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Schweizerisches Bundesblatt
XIII. Jahrgang. lll.
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Nr. 62.
28. Dezember
1861.
Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.
(Vom
24. Dezember 1861.)
Der Bundesrath hat eine Verordnung über die Konzessionen der Dampsboote erlassen. (Siehe dieselbe in der Gesezsammlung, Band Vll,
Seite 86.)
(Vom 26. Dezember 1861.)
Jn Folge erhaltener Erossnungen der Regierungen von Jtalien, Belgien und der N i e d e r l a n d e , dass die schweizerischen Vässe zur Reise in den genannten Staaten der gesandtsehastliehen Visa künstig nicht mehr bedürfen sollen, sosern die Schweiz das Gegenrecht beobachte, hat der Bundesrath beschlossen , daraus zu erwidern : Eine jede von der Heimathbehorde ausgestellte, mit der Gestaltsbeschreibung versehene Reiseschrlst genüge zum Eintritte in die Schweiz , und es werde der Vorweis dieser Urkunde an der Gränze , oder auch im Jnnern des Laudes , regelmassig von den Reisenden nicht verlangt. Das Visum eines schweizerisehen Agenten im Auslande bedürfe die Reiseschrift nicht, und es werde demnach vorausgesezt , dass auch von den genannten Staaten vom 1. Januar 1862 an den schweizerischen Angehörigen die in Aussicht gestellte Erleiehteruug gewährt werde.
(Vom 27. Dezember 1861.)
Auf die Zuschrift eines Herrn Erasmus Kappeler, von Ludern, mit welcher derselbe, Ramens einer dort stattgesundenen Versammlung von Unteroffizieren und Soldaten des gewesenen I. Schweizerregiments in
Bundesblatt. Jahrg. XIII. Bd. III.
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270 Neapel, um besorderliche Erledigung ihrer Vensionsansprüche nachsucht, hat der Bundesrath die nachstehende Antwort erlassen : ,,Tit..
,,Jn Erwiderung aus Jhre Zuschrift vom 22. diess theilen wir Jhnen zuhanden der am 15. lausenden Monats in Ludern versammelten pensionsberechtigten Unteroffiziere und Soldaten des gewesenen L Schweizerregiments in Reapel mit, dass die Liquidation der Militärpensionen nunmehr dem schweizerischen Gesandten in Turin direkt übertragen ist, derselbe sich bei der italienischen Regierung um die Anerkennung aueh J h r e r Ans p r ü c h e eifrigst bemüht, und alle Hoffnung vorhanden ist, dass nächsten s zu ihrer Erledigung geschritten werden kann.
.,Jm Fernern wollen Sie der Versammlung die Mittheilnng machen, dass der Bundesrath ihre Angelegenheit nicht aus den Augen verlieren wird, und dass sie seiner nachdrükliehsten Verwendung versichert sein darf. ^
Der Bundesrath ermächtigte sein Bostdepartement , vom 1. April 1862 an die Vostkurse zwischen Jns und R e u e n s t a d t anf die Streke J n s- Erlach zu beschränken, und zwischen Er l a ..h und R e u e n s t a d t eine täglich zweimalige Vostverbindung mittels Rnderschifsen ausführen zu lassen.
Vom Bundesrath wurden gewählt .
Hr. Rnbin G a u e r , von Wartau, Kts. St. Gallen, als Emm.hmer
der eidg. Hauptzollstätte im grossherzoglich badischen Bahnhofe zu Waldshnt ;
,,
Adolf S p e n g l e r , von Lenzburg, Kts. Aargau, als erster Telegraphift in Olten. (Der unterm 21. diess an diese Stelle gewählte Herr Jegher hat die Wahl abgelehnt.)
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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.
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Jahr
1861
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
62
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
28.12.1861
Date Data Seite
269-270
Page Pagina Ref. No
10 003 569
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