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Inserate.

Bekanntmachung.

Mit Gesez vom 15. Juni 1861 sind die Zollgebühren in Frankreich auf Getraide, Mehl und andern Lebensmitteln festgesezt worden wie folgte Je für 100 Kilogramm.

Ungemahlen.

Gemahlen.

Weizen, fernen und Mischelfrucht.

mit französischen Schiffen oder zu Land eingeführt Fr. --. 50 Fr. 1. mit fremden Schiffen eingeführt .

.

.

1. -.. 1. 50 .loggen , Mais , Gerste , Buchweizen , Hafer , dürre Hülsenfrüchte , Kastanien, Hirsen und Wiken.

mit franzosischen Schiffen oder zu Land .

.

zollfrei. .

zollfrei.

mit fremden Schiffen .

.

.

.

. Fr. --.. 50 Fr. --. 50

Für 100 Kilogr.

Bleien feder Art .

mit franzosischen Schiffen oder zu Land .

.

.

.

.

zollfrei.

m.t fremden Schiffen .

.

.

.

.

.

.

. Fr. -.-. 50 Brod. Schiffzwibak . gebrochene, geronnene Getreidesorten , Grle.....

Grüze und inländische

.

mit franzofischen Schiffen oder zu Land .

mit fremden Schiffen .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fr. 1. ^ ...

1. ^

Reis .

von außereuropäischen Ländern her, mit europäischen Schiffen von anderer Herkunft mit franzofischen Schiffen .

.

.

mit fremden Schiffen oder zu Land .

.

.

.

.

Sagu, Salep, ausländische (fécules exotiques).

von außereuropäischen Ländern her, mit franzostschen Schiffen von anderer Herkunft, mit franzosischen Schiffen .

.

mit fremden Schiffen oder zu Land .

.

.

.

.

Teigwaaren von Grüze und italienische Teigwaaren .

zur See mit franzofischen Schiffen eingeführt .

.

.

,.

., mit fremden Schiffen .

.

.

.

.

.

zu Land, europäisches Erzeugniß .

.

.

.

.

,, ., von anderer Herkunft .

.

.

.

.

.

., ,, .,

.

,,

--.50 2. ^ --

., .

.

., ,,

1. ^ 2. ^ -.. ^ 5.

7.

5.

7.

Die obbenannten Artikel, so wie auch die Kartoffeln find bel der Ausfuhr zollfrei. Geitraide und MehI , die vom Ausland kommen , dürfen in die Entrepots Actifs ausgenommen werden.

67 Die frühern Geseze vom 15. April 18.^2 und 2^. April 18.^, die noch in .^rafi behenden Theile der Geseze ^om 1^.. Juli 1.819, 4. Juli 1821 und 20.

Oktober 1.8.^0. so wie alle übrigen, dem vorliegenden Geseze widersprechenden ^erOrdnungen find aufgehoben.

Der Art. ...... des gesezes vom 17. Dezember 181.^ hai^ keinen Bezug ans die ^berwahn.^en Waarenartikel.

Uebergangsbestimmung ^ Das Dekret vom 22. August 18.^0 , betretend die ..Einfuhr von Geralde und Mehl, und dasjenige vom 5. Dezember 18^.0. betreffend .die Einfuhr dürrer .^ülsenfrüchie und deren Mel,l^ bleiben bis zum ^0. September 18.^ I insoweit in .^ra^, daß nur diefenigen^ Dispositive derselben befolgt wexden,

die gün^iger sind als das vorliegende Gesez.

Bern,^den 21. Juni 18^1.

Das schweiz. .^an.^ells.^ und ^^..lde^a^e^en.t.

Anzeige.

Jn Betreff der Versendung von . Korrespondenzen nach dem Süden der Bereinigten Staaten von Nordamerika hat das ^ostdepartement die nachstehende Anzeige an die ^reispostdirektionen und ^ostbüreau^ erlassen ^ Die .^reispostdixe^ionen^und ^ostbüreaux^ haben das Publikum in .^enntniß zu sezen, daß die Korrespondenzen nach ^ordkarolina, Südkarolina, Georgi^ ^lo^ rida, Alabama, ^isstssippi, ^ouisiana, Arkansas , Tex^as und dem ostlichen Theile von ..^irginien nicht mehr an ihre Bestimmung befordert werden konnen , da ^ede ^ost^erbindung mit dies m Theile der bereinigten Staaten von Nordamerika untere broehen ist.

Die Korrespondenzen nach diesen Bestimmungsorten, welche in den Briefkästen gefunden werden oder welche die Aufgeber ^ersuchen wollten, an Adresse. gelangen zu lassen, find nichts desto weniger von den schweizerischen Postbüreaux, zu versenden, obgleich dieselben .^- nach neulichen Berichten ..^ bei ihrer Ankunft in den ^er^ einigten Staaten bis auf weiteres als ^ebuts behandelt werden.

