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Botschaft des

Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der schweiz. Eidgenossenschaft, betreffend Absendung einer Abordnung nach Japan.

(Vom 8. Juli 1861.)

Tit..

Die in Europa der Ausdehnung unserer Jndustrie und unseres Handels entgegenstehenden Zollschranken haben s Z. die überseeischen Geschäfte ins Leben gerufen und mit dem Wachsthum derselben, so wie mit der durch die stets sich steigernde Produktion verbundenen Konkurrenz,. hat sieh das Augenmerk unserer Kaufleute auf neue Absazquellen gerichtet, aus entferntere, noch frische, weniger ausgebeutete Länder. So entstunden die Handelsverbindungen der Schweiz mit O sta s i e n, die namentlich in dem lezten Deeennium grosse Bedeutung erreicht haben. Es bestehen gegenwärtig schweizerische Etablissemente in Bombay, Ealeutta, Singapore, Batavia, Manila, Kanton, Hong-Kong und Shanghai, von denen mehrere sich fehon zu einer hervorragenden ...Stellung empor gearbeitet haben. Run hat in neuerer Zeit Japan einige Häfen seines reichen Landes dureh Verträge mit einzelnen Rationen den Angehörigen derselben geoffnet, und es handelt sich gegenwärtig darum, diese Vortheile auch den Schweizern zuzuwenden.

Ueber unsere in dieser Angelegenheit bereits gethanen Schritte und über die ferner zu diesem Zweke zu treffenden Vorkehren beehren wir uns, Jhnen, hochgeachtete Herren , hiermit einlasslichen Bericht zu erstatten, wobei es in unserer Aufgabe liegen dürfte, auch einen kurzen Blik auf die vergangenen und gegenwärtigen geschichtlichen und Kulturzustände des in Frage liegenden Landes zu werfen.

Frühere Zustände iu Japan.

Die ersten bekannten Rachrichten, welche über Japan nach Europa gelangten, datiren aus dem 13. Jahrhundert, sie sind dem berühmten

316 Reisenden Mareo Bolo zu verdanken, der damals eine Reihe von Jahren sich im fernen Osten Asiens aufgehalten hatte. Schon Bolo rühmte die ^uten Sitten des Volkes und den Reichthum des Landes. Durch die erste Umsehifsung des Eaps der guten Hoffnung . begründeten die Bortn^ Diesen ihre Herrschaft in Ostindien , die nach und nach eine bedeutende Ausdehnung gewann. Von dort aus und unter dem Schule der Bor.^ tugiesen orgauisirten sich in der Mitte des 16. Jahrhunderts die ersten Missionen der Jesuiten nach Japan, behuss Verbreitung des Ehristenthums ..n jenem Lande. Die neue Lehre griff rasch um sich, und mit ihr wuchs auch der Einfluss der Bortngiesen. Mit .Ansang des 17. Jahrhunderts erschienen die Holländer in Japan, und sezten sieh in Kurzem ebenfalls^ dort fest. Jhnen folgten bald nachher die Engländer. sie erhielten ähnliehe Brivilegien wie die, welche den Holländern gewährt worden waren.

Diese für die Europäer günstigen Verhältnisse sollten jedoch von keiner langen Dauer sein. Es entstand Rivalität zwischen ihnen , namentlich ^wischen den Bortugiesen und den Holländern, dann wirkte der übertrie^ bene Eifer der Missionäre nachtheilig ein. Dadurch wurde uach und nach eine Barteiung im Lande selbst hervorgerufen, für und gegen die fremden , sie führte endlich zum Bürgerkriege, der mit der Ausrottung des Ehristenthnms in Japan und der Austreibung der Europäer, gegen die Mitte des

17. Jahrhunderts, endete. Einzig die Holläuder wussten sich zu halten ,

sie wurden aber aus ein durch eiuen Kanal von der Stadt Nagasaki getrenutes, kleines Eiland, die Jnsel Desima, verwiesen und dort der streugsten Bewachung und Abhängigkeit unterworfen. Unter wechselnden

Verhältnissen erhielt sich diese kleine Kolonie bis auf .die jüngste ^eit.

Von da aus wurde der holländische Haudel mit Japan betrieben, der jedoch keiner grossen Ausdehnung fähig war, weil die Japanesen ihn in enge Schranken und Formen einzwängten.

Be.^ernu^ und ^rodntte.

Die Bevolkeruug Japans ist eine von derjenigen Ehinas wesentlich verschiedene, sowol in der Raee als im Eharakter, man hält sie für arabis^.hen Ursprungs. Während der Japanese an Kunstfertigkeit dem Chinesen nicht nachsteht, gilt er allgemein als zuverlässiger, treuer und weit weniger barbarisch , als der lettere. Die Regierung scheint wol geordnet und stark zu sein, und das Land allgemeine Ruhe zu geniesseu, überhaupt ein Zustand dort zu herrschen , der das Eingehen vou staatlichen Beziehungen, das Errichten von Niederlassungen und das Ankuüpsen von Handelsverbinduugen ohne Bedenken gestattet.

Das japanesische Reich besteht aus sechs verschiedenen Juselgruppen, mit einer ^..esammt^ahl von mehr als 3800 Jnseln und Jnselchen , der Boden ist vulkanisch, und noch sind mehrere Vulkane in Thätigkeit. Seine Lage erstrekt sich vom 30.^ bis zum 50.^ nordlicher Breite, und ist demnach eine vorzügliche zu nennen. Das Land ist auch wirklich sehr fruchtbar

317 und durch die flüssige, meist Akerban treibende Bevölkerung wohl bebaut.

