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Bekanntmachung.

..^ach einer Miltheilung des schweizerischen Geschäftsträgers in W i e n , vom 27. Januar abhln , find die k. k. österreichischen Gesandtschaften und die mit der Paßpoli^ei betrauen k. k. .Konsulate von il,rer Regierung angewiesen worden, von nun an ihr Bisum auf .^eiseurkunden nicht mehr zu erlheilen , und zwar zur .Vermeidung der Beirrung der k. k. osterreichischen Behörden des JnIandes .auch dann nicht, wenn die Bifirung von einer ^artei selbst gewünscht werden sollte.

B e r n , den 2. Februar 18^.

.^ie schweiz. Bunde.^nz.ei.

Bekanntmachung.

Das schweizerische Generalkonsulat in W a s h i n g t o n hat dem Bundesrath mit Depefche vom 12. Januar d. ^. eine von einem ^olar Schüeking in ge^ dachler Sl^dl oerfa^e und in der ^. .^. Staal^zeitung erschienene, durch häufige Anfragen von verschiedenen Seilen veranlaßt Publikation in Betreff der .^rwer^ bung o f f e n t l i c h e r ^ ä n d e r e i e n in N o r d a m e r i k a eingesandt.

Da diese Publikation auch für die Schweiz viel Interesse hat , und geeignet ist , irrigen Ansichten zu begegnen , so wird dieselbe, auf Anordnung des Bundes^ ralhes. hier wortlich gegeben.

,,Wer k a n n o f f e n t l i c h e ^ ä n d e r e i e n in den b e r e i n i g t e n S t a a t e n ^orda..^erika.s erwerbend ,,^ede ^erson, Bürger der Ber. Skalen oder Besizer des ersten ..^apieres .^Jnlention.^rklärnng) , die nie gegen die Ber. Staaten Raffen getragen ode^ dem ^ein^e Vorschub geleistet hat, und entweder ,,1^ ^amilienhaupk ist, oder doch ,,2)^ das 21. Jahr zurükgelegi. hal, oder ^) obgleich minderjährig, nicht weniger als 14 Tage in der Armee oder flotte der Bereinigten Staaten gedient hat.

91 ..4) Personen, zur Zelt im Militär. oder Seedienste und dadurch verhindert, das Land ^elbst aufzulesen und abzumelden , konnen durch ihre Brauen oder son^ stige Stellvertreter das Land auflesen und anmelden lassen.

,,Der Anspruch datirt sich alsdann vom Datum der Anmeldung, nnd der Soldat oder Seemann ist der wirklichen Bewohnung auf die Dauer seiner Dienst.

zeit ü^erl^oben. ^ach seiner Entlassung muß er jedoch sofort das Land beziehen und dasselbe für den .^est des vollen Zeitraumes .^on fünf fahren , vom Datum der Anmeldung an, bebauen.

,,5) Personen, welche wegen Entfernung, körperlicher Gebrechen oder aus an.

dern genügenden Ursachen sich nicht selbst beim Landamie melden konnen , dürfen il^.re Anmeldung vor dem Gerichtsschreiber des Conni.., , wo sie wirklich wohnen .

beschworen und mit den gesezlichen Gebühren an die Beamten Register und .^e.

eeiver^ des betreffenden Landamtes übersenden , vorausgesezt, daß die Familie oder ein Glied derselben sich aus dem Lande befindet ,,^) Wer sich (durch bloße erste AnfiedIung) ein V o r k a u f s r e c h t erworben ha..le und in den Land^ oder Seedienst abberufen wurde , kann sein .^echt binnen .^ Monaten nach Ablauf seiner Dienstzeit durch Eingabe der erforderlichen Rapiere geltend machen.

,,Was k a n n er e r w e r b e n ^

,,^ine .^ier..el^.Seki.ion . d. i. 1.^0 Aker ^oder kleineres Skük) des den ^er. Staaten gehörenden Landes. welches zur ^eii seiner Applikation um dasselbe zu Doll. 1. 25 per Aker. oder weniger, dem ^orkaufsanspruche offen, d. h. von Niemand anders in Anbau genommen und beansprucht ist -... oder stak^ dessen 80 Aker . oder weniger , des zu Doll. 2. 50 geschähen Landes (welches die alter^ niren.^en ^ekiionen mi^ den für .^isenbahnzweke .^e. geschenkten, begreift) -- alles in einem Stüke und nach den gesezlichen Abteilungen der Ländereien und auf geometrisch ^ermessenen Ländereien.

..Wer bereits Land besizt, kann seinen Erwerb durch Beschlagnahme anstoßen^ den Landes bis auf 1.^0 Aker erweitern.

