108

#ST#

I

n

s

e

r

a

t

e.

Bekanntmachung.

^ach einer Mittheilung des schweizerischen Geschäftsträgers in W i e n , vom 27. Januar abhin , sind die k. k. österreichischen Gesandtschaften und die mit der ^aßpolizei betrauten k. k. .Konsulate von il^rer Regierung angewiesen worden^ von nun an ihr ^..isum auf ^eiseurkunden nicht mel^.r zu ertheilen . und zwar zur Vermeidung der Beirrung der k. k. österreichischen Behörden des Jnlandes auch dann nicht, wenn die ^iflrung von einer Partei selbst gewünscht werden sollte.

Bern, den 2. Februar 18^.

Die schweiz. Bunde.^anzllei.

Bekanntmachung.

Das schweizerische Generalkonsulat in W a s h i n g t o n . ha^ dem Bundesrath mit Depesche vo^n 12. Januar d. ^. eine ^on einem ^olar Schücklng in ge^ dachter Stadt ^erfaßte und in der ^. ^. Staatszeitung erschienene^ durch haufige Anfragen von verschiedenen Seinen veranlagte .Publikation in Betreff der .^rwer^ bung ö f f e n t l i c h e r L ä n d e r e i e n in N o r d a m e r i k a eingesandt.

Da diese Publikation auch für die Schweiz ^iel ^nterefse hal^ , und geeignet ist , irrigen Ansichten zu begegnen , so wird dieselbe, aus Anordnung des Bundes^

rathes, hier worllich gegeben.

,,Wer kann ö f f e n t l i c h e L ä n d e r e i e n in den b e r e i n i g t e n S t a a t e n ^orda.^erika^s erwerbend ,,Jede Person, Bürger der ......er. Staaten oder Befizer des ersten Papieres .^Jntenlions^rklärung) , die nie gegen die .^er. Staaten Waffen getragen oder dem feinde Vorschub geleistet hat, und entweder ,,1^ .^amilienhaupt ist, oder doch

,,2)^ das 21. Jahr zurükaelegl. hat, oder

^3) obgleich minderjährig, nicht weniger als 14 Tage in der Armee oder flotte der .Bereinigten Staaten gedient hat.

109 ,,4) Personen, zur Zeit im Militär. vder Seedienste und dadurch verhindert, das Land Selbst aufzulesen und anzumelden , konnen durch ihre .Brauen oder fon.^ stige Stellvertreter das Land auflesen und anmelden lassen.

,,Der Anspruch dalirt fich alsdann vom Datum der Anmeldung, und der Soldat oder Seemann ist der wirklichen Bewohnung auf die Dauer seiner Dienst.

zeit überhoben. ^.ach seiner Entlassung muß er jedoch sofort das Land beziehen und dasselbe für den ^est des vollen Zeitraumes von fünf Jahren , vom Datum der Anmeldung an, bebauen.

,,5) Personen, welche wegen Cnlsernung, körperlicher .Gebrechen oder aus an.

dern genugenden Ursachen sich nicht selbst beim Landamte melden konnen , dürfen ihre Anmeldung vor dem Gerichlsschreiber des Countp , wo sie wirklich wohnen , beschworen und mit den gesezlichen Gebühren an die Beamten Register und .^e..

eeiver) des betreffenden Landamtes übersenden , vorausgesezt, daß die ^amilie oder ein Glied derselben sich auf dem Lande befindet.

,,^) Wer sich (durch bloße erste Anfiedlung) ein B v r k a n f s r e c h t erworbeu ha^te und in den Land. oder Seedienst abberufen wurde , kann sein ^echl binnen ^ Monaten nach Ablauf seiner Dienstzeit durch Eingabe der erforderlichen Papiere geltend machen.

