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Schweizerisches Bundesblatt

Xlll. Jahrgang. ll.

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^1. Jnli 1861.

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des

Bundesrathes an die h. schweiz. Bundesversammlung über den Stand der Arbeiten an der Brünigstrasse.

(Vom 5. Juli 1861.)

Tit..

Durch Buudesbeschlnss vom 20. Heumonat 1860, Vostulat 15, wurde der Bundesrath eingeladen , der Bundesversammlung ^ über den Stand der Angelegenheit der Brünigstrasse und die zur beförderlichen Vollendung derselben getroffenen, beziehungsweise zu treffenden Maßregeln einen Bericht zu erstatten.

Dieser Beschluß ist durch nnsere Berichterstattung über die Geschäftssührung im Jahr 1859 veranlagt worden, indem wir unter ..Kapitel ,,Bauwesen daraus hinwiesen, dass sieh mit dem .h. Stande Bern in Bezug aus die gehörige und rechtzeitige Erfüllung seiner Obliegenheiten Konflikte ergeben hatten.

Den Hauptanftand bildete die Frage der rechtzeitigen Vollendung der Strasse aus dem Gebiete des Kantons Bern.

Bern hatte sich durch Art. 6 des Separatprotokolls der Konferenz vom 3l. Marz l 857 verpflichtet, ,,den Bau der Strasse in der Weise ,,zu beordern, dass die Bauarbeiten, auch abgesehen von dem festgesezteu ,,Endtermin, in gleichem Verhältniss vorrüken, wie die Bauten der Brü,,nigstrasse auf dem Gebiete von Obwalden.

^ Die Regiernng von Obwalden hatte, wie bereits im Geschastsbericht

pro l 85.) angeführt wurde, die Vollendung der Strasse bis Ende des Bundesblatt. Jahrg. Xlll. Bd. ^I.

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416 Jahres 1860 in Ansicht gestellt, während Bern die Erstellung der dies.seitigen Strassenstreke auf 1. Ro^vember 1862 hinausrükte. Es handelte sich somit darum , die Regierung von Bern zu veranlassen , dass sie die Arbeiten in der Weise beschleunigen tasse, dass die Strasse auf beiden Seiten gleichzeitig , also nach dem damals von Ewalden angesehen Termin ans l^nde 1860 erossnet werden konne.

Das Departement des Junern hatte bereits unterm 4. Jnli eine Untersuchung uber den Stan^ der Arbeiten auf beiden Seiten des Brünig angeordnet, welche am 24. und 25. Juli stattfand. Das Ergebnis.

diefe... E^per^se war im ^.....^en ein sehr befriedigendes, und da nach den Mittheilungen der Herren Experten zu erwarten stand, dass nunmehr auch ..^ auf der Bernerseite die Arbeiten mit aller wünschbaren Energie betrieben würden, so glaubte der Bundesrath, mit Rüksicht auf die bereits früher au die Regierung von Bern erlassenen dringenden Mahnungen, keine ausserordentlichen Schritte thun zu sollen, uni so weniger, als bei Aulass der Expertise selbst den Abgeordnet..... v^n Bern von den Experten die ans den besorderlicheu Ausbau dieser Streke bezüglichen Bemerkungen direkt mitgetheilt worden waren.

Unterm 4. Mai dieses Jahres wurden die Regierungen von Bern und Obwalden eingeladen , über den .^tand des Unternehmens Bericht zu erstatten.

Die Vernehmlassungen beider Regierungen lauteten dahin . .^ass die Strasse aus der ganzen .^treke bis 1. Juli sahrbar sein werde.

Um uns hierüber zu vergewissern, beauftragten wir Herrn Oberingeuieur Hartmauu, den ^tand der .Arbeiten ^u untersuchen, uns über das Ergebniss Beriet zn erstatten, und wenn es uothig erscheinen Rollte, in Be^tg auf die zur Fahrbarmachuug der Strasse ans 1. Jnli etwa erforderlichen ausserordentlicheu Massregeln Zutrage zu hinterbringen.

^lus dem Berichte über die in ^olge obiger Anordnung am 27. Mai stattgehabte Expertise ergab sich, dass die Arbeiten in der .^h^t aus beiden Seiten der Gränze so weit vorgerükt seien , dass es bei einiger finstrengung wohl moglich sein werde, die Strasse bis 1. Juli in fahrbaren ^tand zu stellen. Rame^.tlich verdieut hervorgehoben ^u werden, dass von Seite Berns wirklieh ^lusserordentliches geleistet werden ist, um die ^ahrbarmachung der Stresse aus 1. Juli zu ermöglichen.