.,Unrer w e l c h e n B e d i n g u n g e n ^ ,,Der Applikant muß bei dem .^egistrakor des betreffenden Landamtes^ seine Applikation eingeben .^Blanke^s sind a^.f allen Landämtern zu haben), worin er

das Landstük bezeichnet , welches er zu belegen wünsche Diese Applikation muß

von einem A^a^ ^eidlichen Versicherung) begleitet sein, daß der (die) Ansucher entweder ^.anu.ienhaupt oder doch 21 ^ahre alt ist, oder mindestens 14 Tage als Soldat oder Seemann gedient hat und Bürger der ^er. Staaten oder Inhaber des ersten Rapiers ist, und serner daß diese Applikation ausschließlich für eigenen

Gebrauch unv ^uzen gemach^ wird , und daß die Belegung in der Absicht wirk^

licher Anfied^ung und Bebauung geschieht , und weder direkt , noch indirekt zum Besten und Gebrauch einer andern .^e.^son.

^Gegen Eingabe dieser Papiere und Zahlung von zehn Dollars beim Land^ am.. steh. es ihm zu . das Land in Angriff zu nehmen, ^wenn er nicht schon erster Anfiedler un^er dem Vorkaufsrechte war). Außerdem zahlt er dem .Register und .^eeeiver , ^edem eine kommission von 1 Prozent von dem .^eglerungspreise des belegten Landstükes .^also auf den Werth von 1.^0 Aker .... 1.^ Dollar per Aker Jedem 2 Dollars --.. und in Kalifornien, Oregon , Washington, Nevada, l^olv.

rado , ^daho , ..^ew^er.ieo und Arizona ein halb ^al mehr , also 3 Dollars).

.^ach .^erfluß von 5 Jahren und Erfüllung der Bewohnungs ^ und Anbaubedin.

gungen bekommt er gegen Erlegung von abermals 1, resp. 1.^ Prozent vom .^ gierungspreise an .Register und .^eeeiver und 15 , resp. 22.^ Cents für ..e^e 100 Worte etwa auszunehmender Zeugnisse, ein Certisikat seines ^igenthumsrechtes, aus

92 .welches ihm vom Präsidenten der ^er. Staaten ein Patent aufgestellt wlrd. vor.^ ausgesezt, daß er zu dieser Zelt Bürger der ^er. Staaten ist. ^or Bestz diesel Patentes kann der Ansiedler fein Cigenthnmsrecht nicht veräußern. ^r kann jedoch zu ^eder .^eit vor Ablauf der 5 Jahre durch Barzahlung unumschränkter Bestzer werden.

,,Sollte der Ansiedler vor Erwerbung des Patentes sterben, so geht seln .^echt auf seine Witwe, oder Gesezes^ oder Testamentserben über .-^ bei einer ^ran an deren Jnlestat^ oder Testamentserben .-- und bei elternlosen unmündigen hindern darf deren Cigenthnmsrecht verkauft und soll dem Käufer das Patent aus^ gestellt werden.

,,Wo liegt das Land.. ^n w e l c h e n S t a a t e n und bei welchen L andämlern .

-^ ,,Das Gesez beschränkt die Belegung von .Heimstätten auf vermessene .^katastrirte) Länderelen, und obgleich .^orkaufslustige vor der Vermessung aus das Land gehen konnen, so konnen sie dennoch il^ren Anspruch erst nach .Empfang der ^ermessungs..

karlen gebend machen , und müssen ihre Anmeldung binnen .^ Zonalen nach Empfang der offiziellen ^arte bei dem Landamte anbringen, wo die Anfiedlung vor der ^ermessung gemacht wurde. Wo die Anfiedlung nach der Vermessung gemacht wurde, muß der .^eklamant binnen ^ Monaten nach dem Datum der Anstedlung dieselbe anmelden, und wo wirkliche Anfiedlung und Bebauung lange genug stattgefunden hatte, um zu erweisen , daß der ^eklamant das Land zum dauernden Wohnflz ge^ ma.^t halte, da kann er seinen Anspruch gellend machen und dafür zahlen zu irgend einer Zeit vor dem Datum des osfentlichen Verkaufes der Länder^en , in deren

Bereich seine Ansledlung liegt.

,,Alle vermessenen Ländereien, die nichl unter Borkaufs^ oder ^eimstätle^echt oder sonst durch gesezliche Bestimmung belegt find, müssen offentlich millelst Pro^ klamallon des Präsidenten an den Meistbietenden versteigert werden.