,,Was k a n n er e r w e r b e n ^ ,,Cine .^ier.. e ^ S e k t i o n , d. i. 1.^0 Aker ^oder kleineres Stük) des den ^er. Staaten gehörenden Landes. welches zur ^eii seiner Applikation um dasselbe zu Doll. 1. 25 per Aker, oder weniger, dem ^orkaufsanspruche offen, d. h. von Niemand anders in Anbau genommen und beansprucht ist -- oder sta^ dessen

80 Aker , oder weniger , des zu Doll. ^ 2. 50 geschähen Landes (welches die alter^

nirenden Sektionen mi.^ den für Cisenbahnzweke .^e. geschenkten , begreift) --. alles in einem Stüke und nach den gesezlichen Abteilungen der Ländereien und auf geometrisch vermessenen Ländereien.

,,Wer bereits Land besizi, kann seinen .Erwerb durch Beschlagnahme anstoßen^ den Landes bis auf 1.^0 A^er erweitern.

^Unter w e l c h e n Bedingungen..^ ,,Der Applikan^ muß bei dem ^egistrator des betreffenden Landamles seine Applikation eingeben .^Blankets find auf allen Landämtern zu haben), worin er

das Landstük bezeichnen .welches er zu belegen wünscht. Diese Applikation muß

von einem Affidavi^ ^eidlichen Versicherung) begleite^ sein , daß der (die^ Ansucher entweder ^amilienhaupt oder doch 21 ^ahre a^ ist^ oder mindestens 14 Tage als Soldat oder Seemann gedient hat und Bürger der ^er. S^aa.^en oder Inhaber des ersten Papiers ist, und ferner daß diese Applikation ausschließlich für eigenen Gebrauch und ^uzen gemach^ wird , und daß die Belegung in der Absicht wirk^ licher Ansiedlung und Bebauung geschieh^ , und weder direkt , noch indirekt zum Besten und Gebrauch einer andern Person.

,,Gegen Eingabe dieser Papiere und Zahlung von zehn Dollars beim Land^ amt steht es ihm zu , das Land in Angriff zu nehmen, (wenn er nicht schon erster Ansiedler unter dem Vorkaufsrechte war). Außerdem zahlt er dem .Register und ^..eeeiver, .^edem eine kommission von 1 Prozent von dem .^egierungspreise des belegten Landstükes ^also auf den Werth von 1....0 Aker .^ 1^^ Dollar per Aker Jedem 2 Dollars ^ und in .Kalifornien , Oregon . Washington , ^evada, Colo.

rado , ^daho , ^ew..Mex^ieo und Arizona ein hatb Mal mehr , a^so .^ Dollars,^.

^ach ^erstuß von 5 Jahren und Erfüllung der Bewohnungs ^ und Anbaubedin.

gungen bekommt er gegen Crlegung von abermals 1, resp. 1^.^ Prozent vom .^e.

gierungspreise an .Register und ^teeeiver und 15 , resp. 22^.^ Cents sur sede 100 ^orte etwa aufzunehmender Zeugnisse, ein Certifikat seines Cigenlhumsrechles, auf

110 Welches ihm vom Präsidenten der ^er. Staaten eln Patent ausgestellt wird, vvr^ ausgesät, daß er zu dieser Zeit Büxger der .^er. Staaten ist. ..^or Befiz dieses ^Patentes kann der Ansiedler sein Cigenlchumsrecht nicht veräußern. Cr kann sedoch zu seder ^eit vor Ablauf der 5 Jahre durch Barzahlung unumschränkter Befizer werden.

,,Sollle der Ansiedler vor Erwerbung des Patentes sterben, so geht sein .^ech..

auf seine Witwe . oder Gesezes^ oder Testamen^erben über --. bei einer ^rau an deren Jntestat^ oder Testamentserben .-- und bei elternlosen unmündigen .Bindern darf deren Cigenlhumsrecht verkauft und soll dem .Käufer das Patent. aus.^ gestellt werden.

,,Wo l i e g t d a s Land^..