Es ist reich an edeln u..d unedeln Metallen (^old, Silber und namentlich vorzüglichem K..pser^, besizt auch ^tei..kohlengruben , die jedoch noch w^...ig bebaut .werden. Dann prodn^irt Japan viele und schone Seide, so wie Thee und Kampher, Baumharze, Fisehleim, und liefert nebst einer Meuge anderer Vrodnkte auch Haute für den Export.

Unter seinen Fabrikaten zeichnen sich namentlich die kunstvollen Seidenstoff.. und Lak^ paaren und sein Porzellan vortheilhaft aus.

Die Bevölkerung des Reichs betragt nach Ritter ungefähr 3^ Millionen Seelen.

Es erhellt ans den eingezogenen übereinstimmenden Rachrichten, dass .einerseits die Jnt^lligenz und der verhältuissmässig sehr fortgeschrittene ^ulturzustand der Bewohner Japaus dieselben besonders besahigen , sich rasch an den Konsum europäisier, ihnen passender Produkte zu gewöhnen und durch den R^.ichthum des Landes bedeutende Konsumenten zu werden, ^ wahrend andererseits ihre eigenen Produkte werthvolle Tauschartikel bilden, wodurch der Haudel ein gegenseitig lohnender und ausgedehnter zu werden verspricht.

^

.

^enmarti^e Verhältnisse.

Rach der Erwerbnng Kaliforniens durch die Vereinigten Staaten von Nordamerika und dessen außerordentlich rascher Entwiklung kam das Bedürsuiss stets zu immer grosserer Geltung für den wachsenden Handel mit Ehiua. für den zunehmenden Wallfisehfang im Rordeu des stillen Ozeans und sur die^ Jnteressen , welche bei einer Dampsschissverbinduug zwischen St. Franeis...o und ^hina sich an Japan knüpsten, wo man die nothigen Zwischenhasen ^u finden hosste, die Erosfnnng einiger Häfen von Japan zu erwirken. Diess veranlagte die Regierung der Vereinigten Staaten ^ur ..^.lbseuduug einer grosseru, bewaffneten Expedition nach jenem Lande, unter dem Befehl des Commodore ^err^. Dieselbe verliess die Oftküste Amerikas .^egen Ende des Jahres 1852 nnd erreichte ihren Zwek vollständig, durch .^bsehlnss des Vertrages von Kanagawa vom 31. März 1854.

Dieser Vertrag öffnete den .^lmerikauern die Häfen von Simoda und Hokotade für ihre ...^chifsfahrt, sicherte die Verproviantirung der Schiffe und enthielt .auch einige. jedoch wenig weitgehende Bestimmungen über den Handel, dann sicherte er den Amerikanern sogleich den Mitgenuss aller Vortheile, die später andern Rationen eingeräumt werden dürsten.

Dem Beispiele der Bereinigten Staaten von Nordamerika folgten in Zwischenräumen von einigen Jahren Holland, England, Frankreich, Russland, Vortugal und, in neuester Zeit, ..^reussen, England und ^rankreich, unter bedeutender Machtentwiklung. Die hieraus entstandenen Vertrage, von denen die wichtigsten hier beiliegen, gehen merklich weiter als der amerikanische. Da dieselben ihrem wesentlichen Jnhalte nach so ziem-

318 lieh gleichlautend sind, so wollen wir uns hier an die von England und Frankreich halten. Sie eröffnen folgende Städte und Häfen den. Handel

und der Schiffahrt :

Hakodadi, Kanagawa und Ragasaki^ auf 1. Juli 1859.

Ree^gata auf .l. Januar 1860.

Hiogo^ ^ ^edo Osaea

,,1.

,, l.

,,1.

,, 1863.

^ 1862.

,, 1863.

enthalten ^udem bestimmte ^usicherungen über Bestattung der Niederlassung und der Errichtung von Handelsgeschäften in den genannten Orten ; re^ guliren die Zolle, die zu bezahlenden Abgaben, die Münzen, und normiren ^ die aufzustellende Repräsentation und deren Rechte. Ein Bunkt , der in diesen Verträgen vom schweizerischen Standpunkte aus besonderer Beachtung perdient, ist folgender. Für alle ertheilten Konzessionen perlangen nämlieh die Japanesen keine Gegenleistungen zu Gunsten ihrer Angehörigen . sie halten demnach an den. dort bestehenden Verbot der Auswanderung und des Besuchs fremder Länder fest, und behalten sieh nur das Recht der Repräsentation in den Staaten vor, mit denen sie Verträge abgeschlossen haben. Hiermit fallen also gegenüber von Japan die Bedenken dahin, welche für die Schweiz aus dem Abschluss eines Vertrages mit einer nicht

christlichen Ration durch die Bestimmungen des Art. 41 der Bund.^verfassung entstehen konnten.

Eine eigentliche Kündigung ist in den Verträgen nicht vorgesehen, hingegen nach 14 Jahren eine Revision ermöglicht, die ein Jahr vorher angezeigt werden soll.

Die Jurisdiktion betreffend, so sind in den fragliehen Verträgen alle Streitigkeiten ^wischen, beispielsweise, Franzosen unter sich, so wie Verbrechen von ^ran^osen gegen Japanesen in die Hände der französischen Behorden in Japan gelegt, Verbrechen von Japanesen gegen ^ran^osen unterliegen der japanesischen Gerichtsbarkeit ; Streitigkeiten zwischen Fran.^ zosen und Japanern und vi.^e versa sollen von den beidseitigen Behorden geschlichtet werden. Jn den Verträgen mit den übrigen Rationen sind die gleichen Dispositionen ausgenommen.

