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Inserate.

Internationale Industrie- und im Jahr 1862.

in London

Die k. großbritannische Gesandtschaft in der Schweiz hat dem Bundespräsidenten eine zweite Reihe von Beschlüssen der Ausstellungskommissäre vom April 1861 mitgetheilt, welche die früheren, im Bundesblatt 1861, Bd. I, S. 587 ff. und S. 656 ff.) verosfentlichten Beschlüsse vom März 186l theils reproduziren , theile in wesentlichen Punkten abändern und erweitern, so daß dle früheren Beschlüsse als durch sie erseht und beseitig anzusehen sind.

Wir veröffentlichen daher nachstehend die Beschlüsse vom April ihrem ganzen Anhalte nach.

Beschlüsse der

Kommissarien Ihrer Majestät n ber Punkte mel.che die Ausstellung betreten.

..tpri.. 1861.

§. 1. Jhrer Majestät Kommissarien haben Donnerstag den 1. Mai Hoffnung der Ausstellung bestimmt.

l862 zur

§. 2. Das Ausstellungsgebäude wird auf einem an die Gärten der tenbaugesellschast stoßenden Plaze i.n der unmittelbaren Nachbarschaft des 185l von der ersten internationalen Ausstellung eingenommenen Grundes errichtet werden.

§. 3. Der für die Gemäldeausstellung bestimmte Theil des Gebäudes soll aus Bausteinen erbaut werden, und wird die ganze gegen die Cromwellstraße gerichtete Front einnehmen derjenige Flügel, worin die Maschinen ausgestellt werden, wird sich der Prinz-Allbertstraße entlang an der Westseite der Gärlen §. 4.

den sein.

Alle auszustellenden Industrieerzeugnisse müssen sei. 185^ verfertigt

Die Entscheidung darüber, ob zur Ausstellung bestimmte Gegenstände zulässig sind oder nicht, bleibt in fedem Falle eventuell den Kommissarien Jhrer Majestät.

vorbehalten.

§. 5. Innerhalb der notwendigen räumlichen Beschränkung ist allen sonen, ob Künstler, Erfinder. Fabrikanten oder sonstige Erzeuger von Gegenständen, die Ausstellung gestattet ; allein sie haben die .Eigenschaft zu bezeichnen , in welcher sie ausstellen wollen.

4.^ ^. ^ Jhrer ^afestät .^ommissarien werden mit den auswärtigen und kolo^ nialen Ausstellern nur durch Vermittlung de^ Ausschusses verkehren . den die .^egie^ rung eines seden fremden Staates oder der betreffenden Kolonie zu diesem ^weke er^ nennen wird ^, kein Gegenstand aus irgend welchem fremden Lande oder irgend welcher Kolonie wird ohne die Genehmigung eines solchen Ausschusses zugelassen werden.

^. 7.

Die Aussteller haben keine .....i.iethe zu bezahlen.

^. 8. Alle durch menschlichen Gewerbsstei^ erzeugten oder erlangten Gegen^ stände, seien es .Rohstoffe, Maschinen, ^anufakte oder Erzeugnisse der fchbnen Dünste, werden zur Ausstellung zugelafsen, ausgenommen.

1. Lebende Thiere und pflanzen.

2. Frische vegetabilische und animalische Stoffe . welche durch Aufbewahrung der ^erderbniß ausgesezt find.

.^. ..^plodirende oder gefährliche Stoffe. .

Zündkapseln oder ähnliche Artikel dürfen ausgestellt werden, sofern der .^nall^ saz nicht eingesezt ist, ebenso Zündholzchen mit nachgeahmtem ^opf.

^. 9. Geistige Getränke ^^irii^) oder Weingeistsorten ^alco^ol^), Oele , Säuren , zersezende Salze und sehr leicht entzündliche Substanzen werden nicht an^ genommen , es sei denn in .^olge spezieller schriftlicher ^rlaubniß und in wohlver^ wahrten gläsernen Gefässen.

^. 1.^.

Die

auszustellenden ^lrlikel werden in folgende ^lassen einge^heil.^ ^

1. Sektion.

blasse ,, ,, ^

1.

