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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom 12. März 1866.)

Mit

Rote vom 5. dies hat die kais. französische Gesandtschaft bel

der s.hweiz. Eidgenossenschaft dem Bundesrathe mitgetheilt , dass das Grossherzogthum L u x e m b u r g dem am 17. Mai 1865 zu Baris abgeschlossene.. internationalen Telegraphenvertrage beigetreten sei, und zwar mit einer Terminaltaxe von Fr. 1 und einer Transitée von 50 Rpn.

Das eidg. Handels- und Zolldepartement ist vom Bundesrathe beanstragt worden, dem am 5. und 6. April näehstküuftig zu Gunsten des neu errichteten A s h l s für s c h w e i z e r i s c h e G r e i s e b e i d e r l e i Ges eh l e eh t s in B a r i s zu eröffnenden Bazar 8 Stüke des von der japanesisehen Regierm.g geschenkten Seidenzeuges an den eidg. Minister in Baris als Gabe sur diesen Bazar zu übermaehen.

(Vom 14. März 1866.)

Das schweizerische Generalkonsulat in M e x i k o machte dem Bundesrathe mit Rote vom 1l). Februar abhin hinsichtlich der Auswanderung nach dem dortigen Staate die nachstehende Mittheilung : ,,J...h halte es fur meine Bsli.ht, Jhnen zn bemerken, dass der Zu..stand in Meriko im Allgemeinen nicht derart ist, dass man schweizerischen "Auswanderern dieses Land anempfehlen konnte. Es ist sür den Empfang ,,der Auswanderer noch so viel als gar nichts organisirt. Es hat die ,,Regier....g, einige Haeiendas im Distrikte O r i z a b a ausgeuommen, gar ,,keine Ländereien, worüber sie bis jezt verfügen konnte. So lange Zu,,suhren aus den Hauptwegen von der Küste nach dem Jnnern des Landes ,, der Raubgier der G u e r i l l a s ausgesezt sind, wie dies legten Monat aus "dem Wege von S. Luis uach Tampico geschah, wo 2500 Eolli, dem Hau.,delssta..de beider Städte angehörend, im Werthe von einer halben Million "Thaler, von dem Guerilla M e n d e z weggenommen und durch das Feuer

312 ,,zerstort wurden, kann an eine Herleitung schweizerischer .Kolonisten nicht ,,gedaeht werden.^ Das genannte Generalkonsulat meldet in dex gleichen Rote in Bezug aus die Zusendung von Briefen an die Soldaten der Fremdenlegion in Mexiko Folgendes : ,,Briefe an Soldaten der Fremdenlegion sollten in F r a n k r e i c h ..frankirt, und damit sie an ihre ...ldresse gelangen, durch die Militär.,post versandt werden. Mit der gewohnliehen Bost gilt die Frankatur ,,nur bis ............. a ^ru^; von da nach Mexiko kostet jeder Brief noch

,,Fr. 1. 25 Rp. Borto.

,,Wenn Briefe nicht abgeholt werden, so kümmert sich Riemand um ,,deren Weiterbesorderung . sie bleiben liegen, und gehen aus diese Art ..verloren. Raeh Jahressrist wird, was da ist, verbrannt.^

Der schweizerische Konsul in Y o k o h a m a , Hr. Dr. .Lindau, hat dem Bundesrath mit Schreiben vom l4. Januar d. J. die Ratisikationsurkunde zu dem zwischen der Schweiz und Japan am 6. Februar 1864 abgeschlossenen Freuudsehafts- und Handelsvertrag übermacht.

Das Schreiben des Staatsrathes des TaIknn von Japan ,

womit

die gedachte Ratifikation durch den Mikado dem Hrn. Dr. Lindau ^ugesandt wurde. lautet in der nach dem holländischen gemachten deutsehen Uel^ersezung wie folgt : An Doktor Rudolf .Lindau Esa^., Verwalter des Generalkonsulats und politischer .^lgent der schweizerischen Eidgenossen-

schaft.

Jch habe Jhnen Folgendes mitzntheilen.

^lllen Daimios und den Andern in unserm Reiehe wurde bekannt gemacht, dass dieser Traktat von dem M i k a d o in Kioto neulieh genehmigt worden sei; ich übersende Jhnen hiemit diese Eopie da.^on.

