#ST#

Schweizerisches Bundesblatt.

Xlll. Jahrgang. ll.

E i n r ü k u n g s g e b ü h r

D r u k

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J a h r e s a b o n n e m e n t

(portofrei i n

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1 5 C e n t .

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S t ä m p f l i s c h e n

Nr. 31.

d e r g a n z e n

S c h w e i z ):

.

1

13. Juli 1861.

Frl.

f r a n k i r t -n d i eE x p e d i t i o ne i n z u s e n d e n .

B u c h d r u k e r e i

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( G .

H ü n e r w a b e l )

i n

B e r n .

Botschaft

des schweiz. Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgnossenschaft, betreffend Revision des Posttarengesezes.

(Vom 5. Juli 1861.)

Tit..

Seit langerer Zeit liegt de... Entwurf eines xevidirten Posttaxengesezes zur Vorlage an die Bundesversammlung bereit. Wenn wir bishex gezögert hatten , denselben zur Berathung vorzulegen , so geschah es nur aus der Besorgniss , dass bei dem in den legten Jahren in Folge dex Eisenbahnen eingetretenen Minderertrage der kosten ein weiterer Ausfall, wenigstens in den ersten Jahren, für die Kantone allzu empfindlich werden dürfte. J.. unserer Botschaft vom 6. Juli 1858 haben wir uns daher darauf beschränkt, die Ermächtigung zur Ermässigung der Taxen sur Fahrpoststüke zu erlauben, die uns auch laut Beschluss der Bundesversamm-

lung vom 29. Juli 1858 ertheilt wurde.

Ju Folge der eingetretenen Reduktion dieser Taxen erzeigte sich dann aueh wirklich im Jahr 1860 gegenüber .dem Jahr l 85.) in der Rubrik der Einnahmen von Vaketen nnd Geldern ein Ausfall von Fr. 171,453. 4.), der sich aber nach den Resultaten der ersten 4 Monate des Jahres l 861 bereits wieder ausgleicht, indem die Einnahmen dieser 4 Monate im Jahr 1860 den Betrag von Fr. 51.), t 70. 84 erreichten, während er nun in den gleichen

4 Monaten des Jahres 1861 wieder aus Fr. 540,938. 19 angestiegen ist.

Wenn nun dieses Ergebnis. an sich schon ermuthigend ist, in der Revision der Taxen vorwärts zu schreiten, so konnen wir zur Unterstüzung des Gesagten auch im Allgemeinen eine Erhöhung des Reinertrags der Dosten in den ersten 4 Monaten des Jahres 1861 gegenüber den gleichen S. amtliche Sammlung, Band Vl, Seite ...8.

Bundesblatt. Jahrg. XIII. Bd. II.

23

286 Monaten im Jahr 1860, im Betrage von Fr. 62,645. 16 konstatiren.

Ohnehin kommt hier auch der Beschluss der Bundesversammlung vom 20. Jänner 1860 in Betracht, nach welchem den Kantonen ein allsalligex Ausfall auf ihren Sealabetresfuissen zur Rachzahlung bei künftigen gün.^ stigern Rechnungsabschlüssen vorgemerkt wird.

Bereits hat auch die Bundesversammlung ihre Geneigtheit, in die Revision des Vostta^eugese^es einzutreten, ausgesprochen, indem dieselbe unter dem 13^18. Juli 1860, bei Anlass der Behandlung des Geschäftsberichts den Bundesrath beauftragte, ^u untersuchen und Berieht zu erstatten: .,ob nicht, eine Lokalta^ immerhin vorbehalten, im internen Verkehr eine ^Einheitstar^e aus den Briefen einzuführen sei.^ .^ Der Untersuch dieser Frage hat nns zu der Ueberzeugung geführt, dass eine Abänderung des Bosttar^engesezes bloss in diesem vereinzelten Bunkte nicht rathsam sei, einesteils, weil das Bedürsniss einer Einheitstar^e sür Druksaehen, mit Reduktion der Ansäze, sich als ebenso dringlich herausgestellt hat, und auch andere Garantien für Sicherung des Ta^bezuges nothwendig erscheinen, anderntheils, weil das Bostta^ngese^ bereits sehon mehrfache Abänderungen in den Bestimmungen über ^ahrpostta^en und Bortofreiheit erlitten hat.

Das erste Gese^ über die ..^ostta^en seit

dem Eintritt der eidgen ossischeu Verwaltung datirt sich vom 4. Juni 1849.

Die Einführung des neuen Mün^susses

machte schon 2 Jahre nachher

eine Revision nothwendig, die durch das Gesez vom 25. August 1851 erfolgt... Seither siud einzelne Abänderungen dieses Grundgesezes hinsichtlieh der Bortosreiheit am 6. August 1852 und hinsichtlich der Fahr-

posttax^en unterm 1. ^ebrnar 1860 (Bnndesbesehluss vom 29. Juli 1858) erfolgt. Es kann daher kaum bestritten werden, dass eine vollständige Zusammenstellung aller dieser Bestimmungen mit den neuen Modifikationen, sowol sür das ^nblikum als sür die Postbeamten ^wekmäs.ig erseheint.

Da jedoeh das Grundgese^ in allen wesentlichen Bestimmungen schon zweimal die Diskussion der Bundesversammlung passirt hat, und auch das Publikum mit den Beamten an die angenommenen Grundlagen gewohnt ist, so suehten wir überall die alt^.. Redaktion beizubehalten, und uur da veränderte Bestimmuugeu vorzus.hlageu , wo ein erheblicher Vortheil den..

Publikum oder den.. ^ostärar zugewendet werden kann.

Die wichtigste .^endernng besteht hnmerhm in der Einführung der t^inheitsta^e für Briefe, mit .Begünstigung der Frankatur. Der Vorschlag, den wir zur Annahme empfehlen , sezt ^as Gewieht des einfachen

Briefes aus l0 Gramme, gleich 0,64 .^oth, statt des bisherigen halben .Loths, gleich 7,8l Gramm.., und ta^irt die ^okalbrief.. bis aus 2 ....^tunden Entfernung auf 5 Rappen für Brandbriefe, auf 10 Rappen für Vortobriese ; für alle weitern Entfernungen auf 10 Rappen sür Frankobriefe. auf 20 Rappen für Vortobriefe. Für alle sehwerern Briefe, inbegriffen ^hriftpai.ete und Waareumufter, soll, ohne weitere progression, bis auf ^.^ .^ die doppelte Ta..e bezogen werden. Uebe.r einem halben Vsuud kommt die Ta^e der ^.ahrpoststüke ^ur Anwendung.

287 Wir stellen nun das neue Ta^ste.n mit dem bisherigen und den Ta^en des Auslandes übersichtlich zusammen.

R eu es Ta^s^stem.

..l^ auf 2 Stunden.

franko. Port^.

Ueber 2 Stunden.

^ran^o. ^orto.

Vis auf 10 Gramme .-.. 0,64 Loth 5 Rp. 10 Rp. 10 Rp. 20 Rp.

Ueber 10 Gramme bis aus ^ .^ 10 ,, 20 ,, 20 ,, 40 ,, B i s h e r i g e s T a ^ s .. st e m.

Bi.^ auf 2 Senden.

..I.on 2-10 Stunden.

Bisauf^.Loth^

7,81 Gramme 5 Rp.

Von ^ bis 1 Loth 10 ,, Von 1 bis 1^.Loth 15 ,, Von 1^ bis 2 .. 20 ,,

Ueber 10 Stunden.

10 Rp.

15 ,, 20 ,, 25 ,,

15 Rp.

20 ,, 25 ,, 30

u. s. w. für jedes weitere .^ Loth 5 Rappen mehr bis aus 1 .^.

Auslandische Ta^en.

^ ^n^tand.

B^ 10 teilen. .^on 10 .... 20 .teilen. Ueber 20 .^.^n.

franko.

^p.

^orto.

.^p.

franko.

Bis aus 1 Loth 10,-^ 21,^ Von 1 bis2Loth 21,^ 42,^

^ox.^o.

.^xanko.

.^p. ^ .^p.

.^p.

21,^ 32,^ 42,^ 64,^

^or^o.

^p.

32,^ 42,^ 64,^ 85^

^ür ^edes weitere .^oth einen einfachen ...^az mehr.

^.tali^n.

Bis auf 10 Gramme . . . . . .

Vou 10 bis 20 Grammen

. . . .

Jm Bestellb^irk.

.^ Rp.

10 ,,

^inhei^^e.

20 Rp.

40 ,,

Für jede weiteru 10 Gramme einen einfachen Saz .mehr.

^ l a i .

.

n .

Ort^ta^.

Bis auf 10 Gramm... . . . . . . . 10 Rp.

Vo.. 10 bis 20 Gramme . . . . . . 20 ,,

.^inhei^ta^^.

2..) Rp.

40 ,,

^ür jede weitern 10 Gramme einen einfachen .^az mehr.

.^ran^r^l^.

Or^ta^e.

.^inhei^^a^.

.franko. ^orlo.