Die Verträge enthalten im Uebrigen keine Bestimmungen, welche für die Schweig Grnnd zur Beanstandung bieten würden. Jedem derselben ist ein Handelsregulativ angehängt, welches das Rothige über den Handel und die Zolle bestimmt, auch die Tarife und die Bussen bei Uebertretungen festsezt.

Tie ..^teresseu der ^chmeiz in ^apan.

Wir haben schon in der Einleitung auf die Wi.htigkeit hingewiesen, welche die Ermöglichung eines direkten Handels mit Japan, d. h. die Errichtung von Handelsgesehästen in den dort dem Verkehr geöffneten

31.)

Häfen, für die Jndnstrie und den Handel der Schweiz besizt, und wollen nun hier näher aus diesen Gegenstand eintreten.

Der bisherige Handel der ....Schweiz mit Japan befand sieh seit dessen Entstehen in den Händen der holländiseh-ostindischeu Kompagnie, die das Monopol des ganzen Handels m.t jenem Lande besass und von Batavia aus die Handelskolouie auf D es im a leitete. Es liegt in der .....atur eines solchen Monopoles, bei welchem sich die mannigfaltigsten und verschiedenartigsteu Jnteressen kou^entriren, dass^ den einzelnen dieser Jnteressen keine oder nur geringe Aufmerksamkeit geschenkt werden kann. Ein direkter ^schweizerischer ^Handel mit Japan bestund gar nicht. weil kein Schweizer si^ in Japan aufhalten, viel weniger ein Handelsgeschäft dort eroffneu durfte. Der Verkauf einiger schweizerischen Waareu wurde durch holländische Häuser vermittelt, war wenig bedeutend, bot aber die Aussicht auf wesentliche Vermehrung und Ausdehnung dar.

Er blieb desshalb stationär, weil es ihm an dem nothigen Jmpulse , an der erforderlichen Direktion aus jenem Lan^e selbst fehlte. So lange andere industrielle Rationen aus den gleichen Absa^kanal wie die ^ehn.^iz verwiesen waren und zudem alle Geschäste mit Japan steh ausschließlich nur über Desina vermittelten, waren die Jnkonvenienzen weniger suhlbar, wenigstens hatte mau nicht zu befürchten, von der Konkurrent aus andern Staaten überflügelt nnd aus die Seite gese^t ^. werden.

Mit^ dem Absolusse der vorerwähnten Verträge änderten .sich diese Verhältnisse pl.^lich und vollständig.

D^.r Handel Frankreichs, Eua^ lands, Vreussens ^. ....... mit Japan wurde von der bisherigen Fessel befreit, und seine Geschästsoperatiouen bedürfen von nun an keiner Vermittlung mehr, sondern sie konneu durch eigene Lente, die mit den HandelsVerhältnissen ihrer Heimath genau bekannt sind und eigenes grosses Jnte^ resse haben, diese nach Kräften zu fordern, besorgt werden. Anstatt eines einzigen Handesplazes wie früher, Offnen steh. in Zukunft deren sieben, wodurch die Ausdehnung des Handels mit Japan außerordentlich erleichtert wird. Welcher Bedeutung dieser Handel aber in .^er .Zukunft befä^ higt ist , haben .vir bereits bei Besprechung der Bevolkerun^ und ^ro^ duktiousverhältnisse Japans erwähnt.

Jn was für Kouditiouen steht nun aber der schweizerische Er^port^ haudel
uaeh Japan gegenüber dieser günstigen Stellung seiner hauptsächlichsteu Konkurrenten ^ Er ist, nach wie vor. da ihm die Errichtung eige^ ner Etablissemente in Japan . wie wir sogleich sehen werden, nicht mog^ lich ist, auf die Vermittluug von Zwischenhändlern, das heisst aus einen thenre^ und zeitraubenden Umweg verwiesen. D ..ss er nun Auswahl unter den Angehörigen der verschiedenen bevorzugten Rationeu hat, ist ein kleiner Vortheil, der gegenüber den Rachtheilen, die für ihn aus der Unmöglichkeit der Errichtung direkter Verbindungen erwachsen, kaum in Betra.ht fällt. Dem Handel der Schw...^ m.t J.^.pan entgehen deu.nach

.^0 die Hauptb.dingn..g..n für ein Geschäft , das gedeihen und abträglich sein soll . die Wohlfeilheit , die Schnelligkeit und die allein von Schweizern ^.. erwartende gute Direktion und Ueberwaehung von jenein Lande ans ; er ist somit niehl. mehr konkurrenzfähig , und wenn er nicht auf alle die Vortheile verzichten soll, die der Handel mit einen. so reichen Lande wie Japan versprüht , so muss mit ...^esorderung für die Ermogliehnng der Niederlassung schweizerischer ^aufleute in dort gesorgt werden.

Wenn die Erofsnungen frischer, noch nicht allgemein beugter Absazquellen für den Handel im Allgemeinen stets von grossem Werthe waren, so sind sie es in gegenwartigen.. Augenblik für die Schweif in doppeltem ^ Masse. Es ist bekannt, welch^ storenden Einfluss die Anstände in Rordamerika aus deu Handel un^ die Judustrie der Schweiz ausüben ; ^ndem

liegt das brasilianische und das orientalische (Türkei) Geschäst sel,.r dar-

nieder, und besonders die Uhren industrie leidet an einer ernstlichen .^risis.

Der schweizerische Exporthandel sieht desshalb mit grossem Verlangen (darüber stimmen alle Berichte überein) der Zeit entgegen, wo Japan sich ihm offnet, und wünscht die grosstmogliche .^esehleuuignng der daherigen Schritte.

