#ST#

Schweizerisches Bundesblatt.

X1ll. Jahrgang. l.

Nr. 24.

#ST#

B

e

r

i

ch

1. Jnni 1861.

t

des

schweiz. Bundesrathes

an die h. Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahr 1860.

Geschäftskreis des politischen Departements.

Savoyer-Angelegenheit.

Wir haben .in unserm Geschäftsberichte über das Jahr 1859 den staatsrechtlichen Standpunkt, von welchem wir diese Frage anfsassten, eingehend erortert, da wir derselben schon damals für unser Vaterland hohe Wichtigkeit beimassen. Jm Jahr 1860 entwikelte sie sich in einer Weise, dass sie für die Schweiz das politisch bedeutendste Ereigniss wurde, und als solches vorzugsweise unsere Aufmerksamkeit und Thätigkeit in Anspruch nahm. Die gesezgebenden Räthe waren wiederholt im Falle, sich mit dieser Angelegenheit zu befassen, und wir haben über deren Verlaus in unsern Botschaften vom 28. März und 25. Juni aussührlichen Bericht erstattet.

Gleichwol erachten wir es am Vlaze, an den vorjährigen Geschästsbericht anknüpfend, hier nochmals einlässlicher aus den Gegenstand zurükzukommen.

Wir erwähnten auf S. 152

jenes Berichtes einer Mittheilung, nach

S.Bundesblatt v. J.1860, Band I, Sell.e 475, und Band II, Seite 515.

II,

B u n d e s b l a t t .

J...hra.

X I I I .

B d .

.

I .

175

7 1

^8 welcher Sardinien schon 1859 sieh unter gewissen Voraussetzen zur .Abtretung von Rizza und ^..rvoheü an Frankreich verbindlich gemacht hatte, so wie des Umstandet, dass in Savo^en selbst stch bereits die An..

^änge einer Agitation für die spater in Gang gebrachte Anneri onsbewegung zeigten. ^ie daherigen Gerüchte gewannen immer mehr Bestand und in de^ ^ar^.^n Bresse ein günstiges .^cho und lebhasten Anklang. Bei der Stellung die^r ledern zu den Behörden konnte ungeachtet wiederholter beruhigender ^nsiehernngen ^on ^ossizieller Seite ^.icht mehr bezweifelt werden, ^ass die Abtretung ernstlieh ins Ange gefasst werde, und wir er..

man^lt^n daher ^..icht, unsern ^sandten in Baris und .^urin ...Bestimmte Weisung ^.gehen zu lassen , dahin zu wirken , dass unsern Rechten bei diessfälligen Verhandlungen gebührende Rüksteht getragen werde. ^er schweizerische Minister in Baris hatte es sich namentlich vom ersten Augenblike an, wo diese Frage zur Sprache kam, angelegen sem laffen, auch die dortigen Gesandten der Grossmächte über unsere Stellung zu RordSavo^en und deu von uns eingeuommeneu Standpunkt aufzuklaren, wie ubrigen... aueh hier in dieser Richtung nichts versaumt worden ist. Jn Folge erhaltenen Auftrages suchte Hr. Kern auch um eine .^udie...^ bei S. M. dem Baiser selbst nach, welche 1hm am 3 .i. Januar bewilligt wurde. ^as Ergebniss derselben war ^war keiue bestim^ute Zusage, da die Abtretung Savo^ens als noch n^ht entschieden bezeichnet wurde, doch zeigte sich der Kaiser geneigt, die ihm gegebenen Ausschlüsse und Vorschläge in ernstliehe Erwägung zu Riehen, wel.l^ leztere besonders dahin giengen, dass die Schweig in Erster .^iuie die Aufreel^thaltung d^ damals bestehenden Verhäl.tuisse wünsche, sür den Fall der Abtretung Savo.^ns aber, ans ^nweisuug an die Schweiz einer, für dereu ..^ertheidigung mogliehst günstigen, also die Brovinzen Ehablais und ^auei^ur^ und den uordlieh vom Flüssehen les I^sses liegenden Theil ^de.^ ^nevo^.. umfassenden Gränzlinie dringen müsse.

Was d^ie Haltung der übrigen Mächte anbelangt, so zelten sich de^en Vertreter unserer ..^aehe im Allgemeinen günstig, ^doeh erfolgten bestimmte Schritte un.r von ..^eite Eng la n d s, das steh jeder Abtretung überhaüpt widersezte. Auch die sardinische Regierung sehi^u damals noeh von Deinem solchen Abkommen .n.ehts wissen ^u ^olleu,
da ihr nicht entgehen .konnte, wel.he Beeinträ^tigung, ungeachtet der bedeutenden Vergrosserungen ^ihres Gebietes, die militärische Stellung und Vertheidigungssahigkeit des ^sardinischen Staates dadurch erleiden musste.

..^ie .^ache gewann iudessen bald eine bestimmtere Gestaltung. Am 6. ^ebruar erfolgte von .^eite des käis. Ministers ^er auswärtigen AnGelegenheiten die bekannte Erofsnung au .^rn. Kern . Es liege uieht von serne in der ^Absicht des ^ais^rs, die neutrale ..Stellung der Schweiz zu ^efahrdeu oder zu schwächen . dagegen theile er die Ansicht , dass im ^.alle .^er Annexion, welche wieder vom Ausgau^e der Abstimmung über den

87^ Anschlnss Mittelitaliens an Sardinien anhange, die Fortdauer des .^stems der Neutralisation weder der Sehwei^ noch Frankreich Ansagen konne , der Kaiser habe ^ ihn daher beauftragt, dem Hrn. Gesandten zu erkoren, dass, wenn. die Annexion erfolge,^ der Schweiz als eigenes Gebiet und als Theil^ der Eidgenossenschaft die Brovinzen Ehablais und Faueign... abgetreten werden sollen. Die gleiche Mittheilung geschah durch den hiesigen sranzosiseheu Geschäftsträger an den Bundespräsi^enten, durch den franz.

Konsul in Genf an den Presidenten des dortigen Staatsrathes , endlich an die Kabinete in Turin und London. Diese Zusicherung wurde durch den Kaiser selbst, fo wie durch de.r Minister ^wiederholt bestätigt, und lezterer bemerkte noch aulässlieh, auch wegen des nordlich des I^ses lie^ genden Theiles von Genevois werde man sich leicht verständigen konnen.

Wir nahmen diese Zusagen mit dem der Regierung eines befreundeten Staates gebührenden Vertrauen entgegen und beschrankten uns, ungeachtet der heftigen Ausfälle der franzosischen Blätter gegen eine Abtretung des von uns angesprochenen und uns zugesicherten Gebietes , welche sie als eine unzulässige, dem Willen der savo^ischen Bevölkerung widersprechende ^erstükelung bezeichneten, darauf, durch unsern Vertreter in Varis aus die Ertheilung einer schriftliehen Bestätigung der gemachten mündlichen Zusagen zu dringen .und dureh den ausserordentlichen Gesandten in Turin das Begehren um schriftliche Zusicherung zu stellen, dass, .venn Sardinien dem bereits offiziell, aber noch vertraulich ansgesprocheuen Verlangen ^.rank-

reichs willsa^re, die Rechte der^ Schweiz aus das neütralisirte Gebiet be-

stimmt verwahrt und die Ueberlassung von Ehablais, Faueign^ uud .^ordGenevois an die Schweiz im wohlverstandenen Jnteresse Biemonts vorbehalten werde. Die diesssäll.gen Bemühungen unserer Abgeordneten hatten noch nicht ^um gewünschten Ziele geführt, als die Absichten Frankreichs auf Savo^en am 1. März in der Thronrede offenen Ausdruk erhielten, indem der Kaiser hervorhob, dass angesichts der Umgestaltung Rord.taliens zu einem mächtigen Staate es die Vflieht Frankreichs gewesen sei, zur Sicherheit seiner Gränze die sran.^sisehen Alpenabhange zurükzuverlangen.

Der Schweiz geschah hiebei keine Erwähnung, nur fügte der Kaiser bei, er werde die Frage den Grossmäehten vorlegen. Dagegen bemerkte der kaiserliehe Minister der auswärtigen Angelegenheiten in seiner Depes.^ an den franzosischen Gesandten in Turin vom 24. ^ebruar, dass bei .^r verlangten Abtretung ...^avor.ens die Jnteressen der ^.hwei^, welche Fran^reich immer zu berechtigen wünsche, gewahrt werden sollten.

Am 5. März erneuerte indessen Hr. von T h o u v e n e l die frühere ^usi.l.ernng w^.ge.. Ueb.^xlassung von Ehablais und ^aueign^, sngte ^.d.^ bei, dass eine schriftliche Bestätigung nieht moglich w.^re, theils ^il ^ran^ reich etwas, das es nicht b.^e, nicht vergeben konne, theils weil eine solche Erklärung belauut werden müsst^e, und dann nur ungünstig auf die Abstimmung, in welcher das savo^ische Volk über die Annexion sich ^us-

880 zusprechen haben werde, einwirken konnte, indem^ man daselbst von einer Zerstükelung des Landes nichts wissen .wolle.

Was die sardinische Regierung anbelangt, so gab Graf E a v o ur noch am 6. März unserm Gesandten, Hrn. T o u r t e , die Versicherung, dass er einen sormlichen Vorbehalt zu u.^seru Gunsten machen werde; eine schriftliche ^ufage erfolgte aber eben so wenig, als von Seite der sranzosischen Regierung.

Unter diesen Umständen beschlossen wir am 9. Mär^ den Erlass von Roten an unsere .Vertreter in Baris und Turin zur Mittheilung an die betreffenden Minister, in welchen unter Darlegung unseres Standpunktes darauf hingewiesen wurde , dass bei dem bevorstehenden Arrangement in betreff ^avopeus die Mitwirkung der Schweig, als eines hiebei Vertragsrechtlich nahe betheiligten Staates, nicht ausgeschlossen werden dürfe, und dass wir daher rüksiehtlich des neutralifirten Gebietes solche positive Erkläruugen gewartigen, welche die Eidgenossenschaft zu beruhigen und die Besorgnisse we^en etwaiger Beeinträchtigung ihrer wohlerworbenen Rechte ^u heben vermochten. Herrn .^ern insbesondere wurde hinsichtlich der von Hrn. Thouvenel geäusserteu Besorgnisse eroffnet, dass, wenn durch die Theilung die Annexion wirklieh verhindert werden sollte , wir gegen den fortbestand eines piemontesischen ^avo^eus uichts eiu^uwenden hatten , wage man aber ^ezt schon Bedenken gegen eine Trennung zu änssern, so dürste die Ausführung einer solchen später nicht geringere Schwierigkeiten darbieten, in ^olge welcher dann unsere. Reehte und Ansprüche auss äusserste verkümmert werden dürsten.

Beinahe gleichzeitig mit unserer eben augeführten Schlussnahme, nämlich unterm 8. und 10. Mär^, ermessen die Gouverneure in Auuee.^ und Ehamber..,. Broklamationen , welehe der Bevölkerung .^avo.^ens ankündigten, dass sie demnächst berufen sein werde, über das Schiksal ihres Landes . Ansehluss an Frankreich oder Verbleiben bei Biemont, sieh aus..

zusprechen. Der Schweiz geschah keinerlei Erwähnung. Wir hatten von diesen ausfallenden .Bekanntmachungen nieht sobald .^.enntniss erhalten, als wir auch nach Baris und Turin Austrag ertheilten, gegen die in Ansieht gestellte Abstimmnngsweise zu protestiren und vorgäugige Verständigung mit der ^chwei^ zu verlangen ; bei Richtberüksi.ehtigung unsers Begehrens müssten wir an die Garanten
der hier massgebendeu europäischen Verträge uns wenden. Diese Brotestatiouen wurden in Turin am 14. und in Baris am 15. März übergeben.^ Der sardinische Minister des Aeussern bestritt in seiner Erwiderung vom 21. März^) sowol das Recht der Schweiz, gegen eine Volksabstimmung

^ S. Bundesblatt v. ^. 18^. Band I. Seite .^4^.

