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Bundesrathes an die h. Bundesversammlung , betreffend die Organisation de.... Parktrains und Bewaffnung der Trainsoldaten.

(Vom 9. November 1866.)

Tit.!

Die Rothweudigkeit , unsern Barktrain zu reorganisieren , ist eine Frage, die kaum mehr ernstlich bestritten werden kauu.

Die Organisation desselben , wie sie nach dem Gesez vom Jahr 185t heute noch besteht, war ein Rothbehels, zu welchem damas gegriffen wurde, als unsere ganze gegenwärtige Armeeorgauisatiou n .eh im Werden begriffen war.

Richt nur, dass in keiner andern gut organisirten Armee ei... solche Einrichtung des Artilleriefuhrweseus besteht , hat dieselbe vielfache Mängel, welche bei einem grossern Ausgebot für den Ernsfall erst recht hervortreten würden und zu hoehst unangenehmen Verlegenheiten Veranlassung geben konnten.

Bedenkt man , dass die Einführung von Hinterladungsgewehren eiuen viel raschern Kvnsum von Munition zur Folge hat ..nd daher eiue weit sorgfältigere Orgauisation der Munitionskolonne. bedingt , als dies bisher der .Fall gewesen, so ist schon dadurch, abgesehen davon , dass unser Barktrain auch sur die bisherigen Verhältnisse ni.ht genügte, eine Reorganisation desselben hinlänglich gerechtferigt.

165 . . . ach der gegenwärtigen Eintheilung von 1851 besteht der Barktrain : 1^ aus dem Barktrain in die Linie, zu... Führung der der Jnfanterie, den Scharsschüzen - und Sappeurkompagnien beigegebenen Munitionseaissons und Sappeurwagen , mit 386 fahrenden Gefreiten und Trainsoldaten , und 664 Zugpferden , sür Auszug und Res.^.ve ; 2) aus dem Barktrain sür die Divisions- und Reserveparks mit

30 Ofsizieren,

15 138 1007 12

Bferdeärzten, gerittenen, Unteroffizieren und Trompetern, fahrenden, Gefreiten und Soldaten, Hufschmieden und Sattlern,

1202 Mann, und 45 Kantonen zn 108 1292

Ofstzierspfexden,. von ihnen selbst zu stellen, und von den stellenden Reitpferden für Unteroffiziere und Soldaten, Zugpferden,

1400 Bserde des Auszugs ^ und der Reserve.

^

Die Traiumannschaften und Bferde der Linie sind den Korps, deren Munition und Material sie führen, bleibend zugetheilt.

Der Barktrain für die Divisions- , Reserve- und andern Barks entbehrt aller festen Organisation, und es werden die Mannschaften hiezu jeweilen nach Bedürfnis.. in Detaschemente formirt, in welchen gewohnlieh die .^eute weder sieh untereinander kennen, noch von den Offizieren gekannt sind, und umgekehrt, so dass in denselben uothwendigerweise der für das Gedeihen eines jeden Korps so nothwendige Korpsgeist.

das Gefühl der Zusammengehorigkeit, vollständig fehlen muss.

.Sowohl Offiziere als Unteroffiziere und Soldaten stehen in ihren ^..spektiven Kantonen vereinzelt, uud Niemand kümmert sich in der Regel um sie , bis sie etwa ein Mal ans höheren Befehl zu irgend einem Dienste plözlieh ausgeboten werden , wo sie beim Einrüken in vielen fallen ihnen gänzlich fremde Offiziere und Kameraden , ofters aus mehreren Kantonen zusammengewürfelt, antreffen. Es ist leicht begreislieh , das. u..ter solchen Verhältnissen von einem geordneten Zusammenwirken im Dienst... nicht die Rede sein kann, und zwar um so weniger, als auch schon in der Auswahl der Leute und bei den ^eforderuugeu von den Kantonen zum Theil in ^olge der fehlerhaften Organisation

vielfältig gefehlt wird. ^tatt dass auf intel.ligeute , zuverlässige Leute,

denen etwas anvertraut werden darf, gehalten werden sollte, wird gar ost Jeder für den Barktrain als gut genug erachtet, während, besonders

166 bei den für die Linie bestimmten Trainsoldaten, gerade das Gegentheil

richtig ist.

