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Inserate.

B e k a n n t m a chu n g .

Unterm 29. Oktober 1861 hat der König von Italien eine mit dem 1. Jänner 1862 im ganzen Reiche in Kraft zu tretende Verordnung zum Zollgesez genehmiget, deren Anhalt sowohl im Turiner Amtsblatt Nr. 304, als in dex Gaz-

zetta officiale deI Regno d'Italia Nr. 273 vom 9. dieß enthalten ist.

Der schweizerische Handelsstand wird auf diesel Reglement aufmerksam gemacht.

Bern. den 15. November 1861.

Das schweiz. Handels- nnd Zolldepartement.

Ausschreibung.

Zufolge Bundesrathsbeschluß vom 16. September l. J. soll der Generalberlcht über die U n t e r s u c h u n g der Hochgebirgswaldungen dem Druke übergeben werden. Derselbe wird ungefähr 26 Bogen in Oktavformat umfassen. Die

deutsche Auflage ist vorläufig auf 4000 templare festgesezl.

Für den Druk ist Garmondschrift (neuer Sehnig) und miltelfeines weißes Drukpapier zu verwenden. Das Werk muß solid broschirl abgeliefert werden.

Buchdrukerelen, welche auf die Uebernahme dieser Drukarbeit restektiren, haben ihre Angebote bis zum 15. Dezember d. J. schriftlich und versiegelt, und unter Beilage von Papiermustern, minder Ueberschrift ,,Angebot für Drukarbeiten" dem eidg. Departement des Innern in Bern einzureichen.

Bei Festsezung der preise ist zu berükfichtigen, daß dem Verleger die Befugniß eingeräumt wird, über die dem Departement des Jnnern abzuliefernde Auflage hinaus noch eine beliebige Anzahl .templare für seine eigene .Rechnung zu druken und nachher zu verkaufen.

B e r n , den 1..... November 1861.

Das eidg. Departement des Jnnern.

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Die Stelle eines Buchführers bel der eidg. Verwaltung des ..^aterlellen , ml..

einem Jahresgehalte von 2000 Franken, wird hiemil^ zur freien Bewerbung ansgeschrieben.

Schweizerbürger, welche sich für diese Stelle zu bewerben gedenken . und über ihre Befähigung dazu stch au^isen kennen, haben ihre Anmeldungen, mi.^ guten Leumundszeugnissen begleitet, bis zum 15. Dezember d. J. dem unterzeichneten Departement franko einzusenden.

Bern, den 20. November 18.^1.

^...^ eid^. ...^ i I i .t .^ ... e ^a .r .te n.. e n .t .

^diktattadung.

Den vermutlichen ^rben des am 2. November 18.^1 verstorbenen .^errn Ulrich B eck von Sumiswald, gew. Handelsmanns und .Generalintendant der ^ondoner^lnian , in Bern, ist das amtliche Güterverzeichniß (I^eneticiu^ Inveu^ tarn) über desselben ...^erlassenschaft gestattet worden.

..^ wird daher nach Satzung .^^ hiermit die ^diktalIadung an die ^Insprecher des Erblassers erlassen, durch welche alle diejenigen, die aus irgend einem ..Grunde eine Anforderung an den blasser zu haben vermeinen , sowie auch die , gegen welche derselbe in Bürgschaftsverpflichtungen gestanden, aufgefordert werden, ihre Anforderungen an denselben, binnen der durch Satzung .^^ zur Veranstaltung des ^üterverzeichnisfes bestimmten sechzigtägigen Frist bis und nui dem 15. Renner 18.^2 schriftlich und portofrei in die Amtsschreiberei B e r n einzugeben, mit der Anzeige. daß die Unterlassung, dieser Ausforderung zu entsprechen, als eine ^erzich^ leistung aus ihr .^echt ausgelegt werden wird.

Bern, den 2l. November 18.^.

Aus amtlichem Auftrag, Der A m t s s c h r e i b e r : .^. .^^., .^otar.

.^...ndesblati . ^.ahrg. XIII. ^.III.