Bern, den 19...^nni 18.^1. .

^ür das schweiz. ^ o s t d e p a r t e m e n t .

.^ae^.

Anzeige.

Diejenigen Jndustriellen oder Künstler, welche sich an der im Jahre 18^2 ln London stattfindenden Welt^Jndustrie^ und Kunstausstellung zu betheiligen gedenken, wollen sich, um templare de^ Programms zu erhalten, an die in ihren Kantonen

^8 bestellten Ausstellungskomite oder , wenn noch an die unterzeichnete Amtsstelle wenden.

Bern, den 1... .^nni 18^1.

keine solche bezeichnet sind . direkt

^id^ ^i^isches .......n.^.an.

^.uteruatio^le ...^ustrie^ und .^..l.ft- ..^usstelln^ tu London im ^ahr 1^.

Die k. großbritannische Gesandtschaft in der Schweiz hat dem Bundespräfiden^ ten eine zweite .^eihe von Beschlüssen der Ausstellungskommissäre vom A p r i l 18^1

mitgetheilt, welche die früheren, im Bundesblai. ^18.^.1, Bd. I, S. 587 ff. und S. ..5.^ ff.) verosfentlichten Beschlüsse vom ..^ärz 18^1 theils reproduziren , theils in wesentlichen ^unkten abändern und erweitern , so daß dle früheren Beschlüsse als durch fie erse^ und beseitigt anzusehen sind. -- Wir vervsfentlichen daher nach^ stehend die Beschlüsse vom April ihrem ganzen ..Anhalte nach.

Be^liisse der

.^....mm^arien ..^hrer ....^l^ elt.it nbe..^ ^nnl.te. ^el.^e d.e ..^.n.^^eunn^ d^tretfen.

April 18.^1.

.^. 1. ^hrer ^asestät .^ommissarien haben Donnerstag den 1. ^ai 18^2 zu^ ^r.^ffn.^ng der Aufstellung bestimmt.

^. 2. Das Ausstellun-sgebäude wird aus einem an dle Gär^n der .^. Ga..^ tenbaugesellschaft stoßenden ..^laze in der unmittelbaren .Nachbarschaft des 1851 von der ersten internationalen Aufstellung eingenommenen Grnndes errichte^ werden.

.^. 3. Der für die Gemäldean...stellung bestimmte Theil des Gebäudes soll aus Baksteinen erbaut werden, und wird die ganze gegen die l^romwellstraße ge..

richte^ .^ront einnehmen ., derjenige Flügel, worin die Maschinen ausgestellt werden.

^lrd sich der .^rinz..Alber..sstraße entlang an der Westseite der Gärten erstreken.

^. ^.

den sein.

Alle auszustellenden Jndustrleerzeugnisse müssen seit 1850 verfertigt wor..

Die Entscheidung darüber, ob zur Ausstellung bestimmte Gegenstände zuIässtg sind oder nichi. bleibe in ^edem ^alle eventuell ^den .^ommissarien ^hrer ^a^estät vorbehalten.

^. 5. innerhalb der notwendigen räumlichen Beschränkung ist allen Per^ sonen, ob Künstler, Erfinder, Fabrikanten oder sonstige Erzeuger von Gegenständen, die Ausstellung gesta..e.^ allein fie haben die Eigenschaft zu bezeichnen, in welche^ sie ...^sst^llen wollen.

69 ^. .^ ^hrer Majestät ^ommissarien werden mit ^.en auswärtigen und koIo^ nialen Ausstellern nur durch Vermittlung des Ausschusses verkehren , den die .^egie^ rung eines ^eden fremden Staates oder der betreffenden Kolonie zu diesem Zweke er^ nennen wird , kein Gegenstand aus irgend welchem fremden Lande oder irgend welcher Kolonie wird ohne die Genehmigung eines solchen Ausschusses zugelassen werden.

^. 7.

Die Aussteller haben keine Mieihe zu bezahlen.

^. 8. Alle durch menschlichen Gewerbssteis,. erzeugten oder erlangten Gegen^ stände, seien es Rohstoffe, Maschinen, Manufakte oder Erzeugnisse der schonen Dünste, werden zur Ausstellung zugelassen, ausgenommen^ 1. Lebende Thiere und pflanzen.

2. frische vegetabilische und animalische Stoffe . welche ourch Aufbewahrung der ^erderbnis^. ausgesezk sind.

.^. Cr^plodirende oder gefährliche Stoffe.