^.

.^.

^.

.^l^fse 5.

.^.

,, 7.

,, 8.

,, .^.

,, 10.

,^ 11.

Bergbau^, S.^einbruch^, metallurgische und mineralische Produkte.

Chemische Substanzen und Produkte und pharmazeutische Präparate.

^ahrung^ml^el mit .Einschluß der Weine.

.^u gewerblichen ^weken dienende animalische und vegetabilische Stoffe.

2. Sektion.

.^isenbahnmaierial , mii^ Einschluß ^on Lokomotiven und Wägen.

fuhrwerke, die nicht zu Schienenweaen oder Bahnen geboren Gewerbliche ^as^inen und Werkzeuge.

Maschinen im Allgemeinen.

Landwirtschaftliche und Gartenbaumaschinen und Geräthe Ci^ilgenie^, Architektur^ und Bauvorrichtungen.

^ilitärgenie^, Bewaffnung^ und Artilleriegegenstände , Ausrüstung und Handwaffen.

,. 12. Schiffsbau und Betakelung.

,, ,.

,, ,, ,,

1.^. Mathematische und physikalische Instrumente, und von ihrem Gebrauche abhängende Erzeugnisse.

1.^. ^ l^ olograpi^ i sche Apparate und Lichtbilder.

15. .Chronometrische Instrumente.

1.^. Musikalische Instrumente.

1^. .Chirurgische Instrumente und Apparate.

.^. Sektion.

blasse 18.. Baumwolle.

,, 1.^. flachs und .^anf.

,, 20. Seide und Sammet.

,, 2l. Wolle und wollene Zeuge, mit Inbegriff der gemischten Fabrikate.

,, 22. Teppiche.

,,

2.... Gewobene, gesponnene, gewalkte und gewirkte Fabrikate als Muster von Drukerei und ^är^erei.

50 sse 24. Wirklapelen , Spizen und Scerei.

,.

,.

., ., ,, ,,

25.

2.^.

27.

28.

2.^.

.^0.

,, ..

,,

^1.

^2.

^.

,, ., ,,

.^4.

.^5.

.^.

.^äute, ^elzwerk, federn und .^aare.

Leder, m^ Inbegriff von Sallelzeug und Geschirr.

.^leidungsar.ikel.

Rapier , Schreibmaterialien , Druksachen und .Einbände.

Werke und .Apparale zum Behuf des Unterrichts.

^.aus^. und Zimmergeräthe , mit Jnbegriss der ^apiertapeten und des ^.pie^n^cl^e.

.Eiserne und andere .^urzwaaren.

Stahl^ und ^esserschmiedwaaren.

Werke von edeln Metallen , nebst deren Nachahmung , und Juwelierar^ bellen.

Gla.^.

Topferwaaren.

Jn den bi^^erlgen Abteilungen niehl erwähnte .^rzeugnlfse.

4. Sektion.

.^Siel.e ^. 111 bis 12....).

.^lass...^. Werke der Architekl..^.

^, ^. Gemälde in Oel^ und Wasserfarben und Zeichnungen.

.. .^.^. Bildhauereien, .Modelle, ^au^ und Basrelief.

,. 40. Bilderstiche und Schnitte.

^. 11. ^n den Sektionen l ^ Il und III sollen greise oder Belohnungen für das Verdienst in der Forn. von Medaillen erteilt werden.

^. 1..^. Jn den Sektionen I , II und III dnrsen die ..Preisangaben auf den ausgestellten Gegenständen angeheftet werden.

^. 1.^. Jhrer ^afestät ^ommissarien werden zur Inempfangnahme aller der^ Wenigen Artikel bereit sein, welche ihnen von Mittwoch dem 12. ^ebruar an zuge.^ sandt werden , und fahren nul der Aufnahme von Gütern fort bis und mit ^..on^ tag

den

.

.

.

.

.

.

.

.

.

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1 8 ^ 2 .