Wenn behauptet werden wollte, man überschaue die Vortheile, welche man sich von einem direkten Handelsverkehr mit Japan verspricht, so entgegnen wir aus diesen Einwuxf, dass die Regierungen der bedeutendsten Ha.^elsstaaten die hierseitige Anschauungsweise theilen, denn sonst würden Nordamerika, England, Frankreich, ^renssen diesem Zweke kaum die grosseu Summen geopsert haben, die vou ihnen dafür wirklich verwendet morden stnd. Alle diese Staaten sind nämlich in Japan mit grosser Machtentfaltung erschienen ; der lange Aufenthalt, die weite Reise und grosse Entfernung verursachen aber für ein solches Austreten ausserordeuttich hohe Ausgabeu, zu denen die für die Schweiz beantragte^ in keinem Verhältniss stehen.

^e.^enmarti^e Stellung der Sch^ei^ in ^anan.

Japan gestattet den Eintritt in sein Land nur den Angehörigen derjenigen Staaten, mit welchen es Verträge abgeschlossen hat, alle Uebrigen bleiben nach wie vor ausgeschlossen.

Jn diesen Verhältnissen befinden sich Demnach ^ auch die ^chu^eizer.

Gelingt es dem einen o^er andern , sich dennoch Antritt ^u verschalen , so ist seine ...Stellung eine hochst unsichere, da ^ie dortigen Repräsentanten der Vertrag^mächte entweder es gänzlich verweigern, ihren .^ehuz zuzusichern, oder diesen .^chu.^ nur vornbergeheud gewähren. Die ^ehweizex sind sonut in Japan gegenwärtig iu.. günstigsten ^alle nur Geduldete, die von heute aus morgen weggewiesen werben konnen. Jn neuester ^eit ^haben sieh die Schwierigkeiten, den Schuz ein.^s der Repräsentanten der ^)^ächte zu erhalten, noeh vermehrt, und schon ertheilte daherige ^usicherungeu sind

321 wieder zurükgezogen worden. Es erscheint wahrscheinlich , das. die japa- ^ nesische Regierung selbst den Repräsentanten der verschiedenen Staaten das . Recht streitig macht, andere Bürger als die ihres eigenen Staates unter ibren ...^chuz zu nehmen. Unter diesen Verhältnissen kann natürlich nicht an die Errichtung schweizerischer Handelsetablissemente in Japan gedacht werden.

Wir haben es nicht .unterlassen, ^u versuchen, den gegenwärtig in Japan sich aufhaltenden Schweizern eine etwas gesichertere ..Stellung zu verschaffen , und uns desshalb an die Regierung der Vereinigten Staaten von Nordamerika gewendet. Obschon nach den amerikanischen Gesezen ^ diese Protektion nicht in effektiver Weise übernommen werden konnte, und Nordamerika sich zudem an seine Verträge mit Japan halten muß , so ersolgte dennoch die Zusieherung des m o r a l i s c h e n Sehuzes, den die Gesandtschaft der Vereinigten Staaten den Schweizern in Japan gewähren werde, so dass vor der Hand so weit wie moglieh gesorgt ist.

.^e^lei^.^en mit den ....^altnisseu in ^ersten un^ der Tu.^ei^.

^onfnlats^ .^iederlgfsnu^ uud ^ris^tio^erlmltni^e ; Mittel, sich im L.^e Achtung zu ^erschaffen.

^ie hohen Räthe haben sich schon wiederholt in der Lage befunden, sich mit den Verhältnissen der in ..^ersten und der Türkei aufhaltenden ...^ehweizex zu beschäftigen , und auch wir waren in unsern .^eschästsberichten mehrere Male veranlagt, die ...^ehwiexigkeiten hervorzuheben, welche .dem .^bschl.uss von Handels- und Riederlassungsverträgen mit jenen L..ndern entgegenstehen. Es dürfte desshalb hier der .^rt sein, diese Verhältnisse mit denjenigen in Japan zusammen zu halten, um zu sehen, ob die gleichen Bedenken auch fur legeres Land bestehen oder nicht.

Versien und die Türkei steh^ de^u Zutritt aller Rationen offen.

...^ie dort residirendeu Gesaudschafteu der Mächte nehmen desshalb, nicht wie in Japan, keinen instand, Angehörigen anderer Catione.. ihren ^chnz zu gewähren.

.^ie Schweizer begeben sich gewohnlieh unter denjenigen der Repräsentanten Frankreichs oder Oesterreichs, und e.^ ist uns kein Fall bekannt, in den.. dieser ^ehuz verweigert ..^ordeu wäre, o^schon rechtliche Ansprüche^ daraus nicht bestehen. ^ie von dem .^chu^liug zu entrichtenden .^portelu entschädigen die Gesandschaften wenigstens sur ihre materiellen Mühewattungen. Es ist nun mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass, wenn die Schwerer zum Eintritt nach Japan einmal durch Vertrag be.rechtigt sein werden, dann di.. Bedenken wegfallen, welche bisher die Repräsentauten der Seemächte abgehalten haben , auch dort den ..achgesuchten ...^ch.^ zn gewähren. ^iese Wahrscheinlichkeit ist um so großer, weuu man we^, dass in Ehina, ^o ^i^ Sch^e^er ebenfalls freien Antritt genassen, das Schu^verhältui^ gehandhabt wir^, wie in ..^ersten und der

^22 Türkei. Daraus folgt, dass, wenn der Abschluß eines Vertrages mit Japan die Ausstellung einer permanenten . eigenen Repräsentation in Japan nicht absolut bedingt, die Schweizer, einmal dort zum Ausenthalt berechtigt, sich werden behelsen konnen, wie z. B. in Ehina und der Türkei.

