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Inserate.

Zeremonische Vorladung.

n Schweizer-Regimenter unter die dortigen Nationatruppen eingehen ist, seither über sein Leben und Aufenthalt keinen Bericht mehr gegeben hat und folglich, weil über 30 Jahre unbekannt landesabwesend . verschollen ist , so wird derselbe oder seine rechtmäßigen Abkommlinge anmit peremtorisch aufgefordert , binnen zwei Monaten, von heute an, vor Bezirksgericht Uri zu erscheinen, oder dieser Behorde auf andere Weise von ihrem Leben und Aufenthaltsorte Kenntniß zu geben , widrigenfalls nach Ablauf dieser anberaumen Frist Anton Dubacher von Fluelen als todt betrachtet nnd dessen in der Waisenlade von Fluelen liegende Vermögen unter seine hierseitigen Erben wird vertheilt werden.

Aus Auftrag des Bezirksgerichts von Uri.

Altdorf, den 23. Dezember l861.

Der Gerichtsschreiber .

Lusser . Landschreiber.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht dass der Abonnementspreis für das schwelz. Bundesblalt auch fur das Jal.r 1862 bloß Fr. 4 beträgt, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Das Bundesblatt wird wie bisher enthalten . Alle wlchtlgern Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der .Eidgenossenschaft, Auszüge ans deren Verhandlungen und Berichte ihrer kommissionen, ferner die von schweizerischen Konsuln im Auslande eingehenden Berichte , .wenn solche für das Publikum von Jnteresse find , die monatlichen Ueberfichten der Ein - , Aus - und Durchfuhr in der Schweiz , so wie namentlich die zur Veröffentlichung fich eignenden .Verhandlungen des Bundesrathes ; endlich Anzeigen von eidgenossischen und kantonalen Behorden, und nicht selten auch von auswärtigen Staaten.

Dem Bundesblalte werden auch in Zukunft beigegeben. Die neu erscheinenden Bundesgeseze, Beschlüsse und Verordnungen, so wie die mit dem Auslande abgeschlossenen Verträge, die Voranschläge der Bundesbehorden über Einnahmen und

272 Aufgaben, die jährliche eidg. Staatsrechnung , der eidg. Staalskalender , und die in den drei - Landessprachen verfaßte Ueberstcht der lm Zeitraum eines Jahres in

der Schweiz ein-, aus- und durchgeführten zollpflichtigen Waaren.

Bestellungen auf das Bundesblalt konnen d a s g a n z e Jahr hindurch, nnd nicht bloß trimester- oder s e m e s t e r w e l s e , bei allen sehwelz. Postämtern gemacht werden, und es sind diese leztern v e r p f l i c h t e t , die Abonnemente anzu-.

nehmen, zu w e l c h e r Z e i t es sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen Hummern werden den Abonnenten immer und b e f o r d e r l i c h nachgeliefert.

Aeltere Jahrgänge des Bundestages konnen stets von der ..Spedition desselben bezogen werden; hingegen hat man fich für g e s c h l o s s e n e Gesezbände an .

die Bundeskanzlei zu wenden.

Alle .Reklamationen in Bel.reff de... Bundesblatt müssen an dessen Expedi-

tion, nicht aber, wie es bisher häufig geschah, bei der Bundeskanzlei gemacht werden. .Reklamationen von a b o n n i r t e n Exmplaren herrührend find dagegen bei demjenigen Postbüreau anzubringen, bei welchem das Abonnement bestellt und bezahlt worden ist.

Bern, den 23. Dezember 1861.

Die schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Der schweiz. Minister in Parts hat mit Depesche vom 7. dieses Monate 219 Todscheine für Angehörige der Schweiz , die in Frankreich gestorben find , eingesandt , worunter 2 sich befinden , deren Heimatlosigkeit bisher nicht ausgemitlelt werden konnte, nämlich.

1) ein Joh. Ulrich Müller, gebürtig aus der Schweiz, gew. Schneider, und .Ehemann einer Claudine Chène, Sohn des Joh. Ulrich Müller und der Anna Büchh selig, wohnhaft gewesen in Lyon an der St. Ca harinastraße , und daselbst gestorben den 31. Juli 1860 in einem Alier von 64 Jahren, 2) ein J o h a n n e s W e i m e r , gew. .Fuhrmann, gebürtig aus der Schweiz, unverheiratet , Sohn von Johannes W e im e r und der Anna T a r g u a r selig , gestorben zu Paris (rue des tontines) am 19. Februar 1860 in einem Alter von 44 Jahren.

