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Schweizerisches Bundesblatt.

XIII. Jahrgang. l..

Nr. 17.

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20. April 1861.

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schweiz. Bundesrathes an die h. Bundesversammlung über seine Geschäftsführung tnt Jahr 1860.

Gschäftskreis des Justiz- und Polizeidepartements.

C. Heimathlosenwesen L Heimtlose und Vaganten.

Jm Laufe des Berichtsjahres sind 11 Falle mit 24 Berfonen dieser glasse erledigt worden, und zwar in der Art, dass nach gepflogener Untersuchung 4 Bersonen von den betreffenden Kantonen freiwillig anerkannt und drei Versonen einem derselben zugesprochen wurden. Andere 3 Versonen sind von Frankreich nnd 2 von Sardinien auf diplomatischem Wege wieder als ihre Angehörigen anerkannt worden. Eine Familie von 8 Versonen und 1 einzelnes Jndividuum. wurden nach ihren auswärtigen Staaten abgeschoben, nachdem diefe durch. die Untersuchung ermittelt und .Legitimationspapiere beigebracht waren, welche iene Verfügung. ermöglichten, ohne den diplomatischen Weg betreten zu müssen. Von 3 Bersonen, welche unter falschen Ramen vagirten, gelang e- uach laufen Uutersnchungen, die zu den eitranbendsten gehörten welche ie vorgekommen sind, die wahren Namen uud ihre schweizerischen Heimathrechte festzu s t e l l e n .

i n i ^

Von diesen 11 Fällen sind 9 zugleich solche, die im Laufe des Be-

richtsiahres neu eingegangen sind und sogleich behandelte werden mussten Bundesblatt. Jahrg. XII.

Bd. I.

37

444 ^

^

^

^ .

weil die betreffenden Bersonen gewohnlieh verhastet waren. Jm ganzen sind 12 Fälle neu eingegangen mit 34 Versonen, wodurch die Zahl der

Tendenzen auf 47 mit 177 Bersonen stieg. Raeh Abzug der Erledigun-

gen haben die noch pendenten Untersuchungen um 1 und die Personen um 10 sich Vermehrt, so dass zu ^nd.^ des Berichtsjahres noch 36 Fälle mit 153 Bersonen pendent blieben.

Jn 6 Fällen mit 11 Bersonen haben diplomatische Korrespondenzen stattgefunden behufs Anerkennung der betretenden Bersonen, in einigen andern Fällen zum Zweke der Beischasfung von Akten, und in mehreren andern altern Fällen hat der Untersuchnngsbeamte wie üblich direkt mit auswärtigen Behorden korrespondirt. Jene diplomatischen Verhandlungen wurden dahin erledigt, dass 5 Bersonen, wie bereits oben angegeben, von den angesprochenen Staaten anerkannt, 6 dagegen verweigert wurden.

Mit obigen Erledigungen ist die.. heimathliehe Angehorigkeit nun über 799 Bersonen bereinigt, wovon 474 Bersonen den Kantonen znr Einbürgerung zufielen. Die übrigen ^25 Bersonen hatten sich fälschlich als heimathl.os ausgegeben , und sind dnrch die Untersuchungen als Bürger des Jn- oder .Auslandes ermittelt worden. Die Einbürgerung der Erstern in den Kantonen hat ^um grossten Theile stattgefunden, und wird vom Bundesrathe stetsfort betrieben und überwacht. . Jene Kantone , welche das Bundesgese^ bezüglich ihrer eigenen alten Tolerirten noch nicht voll-

ständig beendigt .haben, sind aneh hier im Rükstande.

Die eben erwähnte Vollziehung des Bundesgesezes in den Kantonen hat auch im Berichtsjahre den Untersuchungsbeamten vielfach beschästigt, nämlich mit Vorlage der bezüglichen Korrespondenzen und^rüfung und Würdigung der in jenen geltenden oder projektirten Geseze in ihren BeZiehungen zum Bundesgeseze.

^.

Einige Spezialfälle geben Anlass, hier daraus aufmerksam zu machen, dass oft Ausländer im Auslande sich verehelichen, ohne die in ihren .^eimathsstaaten auch vorgeschriebene Einwilligung ihrer .^eimathsl.ehordeu beigebracht ^t haben, und dann in der .^hwe^, jeder Theil mit gehorigen ........christen versehen , zu wohnen versuchen. Hieraus konnen , wenn nicht gerade Heimathlosensälle , doch drohende Schwierigkeiten entstehen..