Damit würden dann auch die weitern Bedenken, betreffend die Rothwendigkeit der Organisation eines eigenen Gemeindewesens und einer eigenen Jurisdiktion, unter der Leitung eines schweizerischen Repräsentauten, dahinsallen. Sei nun dem, wie ihm wolle, so könnte jedenfalls diesem Bedürfniss dadurch begegnet werden , dass nothigensalls die Gesezgebung eines .Kantons als die massgebende bezeichnet würde.

Wie bekannt argnmentiren die Regner der Ausstellung eiuer eigenen schweizerischen Repräsentation im Orient namentlich auch damit, es sei einer solchen Repräsentation in Konfliktfällen oder bei ausserordentliehen Ereignissen nicht möglich, ihren Schuzbesohlenen wirksame Unterstüzung zu gewähren, weil ihnen die ^n nothwendige materielle Macht fehle.

Auch be. Anlass der eventuellen Unterhandlung eines Vertrags mit Japan wird die Frage aufgeworfen, welche Mittel die Schweiz besize, sich in jenem Lande Achtung zu versehafsen ; es erscheint uus desshalb passend, dieser ^rage hier ebenfalls einige Aufmerksamkeit zu schenken.

Es ist, wie vorstehend nachgewiesen wurde, nicht wahrscheinlich , dass di^ Schweiz in Japan veranlagt werden wird, eine eigene Repräsentation auszustellen ; voraussichtlich dürste man sich ganz gut mit einen. oder meh.^ reren Handelskorrespondenten behelfen können, und dann fällt also die Notwendigkeit einer Machtentsaltung von selbst dahin. Doch auch im entgegengesehen Falle gestalten sich die Verhältnisse nicht so düster, als es den Anschein hat, und wir erblikeu desshalb hierin kein wesentliches Motiv, um von den Unterhandlungen mit ^enem Lande abzustehen.

Treten nämlich bei einer eigenen Repräsentation ernstliehe Konflikte, ausser^ ordentliche Ereignisse, Revolutionen u. s. w. eiu, so ist auzuuehmen, dass dabei die ..Schweizer nicht allein betheiligt sein würden. Der schweizerische Repräsentant hätte sich dan.. einfach an diejenigen der übrigen Mächte anzulehnen und von da gewiss die nothige Unterstüzung zu gewärtigen. Jn einem Lande wie Japan, wo die Angehörigen der zivilisirten Rationen so
.....ssehliesslich aus sich selbst angewiesen sind , knüpft sich das ^and unter ihnen auch euger und zwingt sie zu kräftigem Zusammenhalten.

Die Achtung schafft sich übrigen^ der Mann am bessten selbst durch.

die Art und Weise seines .Benehmens. Wir glaubeu, nicht zu weit ^u gehen, wenn wir behaupten, der Schweizer bestze die daherigen Eigenschasten in hervorragender Weise. Unter freien Jnstitutionen erzogen, ist er duldsam gegen Andersdenkende , als Kausmaun geniesst und verdient er den . Ruf besonderer Redlichkeit und Zuverlässigkeit. .^st schon ^ von Jugend aus nuter fremden Rationen lebend, ist ^er gewohnt, sich von j^der Einmischung in die Angelegenheiten der Länder, in denen er sieh

.^

32.....

aufhält, fern .,u halten, hat auch, permoge der bescheidenen ^tellun.^ seines Heimathlandes, alle Ursache, selbst bescheiden und zurükh.^lte.nd ..ufzutreten. So ist zu erwarten, dass es den Schweizern in Japan gelingen werde, sich, wie in andern Ländern, beliebt zu machen und sieh Achtung zu verschaffen.

..^e ersteu Schritte des Bundesrathes tu dieser .^ele^eit.

Nachdem von verschiedenen Seiten oie ^lusmerksamkeit des Bundesrathes aus die Vorgänge in Japan und auf die Wichtigkeit derselben auch für die Schweiz hingelenkt worden war, bot sich im Frühjahr 1859 ^eine günstige Gelegenheit, um sich über diese Verhältnisse nähern Ausschluß zu verschaffen. Die l^nion horlo^re in La Chau^de^fonds und Locle, unterstüzt durch das kaufmännische Direktorium von St. Gallen, beschloss nämlich eine Handelser^pedition nach Ostasien, Ehina und Japan abzusenden, behuss Erforschung der Handelsverhältnisse jener Länder. Wir ertheilten dieser Expedition eine Eirkularempfehlung an die Repräsentanten aller befreundeten Staaten in jenen Gegenden , und ermächtigten unser Handels- und Zolldepartement, den Hrn. Dr. .Lindau aus Breussen, den Ehef der Expedition, als seinen Delegirten nach Japan anzuerkennen, beauftragt mit der Einziehung von Erkundigungen über die Handels- und Verkehrsverhältnisse jenes Reiches und darüber, ob die ja.^anestsche Regierung geneigt wäre, auch .mit der Schweiz in nähere Beziehungen zu treten.

.^ssi.^ Ln.dau.

Der erste Bericht, der von diesem Delegirten einlies, datirt aus ^.ingapore vom 15. Juni 185.), von wo er sich über Shanghai direkte nach Japan begab und dort im September gleichen Jahres eintras. Herr Dr. Lindau hielt sich mehrere Monate in Nagasaki, ^okuhama, Kanagawa und ^edo aus, und suchte sich mit der Stellung der Europäer und speziell mit der der Schwerer in Japan möglichst bekannt zu machen.