^ ^^ .^

^

^

^

^

^

.^

^

.

^ ^

881 in besagtem Sinne ^u proteftiren, besonders da hierin eine ausfallende Miss^nnung der .^ouveräne^ätsrechte S. Majestät erblikt werden müsste.

als andererseits den Werth der ^on uns angerufenen Vertrage, denen nicht die von uus behauptete Bedeutung beigelegt werden konue, weil sie als veraltet und durch die seithex eingetretenen Verhältnisse beseitigt betrachtet werden müssen. Wir erliefen noch unterm 30. gl. Monats eine einlasslich.. Widerlegung dieser Rote, die gleich den übrigen bedeutenden .^lktenftüken über die Savo^ersrage seinerzeit veröffentlicht worden ist,^) und auf welche wir hier daher nicht weiter zurükkommen.

Von Seite des französischen Ministers Herrn Thouvenel wurde Herrn .^er.. , bevor dieser noch die protestation übergeben hatte , in der .Audienz vom 15. bemerkt, jeder Abstimmung müsse die Abtretung von .^eite des Honigs vorangehen. Zeit und Art der Abstimmung sei noch nicht sestgesezt. Wenn Fa.^.ign.^ und Ehabla^s abgetreten werden können, ohne die Auue^ionsabstimmung in den übrigen Brovinzen zu gefährden, so werde die französische Regierung sich stets geneigt finden, auf die frühere Kombination einzutreten. Unter allen Umständen werde Frankreich die Jn-

teressen der Schweiz berüksichtigen. Sei die Trennung nicht möglich, so

könnte man ja die Reutralisation fortdauern lassen, keine Garnisonen halten, eine freie Zolllinie bilden u. s. w. U.brigens müsse er sich auf das beziehen, was er Hrn. ^ern bereits früher gesagt habe ; weitere Zusicherungen könne er nicht geben.

Auf diese ausweichende Erofsnung, welche bei ^usammenhaltuug mit den neuesten Kundgebungen in der srauzösischen offiziellen Vresse, so wie mit anderweitigen Berichten, über die Absichten der sran^osisehen Regierung keine Zweifel mehr Dessen, erklärte nun unser Minister in Varis, bei dieser Sachlage sehe er sich genöthigt, gegen jede Massregel, welche zum ^weke habe, die neutra lisirteu .Provinzen an Frankreich zu anuer^iren, im Rameu der Eidgenossenschaft förmlich Protest einzulegen, und übergab die oberwähute protestation. Unser Schritt wurde zwar von der Diplomatie günstig beurtheilt, doch wenig davon erwartet. ^ie Meinung der bedeutendften Staatsmänner gieng dahin, keine Macht .r.erde so entschieden auftreten, die Sache zu einem C.^sus belli zu machen ; Frankreich werde rüksichtslos vorgehen, obgleich es dadurch das allgemeine Misstrauen nur steigern werde.

^ie Erwiderung ersolgte in einer an den sranzosischen Geschäftsträger in Bern gerichteten Rote des .^rn. Thouvenel vom 1^. März,^) in welcher ebenfalls für den .^onig von Sardinien das Recht zur Abtretung Savo^ens an Frankreich ohue Mitwirkung der Schweiz vindizirt, eine Besehräukung dieses Rechtes durch die von uns augerufenen Verträge in

...) S. Bundesbla^ v. .^. 18.^..^, Band I, Sei^ 524.

^)

^

.

..

^

.

.

.

^ .

^2 abrede gestellt und behauptet wi.^d, durch die Vertrage von l 815 habe Sardinien bloss beabsichtigt, einen Theil Savo^ens mittels Einschließung in die schweizerische Neutralität sicher ^u stellen, und die Schweiz sei dieses Arrangement unter onerosem Titel eingegangen. sie konnte daher bloss behaupteu , dass sie in ^ol^e einer Zession von jener übernommenen Last entbunden, keineswegs aber, dass dadurch ihre Sicherheit bedroht werde.

Auch diese Rote unterzogen wir mittels Schreiben an Hrn. Kern vom 24. Mär^ ^) einer ausführliehen Beleuchtung, in weicher wir die für die Schweiz hier maßgebenden Vu^kle schließlich dahin zusammensassten , dass die Eidgenossenschaft ^u einer wirksamen Aufrechlhalt.^mg ihrer R^ut.ralität

und ihrer Unabhängigkeit der Rechte bedürfe, welche ihr gegenüber dem

neutralisirten ..^.avo.^ea durch die ^ert.^ge gewährleistet sei^.u . dass diese Rechte von den Mächten als ini sel^stei^enen Interesse Europas liegen^ anerkannt worden, und dass nach den internationalen und voll^rreehtlieh festsetzten ^rundf.^en über solche Rechte ohne Mitwirkung des einen der

.^auptbetheiligten nicht verfügt werden dürfe. Hinsichtlieh der Volksstim-

mung in Savo^eu verwiesen wir uoeh namentlich aus die von mehr a.s 12,000 Bürgern Rordsavopeus unterzeichnete Erklärung, ^) welche für den Anschluß an bie Schweiz sich aussprach, da Juteresseu und Wünsche, Bestrebungen, .Bedürfnisse und ^im.pathien dieser Bevölkerung ganz andere seien, als diejenigen der südlichen ^roviuzen, und sie uur in der Verbindung mit der Schweiz eine glükliehe ^ukunst für ihr Land zu erbliken vern..oge.

Jnzwis..hen hatte ^die sran^osisch.. Regiernng nnter.n ^3. März eine Zirkularnote au die Mächte erlassen. Dieselbe suchte ^ie Rothweudigkeit der ...lnn^ion von ..^...vopeu u^.d .)^i^a an Frankreich in Folge der staatliehe.. .^lenderungen iu Jtailen nachzuweisen, erwähnte aber die Rechte der ^ehweiz bezüglich de^ ..eutralisirteu Savo.^eus nur beiläufig. Wir fanden uns durch diese ^undgebu.^g uni so mehr veranlagt, auch unsere ^lusfassuug der ^avo^erfrage den Mächten , welche die Wienerverträge gewährleistet haben, in einer Zirknlaruote dar^ulegeu.^^) Diese datirte vom 1.). März und spricht nach Ausführung der faktischen und historischen .^erhältuisse das Vertrauen aus , dass u.e.m eine ^lenderung des jezigen Auslandes in Savo.^en stattfinden sollte. der ^chwei^ die Mogliehkeit gegeben werde, ihre Neutralität und Unabhängigkeit mit Aussicht auf Erfolg ^. vertheidigen, nu.. so niehx, als es sich nicht um bloss partikularistisch.^ ^ortheile, sondern um Jnteressen handle, denen von den hohen Mächten selbst eine allgemeine europäische Bedeutung Anerkannt worden sei^, und Frankreich noeh in der jüngsten ^eit den fortbestand seiner Geneigtheit bestätigt habe, diese Angelegenheit in einer Wei.se ^u regele, welche unsere Rechte und Interessen sicher ^u stellen geeignet sein werd....

^^ .^. Bund^bI^u v. J. 18^, Band I, S^e 5l^.

^ ^ ^ ^^

^ .

^ .

.

.

^ .

.

^ .

.

^ ..

.,

^

^ ..

432.

5.^.^ .^-^.

^

Gleichzeitig beschlossen wir die .Abordnung eines. Vertrau^nsm^n^ an die englische Regierung, ^ d.em Zw^, dieselbe über d^e wah^ Bedeutung der schweizerisch-savo^isehen Neutralität in ihren Beziehungen ^u den allgemeinen Jnteressen Europas und den besondern der Eidgenossenschast aufzuklären, auf die Gefahren einer Vereinigung ...^avo^ens mit Frankreich hinzuweisen, die Mittel zu deren^ Beseitigung zu bezeichnen, und namentlich auch auf die Erhaltung des Status quo bis zu einer reeht^ massigen Losung der Frage hinzuwirken. Wir betauten Hrn. Brosessor Auguste De la R i v e von Genf mit dieser vorerst offiziösen. Sendung, der auch bereits am 24. März in London eintraf.

Jn Savo.^en selbst wurde die Agitation für den Anschluss an Frankreieh immer eifriger betrieben, und eine angebliche Deputation von Rotabeln begab sich selbst nach Baris , um unter Anderm einem sogenannten I)emembrement entgegen zu wirken. Sie wurde am 21. März vom^ Kaiser empsangen und erhielt die Zu^che.^ung, dass Frankreich , mit Rüksicht aus den Widerwillen der Bevölkerung gegen eine Zexstükelung, ...^f die früher

beabsichtigte Gebietsabtretung an ^ie Schweiz verziehte, indem es nichts

desto weniger d.e Rechte der Schweiz wahrem wolle. Es stand diess in Uebereinstimmung mit Aeusserungen des Herrn Thouvenel (am 19.

und 20.) auf erneuerte Begehren unsers Gesandten um schriftliche ^usagen. Der Herr Minister fand, eine Zerstükelung gefährde nach den Kundgebungen in den Consuls pi.ovia.^.n^ die Annex^ionsabstimmung, und ^rankreieh konne und wolle . einem solchem Resultate sich nicht aussehen ; erst wenn einmal gan^ Savo.^en an Frankreich übergegangen sei, konne man darüber näher eintreten, in welcher Weise die Wüns.^e der ^ehwei^ Berüksichtigung finden können, z. B. in einer Konferenz der Mächte, bei welcher auch die Schweiz vertreten wäre; Frankreich sei entschlossen, die Sa.he um jeden Breis durchzuführen.

Unter diesen Umständen erschien ein nochmaliger Sehritt beim Kaiser selbst unerlässlich, woraus Herr Kern übrigens schon in der Audienz beini Minister am 15. hingewiesen hatte. Auf seinen Wunsch hatte sich Herr General Dufour in ossiziöser Mission nach Baris begeben, und aus den 22. wurde ihnen die nachgesuchte Audienz bewilligt. Der Erfolg war

nicht günstiger. Auch der Kaiser hielt, wie sein Minister, an der Ansicht

fest, dass, ohne die Annexion Savoi^ens an Frankreich aufs Spiel zu se^en, die früher gegebene Zusicherung der Abtretung von Ehablais und ^aueigu^ nicht in Ausführung gebracht werden konnte, wie diess theils aus den Brotestationen der Brovinzialräthe von Ehamber.^ und Annee.^, theils aus Aeusserungen einiger Abgeordneten aus ^aueign.^, und theils aus Berichten von Turin ^ entnehmen sei. Jn^wischen werde Frankreich, da jed^s.^lls eine neue Regulirung der Verhältnisse und Beziehungen Rordsavor^ens nothwendig folgen müsse, hiebei den Jnteressen der Schweiz nach Möglichkeit Rechnung tragen. Jn welcher Weise diess geschehen solle, erhellt nirgends klar; nur wurde daraus hingedeutet, dass die Reu-

^4 tralisirung der betreffenden Gebietstheile aueh nach der Annexion sortdauern und dass in handelspolitischer Riikficht eine sogenannte sreie Zone zu Gunsten Rordsavo^ens geschaffen werden konnte.