Aehnliche Erscheinungen bringen die in mehreren Kantonen bestehenden Ein^ugsgelder hervor, von deren Bezahlung die Bewilligung ^..r ^eirath abhängig gemacht ist, währeud diese in einem^ andern Staate dennoch vollzogen wird und die Eheleute ^ nachhex in einem andern Kantone wohnen. ^ Die alten, noch .oendenteu Untersuchungen wurden in^ Laufe des Berichtsjahres wesentlich gefordert. Mehrere derselben, namentlich einige der grossern und sehwierigern, betreffend zahlreiche Familien, sind beendigt.

Einige hätten au^h leicht zur definitiven Erledigung gelangen konneu ; allein die Bearbeitung der beglichen Anträge ist mit End.^ .^ept..mber unterbrochen worden durch di.^bi.^ Ende des Jahres dauernde Sendung

445 des Untersnchnngsbeamten nach Loear.no wegen den bei den .^riegsereignifsen in der Romagna und in^ Neapel in .Kriegsgefangenschaft gefallenen

Militärs.

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H.

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^ler.rte, ^n.^a^n .et....

Jn Vollziehung des Postulates der Bundesversammlung vom 20. Juli 1860 hat der Bundesrath diejenigen Kantone, welche dem Bundesgesez über die ^Heimatlosigkeit noeh nicht vollständig nachgekommen sind, neuerdings eingeladen, die Vollziehung im ganzen Umfange ungesäumt z.i beendigen.

Es wurde ausserdem in den ^ speziellen Korrespondenzen des Buudesrathes, welche er mit einigen Kantonen über die geglichen Grundlagen noch zu pflegen hatten , stets mit Wärme auf B.sorderung gedrungen.

. .

^ Der Stand dieser. Angelegenheit in den betreffenden Kantonen ist

gegenwärtig folgender:

1. Bern. Die Regierung von Bern beschränkt sieh daraus, zu b^.richten, dass die ^lusführuug^ des im lezten Geschäftsberichte näher erwähnten Gesezes. im Gange und bis Mitte dieses .Jahres vermutlich beendet sei, da die .Quoten an die Gemeinden festgestellt seien und nun die personliche Zuteilung . erfolgen .werde. Das im .^lrt. 24 senes gesezes vorGehaltene andere Gesez über die besondern Verhältnisse des Jura seheint noch nicht ^ erlassen ^u sein. Die Regierung von Bern hat hierüber noch nichts berichtet,^ obgleich sie vom Bundesrathe mit Schreiben vom 24.

August 1860 noch besonders angefragt und angelegentlich um Beorderung ersucht wurde.

2. ^.re.iburg. Jndem der.Staatsrath von Freiburg berichtet. dass im .Laufe des Jahres 1860 keine Einbürgerungen stattgefunden haben, macht er darauf aufmerksam, dass Freibur^ , einer der ersten Kantone,

welche sich mit dem Heimathloseuweseu beschäftigt, schon 1833 damit be-

gonneu und bis.jezt 112.) Personen eingebürgert habe, so dass nur noch sehr .wenige, höchstens 25 30 Personen einzubürgern bleiben. Davon sei ein grosser Theil nomadisirend , und es sei unmoglieh gewesen, deren Aufenthalt zu entdeken. Man habe ^gewartet, um durch die Resultate der eidgenossischen Volk.^ähluug genauer noch Zahl und ........neu der Heimathlosen . kennen zu lernen. . Jedenfalls seien auch Mehrere w.^en .^l.lter ^e. von der Einbürgerung ausgenouunen. Bezüglich.. Anderer sei ..^s ungeachtet langer Bemühungen noch nicht gelungen, die Einbürgerung zu beendigen , indem die Gemeinden stets verzo^ern und sieh we^e^. , da es sich um Blodsinnige, Estropirte ^e. handle. Der Staatsrath sei jedoch entschlossen, ungeachtet dieser Schwierigkeiten und einiger .möglichen Jnkonvenienzen für die betheili^ten Gemeinden, welche von ^hnen selbst verschuldet worden, die ^ache zu beendigen, und hoffe auf diese Weise näehstens die Erledigung der Heimathlosenfrag.^ melden zu kounen.