Dann trat er, nach längern Bemühungen und nicht ohne Schwierigkeiten, in Verbindung mit der Regierung und hatte mehrere Zusammeukünfte mit .hohen japanefischen Würdeträgern. Der Empfang , der ihm zu Theil wurde, darf als ein der ..^chweiz günstiger und wohlwollender bezeichnet werden , obsehon durch die erhaltene Antwort Unterhandlungen für einen Handelsvertrag aus unbestimmte Zeit verschoben wurden. Wir lassen die getreue Uebersezung der dem Herrn Dr. Lindau darüber zugekommenen beiden Sehreiben , deren Originalen in unserm Befize sind , folgen und bemerken darauf bezüglich uux noch, dass, wenn ...ms diesen Schreiben ge^ schloffen werden wollte , es habe Herr Lindau seine Instruktionen über-

sehritten und sich für den ^lbschluss eines Vertrages bevollmächtigt ausge-

geben, dieser Schiuss irrig wäre, indem wir uns überzeugt haben, dass dieses in Wirklichkeit nicht der Fall gewesen ist.

Bundesblat... .^ahrg. ^..1I. Bd. II.

25

324 Das Sehreiben des Hrn. Dr. Lindau, woraus die beiden Zuschriften der japauesischen Abgeordneten die Antwort bilden, lautete: ^ .

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Ianv. .

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.r

1 8 6 0 .

^Dans la derniére entrevue que j'ai eu avec v^ Excellences j'ai ^été informé que le Gouvernement du .lapon déclinait de conclure en ^ce moment de nouveaux traces d^amhié et de commerce avcc les ^Puissances de l'.^ccident, qui désireraient entrer en relations avec lui, ^en dehors des cinq Puissances maritimes, auxquelles le .lapon s'c^t lié ^par d'anciennes conventions.

^En me donnant cette réponse, V. E. m'ont assuré qu'Ellcs nc.^ ^se conformaient qu'a nne mesure générale adopte par la Cour de ^edo et, pour prouver que le Gouvernement du .lapon n'agissait point ^sous l'empire d'un sentiment particulier et lioslile a l'égard de la puisse, V. E. m'ont promis de s'enter an nom du Gouvernement ^ Japonais qu'aucun nouveau traité uc serait conclu cutre le .lapon et ^n'imoorte quelle autrc Puissance du monde sans donner au Gouverna ^ment de la Confédération Puisse le droit de demander la conclusion ^d'un traité qui assurerait aux citoyens de la Puisse tous les droits ct ^ privées, sans exception aucuue, dont jouissent au .lapon les nations .^les plus favorisées de l'()ccident.

^En priant V. E. de me faire parvenir nn document constatant ^'exactitude de ce que ^e viens d'exposer, ^'ai l'lionneur etc. etc.^ Antworten der japanischen Abgeordneten:

E r st e s S ch r e i b e n.

^Nous avons rc.^n et vu votre lettre datée du 9 .lanvier. ll en ^ résulte que vous etes venu pour laire un traité d'amitié et de .^om^merce avec le .Ia.^on. D'un antre coté .^.^ .^...^^ .^ ^a^, chargé ^de pouvoirs spéciaux es^ arrive a l^.ana^a^a et y est resté avec. son ^ coll.^ue ^^....^.^^.^ S.^ ^ .^ ..^ ....... .^..^.. ^q...i est reparti^, pour essayer ^de refuser la conclusion d'un traite, parce qu^il .y a actuellement dcs ^ empêchements au .lapou. ll est donc liors dc doute, quc si d'autres ^nations essayaient de faire un traite avec le .lapon, ou ne le leur pcr^ mettra pas ^......^ ^^.^^^.^ ^....^r.^ .^ .^ .^ ^ .. .^ S^ .... ^ . .^i des relations ^au sujcl. de la conclusion des traités avec d'autres pays devaient a.^oir ^lieu, on l écrira a temps a ^otre oays.

^Ce qui vient d ctr.^ écrit, doit étre la coulirma^ion de c.e qui a ^été dit dans les jours passés ct doit .^tre en méme temps la réponse ^a ..^otre le^re.

^Ceci vous est présenté avec rcspccl.

.^.^date incou^léte^ . . . . jour du 1^...^ mois.^ ^

si^n.

si^u.

^^.^

.^.^...^.^

^'^^^^^

^.^

.

.

^ .

^ .

.^^^^.^^^.^

.^^^.

325 ^ w e i t e s Schr e i b e n.

^Il est ajouté qu'il va s.^ns dire, comme nous levons deja ecrit .^daas l'autre lettre^ que .^autres nations, qui demanderont à faire un .^traité ^avec le .l^pon, seront refusées ^scilicet. comme la Unisse l'a ^éte,., mais que touchant le Portal, on se conformera a des condi^tions particulieres au sujet desquelles nous vous avons parlé. ()ue ^cela soil bien compas. Ce qui vient d'etre dit, est dit avec respect.

Le ^...^ ^our du 1......^ mois (13 .lanviei. 1860^.

si^né comme ci-hant.

Die beiden Unterzeichner werden ^Gouverneurs des Atfan.es Etran^eres^ genannt, und sind jedeusalls hochgestellte Persönlichkeiten , indem der Rame des Einen von ihnen , Hori .)...ibi no l^mi , auch aus den Vertragen mit England und Frankreich als sapanesischer Abgeordneter erscheint.

Die vorstehende A..wort enthielt , nebst einer bestimmten Ablehnung^ von Seite Japans, zu jener Zeit in Verlragsverhaltnisse mit noch andern Rationen treten zu wollen, gleichzeitig die Zusicherung, der Schweiz den Vorrang einzuräumen, wenn weitere ^ertr^.ge abgeschlossen werden sollten.

.^ertra^ mit ^renßeu.