,,^om 1. Juli 18.^4 bis ^0. Juni 18.^5 wurden unter dem .^eimstättegesez zahlungen in Doll. 10 die Summe von Doll. 89,2.^0 und an Landbeamtengebüh-

8920 Anmeldungen gemacht und 1,1.^0,5.^2 Aker belegt, und dafür bezahlt an An..

ren Dvll. .^4,^52.

^ievon wurden belegt be. den Landämtern zu

^hillleothe, Ohio Sprlngfie.d, ^Ilinols Boonville, Missouri Detroit, ..l^ichigan ^ast Saginaw .

fronton

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Jonia

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.^arauetle Traverse

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118 Aker.

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74 ., . . . . . 72,152 ., . . . . . .^,2^2 ,, . . . . . 12,8^ ,, .

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.^alls of St. Croix^ . .

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Sl^. Cloud . . .

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Minneapolis .

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San ^raneiseo, California .

Los Angelo .

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171,254 Aker.

124.588 , , 159 .,

Marvsville . . . . .

Humboldt . . . . .

Stocken . . . . .

Oregon Citv., Oregon . . .

.....oseburg . . . . .

Olympia, Washington Territorium

13,985 2,4.^.2 9.407 25,948 1.^477 1^,97^

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.^aneouper .

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Topeka, ^ansas .

17,599 8,.^5

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Omaha Cit^. .^ebraska Terr.

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Humboldt .

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.^ebraska Cit... . .

Dakota .^i^ . .

D^n^r, Colorado T^.rr.

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^ermillion, Dak^a Terr.

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9,71.1 ,, Carson Ci^, ^ada Terr. .

.

.^0 ,, ..Demnach w a r M i n n e s o t a (mit 5 2 7 , 0 7 2 A er e s) der bei W e i t e m am m e i s t e n g e s u c h t e S.aal, ih^ zunächst ^eb.aska. Mlchlgan und Missouri.

,,^n dem am .^0. September endenden Ouartale wurden ^.^27 Anmeldungen für .^9^97 Aeres gemach^ wofür an die .Regierung Doll. ^,270 und an Ge^ bühren Doll. 10.1.^2 en^richlel^ wurden.

,,Aus Obigem ersieht man die Staaten und Gebiete und die ^amen der Land^ ämter, wo die öffentlichen Landereien zu suchen sind. Außerdem find al^ Land^ ämter zu nennen. Indianapolis uno ln den südlichen Staaten Montgomery, Ala^

bama -..- Jackson, Mississippi -- ^ew^Orleans, La. --. Liltle .^ock, Arkansas, und

Tallahassee, florida. ^m Uebrigen ist wegen der Lage, Oualil..^ , .^rodukiions^ kraft, Mineralien^ ^orischri^e der Vermessung ..e. der verschiedenen Ländereien nebst .^arte derselben, der Bericht der .Kommissäre des ^eneral^Landamles vom 3. Okto^ ber ^. J nachzusehen.

,,Allgemeine B e m e r k u n g e n .

,.Das auf diese Arl erworbene Land ist nicht angreifbar für Schulden, die vor Ablauf der 5 .^ahre ^or Ausstellung des Talentes oder Besizlilels durch den Präsidenten der ^er. Siaa^n^ konirahir.^ wurden.

,,^iemand kann mehr als eine .^ieriel^Sek^on unter diesem .^esez erwerben.

Der Besiz ^on ^nha^ern nnier ^erkaufsrecht kann unter diesem Geseze nichl gestört werden, und solche Inhaber konnen sich der Wohltat des .^eimställe^Gesezes be^ dienen.

,,Wer ^or Ablanf de.^ 5 .^ahre den angesehen ^egierungspreis de^ Landes baar bezahlt und seine erste Ansiedelung nachweist . kann sich sofort des ^atenles versichern.

..Wer vor Vollendung der 5 Jahre auf mehr als ^ Monate das Land auf^ gibt, geht desselben verlustig.

,,Wenn der Jnhaber einer .^eimstä^e^lnstedelnng nach Anmeldung desselben in den Militärdienst der .^er. Staaten trat und darin starb , so soll zu se.ne^

94 Dunsten das Landstük von derzeit des Antritts bis zn seinem Tode als von lhm besiedelt betrachtet werden nnd dasselbe den Crben zufallen, wenn sie die 5 ^ahre der Ansiedelung kompleliren.

..Zum Schluß folgt hier eine Ueberstcht des. Flächenmaßes in Aeres der in den beigenannten Staaten und .Gebieten bis zum 30. ^.uni 18^5 vermessenen und der bis dahin noch nicht vermessenen Ländereien, nämlich.

^ermessen.

Unvermessen.

Wlseonsin

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.^owa . . . .

Dansas . . .

.....ebraska Territorium .

California . . .

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Oregon . . .

