70^ #ST#

Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathe.

(Vom 17. September 1866.)

Der Bundesrath wählte die Jnspektoren für die neu errichteten Hl. und IV. Telegraphenkreise, und zwar:

für den Ill. Kreis (Olten) : Hrn. Leopold B r o g l e , von Stein (Aargau) , bisherigen Ehef des Telegraphenbüreaus in Basel ,

,, ,, IV. Kreis (Zürich): Hrn. Jakob Hohl, -on Heiden (Appenzell A. Rh.), derzeit H. Sekretär (für das technische Büreau) der schweiz. Telegraphendirektion.

#ST#

J

n

s

e

r

a

t

e .

Bekanntmachung.

Eidgenössisches Anleihen.

Montage den 24. September naehstkünftig , von nachmittags

Uhr hinweg,

findet im Vorzimmer des Nationalrathsaales im Bundesrathhanse unter Ausstcht zweier Urkundspersonen

die Verloosung der per X. Serie auf 15. Januar 1867 zur Rükzahlung gelangenden O bligationen des 4 1/2 prozentigen eldgenosflschen ...Inlelhens statt.

B e r n , den l... September 1866.

Eidgenössische Staatsverwaltung.

707

, l..^

.^^a.^tma^ul..^.

^eranlasst durch die immer häufiger werdeudeu Reklamationen von Hummern des Bundesblattes und von Bogen der eidg.. ^esezsammlung ^oft so^ar .^olt mehreren ^ahrea her,, wodurch uns .schon eine grosse Anzahl von Banden defekt geworden , müssen wir hiem.it erklären , dass wir von nun an Reklamationen einzig noch berükfichtlg^ konnen, wenn sie bei uns zeitig gemacht werden, und zwar spätestens imtert drei .^onatelt, vom Erscheinen der betreffenden Bundesbl^ttnummer oder des betreffenden ..^esezbogens an gerechnet.

^ie Tit. Boftämter werben ersucht , hievon zu ihrem Verhalte Vormerkung nehmen zu wollen.

B e r n , den 5. September 1866.

Die sch.^eiz. Bn^e.^an^ei.

Ausschreibung.

Die schweizerische ^ostverwaltung eröffnet hiermit freie Konkurrenz sür den Bau neuer Postwagen .^on nachbezeichneter .^orm und Große ^

8plätzlge Wagen, Coupe zu 2, Jnterieur zu 4, mit Cabriolet zu 2 ^l.^en ^ 5

,, ,,

4 2 12 .^ ^

,, ,, ,, ,, ,,

.^

^

hinten auf dem Koffer.

Cabriolet zu 2, ^n.erieur zu 4 .platzen.

^nlerieux zu 4 ^la^en, mit gedecktem .^ndukteursi^ hinten auf dem Koffer.

..

^erune).

,, (Cabriole^).

Omnibus ^olonde,.

., Coupé zu .^, .Rotonde zu .^ .^lä^en.

., (.^olonde^.

,, ,,

,,

,,

4 ,, Calèchen, mil^ ^order.^erdeck zum Zurückschlagen.

Clnspannige ^ourgon^ zum Gepacktran^port.

Die Bauvorschriften und Zeichnungen liegen auf dem ^ursbüreau in Bern und bei den Traininspe^oren in ^ürich und Lausanne zur Cinslcht. Cbendaselbst ..^ird ^ede weitere .^u^.^unft erteilt und konnen formulare zu Angeboten bezogen werden.

Die Angebote kennen für volIstandige Erstellung sowohl einzelner, als auch mehrerer Wagen gemacht werden. Eingaben für bloß theilweise Uebernahme.

708 ...

z. B. der ...^agner^, Schmied.. vder Sattlerarbeit werden hingegen nicht berück..

sichtigt.

^

Die Angebote st.nd bls .^nde dieses Monal^ verschlossen mit der Aufschrift .

., Eingabe für ..^rba unng von neuen Postwagen ^ dem schweig Postdepartement einzureichen.

Bern, den 10.. September 18.^.

Das schweiz. ^.^de^arte^e....^

Bekanntmachung.

Nachdem bereit unterm 28. Juni 18l^ der i t a l i e n i s c h e n . R e g i e r u n g von ihren Kammern mehrere ausnahmsweise Befugnisse für die .^riegszeit ertheilt werden find , ^ hat dieselbe, unter Anderm . verfügt, daß vom 10. August an alle Zollgebühren in baarem Gelde zn beziehen und die Zollansäze auf einer Anzahl Waaren zu erhohen seien.

Die so abgeänderten Zolle bei der .Einfuhr und der Ausfuhr sind die folgenden .

Bei der ^iufnhr iu Italien.