Wie ungenügend dieses Auskunftsmittel wäre, wie wenig damit die Jnteressen der Schweiz gewahrt und die Grundbedingung ihrer E^iften^ gesichert sein würde, haben wir in unserer Zirkularnote vom 19. März umständlicher erortert.

Die ....eutralisirung der fraglichen Provinzen hätte für die Schweiz durchaus keinen reellen Gehalt, wenn dieselben mit Frankreich vereiniget sind. Ein Zustand, der gegenüber von Sardinien seine volle Berechtignng hatte, müsste jeder rationellen Grundlage baar sein gegenüber einer der ersten Militärmächte von Europa.

Die Schaffung einer freien Zone würde wesentlich ..nr im Jnteresse von Savo^en liegen und müsste für die Schweiz vielfache Jnkonvenienzen zur Folge haben. Zudem würde, wie sich von selbst versteht, der für die Schweiz so bedeutungsvolle Zwek nicht im mindesten erreicht, welcher durch die Verträge von 1815 ins Auge gefasst worden ist.

Die ganze Angelegenheit hatte nun eine für die Jnteressen der Eidgenossensehast so ernste Wendung genommen, die durch den in Aussicht stehenden Rükzug der französischen Armee aus Jtalien durch Savo.^en noch bedenklicher wurde, dass wir nicht ferner anstehen wollten, die Saehlage der Bundesversammlung zu unterbreiten und daher am 24. März die Einberufung derselben beschlossen; andererseits fanden wir uns veranlasst, auch aus militärische Vorkehrungen Bedacht zu nehmen, in Bezug auf welche wir uns anf denjenigen Bericht berufen konnen, der von uns unterm 25. Juni über diese Angelegenheit speziell erstattet worden ist, und worin die Motive unseres Versahrens weitläufiger entwikelt sind. Uebrigens hat das Militärdepartement diesen Bunkt in seinem Berichte einlässlicher behandelt, wesshalb derselbe hier nicht weiter zu erwähnen ist.

Ebenfalls am 24. März gelangten die zwischen Frankreich und ..^ardinien in Tnrin gepflogenen Unterhandlungen über die Abtretung von Savohen uud Rizza znm Absehlusse. Unsere Begehreu, Rechte und Verwahrungen fanden dabei keine weitere Berüksiehtigung, als dass im Art. 2 des Abtretungsvertrages gesagt wird, S. M. der Konig von Sardinien konne die neutralisirten Gebietstheile nur zu den gleichen Bedingungen übertragen, unter welchen er sie selbst besize, und es werde nun ^. M.

dem Kaiser der Franzosen zukommen, sieh diessfalls sowol mit den am Wiener Kongress vertreten gewesenen Mächten, als mit der
schweizerischen Eidgenossenschaft zu verständigen und ihnen die Garantien zu geben, welche aus den in diesem Artikel angefahrten Bestimmungen entspringen. Sobald wir von diesem Vorgange Kenntniss erhalten hatten, beauftragten wir unsere Vertreter in Baris und Turin, gegen jede Bestznahme Savo^ens,

885 militarisme wie zipile, zu protestiren und zu verlangen ,

dass vorerst die

in Aussieht gestellte Verständigung mit den Mächten und mit der Schweiz, stattzufinden habe, zu welchem Ende wir auf eine Vereinigung der Mächte

mit Betheiligung der Schweiz und unbedingte Ausrechthaltung des dermaligen Bestandes abstellten, so wie hinsichtlich einer etwaigen Abstimmung in den neutralisirten Brovinzen unsere Anhörung und Einwilligung als nothwendig bezeichneten. Wir hatten dabei im Auge, dass bei einer Abstimmung jedenfalls die nordsavo^ischen Provinzen getrennt von den übrigen sich sollten aussprechen können, und erstern namentlich auch freigestellt werde, für einen Anschlnss an die Schweiz sich zu entscheiden.

Eine osfizielle Anzeige von dem Abschlösse dieses Vertrages erhielten wir durch eine Rote des kaiserlichen Ministers an den sran^osischen Geschäststräger Hrn. Tillos, vom 26. März,^) welche die Erwartung ausspricht, die Schweiz werde sieh durch die Bestimmungen des eben erwähnten Artikels 2 beruhigt finden. Diese Voraussezung konnte aber um so weniger zutreffen, als unser Verlangen, in der Abtretungsfrage angehört und zur Mitwirkung berufen zu werden, in der ganzen Verhandlung nicht die mindeste Berüksichtigung gesunden hatte und bestimmte Zusicherungen, die zu beruhigen wirklieh geeignet gewesen wären, anch jezt noch nicht gegeben wurden.

Während die Räthe unsere Anträge wegen des weiter einzuhaltenden Versahrens behandelten, wurde in Genf unbesonuenerweise ein Unternehmen vorbereitet und ausgeführt, das den bekannten ungünstigen Verlauf genommen hat.

Jn der Absicht, theils der Wiederholung derartiger Züge wirksam vorzubeugen , theils der mit Besorgnissen jeder Art sich tragenden Bepölkerung des Cantons Gens Beruhigung zu verschaffen, beschlossen wir am 30. März, ein eidgenössisches Kommissariat dahin abzuordnen,. und ^ur Ausrechthaltung der Ordnung an der westlichen Gränze die vorläufig ausgebotenen Truppen in Genf und Waadt unter eidg. Kommando zu stellen.

Das Kommissariat wurde .^.rn. Ständerath A ep li, späterhin in Gemeinsehaft mit Hrn. Ständerath Welti, das Kommando dem Herrn eidg. Oberst Ziegler übertragen. Diese Anordnungen hatten den gewünschten Erfolg, und wir können uns hinsichtlich derselben neben der Anerkennung für die thätige und umsichtige Wirksamkeit des Kommissariats und des Hrn. Divisionärs hier aus die Bemerkung beschränken, dass ersteres am 20. August wieder aufgehoben wurde, nachdem das Bedürfniss in Genf zu residiren, schon einige Zeit vorher aufgeholt hatte.

Das Ergebniss der Verhandlungen der gesezgebenden Rathe war der Bundesbeschluss vom 4. April. .^.eine Bestimmungen sind: 1) Die vom Bundesrathe bis anhin getroffenen Massregeln sind genehmigt, und der dafür ersorderliche Kredit wird ertheilt.

^ S. Bnndesblat.. v. J. 18.^, Band I., Seite 5I4.

886 2^ Der Bundesrath wird fortfahren, die Rechte und Jnteressen der S..hweiz in Beziehung aus die neutralistrten Brovinzen kräftig zu wahren, und insbesondere dahin ^u wirken , dass bis zu ersolgtex Verständigung der ^tns qno nicht verändert werde. Zur .^lnwendung aller dazu erforderlichen Mittel wird ihm Vollmacht

ertheilt.

3) Sollten weitere militärische Ausgebote stattfinden oder andere ernste Umstände eintreten, so wird der Bundesrath die Bundesversammlung unverzüglich wieder einberufen. Jnzwischen spricht die Versammlnng ihre Vertagung aus.

4) Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieser Schlussnahme beaustragt.

Die nächste Folge dieser Schlussnahme war, dass wir schon unterm 5. April eine neue Zirkularnote an die Mächte erliessen,^) in welcher wir unter Berufung aus Art. 4 d..s Aachener Kougressprotokolls vo.n 15. Oktober 1818 den Zusammentritt einer Konferenz verlangten, um den obwaltenden .Konflikt unter Mitwirkung der Schweiz im Jnteresse des Volkerrechtes, wie der gesellschaftlichen Ordnung in Enropa einer Erledigung zuzuführen.

Dabei drangen w.r mit aller Entschiedenheit darauf, dass bis nach dem Entscheide dieser Konferenz in den neutralisirten Broviuzen Savo^ens der ^tatns qno unverändert beibehalten werde.

^u lezterm Begehren hatten wir um so mehr Veranlassung, als gleich nach Unterzeichnung des mehrerwähnt.m ^.nrinervertrages vom 24. März, vielleicht auch vorher schon die bisherigen piemoutesis.hen Beamten abberufen und durch Einheimische, deren .^mpathien für die Annexion bekannt waren, erseht, für eine zivile Best^rgreisn..^ also bereits Voranftalten getroffen wurden, obgleich selbst diese erst nach erfolgter Ratifikation durch Volk, ..Parlament und den Konig hätte stattfinden dürsen, wenn auch unsere Einsprachen b.^i den Mächten, bei Frankreich und Sardinien durchaus unberüksichtigt bleiben sollten. Zudem hatte Hr. Thour.euel uuserm Gesandten am 3. und 4. ^lpril erklärt: eine militärische Okkupation von Rordsavo.^en werde ohne diessfällige Provokation nicht erfolgen ; an der Besizergreisnng koune man Frankreich nicht hindern, und erst nach deren Ausführung werde es sich ^u einer Konferenz herbeilassen. Die Schweiz sollte sich nunmehr eher mit der ^ra^e bes.häsligen, in welcher Weise man das System der Centralisation sortdauern lasseu konnte, z. B. durch Bestimmungen über beschränkte .^ruppen^ahl^ keine Festungswerke, keine Kriegsfahrzeuge u. s. .^. Wir brauchen wol kaum bei^fügen, dass ^err Kern diese Vorschläge entschieden ablehnte, um so mehr, als wir schon von vornherein gegen eine einseitige Erledigung der ^avo^eraugelegenheit uns ausgesprochen hatten, wie wir auch späterhin,. troz vielfacher Jnsinuationen von verschiedenen leiten, ohne Mitwirkung der Mächte durch direkte Ver-

S. ^und^bl..^ .... ^. l8.^... B....d I, Sel... ^.

887 handlungen mit Frankreich ein günstigeres Abkommen zu erzielen, solche direkte ^ Unterhandlungen immerfort zurückwiesen und fest auf dem Zusammentritte der Konferenzen beharrt haben.

Um unserm oben erwähnten Begehren bessere Aufnahme und Wirkung zu sichern, so wie mit Rü^sicht auf die Eventualitäten, welche jeden Tag eintreten konnten, beschlossen wir im Fernern, Herrn ^e la R i v e offiziell als ausserordeni.licheu ^esaudten am englischen Hofe zu beglaubigen, und auch au d.e Hofe von Berlin und St. Betersburg einen Vertreter ab^uordnen, welch^ totere Mission wir Hrn. Nationalrath ^ a p p i es übertrugen.

Uebrigeus lauteten die Antworten der Mächte auf unsere Einladung, betreffend Veranstaltung einer Konferenz in so weit befriedigend, als allseitig die Geneigtheit ausgesprochen wurde, den Wünschen der Schweig Rech^ n.i^.g zu tragen.

