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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathe.

(Vom 13. Juui 1866.)

Der Bundesrath hat hinsichtlich der Fussbekleidung für die Schweizertruppen an die h. eidgenossischen Stände das nachstehende Kreisschreiben erlassen :

,,Tit. l ,,Da

es sur den Fall etwaiger Truppenausstellungen von hochster

Wichtigkeit ist, dass die Truppen mit tadelloser Fussbekleidung versehen

seien, die Rapporte sast aller Kreisinspektoren aber darthnn , dass in dieser Richtung noch Vieles mangelt, so werden die Kautone eingeladen, ihre respektive. Kontingente aufzufordern, sich gut vorzusehen und dies nicht aus den legten Augeublik ankommen zu lassen , und der Mannschaft zu bemerken, dass durch mangelhaste Fussbekleidung nicht nur der dienst, sondern auch die Gesundheit des Mannas leidet.

,,Es ist nicht zu bezweifeln, dass eine solche Aufforderung von Vielen, aber nicht von Allen besolgt werden wird , wesshalb wir Sie ersuchen, noch einen Sehritt weiter zu gehen , d. h. zur Anlegung von Magazinen oder Vorräten an Schuhwerk oder wenigstens an Leder zu schreiteu. Solche Vorkehrungen sind wiederholt, z. B. 1856 und 1859 von mehreren Kautonsregierungen gel.rosseu worden, und unsers Wissens ohne finanziellen Schaden derselben, indem die übrig gebliebenen S.huhe in den darauf folgenden Jahreu nach und nach au die Rekruten-Mannschast haben verkauft werdeu können."

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Mit Rüksieht aus die gegenwärtige politische Lage unserer Rachbarstaaten hat der Bundesrath sämmtliehen Kautonsregierungen solgeude Mittheilung gemacht:

,,Tit.!

,,Die politische Lage unserer Raehbarschast hat sich nunmehr so gestaltet, dass, wie man sich nicht verhehlen dars , kriegerische Ereignisse an unserer südostliehen Grenze von einem Tag zum audern eintreten

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1866

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.06.1866

Date Data Seite

84-84

Page Pagina Ref. No

10 005 132

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