Washington Territorium Colorado Territorium .

utah Territorium tritona Territorium .

.^ew^e^ieo Territorium Dalola Territorium .

Jdaho Territorium .

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.Montana Territorium ^ .

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33,740,^3

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35.030,898 21,454,802 ^14,702,581 27,008,3^7 45l ,407 5,448,8.^ 3,333,902 1,197,321 2,425,239 -^ 2,293,^42 1,74l ,88l .--

770,729

30,024,440 37,280,939 74,070,345 51,733,553 55,509,800 41,4.^2,25.^ 05,774,971 .35,...59,2.^1 80,730,...^0 75,275,498 152,237, l 99 58,19.^,480

.--

92,010,040

,,Da^ ganze Areal der bis zum 30. September 18^5 vermessenen , zum ^er^ kauf offerir^en und noch nich.^ offexir^en osfen^lichen Landerelen t.etrug ^32,285,035 Aeres, die fur Schulen und andere offen^iche ^weke appropriirten Länderelen nicht eingerechnet^

Bern, den 2. .^ebruax 18.^^.

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schweif.

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Bekanntmachung.

^it Schreiben vom 11. dies hal die k. k. österreichische Gesandtschaft dem Bundesrathe zur .^enn.^nlß gebracht, daß vom 17. bis 3l. ^ai ^. ^. eine land^ und f o x s t w i r t h s c h a f ^ l i c h e A u s s t e l l u n g in W i e n stattfinden werde.

Das gesandtschaftliche Schreiben, in welchem unter Anderm der Wunsch aus^

gedr.^ki^ wird, daß auch die Schweiz an dieser Ausstellung sich beteiligen ^noch^, lauten wie folgi^ ^

,,Jm Auftrage seiner Allerhöchsten Regierung beehrt sich der unterzeichne^ ,,Kais. österreichische außerordentliche ..Gesandte und bevollmächtigte Minister , dem ,,hohen Schweizerischen Bundesrathe das P r o g r a m m z... der, am 17. ^ai .8.^ ^beginnenden, l a n d ^ und s o r s t w i r i h s c h a f . ^ l ichen A u s s t e l l u n g in W i e n , ,,unter dem Protektorate Seiner .^. ^. Roheit des Durchlauchtigsten ^errn .^rz^ ,,herzogs, C a r l L u d w i g , veranstaltet von der dortigen k. k. Landwirthschaf...^ ^Gesellschaft, im Anschlusse mitznthellen.

95 ,.^ür Maschinen und^Geräthe aller ..lrl ans dem Jnn^ nnd Anslande sind .,speeiell für diese Entstellung zu prägende Silben und Bronee^Medaillen ausge..

..setzt , welche dem Preisgerichte in genügender Anzahl werden zur Verfügung ^gestellt werden.

..^ur für kleinere inländische Erzeuger hat das Handelsministerium anch ..Geldpreise ausgesetzt.

,,Das Preisgericht für Maschinen wird durch ausländische Mitglieder .-. im ...^erhältniß zur Betheiligung der einzelnen Länder .-- verstärk werden.

..Der Zeit nach wird der Beginn dieser Ausstellung in ^ene Woche fallen, ,,während welcher die Versammlung der deutschen Land^ und Forstwirte tagen ,,wird.

,,Das Comile , welches mit der Durchführung dieser Ausstellung betraut ist, .,hat stch mil allen ^andwirthschasts .. Gesellschaften des Ausland^ und --. durch Vermittlung des k. k. .^andels^Ministeriums - m.t den österreichischen Consu^ ,.laten in Verbindung gesetzt , um eine möglichst zahlreiche Beschießung aus dem ..Auslande zu erzielen.

..Der Central^Ausschuß gibt stch daher auch der gegründeten Hoffnung hin, ^,daß die Ausstellung nicht bloß die land.^ nnd sorstwirthschafttiche Produktion des ., österreichischen .^aiser^ Staates darstellen . sondern auch mit land^ und forftwirth^ ,,schastlichen Maschinen und Geräten aus dem Auslande zahlreich beschickt werden ,,wird.