Zündkapseln oder ähnliche Arkik.el dürfen ausgestellt werden, sofern der ^nall^ saz nichl eingesezt ist, ebenso ^ündholzchen mit nachgeahmtem .^opf.

^. .^. Geistige Getränke (^.^i^s) ^oder Weingeistsorten ^.lco^ols), Oele , Säuren , zersezende Salze und sehr leicht entzündliche Substanzen werden nicht an^ genommen , es sei denn in ^olge spezieller schriftlicher .^rlaubni^ und in wohlver^ wahrten ^gläsernen Gefäsfen.

^.. 10.

blasse ., ,.

.,

1.

2.

.^.

4.

blasse 5.

., .^.

., 7.

,.

.^.

,, .^.

., 10.

Die aufzustellenden Artikel werden in folgende ^lassen eingeteilt .

1. Sektion.

^ergbau^, Steinbruch^, metallurgische und mineralische Produkte.

Chemische Substanzen und ^rodukke und pharmazeutische Präparate.

^.ahrungsm.tt^ mit ^^n^ch.u^ der ....^e.ne.

Zu gewerblichen .^weken dienende animalische und vegetabilische Stoffe.

2. Sektion.

^isenbahnmakerial , mi^ Einschluß ^on Lokomotiven und ^ägen.

.fuhrwerke, die nichk zu Schienenwegen oder Bahnen gehoren.

Gewerbliche Maschinen und Werkzeuge.

Maschinen im Allgemeinen.

Landwirtschaftliche und Garienbaumaschinen und Geräthe.

Ci.^ilgenle^, Architektur^ und Bau^orrichtungen.

,, 11. ^ilikärgenie^, Bewaffnungs^ und Artilleriegegenstände , Ausrüstung und Handwaffen.

^ 1^. Schiffsbau und Betakelung.

., ,, ., ., ^,

1.^. ^akhemakische und physikalische Instrumente, und ^on ihrem Gebrauche abhängende Erzeugnisse.

14. ^holographische Apparate und Lichtbilder.

15. Chronometrische Instrumente.

1^. Musikalische Instrumente.

1^. Chirurgische .^nstruu.enke und Apparate.

blasse 18.

,, 1^.

,, 20.

,, 2t.

.^. Sektion.

Baumwolle.

flachs und .^..ns.

Seide und Sammet.

Wolle und wollene Zeuge, mit Jnbegrifs ...er gemischten Fabrikate.

., 22. Teppiche.

,.

2.^. Gewobene , gesponnene , gewalkte und gewirkte Fabrikate als Muster ^on Drukerei und garberei.

70 alasse 24. Wirktapeten, Spizen und Stikerei.

,, ,,

25. .^äute, ^elzwerk, ^edern^und ..^aare.

2.^. Leder , mit ^nbegrisf von Sattelzeug und Gefchirr.

., ., ,,

28. papier , Schreibmalerialien , Druksachen und Einbände.

2.^. Werke und .Apparale zum Behuf des Unterricht.

^0. .^aus^ und Zimmergeräihe , nul Inbegriff der ^apierlapeten und de^ I^pie^n^né.

.^1. ^.iserne und andere .^urzwaaren.

.^2. Stahl^ und ^esserschmiedwaaren.

^^. Werke von edeln Metallen , nebst deren Nachahmung ^ und Juwellerar.^ beiten.

, 27. .^leidungsar.ikel.

,, ^ ,, ^,

.^4.

,, ,,

.^5. Tvpferwaaren.

.^^. Jn den bisherigen Abtheilungen nichl^ erwähnte Erzeugnisse.

.^la.^.

4. Sektion.

(Siehe ^. 111 bi.^ 12.^).

Blasse .^.7. Werke der Archite^ur.

^, ^8. Gen..ätde in Oel^ und Wasserfarben und Zeichnungen.

^ .^.^. Bildhauereien, Modelle, ^au.^ und Basrelief.

,, 40. Bilderstiche und Schnee. ^

^. 11. Jn den Sektionen l.^ II und III sollen ^relse oder Belohnungen für das Verdienst in der ^orm ^on Medaillen ertheilk werden.

^. 1.^. ^n den Sektionen I, II und III dürfen die .Preisangaben auf den ^ausgestellten Gegenständen angehest werden.

^. 1.^. Jhrer ^afestäk ^ommissarien werden zur Inempfangnahme aller der^ Wenigen Artikel bereit sein, welche ihnen von ^il^woch dem 12. ^ebruar an zuge^ sand^ werden, und fahren mi.^ der Aufnahme von Gütern fort bis und mi. ^on^

tag den .^I. ^ärz 18.^2.