J^ Savo^.u wurde indessen ohne Rüi.sichtnahme vorgegangen und auf den 22. ^lpril die Abstimmung festgesetzt über die einfache Frage : ^lnsehluss au Frankreich, ja oder n e i n , für das neutralisirte .Gebiet mit dem Znsaze, ob mit oder ohne zollfreie .^one. ^as Land wurde mit sra.^of.s.heu Agenten überzogen, di..^ Allem aufboten, das Resultat zu siehern. ^Auch von hochgestellten Bersouen ward eifrigst auf die Bevölkeruug und namentlich auf die hohern Stände eingewirkt. Wir konnten dieses Treiben nicht stillschweigend hinnehmen, fauden es vielmehr für unerläßlich, die .Aufmerksamkeit der Mächte darauf hinzulenken, was durch ^ote vom 11. Aprit geschah. ^) Wir beriefen uns darin auf die Verwahrung.m vom 1.). und 27. März, die wir erneuerten, und denen ^ufolge eine ^stimmung ohne vorgängige Verständigung mit uns für die ..^ehwei^ nicht als rechtsverbindlich anerkauut wird, und eben so wenig die der Eidgenofsenschaft feierlich gewährleisteten Rechte aus die neutralistrten Brovin^en durch eine einfach^ Abtretung uoeh durch eine Volksabst^mmuug ^verlor^n gehen dürfen. ^ie Abstimmung g^eng, unserer vielfachen Vorstellung und Brotestationen ungeachtet, am 22. ^lpril vor sich. ^as Resultat nnd dessen weitere folgen sind bekannt, allein die oberwähute,

freiwillige und unbeemflusste Erklärung von mehr als 12,000 Bürgeru Rordsavo^eus für einen ^lnschluss au die Schweiz ist eine Thatsache, welche mit diesem Er.gebn.sse sich zwar in einem merkwürdigen Widerspruehe befindet, gl.eichwol aber ununistosslieh fest steht.

^er Vollständigkeit wegen glauben wir noch kurz der bekannten Roteu des Herrn Ministers Thouvenel vom 7. und 1^. .^lpril ^) erwähnen ^. sollen, deren Hauptzwek war, die Gültigkeit der von der ..Schweiz augerufenen Verträge zu bestreiten, die Rechte der Eidgenossenschaft .aus das ueutralisirte Geriet, als unter onerosem Tite^rworben, nachzuweisen und .die

^ S. BundesbIa^ v. J. 18^.., Band I.^ Seite 5^.

^) .,

.,

,, ^

,,

.,

II .^ ^elte 1^ und ^ der Beilage nach Seite 442.

888 schweizerische Neutralität als ein Verhältnis^ darzustellen , das nnr in der Verbindlichkeit der andern Mächte, sich jedes Angriffes aus unser Land zu enthalten, Bestand habe und somit gewissermaßen nur von dem Belieben unserer Rachbarstaaten abhange. ^ie beiden ersten Behauptungen waren wir schon wiederholt im Falle gewesen, gründlich zu widerlegen.

Richts desto weniger unterzogen wir dieselben in unserer ebenfalls an die Mächte des Wienerkongresses gerichteten Erwiderung vom 25. Mai ^) nochmals einer eingehenden .Kritik, erhoben uns aber mit besonderem Raehdruke gegen die in dem dritten Saze enthaltene, für die Ehre und Selbständigkeit der Schweiz kränkende ^umuthung, bei welchem Anlasse wir das Verlangen erneuerten, dass man der Eidgenossenschaft die Mittel nicht verkümmern lasse, ihre Reutralität und Selbstständigkeit auch fernerhin mit Erfolg ausrecht zu erhalten, was eben der Zwek der von uns seiner Zeit angerufenen Konferenz sein sollte.

Eine solche Erneuerung des Begehrens auf Abhaltung der Konferen^ erschien um so eher am Bla^e, als dieselbe bald aus diesem, bald aus jenem Grunde, ungeachtet unseres Drängens aus Beschleumgnug und der erhaltenen entsprechenden Zusagen , sich immer mehr hinauszog, während andererseits uns direkte Verhandlungen mit Frankreich angerathen wurden , da dieses um blosse Rathschläge und Brotestationen der Mächte, von denen ja keine den Krieg wolle, sich doch nicht viel kümmern werde.

Es kamen hiebei verdekter und ossener verschiedene Abfindungen in Vorschlag.

So wurde uns durch England die Mittheilung, dass Frankreich den Mächten ein Auskunftsmittel genehm zu machen suche, das wesentlich in einer unbedeutenden Gebietsabtretung von Meillerie bis zum Eol de Terre t und in der Verpflichtung von Seite Frankreichs bestehen sollte, unter Vorbehalt des Gegenrechts von Seite der Schweiz keine bewaffneten Schisse auf dem See ^u halten, so wie innerhalb eines dnrch die Berge Vnaehe, Sion und Saleve begränzten Gebietes keine Festungswerke zu errichten. Wir mussten diese .^lnerbietungen als ungenügend ansehen, was wir unsern diplomatischen Vertretern behufs Kenntnissgabe an die betreffenden Regierungen durch Sehreiben vom 23. Mai mit dem Bemerken eröffneten , dass wir von unserm ursprünglichen Brogramme : Abtretung des Gebietes vom Eol de Bonhomme nach dem Flüsschen
les Usses und der Rhone abzugehen nicht im Falle seien, und dass eine Schwächung der Schweiz eben so ungerecht, als den europäischen Jnteressen zuwiderlaufend wäre.

Zur Unterstüzung unserer .Ansprüche und Behauptungen über historischen Verlauf der Neutralisation von Rordsavohen lieserten werthvolles Material: eine dem bekannten Staatsmann Wilhelm Humboldt zugeschriebene ^enksehrist, die am 25. Dezember 1814

^) S. Bunde.^blatt v. .^. 18^ Band II, nach S.^ .^

den uns von dem

889 Wienerkongress eingereicht worden, ^) serner eine Erklärung der Minister

Englands, Russlands und Oesterreiehs bei der Tagsazung, vom 16. Sep-

tember 1814, ^) und endlieh die Korrespondenz des Herrn Bietet de Rochemont aus den Jähren l 814 und 1815 über seine Missionen nach Wien und Baris. ^^) Wir sorgten für deren Verofsentlichung durch den Druk, so wie für die Ausarbeitung einer konfidentiellen Abhandlung über die verschiedenen politischen, militärischen und kommerziellen, für die Schweiz hier in Frage kommenden Gesichtspunkte zuhanden unserer Repräsentanten als Justruktion und Richtschnur ihres Handelns.

Jn Savo^en selbst hatten die Dinge unterdessen rüksichtslosen Fort^ang. Das sardinische Barlament genehmigte unterm 30. Mai (Abgeordnetenkammer) und 10. Juni (Senat) den Abtretungsvertrag, der unmittelbar daraus (am 11. Jnni) anch durch den Konig ratisizirt wurde.

Den 14. Jnni erfolgte die Besi^ergreisung durch Frankreich, und zwar in militärischer wie ziviler Hinsicht. Von Sardinien wurde uns die Ratifikation des .^Vertrages und die Uebergabe an Frankreich durch ^ote der Gesandtschaft vom 14. J.^ni angezeigt, was uns wieder Veranlassung ....ot, durch unsere Repräsentanten bei den Grossmächten an unsere srühern Rechtserorterungen erinnere und zugleich das Begehren um möglichste Beorderung des Konferen^usammentrittes zu erneuern (18. Juni).

Jn der. ordentlichen Julisi^uug haben die . Räthe , nach reisli.^er Brüsung aller Akten, sich zu keinen neuen Aufträgen veranlasst gesunden, sondern einfach beschlossen, die uns am 4. April erteilten Vollmachten ^u erneuern. Diese Schlu^nahme sprach die Billigung unsers bisherigen Verfahrens in der Sache aus, und konnte uns nur ermutigen, auf dem eingeschlagenen Wege unentwegt fortzuschreiten.

Von Seite des französischen Ministers der auswärtigen Angelegen^ heiten fand die Anzeige von der Besiznahme Savo.^ens an die Wiener Vertragsmäehte durch ein Kreisschreiben au die betreffenden franzofifchen Repräfentauten vom 20. Juni statt, das folgende Wege als geeignet, den Art. 92 der Wienerakte mit .Art. ... des Turinervertrages vom 24. März 1861 in Einklang zu bringen und der in lezterm von Frankreich übernommenen Verpflichtung ein Genüge zu leisten, in Vorschlag brachte : 1) Eine .Konferenz , bei welcher auch die Schweiz und Sardinien vertreten sein würden; 2) Austausch gleichlautender Roten, durch welche die frau^ofifche Regieruug gegenüber den Garanten der schweizerischen Neutralität, wie gegenüber der Schweiz selbst, die durch. Sardinien eingegangenen Verpflichtungen übernehmeu würde,

^) S. Bundesbla^ ^. J. 18.^ Band II , Sei^ 35 der Beila^ nach ^ag. ^.

^) .^ ^^) ,,

,, ,.

., ,.

., ,..,...

- II.. Beilage nach ^it.. 5^.

... I^ S e i t e ^ -- 3 5 d . ..^ei l.a ^e n ach^ ^ ^ ..

890 3)

Vorverhandlungen zwischen der Schweiz und Frankreich znr Festsezung der aus der Reutralisirung entspringenden gegenseitigen Rechte und Belichten durch Umschreibung und Vervollständigung des Vertrages zwischen Sardinien und der Schweiz von 1816.

Sämmtliehe Mächte erklärten sich für den in erster .Linie gestellten Vorsehlag, doch fanden namentlich Oesterreich und Breussen den Zeitpunkt für die Einberufung der Konferenz mit Rüksicht aus die zu bedeutende Verschiedenheit der beiderseitigen Forderungen und Ansprüche, so wie auf die zur Zeit noch herrschende Spannung nicht geeignet, wesshalb es angemessener sein dürste, die Konferenz zu vertagen ; Oesterreich wider-

sezte sieh überdiess der Zulassung Sardiniens. Allseitig wurde übrigens von der Erklärung, dass Frankreich gegenüber der Schweiz die gleichen Verpflichtungen übernehme, welche der Art. 92 der Wienerakte Sardinien auferlegte, Akt genommen. England urgirte den Zusammentritt der Konferenz noch eine Zeit lang , und machte selbst Vorsehläge für das dabei einzuhaltende Versahren. Wir fanden uns jedoch nicht im Falle, auf dieselben einzugehen, indem wir vielmehr verlangten, dass dabei nach dent in der Reuenburger Angelegenheit beobachteten Modus verhandelt werden moge, welchen Standpunkt wir übrigens schon wiederholt geltend gemacht hatten.

........ei diesem Stande der Dinge schwand die Aussicht aus einen baldigen Zusammentritt der Konferenz immer mehr, und die Savo^erangeIegenheit wurde in der Folge durch die seit der Landung Garibaldis m Marsala rasch sich eutwikelnde neue Gestaltung der Verhältnisse in ^üditalien, so wie später durch die immer ernster werdenden Verwiklungen der orientalischen Frage ganz in den Hintergrund gedrängt. Die Fortdauer der außerordentlichen Abordnungen nach London, Berlin und St. Betersburg erschien daher vorderhand nicht mehr erforderlieh, und

Herr Dapples kehrte Anfangs Juli, Herr De la Rive gegen das Ende

des nämlichen Monats .zurük. Vor seiner Abreise erwirkte der.Leztere noch, dass das englische Kabinet am 18. Juli an den Botschafter in Baris, Lord Eowle^, eine Depesche zuhanden des sranzosischen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten erliess , in welcher die Anerkennung der Annexion Savonens für so lange bestimmt verweigert wird, als die rechtmassigen Ansprüche der Schweiz in Bezug auf das neutraliste Gebiet nicht werden Gehor und Berechtigung gefunden haben.

