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Schweizerisches Bundesblatt

Xlll. Jahrgang. ll.

Nr. ^.

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^. August 1861.

Botschaft des

Bundesrathes an die h. gefezgebenden Räthe der schweif Eidgenossenschaft,. betreffend ein Anleihen an den h. Stand Glarus

(Vom 5. Juli 1861.)

Tit..

Die Staudeskommission des Kantons Gl.arus hat mit Schreiben vom 21. Juni abhin das Gesuch an uns gerichtet. es möchte dem durch den Brand vom 10/11. Mai hart getroffenen Stande Glarus, namentlich als Beitrag zur Bestreitung der Assekuranzentschädigung, so wie zum Wiederaufbau der öffentlichen Gebäude im Fleken Glarus, ein Darleihen v o n wenigstens einer Million Franken unter günstigen Zins- und

. Rükzahlungsbedingungen aus der Vundeskasse bewilligt werden.

Schon unmittelbar nach dem Brande hatte die Regierung von Glarus den Bundesrath um freundeidgenössische Hilfe angerufen ; allein dieser konnte dem Hilferuf leider nicht entsprechen, indem er sieh nach Art. 21 der Bundesverfassung namentlich nicht für kompetent erachtete, einen Bundesbeitrag perabsolgen zu lassen. Jn seinem Antwortschreiben vom 17. Mai bemerkte aber der Bundesrath der Standeskommission, dass er gern .bereit sei, aus irgend eine andere Weise den bedrängten Miteidgenossen von Glarus unter die Arme zu greisen.

Mit Zuschrift vom 25. Mai wiederholte die Standeskommission ihren Hilferuf ; dieses Mal jedoch nicht sowol im Namen der Beschädigten privaten. als vielmehr im Ramen des Kantons selbst.

Bundesblatt. Jahrg. ^^I^. Bd. .lI.

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,,Wenn das Unglük der privaten (schreibt die Standeskommission) ge.,mil.dert wird durch die Hilfe von Aussen , so befindet sich der Danton da,,gegen in einer peinlichen, j... hochst gefährlich okonomisehen .Lage. Der,,s.^lbe hat den^er^icherten der Gebaude eine Summte von^..^^ Million^ ,,^u entschädigen , ohne die kantonalen Gebäude (Raths- , Gerichts- und

,,Salzhaus) in Anschlag zu bringen, und wenn es demselben nicht gelingt,

,,ein Anleihe zu. niederem. Zinsfuß ^ kontrahiren und aus^m.^ lange Reihe ,,pon Jähren hinauf , um nut. der Verzinsung ein.^ all.n^ii^ Amortisation ,,zn bew.^rks^lligen, so sehen wir die Möglichkeit nicht ein, wie wir unsern ^..nton^ .n..^ di^^ ^....^...iselt...^ Lage erretten sollen. ^ Zugleich machte die Standeskommission die Anzeige, dass sie eine ^ Abordnung nach Bern senden werde , um mit der Bnndesbehorde die Mittel und Wege zu .berath.m . w^lch.^ zur Minderung der tranrigen Lage am geeignetesten sein mochten.

Jn ihrem lezten Sehreiben voni 21. vorigen Monats stellte -- wie bereits angeführt -^- die Regierung von^ Glarus, indem sie nochmals den^ Bundesrathe die bedrängte Lage des Landes beschrieb, das Gesuch um .^in D.^leihen ^ v.^n einer Million Banken zu n.vglichst billigem Zh1ss..ss und

leichten Rükzahlungsbedingungen.

Bevor wir nun in das Gesuch des Rähern eintreten. sind wir im ^alle, einige Erläuterungen über den Bet.ag des Brandschadens selbst und die dem Kanton zu dessen Dekung verfügbaren Hilfsmittel vorauszuschiken. Rachher werden wir dann die Frage erortern , ob und in welchem Masse der Stand der Finanzen der Eidgenossenschaft es gestatte, bei dem projektirten Anleihen sich zu betheiligen , resp. dem Gesuche der Regierung von Glarus zu willsahren.

