22

#ST#

Bericht und Anträge der

Minderheit der Petitionskommission des Ständerathes) über die Beschwerde des Hrn. Eugen Jaccard in Lausanne.

(Vom 3. Dezember 1 860.)

.

.

.

.

.

i t.

l

Herr Eugen Jaeeard ln Lausanne, Redaktor und Herausgeber des Progrès, welker bei der Bundesversammlung .Beschwerde führt wegen einer ihm vom hohen Staatsrathe des Kantons Waadt auferlegten Buße, ist na.h feiner Beschwerdeschrift vom 7. Juli d. J. von Gens, woselbst er eine Zeitsehrist herausgegeben hatte, naeh Laufanne übergesiedelt, und ließ dann am 2. Jnli die erste Kummer seinem Blattes daselbst erseheinen.

Das w a a d t l a n d i seh e Pressgesetz vom 26. Dezember 1832 fordert aber, daß der Herausgeber einer Zeitschrift zum vorauf eine .Kaution von 2000 alten Franken, resp. Fr. 3.)l)0 hinterlege, oder aber zwei annehmbare.

Burgs..h...ften. sede von F... 2l)l)l) (alte). resp Fr.. 3l)0l) leiste. --. Von den zwei von Jaeeard zu diesem Zweke vorgelegten Gulschristen, iede von Fr. 3l)l)l), wurde eine derselben als nieht genngend zurukgewiesen, und da.

tnzwisehen sein Blatt gleichwol erschienen w a r , wurde er wegen Nichtbe.aehtnng der Bestimmungen der Art. 29 und .^3 des waadtlandischen Preßgesetzes zu einer Buße von Fr. 300 verfällt.

Der Petent stellt nun die Bitte, es wolle die .Bundesversammlung die ..lrt. 29 und 33 des zitirten Gesezes, weil dieselben sowol mit der waadtleindisehen wie aueh mit der Bundesverfassung im Widerfpruche stehen, als nnw.rlsam erllaren , und im weitern au.h die über ihn verhängte Buße ausheben.

Die Minderheit der Kommission findet. es seien die fraglie.. Artikel 2.^ und 33 des waadtlandis.hen Pressgesetzes vom 26. Dezember l 832, ...) Jn der Julisession bildeten die Herren Hä b e r l i n und S t e i n e g g e r die .......inorila... (S. Bundesblati. v. J. 18.^, Band ^1, Seite 1^.)

^

2^ Beziehungsweise die in diesem enthaltenen Bestimmungen tiber die .Cautions...

.eistnngen, wel.he die Grundlage dee. angebotenen Urtheils bilden, im ^.....iderspruehe sowol mit .^lrt. 7 der Verfassung des Kantons ...^aadt, al^ ^uch mit .^lrt. 45 der Bundesverfassung. -.- ^er zitirte ..lrt. 7 der ...^adtlandis...^ Verfassung vom l l). August l84^ sagt. ,,.^ presse est lil^re. l^ loi en ré.^ri.n^ les .^us^ ses dispositions. ne peuvent ...tre préventives. ^ ^enn es nun vorkommt, daß Bestimmungen. wel.he von einem gesetzt gebenden großen ^tathe erlassen worden sind , aufs unzweideutigste im ...^iderspru^e stehen mit elner vom Bolke sanktionirten und vom Bunde ..garantirten Verfassung. so kann e... wol keinem Zweifel unterliegen, wel.he .oon diesen widersprechenden Bestimmungen maßgebend sein musse.

^ ist gewiß klar, daß dnr..h ^rt. 7 der waadtlandisehen Verfassung von 184.^ die mit demselben in ^iderspruehe stehenden Bestimmungen des ^reßgese^e.^ von 183^ aufgehoben oder entkraftet worden. und es ^ind demna^ ^es^ltisse, weleh.. st..h aus diese erloschenen Gese^esbestlm^ mungen stutzen und folglieh der Verfassung widerstreben, auf gestellte ^in^.

rede hin, al^ unwirksam zu erklären.

Na..h dem ...lngesuhrten kannten wir, in Beziehung auf da... spezielle Begehren ^de..^ ..^errn .^aeeard, auf die Berufung aus die Bunde^versassung ^erziehten, glauben aber do^, diesen Standpunkt im Allgemeinen noch be^ ruhren zu sollen.

^er ...lrt. 4.^ der Bundesverfassung sagt^ ,,^ie .preßsrei^eit ist gewahrlelstet.

^Uei^er den Mißbrau^ derselben trisft die .^antonalgesetzgebnng die ^rforderl^en Bestimmungen, welche s.edoch der Genehmigung de^ Bundes ^athes bedursen.

,,^em Bunde steht das .^eeht zu, ^trasbestimmungen gegen den Miß..

brauch der fresse zu erlassen, der gegen die .^idgenossensehast und ihre Behörden gerichtet ist.^ ^er ^lrt. 4.^ gewährleistet also die ^reßfreiheit. ^s i^ aber dl..

.^r.^sse nicht f r e i , wenn sie ni.^t gebraueht werden darf, ^bevor man ein vom Gesetzgeber beliebig zu bestimmendem .Kapital deponirt hat. .^m vo^ liegenden Fall z. B. hatten Fr. 30l)0 deponirt, oder zweimal Fr. 3000 Burgsel^aft geleistet werden sollen. ..^enn nun aber eine sol.^e ..^inschran^ ^ung gegenul.er dem ...lrt. 4^ der Bundesverfassung erlaubt werden mußte, so ^nnten eben so gut auch .Kautionen von l0, 20 und
mehr tausend ^ranken dur^ kantonale Gesetze vorgeschrieben werden.