,,Jn .^olge einer Cireular^Weisung des k. k. Ministeriums des Aeußern vom

,,2. d. Mts.. erbittet sich der Unterzeichnete die gefällige .^ermlltelnng des hohen

^Schweizerischen Bundesrathes^ zu dem .^nde, dami.^ auch ans der S c h w e i z ,,land^ und f o r s t w l r l h s c h a f t l i c h e M a s c h i n e n u n d G e r ä t h s c h a f ^ e n , ,,für w e l c h e die A u s s t e l l u n g i n t e r n a t i o n a l se.^n w i r d , zu derselben ,,län^stens bis 15. ^ebruar d. ^. bei dem Ausstellungs^Comi^ angemeldet wer^ ,,den ^ dessen erster Vorstand Seine Durchlaucht der ^err ^ürst A d o l f v o n , , S c h w a r z e n b e r g ist und dessen sämm^iche elf M^^.^ieder auf der Sei^e 2 des ,,^rogramms verzeichnet find. Die , ..n dasselbe zu richtenden , vorläufigen An.^ ,,zeigen haben mittelst eigener An meldung s ^ S cheine zu geschehen. deren ge.

^druckte ^ormularien vom Ausstellungs^Comite , oder ^on den Landwirlhscha^^^ ^Gesellschaften des ^n^ und Auslandes unentgeltlich bezogen werden konnen.^ Die im Programm enthaltenen ,, A l l g e m e i n e n B e s t i m m u n g e n . ^ sind folgende .

,,Die Durchführung der Ausstellung wird von einen. Ausstellungs.^Comilé ,,besorgl..

,,Alle auszustellenden Gegenstände sind längstens bis 15. ^ebruar 1.....^ beim ,,Ausstellungs.Comile anzumelden, und zwar mittels eigener Anmeldungsscheine, ,,welche vom Ausstellung^ Comité oder von den ^andwirihschasis^Gesellfcha^en de^ ,,Jn^ nnd Auslandes und für Industrie ^Gegenstände von den .^andels^ ..nd Ge^ ,,werbekammern unentgeltlich bezogen werden konnen.

,,Die ausgefüllten Anmeldungen stnd in 2 .^emplaren an das Ausstellungs^ ,,Comile einzusenden , wovon das eine im ^alle der Zulassung des Gegenstandes ,,mi^ der Unlerschrifi des Ausstellungs^Comiie versehen und dem Anmeldenden ,,zurückgeschickt wird , um a^s Aufnahmsschein zu gellen. ^ur gegen dessen ^or^ ,,weisung wir^ die Ausnahme des Gegenstandes in die Ausstellung und dessen .^ück^ ,,gabe am Schlusse derselben erfolgen.

,,Ueber die Verweigerung der Ausnahme entscheidet das Comile ohne Angabe ,,der Gründe.

96 ,,Zum Behufe der richtigen Beurtheilnng der aufgestellten Gegenstände durch ,,dle ^.urv. und zur Benü^ung für den Katalog ist es wünschenswerth , daß den ,,Anmeldungen mog.^ichst erschöpfende Daten über die ausgestellten Gegenstände bei^ ^gegeben werden.

,,Dle Einsendung, Auspackung, Aufstellung auf dem hiezu angewiesenen platze, ,,so wie die Rücknahme der aufgestellten Gegenstände haben die Aussteller auf ihre ,,Gesahr und kosten selbst oder durch Bestell^ zu besorgen.

,,Für Tarifs^rmäßigungen bei der Verfrachtung der Ausstellungsgegenstände ,,auf Eisenbahnen und Dampfschiffen hin und zurück ist in lhunlichster Weise ge^ ,,sorgt worden, und es wird das .^rgebniß den Ausstellern rechtzeitig bekannt gege^.

,,ben werden ^.

,,Jn .^olge Erlasses der k. k. ^inanz^Landes.Direktion in Wien vom 25.

,,Seplember 1^5 ^. 20.5^1 stnd die ^inanz^Landesbehorden . in deren Gebiete ^Ausstellungsgegenstände eintreten dürften , angewiesen worden , die lederen im ,,gewohnlichen Ansage^ oder Begleiischein^ersahren an das .^.auptzollamr in Wien ,,leiten zu lassen , bei welche^ allein alle weiteren Amtshandlungen . sei es zur ,,Losung, sei es zur definitiven Verzollung sich zu eoneeniriren haben.

,,Auch ist mit Allerhöchster Entschließung vom 10. September 18^5 bewilliget ,,worden. daß von ^enen verzehrungssteuerpflichtigen Gegenständen, welche zu dieser ,,Ausstellung über die Linien Wiens eingebrach. und als Gegenstände der Aus^.

,,stellung durch Aufnahmsscheine des Ausstellungs^omile ausgewiesen werden (mit ,,Ausnahme des Schlacht und Stechviehes) keine ..^erzehrungssteuer für den Fall ,,eingehoben werde, wenn dieselben für einen und denselben Aussteller eine ^enge ,,nich^ überschreiten , vo.. welcher die ^erzehrungssteuer sammt Zuschlag nicht mehr ,,als .^inen Gulden ausmacht ,,Zur Legitimation behufs .Erlangung der erwähnten Begünstigungen beim ,,Tran.^porte , beim .^inlri^e in das osterreichische Zollgebiet und der Einbringung ,,über die Linien Wiens werden den Ausstellern zugleich mil den Aufnahmsscheinen ,,besondere Scheine zugestellt werden.