Ueber die Thätigkeit und Umsieht der Herren Abgeordneten konnen wir uns nur mit grosster Anerkennung aussprechen. Obgleich beim Beginne ihrer Wirksamkeit die Abtretung Samens bereits als eine vollendete Thatsaehe betrachtet werden musste, so ist es doch nur der Gewalt und den Umständen zuzuschreiben, welche ausser dem Bereite ihrer Thätigkeit lagen, weun ihre Bemühungen ni.ht von einem bessern Erfolge gekront wurden. Die Aufnahme der Herren Abgeordneten an den Hofen, bei denen sie beglaubigt waren, muss als eiue für sie, wie für ihr .Land

.^1 höchst ehrenvolle bezeichnet werden. Auch die offentliche Meinung in ...Deutschland, wie i.. England, sprach sich entschieden für das gute Recht der Schweiz aus. ...^.r erinnern hinstchtlich Grossbritanniens nur an die ^exhaudlnngen im Balameute und .an die gute Ausnahme der Schweizer,

welche sich an d.^.s Schiesse.. der Freiwilligen in Wimbledon begeben

h^att^n. Jn St. Petersburg wa..^ freilich in den maßgebenden preisen der Emfluss der fxa.^ostschen Darstellung unverkennbar und fast ausschliesslich vorwiegend; doch gelang es Herrn Dapples, diese einseitige Anschauung durch die gegebenen Erläuterungen zu modifiziren , und es ist zu hoffen, dass seine Bemühungen im geeigneten Zeitpunkte nicht ohne Frucht bleiben werden.

Am Schlug dieses Abschnittes glauben wir im Jnteresse einer unparteiischen Darstellung der Angelegenheit nicht verschweigen .^u dürfen, dass fran^sischerseits wiederholt behauptet wordeu ist, der beharrliche Widerstand Englands geger. jede Annexion sei es hauptsächlich gewesen, der Frankreich gezwungen habe, sein im Februar gegebenes Wort zurükzunehmen. Wir lassen den Werth dieser Behauptung dahin gestellt, können uns aber uicht enthalten, beizufügen, dass sowol der Gesandte Jhrer Majestät h. Bern, Herr Harris, durch das Bundespräsidium, als der grossbritannische Botschafter in Baris, Lord Eowle^, durch unfern dortigen Minister, Herru Keru, endlich Six James Hndson, Minister Jhrer Majestät in Turin, durch ^errn Tourte frühzeitig und wiederholt mit der Bedeutung der Angelegenheit für die Schweig und mit deren Wünschen und Bestrebungen vollständig bekannt gemacht worden sind und nicht ermangelt haben, diessfalls .hrer Regierung Berieht zu erstatten. Die .ganze Tenden^ Frankreichs gieng überhaupt ossenbar dahin , dass die Schweiz mit Frankreich in direkte Unterhandlungen eintrete und deren

Resultat dann den übrigen Mächten einsach behufs Bestätigung vorgelegt

werde.

Wenu auch sü.. je^t die Angelegenheit auf sich beruht und in Be.^ Ziehung auf den Verkehr mit dem ann^irten . Gebiete ein gewisser Modus

vivendi sii.h gebildet hat, so u.ird ^er Bundesrath doch nicht unterlassen, ^der ..^ache immerfort seine ^olle Aufmerksamkeit zuzuwenden, um zu geeignerer ^eit die Verhandlungen wieder aufzunehmen..

Die unaufhörlichen Angriffe gegen die ...^chwei^, insbesondere anch die Aufreizungen ^ur Trenunng jurassischer fegenden vom Kanton Bern, ^egen die wir speziell reklamirten, h^ten ^ur Folge, dass in beiden Gränzgebieten eine änsserst geregte Stiu.mun^ Bla.^ griff, welche ihrerseits wieder die Ursa.l.e von offenen Reibungen und von grosseuthe.^ ^war weit übertriebeneu gehässigen B^ieh^n uud Klagen über Misshandlnngen von Franzosen durch Schweizer und uu^gekehrt wurde. Was die sehweizerischerseits vorgekommenen Beschwerden über .mitunter grelle Beleidigungen durch ^ranzosen anbelangt, so ^..nr.^ aus denselbeu nie eigentlich Gegenstand diplomatischer Schritte gemacht; von den sran^ostschen Behorden

892 hingegen find vielfach durch die ..Gesandtschaft über derartige Vorgänge aus Schweizergebiet: in Genf, Vivis, Rhon, .Lutr^ und Sitten, formliehe Reklamationen eingereicht worden. Wir verwiesen natürlich meistens auf den jedem Franzosen, wie dem Schweizer, offen stehenden Rechtsweg liessen uns gleichwol aber angelegen sein, über den eigentlichen Sachverhalt u.^s genau zu unterrr.chten , und hatten durchwegs die Befriedigung der Ueber^eugung , dass die Reklamationen zum mindesten ans Uebertreibungen, wenn nicht geradezu aus vollständigen Entstellungen der betreffenden Berichterstatter beruhten, so in Vivis, R^on, Lutry und Sitten, und dass die Vorfälle zum Theil durch das Benehmen der Beschwerdeführer selbst herbeigeführt worden waren. Ernster war der Vorfall in Gens, wo am 31. August bei der .Ankunft der von der Begrüssung des Kaisers in Thonou heimkehrenden Bewohner des Ba..,s de Ge^ einige Unordnungen vorfielen und die Fahne derselben beschädigt wurde. Das Ergebniss der sofort eingeleiteten Untersuchung war indessen, dass die Behorden von Genf durchaus ihre Bfiicht erfüllt. ^ie Mehrzahl der beim Vorsall anwesenden Bürger sich den Bemühungen der Behorden, die Ordnung her^ustelleu, thätigst angeschlossen, die Angreifer oder provokanten aber durch die Untersuchung nicht haben ermittelt werden konnen. Jndem wir dieses Ergebniss der franzofischen Gesandtschaft zur Kenntniss brachten, fügten wir namentlich mit Rükficht aus die angebliche Beleidigung der frantosisehen Fahne noch bei, dass wir der Anficht nicht beipflichten konnen, nach welcher iu der Schweiz für ausländische Fahnen, die Brivaten. Gesellschalten oder Vereine mit fich führen, em offizieller Eharakter beansprucht und internationale Achtung, wie solche den Fahnen offiziell bei uns beglaubigter Behorden zukommen würde, verlangt werden mochte. Wir kamen übrigens wiederholt in den Fall, diesen Grundsaz geltend zu machen.

^essine... Bis^nn^s.^e.

Die Bedenten und Hindernisse, welche von Seite der kirchlichen Behorden unsern unermüdlichen Bestrebnugen entgegengestellt wurden, diese Angelegenheit mit der vom religiosen Jnteresse der betreffenden Landestheile dringend gebotenen Beförderung einer gedeihlichen Erledigung zuzuführen, hatten uns schon im Jahre 1859 zur Ueberzeugnng gebracht, dass die daran sich knüpsenden materiellen Verhältnisse
von den kirchlichen BeZiehungen durchaus getrennt ins Auge gefasst und zwischen den betheiligten Regierungen auch ohue Mitwirkung der Geistlichkeit bereinigt werden müssen.

Andererseits machte auch die steigende Spannung und der im Laufe des Jahres 1860 erfolgte offene Bruch zwischen dem heil. Stuhl und der sardinischen Regierung diese getrennte Behandlung der kirchlichen und der Dotationsverhältnisse unbedingt nothwendig. Wir werden demgemäss in uns...rm Berichte das im Jahre 1860 Geschehene, so weit thnnlich, nach diesen beiden Richtungen aus einander halten.

893 Die 1859 sel.. on angeordnete .Konferenz von .Abgeordneten der Kanrone Graubünden und Hessin mit dem Vorsteher des Departements zur Besprechung der anzustrebenden definitiven Bisthumseinrichtungen und der Erledigung der Temporalienfrage fand am 24. Januar statt. Die Er^ebnisse dieser Besprechung waren, kurz zusammengefaßt : a. Jn Bezug aus Graubünden : Dass der Bischof von Ehur, unter Vorbehalt der päpstlichen Genehmig ^ung, zur Aufnahme der zwei Gemeinden in seinen Sprengel geneigt sei, und in materieller Beziehung anf Ausscheidung des den Gemeinden am allgemeinen Bisthumsfond treffenden Antheils und auf Auslösung der ihnen zustehenden ^reipläze am Coll.^o G^llio in Eomo abgestellt werde.

h. Jn Be^ug auf Hessin .

Dass ein eigenes Bisthum nicht, wohl aber Anschluss an ein beste-

hendes schweizerisches Bisthum, namentlich E hur, gewünscht werde; inzwisehen wäre ein provisorischer Generalvikar zu bestellen, bis die mit aller Energie zu fordernden Verhandlungen über die definitive kirchliche Verwaltung des Kantons zu einem Absolusse gelangt seien. Hinsichtlich der Temporalienfrage soll das bei der einzuleitenden Ausscheidung dem Kantone zufallende Betreffniss au Tafelgütern und Stipendien des Collegio

G.^llio so weit nothig ^ur Dotation des Bisthums und im Uebrigen, wie

an.h die von den Bischofeu widerrechtlich vorenthaltenen Stiftungsgelder, zu Uuterrichtszweken verwendet werden.

Die nächste. ^.olge der Konferenz war, dass wir unterm 10. Februar

an den päpstlichen Geschäftsträger, Mgr. Bovieri, mit Bezugnahme aus seine in unsere vorjährigen Geschäftsberichte angeführte Erofsnung vom 28. November 1859 die .^inla^uug richteten, zur Regelung der kirehliehen Verwaltung im Tesstn und den bündnerschen Gemeinden Brusio und Vuschlav mit unsern Abgeordneten, den Herren Regierungsrath Alois Latour und Nationalrath J a uch, in Verhandlung zu treten, wobei wir als .^onferen^ort Bern in Vorschlag brachten. Der Herr Geschäftsträger unterbreitete unsern Vorschlag dem heil. Stuhle, legerer aber beeilte sich eben nicht, darüber einen Eutschluss zu fassen. Auch dem Bischof vonEomo, der in seinem Schreiben vom 18. April 1858 die Versicherung abgegeben, dass er aus .Pflichtgefühl und personlicher Ueber^eugung davor zurükscheue, aus ein ihm nicht gehörendes Feld überzugreifen, schien an einer baldigen Bereinigung nichts zu liegen .

vielmehr suehte die bis^öfliche Kurie fortwährend, obgleich dem Bischof das Vlazet verweigert worden war, als kirchliche Oberbehorde zu vergalten.

Wie denn auch Geistliche im Hessin und Busehlav, in Missachtung des

Bundes^schlusses vom 22^5. Juli 18.^ ^) fortsuhren, Weisungen der bi-

schöflicheu Behörden in Eomo mehr oder weniger offen auszuführen, so dass selbst richterlich gegen solche Vorgänge eingeschritten werden mnsste.

^ S. a.n^e Sammlung, Band vl, Sei^ ^00.

Bundesblalt. Jahrg. ^.^. Bd. I.

^

Alle diese Verschleppungen hatten die natürliche Wirk^g, dass die tessinischen Staatsb^horden ...us Mittel und We^.. Bedacht uahmen, zu einer Entscheiduug zu drängen. Die Bisehose von Mailand und von Eomo versahen rechtlich keinerlei amtliehe Funktionen mehr in. Danton Hessin ; offenbar kouuten sie ans e.^ue daherige Eutschädigung a.uch nicht mehr Anspruch machen. Das Er^bisthum besi^t^war in dem Kanton keine Einkünfte, dagegen bezieht die^ bischosliehe Tafel von Eomo Gefalle von bedeutenden Liegenschaften .^f tessinischem Gebiete, und namentlich hat auch der Staat für ein vom ^ehuten.loskaufe herrührendes Kapital alljährliche Zinszahlungen ^u leisten. Den augeordneten Erhebungen ^.folge beruft sieh der Kapitalwerth dieses im Kanton Tessin befindlichen, bewegliehen

und unbeglichen Vermoos beiläufig aus F.:. 500,000. Das Mittel

lag hier uah.^, in durchaus gese^li.her Weise aus eine lebhaftere Bet^äti^ gung der Kircheubehorde hinzuwirken und ungleich der ebenfalls immer weiter sich hinausziehenden .Erledigung der Temporalienfrage einen neuen Antrieb ^u geben.