Wir ermangelten nicht, diejenigen Bemerkungen
des Herrn Experten, welche aus die .Einhaltung des .^rossnun^st.^rmins Be^ug hatten , den beiden Regierungen mitzuteilen und bei denselben, mit besonderer Rül.sichtnahme aus das in ^tau^ stattfindende eidg. ^reisehiessen , ans thunliehste Beschleunigung der noch auszuführenden Arbeiten ^u dringen.

Jm Vertrauen aus die von den beiden Regierungen erhaltenen ^u^ sich^rungen und den eben angeführten Befund unseres Experten haben wir danu auch bereits unterm 5. vorigen Monats die Einriehtuug eines doppelten .^ostkurses über den Brüni^ beschlossen, der aus .l. J.^li ius ^eben treten sollte.

417 Nachdem nun dieser Termin verstrichen ist, gereicht es uns zur Besriedigung, Jhne^, g.e.stüzt a.^f die beifolgenden Berichte der Baudirektion des Kantons Bern und des .^oftdepartements, melden zu können, dass die Brünigstrasse wirklich mit dem 1. dieses Monats dem Verkehr übergeben worden und somit eine ununterbrochene, für Fuhrwerke aller ^lrt praktikable Verbindung zwischen dem Berneroberlande, Unterwalden ob und nid

dem Wald und Luzern erstellt ist.

Jm Uebrigen versteht es sich von selbst, dass, wenn auch die Strasse über den Brünig von nun ....... dem Verkehr geöfsnet ist, immerhin noch verschiedene .^ol.lendungsarbeiten auszuführen sind, so dass die definitive .^te^ernahme der Strasse erst im Herbste wird stattfinden können.

Rebst der Streke W^lerbrüke^Lungern bleibt nun einzig noch die bloss 7000.^ lana.^ Streke von Horw bis Lnzern, welche bereits im Bau be-

griffen ist , zu vollenden. Es ist daher mit ziemlicher Gewissheit anzunehmen, dass im .Laufe dieses Herbstes die ganze Brünigstrasse von Brienz, resp. W^lerbrüke bis ^nzern definitiv dem Verkehr übergeben werden^ könne.

Was die vorschristsgemässe Ausführung der bezeichneten, noch nicht kollaudirten Streken und die von Obwalden noch zu besorgenden .^.orrektionen der alten Strasse^ sür welch' leztere ein Endtermin bis 1. Jäuner

1870 festgesezt ist, ^Bundesrathsbeschluss dom 23. Marz 1857^ anbetrifft,

so werden wir es uns wie bisher angelegen sein lassen, durch sorgfaltige Untersuchung der Arbeiten und Anordnung. allfallig notwendiger .^leuderungen und Nachbesserungen die Jnteressen des Bundes vollständig zu wahren.

Zum Schlusse fügen wir noch bei, dass von dem Bundes.^itrage von ^r. 400,000 gegenwärtig noch ^r. 30,000 zu bezahlen übri^ ^leiben, wovon Obwalden Fr. 25,0l)0 und .Ludern ^r. 5,000 erhält.

Aus obiger .Berichterstattung ist ersichtlich, dass die ^lngel^nheit des Baues der Brünigstrasse ihrer definitiven Erledigung nahe gerükt ist, ein Resultat, welches um so erfreulicher erscheint, als gem.iss .^lrt, 6 des Bundesrathsbeschlusses vom 23. März 1857 die .Vollendung der Brünigstra.sse erst auf Rovember 18^2 verlangt werden konnte. Bei dieser Saehlage sehen wir uns nicht im Falle, in der Angelegenheit, welche sich, wie wir dargethan haben, im besten Gange befindet, der h. Bundesversammlung irgend welche Anträge zu stellen.

Ueber den weitern Verlauf der Angelegenheit, d. h. über die sehliessliche Kollaudation der ^trasse, werden wir im Geschäftsbericht p..o 1861 die nähern Mittheiluna^en ^u machen im Falle sein.

Bern, den 5. Jnli 1861.

Jm Ramen des fchweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident: ^. .^. ..^nnse.l.

Der Kanter der Eidgenossenschast: ^.^ie^.

.^) S. amtli.h.^ Sammlung, Band v, Seite ^2, ^iffer ^.

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Bericht des Bundesrathes an die h. schweiz. Bundesversammlung über den Stand der Arbeiten an der Brünigstrasse. (Vom 5. Juli 1861.)

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1861

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31.07.1861

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