254 in Anwendung des in den Bundesbeschlüssen über .Genehmigung der Konzessionen für die verschiedenen Eisenbahnstreken gemachten Vorbehaltes, beschließt: Die Gesellschaft der schweizerischen Rordostbahn hat an die Boftkasse eine Konzessionsgebühr zu entrichten für .das Jahr 1859 von 34 Stunden Wegstreke, zu

2 5 0 Franken . . . . . . F r . 8,500 und für das Jahr 1860 von 37 Stunden Wegstreke, zu 4 0 0 Franken . . . . . . . . 14,800 im Ganzen

Fr. 23,300

Bern, den 25. Februar 1861.

Jm Namen des fchweiz. Bundesrathes ,

Der .Bundespräsident: J. M. Knusel.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft :

Schiess.

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^

des

Bundesrathes , betreffend eine Konzessionsgebühr der Zentralbahn.

(Vom 25. Februar 1861.)

Der

schweizerische Bundesrath,

nach Einsicht der Berichte des Bostdepartements vom 30. November 1860 und des Finanzdepartements vom 3. Januar 1861, so wie eines Berichtes des Bostdepartements vom 25. Februar 1861 über die am 19. gleicheu Monats mit der Direktion der Zentralbahn gepflogenen Unterhandlungen ;

255 in Betracht der den Aktionären ^.kommenden Dividenden von 4.^ ^ für das Jahr 1859 und von 5 ^ sur das Jahr 1^60., in Betracht des durch Erstellung. der Eisenbahnen der Bostverwaltun^ erwachsenen , sehr erhebliehen finanziellen Rachtheils ; in Betra.ht, dass die prätentirte Entfernung der Zinsvergütung der Baurechnung von Fr. 216,000 .aus der Betriebsrechnung deswegen nicht statthast ist, weii andererseits auch die Zinsen des gesammten Obligationenund Aktienkapitals der Betriebsrechnung zur Last geschrieben wurde; in Anwendung des in den Bundesbeschlüssen über Genehmigung dex Konzessionen sür die verschiedenen Eisenbahnstreken gemachten Vorbehalts, beschliesst: Die Gesellschaft der schweizerischen Zentralbahn hat an die Vostkass.^ eine .^onzessionsgebühr zu entrichten

für das Jahr 1^,59 von 46 Stunden Wegstreke, zu und für das Jahr 1860 von 50 Stunden Wegstreke, zu 3 0 0 Franken . . . . . . , 2 0 0 ^ranken

.

.

.

.

.

.

im Ganzen

^r.

9,200

, 15,000 Fr. 24,200

Bern, den 25. Februar 1861.

. Jm Ramen des s^weiz. Bundesrathes,

Der Bundespxäsident:

^. M. Knusel.

Der .Kanzler der Eidgenossenschaft: ^ie.^.

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Beschluss des Bundesrathes, betreffend eine Konzessionsgebühr der Zentralbahn. (Vom 25.

Februar 1861.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1861

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.03.1861

Date Data Seite

254-255

Page Pagina Ref. No

10 003 308

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