Bis aus 7^^ Gramme, beiläufig ^ .Loth . 10 Rp. 2.) Rp. 30 Rp.

^on 7^ bis 15 Gramme . . . . . ^20 ,, 4l) ^, ^ ^ Für jede weitern 7^., Gramme einen einsaehen ..^az mehr.

^r^^britannien.

.^lnh^^a^.

franko.

.^orlo.

Bis auf ^ Unze, beiläufig 1 .Loth ^ Pennv) 10,^ Rp. 21,^ Rp.

Vou ^ bis 1 Unze . . . . . . . . 21,... ^ 42,^ ,, ^ür jedes weitere Loth einen einfachen ...^az mehr.

288 ^rdamer^a Bis auf .^00 englische teilen ^inhei.....l^e.

franko.

^orto.

Bis aus 1 Loth 3 Eents oder 5 Rp.

Von 1 bis 2 Loth . . . . .

16,.^ Rp.

32,^ ,.

26,^ Rp.

53,^ ,,

Für jedes weitere Loth einen einfachen Saz mehr.

Man kann dieser Uebersicht entnehmen, dass mit Ausnahme von Deutschland alle andern Staaten die Einheitstar^e entweder mit oder ohne Lokalta^e eingeführt haben. England allein geht aber mit der Einheitstar^e bis aus 10,^ Rappen .^ 1 Peuny herab, und Nordamerika aus 16,^ Rappen ^ 3 Eents; die Uebrigen, Frankreich, Belgien und Jta-^ lieu haben ^ie Tar^e auf 20 Rappeu angesät. Dagegen aber wird in England und Nordamerika die Tar^e verdoppelt, wenn der Brief nicht srankirt wird. Ju ^raukreieh wird sür ^ortobriese nur die Halste der ^ranl.otar^e zugerechnet. Jn Deutschland dagegen werden jedem Briessaz von 3, 6 und ..) .^reu^ern ein ^...schlag von 3 .^re^ern beigefügt.

Wenn wir nun ^ie Einheitstar^e sür das Jnnere der Schweig auf 10 Rappen feststen, so besten wir die wohlfeilste Tare im Vergleiche zu alleu andern Staaten un^ redu^ireu die bisher bestandene Tar^e sür Briefe über 10 Stunden Entfernung von 15 Rappeu aus 10 Rappeu.

Desto mehr erseheint es aber gerechtfertigt, weun wir nach den.. Beispiele von Frankreich, Eugland und Nordamerika und auch Deutschland sür Bortobriese einen hohern Ansaz annehmen. Die ^rankatnr, in Verbindung mit der Einheitsta^e , bietet sowol dem Vublikum al^ der Vostverwaltung wesentliche ^ortheile dar. Sobald der Brief mit der franko..

marke versehen ist, so ist aneh das Re.huuug.^esch..ift abgeschlossen und kontrolirt. Der Postbeamte hat ^ie Briefe uicht n.ehr zn sortire^ , ^u tar^iren uud ^u vexreehnen, und die ^.outroleure haben die Riehtigkelt und Uebereinstimmuug der Verkehrsreehnung u.eht mehr zu uutersuchen.

Die

.Bildung der Briefpakete, die Umspedition und die Abgabe au die Bries-

träger und Boten geschieht schneller , selbst die Briefträger tonnen die Briefe schneller bestellen, wenn sie sieb nieht au jeder Treppe mit dem Tar^be^ug zu besasseu haben.

Besonders jezt , wo durch die ^ahrordnung der Eisenbahuen die Um..

speditions^eit knapp ^gemessen ist. wo in den fahrenden Bureau^ ^eiue Be.^uemliehkeit zu^u Schreiben uud Reehnungssühreu gewährt werden kann, ist eine Vereinfachung der Manipulation dringend uothwendig geworden. Ein nicht unerheblicher Gewinn würde auch der Bostverwalt^ug dureh den Abgang der unbestellbaren, folglieh unbezahlten Briese erwachsen. Jn srühern Jahren

hatten wir auf 1.^,000,000 iulaudiseher Briese 1^0,0^ unbestellbare, sog.

krebse. Jm Jahr 1 860 reduzirte sich die ^ahl der Rebütbriefe von 17, 600,000 ^tük aus 112,000. Zu zehn Rappen berechnet, würde der Vostverwaltnug eiu Verlust vou Fr. 11,200 erwachsen, der bei obligatorischer ^rankatnr ganz vernueden werden konnte. Durch alle diese Vortheile ware denn aueh die

28..)

Voftverwaltu..g in den Fall gese^t, dem Bublikum nicht nur wohlfeilexe Ta^en, sondern auch schnellere Bedienung ^u gewähren. Um diesen Zwek vollständig zu erreichen , müsste aber die obligatorische Frankatur eingeführt werden, wie dieses bei Druksachen, Zeitungen, Nachnahmen ^und auch bei den Telegraphen bereits besteht, ohne dass irgend Jemand daran .^lnstoss genommen hätte. .Allein es entsteht sogleich die Frage . Was soll denn mit denjenigen Briefen geschehen, die unfrankirt, oder nieht genügend frankirt, in die .Briefeinlage geworfen werden .^ Als Rebüts konnen sie nicht wol behandelt werden, so dass man natürlicherweise aus das System geführt wird, das auch bei ^ruksachen bereits seine Anwendung ^findet, dass aus das Richtfrankiren eine Art Busse, d. h. die Verdopplung der Tax^e vorgeschrieben wird, wie dieses in allen Staaten, wo man die Frankatur begünstigen will, Geltung gefunden hat. Je mehr Werth man aus die Frankatur und den durch dieselbe entstehenden Vortheil legt, desto hoher muss die Tar^e der Bortobriefe im Verhältniss zu den Frankobriefen gestellt werden.

Jn d^r Schweig , wo gegenwärtig die Tar^e für frankixte und nichtfrankirte Briese gleich ist, fallen auf 100 Briefe .^ran^b^fe. .^...rtobrlefe.

im 1. Kreis, Lokalpost .

,, 2 . ,, . . .

,, 3. ,, . . .

im Ganzen . . .

Auf 100 Briefe durchschnittlich

.

.

.

.

.

.

.

.

36 32 30 .^8 33

64 68 ^0 202 67

Ju Deutschland, wo für Bortobriefe jedem einfachen Briefsaz von 3, 6 und .) Kr. ein Zuschlag von 3 Kretern beigefügt wird, zählt ^. B.

die Bostverwaltnng Thurn und Taxais auf Franko.

^orto.

1 0 0 Briefe

.

.

.

.

.

57

43

Frankreich, das jedem einfachen Briessaz von 20 Centimen 10 Et.

beifügt, ^ählt aus ^ ^ran^.

.^ox^.

100 Briefe

.

.

.

.

.

00

10

Jm Jahr 184..), als die Tar^e für srankirte und unsrankirte Briese noeh gleich war, bestund ein gerade umgekehrtes Verhältniss,

nämlich

.

.

.

.

.

.

.

franko.

10

^orto.

.)0

^lusser der ^...lassung von Bortobriefen wird zwar die Schnelligkeit der Briefbehaudlung auch durch die verschiedene Tax^e der Ortsbriefe und derjenigen des Auslandes einigermaßen beeinträchtigt.

Ein weiterer Vortheil des vorgeschlagenen Tar^stems für das Bublikum besteht in Erweiterung des Gewichtes sür den einsamen Bries und.

die Brogresfion für schwerere Briefe.

290

Bisher betrug das Gewicht des einfachen Briefes ^ Loth - 7,81 Gramme. Der Vorschlag sezt dasselbe aus 10 Gramme und verhindert dadurch in den meisten Fällen die Unannehmlichkeit der Ungewissheit für die Versender, ob das Gewicht von ^ .Loth überschritten sei, und der Rachzahlung des Adressaten, wenn die Frankatur nicht genügend war.

Jtalien und Belgien haben das gleiche Gewicht von 10 Grammen angenommen. Frankreich, das bisher noeh nur aus Gramme 7,5, beiläufig

^ Loth geht, wird sehr wahrscheinlich bald dem Beispiele der augrän-

zenden Staaten solgen. England und Deutschland gehen sogar bis auf 1 ^oth. Gramme sind übrigens nach der Mass- und Gew.chtsordunng vom 23. Dezember 1851 ein gesezliches Gewicht, das auch schon bei an- ..

dern Verwaltnngszweigen und theilweise im Geschäftsverkehr eingeführt ist. Jn dieser Verordnung (osfiz. ^..ml., lll. Bd., Seite 87^ heisst es nämlich: ,,Es kann das Bsuud auch eingeteilt werden in 500 Gramme.^ Für das Bublikum hat dieses Gewicht von 10 Grammen auch den Vortheil,. dass es mit dem Gewicht der Münzen genau übereinstimmt.

Ein Zweisranken wiegt nämlich genau

Zwei Einfrankenstüke Drei Zwanzigrappenstüke

. . . . .

10

Gr.

2 ... 5 - . . . . 10 ,, 3 ^ 3 . , ^ - . . . . 9.^ ,,

Vier Zehnrappenftüke

4^2^-

Sechs Fünsrappenstüke

.

