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Schweizerisches Bundesblatt.

XVIII. Jahrgang. ll. Nr.28.

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27. Juni 1866.

Bericht des

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend den Schneebruch auf dem St. Gotthard.

(Vom 4. Juni 1866.)

Unter .Einweisung aus das am 22. Dezember 1863 vom Ständerath angenommene Vostulat. dahin gehend : ..Der Bundesrath wird mit Bezug auf den Sehneebrueh am ,,St. Gotthard um Bericht über die Frage angegangen, ob nicht ,,dureh ...lbschlus.. eines Vertiges mit den Kantonen Uri und ,,Tessin oder einem dritten Uebernehmer, oder aus andere Weise, "eine wesentliche Ersparniss erzielt werden könne, haben wir die Ehre, folgenden Berieht zu erstatten : Wir befassten uns sofort mit dieser Sache, und liessen unterm ..). Jänner 1864 durch unser Handels- und Zolldepartement die Regierungen von Uri und ..Hessin anfragen, ob sie geneigt wären, den Schneebruch am St. Gotthard zu übernehmen. Für den Fall. dass sie geneigt sein sollten, in ein Vertragsverhältniss der angeregten Art einzugehen, wurden die genannten Regierungen eingeladen, sieh vorher unter sieh ins Einverständnis zu sezen, da die Bnndesbehorde uieht mit zwei Unternehmern gleichzeitig unterhandeln konnte, und weil nicht von vornherein angenommen werden dürse , dass der eine oder der andere Kanton ohne vorheriges Einverständniss mit dem andern den Schneebrneh auf dem Gebiete des andern besorgen lassen konnte. Es dürste daher eine Uebernahme des Schnee

Bundesblatt. Jahrg. XVIII. Bd.Il.

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156 bruches über den Gotthard durch den einen oder den andern der beiden .Kantone nur mit beidseitiger Zustimmung gestehen.

Die genannten Regierungen wurden im nämlichen Schreiben ersucht, das Ergebniss ihrer daherigen Verhandlungen und ihre allsälligen EntSchliessungen besorderliehst zur Kenntniss unsers Handels^ und .^olldepartements zu bringen.

Am 22. Jänner 1864 zeigte die Regierung von Uri den Empfang jener Zus^.hrist an, verlangte aber noch die Mittheilung verschiedener Aktenstüke, welch.. ihr am 30. gleichen Monats übermittelt wurden.

Unterm 5. Februar verlangte Uri noch die Mittheilung einer vollständigen Rechnung über alle Ausgaben von den Jahren 1862 und 1863, welchem Begehren sofort entsprochen wurde.

Unterm 22. Mär^ 1864 antwortete querst die Regieruug von Tesstn einlässlich aus die von uns an sie gerichtete Anfrage. Sie erklärt in ihrer Antwort, dass sie wegen der Schwierigkeit, Jemanden zu finden, der die Besorgung des Basses im Winter und das Ausschneiden im Frühjahr übernähme, und weil der Staat dies nicht selbst übernehmen wolle, porzoge, in das gestellte Anstehen nicht einzutreten, sondern die Sache zu belassen, wie sie ^ur Zeit bestehe.

Endlich am 25. Oktober 1864 tras auch die Antwort^der Regierung von Uri ein. Dieselbe stellte folgendes Anerbieten: Sie wolle den Schneebrneh aus der nordliehen Seite des Gotthards übernehmen um die durchschnittlichen, in den legten zehn Jahren dafür vom Bunde gemachten Ausgaben. Dagegen wolle sie die Bahn durchwegs einen Fuß breiter offnen und unterhalten. Für den Fall, dass diese Broposttion nicht belieben und der Sehneebrnch länger sür Rechnung der Eidgenossenschaft administrirt wurde, so halte Uri sieh im Juteresse des grossen Bost- und Handelsverkehrs über diesen Hanptpass sür berechtigt, das nachdruksame Verlangen auszusprechen, dass die eidgenosstsche Verwaltung sich bestreben mochte, den vielfältig lautgewordenen Besehwerden über bisherige mangelhafte Besorgung des Sehneebruehs Abhilfe ^u ver^schaffen, und besonders auch die ^ahrbahn ^ur Erzielung grosserer Sicher..