Diese können hänfig mit ihren Mnnitiouseaissons .in sehr schwierige Lagen kommen , wo sie ohne höhere Befehle sich selbst überlassen sind und es daraus ankommt , ^ops und Herz auf dem rechten ^leke zu haben , soll nicht z. B. der ganze Munitionsvorrath einer Truppenabtheiluug zu Grunde gehen.

Ebenso können auch die den Barks zugetheilten Trainsoldaten in den Fall kommen , einzeln verwendet zu werden, wie z. B. beim Abholen von Munitionskaissons aus Zeughäusern für die Barks , oder beim Znsühren der Muuition von diesen in die Linie , wo denselben jeweils. ein bedeutender Kapitalwerth an Bserden, Geschirren, Material und Munition anvertraut werden muss.

Es ist demnach in die ...lugeu springend , dass strenge daraus gehalten werden sollte, .nur ganz vertraute, verständige und muthig.. ^eute in den Barktrain beider Gattungen aufzunehmen.

Um dazu eher zu gelangen , möchte vielleicht eine Solderhöhung für den Train , der mit seinem mühevollen und wichtigen Dienste in richtigerem Verhältnisse stünde, eine bessere Bewassnung, die den Mann mehr in den klugen der anderen Waffen und des Bnbliknms heben ^ürde , und eine Vermehrung der Traingesreiten und daherige ^Aussicht auf schnellere Beförderung ,^ welche auch in Beziehung auf den dienst nicht ohne ^..uzen wäre, Einiges beitragen, indem, wie der Trainsoldat gegenwärtig steht, die jungen Lente, die dahin weitaus am besten passen würden , nämlich solche ans wohlhabenden Bauernsan.ilien , sich höchst selten bereit finden lassen, in dieses heutzutage mit Unrecht noch etwas stiesmütterlieh behandelte Korps einzutreten.

Die Beförderungen betreffend müssen notwendigerweise bei der jezigen Organisation des Barktrains häufig Missgriffe vorkommen , weil man die Leute zu weuig kennt , daher diese Beförderungen auf^s Gerathewohl hin , oder aber mit Bezugnahme aus allfällig in den Eonduitelisten der Wiederholungskurs... enthaltenen Empfehluugeu vorge^ nommen werden müssen. Es ist aber unn.öglich, dass sich die .......sfizier...

und der ^onnnandant eines Wiederholungstnrses in der kurzen Dauer

desselben immer richtig über die Tüchtigkeit eines Mannes orientiren

können, den sie vorher niemals gesehen, daher denn in diesen Eondultelisten häufig Leute empsohlen werden, die es im geringsten uicht verdienen.

Um allen diesen Mängeln und Uebelständen abzuhelfen , sind hauptsächlich ^wei Dinge uothwendig, und zwar vou grösster ^otl^wen^igkeit : 1 ) Bessere Auswahl der Traiusoldaten und eine besonders sorgfältige

Jnstruktion, hauptsächlich derjenigen für die Linie^

2) Organisation der pagnien.

Traiuu.aunschasten

sur die Barl.s

in

Kou^-

^

167

Die erste Instruktion beider Klassen hätte gemeinschaftlich zu gescheheu , und erst nach derselben wären durch das betreffende Schulkommando diejenigen Rekruten zu bezeichnen , welche speziell für den dienst in der Linie .besähigt sich gezeigt hätten. Dieselben wären in denjenigen Kantonen , welche Barktrain beider Klassen stellen , ein sur alle Mal auszuscheiden und bleibend den betreffenden Korps zuzutheilen.

^ .

.

.

.

Der Wiederholungsunterricht wäre denselben in besouderen Kursen zu ertheilen , in welchen sie zu ihrem speziellen ...Dienst... in der Linie weiter ausgebildet würden.

Da dieses mehr Sache der Ausführung als der Organisation ist, an welch' legerer für den Barktrain der Linie nichts zu ändern wäre , so wird auch in Folgendem nur. der zweit... Bunkt weiter berührt werden.