Die .unterzeichnete Stelle steht fich daher im Falle, diejenigen Staatskanzleien der Kantone , so wie die Gemeinds- und Polizeibehörden , welche die zwei vor.genannten Jndividuen als ihre Angehörigen erkennen sollten , hiemit zu ersuchen , ihr davon gefällige Anzeige machen zu wollen.

Bern, den 20. Dezember 1861.

Die schweiz. Bundeskanzlei.

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Ausschreibung von Artilleriematerial.

Für die Munition der gezogenen Batterien werden hiermit folgende Lieferungen ausgeschrieben.

150 Center Weichblei.

32 ., Schwefel.

100 ., Zink.

2300 Stäbe Patronensäkchenstosf von Seidenabgang

der Breite von 22

(sogenannte .Comine) in

Rollen Schweizermaaß. (Der Stab à 40 Zolle

Schweizermaaß.)

Blei , Schwefel und Zink find franeo T h u n zu liefern , und zwar bis zum 15. Januar 1862.

Der Palronenstoff franco A a r a u , in wöchentlichen Ablieferungen von je 200 Stäben, vom 15. Januar an.

Die Bewerber für den Patronenstoff kennen Muster dieses Suffes, sowie die Bedingungen für obige Lieferungen im Büreau der Artillerie in Aarau zur Einsicht nehmen.

Die Angebote find verschlossen mit der Aufschrift "Angebote für die ausgefchriebenen Munitionsbestandtheile" bis und mit dem 31. Dezember 1861 dem eid.

genössischen Militärdepartement in Bern einzureichen.

A a r au, den 19. Dezember 1861.

Jm Auftrag des eidg. Militärdepartements:

Hans Herzog, Oberst-Artillerie-Inspektor.

Bekanntmachung.

Der schweizerische Generalkonsul in L o n d o n brachte mit Depesche vom 27. November abhin dem Bundesrathe zur Kenntniß , daß daselbst die Fälschung von .Handelsfirmen immer noch im Gange sei. Die Betrüger erbieten stch der Handelswelt, hauptsächlich der w e i t e n t l e g e n e n , indem ste fich die Ramen berühmter englischer Däuser fälschlich aneignen, wie z. B. Piek B rotier s & Comp. in L o n d o n , Peek Brothers & Comp. Lancaster buildings in L i v e r p o o l und G. B. Thorneyeroft & Comp. in W o l v e r h am p r on, für .Konsignation von Waaren und Darleihen von Geldern geglichen Betrages. Zu lezterm Behufe werden von denselben, nach des Herrn Generalkonsuls eigener .Erfahrung, fingirte Wechsel ausgestellt, die nur zu häufig auf dem Continent Annahme finden , allwo man fich nicht näher über deren Werth erkundig., und bei der g r o ß e n Entfernung sich auch nich. leicht erkundigen kann.

Diese Thatsache wird hiemit im interesse der schweizerischen Handelswelt zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Bern, den 13. Dezember 1861.

Die schweiz. Bnndeskanzllei.

Bundesblatt. Jahrg. XIII. Bd. .li.l.

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274 Ausschreibung non erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portof..eei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferne..

wird von ihnen gefordert, daß ste ihren T a u f n a m e n , und außer dem Wohnort..

auch den Heimathort denrlich angeben.)

1) PosthaIter und Briefträger in A a r w a n g e n (Bern). Jahresbesol-

dung Fr. 500. Anmeldung bis zum 8. Jänner 1862 bei der Freispostdirektion Bern.

2) B ü r e a u d i e n e r auf dem Postbüreau W i n t e r t h u r. Jahresbesoldung Fr. 800. Anmeldung bis zum 8. Jänner 1802 bei der Kreispostdirektion

Zürich.

3) PosthaIter und B r i e f t r ä g e r in W a n g e n (Bern). Jahresbesoldung

Fr. 560. Anmeldung bis zum 8. Jänner 1862 bei der Kreispostdirektion Bern.

Paker bei dem Hauptpostbüreau Chur. Jahresbesoldung Fr. 760. Anmeldung bis zum 31. Dezember 1861 bei der Kreispostdirektion Chur.

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Jahr

1861

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

62

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.12.1861

Date Data Seite

271-274

Page Pagina Ref. No

10 003 570

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