^. 1.4. Gegenstände von großem Umfang und Gewicht, deren .Aufstellung eine bedeutende ^ühe erfordert, müssen vor Samstag dem 1. ^ärz 18.^.2 eingesandt werden, Berfertiger. welche Maschinen oder Gegenstände auszustellen wünschen, die besonderer Fundamente oder spezieller .Konstruktionen bedürfen , müssen zu diesem ^weke il,.rem Begehren um .^aum eine besondere Erklärung beifügen.

^. 15. .^edem Aussteller, dessen Waaren sich zu einer Gesammlaufstellung eignen, stehk es frei, diese seine Waaren nach seiner eigenen Weise aufzustellen, vorausgesezk, seine Anordnung vertrage sich mik dem allgemeinen Ausstellungsplane und der ^on.^enienz der übrigen Aussteller.

^. 1^. Wenn es gewünscht wird, das ^erfahren bei einer Manufaktur ^or.^ zuzeigen , wird eine hinreichende Anzahl von Artikeln , wenn schon von ungleicher Ar^, zugelassen, um das ^erfal,ren zu veranschaulichen, allein nichi^ in gro^erer

Anzahl, als wirklich erforderlich ist. ^17-^25 )^

^. 2.^. Die Aussteller sind gehalten , ihre Gegenstände in demjenigen Theile des Gebäudes abzuliefern, welcher il^nen angewiesen werden wird, frei von ^raehk, ^uhr^ und Trägerlohn, u.^d nach Entrichtung aller darauf haftenden Auflagen und Gebühren.

^. 27. Die Angestellten der .^omn.issarien .^. ^. werden die Güterwagen abladen und die Artikel und .^olli an die hierzu bestimmten ^läze im Gebäude bringen.

^) Einige Zahlen sind , um zukünftige Beschlüsse einreihen zu konnen , unaus^

gefüllt geblieben.

^

51 ^. 28. ^ach erhal^nex Benachrichtigung durch ^. ^. .^ommissarien , daß die Artikel lu. Gebäude niedergelegt seien , haben dle Aussteller oder deren Stelli.er^ treter oder Agenten selbst für Auspakung , Zusammenstellung und Anordnung ihrer Waaren zu sorgen.

^. 29. Die ..^akkisten müssen auf kosten des Ausstellers oder seines Agenten entfernt werden . sobald die .Gegenstände geprüft und der Obhut der .^ommissarien übergeben sind. Sind die ^akkisten nicht innerhalb drei Tagen nach Empfang der

Benachrichtigung weggeschafft so wird über dieselben verfügt und der allfällige ^rlos zu dem Ausstellungsfond gesehlagen werden.

(.^.0--.....^

^. .^5. ^ür Beschaffung von Ladentischen und sonstige Einrichtungen zur Ausstellung der Waaren wird von den ^ommissarien ^. ^. nicht gesorgt. Den Ausstellern ist innerhalb der notwendigen allgemeinen Regeln gestattet, alle Tische, Stände , Glasrahmen , Dächer , Vorhänge und Tapeten oder derartige Anstalten nach ihrem eigenen Geschmake anzubringen, welche sie zur Schaustellung ihrer Güter am besten geeignet erachten.

^. .^. Die Aussteller oder ihre Vertreter haben für die erforderliche leichte zeitweilige Bedekung ihrer Waaren zur Beschüzung derselben gegen den Staub .^wie z. B. für Tücher ^on geoltem .^attnn^ selbst zu sorgen, ebenso haben sie bei ^a^ schinen und flirten Waaxen die erforderlichen Vorrichtungen zu treffen . um die^ selben während der Dauer der Ausstellung ^or dem kosten zu bewahren. (.^7-42)^ ^. 4.^. Den Ausstellern liegt ob., ihre Waaren zu versichern , wenn sie diese Gewähr wünschen. . Gegen .^euersgefahr , Diebstahl oder andere ^erluste werden alle Vorsichtsmaßregeln getroffen werden, und ^hrer ^a^estät .^onunisfarien werden ^eden in ihrer ^..acht stehenden Beistand zur gesezlichen Verfolgung gegen alle .^er^ sonen , welche sich der Entwendung oder anderer absichtlichen Schädigungen auf der Ausstellung schuldig machen, verleihen, allein sie stnd nicht verantwortlich für Verluste oder Beschädigungen irgend welcher Ar.., die durch ^euer, Diebstahl oder auf andere Weise ^erursachi werden .^nn^en.