446 3. Graubüuden kann nunmehr unter jene Kantone eingereiht werden, welche das Bundesgesez vollzogen haben. Allerdings walten noch eidgenossische Untersuchungen über einige Familien, bei denen dieser Kanton betheiligt ist ; aber eben desshalb besteht eine Vflicht zur Einbürgerung noch nicht. Jene Bersonen dagegen. welche seine anerkannten An^ehori^en und also einzubürgern waren, s.nd dagegen nach dem Berichte

der Regierung wirklieh eingebürgert. Die Wichtigkeit . dieser Thatsache

wird mau uicht verkennen konneu , wenn man bedenkt , dass in diesem Kantone die Gründe der Beeinträchtigung der Heimaths^ und bürgerliehen Rechte mannigfaltiger waren, als vielleicht in keinem andern Kantone, und dass daher deren Beseitigung oster mit lokalen und personlichen Schwierigkeiten ...u kämpfen hatte. Bei Erlass ^des Bundesgesezes vom 3. Dezember 1850 ^hl.te der Kanton Graubünden 5717 Jndividuen, welche , obwol entweder Angehörige des Kantons oder als .^ngetheilte anderer Gemeinden anerkannt, dennoch nieht eigentliche Bürger im ^.inne jen..s Bundesamtes waren. Da^u kamen noeh .)0 Familien lombardischen oder piemontesisehen Ursprungs , zusammen 553 Bersonen zählend, deren Bähungen ^u ihrem ursprünglichen Heimathsstaate durch langen Aufenthalt uud viele andere Gründe ^weiselhast geworden waren. Die langjährigen imd unermüdeten Verhandlungen hatten kein .günstigeres Resnltat, als dass bloss 35 Familien mit 218 Versonen in ihren nrsprünglichen Staaten wieder anerkannt und mit .....egitimationspapieren versehen wurden. .^s mussteu also auch von diesen fremden noch 335 Personen im Kanton Gra...bünden eingebürgert werden. Diese Einbürgeruugen von zusammen ^052 Personen sind nun daselbst im Laufe des Berichtsjahres beendigt worden.

4. .Hessin. Der Entwurf eines Gesezes zum Voll^uge des Bundesges^es ist im Lause des Berichtsjahres aus den Berathuugen des .^..atsrathe^ hervorgegangen und dem Bundesrathe mitgetheilt worden.

Dieser sah si.h jedoch veraulasst, gegen einige. Bestimmungen dieses Entwurses ^u remonstriren , um zu verhindern, dass nicht solche die .^ustimmuug des Grossen Rathes erhalten, welche mit dem Bundesgeseze uuvereinbar sind. Dieser Entwurf liegt nun bei einer Kommission des Grossen Rathes zur^Vorberathuug, und stand schou zwei Male ans den Trakta..deu des Grossen .Rathes , musste aber wegen den ^wischen dem Bundesrathe und dem Staatsrathe waltenden Korrespondenzen über einige .Artikel verschoben werden. Wahrscheinlich wird die definitive Anuahme durch den Grossen Rath im Lause dieses Jahres erfolgen , um dann sofort in Vollzug gese^t ^u werden, wofür der .^taatsrath schon versehiedene Vorbereitungen getroffen hat.

5. Waadt. Die Vollziehung des Bundesgesezes in diesem Kantone ist im Laufe de^ Berichtsjahres ans anerkenuenswerthe Weise vorgeschritten. Dem Berichte der Regierung, welchem ein genaues Ramensperzeichuiss als Ausweis beigelegt ist, entnimmt mau Folgendes:

447 150 Verfonen sind durch speziell^ Dekrete naturalisirt und in Gemeinden eingebürgert worden ; ^ ^ ^ 1 hat seine ursprüngliche Rätionalität wieder gewonnen .

32 verbleiben ^iü ihrer gegenwärtigen Bosition wegen ihres Alters, wodurch sie auch bundesgesezlich ^ von der Einbürgerung ausgenom^ meu sind .

^ ^ 11 sind einsweilen suspendirt, wovon 7^aus.er Landes, 1 wahrscheinlich in einem andern Staate natüralisirt, 2 vermutlich todt, und 1 der Gegenstand eines Vrozesses betretend seine Maternità ist ; 12 Versonen, welche 4 Familien bilden, bleiben noch einzubürgern.

206 Bersonen, welche bestehen in Heimatlosen des Staates .

.

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25^ Personen.

Heimathlosen^ der Gemeinden . ^ .

2..)

,, Findelkindern und deren ......achkommen ^.

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20 ^, ewigen Einwohnern . ^ .

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.132 ,,

^

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^20^

,,

Der Staatsrath von Waadt hatte im Mai 1859 dem Grossen Rathe angetragen, die Heimathlosen zu Lasten des Kantons. so wie die Findelkiuder und deren Nachkommen durch das Loos und gegen Entschädigung auf die Gemeinden zu vertheilen. Der Grosse Rath hat jedoch das andere System genehmigt, wonach dem ...^taalsrathe obliegt, für jede ^amilie besonders zu unterhandeln. Da nun die 4 ^amilien, welche noeh einzubürgern bleiben, arm und in zweien derselben arbeitsunfähige Versouen sind, so will keine Gemeinde, selbst uichl g.^gen Bezahlung, dieselben annehmen.

