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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathe.

(Vom 10. August 1866.)

Mit Rüksicht ans die durch Einsübrung der Hi n t er la du n g sB e w e h r e notwendig werdenden Umänderungen in der Taktik hat der Bundesrath zur Untersuchung der einschlägigen Fragen und zur AnsStellung allfälliger neuer Vorschriften sür die Jnstruktion unserer Truppen eine Kommission niedergesezt.

(Vom 13. August 1866.)

Jn die vorerwähnte Kommission sind heute vom Bundesrath ge..

..vählt worden : Hr. eidg. Oberst Eharles V e i l l o n , in Lausanne; ,, ,, ,, Samuel S c h w a r z , in Aarau , ., ,, ,, Gustav H o f s s t e t t e r , in Bern.

,, . ,, Oberstlieut. Ferdinand Lecomte, in Lausanne, ,, ,, ,, Arnold V o geli, in Zürich.

Der Bnndesrath hat Hrn. Melehiorre Simondetti als Vizekonsul sür Jtalien, mit Siz in L u g a n o , anerkannt und demselben in Dieser Eigenschaft das Exequatur ertheilt.

Veranlag durch ein vom 1. Mai d. J. datirtes Schreiben der

schwezerischen Wohlthätigkeitsgesellsehaft in New-York, hat der Bundesrath an sämmtliche Kautonsregierungen das nachstehende Kreissehreiben erlassen.

Tit.!

,,Die schweizerische Wohlthätigkeitsgesellschaft in New-York macht neuerdings auf den Missbrauch ansmerksam , demznsolge neanche schneizerischen Gemeinden gerade die elendesten ihrer Armen nach Nordamerika schiken, wo solche dann von allen Mitteln entblosst anlangen und sofort der Gesellschaft und den offentliehen Armenanstalten zur Last sallen..

Bundesblatt. Jahrg. XVIII. Bd. II.

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460 Mit Recht wird darauf hingewiesen , dass solche Fälle nicht nur ein hoehst ungünstiges Licht aus die Schweiz und auf unsere in Amerika.

schon angesiedelten Landsleute werfen müssen, sondern selbst früher oder später zu ernsten Reklamationen von Seite der Uniousregierung Veranlassung bieten dürften.

,,Judem wir Jhneu hievon Kenntniss geben , laden wir Sie ein ,.

aus solche Missl.^änche genaue Acht bestellen zu lassen und deren Vorkommen nach Kräften zu verhindern.^

Der Bundesrath hat aus dem von der Bundesversammlung für^ das lausende Jahr bewilligten Kredite von ^r. l 0,000 sollende Beitrage an schweizerische .^ilfsgesellschasten im Auslande verabfolgen ^u.

lassen beschlossen .

1. Der philhelvetischen Gesellschaft in Brüssel . . . . Fr.

75.^

2. ,, schweig Wohlthätigkeitsgesellschast in Berlin . .

3. Dem Schwei^erverein in Frankfurt am Main . . .

4. Der schweiz. Unterstüzungskasse in Hamburg . . .

5. ,, Schweizergesellschaft in Leipzig . . . . . .

6. Dem schweig. Unterstü^ungsverein in München . .

7. Der schwer. Wohlthatigkeitsgesellschaft in Bordea..^

8.

0.

10.

1t.

12.

13.

14.

.15.

16.

17.

18.

1^.

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^, ^, ,, ., ,, ,, ,,

,,

Armenkasse des schweiz. Konsulats in Marseille .

.^ociete snisse de secours mutuels in Varis .

^ociete helvelique de hien^san.^e in Baris . .

schweiz. Wohlthätigkeitsgesellschaft in Genua .

,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

20.

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21.

22.

23.

24.

25.

26.

27.

28.

^, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

,, Hitssk..sse in Mailand .

Wohlthätigkeitsgesellschaft Hilfskasse in Amsterdam ^ ,, ^, Priest .

Wohlthätigkeitsgesellsehast ,, ,,

,,

,, .

in .

.

in ^

Livorno . . .

Neapel .

. . .

. . .

Lissabon Moskau

,, Odessa

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75^

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l 00^ 75.

,, 50.

,, 75^ ,, 150^

., 300 ^, 750 ,, 1400^ ,, l 00

.

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.

.

.

.

.

,, ,, ,, ,, ,, ., ,,

100^ l 00 ^0^ 75^ l00.

75^ 400

.

,,

150.

,, Sr. Beters-

burg . . ., 600 ,, ,, Bareelona . , , 1 0 0 ^ ,, ,, Rew^^ork .

,, ^ ,, .

,, ^. Franeiseo ,, 1000^ Hilfsgesellschaft in Philadelphia . . . , , 1 5 0 ^ Wohlthätigl^tsgesellschast in Washington ^ ,, 200^ ,, ,, Bahia . . ,, 50 philanthropischen Gesellschaft in Rio-Janeiro ^, 600 ,, ,, ,, Buenos-A^res ,, 400 Fr. ..)000

46l die Unterstüzungen des Hilfsverbs, Jm Jahre 1865 Reliefen ^ genannt . 571.

unter Ziffer 1 auf 2 534. 05 ^ ,, .