^. 44. Auf erhaltene schriftliche ^rlanbniß ^on ^hrer ^a^estät .^ommissarien Tonnen die Aussteller Gehilfen ^nännliche oder weibtiche^ verwenden , um die aus^ gestellten Artikel in Ordnung zu ha^en oder sie den Besuchern zu erklären ^, allein diesen Gel..i^fen ist ^erboten, die Besucher zum Ankaufe der Gegenstände il^rer ^er^ ren einzuladen. ..^--.49^

^. 5.^. Artikel, welche einmal im Ausstellungsgebände niedergelegt find, dür^ fen nur vermittelst einer von den ..^ommissarien ^. ^. schriftlich ertheilten Bewit^ ligung wieder weggenommen werden. ^1.^54)...

^. 55. ^um Betrieb ^on Maschinen , welche in Bewegung gesezt werden , werden Jhrer ^afestät .^ommissarien für Ventilation, D^mpf^ (nicht über .^0 ^ auf den Zoll^ ,^ und Wasserkraft mit ^ochdruk sorgen.

^. 5^. Denjenigen Personen , welche Maschinen oder ^aschinentrlebwerke (traIns o^ u^c^iner^) in Bewegung auszustellen wünschen, wird so weit thunlich die .^rlaubni^ , dieselben in Arbeit zn sezen , ertheilt werden , fedoch unter ihrer eigenen Oberaufsicht und durch ihre eigenen^eute. (57.--70,^ ^. 70. Personen des Bereinigten .^onigreichs, welche beabsichtigen, die Aus^ stellung zu beschiken , werden ersucht , sich ohne Verzug an den Sekretär von Jhrer Majestät .Kommissaren mit dem Gesuch um Zustellung eines ,, Formulars für .^aumbegehren^ zu wenden und gleichzeitig anzugeben, in welcher der vier Sektionen ste auszustellen gedenken.

^. 7l.

Das auszufüllende formular ist folgendes.

^ Geschlechts^ und Vorname des Bewerbers ^oder Bezeichnung der .^irma)..

2) Art des Geschäfts, welches er betreibt.

52 ^ .^) Adresse .

Kummer der Straße, des ^lazes ^e.

und ^ame der Stadt.

4^ Art der auszustellenden Artikel.

^

5) .....^ der blasse, in welcher dieselben ausgestellt werden sollen.

.^aum auf dem Boden .

^) .....anm, welcher wahrscheinlich ^ für die Artikel oder für die ^

^^ ^ ^.^ .

.

.

^ ^

^ ..

w^ s^ord^l^ ^ ^ ^^ ^^ Weite . . .

..

^. 100. Auswärtige und .^olonialaussteller haben sich an den ^on ihrer Regierung ernannten Ausschuß od^ d^ ^ derselben bezeichnete .^entralbehorde z...

wenden , sobald deren Aufstellung bekannt gemacht worden ist.

^. 101. ...^rer ^estät .^ommissarien werden durchgangig als Centralbehorde diejenige Behorde ansehen , welche ^oon d^ Regierung des betreffenden Landes als solche erklart worden ist, und werden ^it d.^n Ausstellern einzig durch diese ^entral^ beh^rde in Verbindung treten.