.

.

.

10

,,

6 .^ 1-^ . . . . . . . . . . . . 10

,,

Was die P r o g r e s s i o n sür die s c h w e r e r e n B r i e f e betrifft (Artikel 3), so fügen die meinen Staaten sür jedes weitere Gewicht des einfachen Briefes die. Tare des ersten Briessazes bei. Frankreich bezieht

z. B. für einen Brief bis . . . . . 7.,^ Gr. ...

,, ,, von 7^ bis . . 15 ,, . . .

,,

,,

.l5

,,

.

. l00

,,

.

.

.

20 Ets.

40 ,, ^0

,,

,, ,, 100 ,, . . 200 ., . . . 1.60 ,, für jedes halbe Loth 20 Eent. mehr, und erhält dadurch übermässig hohe Ta^en, denen sich das Publikum uicht entziehen kann, weil die Bost sich mit dem Transport von Fahrpoststüken nicht befasst und das Einschließen von Briefen in Vakete untersagt ist. Belgien und Jtalien befinden sieh im gleichen ^alle, nur dass der einsame Briefsa^ für je weitere 10 Gramme

beigefügt wird.

Jn der Schweiz wird gegenwärtig sür jedes halbe .^oth Uebergewicht 5 Rp. beigesügt, so dass z. B. ein Bries von 4 Loth

im 1. .^reis ,, .^.

,,

bis 2 Stunden von 2 ,,

,, 3. ,, über

10

10

,,

,,

.

.

40 Rp.

.

.

45

.

,,

50 ,,

kostete. Jn der Vrar^is machte sich jedoch die Uebnng geltend, dass sehwerere Briefe, deren Ta^e nach dieser progression das ^orto von .^ahr-

291 poststüken überstiegen hätten, als Sehriftpakete behandelt wurden, fo das^ z. B. ein Brief von 4 Loth auf die Entfernung

von 10 Stunden zu

.

.

.

.

. 1 5 Rp.

von 10 bis 25 Stunden .

.

.

.

. 30 ,, ta^irt wurde. Wir glauben nun, im Jnteresse des Publikums den einfachen Grundsaz empfehlen zu dürfen, dass für jeden schwereren Brief über 10 Bramme nur die doppelte Ta^e entrichtet werden soll, und zwar bis ^ ^, .^n welchem Gewicht an die Fahrpostta^e einzutreten hat, so das^

sich folgende Verglechungergibt : .^herige Bxiefta^e. 1 ^oth. ^

2 ^vth.

4 L...th.

8 L.^h.

Bis 2 Stunden 2 bis 10 ,, über 10 ,,

10 R.

15 ,.

20 .,

20 R.

25 ,, 30 ,,

40^R.

45 ,, 85 ,,

80^R.

85 ,, 90 ,,

15 30 45 60

15 30 45 60

15 30 45 60

15 30 45 60

Sehriftpake.^e.

Bis 10 Stunden 10 bis 25 ,, .

25 ,, 40 ,, über 40 ,,

,, ,, ,, ,,

,, ,, ,, ,,

,, ^ ^, ,, ,,

,, ,.

,, ,,

^euer Vorschlag.

Bis 2 Stunden über 2 ,,

10 ,, 20 ,,

10 ,, 20 ,,

10 ,, 20 ,,

10 ,, 20 ,,

^..ie Briestax^e für Gewichte über 8 Loth bis ^... .^ stellt sich nach diesem Tax^stem noch günstiger für das Vublikum heraus.

Gegenüber andern Staaten dürfen wir noch zu Gunsten unsers Tax^stems hervorheben, dass alle Briefe ohne irgend eine Bestellgebühr .dem Adressaten in seine Wohnung geliesert werden, während die meisten Staaten vom Empfänger noch eine besondere Bestellgebühr beziehen, so z. B.

Bauern . . . . . 1 .^r.

Baden . . . . . 1 Kr.

Sachsen . . . . 3 Bsg.

Breussen . . . . 1-^2 Silbergr.

Was nun die muthmasslichen Einnahmen nach dem neuen Ta^stem, im Vergleiche mit den bisherigen betrifft, so konnen wir wol eine Bereehnung aus Grundlage der gleichen Briefzahl geben. Allein schwieriger ist es, voraus zu sagen, welche Vermehrung in der Brieszahl eintreten und wie sich das Verhältnis^ der Frankobriese zu den Bortobriefen gestalten wird. Jm Jahr 1860 zählten wir nach einer Durchschnittsrechnung:

Jm 1. B r i e f k r e i s : ^rankobriefe 1,310,423 Bortobriese

2,281,785

^.

.^p.

^^^^ 3,592,208 .. 5 Rp. .... 179,610. 40

292 .....r.

..l.p.

Jm 2. B r i e s k r e i s .

Frankobriese Bortobriese

2,477,231 5,105,236

7,582,467 .. 10 Rp. - 758,246. 70 Jm 3. Brieskreis.

Frankobriefe 2,009,203 Bortobriese 4,489,281 6,498,484.^ 15 Rp. .^ 974,772. 60^ Jm Ganzen von inländischen

Briefen . . . . . 17,673,159

...^

1,912,629. 70

Rach dem neuen Taris würde die gleiche Briefzahl mit dem n.uthmasslichen Verhältnis.. von 90 Frankobriesen auf 10 Bortobriese eintragen .

.Lokalta^.e.

Frankobriefe 90^.

Bortobriese l0^

Ei n h e i t s t a r . e :

Frankobriefe 90 .^ ^ Bortobriese 10^

3,232,988 .i 5 Rp. .... .l 61,649. 40 359,220 .^ 10 Rp. .... 35,922. -3,592,208.

12,672,856 a 10 Rp. ^ 1,267,285. 60 1,408,095 à 20 Rp. - 281,619. -

Jm Ganzen nach dem neuen

Taris . ^. . . . 17,673,159 Stük.

Es würde sich demnach em Aussall ergeben von Gleich obiger Einnahme

1,746,476. ^ 166,153. 70 1,9l 2,629. 70

^ur Ausgleichung dieses .^lussalls wäre eme Vermehrung des Briefverkehrs um 10 .^ nothwendig. Es unterliegt nun aber keinem ^weiset, dass diese Vermehrung bald emtreten wird . denn sehon nach den bisherigen Erfahrungen zeigt sich vermöge der wachsenden Bevölkerung und des steigenden Geschäftsverkehrs eine jährliche ^unahme von 6 bis 7 vont .^undert. Aueh in Frankreich hat sieh eine ähnliche Vermehrung ergeben, in-

dem von 1849 bis 1859 die Zahl der Briefe von 158,268,000 anf

259,450,000 anstieg, obschon in den Ta^en keine andere Aenderung eingetreten ist, als dass die .^a^e von 25 Ets. für Frankobriese anf 20 ermässigt und für Bortobriefe auf 30 Ets. erhoht worden ist. Rieht ohne Jnteresse ist auch das Resultat der Tar^resorm in England. Vor der Ta^resorm im Jahr 1839 zählte die englische Bostverwaltung Briefe.

.^oheinnahme.

.^erwaltungs^sten.

Reinertrag.

^

1839 82,471,000 Stük 2,390,763 L. 756,999 .L. 1,633,764 L.

1859 544,796,000 ,, 3,299,825 ,, 1,853,953 ,, 1,445,872 ,,

2..).^ Die. bedeutende Tax^eduktion in England auf 1 Benn^, während der höchste Briefsaz früher 4 Benee betrug und daher eine beinahe siebenfache Vermehrung der Briefe, folglich auch Verdopplung der Verwaltungskosten kann für Beurtheilung unserer nicht sehr erheblichen Tar^nderung keinen siehern Massstab geben.

Wir sind selbst der Ueberzeugung, dass die Tar^änderung allein dem Bostertrag keinen Rachtheil bringen wird, weil die Tax^en im Vortofalle in allen 3 Briefkreisen eine Erhöhung erleiden und nur im 3. Kreise ans den Frankobriefen eine Ermässigung von 15 Rappen auf 10 Rappen stattfindet. Daher zählen wir auch nicht ans Vermehrung der Verwaltungskosten. Dagegen sehen wir voraus, dass in den erste.. Jahren durch Erhöhung des Gewichts für den einfachen Brief von einem halben Loth auf 10 Gramme und durch die Änderung der bisherigen progression auf blosse Verdopplung der Ta^e für alle schwereren Briese über 10 Gramme ein Ausfall entstehen wird, der jedoch nicht leicht zu berechnen ist. Aus 100 Briefe fallen durchschnittlich aus das Gewicht

bis .^ Loth . . . . . . . 87 Briese, über ^ ,, bis 1 .Loth . . . . . . ) , , ,,

1

,

,

.

.

.

.

.

.

.

.