.heit breiter als bisher anlegen und unterhalteu ^.. lassen. ^chliesslich

.beklagt sich Uri über das le^te Reglement des Bundesraths, den Schnee-

.brnch auf dem Gotthard betreffend, durch welches der eidg. ...^chneebruehAufseher mit der Handhabung der Bolizei auf dem Basse betraut und eventuell zur Anwendung von kleinen ^rdnungsbussen (Fr. 2 Mar^imum^ ermächtigt worden ist.

Uri wäre also geueigt, den ...^ehneebrueh aus seinem Gebiete zu über^ nehmen, während .Hessin an dem dermaligen Zustand uiehts ändern will.

Eine Trennung der Unternehmung aber liegt schon an und sür sieh im Widersprach mit einer rationellen und wohlfeilern Besorgung derselben,

157 und der Bnndesverwaltn..g konnte es dnrchaus nicht eonveniren , den Sehueebrneh bloss auf der Tessinerseite noch zu behalten und dagegen denjenigen auf der Rordse^te an Uri zu übertragen; denn, abgesehen von den vielen Anständen aller Art, die ans einer getrennten Administration entstehen müssten, wären die allgemeinen Verwaltungskosten sür den Bnnd sür die eine Hälfte ungefähr dieselben, wie sür das ganze Unternehmen ; es wäre also für ihn, statt einer .^rsparniss, eher eine Mehrausgabe die Folge, wahrend das Boftulat des Ständerathes eine E r s p a r n i s s anstrebt.

Trennung des Schneebruches aber hätte nothwendig das Umgekehrte zur Folge. Bei z.^ei Unternehmern schiebt bei Anständen der Eine die .^.l.nld ans den Andern. Bei Aenderungen, z. B. andern Erofsnungsstunden oder außerordentlichen Vorfällen für Oeffnung des ^afses, müsst... man von Bnn.^es wegen mit zu..ei Beteiligten unterhandeln.

Oberaussieht wurde sehleu, und Anstände mit dem Publikum würden auch uieht ausbleiben.

Dass ein Kanton den ...^chneebrneh auch ans dem Gebiete des andern besorge , geht ohne vorherige Verständigung zwischen den betreffenden .Kantonen nicht . mithin lässt sieh bei der ablehnenden Antwort von Tessin, au ...er jezlgen Sachlage überhaupt etwas zu ändern, auch die Möglichkeit einer Ilebernahme des ganzen Berges einzig dnrch Uri nicht in Betracht ziehen.

Uri verlangt als Entschädigung vom Bnnd sur die Ueb..rnahme des Sehneebrnches ans seinem Gebiete den Durchschnitt der in den legten zehn Jahren gehabten Auslagen, und verspricht dagegen, die ^ahrbahn um einen Fuss breiter zu unterhalten als dies bisher der Fall gewesen sei.

Wenn man also aueh von den Mehrkosten, die mit einer Trennung uothwendig verbunden wären, absehen wollte, so käme immerhin sür den Bund keine Ersparniss dabei heraus. Die breitere Anlage der Fahrbahn wäre überflüssig. Dieselbe ist dermalen 7 --7^ breit, und von Distanz ^u Distanz sind Ausstellte eingeschnitten. damit die Schlitten sieh kreuzen konnen. Dies genügt vollkommen, und es find uns seit Einführung dieser Reuernng dieses Gegenstandes wegen noch niemals Klagen Angekommen, welche begründet waren.

Zur Zeit, als Uri den ..^ehneebruch no.h selbst besorgte, wurde der Winterweg ^--^.^ breit angelegt^ Die eidg. Verwaltung hat diese Breite also nahezu verdoppelt, weil die ..^ohlen^
oder Spurweite der .^chlitteu aus .^ verbreitert worden ist. Eine grossere Breite des Winter^eges hälte keinen Zwek, da die Schlitten beinahe inuner nur einspännig gehen und auch bei zweispäunigen niemals zwei Pferde neben-, sondern hinter einander augespannt werden.