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142 Bekanntmachung.

..^ach Beschluß des Bundesrathes vom 1^. November flnd außer den Osst..

zieren des eidg. Stabes folgende kantonale Offiziere berechtigt , dle Dufour^arte zur ..^älfte des BuchhandeIpreises zn beziehen.

die Offiziere der .^antonaIstäbe ^ dle Stabsoffiziere der Infanterie (.Kommandanten, Majore und Aidema^e) von Auszug , Reserve und Landwehr .

dle .^auptleute der Spezialwaffen von Auszug, .Reserve und Landwehr.

Der Bezug geschieht durch .Vermittlung der kantonalen Militärbehorden b..i^ eidg. Oberkrlegskommissariat in Bern. Die betreffenden Offiziere haben also ih^ Begehren bei ihren .^antonalmilitärbeh^rden einzugeben. Ledere führen ^in ^au^n^ verzeichniß der Offiziere , an welche die .^arte abgegeben worden. .^in Offizier darf ^n dem reduzirten preise das nämliche Blatt nur einmal beziehen.

Folgendes sind die reduzirten Preise, zu welchen die bisher erschienenen Blä^t^ an die genannten Offiziere abgegeben werden konnen .

Blatt 1 2 .^ 4 5 7 9

Fr.

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1. 50 2. .-2. -.

1. 50 1. 50 2. 50 2. 50 1. 50 2. -

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10 11 12 14 15 1^ 17 18 19 20 21 22 24

.^.

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3.

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2.

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2.

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2. 50 1. 50 1. 50 2.

2.

.^r.

4.^.

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Dabei bemerkt das Departement, daß einige Blätter bereits vergriffen flnd und erst nach einiger ^eit werden nachgeliefert werden konnen.

Bern. den 14. .^ov...nber 18^1.

.Das eida. ^iii^^^e.^a^.^e......en.t.

143 Bekanntmachung.

Der unterzeichneten .Kanzlei lst der Todschein für eine C e l e s t i n e S ^ m i d ^ Zugesandt worden.

Dieselbe ist angeblich aus Luzern gebürtig, und war ledigen Standes , fle ver^ diente früher ihr Brod als Sprachlehrerin , später als Näherin ^ sie starb ..m

27. Juli 1.^1 in ....eustadt^Dresden, .^onigsstraße ....^ .^, in einem Alter

...von 7..^ Jahren.

Da die .^elmathvrlgkeit der gedachten ^erson bisher nicht ausgemittelt werden konnte, so fleht sich die Bundeskanzlei im .^alle, die Tit. Staatskanzleien . so wie die Gemeinde und ^lizeibehorden der Kantone, welche die Molestine Schmidt als ihre Angehörige erkennen sollten , hiemir einzuladen , ihr davon gefällige Anzeige machen zu wollen.

B e r n , den 15. November 18^1.

Die schweiz. ..^nndeskanz.lei.

^ufrn^ an die schweizerischen ^i.nstter.

Zufv.ge Beschlusses des Bundesrathes vom 4. November I. .^. ist der Termin zu Anmeldungen für die v i e r t e S e k t i o n ^unstabtheilung) der L o n d o n e r W e l t a u s s t e l l u n g des Jahres 18.^2 bis zum 17. November nächsthin verlängert werden.

Demgemäß ergeht an die schweizerischen Künstler, welche sich an dieser Aus..

stellung zu beteiligen gedenken . die erneuerte Einladung , ihre Anmeldungen bis zum vorgenannten Termin dem u n t e r z e i c h n e t e n B ü r e a u einzusenden. Die Anmeldungen müssen enthalten . Geschlechts- und Vornamen . Beruf und ^ohnor^