^l

,,

Bei Erhöhung des Gewichts von einem halben Loth ....... 7,81 Gramme ans 10 Gramme werden also bei einer Erhöhung von 2.1.) Gramme nur etwa 2 bis 3 Briefe in die Klasse der einfachen Briefe fallen, aus welchen die Voftkasse die ^^progression von 5 Rappen nicht mehr beziehen wird. Dagegen wird sie von andern Briefen bis aus 1 Loth 10 Rappen statt 5 Rappen erhalten; bei sehwerern Briesen wieder weniger, ein Verhältniss, das sich nicht voraus bestimmen und berechnen lässt. Die Differenz kann bis auf ^r. 80,000 betragen. Hiezu kommen noch die Mehrkosten für Frankomarken - annähernd Fr. 15,000 - und die nicht erheblichen Kosten für Anschaffung des neuen Gewichts. Dagegen dürfen wir auf einen Gewinn durch Verminderung der Rebütbriefe und aus Vermehrung der Briese rechnen , so dass ein baldiger Ersaz des Ausfalls im 2ten oder 3ten Jahre schon erwartet werden darf. Bei den Fahrpoststüken war die Reduktion der ^ai.en, namentlich bei Wertsachen, sehr bedeutend, und dennoeh ist der Aussall, der sich im ersten Jahre der Einführung ergab, bereits im zweiten Jahre schon ausgeglichen worden. Die Revision der Briefta^en im Jahr 1849 war weit erheblicher, als die nun vorgeschlagene. Der Verlust betrug im 1. Quartal nach der Einführung derselben 57,000 alte Franken, und gleichwol sind nach ^ Jahren die Einnahmen wieder auf den srühern Betrag angestiegen.

Die Ta^.. für D r u k s a ch e n wird konsequent mit dem Tar^stem für Briefe ohne R.üksicht auf die Entfernuug sestgesezt werden müssen.

...Ohnehin war bisher die Tax^e im Vergleich zu der ^eitungstar^e und zu den Ta^en anderer Staaten zu hoch, und machte daher eine Ausnahme sür zahlreiche Sendungen nothwendig, die aber zu vielen Ungleichheiten

.294 und Schwierigkeiten Anlass gab, und bei ermäßigter Tar.e füglich weggelassen werden kann.

Jn Deutschland werden sür je 1 Loth Druksachen bezogen . . . . l Kreuzer ....... 3,57 Rappen.

,, Frankreich für je 5 Gramme .

1 ,,

^ Jtalien ., England

,, ,, 40 ,, . .

2 ., 8 .Loth . . . . l Venm.. - 10,57 von 8^-16 Loth . . 2 Benee .-.. 21,14 ,,

16-32

^

.

.

4

,,

,, ,, ,,

^42,28

,,

.

Jn der Sehwei^ allein wurde bisher die Ta^e nach Radons be- ^ ^ogen, und zwar bis 10 Stunden, über 10 Stunden, bis auf 4 Loth .......

62,5 Gramme

von 4 auf 8

125

,,

........

,,

5 Rappen, 10

.^on 8-32 ,, .... 1 Bsund . . l 5

,,

.,

10 Rappen, 20

,,

30 ,,

Der neue Vorschlag sezt die Einheitstax^e , ohne Rüksieht auf die Entsernuug , fest .

bis auf 15 Gramme - 0,96 Loth aus . . . .

2^ Rappen,

.von l 5 aus 60 ,, ,, 60 ,, 250 ,,

-3,84 , , , , . . . . 5 .^ ^ Bfund , , . . . . 10

,,

Schwerere Druksaehen würden alsdann nach dem Fahrpofttarif ta^irt.

^.ie Zahl der beforderten Druksachen im Jahr 1860 betrug nach einer

.^urchsehnittsbereehnung 1,300,000 Stüke. Mit Rüksicht aus die ermässigte

.^a^e von 3 Rappen sur zahlreiche Sendungen über 20 Stük tonnen wir die Durchschnittsta^e nicht hoher als aus ^ Rappen annehmen, fo dass sür Druksachen in der Rubrik Briespost eine Summe von Fr. 91,000 ..rscheiuen mag. Da nun naeh dem neuen .^arif sür d.e Gewiehte bis auf ^^ .^ eine bedeutende Ermässigung sür Gegenstände über ^ .^ eine Erhohnng eintritt, so dürfen wir die Durehsehnittssnmme nicht hoher als aus 5 Rappen annehmen, und würden bei der gleichen Stükzahl nnr eine Einnahme von Fr. ..^5,000, also einen Ausfall von Fr. 26,000 erhalten.

Auch in diesem Falle wird steh aber in der Stükzahl eine Vermehrung ergeben ; je hoher man dieselbe annimmt , desto mehr wird der berechnete Ausfall von Fr. 26,000 redu^irt oder ganz ausgeglichen werden.

Jn betreff der Leitungen (Art. 10-14) geht der Vorschlag auf Beibehaltung der bisherigen Transportta^e von ^... Rappen sür jedes Exemplar im Jnnern der Schweiz , ohne Unterschied der Entfernung und bis aus ein Gewicht von 2 .Loth. Das Gesez von 1851 berechnet von j e d e m weitern Loth eine einfache Ta^e, der Vorschlag erweitert dieses Gewiehtsausmass zu Gunsten der Zeitungen aus je 2 Loth. Dem Zei- ^ tungsleser steht frei, das Abonnement bei den Vostbüreau^ zur Besorgung auszugeben , oder aber sich hiefür unmittelbar an den Verleger zu wenden,

295 so weit überhaupt der lettere sich aus Annahme direkter Abonnemente einlädt. ^....rch Annahme von Abonnementen geht die Bostverwaltung die Verpflichtung ein, die Abonnementsbeträge emzukassiren und an den Verleger abzuliefern , aus welchen ihrerseits die Bostverwaltung die Transportée in ^egenrechnung bringt, worüber mit den. Verleger viertel^ und halbjährliche Rechnung geführt und abgeschlossen w.rd. Auch haben die Bostbüreau^ die auf Lieferung bezüglichen Reklamationen der Abonnenten ^on Dienstes we^en ^.. besorgen. Für diese Abonnementsverrichtungen erhebt die Vostverwaltung eine gebühr von 20 Rappen von inländischen und von 50 Rappen von ausländischen Blättern auf jedem Abonnement; . bei ledern entstehen der Bostver^valtung erhebliehe Korrespondenzen und selbst Vortoauslagen. ^er bisherige Minimalansaz der Transportée von 10 Rappen für ^ Jahr oder 40 Rappen für ein Jahr ist ebenfalls in den Vorschlag übergegangen. ^..em Verleger ist es überlassen, je nachdem er es in seinem Vortheil findet, das Blatt abonnementsweise nach der Zeitungstar^e , oder aber ausser den Bedingungen des ZeitungsTa^abonuements, d. h. zur ordentlichen Druksehriftentax^e zu versenden. z. B.

Dauer

Gesammtzahl

der

der

Herausgabe.

Erscheinungen.

Erscheinung

des Blattes.

Gewicht

Total der Transportée für die an einen

des Blattes.

Abonnenten versandten Exemplare.

Wie ost per

Au^er dem Abonnement zur Drukschxiftenta^e.

Jm ^eltung^ und ^orto^ abonnement.

Monat.

1 Mal,

3 Monat,

1 4 1

.^

,, ,, ,,

1

,,

,,

.^

,,

.^

,,

^

14 Gramme.

10 Rp. (Minimalst). 7,5 Rp. (2^ ^ 3).

l5 ,, 10 ., (Minimum).

2.^ ,, 10 ,, 10 ,, idem.

14 ,, 15 ,, 54 ,, 10 ..

20 ^ ^240 ,, 30 ,,(3^10^30^.

l(3 .^. 8 .^ ^ .^ 118 Eent.)l

3 3 4 3

,,

.^

Richt periodische und nicht abonnée Blätter können nicht zur ^eitungstax^e , sondern allein zur Druksehriftenta^ versandt werden.

..^er einsame Tarsa^ von täglich erseheinenden Zeitungen bis aus 2 Loth Gewieht beträgt nun von sedem Exemplar .

in

der

Schweiz

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Frankreich . ^u^^ ^ ^^ ^e^artemeut- . . . . .

^ ^ ^ .. ausserhalb des Departements . . . . . . .

,,

Jtalien

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

,, Deutschland, 50 .^ vom Verlagspreis , durchschnittlich ,, England (Stampelle) . . . . . . . . . .

.,

Amerika

(Vereinigte

Staaten)

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

Rp .

.

.

.

.

.

.

2 4

,, ,,

.

.

.

.

1

,,

. . . . .

3,5 ,, 1 Benn.^ ..^ 10,57 ,,

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

2,70

,,

297 Man wird sich aus dieser Ueberstcht überzeugen, dass in keinem Staat ausser der Schweiz so bedeutend ermassigte Transportgebühren erhoben werden. Dem Leser und dem Verleger ist übrigens die Wahl gelassen, sich für das Abonnement und den Transport der Bosten zu bedienen oder nicht. Jn Frankreich, England, Belgien besorgen die Vostbureau^ keine Zeitungsabonnemente, in Jtalien nur für ausländische Blätter; die deutschen Staaten hingegen befolgen das entgegengesezte System, und haben die^ Ausführung der Zeitungsabonnemente ganz aus-

schließlich in die Bosten^ gezogen.