Der hier iu .^rage kommende Barktraiu besteht aus 18 kleineren und größeren kantonalen Detaschementen ; in den einen Kantonen ans Auszug und Reserve zusammensetzt , in andern nur aus Reserve bestehend.

^ ^ Diese Mannschaften sotten nun in 14 Kompagnien eiugetheilt werden, indem uothweudigerweise für folgende Barks je eine Kompagnie

aufzustellen ist :

Für .) Divisionsparks zu den .) Armeedivisionen ; ., 3 .^rtilleriereserveparks ^u je 2 oder 3 Brigaden der Artilleriereserve ; ,, 2 Bo^toustrains.

Es würden mithin gebildet : .) Kompagnien ^um Dienste in den ^ivisiousparks

à 100 Mann ^ .

.

.

.

3 Kompagnien zum Dienste iu den Barl.s der .^xtilleriereser.v..., à .)5-^.).^ Manu .......

.

2 Kompagnien zur Bespannung der Bontonstrains,

à .)5^.)6 Mann ^ .

Ueber^hlig..

.

.

.

^

.

.

.

.

.

.

.)l)0 Mann.

...

288

,,

1.)2 ,, 20

,,

Total 1400 Manu.

Dabei ist natürlicherweise daraus zu sehen , dass so viel moglich die Kompagnien ans Mannschaften von möglichst wenigen und iu Sprache und ^olks^harakter ähnlichen Kautonen zusa.mmengesezt seien.

Diese Organisation ist einzig durchführbar, indem die Kompagnien je aus Ansang und Reserve oder bloss ans Reservemannschaften ..,usammengesezt werden.

168 Jn Fällen von Truppenaufgeb^ten würden querst nur die Auszüger der betreffenden Kompagnien, uud die Reservemaunschaft erst beim Einrüken der Reserpetrnppen in die Linie und sonst nach Bedürfniss ein^.

berufen.

Jn die Wiederholungsknrse würde der Barktrain kompagnienweise, und zwar für die ersten Tage je nur der Auszug. uud die Reserpe sur die zweite Hälfte ^es Kurses einberufen.

Dadurch w ü rd e n .^ s si ^i e r e u n d M a n n scha f t .. n m i t einander bekannt, es würde ein Korpsgeist sieh ausbilden , wie bei andern Waffen ^ der Dienst ginge leichter und würde gewinnen, weil Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten au einander gelohnt wären ^ und Offiziere und Unterossifere Gelegenheit hätten, sich aueh mit der Komptabilität und manchen andern Dienstzweigen vertraut zu machen, welche denselben gegenwärtig häufig fremd bleiben.

Die .Beförderungen hätten kompaguieweise auf Vorseh lag der Kom^ mandanten der Wiederholungskurse uud der Kompagnie -^..sfi^ere ^t

geschehen , mit billiger Rüksiel..t ans Vertretung aller die Kompagnie bildenden Kautoue.

Da jedoch die nach jezi.^r Mannschaftsseala von den Kantonen ^n stellenden Trainmaunsehaften und Bferde zur formation der nothigen 14 Kompaguien nicht hinreichen würden, indem die Mannschastsseala

nur 1200 Manu und 1400 Bferde ausweist, während 1400 Mann uud 2014 Bserde --- die Offizierspserde nicht gerechnet--- nothig sind, so wäre in einigen ^ Kantonen die Stärke der Traindetasehemente zu permehren , wobei die fehlenden Bferde aber von der Eidgenossenschast gestellt werden u.üssten , indem den Kantoneu in dieser Hinsicht kein Mehreres aufgebürdet werden dürste.

Zu Ersterem würden sich die Kantone gewiss .gerne bereit finden lassen , indem angenommen wird , dass ihne.... dafür das Stellen von eben so vi...l ^Mann Jnsanterie zu erlassen wäre, wie dies auch bezüglich derjenigen. Kautoue geschehen wird , denen eine Mehrleistung von Arti.llerie inso.lge des hoheren Bestandes der schweren Feldbatterien ^ukomn.t.