^. 14. Gegenstände von großem Umfang und Gewicht, deren Aufstellung eine bedeutende ^ühe erfordert mü.^en ^or San^stag dem 1. ^ärz 18^2 eingesandt werden., ^erfer.^iger, welche Maschinen oder Gegenstände auszustellen wünschen, die besonderer ^un^amenie oder spezieller Konstruktionen bedürfen , müssen zu diesem Zweke ihrem Begehren um .I.aum eine besondere Erklärung beifügen.

.^. 15. .^edem Aussteller, dessen Waaren sich zu einer Gesammtaufstellung eignen , stehi es frei , di^se seine Waaren nach seiner eigenen Weise aufzustellen, vorausgesez.. , seine Anordnung ^er^rage sich nui dem allgemeinen Ausstellungsplane und der .^onvenienz der übrigen Aussteller.

^. 1^. Wenn es gewünscht wird, das ^erfahren bei einer Manufaktur vor^ zuzeigen, wird eine hinreichende Anzahl von Artikeln, wenn schon von ungleicher Ari. zugelassen, um vas Verfahren zu veranschaulichen, allein nicht in gro^erer

Anzahl, als wirklich erforderlich ist. ^17^.25 )-

^. 2^. Die Aussteller sind gehalten , ihre Gegenstände in demjenigen Theile des Gebäudes abzuliefern, welker ihnen angewiesen werden wird, frei von ^rachk, ^uhr^ und Trägerlohn, u.^d nach .^nirichiung aller darauf habenden Auflagen und Gebühren.

^. 27. Die Angestellten der .^onu.ussarien .^. .^. werden die Gülerwägen abladen und die Artikel und ..^olli an die hierzu bestimmten ^läze im Gebäude bringen.

^) Einige Zahlen find, um zukünftige Beschlüsse einreihen zu konnen, una...^

gefüllt geblieben.

71 ^. 28. ^ach erhaltener Benachrichtigung durch J. ........ ^ommissarien , daß die Artikel im Gebäude niedergelegt seien , haben die Aussteller oder deren Stellver^ treter oder Agenten selbst für Auspakung , Zusammenstellung und Anordnung ihrer Waaren zu sorgen.

^. 2.^. Die ..^kkisten muffen auf kosten des Ausstellers oder seines Agenten entfernt werden, sobald die Gegenstände geprüft und der Obhut der .^ommissarien

übergeben find. Sind die ^akkisten nicht innerhalb drei Tagen nach empfang der Benachrichtigung weggeschafft so wird über dieselben verfügt und der allfällige .^rlos zu dem Ausstellungsfond geschlagen werden.

(.^0--.^.^

^. .^5. ^ür Beschaffung von Ladentischen und sonstige Einrichtungen zur Ausstellung der Waaren wird von den .^om^missarien J. ^. nicht gesorgt. Den Ausstellern ist innerhalb der notwendigen allgemeinen Regeln gestaltet, alle Tische, Stände, Glasrahmen, Dächer, Vorhänge und Tapeten oder derartige Anstalten.

nach ihrem eigenen Geschmake anzubringen, welche sie zur Schaustellung ihrer Güter am besten geeignet erachten.

^. .^. Die Aussteller oder ihre Vertreter haben für die erforderliche leicht^ zeitweilige Bedekung ihrer Waaren zur Beschüzung derselben gegen den Staub .^wie^ z. B. für Tücher von geoltem ^attnn^ selbst zu sorgen, ebenso haben sie bei ^a^ schinen und polirle^ Waaren die erforderlichen Vorrichtungen zu treffen , um die^ selben während der Dauer der Ausstellung vor dem kosten zu bewahren. (37-4^ ^. 4.^. Den Ausstellern liegt ob , ihre Waaren zu versichern , wenn sie diese^ Gewähr wünschen. Gegen ^euersgefahr , Diebstahl oder andere Verluste werden alle Vorsichtsmaßregeln getroffen werden, und Jhrer ^aiestäl^ .^ommissarien werden i^eden in ihrer ^acht stehenden Beistand zur gesezlichen .Verfolgung gegen alle .^er.^ sonen , welche sich der ^n.^wendung oder anderer absichtlichen Schädigungen auf der Ausstellung schuldig machen . verleihen ,^ allein sie find nicht verantwortlich .für Verluste oder Beschädigungen irgend welcher Ar.^ die d.^.rch ^euer, Diebstahl oder auf andere Weife verursach^ werden konnten.