Der Staat.srath sah sich daher veranlasst. hierüber dem Grossen Rathe zu reseriren und von ih.m die nothigen Vollmachten zur Beendigung dieser Angelegenheit ^u verlangen.

Betreffend die verschiedenen Korporationen, worüber der lezte Geschästsberieht ein^e historische Rachweise enthält, ist gegenwart^ zu beri.^t.^n : ,,Die C^rooratio^ fr^n^ise de L^nsanue ist nun ausgelost und deren Mitglieder. bekannte uud unbekannte (vorausgese^t, dass lettere ihre Rechte beweiseu), find Bürger der Gemeinde von Lausaune geworden.

Das Grossrathsdekret vom 24. Dezember 1859, welches dies.^ ^usion geuehuugt, befindet sich in der Gesezsammlung von Waadt, Band 56, S.

36.).

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Das Gleiche ist der Fall mit der Corporation lr^aise de Nvon..

welche stch mit der Bürgergemeinde von R^on perschmolzen hat.

Die

bezügliche Uebereinkunst ist durch ein Dekret ..^m 28. Mai 186^ welches

in der Gese^sammlung dieses Jahres erscheinen wird, genehmigt worden.

. Eine Uebereiukunst zwischen den Verwaltern der Corpo.^ion fr.^n...

.^se von Ber^ und den Behorden dieser Gemeinde über die Verschmelzung der erster.. mit ^der Bürgergemeinde von Be^ ist am 18. Jauner l 861 von de^u Grosse.. Rathe ebenfalls genehmigt worden. Jn Folge dessen

448 haben diejenigen Mitglieder der Korporation, welche nicht schon Bürger waren, das Bürgerrecht der .gemeinde Bex^ erhalten.

Betreffend ^ie Corporations kr^.a.ses von .Rolle und ^verdon ist eine Auslosung derselben nicht nothig, weil nach dem Berichte des Staatsrathes alle bekannten Mitglieder gegenwartig Bürger einer Territorialgemeinde sind. Diese beiden Korporationen haben daher keinen offentliehen Ehara^r mehr und bleiben nur unter einem blossen ^rivattitel noch erhalten, ..äm.ieh zum Z.oeke einfacher U..terstü..nngskassen zu Gunsten der Theilha^er.

Be^ügli^h d^r Corporation vandoise dagegen war es dem Staatsrathe bis ...um Datum seines Beri.hts vom 12. Dezember l 86..) nicht moglich, etwas zu tl..un. ^n Bracht der großen A.^ahl von ^...rso^.en, worans diese .Corporation besteht (I3.^0 bis ^400), unter welchen viele Arme und .kränkliche sind, findet der Staatsrath keine Möglichkeit, sie alle in Bürgergemeinden einverleiben zu konnen, wenn ihm nicht die gesetzgebende Behorde die Mittel au d.e ^a...d gebe, die gemeinden zu zwingen, sie gegen angemessene Entschädigung aufzunehmen.

Als einzig geeignetes Mittel erkennt der Staatsrath das L o o s . Jedoch habe die Abneigung, welche diese Jdee s.^on früher bei dem Grossen Rathe gefunden, den Staatsrath nid,t ermnthigt, hier einen gleichen Vorschlag zu u.achen. ^r habe daher geglaubt, bem ..^ro^en Rathe, bevor er ihm eiu neues Geseze.^projekt ans den gie..hen Grundlagen vorlege, Bericht zn machen, um dessen Jnteutionen kennen ^u lernen und Jnstruktioneu zu verlangen, eine Vorlage, welche jedoch zu Ende des Berichtsjahres vom Grosse.. Rathe von ^aadt uoch nicht behandelt war.

6. W a l lis.

..^ie im lezten Geschäftsberichte erwähnten Differenz zen zwischen der G.esezgebung dieses .^a..tons und den bundesre.htlichen Vorsehristen si^d im .^anfe des Berichtsjahres uieht vollständig gehoben worden. Jndesfen ist bei dem guten Willen, der sieh nun auch in diesem .Danton b.^thäti^t, nicht zu zweifeln, dass die Einbürgerung schnell beendigt sein wird, nachdem einmal die gesezlichen Grundlagen sestgestellt sind.