Landämtern^

^n welchen S t a a t e n und bei w e l c h e n ^ ^

,,Das Gesez beschränkt die Belegung von Heimstätten auf vermessene ^kalastrirte) Ländereien, und obgleich .^orkaufslustige vor der Vermessung auf das Land gehen konnen, so konnen fie dennoch ihren Anspruch erst nach .Empfang der ^ermessungs^ karten geltend machen , und müssen ihre Anmeldung binnen .^ Monaten nach Empfang der offiziellen .^arte bei dem Landamle anbringen, wo die Anstedlung vor der ..^er^ messung gemacht wurde. Wo die Ansiedlung nach der Vermessung gemacht wurde, muß der .^eklamant binnen .^ Monaten nach dem Datum der Ansiedlung dieselbe anmelden, und wo wirkliche Ansiedlung und Bebauung lange genug stattgefunden hatte, um zu erweisen, daß dex .^eklamant das Land zum dauernden Wohnsiz ge^ maebt halte, da kann er seinen Anspruch geltend machen und dafür zahlen zu irgend einer Zeit vor dem Datum des öffentlichen Verkaufes der Landeten , in deren

Bereich seine Anfledlung liege.

,,Alle vermessenen Ländereien, die nicht unter Borkaufs^ oder ^eimstätle^echt ^der sonst durch gesezliche Bestimmung belegt sind, müssen offenllich mittelst Prv^ klamation des Präfidenlen an den Meistbietenden versteigert werden.

,,^om 1. Juli 18l.4 bis .^0. Juni 18^5 wurden unter dem .^eimställ.egesez 8^20 Anmeldungen gemacht und 1, 1.^,5.^2 Aker belegt, und dafür bezahlt an An.

zahlungen in Doll. 10 die Summe von Doll. 89,200 und an Landbeamiengebüh..

ren Doll. .^.,^2. .^ieoon wurden belegt bei den Landämtern z^

Chillieothe, Ohio Sprtngfield, Jlllnols .ols .

^

Boonville, Missouri .ri Jronton Detroit, Michigan^ .^ast Saginaw Jonia . . .

Margue.te .

Traverse ^il^ ^ort Des Moines^ Jowa .

.

.

^

^4

^.

.

.

.

.

.

Couneil Bluffs .

.

.^ort Dodge Siour, Cit.^ Menasha, Wiskonsin Stevens Point La Crosse .

.^au Claire .

.

^n

.

.

.

118 Aker.

^2,152 ,, 7,172 ,, l. .2.^2 ,, 12,8.^.^ ,, .^2,2^ ,, .^,210 ,, 4^,...l.0 ,, l.,5o4 ,, I2,190 ,, 40,4^^ ., 5,8^4 ,, . 3,^00 ., 3,0.^0 ,^ .^,^81 ,,

.

.

.

.^^.^^

.

..

^

.

.

.

1 .

.

.

, ^ .

.

.

, ,

.

.

.

1,598

,,

Ba^field .^alls of St. Croix^ ^ Taylors .^all^ Minnesota St. Cloud .

.

19,2l9 ,, 4,514 ,, 14^.^1 ,,

111 Winnebago Cilh .

Minneapolis .

Du Luth . .

St.

^eter

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

San ^raneiseo, California .

Los Angelo .

.

.

Mar^sville .

Humboldt .

.

.

.

.

.

.

S^ockton

.

.

.

.

.

^isalia.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.^.umboldi. .

Junetion Cit^

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Omaha Cil^, ^ebraska Terr.

Brown.^.^ille

.

.

.

^ebra.^ka Cilh .

.

Dakola

.

^l^

.

Denver, Colorado Terr.

..^ermilllon, Dal^ol.a Terr.

.

.

.

.

.

.

.

. 17l ,254 Aker.

. 124,588 , , .

159 ,, 8...,^55

8,...^..

-

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

7..^

25^8 ,, 1...,477 ,.

1.^7.^ ,,

.

.

17,5.^..

8,^5

,, ,.

. 2.^,4^2 ,, . 1 8 , 1 7 2 ,.

.

.

.

.

.

7 , ^ 5

.

.

.

.

.

.

.

.

, ,

.,

.

.

.

.

.

,.

. 1.^85 ,, . 2,4.^2 ,,

.