^en^nnnn^ der ..^.rti^t.

^asi^.

Wein, in Fäfsern und in Schläuchen .

,, i n Flaschen .

.

.

.

Kaffee

.

.

.

.

.

.

Hektoliter ^laiche ..^ ^.....i.^..^

.^ ^.^^^n^

..^ukerwerk und Compoten ^ell^en Kilogramm ^uskatnüfse ,, Pfeffer und Piment Zentner Thee ^ilogranun Fleisch, gesalzene^ und geräuchert ^ Zentner Ochsen und Stiere Stük .^ühe Rindvieh, ^unge Siiere und .^ühe ^äsern^ ,, Kälber, d. h. Rindvieh nnier eine... ^h^ ,, Schafe^ d. h. Wollen^hiere überhaupt Schweine, über 20 Kilogramme schwer ,, ,, unter 20 ., Gewicht Bei besondern Grenzverhältnifsen kann da^ Finanz ministerium die zollfreie Einfuhr solchen ^iehe^ gestalten, da^ vorübergehend zux Som.nerung .^der zum Ueberwintern ^der für Arbeiten be^ stimmt ist.

Baumwollengarn, rohe^ einfache^, da^ auf ^e ^^ Kilogramm nicht mehr al^ 20,000 Meter .nißt.

Alle ^ebengebühren inbegrissen Zentner ^

..^n^e.

Fr.

5 ^^^ 50 ^0 1 2 40 20 15 8 5 2 2

.

.

.

.

p .

^

15 ^ ^.^

^

^

^ .

.

.

.

^...

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

15

^

^^

^ .

.

.

.

.^ ^..

25 50 ^.^

--^

709 ^enennnn^ der .^rti^t.

.^n^

^asi....

..^^

.)tp.

.^r.

Baumwollengarn, rohes einfaches, von 20,001 bis ^0,000 Meter, wie oben .

.

.

.

Dito, von über .^0,000 Meter per ^ Kilogramm, wie

oben

.

.

.

.

.

.

20

Zentner

25

.

.^^

Baumwollengewebe, rohe von 7 bis 11 und mehr .Kilogramm Schwere für fe 100 Onadralmeter und von .^5 oder weniger ^aden innert Ouadra.^ millimeler. Alle gebühren inbegrlffen

Dito, gebleichte, alles wie oben .

.

.

50 57 ^5 74 ^0

^

.

..^

Andere rohe Baumwollentücher als die obbenannten.

Alle Gebühren Inbegriffen .

.

.

.

Dito, gebleichte, w i e oben .

.

.

.

.

.rbige oder gefärbte dlio. wie oben .

hawls, Umschlagtücher. .^achenez und andere wol^ lene auch mil keinen oder Baumwolle gemischte Artikel , welchestükweiseverkauft werden , im Werlh von oder unter ^r. 50.

Diese werden den ^ollengeweben dieser Art

^ .

.

.

.

^

t

^^

.

-

--.

.

-

.

^

^

.

^

^

gleich gehallen.

.^orn , .Gelreide , Oelsamen und ^afer , von seder Herkunft

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

.

Der Minder l^ann die vorübergehend zollfreie Zulassung von ^orn und Getreide erlauben, das eingeführt wird, um gemahlen zu werden und als Mehl wieder auszugehen.

Mehl

.

.

.

.

.

.

.

^

.

Das .^orn, Getreide, Oelsamen, .^afer und Mehl haben außer dem ^oll auch die Waggebühr zu bezahlen, die auf 25 .^p. per Rentner ermäßig^

^

ist.

Bleien

.

.

.

.

.

.

.

.

^,.

.^üte, andere als Strohhüte, mi^ Ausnahme der garnirten ^rauenhü^ .

.

.

.Werth Fischbeln, zugeschni^enes .

.

.

. Kilogramm ^uzfedern, zubereitete .

.

,, Eisenerz

.

.

.

.

.

.

.

Eisenguß in Masseln und Bruchstüken Eisenguß, verarbeiteter, alleinig oder mit ^uthaten a u s andern Metallen .

.

.

.

.

Gußeiserne Kanonen sind in obiger position mit einverstanden.

Gußeiserne Schienen für .Eisenbahnen .

Schmledeisen, erster Fabrikation in Stäben, Slan^ gen u. s w. von feder ^orm oder Durchmesser ^isen zu .^isendralh .

.

.

.

Eisenbahnschienen aus Schmiedeisen oder Stahl .

Schmiedeisen, zweiler einfacher Fabrikation .

75

^^

^ Zentner

,.,

.^

^

.

^....^

1 0 ^ .

,

.^0 zollfrei ^

25

75 ^0 .

^

..^ .

1 .