7. R e u e u b u r g . Wie schon im legten Ges^äftsberiehte erwähnt worden ist, so hat hi.^.. di.^ Vollziehung des neuen kantonalen Gesezes vom ^. Juli .l 8.^9 begonnen. Gemäss Art. l und 2 hat der Zuspruch der Uneh^iehen. und der Rachkommen von
solchen an die Gemeinden von Se.t.. der Staatsbehoxden stattgefunden^. Es erfolgte jedoch eine grosse ^ahl von Brotrationen der Gemeinden, welche durch ein Schiedsgericht beurtheitt werden müssen. Die Regierung berichtet, dass obgleich 1500 Personen dieser piasse definitiv eingebürgert worden seien, noch ungefähr 235 Reklamationen diessfalls zu erledigen bleiben, was indessen in kurzer Zeit gesehenen werde Da... erwähnte G^se^ von Reuenburg hat im .^lrt. 6 die Anwendbarkeit der im .^rt^ .^ d.^s Bundesgese^es gestatteten Ausnahn.en von der Einbürgerung auch aus di.^ Unehelichen ausgedehnt. .Der Bundesrath

^

44^

musste eine solche Bestimmung um fo ..fallender finden, als. das frühere neuenburgifi.he .Gesez , wonach Uneheliche heimathlos wurden, obschon fie von anerkannten^ Bürgern oder^ Bürgerinnen einer .Gemeinde des Kantons abstammten, mit den allgemeinsten . und natürlichsten Grundsäzen^n zu schroffem Widerspxuche stand, als^dass jezt noch irgend welche Konsequenzen davon anerkannt werden .sollten. Dennoch wurde nicht eine Aenderun^ des Gesezes, aber um so entschiedener. verlangt, dass mit der möglichsten Liberalität gegen die Bersonen dieser Blasse verfahren werde. ^ .

Der Staatsrath von Reuenburg macht nun diessfäl.ls die . ersreuliehe Mittheilung, dass in Folge eines bezüglichen Rapportes der Grosse Rath am 24. Mai 1860 ein interpretirendes Dekret erlassen habe, wonach jener. Art. 6 des Gesezes (also auch Art. 3 des Bundesgesezes^ auf . die Unehelichen und deren Nachkommen keine Anwendung finden soll, so dass diese alle vollständig eingebürgert Werden müssen .,. welchen. Alters ...e. fie.

sein mogen.

^. . ^ ^ Betreffend die Einbürgerung ^der eigentlichen Heimathlosen wird im Art. 4 des erwähnten Gesezes vom 2. Juli 1859 einem weitern Geseze über die Grundsäze und Bedingungen gerufen, nachdem die nothigen Erhebungen stattgefunden .haben werden. Der Staatsrath berichtet hierüber, dass es ihm noch nicht möglich gewesen sei, sich mit dieser zweiten blasse zu beschästigen, weil, nach Vorschrift des gleichen Gesezes,. den Gemeinden die Zahl der eingebürgerten Unehelichen anzurechnen sei^ bei Zutheilung der. eigentlichen Heimathlosen. Daher konnen diese erst eingebürgert werden. nach- .

dem die Einbürgerung der erstern vollständig beendigt sei. Ueberdiess habe, um eine gerechte Vertheilung dieser zweiten Blasse zu erreichen, ein genaues Jnventar des Vermögens aller Gemeinden ausgenommen werden müssen, weil dieses Vermogen hiebei eine. der wichtigsten Grundlagen bilde. Diese Jnventarien müssen nun von einer .^antonalkommission, ernannt durch den ^taatsrath, geprüft und verifizirt werden, eine Arbeit, die sehr umfangreich und daher noch nicht beendigt sei.. . ^. .

Was sodann die im Kanton Reuenburg wohnhaften Schweizer angeht, welche die Naturalisation,^ aber^ kein Gemeindebürgerrecht . erhalten, sondern nach Art. 5 des ^ neuenburgischen Gesezes das Gemeindebürgerrecht in ihrem ursprünglichen Heimathskantone
beibehalten sollen, so hat der Bundesrath fich veranlasst gesehen, gegenüber dem Staatsrathe von Reuenburg die Voraussezuug aus^usprech^en , dass die Angehorigkeit dieser Personen in ihrer ursprünglichen Heimathgemeinde wirklich ausser ^weiset stehe und nicht bloss in der Bräsumtion des neuenburgischen Gesezes liege, da im andern Falle diese Verhältnisse ebenfalls geregelt werden müssten.

Der ...^taatsrath von Reuenburg erklärt fich mit .dieser .Anschauung ganz einverstanden, so dass alle Versonen dieser Klasse Legitimationspapiere ans ihrer ursprünglichen ^eimathgemeinde entweder schon befizen, oder noch beibringen müssen. Als naturalisierte Reuenburger seien sie einzig nicht ge^ halten, eine Riederlassungsbewilligung zu nehmen und zu bezahlen. Dies.-

^ Personen s...ien von der alten R.^ierun^des Koni^s ....on Breussen, und zwar die meisten wegen geleisteter politischer Dienste , . natnralisirt worden, und .werden wahrscheinlich spater ^esezlieh verpflichtet werden, ihre Ehen i.n ihren. ursprünglichen Gemeinden publiziren und ^ihre Binder dort ein^ schreiben ^u lassen. Der Staatsrath glaubt selbst, dass sie, um neue Heim^thlosenfälle zu verhüten, wenn sie ihre .Naturalisation im Danton Re.^enburg beibehalten wollen, verpflichtet werden sollten, sich dort eme Gemeinde aus .ihre Kosten zu verschaffen,^ ansonst ihnen diese Raturalisation^ durch eine Verfügung der Bundesgeiezgebung entzogen werden sollte.