.

,.

.

.

.^....^7

.

Oregon Citv, Oregon . . .

.^oseburg . . . . .

Olympia, Washington Territorium .^aneouper .

.

Topeka, Dansas .

.

.

.

.

.^4,^28 ,, ,,

5.^,85.^ ,, .

.

.

.

^ 1

24,1^.7

,,

,,

.^,711 ,, .

Carson Ci^, .^e.^ada Terr. .

.

.

.

^0 ,, .,Demnach war M i n n e s o t a (mit 527 , 0 7 2 A e r e s) der bel well.em am m e i s t e n g e s u c h t e S t a a t , ihm zunächst ^eb^asl.a, ^ichigan und Missouri.

,,Jn dem am .^0. September endenden Quartale wurden ^^27 Anmeldungen für ^ ,^7 Aere.^ gemacht, wofür an die .Regierung Doll. .^^,270 und an Ge^

bühren Doll. l0,102 entrichtet wurden.

,,Au.^ Obigem ersteh^ man die S.^aa^en und ..^ebie^e und die ^amen der Land^ ämter, wo die offen^lichen Ländereien zu suchen sind. Außerdem sind al^ Land^ ämler zu nennen. ^ndianapoIi^ und in den südlichen S.^aa^en Mon^gomer.^, Ala.

bam.^ ^ .^a^son, Mississippi -. ^ew^Orlean^, La. - Li^le .^ock, Arkansa..^, und Tallahassee, florida. ^m Uebrigen ist wegen der Lage, Ouali^ä^ ^rodu^ion^^ kraft, Mineralien^ ^or.^schri^e der Vermessung ^e der verschiedenen Ländereien nebst .^arte derselben, der Bericht der Kommissäre de^ General^Landam.^ vom .^. Ok^^ ber v. J nachzusehen.

,,Allgemelne B e m e r k u n g e n .

,,Da^ auf diese Art erworbene Land ist nichi^ angreifbar für Schulden , die vor Ablauf der 5 Jahre (r,or Aufstellung des ^alenle^ oder Befiztilel^ durch den Präsidenten der ^er. S.^aa.^en^ konirahir.^ wurden.

,,^iemand kann mehr al^ eine ..^iertel^Sektion unter diesem .^esez erwerben.

Der Besiz von Jnhabern un.^er .^erkauf^rech.^ kann unter diesem Geseze nicht gestori werden, und solche Inhaber konnen sich der Wohlthat des .^eimstätte^esezes be.^ dienen.

,,Wer vor Ablauf der 5 .^ahre den angesezlen .^egierungsprei.^ de... Landes . baar ^ezahl^ und seine erste Ansiedelung nachweist , kann sich sofort de^ patentes versichern.

,,Wer vor Vollendung der 5 Jahre auf mehr als .^ Monate das Land aus^ gibt, geht desselben verlustig.

,.Wenn der ^nl,.aber einer .^eimstätte^Ansiede^ung nach Anmeldung desselben in den Militärdienst der ^er. Staaten tral. und darin starb , so soll zu seinen

112 Gunsten das Landstük von der Zeit des Antrittes bis zu seinem Tode als von ihm besiedelt betrachtet werden und dasselbe den ^rben zusallen, wenn ste die 5 Jahre der Ansiedelung kompletiren.

,,Zum Schluß folgt hier eine Ueberficht des Flächenmaßes in Aeres der in den beigenannten Staaten und Gebieten bis zum ^0. Juni 1.^5 vermessenen und der bis dahin noch nicht vermessenen Ländereien, nämlich^ ^ermessen.

Unvermessen.

Wisevnsin .

.

.^,740,.^ l

770,72.^

. .^5,^0,8....8 Jowa .

^ansas .

. 2l ,454,802 30,024,440 ^ebraska Territorium . 14,7.^2.581 37,280,^^ . 27,008,^17 74,^70^45 California .

451,407 51,7^,55...

^ada . 5,4^8^.^^ 55,50.^,8^0 Oregon 4l,.l^,258 Washington Territorium Colorado Territorium .

