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Aus den Verhandlungen de... schweiz. Bundesrathes.

(Vom 3. Mai 1861.)

Die

k. bayerische Gesandtschaft hat in

abhin, mit Rüksicht daraus,

ihrer Rote vom 19. April

dass dem freien Gewerbsbetriebe bayerischer Angehörigen von Seite einzelner schweig Kantonsbehörden aus dem Grunde Schwie-

rigkeiten in den Weg gelegt werden, weil das Gegenrecht in

Bauern zu Gunsten der Schweizer nicht nachgewiesen erscheine, und damit künstig nicht in jedem einzelnen Falle Zweifel erhoben werden, welche jeweilen Anfragen und Erwiderungen zur Folge haben , dem Bundesrathe die nachstehenden Erklärungen gemacht:

1) dass in der Pfalz nach den Bestimmungen der daselbst gültigen

französischen Gesezgebung Gewerbefreiheit,. und zwar ohne Rüksicht auf die Nationalität , als gesezliche Rorm bestehe , 2) dass in den altbayerischen Kreisen die Ertheilung von Gewerl.eberechtigungen sich nach den hierüber bestehenden speziellen Gesezen und Verordnungen richte, und dass hiebei ein gesezlieher Unterschied zwischen Jn- und Ausländern nicht bestehe, indem einerseits ein solcher in Bezug anf die Angehörigen der Zollvereinsstaaten unzulässig wäre, andererseits aber die königl. Regierung sich nicht veranlasst gesunden, in Bezug auf solche Staaten, welche Reziprozität beobachten, eine solche Unterscheidung einzuführen. Es sei daher eine bekannte Thatsache, dass eine nicht unbedeutende Anzahl von Fremden, namentlich auch schweizerischen Angehörigen, zum Gewerbsbetrieb und zur Niederlassung in Bauern zugelassen worden sei.

(Vom 6. Mai 1861).

Der Bundesrath hat dem Herrn Kreispostdirektor Grob in St. Gallen die nachgesuchte Entlassung von seiner bisher bekleideten Stelle ertheilt, und zwar in allen Ehren und unter Verdankung der geleisteten vorzüg-

lichen Dienste.

(Vom 8. Mai 1861.)

Der Bundesrath hat sein Militärdepartement ermächtigt, den diessjährigen Wiederholungskurs der Guidenkompagnie Rr. 5 auf den Schluss der Guiden-Rekrutensehule in St. Gallen zu verlegen und unter das dortige Schulkommando zu stellen.

654 Mit Zuschrift vom 15. v. Mts. macht der Schweiz. ^zekonsul in Brüssel die Anzeige, dass sein Bruder, der schweig Konsul Hr. Henri ^ran.^ois B o re l, von ...^euenburg , gestorben sei.

(Vom 10. Mai 1861.)

Der Bundesrath hat die diessjährige Kavallerie-Rekrutenschule , welche

pom 16. Jnni bis 27. Juli in Thun hätte stattfinden sollen, nach .Bern verlegt.

Der Bundesrath wählte:

(am 3. Mai 1861) zum Bostverwalter und Telegraphisten in Rheinek (St. Gallen): Hrn.

Rndolf Meier, von Greisensee (Zürich), gegenw. ^ostko.nmis in

St. Gallen ;

,,

Bosthalter und Telegraphisten in Altstädten (^t. Gallen): Hrn.

Bius A. J.nholz, von Kirchberg, Gütere^pedient in Altstädten;

(am 6. Mai 1861) zum Bostkommis in St. Gallen: Hrn. Friedrieh Engler, von dort; ,, ,, ,, ,, ,, Kaspar Zeller, vou d^rt.

(am ... Mai 1861)

^um Bostkommis in Zürich. Hrn. Jakob Diener, von Essiingen (Zürich); ,, ,, ,, Winterthur: Hrn. Gottlieb Teucher, von Winterthnr; ,, Bosthalter in Lausen ^Bern): Hrn. Georg Sehaltenbrand, von dort.

^,, .Zolleinnehmer in Splügen (Graubünden): ^rn. Joh. Hakler, von Männedorf (^ürich^, bish. Kontroleur an der gedachten Zollstätte.

,, Sekretär der Zolldirektion in l^hur. Hrn. .^ans Dieht, von Klosters, bish. Kassier und Revisor der genannten Zolldirektion.

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12.05.1861

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