Die Regierung von Tessin griff, nachdem alle gütlichen Versuche, die Verhandlungen iu Fluss ^u bringen, sich fruchtlos zeigten, zu diesem Mittel, und beschloss am 17. August mit unserer Zustimmung, die Verwaltung der Tafelgüter von Eomo ^uhandeu des Staates zu uehmen und die ^iusen^ahluug einzustellen, iu der W^.ise jedoch, dass sämnittiehe Einkünste bi^ ^u^u endlichen .^lustrag ^u l^apitalisiren und darüber s. ^. Re^nung abzulegen sei.

Bald darauf, unterm 10. September, berichtete uns Herr B o v i e r i , dass der heil. Vater ihu ermächtigt habe, mit unsern Abgeordneten über die Trennungsfrage uud die spätere kirehliehe .^erwaltu..g der betreffenden Ge-

bietsth^ile iu Unterhandlung ^u treten.

^eine Heiligkeit gebe sich der

Erwartung hin, dass hiebei ^ie bedenklichen Hindernisse, welche bisher dem re^elm.^ssigeu Gange der Kirehe im Tessin entgegengestanden und dem heil.

Stnhle zu wiederholten Reklamai.ioneu Anlass gegeben hätten , beseitigt würden. Jn Betreff der bündnerscheu Gemeiuden walte wegen deren Trennung und Anschluss an Ehur keiue weitere Schwierigkeit. es seien von den Behorden Graubündeus den Gemeinden nur die uämlicheu Vorthei^ einzuräumen, die sie im ^erbande mit Eomo genossen, und dann werde die Jukorporation ohne weiteres ersolgen konuen. Was die materielle Seite der Angelegenheit aubelange, so mogen alle in dieser BeZiehung uotl..igen Verhandlungen zwischen den Bisthümern Eomo und Mailand und den schweizerischen Behörden durch wen und mit wem Rechtens ^u Eude geführt werden, und ^war müssen sie ^u einem Abschlusse ^ediehe^. sein, bevor über die Einse^un^ d^r kirchlichen Verwaltung entschieden werde , uur seien dabei die Rechte des heil. Stuhles intakt zu belassen, und es werde dessen Genehmigung sur alles, was von ihm abhange, vorbehalten.

Diese ^rosfn...ng wurde den beiden Kantonsregi..rung^n mitgetheilt.

895 Von Graubimden erfolgte unterm 22. September die Erwiderung ; da auch der Bischof mit dem Ansehluss genannter Gemeinden einverstanden sei und ohne Zweifel sich bereit finden werde , den neuen ^io^santheilen billige Zusicherungen hinsichtlich der Temporalien zu geben, so dürfte eine weitem Jntervention des papstlichen Geschäftsträgers nicht nothig werden.

Wünsche jedoch der Bundesrath. dass der vom heil. Stuhle bereits genehmigte Anschluss von Brusio und Buschlav an das Bisthum l^hur durch eine Konferenz konstant werde , so werde sie hie^u Haud bieten.

Wir erwarten uns hiemit einverstanden , mit dem Vorbehalte, das.. vor einem Absolusse uns über das Ergebniss der Unterhandlungen Bericht erstattet werde.

Tessin verwahrte sich wiederholt gegen die von Hrn. Bovieri neuerdin^s angebrachte Vermischung der Trennungsfrage mit andern, derselben gan^ fremden kirchlichen Angelegenheiten , so wie gegen d.e ^umuthnng, dass die Temporalieuausseheidung der Festung der kirchlichen Verhältnisse vorangehen müsse. die Regierung sei der Ansieht, dass ganz gut beide Fragen gleichzeitig neben eiuauder behandelt werden konneu, nnd dass vor Allem eine baldige Regelung der geistlichen Angelegenheiten, wäre es anch durch einen nur provisorischen Auschluss au ein schweizerisches Bisthum, noth thue.

Ohne Zustimmung des betreffenden Bischofs (und diese wäre wieder ohne die Einwilligung des heil. Stuhles kaum ^u erlangen gewesen) war an eine solche provisorische Abhilfe nicht ^u denken, und es blieb also nur übrig , den baldigen Zusammentritt der so lauge augestrebten Konferen^ zu erwirken. dieselbe kam denn aneh auf den 5. Rovember wirklich ^ Stande. Unsere Abgeordneten waren dahin inftruirt : hinsichtlich der beiden bündnerschen Gemeinden stehe mit Ruksi.ht aus die bezügliche Erklärung des Bischofs von Ehur einer definitiven Zuweisung durch die oberste Kirchenbehorde kein Hindern^ im Wege, und es sinde sieh dieser Vun^t in kirchlicher Beziehung hiedurch nach Wnnseh erledigt. Was den Kanton Te^fin anbelange, so hätten die Herreu Abgeordneten nach Massgabe des Kouferen^protokolles vom 24. Jannar ^u ^erfahren.

Jn Bezug aus dieKonfereu^ selbst, die vom 5. bis 9. Rovemb. dauerte, und deren Eroffnung durch den ^epartementsvorsteher eingeleitet wurde, konneu wir nur bemerken, dass sie zu keinem endlichen Absehlufse, ja nicht einmal ^u eiuer Vereinbarung über deu Modus vivendi geführt hat, der

bis znr definitiven Regulirung eiugeg.^halteu werden soll. Allerdings fehlte

^ur Feststellung eines solchen Provisoriums nur das Einverständniss über einen einzigen Buukt, nämlich den Wahlmodus für den ein^use^.den apo-

stolischen Vikar. ...^er Herr Geschäftsträger vindizirte die Wahl ausschließlich für den heil. .^tuhl; die bundesräthlicheu Abgeordneten verlangten, dass die Wahl gemeinsam vom heil. Stuhl uud der tessinischen Regierung geschehe , und offenbar konnten sie , ohne den Rechten des Staates ^u vergeben und ihre Jnstruktionen zu überschreiten , hierin nicht naehgebe.^

896 Selbst wegen der bündnerschen Gemeinden glaubte Herr Bovieri di..^ Genehmigung des heil. Stuhles sür die Aufnahme derselben ins Bisthum Ehur an die Bedingung knüpfen zu sollen, dass vorerst die Verhandlungen mit der sardinischen Regierung über die Entschädigung sür die den Gemeinden aus dem Verbande mit Eomo erwachsenen Vortheile und Rechte zu En.^e geführt werden.

Als einziges Ergebniss dieser Konferenz ist daher die getrennte Behandlung der kirchlichen und der materiellen Verhaltnisse, so wie die tatsächliche Anerkennung der durch den Bundes-

beschluss vom 25. Juli 1859 verfügten Aufhebung jeder auswärtigen geist-

lichen Gerichtsbarkeit ans Schweizergebiet zu betrachten, welche sich in der Einleitung des betreffenden Protokolls mit den Worten ,, Regelung der n e u e n Bisthumsverhältnisse des Kantons Hessin und der beiden graubündnersehen ..^sarreien Voschiavo und Brusio ^ ausgesprochen findet.

Der Herr Geschäftsträger des heil. Stahles sand si.h noch veranlasst, den von ihm bei den Konferenzverhandlungen eingenommenen Standpunkt in einer vom 19. Rovember 1860 datirten Rote eingehend zu erörtern.

Sowol wir als auch die beiden Kantonsregierungen, welchen w^ dieselbe mittheilte^, mussten daraus die Ueberzeugung schopfen, dass von Seite der Kurie vorderhand auf ein Entgegenkommen in der Weise, dass eine ..^erstän-

digung ohne Beeinträchtigung der Rechte und Würde des Staates moglich

wäre , nicht gezählt werden dürfe, und bei dieser Sachlage selbstverständlich weitere Verhandlungen einstweilen eben so ersolglos bleiben wurden, zumal die tessinische Regierung in der Art und Weise, wie von romischer Seite die Einsezuug eines provisorischen Vikariats angestrebt wurde , viel eher die Anbahnung eines den Wünschen dieses Standes durchaus widersprechenden eigenen Bisthums^ als die Einleitung der von ihr angestrebten Verbindung mit dem Bisthnm Ehur oder auch dem Bisthnm Basel glaubte erbliken zn müssen.

Jn Be^ng auf die Temporaliensrage hatten wir schon mit Rote vom 30. Rovember 1859 bei Sardinien das Ersuchen gestellt, Hand zu bieten ^u den diessfalls erforderlichen Verhandlungen, und überhaupt zum Absolusse der Angelegenheit freundnachbarlich mitzuwirken. Da hierauf keine Erwiderung erfolgte, so sanden wir uns veranlasst, unterm 13. Februar durch den eidg. ausserordentlichen Gesandten bei der sardinisehen Regierung unser Begehren zu erneuern , indem wir Dasselbe dahin vervollständigten, dass sie einen Bevollmächtigten ernenne, der mit unserm Abgeordneten über

die Ausscheidung der eomaskisehen Tafelgüter, über die Auslosung der

den herwärtigen, von Mailand und Eomo abgetrennten .Landestheilen zustehenden Freipläze an den Seminarien und die Ausfolge der durch die Bischofe vorenthaltenen Vergabungen sür Volleggio, Aseona n. s. w. zu unterhandeln hätte. Auch aus diese ueue Anregnug erfolgte keine schriftliche Erwiderung , vielmehr schien man sardiuiseherseits ebenfalls zu beabsichtigen , die Saehe hinauszuziehen und besonders vor einer nach dem ^rundsaze der Territorialität durchzuführenden Theiiung Abneigung zu

897 fühlen, da hiedurch die eomaskischeu Tafelgüter zum grössern Theile dem Danton Tessin zufallen würden. Inzwischen richtete die Regierung von .

Tessin, in Folge eines im Grossen Rathe gefallenen und von diesem der Regierung überwiesenen Antrages, das im Kanton gelegene Vermögen der eomaskischen Tafel unter Staatsverwaltung zu nehmen und die Bezahlung der ans der Staatskasse fliessenden Zinse einzustellen, die .Anfrage an uns, ob eine solche Massregel, die immerhin nur provisorisch bis zum Austrag

der waltenden Anstände in Wirksamkeit bleiben sollte, von uns gebilligt

würde. Wir mnssten finden, dass durch eine solche Vorkehrung, zu welcher die Staatsverwaltung gegenüber einem sür sie vakanten Bisthum vollkommen berechtigt war, die Angelegenheit in spiritueller wie in materieller Beziehung nur gefordert werden könne, und sprachen daher mit Schreiben vom 27. Juli unsere Billigung derselben aus, indem wir gleichzeitig um nähere Aufschlüsse über den Umsang der Staatsverwaltung und Einstellung der Zinszahlungen ersuchten. Die Regierung erwiderte , dass sie ihre Verwaltung über das sämmtliche im Kanton befindliehe Besizthum, Liegensehasten wie Kapitalien, auszudehnen beabsichtige, und nachdem wir uns hiemit einverstanden erklärt hatten, erfolgte der im vorhergehenden Abschnitte erwähnte Bes.hluss vom 17. August und dessen offeutliche Bekanntmachung.