. 1,1.^7^21 ^5,774,^71 . 2,425,2.^ ^5^5^,241 Utah Territorium 80,7.^0,240 Aritona Territorium . 2^^,t42 75,275^498 ^ew^Mex^ieo Territorium Dalota Territorium . 1,74I,88l 152,2.^7, l09 58,1^,480 Jdaho Territorium ^2,01.^^40 Montana Territorium .

,,Das ganze Areal der bis zum 30. September 18^5 vermessenen, zum ^er^ kauf offerirten und noch nicht ofserirten ossenllichen Ländereien betrug 1^2,285,035 Aeres, die für Schulen und andere öffentliche ^weke approprilrten Ländereien nicht eingerechnet..^ .

.

.

.

.

, .

^ .

.

^ .

2

Bern, den 2. Februar 18^.

Die schweiz. ^..ndeseanz^i.

Ausschreibung.

.^in als. Korporal der Invaliden in Neapel ^erstorbener Johann .^amon^ ^ini ^aimondini) hat ein kleines Mafsaguthaben hinterlassen. Die gesezlichen .^rben des ^erstorbenen, dessen .^eimathhorigkei.^ bis sezt nich^ ausgemutel.^ werden konnte, werden hiemi.^ aufgefordert, sich inner drei Wochen .^on heu^e an bei ihren kanlonalen Mlli^ärbehorden zu .fanden des Oberk.rieg^kommissaria^s zu melden , damit il^nen die zum Bezug der Hinterlassenschaft benothiglen Rapiere eingehändigt werden konnen.

B e r n , den 2.^. Januar 18.^.^.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

^. ^ie^i.. Oberst.

113

B e k a n n t m a d, n n g.

Mit Zuschrift vom ^. .^^ ^ ^ ^e kais. russische Gesandtschaft die Anzeige gemacht , daß die russischen Gesandtschaften von ihrer Regierung ange.

wiesen worden seien . nach dem Beispiel anderer Mächte für die Ausfertigung der ^isa und die Legalisation von Bässen und Dokumenten Gebühren zu beziehen , nnd zwar vom 1^. Januar diesem Jahres an.

^ Demnach hat die kais. russische Gesandtschaft bei der schweiz. Eidgenossenschaft sollende Tax^en zu beziehen^ ^ür Ausstellung eines Reisepasses .

.

.

^ .

. ^r. 8.

,, Legalisation eines solchen .

.

.

.

^ ,, 2.

,, Ausstellung eines Lebens^ und Gesundheitscheines ..e. .

,, 4.

., eine Vollmacht, eine Beauftragung (^roeu^)^ welche die kais.

Gesandtschaft ausstellen muß, se nach der Wichtigkeit derselben, ., 8-- 12.

^egalisa.^ion ^on Un^erschris^en .

.

.

.

.

. ,, 4.

,, ....egalisalion von Bank^Bille^s . . . . . . ,, 2.

,.,

Bern, den 11. .Januar 18...^.

Die schweiz. Bnndeskanzllei.

Bekanntmachung.

.^ür Erlernung der Telegraphle werden von nun an , se nach Bedürfniß , in den nachstehenden Telegraphenbüreaur^ . V o l o n t ä r e angenommen^ Aarau, Basel, Bellenz, Bern, Biel, Chau^de^nds, Chur, .^reiburg, Genf, Lausanne , Luzern , ^euenburg , Ollen , .^omanshorn , St. Gallen, Schaffhausen, Sitten, Solo.hurn, ......ivis, Winterthur, .^verdon, Zürich.

1) 2) ^) 4) 5)

Um als Volontär aufgenommen zu werden , ist erforderlich .

das Alter von 1.^25 Jahren (Geburlsschein einzusenden) .

ein Sittenzeugniß , genügende Zeugnisse über den Besuch einer Sekundarschule ^ .^enntniß wenigstens zweier ^ationatsprachen ^ eine ordentliche, korrekte .Handschrift.