Jedenfalls bildet also die grossere oder breitere Weganlage keinen Grund, das Anerbieten von Uri anzunehmen, ihm den ..^ehneebrueh aus der Rordseite um die bisherigen durd^seh.nttliehen Auslagen zu überlassen und dagegen die Besorgung des ^ehneebruchs auf der .Südseite für Rechnung

158 des Bundes sort^usezen. So lange sieh die beiden Kantone nicht verstandigen konnen, jeder sür sieh oder einer für beide den ganzen Bergpass zu übernehmen, so lange kann auch unsers Eraehtens von einer BartialÜbernahme desselben keine Rede sein. Tessin hat sich dessen, wie bereits bemerkt, aus^s bestimmteste geweigert ; eine Vereinigung der beiden Kantone ist also nicht erhältlich gewesen, wesshalb wir von jeder weitern Ver.^ handlung mit den Kantonen Umgang nehmen zu sollen glaubteu.

Nachdem die Verhandlungen mit den Kantonen zu keinem Ergebnisse führten, fassten wir die andere im Bostulat enthaltene Alternative ins Auge, uns nach einem Drittmann umzusehen, welcher sieh znr Uebernahme des Sehueebruehes über den ganzen Berg bereit erklären würde. Zu diesem Zweke erosfnete unser Handels.. und Zoltdepartement unterm 8. ^ebrnar 1865 eiuen Konkurs (siehe Bundesblatt 1865, Band I, Seite 143),

verbunden mit der Einladung an die Uebernahmslustigen, allfällige An^.

gebote bei dem genanuten Departement bis zum 30. Juni 18^5 einzureichen, wo auch. das Vfliehtenhest ausgelegt war.

Diese Ausschreibung hatte keinen Ersolg . Rieht bloss langten keine Angebote ein, sondern es zeigte sich Niemand, der das Bfliehtenhest einzusehen wünschte, oder überhaupt ^ur Uebernahme Lust zeigte.

Rachdem auch in dieser Riehtnng kein Ergebniss erhältlich gewesen ist, wird wohl kanm etwas anderes übrig bleiben, als die Besorgung des Schneebruehes über den St. Gotthard aueh sernerhin durch die Bundesverwaltung besorgen zu lassen, wie bisher.

Es bleibt demnach bloss noch die Dritte Eventualität des erwähnten Postulats übrig, nämlich die Frage, ,,ob ans andere Weise eine wesentliche Ersparniss erzielt werden konne.^ Jn Be^ng auf diesen Punkt müssen wir uns nun aus^s bestimmteste erklären, dass eine erhebliche Ersparniss nicht moglieh ist, ol.^.e den Vass, resp. dessen Verkehr erheblich zu beeinträchtigen. Wir haben in dieser Beziehung bereits unser Mogliehstes gethan, um einerseits den Ansorderungen des Verkehrs billige Rechnung zu tragen, und andererseits die mogliehste Oekonomie zu erreichen.

Wiederholt haben wir Bersonen von anerkannt technischer Besähigung als Experten nach dem ^t. Gotthard gesandt, um über die Art nnd Weise des Schneebrnches und über allfällige Verbesserungen und Ersparnisse Vorschläge ^u machen. Der erste, Herr Jngenienr^ M e r l a n , welcher aueh die Bünduerpässe besuchte, empsahl einige Aenderungen, die eingesührt wurden und sieh bewährt haben. Jm Allgemeinen sprach er sich über die Besorgung des Sehneebruchs am Gotthard anerkennend aus.

Die Ursachen der Mehrauslagen sür den ^.hueebruch aus dem Gotthard im Vergleich zu den Kosten auf den Bündnerpässen erklärte Herr Merian durch die viel wildere Gegend des Gotthard uud in Folge dessen der häufigen Lawinen; dnrch die minder ^vekmässige Strassenanlage ; durch den Mangel an hinlänglichen Gallerien ; durch die minder rationelle Beanssichtigung, so wie durch die Kosten

159 einer Ex.trabeaussichtigung gegenüber derjenigen in Bünden durch die ständigen Strassenbeamten, die dort sür das ganze Jahr angestellt und bezahlt find, während am Gotthard die Arbeiter eben bloss zur Winterszeit sür den Sehneebrneh e^tra angestellt und bezahlt sind.