,,^ieh , Produkte und Jndustrie^Gegenstände werden in bedeckten Räumen ^untergebracht , Maschinen und Geräthe , so weit es verlangt wird.

,,Die Aussteller von Maschinen, Geräthen und ^aushalts^Gegenständen haben ,,für den eingedeckten .^aum ein ^lat^geld zu entrichten.
,.Obwohl die Gesellschaft weder für Beschädigung, noch für Verlust der Aus.

,,stellungs^Gegenstände ha^e^, so wird sie doch^ für Ueberwachung derselben Sorge ,,lragen und deren Versicherung gegen .^euer während der Dauer der Ausstellung ,,bestreiten. Der Ausstellungsraum ist abgeschlossen.

,,^s stehl sedem Aussteller frei, an seine ausgestellten Gegenstände den ^er^ ,,kaufspreis anzuheften und sie zu verkaufen.

,.^s darf kein A^sstellungs.Gegenstand, auch wenn er verkauft wäre, vor Ab^ ,,lauf der bestimmten ^ei^ aus der Ausstellung zurückgezogen werden.

,,.^ür die Wegschaffung der Ausstellungs^Gegenstände find Termine bestimmt, ,,welche unter den speeiellen Bedingungen bei den einzelnen Abteilungen der Aus^ ,,stellung angegeben find. Gegenstände, welche nach Ablauf dieser Termine von den

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97 .Ausstellern ...der deren Bestellten nicht fortgeschafft worden, werden auf kosten der ^betreffenden Aussteller deponixt.

,,Für Aussteller, welche steh dabei beteiligen wollen. findet eine Versteigerung ^ausgestellter Gegenstände Sta^, und zwar für das ^ieh zu .^nde der für sede ,,^iehgattung bestimmten Ausstellungs^eriode , für Gegenstände der permanenten ^Ausstellungen aber am .^nd.^ derselben.

,,Jeder Aussteller erhält eine nur für seine Person gil^ige .^reikarle für die ,,ganze Dauer der Ausstellung. Die ^iehwärter und die bei den Maschinen be^ ,,schäftigten Arbeiter erhalten ^Abzeichen.

,,^ür alle Arten von Ausstellungsgegenständen werden preise vertheilt wer^ ,,den, welche theils in Medaillen von Goid, Silber nnd Bronze, theils in Geld ,,und ehrenvollen Anerkennungen bestehen.

^ebst der die Ausstellung veranstaltenden Landwirthschas..s.Gesellsch..fl. haben ,,bisl^er auch die k. k. Regierung und der Gemeinderaih der .^aup^ und .^estdenz^ ,,stadt Wien greife ausgefegt. Die von andern .Korporationen nachträglich be.

,,willigten preise werden seinerzeit bekannt gegeben werden.

,,Die Beurteilung der ausgestellten Gegenstände und die Zuerkennung der ,,Preise geschieht durch ein Preisgericht , in weichem auch die Landwirthschaf.^ ^Gesellschaften sämmtlicher .^ronländer vertreten sein werden.

,,Die Beschlüsse des Preisgerichtes werden nebst den .^uerkennnngs^ Motiven ^protokollarisch niedergelegt und diefe Protokolle im Ausstellungs^Berichte ver^ ,,vsfenllicht.

,,Die zuerkannten Preise werden fofork an den Ausstellungs ^ Objekten erficht^

,,lich gemacht, ihre ^ertheilung erfolgt in feierlicher Weise am Schlüsse der Aus^ ,,stellung.

,,^it der Ausstellung ist auch eine Verlosung verbunden, zu welcher Ausstel..

,,lungs^Gegenstände als Gewinnste angekauft werden.^

Bern, den 2l... Januar 18^.

^ie schweiz. B..ndeskan^ei.

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.^s wird hiermit zur offenllichen ^enntniß gebracht, da^ der Abonnementspreis für das schweiz. Bundesblatt auch für das Jahr 18.^ bloß ^r. 4 beträgt, mit Jnbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Das Bundesblatt wird wie bisher enthalten ^ Alle wichtigen Botschaften und Berichte des Bundesrathes an die gesezgebenden .^äthe der Eidgenossenschaft , Aus^ züge aus deren Verhandlungen , und Berichte ihrer kommissionen , ferner die von schweizerischen Konsuln im Auslande eingehenden Beeichie , wenn solche für das Publikum von Jnlerefse sind , die monatlichen Ueberfichten der ^in ^ , Aus ^ und

Bundesblatk. Jahrg. X^III. Bd. I.