.

3 4 5 6 7 8 .)

10 11 12 ^13 14 15 16 17 18 1.)

20 2l 22 23 24 25 26 27 28

,..

,, ,, ,, ,, ...

,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

432. 65 374. 50 333. 15 30.). 30 1,.).)4.

1,710. 50 5,304. .)5 24,740. 70 1,418.

428. 30 1 ,070. 65 8,l45. 73 .)67. 65 .^50. 30 725. ^3,872.

1,268. 60 7,^85. 36 1,260. ^^ .),63.).

,, 17,036. 75 1,507. 50 ,, 455. 40 ,, 290.

,, 6,175. 25 ,, 4,145.

,, ^r. 103,245. 29 ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ..^ ,, ,, ,, ,, ,, ,,

---

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(Vom 15. August 1866.)

Mit .^te pom 13. dies hat die kaif. franzo^sche Gesandtschaft dem Bundesrathe ein von. g..s^gebenden Korper Frankreichs am 14. Jnli abhin erlassenes Gesez ü b e r die R e c h t e d e r E r b e n u n d R e c h t s nach f o l g er v o n S c h r i f t s t e l l e r n eingesandt, damit dasselbe den hierseitigen Autoren und Künstlern bekannt werde.

462 Der Wortlaut dieses neuen Gesezes ist folgender :

,,Art. 1.

,,Die Dauer der durch die frühern Geseze den Jntestat- und Testamentserben, Donataren oder Legataren der Schriststeller , Komponisten und Künstler eingeräumten Rechte wird, vom Ableben des Autoren an, aus 50 Jahre ausgedehnt.

..Während diesen 50 Jahren fällt dem überlebenden Ehegatten, welches auch das eheliche Güterverhältniss sein mag, und abgesehen von den Rechten, welche zu Gunsten dieses Ehegatten aus dem Rechtsverhältniss der Gütergemeinschaft entstehen können, der blosse Gennss der Rechte zu, .über welche der verstorbene Autor durch Akte unter Lebenden oder Testament nicht verfügt hat.

.,Wenn Iedoch der Autor pflichttheilsberechtigte Erben hinterlässt, so wird dieser Genuss zu Gunsten solcher Erben reduzirt nach den in den

Artikeln 913 und .^15 des Code Napoleon enthaltenen Verhältnissen und Unterscheidungen.

..Dieser Genuss findet nicht statt, wenn im Augenblik des Todes eine gegen diesen Ehegatten ausgesprochene Scheidung von Tisch und Bett vorliegt, er hört auch aus in dem Falle, wo der überlebende Ehegatte eine nene Heirath schliesst.

.,Die Rechte der pfliehttheilsberechtigten Erben und der andern Erben oder Rechtsnachfolger bleiben übrigens während dieser Zeit von 50 Jahren nach den Vorschriften des Code Napoleon geregelt.

.,Wenn der Rachlass dem Staate anheimfällt, so erlöscht das Autorrecht, immerhin jedoch ohne Schaden der Rechte der Gläubiger und der Ausführung von Abtretungsverträgen , welche vom Autor oder seinen Repräsentanten abgeschlossen worden sein m^gen.

,,Art. 2.

^Alle entgegenstehenden Bestimmungen früherer Geseze sind und bleiben aufgehoben.^

Der Bundesrath hat für die schweizerische Abtheilung der Varisex Weltausstellung im Jahr 1867 ^ ein G e n e r a l k o m m i s s a r i a t ausgestellt und den Beginn seiner Funktionen ans den 1. September nächst-

künstig angesezt.

Gleichzeitig ernannte er zum Generalkomm.issär: den Herrn Rationalrath F e e x ^ H e r z o g in Aarau.

463 ^er sranzosisehe Staatsminister R o uh er, Vizepräsident der kaiserlichen Ausstellungskommission, hat unterm 7. Juni d. J. ein konnte niedergeht , welches an der Weltausstellung im Jahr t ^67 eine internationale Ausstellung der M a s s e , G e w i c h t e und Münden zu organisiren beauftragt ist.

Hievon durch die kaiserliche kommission in Kenntniss gesezt und vom gedachten Komite angefragt, ob die Schweiz sich an der fraglichen Ausstellung ^u betheiligen gedenke , hat der Bundesrath sein Repartement des Jnnern ermächtigt , ^ der kaiserliehen Kommission und dem

Spezialkomite sür Masse, Gewichte und Münzen die Betheiligung der Schweiz an der beabsichtigten Ausstellung zuzusagen. .

Als schweizerisches Mitglied des erwähnten Komitees bezeichnete der

.^uudesrath den zum ^eueralkommissär für die schwedische Ausstellung in Varis ernannten Herrn Nationalrath Fe er- H e r z o g .

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