^. .^4. Auf erhabene fchri^iche .^rlaubniß ^on ^hrer ^afestä.^ ^ommissarien konnen die Aussteller Gehilfen ^männliche oder weibliche,^ verwenden , um die aus^ gestellten Artikel in Ordnung zu ha.^en oder fie den Besuchern zu er^ären ^ allein diesen Gehilfen ist verboten, die Besucher zum Ankaufe der Gegenstände ihrer ^er^ ren einzuladen. ^5^-4^) ^

^. 50. Artikel, welche einmal im Ausstellungsgebäude niedergelegt sind, dür^ sen nur ver.ni^elst einer von den .^ommissarien ^. ^i.. schriftlich erlheil^en Bewil^ Iigung wieder weggenommen werden. ^51-^5.^) ^ ^. 55. .^um Betrieb von Maschinen, welche in Bewegung gesezl werden ,.

werden .^hrer ...^afestät .Commissario für Ventilation , Dampf.. (nicht über .^0 .^ auf den Zoll^ , und Wasserkraft mit .^ochdruk sorgen.

^. 5^. Denjenigen Personen , welche Maschinen oder ^aschinentriebwerke.

(^ains ol^ n^.cInnerv) in Bewegung auszustellen wünschen, wird so weit thunlich die ..^rlaubniß , dieselben in Ar^ei^ zu sezen , ertheilt werden , jedoch unter il^rer eigenen Oberaufsicht und durch ihre eigenen Leute. (5^70^ ^. 70. Personen des bereinigten ^onigreichs, welche beabsichtigen , die Aus^ stellung zu beschiken, werden ersucht, sich ohne Verzug an den Sekretär von Jhrer ^afestät .^ommissarien mit dem Gesuch um Zustellung eines ,, Formulars für .^aumbegehren.. zu wenden und gleichzeitig anzugeben, in welcher ^er vier Sektionen sie auszustellen gedenken.

^. 71.

Das auszufüllende formular ist folgendes .

1) Geschlechts^ und Vorname des Bewerbers (oder Bezeichnung der .^irma).

2) Art des Geschäfts, welches er betreibt.

72 Dummer der Straße, des Plazes und Name der Stadt: 4) Art der auszustellenden ArtikeI .

5) Ziffer der Blasse, in welcher dieselben ausgestellt werden sollen.

Raum auf dem Boden ^ 3) Adresse

...) Raum, welcher wahrscheinlich für die für die Artikel oder für für die

Länge

.

.

.

Fuß

Breite . . . . . .

.

H ö h e .

.

.

.

.

.

.

Weite

.

.

.

.

.

.

F u ^

..

§. 100. Auswärtige und Kolonialaussteller haben sich an den von ihrer .Regierung ernannten Ausschuß oder die von derselben bezeichnet Zentralbehörde zu wenden , sobald deren Aufstellung bekannt gemacht worden ist.

§. 101. Ihrer Majestät Kommissarien werden durchgängig als Centralbehörde diejenige B.chorde ansehen, welche von der Regierung des betreffenden Landes als solche erklärt worden ist, und werden mit den Ausstellern einzig durch diese Centralbehorde in Verbindung treten.

§. 102. Rein Artikel von auswärtigem Ursprung , wem er auch immer gehoren oder wo er auch immer fich befinden mag , kann zur Ausstellung zugelassen werden, es sei denn mit Genehmigung der Centralbehörde des Land e s , d e s s e n Erzeugniß er ist. Die Kommissaren werden seder solchen Centralbehörde mittheilen, wie viel Raum für die Erzeugnisse des Landes, welches fie zu vertreten hat, bewilligt werden und ihr ebenso die ferneren Bedingungen und Beschränkungen anzeigen , wenn solche von Zeil zu Zeit in Bezug auf Zulassung von Ausstellungsgegenständen beschlossen werden sollten. Alle von einer solchen Centralbehördeentralbehorde übersendeten Artikel werden zugelassen werden, sosern sie nicht alle zusammengenommen mehr Raum in Anspruch nehmen, als dem Lande , aus welchem siestammen. angewiesen worden ist , und sosern sie überdieß nicht den allgemeinen Bedingungen und Beschränkungen zuwiderlaufen. Es bleibt der Zentralbehörde eines seden Landet überlassen, über die Würdigkeit der einzelnen zur Ausstellung angemeldeten Artikel zu nrtheilen und dasür Sorge zu tragen, daß die eingesendeten Gegenstände so vortheilhaft als mogllch die Industrie ihrer Landsleute vertreten.

§. 103. Jedem fremden Lande wird ein besonderer Raum angewiesen werden, innerhalb dessen die Kommissarien desselben freie Land haben , die ihnen anverlrauien Erzeugnisse, so wie sie es am besten erachten , anzuordnen und auszulegen, immerhin unier der Bedingung, daß alle Maschinen in dem speziell hiesür bestimml.en Theile des Gebäudes, und alle Gemälde in den Kunst Gallerien ausgestellt, und dass alle allgemeinen Forschriften, welche von Commissario im allgemeinen interesse festgesezt werden, beobachtet werden.