Das gemischte System der schweizerischen Dosten hat freilich auch grosse ..^achtheile , indem es die wünsehbare Einfachheit in den Zeitungsspeditioneu nicht zulässt, deren Zufälligkeiten in und ausser dem Vostdienste jeweilen den Vosten , häufig jedoch mit Unrecht , als Verschulden beigemessen werden.

Die Einnahme an Transport- nnd ^lbonnementsta^en von ^eitung^n hat im Jahr 1860 Fr. 162,968 oder auf der Gesammtzahl der in- und ausländischen Zeitungen per Exemplar 0,8 Rappen betragen; dennoch ist im Grunde die Vostverwaltung d..rch diese erhebliehe Summe für ihre .Ausgaben nicht gedekt , und hat daher einen eigentlichen Reinertrag an Ta^en von Leitungen nicht zu verneigen. Die Ausgaben der Bostverwaltung , welche mehr oder weniger durch den ^eitungsverkehr entstehen , haben im Jahr 1860 betragen .

.^. Spezielle Zeitungspostbüreau^ (in Lausanne, Bern, Zürich und Basel), Beamtengehalt.. (ohne Veranschlagung des Lokals

Fr. 11,144

h. Gehalte der Boftbüreau^ . . . . . ^.

... Gehalte der plagen. Boten, Briefträger . .

d. Büreauauslagen . . . . . . . . .

,, 760,233 ,, 671,.)38 ,, 21.), 487

^lls ^oftenbetreffniss konnen auf d^ Zeitungen füglich verlegt werden für die .^lbonnementsbesorgung , den Gelderbe^ug , die Verrechnung mit den Verlegern, die Abgaugsspedition , den Transport, die Empfangsstation, Distribution im Büreau. oder das Vertragen der Zeitungen an die Adressaten durch die Boten nud Briesträger .

Beiläufiger Ans.hlag.

Die Ausgabenrubrik Li^. .^ obeu , gau.^ . . . . Fr. 11,144 Von Lit... b ein Betreffniss von wenigstens 5 .^ ^ Von Litt. ^.^ kann die Ausgabe repartirt werden : auf Briefe etwa ^ ^

,,

von Litt. d ein Betressniss von wenigstens 4 ^. ...^

,.

,, Zeitungen wenigstens ^.^ . ,, Fahrpoststüke ,, ^.^

. ..^

Veranschlagung der Ausgaben wenigstens aus

38,010

,, 167,.)84 8,770 .

^r. 225,.)08 .

298 Die Gebühr von 0,8 Rappen im durchschnitt per Exemplar würde beiläufig eben ausreichen, die betreffenden Briesträger- und Botenkosten ^u deken.. Jn den grössern Städten, wo eine dichte Bevölkerung vorhanden ist, erfolgt oft die Zutragung an die Abonnenten durch Vrwatangestellte der Verleger, hingegen ist dieses nicht der Fall in den Gegenden einer dünnern Bevölkerung , und besonders in weiter abgelegenen Ortschalten, wohin sehr wenige Briefe, dagegen taglieh oder 4 bis 5 Mal wöchentlich erscheinende Leitungen zu bestellen sind, so dass eine grosse ^ahl von Briefträgergängen einzig der Zeitungen wegen ausgesührt werdeu muss, was die Ansprüche der Angestellten in einem Grade steigert, dass die bisherigen Besoldungsverhältnisse ganz unzureichend erscheinen.

Die Besoldungen der Briefträger , Boten, Ablagen ^e. sind in Folge der allseitig vermehrten Dienftverrichtungen und Zahl der Stellen in den legten 6 Jahren wie folgt gestiegen :

1855 . . . . . . .

1856 . . . . .^ . .

1857 . . . . . . .

1858 . . . . . . .

1859 . . . . . . .

1860 . . . . . . .

Fr. 418,802 ,, 453,297 ,, 519,610 ,, 609,540 ,, 634,012 ,, 67l ,938

Zunahme 60 ^.

Bei dieser Sachlage und im Hinblik auf die Zeitnngstransportta^ren anderer Länder hätte die Transportgebühr von ^ Rappen von inondisehen Blättern füglich ans 1 Wappen gesezt werden dürsen . gleichwol wird hiezu der Vorschlag nicht gestellt, weil^ ein Zeitraum von 10 Jahren hierin eine Uebung geschaffen hat, deren erschwerende Abänderung man .vol allgemein mit Unzufriedenheit ausnehmen und als uicht ^eitgemäss be.^ urtheilen würde. Hingegen erseheint es unter Umständen als billig, von denjenigen Abonnenten, wenn sie die Zutragung der Leitungen in ihre Wohnung verlangen, eine ganz massige Bestellgebühr zuhanden^ des betreffenden Briefträgers in Anspruch ^u nehmen. Es erseheint eine solche Gebühr .übrigens nicht als eine neue Ausgabe, da die Uebung es ohnediess mit sich bringt, den.. Ueberbringer der Zeitungen auf deu Jahresschiuss eine kleine Belohnung (Triukgeld) zu verabfolgen, worüber eine nähere Bestimmung mit sehr bescheidenen Ansäen nunmehr im Art. 14 des Vorschlags aufgenommen ist. Diese Gebühr würde den Briefträgern Anfallen und deu ^wek haben, theils ihnen die Zutragung der Zeitungen in die Wohnung der Abonnenten mit um so grosserer Strenge ^ur Verpflichtung zu machen, theils um deren Ansprüche an die Boftkasse anf

Erhöhung der Gehalte, die am häufigsten durch die ^eitungsbeftellungen

motivirt werden , in etwas ^u beschränken.

Der Betrag der Zeitnngsbestellg^bühren anderer .Länder übersteigt denjenigen des Vorschlags werden nämlich bezogen :

für

die

s.hwei^ris.he Vostverwaltung.

Es

2..).^ ^on täglich erscheinenden ^.^ungen per Jahr.

in Baden ^ ,, Bauern ^ . . . ^ ,, Breussen . . . . . .

,, Oesterreich . . . . . .

Thurn und Tax^is'sche Bosten .

Schweiz, Vorschlag . . . .

^,.^ ^ ^ .^^ 247 ,, 912 ,, 130 ,,

120 ,,

Jn Betxefs jener Länder, in welchen eine Bestellgebühr nicht allgemein besteht (Frankreich, Belgien, Jtalien, Württemberg), ist zu bemerken, ^dass die Vertragung daselbst, und namentlich auf dem Lande, gar nicht oder nicht so oft erfolgt wie in der Schweiz, und diese Staaten eine Transportgebühr von wenigstens 2 Rappen per Exemplar berechnen, aus deren Ueberschuss gegen die schweizerische Ta^e die Bestellgebühr mehrfach

gedekt ist.

F a h r p o st t a ^ e n.

Durch die Botschaft vom 6. Juli 1858 hat der Bundesrath die Frage der Revision des Vostta^engese^es vom 25. August 1851 hauptsachlich auf die Fahrposttar^e gerichtet, für deren provisorische Alauderung die eidgenössischen Rathe durch Beschluß vom 2.). Juli 1858 dem Bundesrathe Vollmacht ertheilt haben. Vou dieser Vollmalt haben wir indessen erst aus Ende des Jahres 185.) Gebrauch gemacht, als die finanziellen Resultate der Boften sich so weit gehoben hatten, dass ein Ertragsanssall ans diesem Verkehrszweige sur 1860 durch anderweitige Vermehrung der Einnahmen wieder gede^t werden konnten. Durch Besehluss vom 22. Dezember 18^.9 ^^ erliefen wir eineu provisorischen ^ahrpofttarif, worin, nach bisherigem ^organge, die Entfernung (in Stufen von 5 Stunden Voststra^e) und das Gewieht oder der Werth als ^aktoren der Tar^e augenommeu wurden. ^ür die Anstellung grossier Eutsernungsstufen sprach d^e Wüusd.barkeit einer Vereinsachuug des Tarifs.

Ueberwiegend kam dagegen in Betracht .

dass die Transportleistungen bei den Fahrpoststuken einen sehr wesentlichen ^aktor bilden , demnach ^die Entfernungen eben sowol als die von der Bostverwaltung bei Werthen zu leistende Garantie

und die Speditiousbehandluug zu berüksichtigen sind.

Die grossern Transportanftalteu des Auslandes, so wie die inländischeu Eisenbahnen halten sieh .sehr genau au diese gemischten Faktoren und haben der Beweguugskrast durch Ausstellung noch weit kleinerer Distanzstufeu einen bedeutend starkern Einfluß aus die Ta^eu eingeräumt.

Die Bahntarife zählen ihre Nahdistanzen uach jeder Stunde oder uach einzelnen Kilometern , und die Posten der deutschen ..^undesstaaten haben die Tartufe durch einen im Jahr 1860 revidirten Vereinsvertrag von 5 Meilen aus 4 Meilen herabg.^sezt. übrigens ist die Eiutheiluug der .^) Siehe amtliche Sammlung , Band vI^ Seite ^^o.