Wir unterdessen auch nicht, die sardinische Regierung re.htze.tig von der in Aussicht genommenen Staatsverwaltung über die Taselgüter in Kenntniss zu sezen , indem wir .^.rn. Tourte beauftragten, derselben zu eröffnen, dass, ohne über das Eigentumsrecht und die definitive Verwendung ^u entscheiden, einzig in vorsorglicher, durchaus zeitweiliger Weise durch die Regierung von Tessi.. di^ Staatsadministration und Suspension der Zinszahlung angeordnet worden sei. .^.err Tourte kam unserm Austrage durch Rote an den konigl. Minister des Auswärtigen vom 1 l . August nach, in welcher er noch hervorhob, dass die elnsachste und billigste Losung dieser Angelegenheit in der Zutheilung an jeden Staat der auf seinem Ge-

biete befindlichen Güter liegen würde.

Bischof und Kapitel des Stiftes Eomo thaten indessen auch ihrerseits Schritte gegen die getroffenem Verfügungen Bereits am 7. August hatte ihr ..Verwalter daaegen bei der tessinischen Regierung Verwahrung eingelegt und spater, da diese unberüksiehtigt blieo, wandten sie sich an das sardinische Ministerium. Jhrem Drängen nachgebend, richtete der Herr Minister des Aeussern unterm 6. und ^. September zwei Schreiben a.. uusern Gesandten, von denen das erstere vor einem Eintreten aus weitere Verhandlungen die Aushebung der Beschlagnahme verlangt^ das zweite aber sur den Fall, dass diesem Begehren nicht entsprochen würde, die Einstellung der Freipläze

am Coll.^.um Helve^um in Mailand in Ansficht stellte. Mit Rüksicht

aus den Umstand, dass indessen von der hiesigen sardinischen Gesandtsehast keine diesssalligen Eröffnungen an uns gelangten , fanden wir uns für einmal nicht veranlasst, in Beziehung auf den leztern ^unkt zu reklamiren.

898 Dagegen drangen wir wiederholt daraus, dass die sardinische Regierung, welche die Behandlung der Temporalieusrage immer wieder bis nach er-

solgter Regelung der kirchlichen Verhältnisse sistire.. wollte . endlieh zur Ernennung eines .Kommissärs schreite. Statt dessen gelangte an den hiesigen sardi.uscheu Gesandten ^u abschristlicher Mittheilung au uns eine vom 20. Rovember datirte Rote d....s Grafen Eavour, in welcher angeführt wird , wie die sardinisehe Regierung , ohne der Schweig das Recht zu

bestreiten , Theile ihres Gebietes einer ausländischen Episkopaljurisdiktion

^.. entziehen, weder das Verfahren, welches der Bundesrath in Betreff der Tafelgüter zur Anwendung zu briug.m genügt scheine, zugeben, ..noch ausdrüklich oder stillschweigend die vom Kanton Tessin ergriffenen Massregelu gutheißen konne. Die fraglichen Tafelgüter werden gewissermaßen dem Bischof als Vrivateigenthum vin.^irt, die Beschlagnahme als eine Verlegung wohlerworbener Rechte bezeichnet und als stetsfort anerkannte völkerrechtliehe Re^el behauptet, dass bei solchen Gebietsepuratiouen die Regierung des abgelösten .^prengeltheiles alle aus der Trennung erwachsenden Lasten zu tragen , die ..^esammth^t der Güter und Einkünfte aber dem Bisthum zn verbleiben habe. Bevor die königliche Regierung auf Verhandlungen sieh einlasse, müsste sie die Wiederherstellung des srühern Verhältnisses verlangen , also die Aufhebung der Beschlagnahme und die Wiedereiusezung des Bisehofs in die freie Verwaltung der Taselgüter.

Wenn diesem Begehren gegen Erwarte. unsererseits nicht willfahrt würde, so müsste auch die königliche Regierung auf entsprechende Vorkehrungen Bedacht nehmen. Diese Kundgebung musste uns um so mehr befremden, al.^ die sardinische Regierung uaeh den seit Anordnung der Beschlagnahme Hrn. Tourte gemachten Erosfnungen bis Ende Rovember nicht

ernstlich die Absicht gehabt zu haben schien, diese Mangel an und für

sieh aufgreifen, sondern nur die Durchführung der Temporalienausscheidung

hinausziehen, bis ül.^r die kirchliche .^rgauisation eiue Verständigung erhielt sein würde. Unsere Erwiderung fallt bereits in das Jahr 1861; doch finden wir es am Bla^e, derselben hier noch ^u erwähnen. Sie datirt vom 4. Januar und ist an .^.rn. Tourte gerichtet^). Von dem Grundsaze ausgehend, dass die Tafelgüter nicht Eigentum des jeweiligen Bischofs, sondern des Bisthums, resp. der dasselbe bildenden Gläubigen seien, rechtfertigen wir die Anordnung der Staatsverwaltung, indem sich dieselbe nur über die ans Schwei^ergebiet befindlichem. Güter und Einkünfte, be-

^üglich welcher im Falle der für Tessin faktisch begehenden Sedisvakan^ nur den schweizerischen Behorden die Verwaltung ^.kommen konne, erstreke und der endgültigen Bestimmung derselben in keiner Weise vorgegriffen, vielmehr alle Gewähr für gute und treue Verwaltung bis zum Austrag der Angelegenheit gegeben sei. Auch die Behauptuug, dass nach allgemein geltender Regel bei Sprengeltheilm.g..... die Güter und Einkünfte dem frühern Bisthum vollständig verbleiben müssen, wird durch derselben wider^ S. Bunde^latt v. J. 18.^ ^and I, Selte .........

^

899 sprechende Vorginge entkräftet. Die verlangte Aushebung der Beschlagnahme ^wird abgelehnt , hinwieder^ von Se.te des Bundesrathes die Ver....ntwortlichkeit für den unverminderten Bestand gegenüber Viemont übernommen, und schließlich die Erwartung ausgesprochen . dass die königliche Regierung keinen Anstand nehmen werde, eine Abordnung ^u bestellen, mit welcher die unsrige so bald als immer moglich sich in^ Vernehmen zu se^en hatte, um die Sache einem gede.hli.hen Ende ent^egen^usühren.

Hinsichtlich der am ^chlusse der sardinischen Rote gemachten Drohung wird aus eine wehere Erorterung nicht eingetreten, mit Verweisung daraus, dass Graf Eavour unserm Gesandten die Versicherung abgegeben hatte, er habe bei Erlassung seiner Rote keinerlei feindselige .Absicht gegen uns gehabt.

.^ue^in.^ B^.^.^ann...

Wir haben noch in unserm Geschäftsberichte für 1859 der sardinisehen Rote vom 1l. Januar l8l^) erwähnt, nach welcher die konigliche Regierung die 24 freistellen für schweizerische Zoglinge am ^bischöflichen Seminar zu Mailand gemäss dem Uebereinkommen von 1842 wieder ^.r Verfügung der beteiligten Kantone stellte. Unsere Bemühungen, in ^ollZiehung des Bundesbeschlußes vom 25. J..li 185^, eine Auslosung dieser freistellen zu erwirken, fanden laut Berichten unseres .Abgeordneten in Turin keine günstige Aufnahme, vielmehr hielt die l^onigl.iche Regierung an dem erwähnten Bescheide fest. .^nch von Seite der betheiligten Kantone wurde di^ ..^..sicht geäussert, dass ^ie Unterhandlungen für den Loskauf für einsweilen fallen gelassen und von der unbedingten Bewilligung der ^ortbenu^ung Gebrauch gemacht werden sollte. Mit Rül.fteht auf diesen Sachverhalt beschlossen ....^ie nuterm 1l.^l6. Jnli aus unsere Botsehaft vou. 2o. Jnni ^), e^ habe der oben aufführte Bundesbeschluß bis auf weiteres aus stch ^u beruhen. Wir theilten diesen Beschluss einerseits den berechtigten h. ^.t..nden, andererseits unserm Gesandten in Turin zuhanden der^ sardi^ischen Regierung mit dem .Auftrage mit,. den schwelArischen Zo^lingen, welche die freistellen benu^en werden, eine günstige Aufnahme zn verschassen. Am 5. Rovember begannen die Kurse am Seminar, nnd es ist von ^em wieder geofsneten Benn^uugsrechte beinahe allseitig Gebrauch gemacht worden.

^..chweize^u^en in .^ea^eI.

Herr Latour war, nachdem er die mit der Auflbsnng der
ehemaligen Schwei^erregimenter in koniglich si^lianischen Diensten im Zusammenhange stehende ^ensionsli^uidation, so weit solches ihm moglich war, eingeleitet hatte, Mitte Dezember 1859 auf Urlaub naeh der Schweiz zurükgekehrt.

Die königliche Regierung hatte zwar mit anerkennenswerther Loyalität die

^ S. Bundesbta^ .... .^. l 8^..... Band Il.^ Sei^ 5.^.^.

900 nach den .Kapitulationen ihr obliegenden Verbindlichkeiten im Allgemeinen anerkannt und die belassenden Militär- und ...^taatsbehorden mit den zur Bereinigung und Eintragung der Pensionsberechtigungen nöthigen Arbeiten beaustragt. Verschiedene Verhältnisse, namentlich die Ansprüche der gleich nach dem Ausstande vom 7. Juli entlassenen Militärs aus Gleichstellung mit den bei der Auslosung der Regimenter Verabschiedeten, die von verschiedenen Seiten begehrte Umwandlung der Benstonen in Aversalentschädigungen u. s. w., liessen uns die Rükl.ehr des Herrn Abgeordneten nach Reapel wünschenswerth und nothwendig erscheinen.

Am 31. Januar reiste er daher wieder nach Reapel, und zwar hatten n,ir, in der Absicht, ihm eine einflußreichere, für die Jnteressen unserer Landesangehorigen erspriesslichere ..^.tellung zu sichern, ihn bei Seiner Majestät selbst als ausserordentlieheu gesandten beglaubigt. Wider alles Erwarten wurde Herrn Latonr jedoch der Empfang uud die Anerkennung in der ihm gegebenen hohern Stellung unter den nichtigsten Vorwänden verweigert, und selbst seinem Begehren, vorläufig in der frühern Eigenschaft den Verkehr wieder aufnehmen zu konnen, nicht entsprochen. Die direkten Verhandlungen, welche diese für die Schweiz höchst verlezende Haltung des neapolitanischen Ministeriums zur Folge hatte, mnssten uns überzeugen, dass die Absichten, welche uns bei dieser Wiederausnahme der Mission von Herrn Latonr geleitet hatten, jenseits gänzlieh verkannt wurden. Ein gedeihliches Wirken unsers Abgeordneten war bei dieser Sachlage, wenn auch die seiner Anerkennung sich widersezenden Einflüsse hätten beseitigt werden konnen, nicht zu er.varten, und wir ^fanden uns daher bewogen, nnterm 1(.. Mai ihn zurükzurusen. Herr Latonr verliess indessen erst am 19. ^u.n Reapel, da eine längere Krankheit ihn daselbst noch zurükgehalten hatte. Die Vensionsangelegenheit wurde unserer Weisung gemäss von ihm dem Generalagenten, Hrn. Meurieossre, übergeben und diesem in der Berson des .^.errn Hauptmann Lämmli aus dem Kanton Bern znr Besorgung der daherigen Geschäfte ein ^achmann beigeordnet, der sich der Sache mit Thätigkeit und Geschik angenommen hat. Rachdem diese Angelegenheit einen geordneten Gang gewonnen hatte, wurde die Bundeskanzlei, .veleher bis dahin die bezüglichen Korrespondenzen ausgesalten waren, derselben
enthoben und die sernere Besorgung am 24. August dem eidgenossischen .^berkriegskommissariat übertragen. Es leitete uns hiebei namentlich die Rüksicht, dass .^ureh die Uebertragung der mit der Pensionsli.^uidation zusammenhängenden Geschäfte an eine Amtsstelle eine einheitliche, sämmtliche diessfälligen Berechtigungen umsassende Leitung erziel^ werden konne, welche vorderhand und angesichts der in Sizilien und Neapel zu jener Zeit eingetretenen Veränderungen im Jnteresse der Berechtigten doppelt wünsehenswerth erschien, ^nd einen Uebergang in Vrivathände, nach gehöriger Ordnung der iu Frage kommenden Verhältnisse, und sobald solches von den Betheiligten gewünscht werden oder

sonst zwekdienl.ich sich erzeigen sollte, nicht ansschloss.

