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B ericht der

Kommission des Nationalraths, betreffend neue Eintheilung der Telegraph enkreise).

(Vom 17. Juli 1866).

Tit..

Durch Art. 1..) des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1854 über die Organisation der Telegraphenperwaltung (V, S. 1) wurde die schweizerische Telegraphenverwaltnng in vier Telegraphenkreise einge-

theilt.

Der Jhnen vorliegende Gesetzesentwurf erhoht die Zahl dieser Kreise von vier auf. s e c h s , und beabsichtigt, durch Verminderung der Ausdehnung der einzelnen Kreise die Tätigkeit der Kreisinspektoren wirksamer zu machen.

Schon im Jahre 1864 hat sieh die Bnndesversammlnng mit dieser Frage beschastigt , und zwar in Folge einer an den Bundesrath gerichteten Einladung des Ständeraths, .,über die Vereinfachung der ,,Telegraphenverwaltung, nameul.lich durch Aushebung derKreisinspektoren, ,,Berieht zu erstatten."

Der Bericht des Bundesraths darüber pom 1. Juli 1864, mit welchem das bezügliche Referat der ständeräthlichen Kommission vom 22. September .1864 einig ging, schloss dahin, dass zur Zeit keine Veranlassuug vorhanden sei, die Organisation der Telegraphenverwaltung,

Vergleiche Botschaft des Bundesrathes vom 29. Junl 1866 Bundesblatt.

von 1866, Bd. Il. S. 284.

.

^

.^ie sie durch das Gese^ vom 20. Dezember 1854 ^a.r, abzuändern.

^

festgesetzt worden

Die erwähnten Berichte legten der Bundesversammlung die Details dieser Organisation und den Ru^en sowie den Umfang der Funktionen ^er Kreisinspektoren dar ; sie wiesen nach , dass ^e .Lederen schon be^ ^em damaligen Brande unseres Telegraphenwesens mit Geschäften über..

..laden und nicht im Stande waren, ihren Obliegenheiten zu genügen^ ..1m nicht an diesem Orte den Jnhalt der bezeichneten Berichte wiederholen zu müssen, glaubt Jhre Kommission, sich darauf beschränken ^u sollen , aus denselben die Darstellung des Verhältnisses hervorzu-

.^..ben, in .^olge dessen die Telegraphendirektion sich. genöthigt fand,

^ach und nach mehrere Verrichtungen, welche zuerst die Jnspektoren be^orgt hatten und welche dann mit Vortheil zentralisiert werden konnten, ^u übernehmen. ,.Jn allen Ländern von etwelcher Ausdehnung^ , so

^..r^h stch am 1. Juli 1864 der Bundesrath ans, ,,ist das System .....der Inspektoren an der Spitze vou Kreisen o.^er territorialen Einthei.^,lu..a^n des ..^e^es eingeführt .^ aber nirgends fallen so zahlreiche Linien .^nnd Bureau^ aus einen Jnspektor wie bei uns. Es wird von unseren ^Jnspektoxen verlangt, dass sie wenigstens 2 Mal des Jahres die Jn^,spektion aller Linien und Bureau^ vornehmen, und über jede einzelne ..,Juspektion einen Bericht an die Eentralverwaltung erstatten. Run ...,war es aber denselben ungeachtet all^ ihres Eisers .nicht moglieh, die ^Juspektion im Jahr 1863 einmal vollständig zu machen. Jn ^rank^.xeich gibt es in jedem Departement^ einen Jnspektor , .welchem 3 bis ^,5 Büreau^ untergeordnet sind. Der Jnspektor .nuss jedes Bureau

^jährlich wenigstens 8 Mal und jede Linie 4 Mal, die .^auptbüreau^

^ m o n a t l i c h m e h r e r e Mal^e besnchen.^ .^^ Dieser Unterschied in den Mitteln, während man doch erwartet, dass die Resultate in der Schweiz ^ht geringer seien als in Frankreich ^der irgend anderswo , beweist .^ur Genüge, dass die Entlastung der Kreisiuspektionen durch Eentrali^irung eines Theils ihrer Geschäfte bei der Direktion einem wirkliehen .Bedürfnisse entsprach.