8. ^...nf.

Dieser Kanton hatte, wie in ^em Geschäftsberichte von

1856 dargestellt wurde, bei Erlass des Bundesgesezes vom 3. Dezember

1850 .^6 heimathlose Bersonen, über deren Schiksal der Staatsrath ^n Genf in seinem Berichte vom 2. Februar 186l nun Auskunst gibt, begleitet von zwei .Listen, welche das Datum und die Gemeinde der Einbürgerungen ^e. angeben. Rach der einen derselben sind von jenen Berfonen, welche das Verzeichniss von 1850 enthält, 34 Bersonen .wirklich eingebürgert worden ;

25

,,

20 10 3 1 3

sind wegen Alters nach Art. 3 de.s Bundesgesezes davon

ausgenommen .

Bersonen sind in Amerika oder andern ^ändern , die meisten aber unbekannt abwesend; find seit 1850 gestorben; hal^n durch H.uxath die Bürgerrechte ihrer Ehemänner im Kanton Gens erworben; wurde durch Heixath ^lngehorige pon Savo.^en ; sind nachträglich als piemontesische Angehörige anerkannt worden.

.^ Rach dem andern Verzeichnisse sind seit dem 5. Februar 1850 bis 25.

Januar 186t 84 Bersonen im Kanton Gens eingebürgert, von denen jedoch nur 28 in dem Verzeichnisse von 1850 enthalten sind. Es scheint somit das lettere 56 Heimathlose zu wenig enthalten zu haben, oder diese stnd erst seither entdekt worden. Es mag diess so oder anders sein, so mu^ nun anerkannt werden, dass endlieh auch von Genf die längst gewünschten Ausschlüsse und Rachweise über die Einbürgerung oder das anderweitige Sehiksal jedes einzelnen Jndividuums vorliegen. Die Eingebürgerten sind es geworden jeder durch ein spezielles Dekret. Die Ab-

wesenden sind wiederholt theils direkt , theils durch das ..Amtsblatt zum

Erscheinen ausgefordert worden , jedoch umsonst. Der Staatsrath gibt di^ positive Zusicherung, dass, wenn später noch solche erseheinen sollten, man sich sofort mit ihnen beschäftigen werde.

Was die gesezliche Grundlage dieser Einbürgerungen betrifft, .so be^ richtet nun der Staatsrath, dass im Kanton Genf hierüber kein besonderes .Ges^ bestehe, sondern dass das Bundesgesez und die Kantonsverfassnng

^ ^

^t

..ls alleinige Rechtsbasis angewendet und genügend betrachtet worden seien..

Die Eingebürgerten stehen ^dahex auch den alten Gemeindsangehörigen in allen Beziehungen gleich. Wenn der Staatsrath jedoch glaubt, die Bemerkung des Bundesrathes in seinem Schreiben vom 25. September 1860, dass die Heimathlosen unentgeltlich eingebürgert werden müssen, sei im Hinblik auf Art. 5 des Bundesgesezes nicht richtig, fo^ ist dieses eine Verwechslung der Ausnahme mit der ^Regel. Die Regel ist allerdings, dass die Einbürgerung unentgeltich ^erfolgen muss und dass .^lrmuth in keinem Falle ein Grund sein darf, um die Einbürgerung zu verzogern oder gar zu verweigern. Wenn aber der unter den Heimathlosen seltene Fall vorkäme, dass einer ^hinreichendes^ Vermogen besässe, so soll er allerdings nach Art. 5 in Mitleidenschaft gezogen werden können.

. Endlich berichtet der Staatsrath von Genf, dass nun ernstlich auch die position derjenigen Jndividuen geprüft werde, welche sich bei der legten eidgenössischen Volkszählung n...ch ^imathlos erklärt haben. Er habe.

Grund zu glauben , dass eine gewisse Zahl sich ungerechtfertigt als hei-

mathlos ausgegeben habe, damit sie um so leichter sich zu genfer Bürgern machen können. Es sei daher hierüber eine besondere Untersuchung angeordnet. Sobald .sie geschlossen sei, werde der Staatsrath das Resultat mittheilen. Wenn etwa einige wirkliche Heimathlosenfälle bis dahin entgangen wären, so werde man sofort jeder gegründeten Reklamation gerecht werden und auch hierin das Bestreben beweisen, das Bundesgesez wahrhast und lo^al zu vollziehen.