Mit Ehrerbietung.

Den 15ten Tag des 11^n Monats des 1sten Jahres von .l.^Cne.

(Gez.)

Mid^o.eno ld^oemhio l^ami.

Dieses ist ein Besehl des Mikado.

Dieser Traktat ist angenommen ; er ist also eine rechtskräftige Verordnung geworden.

An Velinoti.

313 Der Bundesrath hat den von der Bundesversammlung in das Budget pro 1866 aufgenommenen Anfaz von Fr. 43,000 für Beiträge ...n schweizerische .Konsulate in folgender Weise vertheilt : Dem Konsulat in Washington . . Fr. 10,000.

,,

,,

,, R^Jaueir- . . ., 9,000.

., Rew-^ork . . ,, 6,000.

n

,,

,. Havre . . . .

,, ,, .^

,, St. Betersburg ,, Rew-Orleans ,, Bhiladelphia .

" Marseille . .

,, . ,, Bremen . .

,, ,, Genna . .

,, ,, Amsterdam .

..

,,

,, Antwerpen

., ,,

^ ,,

.

,,

5,000.

.

.

.

.

.

.

.

,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

3,000.

2,000.

2,000.

2,000.

1,000.

1,000.

1,000.

.

..

1,000.

Fr.. 43,000.

Der

Bundesrath

hat die Gehalte

der Telegraphenbeamten

um

Fr. 3^00 jährlieh erhoht, welehe Gehaltserhöhung mit dem 1. April näehstkünstig beginnen soll.

Der I. Sekretär der Telegraphenverwaltnng , Hr. Kaspar Honegger von Dürnten (Zürich), der Kontrolenr der gedachten Verwaltung, Hr. Gottlieb Blaser von .^angnau (Bern), und der Ehes des Telegrapheubüreaus in Lausanne, Hr. ^ran.^ois R o guet von Borer^ (Waadt), welehe im Jahr 1864 nnr provisorisch gewählt wurden, sind vom Bundesrath in ihren Stellen d e f i n i t i v bestätigt worden für den Rest der

bis ^..m 3l. März 1867 gehenden ordentlichen Amtsdaner der eidge-

nossisehen Beamten.

Der Bundesrath wählte als Bostverwalter in Rorschaeh : Hrn. Joseph Keller, von dort, derzeit erster Kommis aus dem Bostbüreau in Rorschach , ferner als Bostl.ommis in Aarau: Hrn. Friedrich Wildi, von

Reinach (Aargau) , bish. Bostgehilse in dort; und als Telegraphist in Reuenburg: Hrn. Armand Bour.^uin, von Sonvilliers (Bern), bish.

Telegraphist in Lausanne.

314 (Vom 16. März 1866.)

Die k. k. osterreiehische Gesandtschaft hat dem Bundesrath mit Zuschrift vom 9. dies zur Kenntniss gebracht, dass S. M. der Kaiser von .......esterreich eine internationale A k e r b a u - , J n d u s t r i e - und K u n s t a u s s t e l l u u g in W i e n sur das Jahr l870 angeordnet habe, und dass die k. k. österreichische Regierung die schweiz. Eidgenossenschaft znr Betheiligung an der erwähnten Ausstellung einlade.

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Inserate

Peremtorische Vorladung.

in Sarnen, seit dem 9. Oktober lezlhin fallige Interessenten hiemil aufgefordert , Leben Anzeige anher gelangen zu lassen, ter Johann Bernhard Vogel todt erklärt des Gesezes verfahren werden wird.

vermiß ist. so wird derselbe oder allin Zeit nächster drei Zonale von seinem gegenfall nach Abfluß dieser Zeit besagund mit dessen Vermögen nach Forschrift

S a r n e n , den 12. März 1866.

Die Standeskanzlei des Kantons Unterwalden ob dem Wald.

Urtheil des Kantonsgerichte Bug,

vom 9. Marz 1866.

gegen d Beklagter, betreffend Vaterschaft und Alimentation , hat das Kantonsgericht, über die Rechtsfrage ^ Jft der Beklagte pflichtig , die Vaterschaft des von der Klägerin unterm 19.

August 1865 gebornen lindes anzuerkennen und der ledern an die Entbindungs-

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1866

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17.03.1866

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