Seit dem Jahre 1864 hat sich aber wieder eine bedeutende und fortwährende Vermehrung der Bureau^. und Apparate , der Linien und .^es Verkehrs im .Allgemeinen ergeben, so dass nun eine wirksamere ...^ssregel als die damals ergriffene nothig geworden ist. Dieses wurde ...m Jahre 1865 von der nationalräthlichen .kommission für Prüfung d^.s.

Geschäftsberichts, und im Jahr 1866 von der zu gleichem Behuse be^

gellten stäuderäthli.h^. .^onn.ussion hervorgehoben., und. n u.... der Um-.

^and , dass die allgemeine Herabse^uug der internationalen und di.^ wahrscheinliche Ermäßigung der internen Tarife eine ......sserordentl^ieh...

^erniehxung d^s Verkehrs und die Rothweudi^eit einer Revision des ^..ese^es vom 20. Dezember l^54 herbeiführen dürften, bewirkt.., dass

^..nde.^la^. Ja^rg.X^lll.^d.II.

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490 der .Anregung der Bundesversammlung nicht ^..ühe.r Folge gegeben wurde...

Jnzwischeu veranlassen di... politischen Verhältnisse die Verschiebung sowohl der Ermässigung .der internen Tax^en als auch der Revision de.^.

^ese^es. Daher ist es nunmehr uothig geworden, abgesehen von einer allgemeinen Reorganisation , unverzüglich geeignete Massregeln zn exgreisen , um einen den gesteigerten Anforderungen entsprechenden Jnspektionsdienst zu ermöglichen.

Zu diesem Zwecke schlägt Jhnen der Bundesrath den eingangs erwähnten ^ese^esentwurs vor.

Jhre Kommission hat die ....othweudiakeit und ^week...ässig^..t diesel .Vorschlags einlässlich untersucht , und beehrt sich, Jhnen die Annahm^ desselben aus folgenden Gründen ^ empfehlen : 1. Seitdem Jahre 1864 ist eine im Verhält...ss zu dem kurz......

Zeitraum... von bloss 2 Jahren bedeutende Vermehrung des Telegraphenverkehrs eingetreten, diese Vermehrung ergibt sich aus den nachstehend angesührl.en Zahlen: ^. . ^ .^ .

. ...

^ ^^

..

Bestand.

^nde 18^.

^nde 18l^.

Lauge der Linien in Stunden 665 715 ^ ,, ,, Drähte ,, ,, 1035 ..

1248 Auzahl der Apparate . ^. . 333 38^ ^ ^ Bürea^ .

.

212 252 ,.

., Beamten .

.

322 373 ,, ,, Telegramme Fr. 456^871 ^591,214 ...^sammt^unahme .

^,671,885.04768,582.25 ^Gesammtansgabe .

,,570,846.44657,533.48 R.inertrag Fr. 101,038. 60 111,048.77

..^ e r m e h r ... n ^.

^

7.5 20 16.5 ^ 23 15 2.)

15 15 10

2. Durch die in Aussieht stehenden Tarisermässiguugen ist eiu^ ^ganz ansserordentlich... Ausdehnung des Verkehrs , welche die Ansprüche an den Dienst neuerdings bedeutend steigern^ wird, zu erwarten. E^.

sollen daher die Kreisinspektionen ^nm voraus in den ^..and gesellt werden., auch der daher mit Sicherheit zu erwartenden V^rl.ehrsvermehrung ein .genüge zu leisten.

3. Die Verrichtungen dex Kreisinspektionen, wenn sie gut besorgt werden wollen , se^n eine genaue und vollständige Keuutniss sowohl der^ telegraphisehen Technik, als der Versoneu, Lokalitäten, Sprachen.

Organisationen und Uebungen bei den verschiedenen Kautonen , ..^emeinden und Eisenbahugesellsehaften voraus. Daher müssen diese VerDichtungen von den Kreisiuspektoren p..rsoulieh ausgeführt werben. Jn Folge dessen ist der vorgeschlagenen Vermehrung und Verkleinerung ^er Kreise vor der allsälligen Errichtung von Adjunkt....stellen bei den.

