.

.......esshalb nehmen wir von dem am Sehlusse der Botschaft stehenden Versprechen Vormerkung, wie auch von den angezeigten Erkundigungen, welche das .Departement des Jnnern weiter anzustellen beauftragt ist.

20 Die im Aktenbande über die Angelegenheit gegenwärtig vorhandenen Dokumente bilden zur Stunde noch blasses Material.

Auf die Fortsezung der Session verlangen wir einen vollständigen Bericht, welcher enthalten soll, einerseits : 1) Die Auszählung der in den Petitionen des Handelsstandes der verschiedenen Kantone formulirten Wünsche; und andererseits : 2) Die gegenwärtig bestehenden reglementarischen Bestimmungen. durch

welche diesen Wünschen zum Theil genügt wird;

3) eine Beleuchtung derjenigen Begehren , welchen noeh nieht entsprochen worden ist.

Hieran wird der Bundesrath seine Anträge über die noch in Erwagung zu ziehenden Bunkte knüpfen, so wie über die in Anwendung zu bringenden Mittel, um den Zwek so vollständig als moglich zu erreichen.

Jhre Kommission schliesst desshalb dahin, der schweizerische Stände^ rath moge für die Fortsezung der Session vom Bundesrathe einen vollständigen Bericht einverlange.. über den Znstand der von den schweizerischen Eisenbahnverwaltungen angenommenen T r a n s p o r t r e g l e m e u t e und^ über die V e r b e s s e r u n g e n , deren diese Reglemente ihm noch nothig scheinen werden , um den berechtigten Anforderungen des Handelsstandes so vollständig als möglieh zu entsprechen, nebst A n t r ä g e n über die erforderlichenfalls zur augemesseneu Erreichung dieses Zwekes in Anwendung zu bringenden Mittel.

Bern, den 25. Juli 1861.

A. ^umbert^ Berichterstatter.

Folter.

.^el.er (Glarus).

Beroldn^e.t.

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17.10.1861

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