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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom 22. April 1861.)

Der Bundesrath ernannte den bisherigen schweiz. Vizeageuten in Neapel, Hrn. Henri Bourguignon, von Chilly (Waadt), zum schweiArischen Vizekonsul für Neapel.

(Vom 24. April 1861.)

Der Bundesrath hat gewählt: Hrn. Ferdinand Mei.er, von Gottlieben (Thurgau) , Bostgehilfe in Glarus , als .Commis und Telegraphist auf dem Bostbüreau Frauenfeld.

,, Jakob Willi, von Fistbach, in Dielstorf (Zürich), als Bosthalter ,, ,,

und Briefträger am leztern Orte.

August Mark, von Aarau, Postkommis in Reuenburg. als Kommis auf dem Bostbüreau Biel.

Georg Walther, Eentralbahnbeamter, von und in Basel, als

.Adjunkt der Kreispostdirektion Basel.

,,

Arnold .L a u r, Eentralbahnbea.nter. von und in Basel, als Commis ans dem Hauptpvstbüreau Basel.

,, Joh. Georg Keller. von und in Basel, als Kommis auf dem Hauptpostbüreau Basel.

. ,, Daniel Scheffer, pon Reuenburg, Bvstverwaltex in Loele , als Vostkommis am Bahnhose in Reuenburg.

,, Rudolf Fäs, von Sehostland (Aargau), in Reuenburg, als Kommis auf der Kreispostdirektion Reueuburg.

,, .Edouard Blane, Uhrenmacher, von und in travers (Reuenburg)., als Bosthalter daselbst.

,, Joseph M eher, von .Lausenburg , Zolleinuehmer in Riehen (BaselStadt), als Bvsthaltex und Briefträger an lezterm Orte.

., Benedikt Mösch, alt -Friedensrichter, von uud in Frik (Aargau),

als Bosthalter und Briefträger daselbst.

.Jaunes Desbaillets, von und in Ehoulh... (Genf..., al- Eiunehmer bei der dortigen Rebenzollstätte.

Bundesblatt. Jahrg. XIII. Bd. I.

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500 Als Bulververkäufer sind patentirt worden: Hr. Karl Zülli, Regotiant, in Erlach (Bern),

., Remigius Wagner, Büchsenschmied, in Stanz;

., Alois Schürmann, Regotiant, in Sempaeh (Luzexn), ,, Joh. Ulrich Kellerhals, Schlossermeister, in Dürrmühle (Bern); Frau Maria Freidel, in Véfonaz, Gemeinde Eollonge-Bellerive (Genf).

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Bekanntmachung.

Um die Versendung kleinerer Beträge nach Sardinien und ganz Jtalien zu erleichtern, werden durch Verständigung mit der koniglich-sardinisehen Bostperwaltung auf den 1. Mai 1861 die postamtlichen Geldanweisnngen eingeführt.

Dieser Einrichtung zufolge wird der Berson, welche an einen Adresfaten in Sardinien oder andern Theilen Jtaliens (einstweilen noch mit Ausnahme der Ortschaften unter päpstlicher Regierung und der Beiden Sizilien) Beträge bis auf 100 Franken auszuzahlen hat, gegen EinZahlung des Betrags bei einem schweizerischen Bostbüreau eine Anweisung zu Gunsten des betretenden Adressaten ausgestellt , welche dem leztern von dem Einzahler zu übersenden ist und aus Präsentation hin von dem italienischen Bostamte gegen Quittungsertheilung ausbezahlt wird.

Den Anweisungsnehmern ist zu empfehlen, den Brief, mit welchem sie die Anweisung versenden, mit ganz vollständiger und genauer Adresse zu versehen und, da die Werthdeklaration auf der Adresse nieht zulässig ist, unter Recommandation (chargirt) dem Bostbüreau aufzugeben.

Jn gleicher Weise können die italienischen Postbüreaux ans alle schweizerischen Postbüreaux zu Gunsten hierseitiger Adressaten Anweisungen ausstellen , welche den leztern gegen Einlieserung der Anweisung und Ouittungsertheilung bei jedem Bostbüreau ausbezahlt werden.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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Jahr

1861

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

18

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.04.1861

Date Data Seite

499-500

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10 003 341

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