Seitdem hatte Vreusseu eine ans mehreren Schiffen bestehende, gross^ artig ausgerüstete, bewaffnete Expedition nach Japan abgehen lassen und den Grafen von Enlenburg, als ausserordentli.^hen Gesandten und bevollmachtigten Minister au die Spize. derselben gestellt. ^bschou über den

Ersolg dieser Expedition noch keine offiziellen Mittheilungen bekannt ge-

worden waren , so konnte, im Verlauf dieses Frühjahres, in ^olge übereinstimmender, vielseitiger Berichte, nicht mehr bezweifelt werden, dass ein Vertrag ^u Stande gekommen sei. Wir war^.n auch bereits aus dem funkte, gefti^t auf die vorstehend erwähnte ^usieherung Japans , in Berathnng zu ziehen , ob die Regierung senes Landes über ihre Bereitwilligkeit an^ Anfragen sei, nunmehr ebenfalls mit der Schweiz einen Vertrag unterhandeln zu wollen, als uns den 26. April a. ..... durch den k. niederlandischen Generalkonsul in hier die Erosfnung zukam, der k. niederlaudisehe .Generalkonsul in Japan melde dem Minister der auswärtigen Angelegenheit des .^abinetes von Haag , unterm 29. Januar a. c. , die Regierung von Japan ware nun geneigt, mit der Schweiz einen Handel^vertrag abznsehliessen.

Abo.^nnn^ nach .^a^a^.

Diese Mittheilung beseitigte alle Zweifel über die Absichten der japanischen Regierung, und enthob von der Rothwendi^keit einer vorläufigen Anfrage. Wir hatten demnach nur mehr in Berathung zu ziehen, ob die Jnteressen der schweizerischen Judustrie und des schwei^erische.. Handels

326 den Abschluss e.nes Vertrages mit Japan erfordern. Unter .Einweisung auf denjenigen Abschnitt unsers gegenwärtigen Berichtes, der diese Seite der Angelegenheit speziell behandelt , müssen wir diese Frage entschieden bejahen. Es ist dabei nicht unterlassen worden , den h. Kantonsregierunaen ebenfalls Gelegenheit zu geben, sieh über die Wünsche und Bedürsnisse ihrer Jndustrie hierauf bezüglich aufsprechen. Die bis jezt aus den industriellen Kantouen eingetroffenen .Antworten lauten günstig für den Absehluss eiues solchen Vertrages. Namentlich erwartet man für deu Bezug der Rohseide, für die Baumwollensabrik.^.tion in den verschiedeusteu ^weigen und sür die Uhrensabrikatiou erhebliche .^ortheile von der Ermogliehun^ der Niederlassung von Schweizern in Japan.

^

^esche^e.

Wir haben bereits bei ...^r l^rorteruug über die von Japan abge^chlossenen Verträge daraas aufmerksam gemacht , dass Japan vertragt massig keine Gegenleistungen sür die eingeräumten Vorteile fordere; diess verhält sich nun zwar wirklich gan^ so , und dennoch bestehen indirekte

eigentliche Gegenleistungen. Es ist nämlich .^audesgebrauch in Japan,

dass fremde Gesandtschaften, besonders bei ihrem ersten Austreten in dort, mit Geschenken erscheinen , welche zu ihrem Anliegen und zu der Grosse des Staates, den sie repräs^ntiren, in einem richtigen Verhältnisse stehen.

diesem Gebrauehe kann sieh auch die .^ehwei^ nicht entgehen , und es erscheint angemessen, dass sie, als ein Land, das in Beziehung aus Handel und Jndustrie eine hervorragende Stellung einnimmt, traehte, in dieser Begehung hinter andern Staaten nicht allzusehr ^urül. .u. bleiben, sondern im Gegentheil durch ^ie Reichhaltigkeit der anzubietenden ^ammlung ihrer Produkte einen sür sie günstigen Eindruk hervorzurufen anstrebe.

Die Gescheute würben bestehen . aus Büchern und Karten , die über die Sehwei^ und deren Verhältnisse Auskuust geben; aus oen gebräuchlichen Waffen und Kleidung.^sormen , Maschiueu . Häuser- und Schiffsmodelleu u. s. w. ; dann aus Naturalien und den Erzeuguisseu des sehweizerisehe.^ Gewerbsfleisses. Wenn u.an das muthmasslich grosse Voliuneu dieser Sendung un^ deu langen Seeweg, den sie zuruklegen müsste, in Betracht ^ieht, so werden schon die Frachtkosten eine bedeutende Suu.me in Ansprnch nehmen. Die in dem Kostenvoransehlag für die Gesehen^ ausgenommene Summe vou ^r. 40,000 ist desshalb aueh eiue verhältuissmassig kleine, und sie dürste ^u dem beabsichtigten ^weke keiues.vegs hiureichen , wenn nieht von ^eite der Judustrielleu manchen Kantones eine wesentliche Betheiligung in Aussieht stehen würde, worüber wir uns d..reh Anfragen bei den Kantousregieruugen Gewissheit verschafft baben.

Wenn schon die Expedition naeh Japan hauptsächlich im Jnteresse der schweizerischen Jndustrie und des schweizerischen Handels unternonuneu werden soll, so halten wir dennoeh dafür. es sei billig, dass der Bnnd sich a..ch b...i den Geschenken in dem ^bezeichneten Masse betheilige.

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theils ist er nämlich bisher durch die Jndustrie und den Handel des .Landes nur .venig in Anspruch genommen worden, theils wird ein Theil der Beschenke in solchen Gegenständen bestehen, von denen nicht erwartet werden kann , dass sie durch die Kantone oder durch Vrivateu geliefert werden, so ^. B. Waffen, Bücher, Karten, Ansichten, Modelle von Häusern und Schissen, Telegraphenapparate, Kunstgegenstände und Gegeustände , deren Werth das Mass übersteigen , in welchem eine Bethei^iguug von privaten oder Korporationen erwartet werden kann.

