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Summarische uebersicht

des internen schweizerischen Geldanweisungsverkehrs im Monat November 1866.

Jm Ganzen sind von den schweizerischen Postbüreaux 4l ,161 Geldanweisungen ausgestellt worden, im Betrage von

Fr. 3,433,814. 34 ;

4,775 davon waren taxfrei und betragen

.

36,386 waren taxpflichtig, im Betrage von .

,,

363,282. 57.

,, 3,070,531. 77.

40,999 Anweisungen wurden per Vost und 162 per Telegraph besordert.

Von den taxfreien Anweisungen wareu 4,310 im Betrage bis aus Fr. 200 und

465 ,,

.,

von mehr als Fr. 200 bis Fr. 500 ;

von deu taxpflichtigen 33,403 im Betrage bis auf Fr. 200 und

2,983 ,,

,,

von mehr als Fr. 200 bis Fr. 500 ausgestellt.

1,257 Stüke, im Betrage von Fr. 83,294. 70 (St. Gallen) war die hochfte,

l ,055

856

,,

.,

,,

,,

,,

,,

,, ,,

,, ,,

8l ,089. 21 (Zürich)

war die

zweithoehste und

61,908. 82 (Lausanne) war die dritthoehste

Anzahl der Geldanweisungen, welche ein einzelnes Bureau ausstellte.

Die Dur.l..schnittssumme einer Anweisung beträgt Fr. 83. 42.

Die bezogenen Gebühren betrugen Fr. 9,156. 60 und

die Durchschnittsgebühr einer Anweisung beträgt Fr. -. 26 Rp.

394 Eingelöst wurden im Ganzen .

4l ,40.) Anweisungen, im Betrage von Fr. 3,427,220. ^4.

3,59l Stüke, im Betrage von Fr. 403,186. 66 (Zürich)

war die

höchste,

2,491

,.

,,

,.

,,. ,,

1,66l

,,

,,

,,

,, ,,

244,6l4. 20 (Bern) war die zweithöchste und .l 90,697. 65 (Lausanne) war die dritthöchste

Anzahl der Geldanweisungen, welehe ein einzelnes Büreau einlöste.

598 319 596 301 580 268

Von den in diesem Monat bestandenen schweizerischen Bostbüreaux^ und geldanweisungspflichtigen Bostablagen waren ^ostbürean^ und .Bostablagen beim internen Geldanweisnng^verkehr bethätigt.

Bost...ürean^ und Bostablagen haben sowohl Geldanweisungen ausgestellt, als auch

eingelost,

10 Bostbürean^ und 14 Bostablagen haben nur

Anweisungen ausgestellt,

aber

keine

6 Bostbürean^ und 19 Bostablagen haben nur

.Anweisungen eingelöst,

aber

keine

eingelost .^

ausgestellt ;

2 Bostbüreau^ und 18 Bostablagen waren somit beim Geldanweisungsverkehr nicht be-

thatigt.

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Summarische Uebersicht des internen schweizerischen Geldanweisungsverkehrs im Monat November 1866.

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

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Jahr

1866

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

56

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.12.1866

Date Data Seite

393-394

Page Pagina Ref. No

10 005 336

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