8 6 9

#ST#

Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom 22. Mai 1861.)

Der Bundesrath hat das von einer Kommission unter Leitung des eidg. Oberfeldarztes ausgearbeitete Reglement über den Gesundheitsdienst bei der eidgenössischen Armee genehmigt und die sofortige Anwendung desfelben angeordnet.

Die Inspektion der diessjährigen Zentralmilitärschu.l.e ..st, wie voriges Jahr, dem Vorsteher des eidg. Militärdepartements übertragen werden.

(Vom 24. Mai 1861).

Der Bundesrath hat für die vom Auslande her den Brandbeschädigten in Glarus .einlenkenden Liebesgaben , sobald deren Bestimmung naehgewiesen wird, bis auf Weiteres zollfreie Einfuhr in die Schweiz be-

willigt.

Der schweizerische Konsul in Genua übersandte dem Bundesrathe für die Brandbeschädigten in Glarus zwei Weisel, im Betrage von Fr. 1500, als erstes Ergebniss einer bei den dortigen Schweizern veran-

stalteten Kollekte.

S. M. .der Kaiser pon Oesterreieh hat den seit mehreren Jahren in Genf als Architekt wohnhaften Herrn Adolf Schäck, aus.Eger (Böhmen), unte.rm ..... März d. J. zum H.onor..rkonsul in der Schweiz, mit Residenz in Genf, ernannt, in welcher Eiaenschast ihm das Exequatur vom Bundesrathe ertheilt würde.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1861

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.05.1861

Date Data Seite

869-869

Page Pagina Ref. No

10 003 366

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.