.^luf diese ..^eise ware es dem Unbemittelten, der zuerst fein Geseh^t ^..inri.^ten muß, dann aber uber keine weitern Fonds mehr verfugen kann, geradezu unmogli.h, eine Zeitschrift herauszugeben. ^as will aber die Bundesverfassung eben nieht, sondern sie garantirt die Freiheit der fresse.

.-- ...l ll e rd ing ... gibt sie zu, daß die Kantone gesetzli^e Bestimmungen uber

24 den Mißl.rau^ derselben aufstellen; jedoch nur uber den Miß b r a n ..h der fresse darf die kantonal ..Gese^el^ung die erforderlichen Bestimmungen treffen, -- nicht aber sie bes.hränken, schon e h e sie gebraust wlrd, oder mit ander.. ..Porten, den Gebrauch der presse, beziehungsweise die .^eraus.

.^abe einer Zeischrist dem Unbemittelten unmoglieh ma.^en.

Man wird einwenden, die .Kautionen werden nieht verlangt, um ^e^ wanden an der ^..erau^gabe einer Zeitschrift zu hindern, sondern deßhalb, damit der Betreffende, wenn er etwa ein ^reßvergehen sich zu ..........hulden kommen lasse, die Strafe .^. bezahlen konne. -- ^amit aber tritt nun einmal eine Hemmung im Gebrauch der fresse, beziehungsweise eine Be^ f^hranlung der ^reßsreiheit doch in dem Maße ein, und ist da... etne so gehässige Bestimmung, wenn man verlangt, daß der .Herausgeber einer Zeitung, noeh ehe er die .^eder ergreist, zum vorauf, eine Geldsumme deponiren sollte zur Suhnung einee. Be.^gehen^, das er allsallig begehen konnte, --. daß eine solche Bestimmung al.^ unvereinbar mit der ^reßfrei..

helt erklart werden kann und soll. ....-. Neben dem bestimmten Wortlaut der Bundesverfassung a^eht es ni^ht an, zu fordern, daß ein Burger zuerst lausende von ^ranken deponiren musse, ehe er das .^eeht und die Freiheit genießen darf, da.^ au.^ zu s c h r e i b e n , wa^ er steht nnd hi^rt, und wa.^ er fpre^en darf.

^..ie Minderheit der kommission versteht also unter Gewahrleistnng.

der ^reßsreiheit, daß der Gebrauch der fresse, die ..^erausgal.^e einer Zeitschrift.. n i .ht zum v o r a u s dur..h Forderungen von Kautionen gehemmt werden durfe, sondern daß sle au.h von diesem .^emmnlß frei fein musse.

..^aher folgende ...lntr^ge .

Jn Beziehung auf die Beschwerde de^ .^errn .^ugen .^aeeard bean.^ tragt die Minderheit der kommission ^ e... wolle die Bundesversammlung, gestuft auf ...lrt. 7 der Verfassung des Kantons ...^aadt vom 10. ...luaust .184.^ bes.^lleßen..

1. da... .preßgesel^ de.^ .^anton.^ ^aadt vom 2t^. Dezember t^2, so...

weit es die Bestimmungen betrifft, wel.^e die .^erau.^gabe einer Zeits.hrift ...n die Bedingung der .^aution.^leistung knnpsen, sei mit den Bestimmungen de^ .^lrt. 7 der Verfassung de^sell^en ^anton^ unvereinbar , und demnach die auf erwahnte Gese.^esbesttmmunge^ abrundete Strassentenz gegen .^errn ^ugen ^aeeard aufzuheben.

2.

..^er Bundesrath sei mit der Vollziehung diesem Beschlusses beauf..

tragt.

2.^ Jm ....eitern stellt die gleiche Kommissionsminderheit den Antrag, es wolle die Bundesversammlung beschließen .

Der Bundesrath sei eingeladen, sammtliche .Kantone, deren Preßgesetze die Bestimmung enthalten , daß sur die Herausgabe einer Zeitschrift Kautionen gefordert werden können, zu veranlassen, ihre Preßgesetze durch Aufhebung dieser Bestimmung mit dem Art. 4.^ der Bundesverfassung in Einklang zu bringen.

B e r n , den 3. Dezember l 860.^ Die Minoritat der Commissioni)

I. I. Butter, Berichterstatter.

Hans von Ziegler.

N o t e. Entgegen obigem Antrage find die gesezgebenden Räthe (der Nationalrath am 11. Dezember nud der Ständerath am 17. gI. Mts.) mit Stimmenmehrheit zur Tagesordnung geschrieen.

^) Jn der Dezembersesston bestand die Mehrheit der kommission, welche TagesOrdnung beantragte, aus den Herren Häberlin, S t e i n e g g e r und Denzler.

#ST#

Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Bom 24. Dezember ll8.^0.)

Mit Zuschrift vom 15. dieß nbersandte der schweizerische Konsul in Mailand dem Bundesrath eine Uebersicht der ......ertheilung der osterreichischen Staatsschuld de... l.lont.e Lombardo v e net o an die sardinische Regierung.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht und Anträge der Minderheit der Petitionskommission des Ständerathes*) über die Beschwerde des Hrn. Eugen Jaccard in Lausanne. (Vom 3. Dezember 1860.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1861

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

01

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.01.1861

Date Data Seite

22-25

Page Pagina Ref. No

10 003 262

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.