^

4 ^ 1 10

50 ^^ ^ .

.

.

.

^

-

710 ^enennun^ der ^rti^el.

..^a.^....

..^u.^.

.^r.

Schmiedelsen in Balken , Ankern , .^äderachsen, Amboße und ^flugeisen .

Schmiedeisen, in Verbindung mit andern Metallen Gewalztes .^isen , in glatten von 4 und mehr Millimeter Dike .

.

.

.

Dito, dünneres und i n Bohren .

.

.

.

Eisenblech, Weißblech, unverarbeitetes .

Dito, verarbeitetes, auch mit geringen Zuraten aus andern Metallen .

.

.

.

.

.

Stahl in Stangen oder in Broken Stahldrath und verarbeiteter Stahl .^utschenfedern n . dgl.

.

.

.

.

.

Altes leisen und Bruchstüke.von .^isen

Zentner ^ ,, ^ ^ ^ ,, ...

^

Dampfmaschinen, Lokomotive, Lokomobile und für

die Schiffahrt

.

.

.

.

.

. 100 .^il.

Fix^e Dampf^ und hydraulische Maschinen .

Maschinen für den Akerban, für die Industrie und Künste

.

.

.

.

.

.

.

Maschinen nnd Mechaniken, nicht benannte .

Die Maschinenbestandtheile unterliegen der Tax^e der betreffenden Art von Maschinen.

.^p.

12^ 4 8 8 15 12 20 15 zollfrei zollfrei . 4 .

.

.

.

^.^

Werth

^10^ .^

Den .^rstellern von Schiffen wird Zollfreiheit für die neigen Anker, gelten,

Zink^ ^upfer^ und Mesfingplalten gewähr.

Für ^edes auf einer italienischen Wersle erstellte holzerne Schiff wird dem Erbauer eine Belohnung .^on ^r. 2 per Toun.^ de.^ ^eha.^ ^erabfo^.^, und zw^.r ohne den für Schiffe mit Maschinen vorgeschriebenen A.^ug von .10 ^^.

Für die aus ^isen oder aus ^isen und .^olz erstellten Schiffe wird der auf dem hiezu verbrauchten .^isen bezahlte ^oll vergütet , unter den hiefür noch festzu^ sezenden Maßregeln.

^einerlei spezielle Befreiung vom Einfuhrzölle ist den .^rstellern von Maschinen

.^^g^^g^

Bei .^er ...lusfnhr aus Italien.

^enennun^ .^r .^rti^et.

.^afi...

..^n.^.

Fr.

Wein, i n Fässern .

.

.

.

.

.

,, i n ^laschen .

.

.

.

.

.

Ae.^erische Oele und andere nichi benannte Essenzen Zitronensaft .

.

.

.

.

.

.

Manna .

.

.

.

Aloe und andere nicht benannte Säste

^ekloliler ^lasche Zenlner

,,

1 2 1 5

^p.

^ 05 .

.

.

.

.

^

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

.^

7l1 ^enennnn^ der .^rti^t.

^asl....

..^nsä ^.

Zentner Senfkorner

.

.

.

.

.

.

.

.

^

Lakrizenwurzeln .

.

.

.^ Borax^säure, natürliche und künstliche .

.

.

^

.^.^

Meersalz

.

.

.

.

.

.

.

.

S.elnsalz

.

.

.

.

.

.

.

.

^ .^^

Weinstein

.

.

.

.

.

.

.

.

Farb^ und Gerbereistoffe, nicht besonders benannte ungemahlene .

.

.

.

.

.

.

gemahlene .

.

.

.

.

.

.

Zitronen, Pomeranzen u. dgl. .

Getroknete Früchte, nicht benannte handeln. i n d e r ^ülse .

.

.

.

.

lose

.

.

.

.^üsse und Haselnüsse Sämereien, verschiedene

.

.

.

.

.

.

.

Arisches Fleisch und Geflügel

.

.

.

.

^

1 ^ 1 1 .

.

.

.

.

.

.

1 1 4 ^ 1 2

.

.

.

--^

^

.

^p.

50 ^.

^^

10 ^ .

.

.

^

^

.

.

.

Fr.

^.^

.^.^

Gesalzenes und geräuchertes Fleisch

1

2 2

50 25 50 ^^ 40 50

^ .

.

^

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

-

^

^äse

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

.

.

^ ^

..^ier

.

.

.

Ochsen u n d Stiere

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

4 2 .

^

.^ühe

.

.

.

.

.

.^

.Rindvieh, sunge Stiere und .^ühe Kälber, d. h. Rindvieh unter 1 ^ahr alt Schweine, über 20 .Kilogramme schwer

unter 20

^

.

.