§. 104. Infolge Verständigung mii der Regierung . .l.... wird allen für die Ausstellung bestin.n.ien fremden oder Kolonialgütern , wenn sie in Bezug auf
Sendung und Adressirung den später zu erlassenden Forschriften entsprechen, der Eintritt in dieses Land und die Uebermil.tlung an das Ausstellungsgebäude gestattet, ohne daß sie der vorherigen Oesfnung oder der Entrichtung irgend einer Gebühr unterworfen find. Alle Waaren aber, welche beim Schluß der Ausstellung

.vergleiche die hiernach abgedrukie und bereits in Nr. 25 des Bundesblaites vom 8. Juni 18li1 (Band II, S. 24) ...eroffenilichte Depesche des "aus-

wäriigen Amies ...

73 nicht wieder aufgeführt sein werden , würden nach ^itgabe der gewohnlichen Zoll^ Forschriften mit den entsprechenden .Gebühren belastet werden. ^105^108)^

^. 10.^. .^s liegt nicht in der Abficht von J. ^. .^ommifsarien , in Bezie^ hung auf den Schuz von Erfindungen oder ^rosekten . sei es durch ^atenterthei^ lung, sei es durch .^inregistrirung^ irgend welche Schriee zu thun, da das hieraus

bezügliche Gesez seit dem Jahr 1851 wesentlich vereinfacht worden ist.

Beschlusses welche

^ ^l^ndere a...^ di.e IV. .......el.t.^i. .-.- moderne ..^.^....n^n .m ..^...he der ^iine.. ^ai..^ -- Drehen.

blasse ...7. Werke der Architektur.

..

.^8. Gemälde in Oel^ und Wasserfarben und Zeichnungen.

..

.^. Bildhauereien, Modelle, ^aut^ und Basreliefs.

..

40 ^ilderstiche und Schnitte (l^n^^in^ and ^cnin^s).

^. 110 Da die Ausstellung den Fortschritt und gegenwärtigen Standpunkt der n e u e r n .^unst darzustellen bezwekt^ so wird ^d^s ^and diejenige .^unstperiode bestimmen , welche in Beziehung a^s dasselbe selbst diesem ^wek am besten zu genügen vermag.

.^. 11.. Die Ausstellung der Britischen .^unst in dieser Sektion svll die Werke von Künstlern umfassen^ welche a.n ^. ^ai 17.^^ .^ L^en waren oder später ge^ boren wurden.

.^. 1 l2. l^s wird nicht beabsichtigt, in dieser Sektion Preise zu ertheilen.

^. 11.^. ^s ist nicht erlaubt, einem in dieser Sektion ausgestellten Kunstwerk eine Preisangabe anzuheften.

.^. 114. Die eine .^älfte des der Iv. Sektion angewiesenen Raumes wird den fremden Ländern zugethellt und die andere fur die Werke von Künstlern aus Großbritannien oder seinen Kolonien vorbehalten.

.^. 1l5. Die ..lnterabtheilung des den fremden Ländern angewiesenen Raumes wird auf Grundlage der ^on Seiten der kommission oder der ^eniralbehorde eines feden fremden Landes eingesandten Anmeldungen erfolgen. .^s ist demnach von Bedeutung , daß diese Anmeldungen sobald a.^s mogiich den ^ommissarien Jhrer ^a^estät mitgetheilt werden.

^. 11.^. Die Aufstellung der Kunstwerke innerhalb des einem ^eden fremden Lande angewiesenen Raumes stel^ gänzlich un.^er den Befehlen des von dem betref^ fenden Lande beglaubigten .^er^re.^ers^ unrer alleinigem Vorbehalt der notwendigen allgemeinen Anordnungen.

.^. 117. Behufs der Aufnahme des .^akalogs ist es notwendig, daß die Centralbehorde eines ^eden fremden Landes den .^nn.ifsarien Jhrer ^a^estäk bis zum 1. Januar 18^ eine Beschreibung der verschiedenen Kunstwerke zustelle, welche auf die Ausstellung gesandt werden ^ und daß sie in ^edem einzelnen Falle den ^amen des .^ün^lers, den Ti.^i des Kunstwerks und wo moglich das Datum seiner Erzeugung angebe.

^ ^ .^. 118. Da der zur Verfügung der .^ommisfarien Jhrer ^a^estäk stehende ^aum für die Aufstellung der ^ri^ischen Kunstwerke begrenzt ist und zug^.^^ ^ne

so sorgfältige und vollständige Darstellung als moglich erhielt werden soll. so ist es unerläßlich. unter den auszustellenden .Kunstwerken eine Auswahl vorznenhmen.