10

98 Durchfuhr in der Schweiz und des Geldanweisungsverkehrs im Jnnern der Schweiz sowohl als mit Frankreich und Jtalien, so wie namentlich die zur Berossentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrathes, endlich Anzeigen von eidgenos^ sischen und kantonalen Behorden, und nicht selten auch von auswärtigen Staaten.

Dem Bundesblatte werden auch in ^ukunst beigegeben . Die neu erscheinenden Bundesgeseze. Beschlüsse und Verordnungen, so wie die mit dem Auslande abge^ schlossenen Verträge, die Voranschläge der Bundesbehorden über Einnahmen und Ausgaben, die jährliche eidg. Staatsrechnung, der eidg. Staatskalender, und ^ie in den drei Landessprachen versage Uebersicht der im Zeitraum eines Jahres in der Schweiz ein^ aus^ und durchgeführten zollpflichtigen Waaren.

Bestellungen auf das Bundesblatt konnen das g a n z e Jahr hindurch, und nicht blo^ t r i m e s t e r ^ oder s e m e s t e r w . e i s e , bei allen schweiz. Postämtern gemacht werden, und es sind diese leztern v e r p f l i c h t e t , die Abonnemente anzu^ nehmen, zu w e l c h e r ^ e i t es sein mag. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommenen ..Hummern werden den Abonnenten immer und b e f o r d e r l i c h nachgeliefert.

Aeltere Jahrgänge des Bundesblattes konnen stets von der Spedition desselben bezogen werden^ hingegen hat man sich für g e s c h l o s s e n e Gesezbände an die Bundeskanzlei zu wenden.

Alle .Reklamationen in Betreff des Bundesblattes müssen in erster Linie bei den betreffenden ^ o s t b ü r e a n ^ , in zweiter Linie bei der .Spedition des B u n d e s t a g e s , und zwar zeitig angebracht werden, nicht aber, wie es bisher häufig geschah , bei der Bundeskanzlei.

Um geäußerten Wünschen zu entsprechen , kann das Bundesblatt im künftigen ^ahre g e h e s t e t , sei es monatlich oder vierteljährlich , mit oder ohne Umschlag, be^ zogen werden. Ueber eine diesfällige , j e d e n f a l l s billige Entschädigung ^at

man sich mit der ^^editi^n des Bundesblattes zu verständigen.

Bern, den 15. Dezember 18.^5.

Die schweiz. Bnnde.^anz^ei.

Ausschreibung.

.^in als Corporal der invaliden in Neapel verstorbener Johann .^amon^ tini ^aimondini) hat ein kleines ^assagukhaben hinterlassen. Die gesezIichen .^rben des ^erstorbenen, dessen ^.eimathhorigkeit bis sez^ nicht ausgenu.^eli werden konnte, werden hiemit aufgefordert, sich inner drei Wochen von heute an bei ihren kantonalen Militärbehörden zu fanden des Oberkriegskommissariats zu melden , damit ihnen die zum.^Bezug der .Hinterlassenschaft benothigten Rapiere eingehändigt werden konnen.

Bern, den 2.^. Januar 18.^.^.

Das eidg. Oberkriegskommifsariat.

^. ^iell.^i. Oberst.

99 B e k a n n t m a ..l, u n g.

Mit Zuschrist vom .- ^.^ ^ ^ -^ ^ r^.^ Gesandtschaft dle Anzeige gemacht, .daß die russischen Gesandtschaften von ihrer Regierung ange^ wiesen werden seien, nach dem Beispiel anderer Mächte für die Ausfertigung der ^isa und die Legalisa^ion von Bässen und ^.Dokumenten Gebühren zu beziehen , und zwar vom 1^1.^. Januar dieses Jahres an.

Demnach hat die kais. russische Gesandtschaft bei der schweiz. Eidgenossenschaft folgende Ta^en zu beziehen.

.^ür Ausstellung eines .^eisepafses .

.

.

.

.

. .^r. 8.

., ^egalisation eines solchen .

.

.

.

.

.

., 2.

,. Ausstellung eines ^ebens^ und Ges..ndheitschelnes ^e.

..

.

., 4.

^, eine Vollmacht, eine Beauftragung (^ocu^), welche die kais.

Gesandtschaft ausstellen muß, ^e nach der Wichtigkeit derselben ,

..

Legalisation von Unterschriften

.

. . .

.

.

., 8-12.

,, 4.

., Legalisalion von Ban^Billets . . . . . . , , 2.

Bern, den 11. Januar 18.^^.