^. ^02. .^ein Artikel r,on ans.^ä^ig^. Ursprung, wem er auch immer ge^ horen oder wo er auch in.n^ stch befinden ^nag , kann zur Ausstellung zugelassen werden, es sei d e n n .ni.^ G e n e h m i g u n g der C e n ^ r a l b e ^ h o r d e des L a n ^ d e s , d e s s e n ^ r z e u g n i ß ^. ^st^ Di.^ ^.....ussar^en ^. .^. werden seder solchen .^en^ralbehorde mittheilen , wie ^ie^ ^au^n süx die Erzeugnisse des Landes, welches fie zu ^ertre^en ha^ be^itlig.^ werden kann^, und ihr ebenso die ferneren Bedingungen und Beschrankungen anzeigen^ ^enn solche ^on ^eik zu Zeit in Be^ zug auf ^ulafsung ^on Ausstellungsgegenständen beschlossen werden sollten. Alle ...on einer solchen .^enkralbehorde übersendeten Artikel werden zugelassen werden, sofern sie nicht alle zusammengenommen ^nehr .^aun. in Anspruch nehmen, als .^em Lande, aus welchem sie standen ^ angewiesen worden ist, und sofern sie überdieß nicht den allgemeinen Bedingungen und Beschränkungen zuwiderlaufen. ^s bleibt der Centralbehorde eines sed..^ Landes überlassen, über die Würdigkeit der einzelnen zur Ausstellung angemeldeten Axti^.^ ^u urtheiIen und dafür Sorge zu tragen, da^ die eingesendeten Gegenstände so vortheilhaft ats möglich die Industrie ihrer Lands^ lente vertreten.

.^. 10.^. .^edem fremden Lande wi^d ^in besonderer ^aun. angewiesen werden, innerhalb dessen die Kommissaren desselben freie .^and haben, die ihnen an.^er.^ kraulen Erzeugnisse, so wie st^ ^s ^^ b.^st^ ex^ch.^en^, anzuordnen und auszulegen, immerhin unker der Bedingung, d^ ^ Maschinen in dem speziell hiefür bestimm^ ..en Theile des Gebäudes, und .alle Gen.älde in den ..^unst.^ Gallerien ausgestellt und da^ alle allgemeinen ^orschrif^n, welche ...on ^. ^. Commissario im allge^ meinen Jnkeresse sestgesez.^ werden^ beobachkek werden. ^) ^. 104. infolge
Verständigung nu^der Regierung J. .^. wird allen für die Ausstellung besti^n^^ f^u.d^ od^ .^onialgükern , wenn sie in Bezug ^us Sendung und Adressiru.^g d.^ s^ä^... zu erlassenden Forschriften entsprechen, -er

^inkrikt in dieses L..ud .^u.^ d^ Uebern.it^ung an das Ausstellungsgebäude g^

stauet, ohne da^ st^ d^. ^o^h^ig^ Oesfnung oder der Entrichtung irgend e^er Gebühr unterworfen si..d. A^^ W......^.^n .^be^ welche beim Schlug der Ausstellung

^) Vergleiche die hiernach abgedrukte und bereits in ^r ^o des Bund^.sblatte^ .^om .^. .^uni I8....1 ^Band 11 ^ ^ ^ veröffentlichte Depesche des ., aus^ wärtigen Amtes^.

53 nicht wieder ausgeführt sein werden , würden nach ^ikgabe der gewohnlichen Zoll^.

Forschriften mit den entsprechende... Gebühren belastet werden. .^105^-108)^ ^ ^. 1.^. ^s liegt nicht in der Absicht von J. ^. ^ommisfarien . in Bezie^ hung ans den Schuz von Erfindungen oder ^rofekken, sei es durch ^atenlerthei.^ lung, sei es durch .^inregistrirung, irgend welche Schriee zu thun, da das hierauf bezügliche Gesez seit dem Jahr 1.^1 wesentli^ vereinfacht worden ist.

.^eschlnsse, welche ^ in^I.e^n^ere auf die lV. ^l.ti^n -^ moderne .^ei^nn^en .^ni ^..^,e der seinen ..^nn^te -..- begehen.

blasse . ,, ..

^,

.^7. Werke der Architektur.

^8. Gemalde in Oel. und Wasserfarben und Zeichnungen.

.....^ Bildhauereien. Modelle, ..^an.... und Basreliefs.

4^ ^i.derstiche und Sehnige (^n^.^^in^ and ^^lun^s^.

^. 11.^. Da die Ausstellung den .^orlschrilt und gegenwar^gen S^andp^nk^ der n e u e r n .^unst darzustellen bezwek^ so wird sedes Land diejenige .^unst^eriode bestimmen , welche in Beziehung auf dasselbe selbst diesem ^wel^ am besten zu genügen vermag.