Die Jnspektionen werden sich durch Vorprüfungen von den Kenntnissen und der Bildungsstufe der Volontäre überzeugen.

Die Volontäre werden unter Leitung der resp. Büreauchefs m der Telegraphie unterrichtet und ^e nach ihrer Befähigung auch zum Dienste verwendet. Sie müssen

114 steh verpflichten , ein halbes Jahr lang auf dem Bureau zu arbeiten , haben aber während dieser Lehrzeit keinen Anspruch auf irgend welche Entschädigung. ^..ach ^erfluß eines halben Jahres erhalten fie ^on dem Büreanches e.n^eugniß, wovon

der Telegraphendirektion Mitteilung gemacht wird. Die Jnhaber guter Zeugnisse

werden alsdann auf Anordnung der Direktion einer Prüfung unterworfen und er^ halten , fe nach deren .^rgebniß, ein Diplom , welches den Jnhaber befähigt , bei Ausschreibung von TelegraphistensteIlen zu konkurriren ., auch finden bei Anstellung von Postbeamten . welche zugleich zum Telegraphendienst verwendet werden , die Bestzer solcher Diplome vorzugsweise Berükfichtigung.

Da diese Schlußprüfung aber voraussichtlich erst im Monat Mai 18^7 statt^ finden dür^e, so konnen indessen die mit guten Zeugnissen versehenen Aspiranten unter den üblichen Bedingungen als provisorische Aushul^stelegraphisten verwendet werden.

.^ Aspiranten auf ^olvnlärstellen haben ihre Anmeldungen unler Beilegung von Zeugnissen und Empfehlungen an die betreffenden Telegrapheninspellionen einzu^ reichen, nämlich.

bei der Jnspektion L a u s a n n e , für die Bureau^ ^hau^de^onds , .^reiburg, ^enf, Lausanne, ^euenburg, Silten, ^iois und ^^erdon.

., ., ., Bern, ,, ,, ,, Aarau , Basel , Bern . Biel, Luzern^ Olien und Solo^ lhurn , ,^ ^ ,,.

St. fallen, ,, ,, ., .^omanshorn, St. Gallen, Schaffl^ausen , Winterlhnr ^ ....

^^.^ Zurich, ^ ...

^ Bell en z, ^, ., ^ Bellenz und ^hur.

^or dem Antritte der Lehrzeit hab.^n d^ Aspi-^^.. ^u^ .^ersona.kaution zu leisten, wozu ihnen d^ no^hig^ ^or.nu...^ .^.^^ ^^ b^^sf^d^. Inspektionen verabfolgt werden.

B e r n , den 5. Jannar 18^.

^as

schweizerische

^ .

.

.

^ .

^ .

.

^ .

.

.

.

.

.

1 .

Bekanutntachnng.

Aus einer neulich dem Bundesrathe von ganz zu.^erläßiger Seite zuge^ kommenen ^it^eilung geh^ hervor, daß ^laeirungsinsti.^e in W i e n durch ^ilialagenten in der franzofischen Schweiz funge Schweizerinnen a..s . ^ o n v e r ^ n a n l e n oder B o n n e n nach Wien kommen lassen, und dann, sta^ die Brauen.

zimmer versprochenermaßen gehorig unterzubringen, dieselben sehr häufig ihrem Schiksale überlassen und dadurch in die traurigste L^.ge ^erfezen.

1l5 .^s wird daher allen Frauenzimmern, welche man als Gouvernanten oder Binnen nach Wien engagiren mochte , hiemit der .^a^h erlheilt , durchaus nicht auf G e r a t h e w o h l , sondern einzig auf e i n e f e s t z u g e s i c h e r t e Anstel^.

tun g hin nach Wien zu reisen.

Bern, den 12. Januar 18^.

Die schweiz. Bnndeskanz.lei.

Peremtorische Vorladung.

abwesend , wird hiemi.^ peremptorisch aufgefordert , auf M.ttwoch den 18. April, Nachmittags 2 Uhr , vor biefiger .^heganmerbehorde zn erscheinen , um auf da^ zn stehen. Jm .^aIle seines Nichterscheinens würde in Sachen dennoch eingetreten nnd gesprochen, was Rechtens ist.