^

^00 schweizerischen Boststrassen nach 5stimdigen Stufen eine allbekannte geworden, und beim Bublikum und allen Bostbüreau^ in leichte Anwendung übergegangen. Es schien uns wichtig, auch fernerhin rationelle Tar^äze auszustellen, deren Ausrechnung für alle Werthe und Gewichte aus einfachen Faktoren leichte Gedächtnisssache wäre, demnach sich m gleichmässiger progression bewegt.

Der provisorische Tarif von 186l) nimmt gleich demjenigen von 1851 das Vfund^, welchem 100 Fr. Werth gleichgestellt werden, zur ..Grundlage : Ta^.. für sede Stufe ^on .^ Stunden.

Tarif 1851 . . 3Rp. sur Werthe, 2Rp. für jedes .^ Gewicht^ l ^ ,, ^,, ,, bis Fr. 4000, 2 Rp. für jedes provisorischer ^ .^ Gewicht bis 10 .^.

Tarif I 860 . . l Rp. für Werthe über Fr. 4000, 1 Rp. für jedes ^.

.^ Gewicht über 10 ^.

Eine stärkere Verminderung der Geldertar^e als diejenige der Gewichte war geboten , und es kommt auf diese Weise der provisorische Taris von 1860 den Ta^bestimmungen in den deutschen Bundesstaateu nahe. meist steht er unter denselben. Die schweizerischen Ta^eu stehen in richtigen^ Verhältnisse zu den T.^en der Eisenbahnen , mit welchen die Dosten der immerhin hohern Ta^en wegen nur in sosern konkurriren Tonnen, als sie für ein gewisses Gewicht das Monopol haben, nnl.. sür die Speditionen überhaupt durch eine ausgebreitete^ Dienstorganisation bei ebeusalls wünschbarer Garantie, namentlich für Rebenlinien , den Bedürs.nssen des kleinern Handelsverkehrs und der Gelderzirkulation besser zu entsprechen im ^alle sind. Die Tarife der ausländischen Eisenbahnen und Brwatmessagerien in den uichtdeutschen Staaten stehen in der Re^el bedeutend hoher als die schweizerischen Tarife, und haben den Rachtheil häufiger Veränderung und maueherlei Ta^usehläge, welche eine übersichtliehe ^chä^ung der Ta.^e ganz unsicher macheu.

Die Notwendigkeit , in der Ermässigung mit grosser Behutsamkeit vorzugehen, die rationelle Forderung, den mit jedem Stüke ^ abgesehen von Gewicht und Werth - erforderlichen Auswand von Speditionsleistung in Anschlag zu bringen und der Inhalt, den die Vostverwaltung zunächst im finanziellen Jnteresse der Kantone au dem geglichen Vostregal findet, bewogen den Bundesrath, sür die Gewiehtstüke diessmal erst von 10 .^ an eine Ta^ermässignng eintreten zu lassen. Für schwerere Stüke ist nun eine solche von 2 aus 1 Rappen per ..^ und Stuse, folglich von 50 ^...

in sehr weitgehendem Masse zugestanden worden.

Für die Werthe in emem der 10 .^ Gewichtstüke beiläufig entsprechenden Umfange fand die Ermässigung von 3 auf 2 Rappen per

Stufe und 100 ^r. statt (bis aus 4000 Fr.), und auf grossern^Sum-

men wurde die Ta^e derjenigen vom Gewichte zu 1 Rappen per ^ oder

100 Franken gleichgestellt.

301 Wir anerkennen zwar mit dex kommission des Ständerathes (Bericht pom 28. Juni 1860 über die Geschäftsführung des Bundesrathes von

1859), dass für die Fahrpoststüke bis 10 ^, sofern der Bosttransport

mit den inländischen Eisenbahnen, demnach unentgeltlich erfolgt, der Kostenaufwand sich nicht geradezu mit der Entfernung steigert; dennoch liegt in diesem Umftande kein rationeller Grund, die Entfernung und das Gewicht bei Berechnung der Vosttax^e ausser Acht zu lassen, weil einerseits der unentgeldliche Bahntransport der kleinen Voststüke bis 10 .^ als Kompensation anderer, weit überwiegender Konzessionen, welche die Vostverwaltung an die Eisenbahnen gemacht hat , anzusehen ist , folglich die Dadurch erlangte .Stellung von Seite der Vosten einträglieh gemacht werden muss , und andererseits, so lange die Kantone, vom finanziellen Standpunkte ausgehend, einen vollständigen Eingang der Sealasumme perlangen, oder aber für Ausfälle sich nach dem Bundesbeschlusse vom 20. Jänner 1860 den spätern Ersaz vorbehalten, die Bostverwaltung in den sinanzielten Fragen die gleichen Grundsäze festhalten musste, demnach für einmal in den Tax^ermässigungen sich nicht weiter vorwagen durfte.

Der ^ahrpostperkehr erzeigt seit der Zentralisirung folgende Ergebnisse : Zahl der ^ahrpvststüke.

Ta^en^innahmen.

1850 1851 1852 1853 t854 1855 1856 1857 1858 1859 1860

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

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. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

..

. .

. .

. .

2,099,368 ^ 2,821,357 2,791,130 3,017,566 3,395,104 3,383,050 3,701,013 3,914,535 3,863,949 4,131,906 4,381,584

Fr. 807,078 ,, 966,403 ,, 1,199,378 ,, 1,342,112 ., 1,442,680 ,, 1,551,881 ,, 1,752,836 ,, l,883,670 ,, l ,875,440 ,, 1,828,426 ,, 1,656,972

Vom postfiskalischen Standpunkte aus bietet steh die Bemerkung dar, dass die Zahl der Stüke von erheblichem Gewicht und Vortobetrag wol als Folge des Eisenbahnbetriebs abgenommen und ungeachtet einer starken Vermehrung der kleinern Stüke schon vor dem neuen Tarife die Einnahme im Allgemeinen sich vermindert hat.

Das Jahr 186.^ verzeigt

speziell den Einfluss des neuen Tarifs , welcher jedoch gleichzeitig das iu

nationalwirthschaftlicher Beziehung erwähuenswerthe Ergebniss geliefert hat, dass ungeachtet einer Transportmehrleistung aus 249,678 Stüken die Vostverwaltung sich an Tarnen im ^ahr 18.^l) im Ganzen weniger hat vom

Publikum bezahlen lassen Fr. I3l,4^.

Die Einnahme au ^ahrpostta^en wird für l 860 ^war um ^ranken

171 ,453 geringer verzagt als 1859, hingegen ist aus dieser Einnahme Bunde.^bla^. Jahrg. ^III. Bd. ^.

24 ^

302 m Folge Rachhol.tng früherer Rechnungsrükstände an die Thurn und Ta^isschen Bosteu ein .^iartals..^ mehr als 1859 bezahlt worden mit

Fr. 39,956, so dass sich der eigentliche Rükschlag pro 1.^0 ans ^ranken 131,497 re^nzirt.

Sollte die kleine Abänderung in den Minimalsten einer Rechtsertigung bedürfen, so ist anzuführen, dass in der Re.gel andere Transportanstalten e.rossere Minimalen fordern und überdiess noch die Umspedttion unterwegs von einer Vostverwaltung an die andere mit einer besondern.

Gebühr (von 15^20 Rp.) belegen. Die Abänderung im Vorschlag betrifft einzig die kleinsten Stüke einer Tran.^portdistanz von 5 bis 10^ Stunden, deren Ta^e von 15 aus 20 Rp. zu erhöhen vorgeschlagen wird,^ weil mit 15 Rappen die Bostverwaltung für den Transport und die Ein-

Schreibung eines Bakets bis 1 ..^ nicht entschädigt ist, und diese Tar^e m.t

derjenigen eines gewöhnlichen, nicht eingeschriebenen Briefes, so wie einer Drukschriftsendung in keinem richtigen Verhältnisse stehen würde.

Br^fta^e ^ ..,.,.. ^ ^ ^ ^ ^^^ 1.) ^ Bortone 20 Rp., Vorschlag ^^ ^ ^ ^ ^ ^ ^

^ ^

^

^^

.^Vo^chlag l ^^ ^ ^^ ^ ^^ ^^ ^ ^ Distanzen 20 Rp.

Rur sehr erhebliche Gründe, die nicht vorhanden sind, würden die Bostverwaltung bestimmen konnen, sur jezt anderweitige Abänderungen in dem provisorischen ^ahrposttarise vom 1. Februar 1^60 vorzuschlagen, da die Einführung neuer Tarife bei sämmtlichen Bostbüreau^ in der Schu^eiz wegen der damit verbun.^eneu Jnstruktioneu und Drukarbeiteu von Belang ist, und bedeutende Auslagen veranlasst, und nach einmal geschehener Mitth.^ilungen an die auswärtigen Verwaltungen und nach dort eingetreteuer allgeu^einer Verbreitung und Anwendung die Abänderuug kanm auf.^ gestellter Tarife bei audern Verwaltungen immerhin sehr ungeuei^ter Ausnahme begegnet und schwierig ist.