Die gerügte Beaufsichtigung wurde seither durch Spezialverfüguugen vollständig ergänzt. Die wildere Gegend, sowie die Lawinenstürze da..

gegen zu verhindern, liegt nicht in unserer Maeht, und die Erstellung von Gallerien und eine zwekmässigere Strassenanlage liegen außerhalb den. Ges.häftskreise der Bundesverwaltung , dieses wäre .^ache der betreffenden Kantone. Auch die Verwendung der von den leztern angestellten Strassenbeamten zum Sehneebruch durch die eidg. Verwaltung wäre nur moglieh gegen verhältnissmässige Entschädigung an die Kantone , also würde auch dadurch nichts gewonnen, um so weniger, da eine eentrale Aufsicht über die .^antonalangestellten immer noch nothwendig wäre, weil nnr dadurch ein einheitliches Wirken erzielt werden konnte.

Ein anderer Experte, Herr Jngenieur S t a d l i n , brachte den grossten Theil eines Winters auf dem St. Gotthard zu, und beobachtete während dieser Zeit alles, was aus den Schneebruch Bezng haben ^ konnte. Er machte, gestüzt ans seine Beobachtungen, eine Reihe von Vorschlägen, indem er die Anstellung eines Technikers oder aber Hingabe des Schneebruches in Aeeord bevorwortete. Thatsa.he ist, dass, trozdem der Schueebruch in jenem Winter unter der Leitung dieses Technikers besorgt wurde, der Vass nicht besser unterhalten war als in früheru Jahren, ^e kosten dage^en erheblich l^oher anstiegen. .^err .^tadliu gibt dies in seinem Berichte ausdrüklieh ^u.

Er sagt aber, dass, in Vergleiehuu^ mit den kosten des Schneebruehes auf den Büudnerpässen, die Verwaltung auf de^u Gottl.^ard sieh immer aus eine hohere ^umme belausen musse weaen der Beschaffenheit des Berges, der eigenthümlichen Gestaltung des Vasses und de^.. gänzlichen Mangel an Gallerien.

Uu. den Pass seinen Anträgen gemäss unterhalten zu konuen, berechnete er die durchschnittliche Jahresausgabe für den ^ehneebrueh am ^t Gotthard aus Fr. 40,0l)l) jährlich. Er anerbot sich, die Besorgnug desselben aus l l) Jahre um diese ....^nnme in Aeeord ^u nehmen, wollte sich aber die Berechtigung vorbehalten, die Fahrzeit und die .^effnung.^eit
sür das Bubiiknm nach seinem Ermessen zu bestimmen.

Da aber die bisherige Besorgung des .^..hneebruches am Gotthard in Regie durchschnittlich aus bloss ^r. 33,7l)l) zu stehen kam, ohne dass wirklich begründete, erhebliche Klagen eingelangt waren, so glaubten wir damals, es wäre eine Uebertragung des Sehneebruehes an einen Aeeordanten mit einer jährliehen Mehrausgabe vou Fr. 63l)..) uieht gerechtfertigt.

Die E^pertis^ des Herrn Stadlin hatte überhaupt gezeigt, dass es ein durehan.... verfehltes Bestreben ^äre, die Besorgung des ^.hneebruehes theoretisch^technischen Regeln unterordnen zu wollen.

Die konsequente Anwendung eines Systems in diesen ^^.neeregionen,

160 wo

der Mensch mit allen ^.chreknissen einer wilden Ratur zn kämpsen

hat, lässt sich gar nicht denken. Eine praktische Hand, mit Orts.^ und

Raturverhältnissen des Berges durch langjährige Ersahrung vertraut, wird in Verbindung mit Regeln der Technik viel bessere Resultate ermöglichen.

Es schien uns desshalb schon damals unzwekmässig, eine Aenderung des bisherigen Systems einzuführen, um so weniger, als damit keineswegs eine Ersparuiss erhältlieh gewesen wäre, sondern dies namhaste Mehrauslage.n erfordert hätte, ohne erhebliehe Vortheile zu sichern.

Jn Erledigung eines ähnlichen Austrages wie der gegenwärtige legten wir Jhnen, Tit., diese ^Ergebnisse in ..unserm Jahresberichte sur 1861 vor, und die vergebenden Räthe waren damit zufrieden gestellt.