Bundesbl..^. Jahrg. .^I^I. Bd. ..I.

^

74 ^. 11^. Die Auswahl unker den Ausstellern, der .^aun. nnd di^ Anzahl de.^ Werke , welche einem feden gesta^ek werden kennen , und der^ Aufstellung wird Ausschüssen anverirauk werden , welche ..^n den ^omnussarien ^hrer ^asestät zu ernennen sind.

^. 12^.. Bei lebenden Künstlern wünschen die ^ommissarien ^hrer ^a^estäk die Wunsche derselben in Betreff derjenigen Werke, durch welche sie vorzugsweise steh vertreten sehen mochten, zu .^athe zu ziehen. Die auf solche Weise ^on den ^ünst^ lern gesoffene Auswahl wird für Jhrer .lasest..... .^ommissarien nich^ absoIut bin..

dend sein, allein in keinem ^alle soll eine Arbeit eines lebenden .Künstlers gegen seinen Wunsch aufgestellt werden, wenn er diesen den ^ommissarien bi^ zum .^1.

^ärz 18.^2 schriftlich zur .^ennlniß bringe

^.. 121. Bei den Verhandlungen mit .^ünstlern . welche ^i^glieder der nach.^ genannten acht ^unstanstallen sind , werden sich ..^hrer ^a^estät ^om^nissarien der Vermittlung dieser ^ez^ern bedienen, nän.lich .

Der ^oniglichen Akademie.

Der .^oniglich^Schotkischen Akademie.

Der ^oniglich^Jrischen Akademie.

De^ De^ De^ De^

Vereins der Aauarellmaler.

Britischen ^unstler^erein.^.

neuen A^uarellmale.r^erein^.

Britischen ^ünstler^nstitu^.

De.^ Britischen Architekten^nstitu^.

^. 122. .^ers^nen , welche beabsichtigen , die Aufstellung in der Britischen Abtheilung der I.^. Sektion zu beschicken , und nicht Mitglieder eines der obigen Institute sind , erhalten sofort , auf Ansuchen beim Sekretar ^on Jhrer ^..a^estät ^ommissarien^ .^ormularien zu .^.aun.begehren. Diese ^orn^ularien müssen ^or dem

1. Juni l8l^1 aufgefüllt und zurükgesandt werden.

Aus Aufkraa

^. .^. ^au^ord, ^el^.etär. .

Bureau von Jhrer ^..^estät Commissariat, ^r. .^54 West^Skrand, London. ^. C.

Industrieausstellung in London im ^ahr 1^6.^.

Die k. großbrikannische ^esandkschafk hat dem Bundespräsidenlen folgendes Zirkular des auswärtigen Amkes in London überreicht , welches hiermit zur offene lichen .^enntniß gebracht wird^

^ ii r c .^ l a r.

Auswärtiges Amt

den 28. .^ai 18.^1.

^ein .^errl .^ch habe von .^. .^. Kommissären für die Ausstellung von 18^2 eine ....^ kheilung empfangen, enthaltend deren Beschluß über den .^aum. welcher den ^rzeugnissen der verschiedenen Länder in dem für die Ausstellung zu. errichtenden G^ bäude angewiesen ist, in so weit es die g e w e r b l i c h e n Abtheilungen der Ausstel-

lung (Sektionen 1, 2 und 3) bekrisfl, da die Beschlüsse der ^ommifsäre in Betress des den Erzeugnissen der .^unst zugetheilken ..^aun.es (4. Sektion) einer zukünftigen ^ikkheilung vorbehalten bleiben.

75 Der den gewerblichen Erzeugnissen der Schweiz angewiesene .^aum beträgt 12,000 Ouadrakfuß , und da dle .Kommissäre so früh als moglich sich zu verge^ wissern wünschen . in welchem Maße ^edes Land von dem ihm auf folche Welse zur Verfügung gestehen .^aume wahrscheinlich Gebrauch machen wird , so habe ich Jhnen die Weisung zu geben, diese Angelegenheit zur .^enntniß der schweizerischen .Regierung zu bringen, damit sie von dieser derjenigen kommission oder sonstigen Cenlralbehorde vorgelegt werde, welche im .^inblik aus dle Ausstellung bestellt wird oder bestellt ist.

Gleichzeitig wollen Sie die schweizerische Regierung davon benachrichtigen , daß von dem im Ganzen zugeteilten .^aum ungefähr die .^älfke für Durchgänge in Anspruch genomn.en werden muß, und Sie wollen insbesondere erklären, daß, wenn

die schweizerische ^egierung^ für Durchgänge mehr als die ^älfle des der Schweiz im Ganzen angewiesenen .Raumes zu verwenden wünscht, sie den Ueberschuß inner^ halb ihres Antheils suchen müßte.