Aus diesen Erörterungen nun ist ^u entnehmen, dass die Vollziehung des Bundes^.es.^es in den noch rukständigen .^ant....nen auch im .^ause des Berichtsjahres wirklich mit Eifer betrieben und in ^wei Kantonen, nämlich in Graubünden . und Gens als beendigt angesehen werden kann. Eine ,,ungesäumte^ Vollziehuug, wie das Postulat von 1860 verlangt, ist jedoch bei allem Eifer nach der Ratur der Sache nicht erreichbar, was jene Antone, welche dieses Ziel glüklich erreicht haben, aus eigener Erfahrung bezeugen konnen. Der Bundesrath wird stets darüber wachen, dass das Mögliche gethan wird.

Die Gesam.^tkosten für das Heimathlosenwesen im Jahr 1860 belaufen sich auf ^r. 3640. .)..).

Bei eingetretener Vakanz der Sekretärstelle haben wir den bisherigen Untersuchungsbeamten in Heimathlosensachen an diese Stelle gewählt, in der Meinung jedoeh, dass er por ^lll.^m seine bisherigen Funktionen fortseze und nur die allsällig freie Zeit zu diesen Sekretariatsgeschästen verwende.

^ ^te. Der auf S..^.. .^ hle^ aufgenommene .^ekur^ der ^aria Josepha B.

Ist vom Bundesrath no.h ni.hl entschieden und daher irrigerweise in den Geschafts^ beriet aufgenommen werden.

452

Jahresbericht

^

^-

fchweizerifchen ..^onsul^ in Mailand.^ (Vom 21. Januar 1861.,

.^lu deu h. Bundesrath.

Tit. l Die iu meinem lezten Bericht angedeutete Zunahme der Jmportation schweizerischer Erzeugnisse in das neue Jtalien hat sich im Lause dieses Jahres bereits so stark gemacht , dass in Konkurrenz mit deutsehen , belgischen , Elsässer- und Vorarlberg^r-Artikelu die Erlose bereits weuiger eutsprechend sind.

Dieser Umstand soll indessen unsere Fabrikanten nicht entmnthigen; denn wenn der Absa^ und die Vreise momentan den Erwartungen nicht entsprechen , so ist nicht zu vergessen , dass Jtaliens Konsumverhältuisse bei fortbestehender politischer Krise nicht in normalem Zustand sein konnen , sind diese überstanden , so mnss ein grosses Feld dem geschikteu Produzenten offen stehen. .

Reben der politischen Krise , die Jedermann durch Kriegssteuern , Ausrüstungen, Gaben sur wohltätige ^weke ^e. grosse Kosten verursacht, fehlte auch dieses Jahr der Hanptertrag, die Seiden ärnt^e, ohne welche kein Geld unter die Leute kommt.

^bschon die Witterung der Vegetation aussergewohnlieh günstig war, so hat doch die Krankheit oder das Oidium einen grossen Theil der Raupen im legten Stadium wieder zerstort, und wenn auch Stimmen laut geworden, als wäre die Krankheit im Abnehmen, so hat man, uni dieses ^u beweisen , nicht eine einzige Raee zur Wiedererzeu^ung des Samens benu^en konnen, ohne welche ^kommende lernten stets problematisch sein werden.

Der in der Schweig erzeugte ^ ..^.eideuwurmsamen hat auch in leztex Aernte mit wenigen Ausnahmen guten Erfolg gehabt und war im Allgemeinen gesund, die Eoeous aber hatten einen äusserst geringen Seidengehalt oder Ertrag , daher für den Spinner wenig Konvenien^ , inzwischen

4^ erlangen die Züchter von ^Wallenftadt und dem Danton Zürich bis Fr. 30 per Sehweizerloth, also jedenfalls sür dieselben ein hochst ^rentable.^ Geschäft.

Basse

.

.

^

...

Es giengen im Laufe des Jahres 1860 an Seide über die beiden

^

^.

^.

18^.

St. Gotthard . 2,823 Ba.len, gegen 3,278 und gegen Spleen . . . 6.,45.) ,, ,, 8,045 ,, . ,, 9,282 . 11,323

^

^

I8^.

5,1.11 7,794 12,905

also neue .Abnahme ; und es ist wohl ^ dieser Seide Ehina- und BengalSeide, die hier gezwirnt wurde.

..

Die amerikanische Krise drükt gegenwärtig aus die Seidenpreise, die bereits l0 ^.. unter der vorjährigen zu gleicher Epoche stehen.