Zur Stellung der fehlenden Bferde müsste sieh die Eidgeuossenschast im E^nstfalle ohnedies verstehen , wenn sie sich nicht ähnliche Verlegeuheiten bereiten will, wie 1847, w o ^ d i e Bontontrains zum Theil durch Ochsen und Kühe ge^ogeu werdeu mussteu.

Die Kompagnie wäre gebildet wie folgt: 2 1 1 1

Offiziere (bei den Bontontrains 3), Bserdarzt, Feldwebel, ^onrier,

.

l 69 2 Wachtmeister, 4 Korporale, 12-15 Gefreite, 2 Trompeter,

2 Hufschmiede, 1 Sattler, 1 ^rater,

66-71 Soldaten, und an Bserdeu , ohne die Ossi^ierspserde , welche als von den Offizieren zu stellen betrachtet werden, 10 Reitpferde für Unteroffiziere und Trompeter, und

120-152 Zugpferde.

Dabei ift die Zahl der fahrenden (Gefreite und Soldaten^ so berechnet, dass immer einige Ueberzählige zur Besorgung der Offi^iers^ pferde, zum Ersaz kranker Leute und sur die Küche disponibel bleiben.

Bei den Bontoutrains scheinen 3 Ossifere nicht zu viel , indem diese in vielen fällen, in der Rähe des Feindes ^. B., eine thätigere ^Aussieht verlangen, als die Divisioni und Reserveparks.

Einige überzählige Offiziere und Bferdärzte ... würden in Bferdedepots genügende Verwendung finden.

Zur vollständigen Organisation der vorgeschlagenen 14 Barktrain^ kompagnien hätten die Kantone an Mannschaft mehr als bisher zu stellen: 1.^.8 Mann, die Eidgenossenschaft an Bferden

Reitpferde 32 ^. . .^ .

Zugpferde 582 l ^ ^^

Die weitern Details, wie die Kompagnien aus den verschiedenen kantonalen Detaschementen ^usammeugesezt würden , find ans den bei den Akten liegenden Tabellen zu ersehen.

Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass eines der Mittel , um den Barktrain auf diejenige Stufe zu erheben, auf welche er der Wichtigkeit seiner Funktionen nach gehört, das sei, dem Trainsoldaten übexhaupt eine bessere Stel.lung zu gebe.n.

Es ift dies nun eine ^rage, welche uicht den Barktrain allein, sondern auch den Train bei den fahrenden Batterien berührt, da hier .vie dort der Train-Unterofsizier und Soldat in einer Weise gestellt ist, die den Diensten, welche man vom Train erwartet, nicht entspricht.

.Als Mittel, um den Trainsoldaten besser zu stellen nn^ dadurch namentlich auch eine bessere .Rekrutiruug ^ des Trains zu ermöglichen, werden in einem Memorial des Oberinftruktors der Artillerie, das den .Akten beiliegt und das zu wiederholten Malen die Zustimmung von Militärkommissiouen erhalten hat, genannt: Solderh^hung für die

170 Trainsoldaten, Einführung des Reitersäbels als Bewaffnung und Vermehrung der Traingesreiten.

Die Besoldung betreffend, so halten wir es nicht für angemessen, im gegenwärtigen Augenblike in eine Revision der Besoldungsansäze.

einzelner Waffen oder Unterabtheilungen derselben einzutreten , sondern es wird die Behandlung dieser Frage bis zu der angeordneten Revision des Verwaltungsreglementes verschoben werden müssen. Die Vermehrung der Traingefreiten ist sur die fahrenden^ Batterien bereits durch Bundesbeschiuss vom 1.). Juli 1866 ^ angeordnet worden, und für den Var^train wird sie im nachstehenden Gesezentwnrf in Ansicht genommen.

Die Frage der .Einführung des Reitersäbels als Bewaffnung des Trains kann bei diesem ...lnlasse erledigt werden, und es enthält der nachstehende Ges.^entw...rf eine bezügliche Bestimmung.

Die Vortheile, welche dadurch erreicht würden, sind solgende .