Die Kommissäre wünschen sehnlich, die Antworten der verschiedenen .^egierün^ gen in Bezug auf die hievor erwähnten funkte bis zum 1. November nächsthin zu erhalten.

Dle .Kommissäre erklären im .^ernern , daß sie in der Absicht , den Gruppen der von fedem einzelnen Lande eingelieferten Gegenstände ihr nationales Gepräge zu bewahren. beantragen ^ den bei der pariser Ausstellung erfolgreich durchgeführten Grnndfaz der ortlichen Eintheilung im Ausstellungsgebäude anzunehmen, und als allgemeine .^egel festzusezen , daß fede in den Beschlüssen der .Kommissäre ^) ge^ nannte Sektion gesondert und auseinander gehalten werde , so nämlich , daß die erste bis vierte .^afse in einer, die ^lassen fünf bis siebzehn^ welche hauptsächlich Maschinen umfassen , in einer zweiten , die .^lassen 18 bis .^0 (Manufakturen) in einer dri^en Abteilung des Gebäudes aufgestellt würden, während die .klaffen 37^ bis 40 (Schone .Künste) in einem besonderen und eigens dafür eingerichteten Ge^ bände untergebracht würden.

Ueberdieß beantragen die Kommissäre , mik Zustimmung eines feden Landes die von einem i^eden unier den nachbenannten .^lassen ausgefüllten Gegenstände in i n t e r n a t i o n a l e Gruppen zu vereinigen^ blasse 14 . Photographische Apparate und Photographie , ,, 29 . Werke und ^ülfsmitteI zur Erziehung , und seder dieser beiden ^lassen eine gesonderte Abteilung oder .Räumlichkeit im Gebäude zu widmen.

Die .^ommissäre ersuchen demgemäß, daß bis zum 1. November ^eder Staat ebenfalls einberichten mochte , ein wie großer Antheil an dem ihm angewiesenen .^aume nach approximativem Anschlag von seder einzelnen blasse in Anspruch ge^ nommen werde^ und ebenso wünschen sie dringend , daß die nothigen Anordnungen getroffen werden mochten, damii bei den verschiedenen Arten von Gegenständen nur Gleiches mit Gleichem zufammengepakk und fedes .^olli mit einer deutlichen Bezeich^ nung der blasse , zu welcher es gehorl. , versehen und sv im Ausstellungsgebände abgeliefert werde.

Jch bin u. s. w.

Unterzeichnet

.^ür Lord J.^ ^..tssel: ^. ^amm...^.

^ S. Bundesblatt v. J. 18.^.1, Band I, Seite 587 u. ff.

76 Bekanntmachung.

Laul^ einer vom schweiz. Generalkonsul in L o n d o n dem Bundesrath gemachten

Anzeige. d. d. 27. ..^ai d. J., wird das englische Schürfest in Wimbledon erst am 4. Juli nächst künftig beginnen.

Bern, den .^1. .^ai 18.^1.

Die schweiz. Bnn.^eskanzIei.

^n.^schr^bnng non erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t o .

f r e i zu geschehen. haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein, ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Tan s n am en, und außer dem Wohnorte ^uch den .^eimathort deutlich angeben.)

1) Commis auf dem .^auptpostbüreau Basel. Jahresbesoldung Fr. 1.^.....

Anmeldung bis zum ..... ^uli 18.^1 bei ber .^reispostdirektion Basel.

2) B r i e f k a s t e n l e e r e r in Zürich.

Jahresbesoldung Fr. 800.

bis zum 4. Juli 18.^1 bei der ^reispostdirektion Zürich.

Anmeldung

1) ^reispostkonl.roleur in Bafel. Ja^resbesoldung Fr. 2700.

dung bis zum 2^. Juni 18.^1 bei der ^reispostdirektlon Basel.

Anmel^

2) ^ o s t h a l t e r in .^enniez oder ^arnand ^Waadt). Jahresbesoldung Fr. .^00. Anmeldung bis zum ...0. Juni 18^ I bei der .^reispostdireklion Lausanne.

3) B ü r e a u d i e n e r beim ..^ostbüreau Schasfhausen. Jahresbesoldung Fr. 800. Anmeldung bis zum 2^. Juni 18^1 bei der ^reispostdirektion

Zürich.

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1861

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2

Volume Volume Heft

27

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.06.1861

Date Data Seite

66-76

Page Pagina Ref. No

10 003 387

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