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Aus den Verhandlungen de... schweiz. Bundesrathes.
(Vom 16. September 1861.)
Der Bundesrath hat von dem ihm vorgelegten Generalberichte über die ganze Untersuchung der schweizerischen Hochgebirgswaldungen Kenntniss genommen, und den Druk desselben in den drei Rationalspraehen der Schweiz beschlossen, auch Hrn. Brosessor Landolt in Zürich beaustragt, aus dem erwähnten Generalberichte einen sur die Verbreitung unter das Volk bestimmten Auszug zu bearbeiten, in welchem vorzugsweise der .....uzen der Wälder in okonomiseher und klimatischer Beziehung, der jezige Zustand derselben, die Frage , ob dieser Zustand den Verhältnissen und Bedürfnissen entspreche, so wie die Mittel zur Verbesserung der Forstwirthschast besprochen werden sollen.
Die untern. 22. Mai d. J. .genehmste Jnstruktion über den Gesundheitsdienst bei der eidgenossisehen Armee ist vom Bundesrath mit folgender Vromulgationssormel versehen worden : Der schweizerische Bundesrath, in Vollziehung des am 30. Juli 1859 von der Bundesversammlung erlassenen Reglementes über die Organisation des Gesundheitsdienstes bei der eidgenossisehen Armee, verordnet .
Der vom eidg. Militärdepartement vorgelegten Instruktion über den
Gesundheitsdienst wird die Genehmigung ertheilt, und es soll dieselbe mit
dem Reglement vom 30. Juli 1859 in einer Ausgabe gedrukt und sofort bei den eidgenossisehen Truppen eingeführt werden.
Mit dem Erlass diese... Vorschriften fallen alle srühern Reglemente.
und Jnstruktionen über den Gesundheitsdienst dahin, namentlich : a. Das Reglement über die Organisation des Gesundheitsdienstes von
1841.
b. Die Jnstruktion für die Gesundheitsbeamten und Angestellten bei den Eorps, den Ambulancen und den stehenden Spitälern bei der
eidg. Armee, vom 2. März 1842.
c. Die Jnstruktion nber das Verfahren bei der Entlassung dienstun-
tauglicher Militärs ...us dem eidg. aktiven Dienst, und Bestimmung
69t der diese Entlassung bedingenden körperlichen und geistigen Gebrechen und Krankheiten, vom 20. Juli 1843.
d. Die Jnstxuktion über die Verpakung der Ambulanee^agen und
deren Verwendung bei der eidg. ^lrmee, vom 2. .^lpril 1844.
e. Die Justruktion über die Bedienung der eidgenössischen AmbulanteFourgons, vom Januar 1857.
Als ^olleinnehmer wurden gewählt.
Für Jüppen (Aargau): Hr. Joh. Georg V o t e l e , von .^leindottingen.
., Allschw^ (Basel-Landseh...^) : Hr. Veter V o g t , von^dort.
^Vom 18. September 1861.)
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Der Bundesrath wählte Hrn. Eharles Arduini, von ^ontpreverres (Waadt), zur Zeit in Florenz, zum Professor für italienische Literatur und Sprache am eidgenössischen Vol.^technikum.
(Vom 20. September 1861.)
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Der Bundesrath ermächtigte sein Vostdepartement , den ..^ostkurs Reueubux^St. Jmmer auf die Streke Nenchatel-.I^omhres^on zu beschränken, und zwar auf 1. .November nächstkünftig.
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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.
In
Bundesblatt
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Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1861
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
45
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
21.09.1861
Date Data Seite
690-691
Page Pagina Ref. No
10 003 483
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