^ Reis hatte schlechtes Wetter zum Abreisen, daher dann dieses Brodukt weniger quantitativ als qualitativ ^hinter dem vorjährigen steht.

Getraide und türkisch Korn hatten Mittelertrag, bleiben aber dennoch auf massigen greifen ; Hafer e.ieng dagegen in lezter Zeit sür Vexproviantirung der ^lrmee beträchtlich in die Hohe.

Der Ertrag der Wiesen war das ganze Jahr beträchtlich, und es stehen die Käsereien bei den hohen Breisen dieses Brodukts glänzend ,^ welcher^ Umstand aus unsern Viehhaudel in de^ Schweiz eben so. günstig einwirken muss.

.^eit dem 1. Januar hat die Regierung sür die gan^e .^om^ardie die metrischen Masse und Gewichte eingeführt, ^welches wie allenthalben

im Kleinhandel aus ....^pposttion stosst.

Der Mangel an ^ilbergeld ist weniger fühlbar, . d a fortwährend Kleingeld geprägt wird und auch die ^^hweizersranken vom neuen Eonium ohne Schwierigkeit^ Kurs haben und hänsig vorkommen. .

.

Für die schweizerische Hülsskasse sind während dem legten Jahre serner eingegangen : von den lobl. Regierungen des Kantons Hessin ^. . . . . . Fr. 100 ,,

,,

Uri

^,

,,

Freiburg

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

,

40

,,

50

,,^ ,, ^olothurn . . . . .

,, 30 und es wurden folgende Unterstü^ungen verabreicht: an 5.) Jndividuen aus Graubünden . . . .Fr.

275. 60 ., 6 ,, ,, Solotl.,nrn . . . . .

,, 35. ,,

9

,,

24

,, I3 ,, 4l^

,,

,,

Waadt

,,

,,

Bern

,, ,,

.

.

.

.

.

.

,,

.

.

.

.

.

,,

35. 90.

-

,, Uri . . . . . . .

,, St. Gallen . . . . .

,, ,,

36. 05 177. -

Transport

Fr.

648. 65

454

Transport Fr.

an 43 Jndividuen aus Zürich . . . . . . ,, ., 31 ,, ,, Lnzern . . . . . . ,, ,, 21 . . ,, ,, Aargau . . . .

,, , , 3

,,

.,

Zug

. . . . . . , ,

,

,,

,,

Basel

.

,

5

,,146 ,, 14 ,,7

^,, ,, ,,

,,13

,,

,,

Uuterwalden

,, ,,

,, ,,

,, ,,

Schw^ Thurgau

, , 1

,,

,, ^aru^

,,

,,

,,

11 ^ 10

,, 14

,, 10 ^

.

7

.,

,,

.

.

.

.

.,, Tessin . . . . . .

., Freiburg . . . . .

,, Appena . . . . .

Genf

359. 60 49. 30 53. 35

. . . .

,,

60. 50

,, .,

50. 51 35. ---

. . . . .

,,

,,

44. 50

.

,,

24.

. . . . .

.

,, ,, ,,

9. 60 21. -

. . . . .

. . . . .

,, Reuenburg . . . . .

,, Wallis

,,

648. 65 242. 89 124. 50 83. 3l

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50. 50 4. ^ 15

,, 5 . ,, ,. Schaffhausen . . . . ,, ^20^an 498 Jndividuen . . . . . . . . . Fr. 1,881. 36 Eine Ausrage der hiesigen Brotestanten , stch in eine Gemeinde ko^stitniren zu dürfen, ist von dem Ministerium des Kultus mit dem Bemerken abgewiesen worden , dass einstweilen an den unter Oesterreiehs ^ egierung bestandenen kirchlichen Vorsehristen nichts geändert werden du. se.

Ein Raehsuehen uu. einen protestantischen Kirchhof ..nsser oder nebe.^ dem Raum des neu angelegten Kirehhoss der Stadt blieb unerledigt.

Bezüglich der Eisenbahn über die Alpen hat sich das Bublil.um über einige von hiesigen Jngenieuren veröffentlichten Bläuen , welche den Splü^en und Septimer hervorgehoben, ziemlich gleichgültig gezeigt, und es wird iewelches Brojekt ruhigere Zeiten abwarten müssen, um die gewünschte Betheiligung hiesigerseits zu erhalten.

Mailand, den 21. Januar 1861.

Der schweizerische Konsul : ^chen.^.

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Bericht des schweiz. Bundesrathes an die h. Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1860.

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Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1861

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

17

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.04.1861

Date Data Seite

443-454

Page Pagina Ref. No

10 003 335

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