Juspektionen der Vorzug zu geben.

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Aus den Motiven Ziff. 1 u. 2 exgibt sich die R o t h w endigkeit, und au^ dem Motipe 3 di^ Zweckmässigkeit der pon dem Bundesrathe vorgeschlagenen Massregel.

.....ach dem vorliegenden Gese^esentwurs behält sich dex Buudesxath die Besugniss vor, die Begränzung der neu einzuführenden 6 Kreise festzüse^en und nach den Bedürfnissen des Dienstes jew eilen abzuändern.

Die Begränzung der einzelnen Kreise erscheint in der That als eine Verwaltungsmassregel, welche füglich . der Ex^ekntivbehorde anheimgegeben werden. soll. Jn dieser Beziehung beschrankt sich daher Jhre Kommission ans die Mittheilung^ der folgenden, vom Bundesrathe gemäss der bei den Akten liegenden Telegraphenkarte beabsichtigten KreisEintheilung :.

Ein^ exster Kreis würde die Kantone Gens, Waadt, Wallis und einen Theil des Cantons Freiburg umfassen , ein ^weiter den Kauton Reueuburg , den übrigen Theil des Kautons ^reiburg, und Theile der Kantone Bern uud^olothurn ; ein dritter die übrigen Theile der^ Kautone Bern und Solothurn,.

die Kantone Basel^Stadt, Bafelland, Aargau, Lnzern und beide Unterwalden; ^ ein vierter und Uri.

die. Kantone Schaffhausen , Zttrich ,

.^ng , ^chw^

ein fünfter Kreis die Kantone Thnrgan, beide Appenz.^ll, ^t. Gallen,.

G l a r u .

.

.

.

.

.

.

ein sechster die Kantone Graubünden und Tessin.

Bei dieser Eintheilung hat der Bundesrath folgende Bnnkte im Ange gehabt : 1) Beschränkung ^es Kreisumfanges auf denjenigen Raum, welchen ein Jnspektor in befriedigender Weise überwachen kann ; 2) annähernde Ausgleichung d^.x Längen der Linien und der Zahl der Bureau^ in jedem .preise; 3) Gestaltung der Telegraphenliuien und Verkehrswege eines jeden Kreises zu einem selbständigen , zusammenhängenden und gewissermaßen einheitlichen Re.^e, und rasche und direkte ^Verbindungen, damit sich .^ie Inspektoren leicht nach jedem Vunkte dieses Re^es begeben können ;

4) Beachtung der Kanton^, oder wo dieses nicht möglieh ist, doch der Bezirksgrenzen.

Die Kosten für die Errichtung der zwei neuen Jnspektorenstellen werden eine jährlich^ Mehrausgabe von Fr. 8000 bis Fr. ..)0^0 v.^ ursachen. Diese Ausgabe ist indessen eine Folge der bisherigen Aus-

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dehnung unseres Telegraphenverkehrs und eine Vorbere.itungsmassregel.

im Hinblicke aus die sicher bevorstehende weitere Vermehrung der daherigen Gesehäste.

Aus diesen gründen findet Jhxe Kommission in dem Vorschlage des Bundesraths .eine nothwendige , zweckmäßige und ökonomisch gerechtfertigte Massregel ; und sie beehrt sich daher, bei Jhnen die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs zu beantragen.

Genehmigen Sie ..e.

Bern, de.i 12,^17. Juli 1866.

Ramens der Kommission , . Der Berichterstatter: .^. don ^r^eurie^.

^ o t e . Die Commission bestand aus den ^erren . W. v. Graffenrled, Bern^ Jos. Bueher. in .^scholzmatt ^uzern^ ^. Grandpierre, in ^euenburg.

in

Der Nationalrath hat am 17. und der Ständerath am 1.^.. Juli den bundes räthlichen Entwurf unverändert angenommen.

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Bericht der Kommission des Nationalraths, betreffend neue Eintheilung der Telegraphenkreise*). (Vom 17. Juli 1866).

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25.08.1866

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