^ ^. ^ 1 ^ . Die Ausstellung der Britischen .^unst in Dieser Sektion soll die Werke von .Künstlern .umfassen, welche am t. ^ai 1^.^^ am Leben waren oder spa^r ge^ boren wurden.

^. 1 I2. .^s wird nicht beabfichligt, in dieser Se^ion preise zu ertheilen.

^. 11.^. ^s ist nicht erlaubt, einem in dieser Sektion ausgestellten Kunstwerk eine Preisangabe anzuheften.

.^. I1.^. Die eine .^alfte des der Iv. Sektion angewiesenen .Raumes wird.

den fremden Landern zngethellt und die andere für die Werke ^on Künstlern au^ Großbritannien oder seinen .Kolonien vorbehalten.

^. 1l5. Die Unterabtheilung des den fremden Landern angewiesenen .Raumes.

wird auf Grundlage der von Seiten der kommission oder der ^entralbehorde eines feden fremden Landes eingesandten Anmeldungen erfolgen. .^s ist demnach ^on Bedeutung , da^ diese Anmeldungen sobald als moglich den .^ommifsarien ^hrer ^afestak mitgetheilt werden.

^. 11^. Die Aufstellung der .Kunstwerke innerhalb des einem ^eden fremden.

Lande angewiesenen Raumes steht ganzlich unter den Befehlen des ^on dem betref^ fenden Lande beglaubigten Vertreters, unter alleinigem Borbehalt der notwendigen allgemeinen Anordnungen.

^. 117. Behufs der Aufnahme des .^akalogs ist es notwendig, daß die Cenkralbehorde eines ^eden fremden Landes den .^o^n.nissarien Jhrer ^ase^ak bis zum 1. Januar 18^..^ eine Beschreibung der verschiedenen Kunstwerke zustelle, welche auf die Ausstellung gesandt werden, und daß sie in sedem einzelnen ^alle den ^amen des Künstlers, den Titel des Kunstwerks und wo möglich das Datum seiner .Erzeugung angebe.

^. 118.

Da der zur Verfügung der Commissario Jhrer ^asestat stehende .^aum für die Aufstellung der britischen Kunstwerke begrenzt ist und zug^.ii .ne s^ sorgsäliige und vollständige Darstellung als möglich erziel^ werden soll. so ..st es unerläßlich, unker den auszustellenden .Kunstwerken eine Auswahl vorznenhmen.

Bundesblatk. Jahrg. ....^I. Bd. ..t.

6

54 ^. 11..... Die Auswahl unter den Ausstellern, der .^aum und die Anzahl der Werke , welche einem ^eden gestattet werden kennen . und deren Aufstellung wird Ausschüssen anvertraut werden , welche von den .^ommisfarien ^hrer ^a^estät zu ernennen find.

^. 120. Bei lebenden .Künstlern wünschen die .^ommissarien Jhrer ^asestät die Wünsche derselben in Betreff derjenigen Werke, durch welche fie vorzugsweise sich vertreten sehen mochten, zu ^akhe zu ziehen. Die auf solche Weise von den .^ünst^ lern getroffene Auswahl wird für Jhrer ^asestäk .^ommifsarien nich.^ absolut bin..

dend sein, allein in keinem ^alle soll eine Arbeit eines lebenden .Künstlers gegen seinen Wunsch ausgestellt werden , wenn er diesen den ^ommissarien bis zum .^1.

^ärz 18^2 schriftlich zur .^ennkniß bringt.

^. 121. Bei den Verhandlungen mit Künstlern, welche Mitglieder der nach^ genannten acht .^unstanstalten sind, werden sich Jhrer ^asestat .^ommissarien der Vermittlung dieser Leztern bedienen, nämlich.

Der .^oniglichen Akademie.

Der ^oniglich.^Schottifchen Akademie.

Der ^..niglich^Jrischen Akademie.

Des Vereins der Aquarellmaler.

Des Britischen .^ünstler^ereins.

Des neuen A^uarellmaler^ereins.

Des Britischen .^ünstler^Jnstituts.

Des Britischen Architekten.^Jnstituts.