^^^

^

.

^

...^

Gewicht

^

.^^

1

1 -

^ .

^

.

.

.

.

^

^

^ .

50

Bei besondern Gr.enzverhältnissen kann das Finanzministerium die vorübergehende Ausfuhr^ solchen Viehes gestatten, das zur Sommerung oder zum Ueberwlntern oder für Arbeiten be..

stimmt ist.

.^ohe

.^äute

.

.

.

.

.

Felle, zugerichtete und sämlsch gegerbte .^anf, Lein und andere fasern: in Stengeln ..^erg roh

.

^^^^^

^ .

.

.

^ .

.

.

-^ ^

.

^

.

8

^

.

gekämmt

^

.

.

Wolle, rohe Seideneoeons Seidenabfälle Seide, rohe .^orn, Getreide und Oelsamen

^

^

^

^

50 .

-

-^

.

-

^

.

^-

^-

^

.

^

^

Da^ Finanzministerium ist ermächtiget , die vorübergehende Ausfuhr von solchem .^orn und Getreide zu gestalten , welches als Mehl wieder eingebracht werden soll.

1 1 2 ^ 10 8

50

712 ^uennnn.^ der .^rti^et.

.^as^.

.

.

^n.^e.

Rentner .Kastanien .

.

.

.

.^eis, noch in d e r .^ülse .

loses

Mehl

.

.

.

.

.

Teigwaaren

.

.

.

.

.^üte

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

,, ,, ,,

,,

.

Stroh.., .^inde^ und Sparleriegeflechte .

z u .^ülen, feine .

.

.

.

.

grobe .

zur Zubereitung von Striken und Anderm Cisen ln Masseln und Brucheisen .

.

Eisenerz .

.

.

.

.

.Kupfererz und Messing

Blei. Bleiglanz

.

.

.

.).p.

^ .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Brod u n d Biskuil .

.

.

,, ,, ..,

1 1 10 5 2 1

,,

^

.^

i n Blöken u n d Broken .

.

.

.

Marmor, roher .

.

.

.

.

.

.

1

,,

1

50 50 75

30 10 50 50 10

Wie bereits in obigen ^ollansäzen für die ^in^ od^.r ..Iusfuh.. ^on ...^ ^..

gemerkt ist, kann das italienische Ministerium der Finanzen die zollfreie .^in. und Ausfuhr für solches ^ieh gestatten, ^das vorübergehend zur ^rbei.^ zux Sommerung oder zur Ueberwinterung ein^ oder au^geführ.^ werden will^ .^ieruber stnd den italienischen Grenzzollstätlen die erforderlichen Weisungen gegeben worden. im

Wesentlichen lautend wie folgt.

1. Dem Finanzministerium ist ausschließlich die Bewilligung vorbehalten.

Dießfallsige Gesuche müssen^ ihm somi.^ durch ..^ernu^lung der ^ollgebietsdirek.oren eingegeben und von diesen ^eztern begu.^ach.^e^ werden.

2. Einmal dieser zollfreie Verkehr gesta.^, erstreb fich derselbe auch auf die Erzeugnisse dieses .^iehes, aI^. ^achwuch^ de^^b..^, ^u^e , Wolle, .^ase, Butter, Milch u. s. w. in verhaltnißmäßigem Ouan^um , da^ in ver ^oll.^erord^ nung des Genauern angegeben ist.

.^. Jede italienische ^ollstätte ist zu derartigen ^ollbehandlungen ermächtiget.

4. Der betreffenden ^ollstä^e ist da.^ ..^i.^h ^...rzufuhren.

Geg^n Sicherheit.

leistung für den ^oll nnd allfallige Buße st^ dieselbe einen ^reipaß ^oiie^

a can^ioue) aus, der alle erforderlichen Angaben en^hä^,.um spaiex die Jdentität des Viehes wieder zu erkennen. B^i Woll^ieren ist zu bemerken, ob sie geschoren oder ungeschoren ein. od^ ausgingen, da.ni.. e.^eniuell auch der ^oll auf der Wolle gesichert werde.

5. Beim Ablauf der im .^.reipaß bedungenen Dauer desselben muß da^ ^ieh über die gleiche ^ollsta^te wieder ein^ beziehungsweise ausgehen.

.^. Bei dieser ^ükkehr wird die Waare mit dem Freipaß verglichen, und wenn Zuwachs oder Abgang stattgefunden hat, so wird dieser nach Tarif verzollt. Wird der Abgang al^ durch Absterben authentisch nachgewiesen, so wird hiesür keinerlei .^oll bezogen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Inserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1866

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

41

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.09.1866

Date Data Seite

706-712

Page Pagina Ref. No

10 005 240

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.