Die schweiz. Bundeskanz^ei.

Bekanntmachung.

Aus einer neulich dem Bundesrathe von ganz zuverläßiger Seite zug.^ kommenen Mitteilung geht hervor, daß ^laeirungslnstitute in Wien durch .^ilialagenten in der sranz^stschen Schweiz ^unge Schweizerinnen als G o u v e r ^ n a n ^ e n oder Bonnen nach Wien kommen lassen, und dann, statt die Frauen^ zimmer versprochenermaßen gehorig unterzubringen, dieselben sel^r häufig ihrem Schiksale überlassen und dadurch in die traurigste ^age versezen.

^s wird daher allen Frauenzimmern. welche man als Gouvernanten oder Bonnen nach Wien engagiren mochte , hiemi.^ der .^a^ erteilt , durchaus nicht auf G e r a t e w o h l , sondern einzig auf eine fest z u g e s i c h e r t e AnsteI..

lu n g hin nach Wien zu reisen.

Bern, den 12. Cannar 18.^.

Die schweiz. Bundeskanz.^ei.

100 Ausschreibung non erledigten Stellen.

^Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t ^ f r e i zu geschehen haben ^ gute Leumundszeugnisse beizulegen im ^alle sein^ ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren T auf n a m e n , und außer dem Wohnorte auch den . H e i m a t o r t deutlich angeben.^ 1.. T e l e g r a p h i st auf dem .^auplbüreau Basel.

Jahresbesoldung Fr. 900

bis Fr. 1.^0. Anmeldung bis zum 24. Februar 18^.. bei der Telegraphen^

inspek^ion in Bern.

^) T e l e g r a p h i s t auf dem ^auplbüreau . ^ e u e n b u r g . Jahresbesoldung Fr. 900 bis Fr. .0.^0. Anmeldung bis zum 24. Februar 18.^ bei der Tele.

grapheninspektion in Lausanne.

.^) C o m m i s auf dem ^ostbüreau ^ r a n e n f e l d .^Thurgau).

Jahresbesoldung

Fr. 1...00. Anmeldung bis zum 19. Februar 18^ bei der .^reispostdirek^ tion Zürich.

4) B r i e f t r ä g e r in Sonvillier (Bern). Jahresbesoldung Fr. 700. An.

meldung bis zum 19. Februar 18.^ bei der .^reispostdirektion ^enenburg.

5) . ^ o s t v e r w a l t e r und T e l e g r a . ^ h i s t in .^orschach (St. Gallen^. ^ah^ resbesoldung ^r. 2700 aus der ^...st. und Fr. .^.^0 nebst Depeschenprovifion aus der Telegraphenkasfe. Anmeldung bis zum 19. Februar 18..^ bei der ^reispostdirektion St. Gallen.

1) K o n d u k t e u r des Postkreises Bern. Jahresbesoldung Fr. 1080.

meldung bis zum 11. Februar 18.^ bei der .^reispostdirektion Bern.

An..

2) K o n d u k t e u r des Postkreises ..^euenbnrg. Jahresbesoldung ^r. 1^0.

Anmeldung bis zum 11. Februar 18.^ bei der .^reispostdirek^ion ^euenburg.

3) Büreaudiener des .^ostbüreaus ^ürich.

Jahresbesoldung

Fr.

1020.

4) C o m m i s auf dem ^auplpostbüreau G e n f .

.^ahresbesoldung Fr.

1800.

Anmeldung bis zum 11. ^ebruar 18.^.^ bei der .^reispostdirekrion Zürich.

Anmeldung bis zum 11. ^ebruar 18.^0 bei der .^reispostdirektion Genf.

5) P o s t k o m m i s in Münster (Bern^.

.^ahresbesoldung Fr. 700.

dung bis zum 11. ^.ebruar 18^^ bei der .^reispostdirektion ^euenburg.

^) C o m m i s auf dem .^auptpostbüreau

St. G a II e n.

Anmel..

JahresbesoIdung

Fr. 1.^0. Anmeldung bis zum 11. ^ebruar 18^.^ bei der .^reispostdirektion St. Gallen.

7^ . ^ o s t k o m m i s in Luzern.

^ahresbesoldung

Fr. 1000.

8) Srükverträger in Luzern. Jahxesbesoldung Fr. 1000.

Anmeldung bis zum

11. Februar 18.^ bei der .^reispostdirektion ^uzern.

9) K o n d u k t e u r des Postkreise.^ ^ e u e n b u r g . Jahresbesoldung Fr. 1.^0.

Anmeldung bis zum 5. Februar 18.^ bei der ^reispostdireklion ^euenburg.

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1866

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05

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.02.1866

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90-100

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