. ^ e r i s a u , ^t. Appenzell, den 11. Januar 18.........

Samens der .^hegaume .^ Das ^e.tna.riat derse^en.

^n^schreibnng v.^n erledigten Stellen.

.^Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r . o ^ f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im ^alle sein^ ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren T a u f n a m e n , und außer dem Wohnorte anch den .^.e im a t o r t beutlich angeben.^ C h e f der .^ahrpostex^edition in Basel. ..^ahre.^besoldung ^r. .^40o.

meldung bi.^ zum 22. Februar 18^.^ bei der .^rei^postdirek..ion Basel.

An.

1,^ T e l e g r a p h i s t auf dem .^auptbüreau Basel. Jahre^besoldung .^r. .^00 bis ^r. 1.^50. Anmeldung bis zum 24. ^e^ruar 18^.^ bei der Telegraphen^ inspekiion in Bern.

2) T e I e g r a p h i s t auf dem .^aupibüreau .^ e u e n b ... rg.

^ahresbesoldung

.^r. 9^ bis ^r. 1050. Anmeldung bis zum 24. Februar 18.^ bei der Tele.

grapheninspektion in Lausanne.

116 .^) C o m m i s auf dem ^ostbüreau F r a u e n f e l d ^Thurgau).

Jahresbesoldung

Fr. 1500. Anmeldung bis zum 19. Februar 18.^ bei der ^reisp^dire.^ . tlon Zürich.

4) B r i e f t r ä g e r in S o n v i l l i e r (Bern,.. Jahresbesoldung Fr. 7......... An..

meldung bis zum 19. Februar 18.^ bei der .^reispostdireklion ^euenburg.

o) ^ o s t . ^ e r w a l t e r und T e l e g r a f i s t in ....orschach (St. Gallen^. ^ah^ resbesoldung ^r. 2700 aus der ..^...st. und Fr. .^0 nebst Depeschenpro...ifion aus der Telegraphenkasse. Anmeldung bis zum 19. Februar 18.^ bei der

^reispostdirektion St. Gallen.

^) K o n d u k t e u r des .^ostkreises Bern.

.^ahresbesoldung

Fr. 1080.

meldung bis zum 11. Februar 18^0 bei der .^reispostdireklion Bern.

An^

7) K o n d u k t e u r des Postkreises ^ e u e n b u r g . ^ahresbesoldung Fr. 1.^20.

Anmeldung bis zum 11. Februar 18.^ bei der ^reispostdirektion ^euenburg.

8) B ü r e a u d i e n e r des .^ostbüreaus Zürich.

Jahresbesoldung Fr.

1020.

Anmeldung bis zum 11. ^ebruar 18..^ bei der .^reispostdirektion Zürich.

9) commis auf dem .^..uplpostbüreau Genf. ^ahresbesoldung Fr. 1800.

Anmeldung bis zum t1. Februar 18.^^ bei der ^relspostdirektion Genf.

10) . ^ o s t k o m m i s in Münster (Bern^.

Jahresbesoldung Fr. 700.

dung bis zum 11. ^ebruar 18.^.^ bei der ^reispostdireklion ..^euenburg.

11) C o m m i s auf dem .^auptpostbüreau

12)

1.^)

S^. Gallen.

Anmel..

Jahresbesoldung

Fr. 1.^0. Anmeldung bis zum 11. Februar 18.^ bei der .^reispostdireklion St. Gallen.

P o s t k o m m i s in Luzern. ^ahresbesoldung Anmeldung bis zum Fr. 1000.

11. Februar 18.^ bei S t ü k v e r t r ä g e r in Luzern. Jahresbesoldung der ^reispostdireklion Fr. 1000.

^uzern.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Jnserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1866

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

06

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.02.1866

Date Data Seite

108-116

Page Pagina Ref. No

10 005 025

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.