Vorerst ist der Reitersäbel eine wirkliche Waffe für einen Mann zu Vferde. Das Faschinenmesser ist absolut keine solche. Unser Trainsoldat ist mit lezterm zu Vferde und zu ^nss ein wehrloser, mit ersterm ein bewasfnet..r Mann. Die Fälle, wo der F..hrta..o..ier von seinen Waffen zur Selbstverteidigung Gebrauch zu machen hat, bilden allerdings nicht die Regel , soudern die Ausnahme , aber gerade anch für

diese Ausnah ms fälle muss sich der Traiusoldat ausgerüstet sühlen.

Dann aber ist das knr^e Seitengewehr uichts anderes als eine Ueberlieferung aus der Zeit, wo der Train nichts anderes als ein gewohnliches Fuhrwesen für militärisch.. ^weke, der Trainsoldat nichts anderes als ein Tross- und Stukknecht war. Heut zu Tage ist er in Folge der Ent.viklung, .oelche die Artillerie genommen, und der tal.tischen Anforderungen, die man an sie stellt, nur als o r d e n t l i c h e r R e i t e r , als k u n d i g e r ^ a h r e r , als b r a v e r S o l d a t seiner Aufgabe gewachsen . deswegen gebührt ihm aueh der R^ite..säbel , und ^derselbe hebt wiederum da.^ Ansehen des ^orps, weil dnrch diese B..waffnung auch seine hohere Ent^vii.lu^.g und Ausgabe faktisch anerkannt wird. H.bt ^nan aber das ..^ns^h.^n d^..s Traini, so vermehrt man da-^ durch die .^ahl d.^r freiwilligen und die Auswahl unter den Ersa^mannschaften . man gewinnt tüchtigere Elemente , pflanzt einen bessern

Geist ins .^orps. Es ist selbstverständlich , dass der Trainsoldat dann

auch im Gebrauch des Reitersäbels ^u uuterrichten wäre , .^as da.^u ^beitragen würde, sein soldatisches Bewnsstsein noch mehr auszubilden.

Sollte vielleicht aus finanziellen Gründen die a l l g e m e i u e ^EinRührung des Reitersäbels beanstandet werden, so sollte er j e d e n f a l l s ^und w e n i g s t e n s als Seitengewehr des T r a i n g e s r e i t e n eingeführt werden.

^) Siehe eldg. Gesezsammlung, Band^lII^ Sei.e 8....^.

.-

171

Dieses sind die Anträge , die wir , gestüzt auf mehrjährige ErNahrungen und nach einlässlichen Studien durch einzelne hohere Ossiziere ..ind Militärkommissionen, Jhnen zu machen im Falle sind. Die Wichtig-

keit der Sache, die Ungewissheit der politischen Verhältnisse und die Zwekmässigkeit, überall wo es möglich ist, Verbesserungen einzuführen, .lassen uns nicht an einer guten Ausnahme unserer Vorschläge zweifeln.

Bei diesem Anlasse erneuern wir Jhnen die Versicherung unserer .vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den ..). November 1866.

Jm Ramen des fchweiz. Bundesrathes , Der B u n d e s p r ä s i d e n t : ^. .M. Knüse.l.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schieß.

Entwurf eines Bundesgesezes betreffend

Abänderung der .^annschaftsscala, hinsichtlich der Vermehrung des Barktrarns für die Divisions-, Reserve- und Bontonparks, und Organisation der Mannschaft dieses Korps in Kompagnien.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, in theilweiser Abänderung des Art. 1, Litt. b .,Artillerie^, ^isf. 4 ^ B a r k t r a i u . ^ und Litt. ^ ^ B a r k p s e r d ä r z t e . ^ , sowie der

Tabellen 8, 12, 15 und 20 des Gesezes vom 27. August 1851 ^, den ^Bestand der Mannschaft des Barktrains und der Barkpferdärzte des ^Buudesaus^..g..s und der Bundesreserve betreffend ,

^) Siel.e eidg. Gesezsammlung, Band II, Seite .^..9.

Bundesbla^. .^abrg. ..^I.I. Bd.lII.

^

16

172 nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 9. Ro-

vember 1866,

beschließt: Art. 1. Die in den Tabellen 8, 12, 15 und 20 des Gesezes

vom 27. August 1851 vorgeschriebene, von den Kautonen zum Bundes auszug und ^..r Bundesreserve zu stellende Zahl Barktrainmaunsehaft für die Divisions^, Reserve- und Vonton .. Barks wird um 198 Mann vermehrt, demgemäss für Auszug und Reserve anf 1400 Mann gebracht.