Raeh de.^ unmittelbar naeh d.^.m Brande aufgenonunenen Schäzung erg^b^ siel^ ein^chaden von ungesahr 14 -...l 6 Millionen ^ranken; n^ F^lge^ seitheriger genauerer Rachsorsehungen reduzirt steh jedoeh derselbe

in^ ^ppx^^imati^n Ziffern. a^f ,^r. 10,560,000, näml.ch :

1). Schaden an Gebäude^, welcher von der kantonalen Assekuranz ver^

gütet wird

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. Fr. 2,660,000

2) Sehadeu, welcher von den Mobiliarasseknranzen .

verset wird .

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3) Sehaden der Brivaten über die Assekuranzen hinaus, an Gebäuden un... Mobiliar .

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4). Schaden an Staats- und Gemeindsgebäuden., Brunnen und Wasserleitungen ..

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5) ^..hade.n an Gärten. B.^.ume^, Mauern und

Hägen

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,,

t ,400,000

^,

5,500,000

.,

500,000

. . ^, 500,000 zusammen Fr. .^0,560,000 Uebertrag ^Fr.^10,560,000.

43^ U^tr..^ Fr.. 10,560,000.

Von dieser Summe werden durch Assekur^n^nt^ schädigenden wieder vergütet: 1) durch die kantonal.. Ass..kur.an^

anstatt .

Fr. 2,660,000 2) die Mobilia^versichexung^nstalten ,, 1,400,000 We...den. hiezu noch di.^ ein^angenen Liebesgaben von. . . . . . ,, 1,000,000 gerechnet, so^ erh^t man eine .^efammtvergütung pon ^

,, .

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^.^^.^^

5,060,000 ^^^ .

^ ^ ^.^-

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und es bleibt somit immerhin ein reiner Schaden v.on

^ungefähr . . .

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. . ^ . .Fr. 5,500,000 Hi.ebe.i muss .abe^ n.oeh die vorgenannte^ von. d..^. ...ant.o^le.n Versicherung^ e.nstalt zu. tuende Entschädigung der Fx.^ 2,660,000 in^nschla^ ge.bracht werden.,. wodurch d.er Tot....lperlust auf Fx.. 8,16^,000 ansteigt, eine bedeutende ^umme für ein kleine .Land., dessen .... evölke.rung nicht.

mel,.. als zir.k.a. 33,000 Seelen. beträgt..

Was nun die Hilfsmittel anbelangt, so erzeigt die vorjährige Sta..^ rechnun^ des Kantons Glarus an Einnahmen ^ . .^r. 25^1,411. 16

,, Ausgaben .

mithin einen Vorschlag von . . .

oder unter Zurechnung des Betrags ^von

. ,, 250,365. 16

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um welchen sich im benannten Jahre^ die Landess..huld vermindert hat, im Ganzen .

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Fr.

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1,046.. --2,918. .--

,,

3, ^64. ^^

Ungeachtet dieses scheinbar günstigen Ergebnisses ist in dem be^ügli.chen, der Landgemeinde knr^ vor d.em ^lüktichen Ereignisse vorgelegten Berichte folgende Bem..xkung enthalten: ,,Die Landessch.uld hat sich in Folge theils des Vorschlags auf der ,,^erwaltungsrechnung, theils einer Vermehrung der .^usstan^ und ^u.t-.

,,haben um f^st Fr. 3000 vermindert, steht. aber gleichwol. auf der be,,denklich hohen Ziffer von einer Viexte^smillion., wogegen glüklicherweise ,,di^ Stx..ssen- und Hoehbautenschuld, zum Theil in ^....lge einer Rach^ ,,^a.hlung f.^ühexer Bostentschadigungsausfalle ab Reiten der Eidgenossen,,sehaft namhaft heruntergeg^ngen ist.. Jmmerhin bleibt das .Land., wenn.