.)01 .

.

^ .

.

.

s c h .

.

e .

.

.

e n e s .

Was unsere Verhaltnisse und .Beziehungen zum Auslands im .^lllgemeinen anbelangt, so konueu wir ^u unserer Befriedigung hervorheben,.

dass dieselben einen durchaus sreuudschastlieheu Charakter trugen.

Jn Jtalien, wo im Jahr 185..), vorzüglich in Folge der Vorgang...

von B e r u g i a , die Schweizer mannigfachen Bedrohungen und Beleidigungen ausgesät waren, hat sich die Stimmung im legten Jahre zu Gunsten unserer .Landsleute wesentlich gebessert, so dass ausser von Mailand, wo andere als politische Triebfedern zu etwel.chen Ausschreitungen geführt hatten, keinerlei Beschwerden über die Haltung der Bevölkerung uns be^ schafften.

Ju Palermo, Messina und Reapel haben unsere Konsuln für Ret^ tung und ^chuz der dortigen Schweizer und ihrer Güter rechtzeitig die nothigen Vorkehrungen getroffen, indem sie Schisse mietheten und unter den ihnen bereitwillig gewährten Schuz der vorhandenen Seekräfte anderer Staaten stellten. Für Reapel kamen wir in den Fall, uns speziell an die Grossbritaunische Regierung zu wenden, welche so weit als thuniieh auf zuvorkommende Welse unserm Ansuchen in diesem, wie auch in einem audern, Schweizer in Venezuela betreffenden Falle entgegenkam.

Gleicher Zuvorkommenheit hatten wir uns auch von ^eite der nord^ amerikanischen Uuionsregierung zu ersreuen, welche uns den Sch..z ihrer diplomatischen und Konsularageuten in J a p a n zusicherte , so weit diess nach dem bestehenden Vertrage mit Japan in guten Treuen geseheheu kouue. Der dortige nordamerikanische Gesandte werde sonach angewiesen werden, mit seinen guten Diensten zu Gunsten schweizerischer Bürger in allen Fällen ins Mittel zn treten, wo solches nothig sein sollte, um Unrecht von ihnen abzuwenden., wobei jedoch seine Dazwischenkunst nur auf die Ausübung des moralischen Einflusses sich erftreken konne, welchen sein Eharakter und derjenige seiner Regierung ihm verleihen moge.

Mit verschiedenen Staaten wurden Vereinbarungen abgeschlossen über Enthebung von Militärersa^steuern (Bremen und Hesseu..Darmstadt) ^) und von Vatentta^en für Handelsreisende (Bremen, Lübek und Vreussen) ^^).

Mit Würtemberg wurde eine Erklärung über gegenseitige Vergütung geleisteter Unterstüzungen in plozliehen Erkrankungs- oder Ungluksfallen ausgewechselt^^), welcher die meisten Stände zugestimmt haben, wahrend sechs Kantone derselben .fremd geblieben sind, in der Meinung, dass .der-.

artige Unterstü^ungen unentgeldlich verabreicht werden sollen. ^

^.) S. amache Sammlung Band ^I, Seite .^27 und ^29.

^

^

-

.

.^

-

.

.

.

.

.

.^

.

.

^

.^

BundesbIatt. Jahrg. .^I1I. Bd. I.

.

.

.

, .

^0,

.^

.

-

^^

^ I

u.

^ .

73

902 Von Oesterreich erfolgte die Ratifikation des durch Bundesbeschluß vom 16. Januar 1860 genehmigten Protokolls über die Vereinigung der Grande zwischen Münster und Taufers, und es hat die Auswechslung am 26. Juni stattgesunden ^).

Was die übrigen Gränzanstände betrisst, so fanden im Geschäftsjahre keine bedeutenden Verhandlungen statt. Jndessen mag hier erwähnt werden, dass die im Geschäftsberichte von 1857 berührte Ausmarchung zwischen einigen zürcherischen und badischen Gemeinden zu Ende geführt und die bezüglichen Marehverbale und Blane von den betheiligten Regierungen genehmigt worden sind. Ferner hat ein seit langem waltender Anstand betreffend das Fertigungsrecht über die sogenannten Rheinauerreben im Banne der badischen Gemeinde Altenburg im Wege der Uebereinkunft seine Erledigung gefunden ^.

Gegenüber Sardinien fand die Auswechslung einer Erklärung über die Jnterpretatiou der Art. 5 und 6 des Auslieserungsvertrages vom

28. April 1843 statt ^), welchem unterm 1,^3. Dezember auch Graubünden beigetreten ist ^.

Jm weitern haben wir hier zu bemerken, dass die königliche Regierung uns in Bezug auf den Handeisvertrag vom 8. Jnni 1851, wie auch

anlässlich eines Spezialsalls in Bezug aus den eben erwähnten Auslie-

ferungsvertrag die Erklärung hat zugehen lassen, dass sie die daherigen Bestimmungen als auch für die neuerworbenen Gebietstheile (damals Lombardie, Aemilia und Toskana) zu Kraft bestehend ansehen und beobachten werde.

Di^.natische und ^nsuIa.^enten.

Wir haben von unsern ausserordentliehen diplomatischen Abordnungen nach .London, Berlin, St. Betersburg und Reapel im Vorhergehenden schon ausführlicher gesprochen, und über die Sendung des Herrn von Tschu.^i nach Brasilien gibt der Bericht des Departement des Jnnern speziell Aufsehluss. Es bleibt uns in dieser Beziehung .nur noch übrig, die Mission nach Turin eingehender zu erwähnen.

. Die erste Veranlassung zu derselben lag in der zu Anfang des^ Jahres 1860 klarer zu Tage tretenden Absichten Sardiniens, Savo^en von seinem Rationalverbande abzutrennen. Es war für uns von höchster Wichtigkeit, über den Gang allfälliger Verhandlungen uns möglichste Gewissheit zu verschaffen, um unsere Rechte und Jnteressen in dieser Angelegen-

^.) S. amtIl.he Sammlung, Band VI, Seite 509-.-514.

^) S. Bundes..... .... .^. 18.^., Band III, Se^ 189.

^) S. amtliche Sammlung, Band ^I, Sell.e 480.

^ )

. . . . .

.^

.

.

^ .

.^

^

^ .

903 heit rechtzeitig wahrnehmen und einer Beeinträchtigung derselben entgegenwi.rken zu konneu. Die Bedeutung der Sache machte es uns zum Gebote, unserm Abgeordneten eine höhere einflussreichere Stellung zu sichern, und demgemäss verliehen wir Hrn. Staatsrath T o u r t e von Genf , den wir unterm 31. Januar mit dieser Sendung betrauten, die Eigensehast eines ausserordentlichen Gesandten bei Sr. Majestät dem König Viktor Emanuel.

Die Ausdehnung des sardinischen Gebietes in den legten Jahren längs unserer ganzen südlichen Grenze brachte es indessen mit sich, dass Herrn Tourte in der Folge auch. die Besorgung anderweitiger Verhandlungen (wir erinnern hier nur an die Bisthumssrage , die .Angelegenheit des Kollegium Borromäum u. s. w.) übertragen wurde.

Hatten schon früher die vielfachen Begehungen zum Königreiche Sardinien die Bestellung einer ständigen diplomatischen Vertretung am Turiuerhofe wunschenswerch erscheinen lassen, so wurde dieselbe bei den zahlreichen schweizerischen Jnteressen, die dort, sei es in Hinsicht ans allgemeine Verhaltnisse politischer und kommerzieller Ratur, sei es in Betracht der grosse. Anzahl in Jtalien niedergelassener Schweizer, in Frage kommen konnen, durch die seither eingetretenen staatlichen Veränderungen in Jtalien zum Bedürsuiss.

Jn Würdigung dieser Umstände haben Sie dann auch unterm 17. Juli die Errichtung einer Geschäststrägerstell.. in Turin und den hiesür nothigen Kredit für 1861 bewill.gt, mit dem Znsa^e, dass auch für den Rest des Jahres 1860 ein verhältnissmässiger Betrag ausgeworfen werde. Theils

mit Rüksicht ans die damals schon eingeleiteten und iu Behandlung lie-

genden Geschäfte, theils mit Rül.stcht auf die im August ersolgte Abberufung des französischen Gesandten in Turin, und um etwaigen, an diesen Umstand sich kuüpseuden Missdeutungen einer Aenderung in unserer bisherigen Vertretung vorzubeugen, erachteten wir es nicht sür thunlich, von der gegebenen Ermächtigung bereits im verflossenen Jahre Gebrauch zu machen, sondern mussten im Juteresse des Fortbestandes guter Machbarschast sür angemessener fiuden, in Auwenduug des durch Bundesbeschluß vom 4. April gewährten und auch diese Mission umfassenden Kredites vorderhand Hrn.. Tourte in der ihm verliehenen Stellung zu belassen.

Jn Bezug auf das bei uns beglaubigte diplomatische und Konsulatspersonal haben wir sollende Veränderungen anzuführen: Frankreich. Der kaiserliche Botschafter .^. E^. Marquis Turgot erhielt längern Urlaub, und sür die Dauer seiner Abwesenheit wurde querst ^err von Tillos, und nachdem dieser nach Bucharest verseht worden war.

Gras von Massignae als Geschäststräger akkreditirt.

Russland.

Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister ^reiherr von RieolaI wurde im Rovember abberufen, und bis auf weiteres Herrn von Struve in der Eigenschast als Geschäftsträger die Gesandschaftsgeschäfte übertragen.

904 Sardinien. S. Majestät der König ernannte den Hrn. Eommandeur Joeteau, frühern Mimster-Resideuteu , zum ausserorde..tlicheu Gesandten und bevollmächtigten Minister.

^as Er^uatnr erhielten sollende Konsularagenteu : für Bauern: Herr von Sulzer-Wart, als Generalkonsul in Winterthur; ., Belgien: Herr Dr. A. Heussler, als Vi^ekonsul in Basel, in Ersezung des Herrn Heimlicher; ,, Frankreich: Herr von Villoutre^s, als Vizekonsul in Basel, in Er.^ sezung des Hrn. El.^appedelaine, ,, Herr M. E. S. Chevalier, als Konsul in Genf, in Folge Beförderung .

,, Grossbritannien: Herr Arundel Mackenzie, als Konsul in Genf, in Ersezung des Herrn Bietet; ,, S a c h s e n ^ K o b n r g ^ G o t h a : Herr Eharles Edouard Lullin , als Konsul in Genf, in Erse^ung des Herrn Baul Elisée Lullin.

,, Sardinien: Herr Giovanni Eapello, als Konsul in Gens, in Ersezung des Herrn Bruno.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des schweiz. Bundesrathes an die h. Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1860.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1861

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.06.1861

Date Data Seite

877-904

Page Pagina Ref. No

10 003 369

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.