.^rt. 2. Der Mehrbedarf an Barktraiumanuschaft wird aus die betreffenden Kautone ^..^entsprechend vertheilt und den dadurch betrosfeuen durch angemessene Ausgleichung bei ihren Jnsanteriekontingeuten Rechnung getragen.

Art. 3. Die Varktr^.inmannschast des Bundesauszuges und der Reserve wird in 14 Kompagnien mit folgendem Bestande eingeteilt : 2 .^sfiziere (3 bei den Kompagnien sür die Vonto.nrains).

1 Vferdarzt, 1 ^eldweibel, 1 Courier,

2 Wachtmeister, 4 Korporale,

12 Gefreite, 1 Krater, 2 Hufschmiede, 1 Sattler, 2 Trompeter, 66-.71 Trainsoldaten, 9.^-100 Mann.

Die Zusammensein^ der Kompagnien aus der Mannschaft d.^ verschiedenen Kantone ist Sache des Bundesrathes. Wo die gleiche Kompagnie ans Barktrainmannsehast des Bundesauszuges und der Bnndesreserve ^usammengesezt wird , bleibt ausdrüklieh vorbehalten , da^ iu Fällen von Truppenausgeboten zuerst nur die Aus^ügermaunsehaft der betreffenden Kompagnien, die Reservemannschaft aber erst beim Eiurüken der Reservetruppen in die .^inie einberufen werden darf.

Ebenso soll für die kompagnieweisen Wiederholungsl.nrse des Varktrains unr die Mauuschast des Auszuges sür die gauze Daner, d^ Reservemannschaft aber bloss für die uveite Halste der Dauer des Kurses einberufen werden.

Art. 4.

Die

nach den Tabellen 8 und 15 des Gesezes vom

27. August 1851 in die .^inie zur ^ührnug der Sappeur- Caissons,

^

173 der Seharsschüzen-Eaissons und der Jnsanterie-Eaissons bestimmte Barktrainmaunschaft soll den betreffenden taktischen Einheiten bleibend zugetheilt werden Art. 5. Die in Folge der Vermehrung der Barktrainmannschaft für die Divisions-, Reserve- und Bouton -Barks erforderliche Mehrzahl von 614 Bferden, nämlich: 32 Reitpferde für Unteroffiziere und Trompeter, und

582 Zugpferde,

hat bis nach erfolgter Revision der Manusehaftsseala die Eidgenossenschaf.. zu stellen.

Art. 6. Die sämmtlichen Traingesreiten und Trainsoldaten sind mit dem Kavalleriesäbel. zu bewaffnen . diese Bestimmung soll jedoch nur für neue Auslassungen in Anwendung gebracht werden.

Art. 7. Durch gegenwärtiges Ges..^ werden alle damit im Widerspruche stehenden Bestimmungen,. namentlich diejenigen im Art. 1, L.tt. h

,,Artillerie", Ziff. 4 ^Barktraiu^ serner Liu. ^ ^Barkpserdden ^ Tabellen 8, 12, 15 und ^20 des Bundesgesezes ... m 27. August 1851, den Bestand der Manns.hast des Barktrains in die Divisionsparks und die Zahl der Barkpferdär^te und ihre ä r z t e ^ und die in

Vertheilung aus die Kantone. .betreffend , ferner die bezügliche Bestimmung im Art. 41, Litl. c des Buudesges^es über die Bekleidung, Bewassnung und Ausrüstung vom 27. August 1851 ^) aufgehoben.

Art. 8. Das vorstehende Gesez tritt sofort in Krast.

Der Bundesrath ist mit dessen Vollziehung beauftragt, und es ist dasselbe in die eidgenossische Gesezsammlung aufzunehmen.

^) Slehe eidg. Versammlung, Band II, Seite ^2 l.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung , betreffend die Organisation des Parktrains und Bewaffnung der Trainsoldaten. (Vom 9. November 1866.)

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1866

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3

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50

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.11.1866

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164-173

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10 005 287

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