747

#ST#

B

e

r

i

ch

t

^

nationalräthlichen Kommission in Sachen des Anleihen.... an den Canton Glarus.

(Vom 17. Juli 1861.)

Tit..

.

Des furchtbare Ereigniss , das den Canton Glarus , und mit ihm die ganze Eidgenossenschaft, in der Racht vom 10 11. Mai laufenden Jahres betroffen hat, und wodurch der Hauptfleken dieses fautons zum grossten Theile ein Raub der Flammen wurde, kann hier als bekannt vorausgesezt we.rden. . Rach der in der bundesräthlichen Botschaft enthaltenen Spezifikation beträgt der dadurch entstandene Suaden

Fr. 10,560,000, die grossen indirekten Rachtheile nicht inbegrissen ,

welche die unglückliche Katastrophe mit sieh im Gefolge führte.

Der Eanton Glarus, als solcher, ist bei diesem Sehaden in sehr bedeutendem Masse betheil.gt. Einmal müssen die abgebrannten öffent-

lichen Gebäude - das Rathhaus, das Gerichtshaus und das Salzhaus wieder hergestellt werden , und sodann hat der Eanton die Entschadigungssumme von Fr. 2,660,000, welche der kantonal Brandasseturanzanstalt erwachsen ist., in anerkenuenswerther Weise aus sieh genommen , und zur Landessehuld erklärt.

Um den diesss....lligeu Bedürsuissen und Verpachtungen nachzukommen, ist der Kanton genothigt, ein Anleihen von 3 Millionen Franken anfzunehmen , und es ist dem Bundesrathe von Seiten der glarnerisehen Eantonsbehörden der Wunsch Ausgesprochen worden, es mochte sieh der Bund bei diesem Anleihen in einer den Jnteressen des Eantons günstigen Art betheiligen.

Wersen wir einen Blik ans die finanzielle Lage dieses Kantons , so erzeigt es sieh, dass derselbe kein Staatsvermögen besizt , vielmehr weist ein der Landsgemeinde kurz vor dem unglukliehen Ereigniss vorgelegter

748 Bericht ein verzinsliches Vassivum auf von Fr. 300,000. Das Gleich^ewieht im Budget sodann --- bei einer Viertelmillion Einnahmen und Ausgaben - konnte schon jezt bloss hergestellt werden durch eine Vermogenssteuer von 2 per mille von einem Steuereapital von eirea 52 Millionen Franken und einer Kopfsteuer von 1 Fr. per Mann. Ein erheblicher Ueberschuss erzeigte sich indess dabei aueh unter normalen Verhältnissen nicht, und es ist somit einleuchtend, dass eine Schuld von 3 Millionen ^ranken bei ordentlicher Verzinsung für das Land, mit einer .Bevölkerung von 33,000 ^..elen, zu. einer fast unerschwinglichen Last werden müsste.

Wenn nun die privaten aus allen Gauen des Schweizerlandes, die einzelnen Kantonsregierungen und selbst das Ausland in erhebendster Weise eine werktätige Teilnahme an dem grossen Unglüke zeigten , das den Eanton Glarus betrossen hat, so erbliken wir darin eine Aussorderung an den Bund , auch seinerseits dem schwer heimgesuchten Bundes-

gliede seine hülfreiche Hand zu bieten und die schweizerische Solidarität

in unverschuldetem Unglüke neu zu besiegeln ; ja, es liegt die Veranlassung dazu uni so näher , als das Gesammtvaterland selbst mit dem Wiederemporblühen und Gedeihen eines seiner Glieder Bekräftigt wird.

Von dieser Anschauung ist denn auch sowohl der Bundesrath , als der Ständerath ausgegangen , und beide Behorden fanden , dass^ die passendste Form einer Bundesbetheiliguug in der Uebernahme eines Dritt-

theils des fraglichen Anleihens, also einer Million. liegen dürfte, .--^ einer

Summe, über welche der Bund nach. dem bundesräthlich^en Berichte jeder-

zeit durch Zurük^iehung disponibler Depositengelder zu verfügen im ^alle ist.

Lediglich in Bezug auf die Details der Verzinsungs- und Rükzahlnngsverhältnisse herrschte zwischen den Anträgen dieser beiden Behorden ursprün^lieh eine etwelche Verschiedenheit der Ansichten; nach den im Schosse der stäuderäthliehen kommission abgegebenen Erklärungen aber von Seiten des Vorstandes des eidg. Finanzdepartements schloss sich dasselbe den Anträgen dieser kommission, wie fie vom Ständerath adoptiert wurden, an, da es sich - wie der Bericht der ständeräthlichen Eommisflou bemerkt - nach den angestellten Berechnungen erzeigte, dass der von ihr vorgeschlagen^ Verzinsungs- und Rükzahlungsmodus zwar süx. den Bund etwas weniger vortheilhast sei, indess dennoch für denselben keine sehr grosse Mehreinbns^e zur Folge habe , dass er a^er auf der andern Seite in der .......hat dem Eanton Glarus erheblich grossere Vortheile zu gewähren im Stande sei.

Die kommission, welche Sie zur Vorberathung dieser Angelegenheit niedergesezt haben, giebt stch nun die Ehre, Jhnen mitzutheilen, ......ss sie nach Einsicht der Akten und nach einlässlicher Vrüsnng der finanziellen Seite der Frage zu dem einmüthigen Antrage gelangt ist, Jhnen die

7^ Beistimmung ..... dem Beschlusse des Ständerathes ^u empfehlen, dahin gehend : Die B u n d e s v e r s a m m l u n g d e r schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht eines Antrages des Bundesrathes,

besehliesst: Der Bundesrath wird ermächtigt, dem Danton ^laru.^ ein Darlehen von einer Million Franken, für d.e ersten 10 Jahre zinsfrei, für die Folgezeit verzinslich zu 2.^,, zu machen, unter der Bedingung, dass die Rükzahlung nach dem fünfzehnten Jahre in jährlichen Raten von Fr. 200,000 ^ beginnen habe, und mit dem zwanzigsten Jahre zu vollenden sei.

Mit Hochachtung.

Bern, den 17. Juli 1861.

Die Mitglieder der Eommission : .^a.^ Berichterstatter.

.Maller.

.^ler^li.

.

^

^t.^er.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der nationalräthlichen Kommission in Sachen des Anleihens an den Canton Glarus.

(Vom 17. Juli 1861.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1861

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

47

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.10.1861

Date Data Seite

747-749

Page Pagina Ref. No

10 003 494

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.