,,man die beiden ^chuldenmasseu zusammenschlägt, netto Fr. 65.l),000 ,,sehuldig , und wenn man selbst den ^ond der Land.eskapitatien al.^ ..llk,,tivum. davon in A.bzug bringen will,^ so erübrigt. noch ein reine... ...passiv,,stand von Fr. 300,000, dessen Ve^in.sun^ alljahrlich gro.sse Sumn.en ,,in Anspruch. nimmt. .

^,Bei dieser nieht sehr erfreulichen Finanzl...^e. des Landes und .^lu.,,gesichts der in vielen Zweigen des o.sfentliehen. Dienstes fortwährend. im ,,Steigen begriffenen. Ausgaben kann an eine .)^eduktion des bisher üb,, lichen ^tenerfusses schwerlich gedacht werden, obgleich der Voranschlag

434 ..pro. 1861 mit einem Vorschlag der Verwaltungsrechnung im Betrage

,,von Fr. 16.000 abschliesst.^

Es erhellt aus Obigem, dass, wenn es der Regierung von Glarus schon vor dem Brandnnglüke nur mit Anstrengung der finanziellen Kräfte des Kantons, und ^var bei einer Vermögenssteuer von -.^^ und einer Kopssteuer von ^r. 1 per Mann gelang, die znr Bestreitung des Staatshaushaltes erforderlichen Geldmittel zu besehassen, diess nun noch in viel grosserm Masse n a ch dem Brandunglüke der Fall sein müsste, und es ihr ja geradezu unmoglich wäre, ihren Verbindlichkeiten (worunter namentlich die Auszahlung der Brandassekuran^entschädigung) nachzukommen . wenn ihr nicht sreundeigenossische Hilse zu Theil würde.

Und ist es nicht Bslieht der Buudesbehorden, in diesem Falle mit der sich in so hohem Masse manisestirenden Brivatwohlthätigkei.. einigen Schritt zu halten ^ Wir haben gesehen, wie klein die ossentlichen Hilfsmittel des Kautons Glarus sind. wie derselbe selbst in gewohnliehen Zeiten nur mit verhältnissmässig hohen Steuern das Gleichgewicht der Einnahmen und Ausgaben der ...Staatsverwaltung ausrecht erhalten kann. Welche Perspektive muss sich aber bei der dortigen Bevölkerung bei einem neuen .^lnleihen von Fr. 3,000,000 erossnen . wenn sich ihre Regierung schon in ihrem jüngsten Jahresberichte veranlagt fand , die bestehende Staatsschuld von ^ Million ^ranken eine bedenklieh hohe ^u nennen. Selbst unter deu günstigsten Bedingungen ausgenommen, wird das neue Anleihen aus eine lange Reihe von Jahren eine schwere Last für den Kanton Glarus bilden, da, um dasselbe in 25 Jahren zu amortisiren , die Erhebung einer jährlichen ausserordeutliehen Steuer von Fr. 160,000 erforderlich ist, was auf 33,000 Seeleu per Kops einen Beitrag von zirka Fr. 5 aufmacht.

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^ach diesen eiuleitenden Bemerkungen bleibt uns noch die ^rage zu begutachten , ob die Finanzen der Eidgenossenschaft die Betheiligung des Bundes bei dem Anleihen in dem von der Regierung von Glarus gewüus..hten Masse gestatten.

^..abei müssen wir die Erklärung vorausschil.en , dass wir unter gewohnlichen Verhältnissen ein solches Anleihen niemals befürworten konnten, und zwar nicht sowol des niedrigen ^insfusses wegen, als ans Rüksicht ans die Dauer des zu bewilligenden grossen Darleihens. Jm vorliegenden Falle sollen jedoch diese Rüksichten möglichst in den .^inter..

grnnd treten.