^. 122. ^ersenen , welche beabsichtigen , die Ausstellung in der Britischen Abtheilung der Iv. Sektion zu beschicken, und nicht Mitglieder eines der obigen Jnstikute sind , erhalten sosork ^ auf Ansuchen beim Sekre^r von Jhrer ^asestäk ^ommissarien, ^ormularien zu .^aumbegehren. Diese ^ormularien müssen vor dem 1. Juni I8.^1 ausgefüllt und zurükgesandk werden.

Aus Aufkrag

.^. .^. ^audfo.^,.

Sekretär.

Büreau von Jhrer ^a^estäk Commissariat, ....r. 454 West^Strand, London. ^. C.

^ndnftrieausstelluu^ tu London im ^ahr 1^^.^.

Die k. großbrikannische Gesandtschaft hak dem Bundespräsidenken folgendes Cirkular des answärkigen Amkes in London überreicht , welches hiermit zur offene lichen .^enntniß gebracht wird^

^ire.^lar.

Auswärtiges Amt

den 28. .^ai 18l. I.

..^ein .^errl Jch habe von .^. M. Kommissaren für die Ausstellung von 18...2 eine ......it^ kheilung empfangen , enthaltend deren Beschluß über den .Itaum , welcher den .^r^ zeugnissen der verschiedenen Länder in dem für die Ausstellung zu errichtenden Ge..

bäude angewiesen ist, in so weik es die g e w e r b l i c h e n Abtheilungen der Ausstel..

Iung (Sektionen 1, 2 und .^) betrifft, da die Beschlüsse der Kommissäre in Betreff des den Erzeugnissen der ^unst zugekheilken Raumes (4. Sektion) einer zukünftigen Eintheilung vorbehalten bleiben.

55 Der den gewerblichen Erzeugnissen der Schweiz angewiesen.. .^aum beträgt 12,000 O.uadratfuß , und da die Kommissare so früh als moglieh steh zu verge^ wissern wünschen , in welchem ^aße sedes Land von dem ihm auf solche Weise zur Verfügung gestellten .^aume wahrscheinlich Gebranch machen wird , so habe ich Jhnen die Weisung zu geben , diese .Angelegenheit zur ^enntniß der schweizerischen .Regierung zu bringen , damit sie von dieser derjenigen .^ou.misston oder sonstigen Centralbehorde vorgelegt werde. welche im ^inblik auf die Aufstellung be^ellt wird oder bestellt ist.

Gleichzeitig wollen Sie die schweizerische .Regierung davon benachrichtigen , daß von dem im Ganzen zugetheilten .^aum ungefähr die ^.älfie für Durchgangs in Anspruch genommen werden mnß, und Sie wollen insbesondere erklären^ daß, wenn die schweizerische Regierung für Durchgange mehr als d.e ^.älfie des der Schweiz im Ganzen angewiesenen Raumes zu verwenden wünscht, sie den Ueberschuß in^x^ halb ihres Antheils suchen müßte.

Die .^ommissäre wünschen sehnlich , die Antworten der verschiedenen .^egierun^ gen in Bezug auf die hie...or erwähnten Dunkle bis zum 1. ^..ovember nächsthin zu erhalten.

Die Kommissäre erklären im .^ernern , daß ste in der Absicht , den Gruppen der ^on ^edem einzelnen Lande eingelieferten Gegenstande ihr nationales Gelage zn bewahren^ beantragen . den bei dex pariser Ausstellung erfolgreich durchgeführten Grundsaz der ortlichen Eintheilung in^ Ausstellnngsgebaude anzunehmen ^ und als allgemeine ^egel festznsezen ^ daß sede in den Beschlüssen ^er Kommissare ^) ge^ nannte Se^ion gesondert und auseinander gehallen werde , so nämlich ^ daß die erste ^is ^ier.^e blasse in einer, die ^lassen fünf bis siebzehn^ welche hauptsächlich Maschinen umfassen , in einer zweien , die ^lassen 18 bis .^0 ^anufa^uren^ in einer dxitien Abiheilung ^de^ Gebäudes aufgestellt würden ^ während di^ .^I-ssen ^7 bis 40 (Schone .Künste) in einem besonderen und eigens dafür eingexichieien Ge^ bäude untergebracht würden.