^.ine ergänzende Bestimmung erhält der Vorschlag in .^emma 3 des Artikels 23, .^ie den Missbräuchen und Umgehungen steuern will, welche durch ^usammeupaken kleiner .^tüke unter l^.^ zu eiuem Gesanuntstüke von mehr als 10.^ begangen werden , inden^ n.an dann diese ^esammtstüke als ausser dem Regal stehend durch andere Anstalten transportirt.

Es kann si^erlieh nicht in der Willkühr des Versenders liegen, den post-

regalpfliehtigen einzelnen ^i^en durch blosse.^ Zusanunenle^eu in e i n Gebinde die Berechtigung postregalsreier Stl^e zu geben und einseitig den Vosten zu entziehen.

Ad ^. 24. Die ^rage, ob dem Verseuder die Angabe des Werthes des ausgegebenen Gegenstandes freigestellt sei o.^er nicht, ist in den Vostta^engese^n aller Reiten sehr verschieden au^fasst werden. Da die Leistung der Besten lediglieh durch .^ie Entfernung, das Gewicht und .^eu Werth

303 oder die Gewähr für die Sache bestimmt wird,. so wurde bisher in Ermanglung anderweitiger Forschriften dem eigenen Ermessen der Versender über die Werthangabe keine Schranke gesezt, indem es an der Bostanstalt steht, je nach Gewicht oder Werth zu tax^iren, und im Fall von Verlust oder Beschädigung die Garantie derselben nach dem g l e i c h e n Faktor eintritt, welcher für die Taxation massgebend war.

Eine genaue Jnhaltaugab.. über die Sendung zu verlangen, hat die Bostverwaltung nach unserer Ansicht nur dann das Recht, wenn die Sen-

dung einen nach Art. 8 und .^ des Vostregalgesezes bloss bedingt oder

.^ar nicht zum Vosttrausport zugelassenen Gegenstand enthalt, z. B. Fleischwaareu, Flüssigkeiten, lebende ghiere, e^plodirende Stoffe u. s. w.

Obgleich nach gemeinem Rechte bisher angenommen werden konnte, die Bostverwaltnng sei befngt, für Vortoansstande auf unbestellbaren ..l^ostsendungen sich zunächst auf dere^. Jnhalte befahlt zu machen , walteten hierüber gleiehwol hin und wieder Anstände, und hielt man den Anlass gegeben, bei der nunmehrigen Revision im Art. 27 des Vorschlages eine

bezügliche Bestimmung aufzustellen.

^ie Bestimmungen Art. 28 mit 31 über die V o s t t a x ^ e n der R e i s e n d e n , so wie über die Bostta^en im ausländischen Verkehr (Art.

32) werden nach dem Wortlaute des bisherigen Gesezes wiederum vorgeschlagen.

......^e N a c h n a h m e n (Art. 33) mit der Voft bilden einen sehr bedeutenden ^weig der Speditionen. ^ie Rachnahmaus^ahlungen ein^g des Vostbürean Bern z. B. betragen jährlich bei 3l)0,0^0 ^ranken. ^ie .

Verpflichtung, welehe die Vost übernimmt, eiuer bezeichneten Verson eine Waare nicht anders als gegen Erlegung eines gewissen Geldbetrages zu überliesern , entspricht einem wesentlichen Bedürfnisse des .^leinverkehrs.

Ueber die Raehuahmeu hat der Bundesrath durch eine neue Verordnung vom 27. April 18.^0 nähere Aussührungsoorschriften erlassen. (Amtl.

..^amml. Vl, 474.)

Ueber die Nachnahmen und Geldanweisungen (Baar-Eiu^ahlu^geu) folgt der Vorschlag der bisherigen Ges^esvorsehrist, mit Auslassung der ^orte : .,bis zu eiuer bestinunten Summe. ^ ^ie bezüglich... nähere Bestimmung kann wol als in den Forschriften begriffen angesehen werden, zu deren Erlassung der Bundesrath im .^llgemeinen ermächtigt wird.

^ür die Einführung von G e l d a n w e i s u n g e n bestaud früher keine Notwendigkeit ; hingegen dürste jezt in ^olge der veränderten Transportverhältnisse, des vermehrten Verkehrs, und nachdem im Verkehr mit Jtalien (in Folge Aushebung des Staatsbetriebes der lombardesche^ Messagerien) Anweisungen nunmehr ausgestellt werden, der Zeitpunkt eingetreten sein, mit Einführung der Geldanweisungen weiter vorzugehen, ein Entwurf einer diessfälligen Verordnung liegt bereits in Berathung.

304 Das Halten von Fächern, Art. 34, für Briefe kommt meist ^auf den grossern Vostbüreaux^ vor, und dient wirklich zu.. Beschleunigung der Auslieferung der Briefe an die Angestellten der Adressaten.

Hingegen ist die Fächerbesorgung sehr hinderlich . für den gleichzeitigen Speditionsdienst an die Briefträger und Boten und für die abgehenden Rosten. d..

die eine dieser Dienftverrichtungen die andere durchkreuzt.

Für das Halten von Fahr.poftfächern waltet nicht die gleiche Rothwendigkeit ob , besonders da in den grossern Städten täglich 3- bis 4malige Vertragung der Stüke an die Adressaten erfolgt. Die .......erriehtungen der Postbeamten bestehen nun nicht bloss in Rührung einer monat^ lichen Bortoreeh.mng , sondern mehr noch darin, die an die Fachhaber ^ gerichteten Briefe vorerst von den dem Briefträger zum Vertragen zu über.gebenden Briefen abzusondern, dann jedem besondern Adressaten in sein Fach ^..theilen und ..u berechnen, und es sind diese Manipulationen, in Betracht der Schnelligkeit, welche im Diftxibuiren verlangt wird, im Vostdienste hoher anzuschlagen , als die Erleichterung , welche sür den Briefe trägerdienst hiedureh erreicht wird.

Anf Gebührenzahlung für ein Briefpostsach hat daher die Vostverwaltung gegründeten Anspruch, sei es, dass von den Briefen bei jedesmaliger Abholung die Ta^e baar bezahlt oder dass hierüber znr monatlichen Zahlung eine Rechnung geführt wird. Gewährt bei ersterm Modus die Vostverwaltuug keinen Kredit, so ist hingegen der lettere für den BostBeamten mit weniger Besorgung verbunden, und ermöglicht eine schnellere

Distribution.

Es sind durch Art. 35 ausser den auf einzelnen Blättern enthaltenen Bescheinigungen sür aufgegebene Werth^egenftäude noch Beseheinigungshefte eingeführt, deren Gebrauch den ^ersoneu, welche ausgebreiteten Verkehr mit dex Vost haben , sehr erwünscht ist.

Die ^ostverwaltung hält darauf, uicht allem des finanziellen Ertrags willen, sondern im Jnteresse einer gegenseitigen .^ontrole des Aufgebers und des Postbeamten das Ausstellen vou Bescheinigungen für Werthgegenstände zu begünstigen, und schlägt daher vor, die Gebühr von Heften, enthaltend das formular für 100 bis 400 Bescheinigungen , zu 3 Rp.

für jede Bescheinigung festzusezen , wie bisher provisorisch mit gutem Erfolge geschehen ist.

Das Bostregal besteht laut Bundesgese.^ vom 2. Juni .84.) in dem

ausschließliche.. Rechte :

.^. des Transports von verschlossenen Briesen, l^. des Transports von andern verschlossenen Gegenständen aller Art (Rakete, Gelder u. s. w.) , wenn sie nicht über l0 .^ schwer

sind, ^. .^.

Run wird von einigen Transportunternehmungen die Ansicht ansgestellt, als v e r s c h l o s s e n seien nnr diejenigen Gegenstände anzusehen, welch...

mit ^iegellak verschlossen , d. h. versiegelt seien.

305 Die Vostverwaltung konnte in Betracht der sehr grossen Tragweite dieser Frage eine solche eingeschränkte Auslegung einer Gesezesbestimmung nicht zugeben und würde, wenn dieselbe als gültig anerkannt werden sollte,

die weitgreifendste Schädigung des Ertrags der Fahrpoststüke und eine sehr

erhebliche Schmälerung des Ertrags voraussehen. Der Gewichtsumfang des Bostregals ist ohnehin sehr beschränkt, und hat wol vollen und entfehiedenen Anspruch aus denjenigen Schuz gegen private TransportgesellRasten, den die Jnteressen der Kantone und des Bundes am B oftertrage

erfordern. Jm Art. 37 des Vorschlags wird eine diessfällige Bestimmung

und Erläut..x..ng dem Ermessen der eidgenossischen Räthe unterstellt.

^ Ad ^. 38. Das Bundesgesez vom 30. Juni 1849 über das Ver-

fahren bei Uebertretung polizeilicher und fiskalischer Bnndesgeseze enthält

Bestimmungen über das Vorgehen , wenn bezügliche Vergehen entdekt werden ; hingegen gewährt dasselbe keinen ausreichenden .Anhalt , auf welche Weise die Verwaltung zur Entdekung dieser Vergehen gelangen konne, und die Enrdekung seheint um so mehr dem blossen Zufall überlassen, da die Postbeamten der mangelnden Bestimmungen halber im Austreten sieh ganz unsicher fühlen und bisher die Bostverwaltung die Hilfe der kantonalen Voli^eibeamten nur sehr gering in Anschlag bringen konnte.