Jndem wir hier einfach dorthin verweisen,^) müssen wir, auf die seitherigen Ergebuisse gestü.,t, behaupten, dass die Verhältnisse noch heute die nämlichen sind, wie damals.

Dagegen unterlassen wir nicht. so weit moglich, diejenigen Verbessernden einführen, welche uns die augehorteu Experten und die Erfahrnng als gut und nothwendig bezeichnet hatten.

Seilher wurde der Schueebruch am Gotthard in Ordnung und zur Zufriedenheit der Betheiligten besorgt, so dass wir finden, es liege kein Grnnd vor, zur Einführung von Aenderunge^., die statt einer Ersparniss wesentliche Mehrauslagen, oder aber neue Klagen über ungenügende Besorgung des Sehneebrnchs zur .^olge haben müssteu.

Zum Beweise, dass dermalen der Schneebruch am St. Gotthard zur Zufriedenheit der Jnteressenten besorgt wird, berufen wir uns aus die diesem Berieht beiliegenden Zeugnisse, .velehe i^u Lause der Jahre l 863 und 1864 ausgestellt worden sind.

Seither siud keine, auch nur von ferne begründeteu Klagen eingelangt.

Wir dürfen daher daraus entnehmen, es sei durel. jene eingeführten Verbessernden den früher gerügten Uebelständen abgeholfen.

Aus dem Gesagten werden ...^ie, Tit., mit uns die Ueber.^engnng theilen müssen, dass dermalen an eine Betrie^sveränderung oder eine erl.^ebliehe Ersparniss auf dem ^chueebrueh uicht zu denken ist, weil die betreffenden Kantone dem an sie gestellten Ansuchen nicht iu der erforder.lichen Weise entsprochen haben, dritte Personen zur Ueberual..me in .^leeord sich keine meldeten und eine andere Betriebsweise, wie wir oben

zeigten, nicht räthlieh erscheint.

Am liebsten würden wir den Schneebruch den betreffenden Kantonen zurükgeben und ihnen die weitere Sorge dafür überlassen, da diese An-

.^ Slehe Bnnd^blalt von 18l..1, Band I.. Seite 4.^.

., 18.^2, ,, II, ., ^^.

161 Gelegenheit bisher für den Bund nichts als unangenehme Verhandlungen mit sich brachte, denen wir uns gerne entheben würden.

Anträge haben wir unter solchen Umständen keine ^u stellen. Wir beschränken uns daraus, Jhnen, Tit., diesen Bericht zu erstatten, überzeugt, dass ^ie unsere Anschauungsweise theilen werden, dass eine Ersparnis.

aus dem Schneebruch dermalen nicht moglich ist, ohne die Jnteressen des Verkehrs zu beeinträchtigen.

Schliesslich erlauben wir uns noch, anlässlieh der von der Regierung von Uri vorgebrachten Klage gegen das lezte Bergreglement zu bemerken, dass ihr dasselbe vor seinem Erlass zur Einsicht und Vernehmlassnng mitgetheilt worden sei. Jn ihrem Schreiben vom 14. Mai 1864 antwortete die Regierung von Uri, dass sie gegen die Bestimmungen desselben, welche ihr zwekmässig scheinen, nichts einzuwenden h..be. Ans dieses hin erliessen wir dasselbe. Es hat sich seither bewährt. Wir habe.^ dermalen keinen Grund, aus dasselbe zurükzukommen. Für einmal sind wir auch nicht im Falle, in der Hauptsache selbst Anträge zu stellen. Sollte früher oder

später die im Wurse liegende Gotthardbahn wirklich zur Aussührung

gelangen, so würde man natürlich alsdann Gelegenheit haben und veranlasst sein, den Schneebruch vom dannzumaligen Standpunkte aus zu erortern.

genehmigen Sie, Tit., die erneuerte Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

Bern, den 4. Juni 1866.

Jm Ramen des schweiz. Bundesrathes ,

Der Bundespräsident: .^. M. Kn.usel.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : ^ie^.

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Bericht des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend den Schneebruch auf dem St. Gotthard. (Vom 4. Juni 1866.)

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1866

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28

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27.06.1866

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155-161

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10 005 141

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