Die Eidgenossenschaft hat dermalen bei verschiedenen Bankinstituten
eine ^umme von uugefähr ^r. 1,000,000, die .^u jel^er ^eit zurükgezogen und aus beliebige andere Weise verwendet werden konuen.

Rach der mit den Repräseutauten von Glarus vorlaufig gehabten Unterredung hätte der Bm.d von dem Anleihen von 3 Millionen ^ranken ^ o.^er Fr. 1,000,000 gegen einen jährlichen ^ius von 2 ^ zu übernehn.eu. Die Rü^ahluug würde nach 15 Jahreu begiuneu , und nach .^5 Jahren in jährlichen Rateu von je ^r. 100,000 vollendet seiu.

435 Wenn auf der einen Seite zugestanden werden muss, das.. die Art

der Rük^ahluug sur die eidg. Verwaltung nicht ersprießlich ist, so muss aus der andern Seite zugegeben werden, das.. sie einen Ausweg enthält, um dem Steuerpflichtigen die Liquidation der Schuld mogliehst .,u erleichtern. ^ach der von den Abgeordneten erhaltenen Andeutung soll nämlich für das gesammte .Anleihen von 3 .Millionen ^ranken jährlich eine ausserordentliche Stener im Betrage von Fr. 160,000 nach folgender Anlage erhoben werden .

1) Die Verzinsung und Amortisirung des öffentlich auszuschreibenden Anleihen... von 2 Millionen, verzinslich a 3 ^. und rül.^ahlbar in 25 Jahren , erfordert nach der dem Landrathe vorgelegten (autho-

graphirten) Tabelle jährlich . . . . . . . Fr. 114,000

2) Das Anleihen von l Million bei der Eidgenossenschaft, verzinslieh .^ 2 ..^ und rükzahlbar von 1877

an in I0 Jahren, erfordert jährlich

. . . .

,, 46,000 Fr.^160,000

Diese Summe wäre, abgesehen von einigen kleinern Einnahms.^uellen, die noch geschaffen werden konnten, wesentlich durch bedeutende Erhöhung der Assekuranz^, so wie ^er Vermögens- und Kopfsteuer aufzubringen.

Erstere darf nach ^em Geseze bis aus 50 Rappen von 100 Franken des Asfekuranzwerthes der Gebäude gesteigert werden ; allein es ist wahrseheinlich , dass man , weil es sich um eine lange andauernde Last handelt, nicht so weit gehen, sondern bei 40 Rappen stehen bleiben wird, und. in diesem ^alle muss zu der, bereits 2 per mille betragenden Vermögenssteuer 1 ^ .^er mille und zu der Kopssteuer von 1 Franken aus den

Aktivbürger 75 Rappen hinzugeschlagen werden.

^ür das Darleihen der Eidgenossenschaft von 1 Million ^ranken

sind eventuell jährlieh ^r. 46,000 erforderlich, wovon für Zins Fr. 20,000 Die übrigen jährlichen . . . . . . . . . . . ,, 26,000 sollen zu einem Amortisationssond gebildet werden , mittels dessen nach 15 Jahren die Heimzahlung in Raten von je Fr. 100,000 beginnen und nach 25 Jahren vollendet sein kann.

Gestüzt auf vorstehende Auseinandersezung sehliesseu wir mit dem Antrage : die h. Bundesversammlung wolle beschliessen, es sei dem h. Stande Glaru^ ein Anleihen von einer Million ^ranken ^u den oben bezeichneten Bedingungen zu bewilligen.

Genehmigen Sie , Tit. , die Versicherung unserer vollkommensten Hoehachtnng.

B e r n , den 5. Juli 1861.

Jm Ramen des schweig. Bundesrathes, Der Bnndespräsident : ^. ^. ..^.^.is^.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : ^.^ii^..

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Botschaft des Bundesrathes an die h. gesezgebenden Räthe der schweiz. Eidgenossenschaft, betreffend ein Anleihen an den h. Stand Glarus (Vom 5. Juli 1861.)

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03.08.1861

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