^ie Kautousregierungeu hierfür ebenfalls in Mitleidenschaft ziehen ^u wollen , galten wir weder für thunlich , noch sür passend. Es liegt ^ämlieh im ...^inn und Geist der Bundesversassung , dass der Bund dem schweizerischen Handel nach dem Auslande durch Wegräumen der dem ^Verkehr entgegenstehenden Hindernisse den Weg bahne , denn ihm allein steht die Berechtigung zu den daherigen Unterhaudluugen zu. An ihm ist es desshalb auch , die daraus hervorgehenden Lasten zu tragen , und er findet die Kompensation wieder in eiuer vermehrten Handelstätigkeit, die günstig aus die Zollerträguisse zurükwirken muss. Anders verhält es sich mit den industriellen selbst, deren Jnteressen bei der .^rage direkt betheiligt sind , für die es deshalb wünschenswerth erseheinen muss , dass ihnen GeIegenheit geboten wer^, ihre Brodukte in Japan zu produzieren.

Komposition der ^ordnun^ ^er Kostenvorauschlag wurde aus zwei Abgeordnete berechnet, wovon der eine in der Schweiz zu wählen und ihm der Charakter eines ausserordeutlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers zu ertheilen wäre..

..^er Andere dürfte sich vielleicht unter den angesehensten schweizerischen Niedergelassenen in Ehina finden , und würde die Stellung e.nes .Lega-

tionsrathes , speziell mit der Besorgung des kommerziellen Theiles der Expedition beauftragt, zu übernehmen haben. ^ ^

........etheil^uilg der .^ifsenf^aften und .dunste an der Spedition.

.^bschon in dem Budget für das Brojei.t dieser Expedition auf eine Betheiligung der Wissensehasten und Künste an derselben keine Rüksicht genommen werden durfte, da diess zu weit geführt haben würde, so soll damit nicht gesagt sein, dass eine solche Betheiligung nicht dennoch stattfinden konnte. ^a , n..ir halten es sogar für sehr wünschenswert^ , dass Gelegenheit ^ dieser äußerst interessanten Reise von der schweizerischen Wissensehast und Kunst nicht unbenuzt gelassen werde. Es müsste diess jedoch auf Kosten der Versouen selbst geschehen, und hier böte sieh dann den Kantonen , Gesellschaften od.^r Korporationen der Anlass , aus sehr passende Weise bei dem Unternehmen ebensalls mitzuwirken. Wir unsererseits wären ganz g..nei^t, wenn überhaupt unsern Anträgen Folge gegeben wird, Männern der Wissenschaft und Kunst bei der Gesandtschaft eiue ehrenvolle Stellung eiuzuräumen.

328 ^osten^rauschla^.

Die Gesammtausgaben für die projektirte Expedition würden sich demuad. sur Reise , Repräsentation , und was damit im Zusammenhange

steht, annähernd aus ^r. 100,00l) belaufen.

Diese Summe von Fr. 100,000 mag aus den ersten ^lik etwas hoch erscheinen ; sie ist es aber verhältnissmässig nicht, namentlich wenn man sie mit denjenigen ..Beträgen zusammen halt , n.elche andere Staaten dem gleichen ^weke geopfert haben. Die Verwendung derselben im Jnteresse des Handels und der Jndustrie der Schweiz wird st.l.er bei uns gnt ausgenommen werden, nieht minder als mau der .^er^en.^ung von Staatsgelderu zu landwirtschaftliche.. und künstlerischen ^weken ..Beifall schenkt.^ Die Reise wird eirea 3 Monate für einen Weg in Anspruch nehmen, zusammen also 6 Monate, so dass, 4 Monate Aufenthalt in Japan mit.^ gerechnet, die Gesandtschaft eirea 10 Monate ^eit brauchen. dürste. Der Weg führt über Marseille, Ale^an^rieu , Suez, Aden, Bombay, Voiut de Galle , Siugapore und ...^haughai nach ^edo, und ^var sind es fast . aus der ganzen Linie die Dampfer der Oriental- und Beninsular-Ravigations-Kompaguie, die benu^t werden können.

Die Geseheuke, wenigstens der volnmiuosere Theil derselben, würden auf Segelschiffen , mn das Eap der guten Hoffnung herum zu ...ersenden sein, da die Benuzun^ der Bostliuie über Eg..wten hierfür ausserordentlieh viel grossere Frachtkosten verursachen müsste. Die Spedition auf diesem Wege dürfte indessen wenigstens 4 Monate mehr ^eit in Anspruch nehmen, welches ^u berükstehti^en ..^äre; inzwischen ist es uicht unwahrscheinlich, dass sich eine Gelegenheit zu direkter Verladung nach Japan finden würde.

^achtra^^e^itbe^el^eu.

Raehdem wir im Vorstehenden die ^rage betreffend die Absenkung einer Abordnung nach Japan moglichst ^erschopsend glauben besprochen zu haben, knüpfen ^..ur daran folgenden .Antrag .

Die hohe ^nndesversamn.lung wolle uns zu obigem Zweke einen Kredit von Fr. 100,00l) aus die .....^dgetrubrik 15 1... 2 ^ ^Reisekosten für Handelsverträge^ eröffnen, und z^ar aus das Budget pro 1862.

Genehmigen .^ie, Ti.^., die Versicherung pollkonunenster Hochachtung.

B e r n , deu 8^. Juli 1861.

Jm ....amen des schweig. Bundesrathes,

Der Buudespräsideut.

^. M. Knüsel.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: ^ie^.

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Botschaft des Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der schweiz. Eidgenossenschaft, betreffend Absendung einer Abordnung nach Japan. (Vom 8. Juli 1861.)

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1861

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12.07.1861

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315-328

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