Ueberdieß beantragen die Kommissäre , mit Zustimmung eines ^eden Landes die von einem seden nnter den nachbenannlen .^lassen ausgestellten Gegenstände in i n t e r n a t i o n a l e G r u p p e n zn vereinigen.

blasse 14 . ^holographische Apparate nnd photographie , ..

2.^ . Werle und .^ülfsmittel zur .^rziel^ung ,
nnd seder dieser beiden .^lassen eine gesonderte Abtheilung oder .Räumlichkeit im Gebäude zu widmen.

Die .Kommissäre ersuchen demgemäß, daß bis zum 1. November seder Staat ebenfalls einberichten mochte , ein wie großer Antheil. an dem ihm angewiesenen .^aume nach approximativen Anschlag von ^eder einzelnen blasse in Anspruch ge^ nommen werde, nnd ebenso wünschen sie dringend , daß die nothigen Anordnungen getroffen werden mochten, damit bei den verschiedenen Arten von Gegenständen nur Gleiches mit Gleichem zusammengepaßt und sedes Colli mit einer deutlichen Bezeich^ nung der blasse , zu welcher es gehort , versehen nnd so im Ausstellungsräume abgeliefert werde.

^ch bin u. s. w.

Unterzeichnet .^ür Lord J.^I^n Bussel.

^.

^ .

.

m .

.

.

.

^ .

^^ S. Bundesblatt .^. .^. 18.^1, Band I, Seite .^87 n. ff.

56 Bekanntmachung.

Laui einer vom schweiz. Generalkonsul in London dem Bundesrath gemachten Anzeige, d. d. 27. ^..i d. J., wird das englische Schleusest in Wimbledon erst am .^. Juli nach st k ü n f t i g beginnen.

Bern, den .^1. ^ai 1^1.

......ie schweiz. ^nd^an^.

^n^reionng non erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, we.che s c h r i f t l i c h und p o r t ^ f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im ^alle sein, serner .^ird von ihnen gefordert. daß.sie ihren T a u f n a m e n , und an^er dem Wohnorte auch den . ^ e i m ^ t h o r t deutlich angeben.)

1) . ^ r e i s p o s t k o n l r o l e u r in Basel. Ja..resbesoldung .^r. 27........ Aumel^ dung bis zum 2l... Juni 18^1 bei der .^reispostdireklion Basel.

2) ^ o s t h a t t e r in .^enniez oder ^..arnand ^Waadl). Jahresbesoldung

.^r. ^.^. Anmeldung bis zum ^. Juni 1^ t bei der ^rei.^postdireklion

Lausanne.

.^^ B ü r e a u d i e n e r beim ^ostbüreau S c h a s s h a u s e n .

Jahresbesoldnng

^r. .^.o. Anmeldung bis zum 2.^. .Juni l.^I bei der ^reispostdire^ion ^ürlch.

1) . ^ h e f ^ . ^ a k t o r beim ^ostbüreau C h a u r ^ d e ^ o n d s ^^euenburg).

.Jahresbesoldung .^r. 1.^50. Anmeldung bis zum 1^.. ^uni 18.^ bei der

.^reispostdireklion ^euenburg.

2) ^ o s t h a l t e r , ^ a h r b o t e und B r i e f t r ä g e r in Grindelwald ^Bern).

Jahresbesoldung .^r. 720. Anmeldung bis zum 1..... ^uni I8^1 bei der .^rei^ postdireklion Bern.

.^) ^w ei .^ o s t k o m m i s in .^runtrnt.

Jal.resbeso.dung ^r. 1000 für den

..^inen und ^r. 800 für den Andern. Anmeldung bis zum 1.^. Juni 18.^1 bei der ^reispostdireklion .^euenbnrg.

4) ^ o n r r o l e u r ver ^auplzollställe .^ a staseg n a (Granbünden).

Jahres..

besoldung ^r. 1...00. Anmeldung bis zum 2^. Juni 18^1 bei der Zolldire^ .ion

.....hur.

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1861

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

26

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---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.06.1861

Date Data Seite

48-56

Page Pagina Ref. No

10 003 382

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