Soll die Ausführung eines Gestes, welches die Verwaltung zur Erhebung gewisser Tax^en ermächtiget, gesichert sein, so dürfen Vorschriften über schüzende Maßnahmen nichf fehlen , und es hält sich demnach die Zollverwaltung. vollkommen berechtigt, die Ladungen der Frachtsuhren auf den Eingang^ollstätten ^e. anzuhalten und deren ....Qualität und .Quantität

in Bezug auf Zollpfltchtigkeit zu untersuchen.

Ein anologes Versahren, wenn aueh in gemilderter Weise und nur als Ausnahme, muss aueh der Bostverwaltung jenen Brivatunternehmungen gegenüber gestattet sein, welche aus dem regelmässigen Transporte von Gegenständen ein Gewerbe machen.

Die Kreispostdirektoren und andere Postbeamte sind angewiesen , bei begründeter Vermuthnng, dass regelmässige Fuhrleute, Brivatboten u. s. w.

postregalpflichtige Gegenstände mit sich führen, eine Verifikation der La-

dung vorzunehmen, indem z. B. am Endpunkte der Fahrt eiu Postbeamter bei dem Abladen gegenwärtig ist und nachsieht, ob die .Ladung keine versehlossenen Gegenstaude von 10 ..^ oder weniger und keine verschlossenen Briefe enthalte. Es hat d.ese Funktion zunächst keinen polizeilichen , sondern einen rein administrativen Eharakter, und würde eine polizeiliche Mitwirkung uur erhalten, wenn Ausweichen von Seite des Fuhrhalters oder Widerstand eintreten sollte.

Anstände, welche in ^pe^ialsällen sich hierüber mit den Vrivatsuhrleuten und kantonalen Behorden erhoben haben , erlauben der Bostverwaltung nicht, eine Sicherung der Jnteressen und Rechte der Vostverwaltung zu erlangen, wenn hiezu nicht durch eine gesezliche spezielle Bestimm

306 mung die Grundlage gegeben wird, die wir im Art. 38 unsers Vorschlages den eidgenossischen Räthen unterstellen.

Die Bostverwaltung würde vorgezogen haben, die ^ o r t o f r e i h e i t (Art. 3.)) in Amtssachen ganz anzuheben, welche wegen der ...^ch.merigkeit der Anwendung der einschlägigen Vorsehristen zu fortwährenden Reklamationen zwischen den .^eamtungen und den ^oft^üreau^ Veranlassung gibt. Es lässt si.h nicht bezweifeln, dass bei der amtlichen Bortobefreiung viele Missbräu.^e unterlaufen , die nieht zur l^ntdekung gelangen und dem ^ostärar wie den Kantonen zum grossen .^achtheil gereichen. ^ostamtliche ^äl.^.ingen weisen nach, dass der Vortobetrag der in Amtssaehen portofrei gehenden Korresondenzen der Kantons- und der Ve^rksbehbrden^ und .^eamtungen jahrlieh bei Fr. 200,000 erreicht. Die .^ostv..rwaltu..g würde es als einen für die Ordnung in dem Vostdienst sehr erfreulichen Fortschritt angesehen haben, wenn sie dazu hätte gelangen kennen, geg.m Entrichtung dieser jährlichen Entschädigung an die Kantone , nach dem Massstabe der .^evoll^.rung, die Bortosreiheit in Amtskorrespondenzen aufzuheben, wosür sie bereits srüher im Sehosse der Kommissionen der Buudesversammlu..g Aufmunterung erhalten hat, und welche Massregel von allen Bostdirektoreu ...er Kreise aus das wärmste befürwortet wird.

Jndessen haben wir uns die Schwierigkeiten nieht verhehlt , ^ welche mit einer solchen durehgreiseuden Massregel verbunden wäre, die gegen altherkömmliche und mit der Verwaltnngseinrichtu^g der Stellen engverflochtene Uebungen verstosseu und in den Kantonen wahrscheinlich mit Widerwillen ausgenommen würde, abgesehen ^avon, dass bezüglich der eventuell erforderlichen .^ortovergütungen b.^ allen Kantonal- und ^e^irtsstellen von den Regierungen spezielle Anordnungen zu treffen wären , denen nur mit ...Schwierigkeit l^iugang verschafft werden konnte.

Mit Rüksi.^t ans diesen ..^.aehverhalt und darauf, dass gleiehwol noch partiell^ ^ortobefreiungen z. ........ für die Mitglieder der ....^undespexsan.m-

luug , Militärs iu. Dienste und in Dienstsachen , sür Arme u. dgl. ,

fortbestehen müßten, wird nunmehr der Wortlaut des bisherigen Gese^Artikels wied^runi unt...r nachstehenden geringen Abänderungen vorgesehlagen.

Jn Erweiterung der bisherigen Beftiuuuungen dürsten zur^ ..^ortosreiheit serner zugelassen werden die Gemeindebehordeu , Bsarrämter und Kirehenvorstände sür ^ie unter sieh in Amtssachen der politischen ^emeinden, Vfarrge^neinden oder der Kirche zu wechselnden Korrespondenzen.

Seit längerer Zeit schon ist von Kantonsregieruugeu und andern kautonaleu - und ^ezirksbehorden diese ^ortosreiheit reklamirt worden.

Diese amtliehe Korrespondenz bezieht sieh in der That auf Gegenstände des öffentlichen Jnterefses des Staates, und die Korrespondenzen sind nicht in .der Lage, hiesür Bortoanslagen bereiten zu konuen, so wie hievon auch keine amtlichen Sehreib- und andere Gebühren bezogen werden.

Hingegen sollen die Korrespondenzen zwischen Gemeindebehörden, Bfarramtern und Kirehenvorständen und Vrivaten oder andern, nicht portofreien

307 Beamtungen der Vortosreiheit nicht theilhastig sein, da hiebei in der Regel Vrivatinteressen behandelt werden, und die betheiligten privaten zur Tax^ahlung verpflichtet anzusehen find, oder überhaupt die Vortobesreiungen zu weit greisen und einer Kontrole entzogen würden.

Es muss darauf gehalten werden, Erweiterungen der Vortobesreiungen, die leicht Missbräuche nach sich ziehen, ^u vermeiden.

^ie amtlichen Blätter der Kantone enthalten ausser den amtliehen Bekanntmachungen der Behorden noch gerichtliche und aussergerichtliche Anzeigen in Barteisacheu (Ausschreibung von Konkursen, Zwangsversteigerungen, Vsäuduugen, Verbote, Schuldenrüse, Bevormundungen u. s. w.)

..^so wie an Anzeigen in gemeinde- und Korporationsangelegenheiten.

Andere sogeheissene amtliehe kantonale Blätter gehen noeh^ weiter, und bringen ausserdem noch Vrivataukündigungen über industriellen Verkehr, Verkäuse, Miethen ..e. , so dass dieser Theil der Blätter den amtlichen^ Theil weit überwiegt.

^iese lettere Gattung von Blättern kann man nicht eigentlich als .^anz portofreie Amtsblätter anerkennen, und es sind daher dieselben in annäherndem Verhältnisse ebenfalls theilweise zur Vortozahlung anzuhalten.

(Feu.ll^ d^avis olliciel de Genev.^.

Was dagegen die erstere Klasse der amtlichen Blätter betrifft, so .sollen sie billigermassen in Betracht der Benu^ung für Verofsentlichung in Varteisachen eine Kompensation an die Vostverwaltung gewähren, die wir darin finden, dass sie postdienstliche Bekanntmachungen der Kreispostdirektionen über Errichtung uud ^ahrtordnung der Kurse, Konkursausschreibuugeu über Vserdelieferung, erledigte Stellen, über Speditionsbedingungen u. s. w., welche ebenfalls einen amtliehen Eharakter haben und das offentliche Jnteresse sehr nahe berühren, unentgeldlich in ihre Spalten aufnehmen.

.^ie weiter folgenden .Artikel des Gefezvorschlages enthalten keine Abweichungen von dem Wortlaute des bisherigen Ta^engesezes.

Jndem wir nun der Bundesversammlung die .Annahme des nachstehenden Entwurses eines revidirten Bundesgesezes über die Bosttar^en empfehlen, haben wir die Ehre, Sie, Tit., neuerdings unserer vollkommenen Hochachtung zu verstehern.

B e r n , den 5. Juli 1861.

Jm Ramen des fehweiz. Bundesrathes, ..^er B u n d e s p r ä s i d e n t .

^ M. Knnsel.

^er Kanzler der Eidgenossenschaft: ^^i^.

--.--.-...

. ...^ .

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^ ^^

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Botschaft des schweiz. Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend Revision des Posttaxengesezes. (Vom 5. Juli 1861.)

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1861

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

31

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.07.1861

Date Data Seite

285-308

Page Pagina Ref. No

10 003 405

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