des Anmelders .^ Angabe des räumlichen Umfangs des auszustellenden Werkes (bei

Gemälden , Stichen . Zeichnungen und sonstigen zum Aufhängen an der Wand bestimmten Gegenständen genügt die Angabe der Onadratfläche . welche sie an der Wand einnehmen , in metrische^ vder schweizerischem ^aße) ^ Beschreibung des Werkes nach seinem Gegenstand (Titel), seiner Art ^ob Oelgemälde oder Aquarell, ^andzeichnung, Kupferstich u. s. w.), ^amen und .^eimath des Künstlers (sofern derselbe nicht selbst Anmelder ist), und Datum der Erzeugung des Werkes (bei Werken ^erstorbener .Künstler ist in lez.erer Beziehung eine approximative Angabe hinreichend). Werden Werke lebender .^ünstler von einem Anderen als ihrem .^ zeuger zur Ausstellung angeboten, fo ist der Anmeldung eine Erklärung des .^r-

zeugers beizulegen, daß er zur Ausstellung dieses Werkes einwillige.

^or dem 18. Dezember nächsthin müssen die angemeldeten ^unstgegenstände in Genf abgeliefert sein an diejenige Adresse , welche das unterzeichnete Büreau den Angemeldeten später zur .^enntnlß bringen wird. Sie werden daselbst der Beur^

144 theilung durch eine vom Bundesrathe zu ernennende Jur.^ unterworfen werden . die Auswahl, welche diese Jur^ trifft, unterliegt der Genehmigung durch das eidg.

Departement des Jnnern. ..^om 22. Dezember an tonnen die Gegenstände zurükerhoben werden., es darf erwartet werden, daß die Behörden von Gen^ die nothi^ gen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen werden , damit , wenn dieß vom Aussteller gewünscht wird , Werke , die von der Jur^ angenommen sind ^ bis zum Zeitpunkt ihrer Absendung nach London in Genf ausgestellt oder verwahrt bleibe... konnen.

Jn Beziehung auf Uebernahme der Transport und .^erficherung^ kosten durch den Bund, Besorgung des .^in.. und ..^erkransports durch die eidgenössischen Be.^ horden , Dienstleistungen der ln London^ zu bestellenden schweizerischen Kommissäre, und Befreiung von Zollgebühren kommen den .^unstgegenständen die nämlichen ^or.^ theile zu stauen, wie sie im Beschluß des Bundesrathe... vom 2.^. Augu^ 18l.1 zu Gunsten der industriellen Abtheilungen der Ausstellung ausgesprochen worden sind.

Die kosten des Transportes bis Genf, so wie diejenigen einer allfälligen .1^ sendung an den Einsender sind von diesem lezteren zu tragen.

Die bis i^ezt eingelangten Anmeldungen sind, sofern sie nicht die hievor er^ wähnten Angaben enthalten, zu vervollständigen.

Bern, den 4. November 18l.1.

^a.^ rida. ^ati^i.^e Bureau.

^u.^s^rei^nng oon erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren .Anmeldungen. welche schriftlich und p o r t ^ f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im .^alle sein.. fern......

^ird v^n ihnen gef^rderr, daß ste ihren Taufnamen, und außer dem Wohnorte auch den .^eimalhoxi deu^ich angeben.)

1) C o m m i s und T e l e g r a p h i s t auf dem Postbüreau S c h a s s h a n s e n .

^ahresbesoldung .^r. 800 au.^ der .....ostkafse und .^r. ^^0 au.^ der Telegraf phenkasse. Anmeldung bis zum 27. November 18.^1 bei der .^reispostdirekl.ion

Zürich.

2) C o m m i s auf dem .^aup.^postbürean Genf.

Jahresbesoldung .^r. 1200.

Anmeldung bis zum 4. Dezember 18.^1 bei der ^reispostdirektion .^enf.

.^) S t a d k b r i e f r r ä g e r in Be..lenz. Jahresbesoldung .^r. 720. Anmel^ dung bis zum 4. Dezen.ber 18.^1 bei der ^reispostdirekaon Bellenz.

4) K o n d u k t enr für den Postkreis Chnr. Jahresbesoldung .^r. 1020. An^

meldnng bis zum 1 Dezember 18^1 bei der ^reispostdirektion Chur.

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Jahr

1861

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

55

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.11.1861

Date Data Seite

140-144

Page Pagina Ref. No

10 003 544

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